Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HaagUntProt Art 10 HaagUntProt – Öffentliche Aufgaben wahrnehmende Einrichtungen.

Gesetzestext Für das Recht einer öffentliche Aufgaben wahrnehmenden Einrichtung, die Erstattung einer der berechtigten Person anstelle von Unterhalt erbrachten Leistung zu verlangen, ist das Recht maßgebend, dem diese Einrichtung untersteht. Rn 1 Art 10 betrifft den Unterhaltsrückgriff durch öffentliche Aufgaben wahrnehmende Einrichtungen (s.a. Art 64 EuUntVO). Dies sind öff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anspruchsinhalt.

Rn 3 Der Unterhalt ist im bisherigen Umfang zu gewähren (HP/Lohmann § 1969 Rz 6). Die Höhe des Unterhaltsanspruchs bemisst sich, entgegen der Regelung in § 1610 I, nicht nach der Lebensstellung des Bedürftigen (van Venrooy, MDR 10, 1030). Die Nutzung der Wohnung im bisherigen Umfang bedeutet auch, dass der Berechtigte diese ungehindert und unter Ausschluss der Erben nutzen k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kenntnis.

Rn 4 Erforderlich ist nur die Kenntnis der Aufhebungstatsachen, nicht die rechtliche Wertung als Aufhebungsgrund (Hamm FamRB 23, 7). Maßgebend ist die bei Eheschließung vorhandene und nicht die später erlangte Kenntnis. Hat der zur Aufhebung der Ehe wegen arglistiger Täuschung über eine persönliche Eigenschaft (hier: Zeugungsunfähigkeit) berechtigte Ehegatte nach Aufdeckung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Obliegenheit zum Beginn der Arbeitsplatzsuche.

Rn 11 Wenn das Ende der Betreuung des Kindes zuverlässig absehbar ist, setzt die Obliegenheit zur Arbeitsplatzsuche ein (BGH FamRZ 95, 871). Nach Inkrafttreten des UÄndG zum 1.1.08 hat sich die Obliegenheit auch zu erstrecken auf die Bemühungen um eine verlässliche Unterbringung des über drei Jahre alten Kindes in einer Betreuungseinrichtung. Dies kann auch deutlich vor Been...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Der VA folgt – wie der Zugewinnausgleich – dem formalen Prinzip der Halbteilung (s § 1 Rn 2). Die rein schematische Umsetzung dieses Grundsatzes kann jedoch bei besonderen Fallgestaltungen zu groben Unbilligkeiten führen. Für diese Fälle bietet § 27 eine Härteregelung, mit der besonders ungerechte oder gar verfassungswidrige Auswirkungen vermieden werden können (BVerfG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist anzuwenden beim nachehelichen Unterhalt sowie gem § 1361 III für den Trennungsunterhalt mit Ausn der kurzen Ehedauer gem § 1579 Nr 1. Die Verwirkungsvorschriften gelten neben den Begrenzungsbestimmungen der §§ 1573 V, 1578 I 2. Die Einwendung gilt auch für den gg den Erben nach Tod des Unterhaltsverpflichteten gerichteten Unterhaltsanspruchs gem § 158...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kein Zahlungskonto.

Rn 4 Unterhält der Zahlungsempfänger beim Zahlungsdienstleister kein Zahlungskonto, ist dieser gleichwohl verpflichtet, den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem er selbst den Eingang zu verzeichnen hat (I 3). Die Regelung hat allerdings nur konstitutive Wirkungen in den Fällen, in denen der Zahlungsempfänger mit dem Zahlungsdienstleister keinen Zahlungsdi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mangelfall.

Rn 59 Ein Mangelfall ist gegeben, wenn das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten unter Wahrung seines eigenen Selbstbehalts nicht ausreicht, den Bedarf der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten in vollem Umfange sicherzustellen. Ein Mangelfall kann also beim Ehegattenunterhalt nur gegeben sein, wenn mehrere gleichrangige Ehegatten eines unterhaltspflichtigen Ehegatten Unter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Dauer der Rente.

Rn 10 Die Rente soll den entgehenden Unterhalt ersetzen. Daher richten sich Beginn und Ende der Rentenpflicht nach Beginn und Ende der (nun fiktiven) Unterhaltspflicht. Für das Ende nennt II 1 ausdrücklich das Ende der ›mutmaßlichen Dauer‹ (§ 287 ZPO) des Lebens des Getöteten, weil spätestens mit diesem Tod das die Unterhaltspflicht begründende Rechtsverhältnis geendet hätte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bedarf beim Elternunterhalt.

Rn 4 Beim Elternunterhalt entspricht der Bedarf ebenfalls dem Existenzminimum, das in den Selbstbehaltssätzen zum Ausdruck kommt (BGH FamRZ 02, 1698). Bei Unterbringung in einem Heim bestimmt sich der Unterhaltsbedarf des Elternteils grds durch seine Unterbringung in einem Heim und deckt sich regelmäßig mit den dort anfallenden Kosten, soweit sie angemessen sind (BGH FamRZ 13...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Unterhaltsberechnung bei Vorrang des geschiedenen Ehegatten.

Rn 49 Ist der geschiedene Ehegatte vorrangig, besteht keine Veranlassung, den nachrangigen Unterhalt des neuen Ehegatten des Unterhaltsverpflichteten iRd § 1581 zu berücksichtigen. Dieser ist vielmehr nicht in Ansatz zu bringen. Dies entspricht im Übrigen der Rechtslage bis zur Entscheidung des BGH zum Wandel der ehelichen Lebensverhältnisse (BGH FuR 12, 192; FamRZ 14, 823)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beiderseitige Barunterhaltspflicht beim minderjährigen Kind.

Rn 10 Eine zusätzliche Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils kommt in Betracht bei einer Aufteilung der Betreuung auf beide Eltern, bei eigenem Haushalt des Kindes mit Zustimmung des Bestimmungsberechtigten gem § 1612, bei Versterben eines Elternteils, bei fehlender Leistungsfähigkeit eines Elternteils und bei einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwische...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Leistungsfähigkeit.

Rn 22 Nur der leistungsfähige Ehegatte schuldet einen Vorschuss. Die Leistungsfähigkeit richtet sich, wie die Bedürftigkeit, nicht nach § 114 ZPO, sondern ist nach Billigkeitsgesichtspunkten zu bestimmen (BGH FamRZ 04, 1633). Die Wertungsgesichtspunkte aus § 1577 I u III sind heranzuziehen (vgl Hahne FF 23, 185). Der auf Vorschuss in Anspruch genommene Ehegatte ist nicht lei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 14 Den Unterhaltsgläubiger trifft die Darlegungs- und Beweislast, dafür, dass für ihn eine mögliche Tätigkeit wegen der ehelichen Lebensverhältnisse unbillig wäre. Dem Tatrichter obliegt eine Gesamtabwägung aller Umstände (BGH FamRZ 20, 38; 20, 40). Die Tatsachen, aus denen sich ein unzumutbares Abweichen der Erwerbstätigkeit von nachhaltig gestalteten ehelichen Lebensver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeines

Rz. 444 [Autor/Stand] Ansässigkeitswechsel nach DBA. Beendet die natürliche Person ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts und begründet sie zugleich eine unbeschränkte Steuerpflicht in einem DBA-Staat, ist § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 einschlägig (s. Rz. 350 ff.). Auf einen Ausschluss oder eine Beschränkung deuts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfestigte Lebensgemeinschaft gem Nr 2.

Rn 6 Grds stellt allein der Umstand, dass der Unterhaltsberechtigte nach der Scheidung eine intime Beziehung oder eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner eingeht, noch keinen Härtegrund dar (BGH FamRZ 89, 487). Auch die Tatsache, dass er mit dem Unterhalt einen Dritten unterhält ist unerheblich (BGH FamRZ 88, 930). Es müssen besondere Umstände vorliege...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Malta

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Republik Malta (Hauptstadt: Valletta; Amtssprachen: Maltesisch und Englisch) ist ein Inselstaat im Mittelmeer, südlich von > Italien und östlich von > Tunesien. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nebst Protokoll vom 08.03.2001 (BGBl 2001 II, 1297 = BStBl 2002 I, 76; Zustimmungsgesetz vom 13.12.2001 (BGBl 2001 II, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Schranken aus Treu und Glauben.

Rn 7 Die Berufung auf § 394 unterliegt der Schranke der unzulässigen Rechtsausübung. Eine Berufung auf das Aufrechnungsverbot des § 394 I kann dann treuwidrig sein, wenn der Gläubiger der unpfändbaren Forderung iRe einheitlichen Lebensverhältnisses, va eines Unterhalts-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, schadensersatzpflichtig geworden ist (BGHZ 30, 36; NJW-RR 90, 1499; fe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Mit der Einwilligung eines Elternteils in die Annahme ruht die elterliche Sorge dieses Elternteils; die Befugnis zum persönlichen Umgang mit dem Kind darf nicht ausgeübt werden. 2Das Jugendamt wird Vormund; dies gilt nicht, wenn der andere Elternteil die elterliche Sorge allein ausübt oder wenn bereits ein Vormund bestellt ist. 3Eine bestehende Pflegschaft bleibt unber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Quotenmäßige Kürzung.

Rn 18 Schließlich besteht die Möglichkeit, den bei der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigenden Rechnungsposten entspr der Ehegattenquote, die auf dem jeweiligen Erwerbstätigenbonus beruht, anteilig umzulegen (Hampel, Bemessung des Unterhalts Rz 148 ff; bevorzugt auch von Gutdeutsch in Wendl/Dose § 5 Rz 165; dazu scheint nunmehr auch der BGH zu tendieren, wenn er iRd Leistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 4 Das Anpassungsverfahren betrifft eine VA-Sache iSd § 111 Nr 7 iVm § 217 FamFG. Es handelt sich nicht um eine Familienstreitsache iSd § 112 FamFG, obwohl das FamG inzidenter über die Höhe des nachehelichen Unterhalts zu befinden hat, den der eine Ehegatte dem anderen nach den gesetzlichen Vorschriften schuldet. Das Verfahren richtet sich vielmehr ausschließlich nach dem ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Marokko

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Das Königreich Marokko (Hauptstadt: Rabat; Amtssprachen: Arabisch und Tamazight) ist ein nordwestafrikanischer Staat am Atlantik im Westen sowie dem Mittelmeer im Norden. Landgrenzen bestehen zu > Algerien im Osten und Südosten sowie zur Westsahara im Süden, einem Territorium bzw Gebiet, das von Marokko beansprucht wird, dessen völkerrechtlic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Baugewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Im Baugewerbe erhalten die > Arbeitnehmer neben dem > Arbeitslohn vom > Arbeitgeber zusätzliche Leistungen von den Sozialkassen der Bauwirtschaft. Dabei handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, deren Leistungen und Finanzierung im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Geschäftsbeziehung zum Ausland

... aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland ... Rz. 111 [Autor/Stand] Begriff der Geschäftsbeziehung. Der Begriff "Geschäftsbeziehung" ist in § 1 Abs. 4 definiert, weshalb insoweit auf die Kommentierung des Abs. 4 verwiesen wird (Rz. 2721 ff.).[2] Rz. 112 [Autor/Stand] Einkünfteverlagerung ins Ausland. § 1 Abs. 1 verlangt Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus dessen Geschäfts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Kindeswohlmaßstab (Abs 1).

Rn 1 § 1741 regelt die Annahme minderjähriger Kinder, für die Annahme Volljähriger gelten dagegen die §§ 1767 ff, wobei § 1767 II eine Verweisung auf das Recht der Minderjährigenadoption enthält. Die Frage, ob das anzunehmende Kind bereits volljährig ist, ist nach seinem – gem Art 7 I EGBGB zur Anwendung gelangenden – Heimatrecht zu beantworten (Bremen OLGR 06, 510–512). Rn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begrenzung nach § 1579.

Rn 10 Hat der Unterhaltsgläubiger seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterhaltsbezogen leichtfertig (mit-)verursacht (etwa Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit, Übergewicht (Bambg FamRZ 98, 370; Köln FamRZ 92, 65), kann der Anspruch nach § 1579 verwirkt sein (BGH FamRZ 88, 375). Verwirkung setzt voraus, dass sich der Unterhaltsgläubiger von Vorst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausübungskontrolle.

Rn 14 Hält der Ehevertrag der Wirksamkeitskontrolle stand, gelangt man ggf zur Ausübungs- oder Missbrauchskontrolle (BGH FamRZ 05, 1449), also der Prüfung, ob und inwieweit es einem Ehegatten nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich auf eine ihn begünstigende Regelung zu berufen (BGH FamRZ 13, 195). Abzustellen ist dabei darauf, ob sich im Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 14 Die Pflicht, dem anderen Ehegatten einen Vorschuss zu leisten, ist als Ausdruck familiärer Solidarität Ausfluss der Unterhaltspflicht (BGH FamRZ 90, 491; Celle FamRZ 24, 698). Eine Vorschusspflicht besteht zwischen nicht getrennt lebenden Ehegatten (§ 1360a IV) und zwischen getrennt lebenden Ehegatten (auch bei Streitigkeiten von Eheleuten untereinander, Celle FamRZ 24...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Treuwidrige Minderung von Anrechten.

Rn 17 Der VA kann (tw) grob unbillig sein, wenn die ausgleichspflichtige Person ein Anrecht vor Durchführung des VA durch ihr Verhalten reduziert oder erlöschen lässt, zB wenn sie sich eine private Lebensversicherung hat auszahlen lassen und das ausgezahlte Kapital vor dem güterrechtlichen Stichtag verbraucht hat. Eine Manipulation am Versorgungsvermögen führt aber nur dann ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltung und Anwendungsbereich.

Rn 1 Art 14 betrifft die Wirkungen einer wirksam zustande gekommenen Ehe (Ehewirkungsstatut). Anknüpfungsgegenstand sind die persönlichen Rechtsbeziehungen der Ehegatten zueinander. Die seit dem 29.1.19 anwendbare EuGüVO (s ex-Art 15 Rn 1 sowie IPR-Anh 5) geht von einem weiten Güterrechtsbegriff aus u deckt einen Teil der bisherigen Ehewirkungen mit ab (Dutta FamRZ 19, 1390,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausgeschlossene Angelegenheiten (Abs 2).

Rn 3 Die VO gilt nicht für Bereiche des Zivilrechts, die nicht das Güterrecht betreffen. Aus Gründen der Klarheit nimmt die Negativliste des II acht Komplexe, die mit Güterrechtsfragen verknüpft sein können, ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus (Erw 19). Sie spielen häufig als Vorfrage eine Rolle (Vor EuGüVO Rn 4). Vielfach ist bzgl der ausgeschlossenen Angelegenheiten nat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rückgewähr von Leistungen.

Rn 52 Während des Zusammenlebens erbrachte gemeinschaftsbezogene Leistungen oder Zuwendungen können wegen des Verrechnungsverbotes regelmäßig nicht ersetzt verlangt werden (BGH FamRZ 13, 1295; 08, 247, 248), in keinem Fall für Tätigkeiten, die das tägliche Zusammenleben ermöglicht haben, zB im Haushalt. Das gilt auch für Pflegeleistungen (Frankf FamRZ 82, 265), die Übernahme...mehr

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AGS 09/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Kosten bei "steckengebliebenen" Stufenklagen und -anträgen, NJW 2024, 1402 Die Bemessung des Streitwertes bei Stufenklagen oder Stufenanträgen stößt in der Praxis immer wieder auf Schwierigkeiten. Noch größere Probleme treten in den Verfahren auf, in denen es nicht mehr zur Bezifferung der Leistungsstufe kommt. Dieses Problem tritt nicht nur im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2209 BGB – Dauervollstreckung.

Gesetzestext 1Der Erblasser kann einem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des Nachlasses übertragen, ohne ihm andere Aufgaben als die Verwaltung zuzuweisen; er kann auch anordnen, dass der Testamentsvollstrecker die Verwaltung nach der Erledigung der ihm sonst zugewiesenen Aufgaben fortzuführen hat. 2Im Zweifel ist anzunehmen, dass einem solchen Testamentsvollstrecker di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beschränkung und Versagung des Trennungsunterhalts.

Rn 41 Trennungsunterhalt kann nach § 1361 III beschränkt oder versagt werden, wenn einer der Härtegründe des § 1579 Nr 2–8 vorliegt. Der Ausschlussgrund der kurzen Ehedauer nach § 1579 Nr 1 ist ausdrücklich ausgenommen (BGH FamRZ 79, 569). Allerdings kann eine kurze Ehedauer sowohl für die Frage der Erwerbsobliegenheit (§ 1361 II) als auch iRd Billigkeitsabwägung iRd Anwendu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mögliche Maßnahmen (Abs 1 S 1, 2).

Rn 3 Die Beschränkungsmöglichkeiten sind abschließend aufgezählt. Sie können kombiniert werden. Es können die gesetzlichen Erben (§§ 1924 ff) des Abkömmlings als Nacherben (§§ 2100 ff) oder Nachvermächtnisnehmer (§ 2191) eingesetzt werden. Ihre individuelle Bezeichnung führt zur Unwirksamkeit der Beschränkung, wenn die Genannten sich zum Todeszeitpunkt des Abkömmlings von de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist Ausdruck der gemeinsamen Elternverantwortung. Sie dient dazu, die persönliche Betreuung des Kindes trotz Trennung seiner Eltern wenigstens durch einen Elternteil zu ermöglichen, um auch Kindern aus geschiedenen Ehen gleichmäßige Entwicklungschancen zu geben (BVerfG FamRZ 07, 965). Der berechtigte Elternteil muss ein gemeinschaftliches Kind betreuen. De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sonstige persönliche Verhältnisse.

Rn 9 Ird umfassenden Zumutbarkeitsprüfung (BGH NJW 05, 61) sind auch das Alter des Unterhalt begehrenden Ehegatten (BGH FamRZ 91, 416; Hamm FamRZ 95, 1580), der Gesundheitszustand (BGH FamRZ 91, 416), seine Berufsausbildung (Ddorf FamRZ 91, 76) und eine frühere Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Z

Zahlung bargeldlose ~ § 245 BGB 3 Zahlung eines Preises § 312 BGB 5 Zahlungsanweisung § 780 BGB 3 Zahlungsaufschub Tatbestand § 506 BGB 4 Zahlungsauftrag § 675f BGB 27 Ablehnung § 675o BGB 1 Ausführungspflicht § 675o BGB 6 Entgelt § 675y BGB 18 Haftungsausschluss § 675y BGB 15 Nicht erfolgte Ausführung § 675y BGB 1 Regressansprüche § 676a BGB 2 Sonstige Ansprüche § 675z BGB 1 Terminaufträ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Alleinvertretung in Unterhaltssachen, Abs 2 S 2.

Rn 15 Unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, ist bei gemeinsamer elterlicher Sorge gem II 2 der Elternteil zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen berechtigt, in dessen alleiniger Obhut sich das Kind befindet. Entscheidend sind die tatsächlichen Betreuungsverhältnisse (Bambg FamRZ 85, 632; Nürnbg FamRZ 19, 295). (Alleinige) Obhut hat der Elternteil ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beistand und Rücksichtnahme in wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Rn 16 Obwohl Ehegatten voneinander getrennte Vermögen haben und nicht für die Verbindlichkeiten des jeweils anderen einstehen müssen, besteht die Pflicht, den anderen oder dessen Eigentum unabhängig vom jeweiligen Güterstand vor Schaden zu bewahren. Deshalb darf ein gemeinsamer Verkauf des im Miteigentum stehenden Hauses nicht aus unsachlichen Gründen verhindert werden (Fran...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1772 BGB – Annahme mit den Wirkungen der Minderjährigenannahme.

Gesetzestext (1) 1Das Familiengericht kann beim Ausspruch der Annahme eines Volljährigen auf Antrag des Annehmenden und des Anzunehmenden bestimmen, dass sich die Wirkungen der Annahme nach den Vorschriften über die Annahme eines Minderjährigen oder eines verwandten Minderjährigen richten (§§ 1754 bis 1756), wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertrags-/Regelungslücke als Voraussetzung.

Rn 19 Voraussetzung der ergänzenden Vertragsauslegung ist eine planwidrige Lücke in der vertraglichen Regelung (BGH NJW 02, 670 [BGH 18.10.2001 - I ZR 91/99]; 11, 2977, 2978 [BGH 14.07.2011 - III ZB 70/10]; NJW-RR 08, 1371, 1372 [BGH 18.06.2008 - VIII ZR 154/06]; NJW 12, 844 [BGH 11.01.2012 - XII ZR 40/10]). Dabei genügen Vorstellungen nur einer Seite, die nicht Bestandteil ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 685 BGB – Schenkungsabsicht.

Gesetzestext (1) Dem Geschäftsführer steht ein Anspruch nicht zu, wenn er nicht die Absicht hatte, von dem Geschäftsherrn Ersatz zu verlangen. (2) Gewähren Eltern oder Voreltern ihren Abkömmlingen oder diese jenen Unterhalt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Absicht fehlt, von dem Empfänger Ersatz zu verlangen. Rn 1 § 685 enthält eine rechtshindernde Einwendung (BGH NJW ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fallgruppen der Drittberechtigung.

Rn 15 Neben den in den §§ 330, 331 erwähnten Fällen kommt eine Drittberechtigung auch sonst häufig vor (für den Vertrag zugunsten Dritter für den Todesfall Dresd NJW-RR 21, 1573 [OLG Dresden 01.07.2021 - 8 U 276/21]). Erwähnt seien die folgenden Fallgruppen: Rn 16 Der Anwaltsvertrag, der vom Haftpflichtversicherer für den Versicherungsnehmer abgeschlossen wird, berechtigt idR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift über die Lebenspartnerschaft wurde am 1.8.01 durch das LPartG eingefügt und mit Wirkung vom 1.1.05 durch Einfügung der damaligen I S 3 und 4 (heute I S 2 und 3) aktualisiert. I wurde mit Wirkung vom 1.9.09 (Versorgungsausgleich; BGBl 09 I 700) und vom 18.6.11 (Unterhalt; BGBl 11 I 898) angepasst. Eine weitere Änderung des I S 4 aF erfolgte durch das AnpG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltung der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift ist mit der Kindschaftsrechtsreform am 1.7.98 in Kraft getreten. Später ist die Verweisung in I 3 auf Art 14 I in Art 14 II geändert worden (Art 2 Nr 9; BGBl 18 I 2573). Fand die Geburt vor dem 29.1.19 statt, so ist Art 19 I 3 allerdings in seiner bis einschließlich 28.1.19 geltenden Fassung anwendbar (Art 229 § 47 IV EGBGB; dazu RegE BTDrs 19/4852 S 40, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nutzungsvergütung.

Rn 26 Als Ausgleich dafür, dass der aus der Wohnung, ggf auch der Mietwohnung (KG FamRZ 15, 1191), verdrängte Ehegatte bis zur Rechtskraft der Ehescheidung auf sein Recht zum Mitbesitz verzichten muss, kann, soweit dies der Billigkeit entspricht, von dem anderen beginnend ab Geltendmachung des Zahlungsbegehrens (Kobl NZFam 15, 330; Bremen FamRZ 14, 1299) eine Nutzungsentschä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit.

Rn 6 Hierzu zählen alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmer aus einem bestehenden Dienst- oder Arbeitsverhältnis in Geld oder Geldeswert (§ 8 EStG) gewährt werden. Die Einkünfte müssen nachhaltig erzielt werden. Es gilt das Zuflussprinzip (§ 11 I 3 EStG, gelockert nur durch die Verweisung auf § 38a I EStG). Soweit Zahlungen einmalig erfolgen, sind sie auf einen angemessenen Ze...mehr