Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch / 4.2 Wohnungsvermietung

Vermieten Eltern ihren unterhaltsberechtigten Kindern eine ihnen gehörende Wohnung, dann ist der Mietvertrag nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil das Kind die Miete durch Verrechung mit dem Barunterhalt der Eltern [1] oder aus dem Barunterhalt der Eltern zahlt.[2] Der Mietvertrag muss jedoch dem sog. Fremdvergleich standhalten.[3] Dies setzt voraus, dass die Hauptpflichte...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an (Schwieger‐)Mutter

Leitsatz Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des Befreiungstatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes liegt nicht vor, wenn die Nutzungsüberlassung an die (Schwieger‐)Mutter des Steuerpflichtigen erfolgt. Normenkette § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sätze 1 und 3 EStG Sachverhalt Die miteinander verheirateten Kläger hatten mit nota...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spartentrennung bei Kapital... / 3. Querverbund-BgA (§ 4 Abs. 3 KStG)

Grundsätzlich ist jeder einzelne BgA wie eine fiktive Körperschaft zu besteuern.[5] Wenn eine Stadt z.B. ein Stadtwerk (mit Gewinn) und einen ÖPNV (mit Verlust) betreibt, handelt es sich zunächst um zwei separate BgA. In diesem Fall müsste die Stadt den Gewinn aus dem Stadtwerk-BgA der Körperschaftsteuer unterwerfen und könnte die Verluste aus dem ÖPNV-BgA nicht zur Verlustv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spartentrennung bei Kapital... / 2. Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei begünstigten Dauerverlusten (§ 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG)

Eine Eigengesellschaft wird grundsätzlich wie jede Kapitalgesellschaft besteuert. Daher führen Dauerverlustgeschäfte (z.B. Betrieb des ÖPNV durch eine städtische GmbH) grundsätzlich zu einer vGA (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG). Aber auch hier begünstigt der Gesetzgeber die in § 8 Abs. 7 S. 2 KStG genannten Dauerverlustgeschäfte (z.B. ÖPNV = verkehrspolitische Zwecke). Bei Kapitalgese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spartentrennung bei Kapital... / 3. Spartentrennung bei Kapitalgesellschaften (§ 8 Abs. 9 KStG)

Wenn eine Kommune begünstigte Dauerverlustbetriebe (z.B. ÖPNV) und gewinnträchtige Betriebe (z.B. Energieversorgung) als BgA unterhält, regelt § 4 Abs. 6 S. 1 KStG, ob diese BgA zusammenfassbar sind (z.B. nach § 4 Abs. 6 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 3 KStG für Versorgungsunternehmen). Dies führt – wie unter I.3. beschrieben – zu einer Verlustverrechnung, sofern die BgA zusamme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spartentrennung bei Kapital... / 2. Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei begünstigten Dauerverlusten (§ 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 KStG)

Das Verhältnis der jPöR (Trägerkörperschaft) zu seinem BgA ist dem Verhältnis eines Anteilseigners zu seiner Kapitalgesellschaft vergleichbar[2]. Obwohl die Trägerkörperschaft und der BgA rechtlich identisch sind, können unter bestimmten Voraussetzungen (Fremdvergleichsgrundsatz) auch verdeckte Gewinnausschüttungen i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG erzeugt werden. Grundsätzlich füh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spartentrennung bei Kapital... / 2. Anwendung der Spartenrechnung bei Organschaft (§ 15 S. 1 Nr. 4 und Nr. 5 KStG)

In Organschaftsfällen soll nach der gesetzlichen Grundidee die Spartenrechnung (§ 8 Abs. 9 KStG) nur auf Ebene des OT erfolgen. Auf Ebene der OG werden die Vorschriften des § 8 Abs. 7 KStG und § 8 Abs. 9 KStG nicht angewendet, so dass das Einkommen der OG ungekürzt (ohne Hinzurechnung einer vGA) und ohne Aufteilung des GdE der OG in Form einer Spartentrennung dem OT zugerechnet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 1 Berücksichtigung von Kindern

Aufwendungen für den Unterhalt, die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung eines Kindes werden grundsätzlich durch das Kindergeld oder ggf. den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf berücksichtigt. Kinderzuschläge beim Elternteil Zahlt der Arbeitgeber Kinderzuschläge und Beihilfen (z. B. nach den Besoldungsgesetzen des Bun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Mehrlingszuschlag (Abs. 4)

Rz. 7 Bei Mehrlingsgeburten wird der sich aus § 2 BEEG ergebende Betrag des Elterngelds um je 300 EUR für das 2. und jedes weitere Kind erhöht. Der Zuschlag, den der Gesetzgeber nunmehr mit dem Klammerzusatz in Abs. 4 Satz 1 als Mehrlingszuschlag legal definiert hat, soll die bei Mehrlingsgeburten bestehenden besonderen Belastungen der Eltern ausgleichen.[1] Ausgehend von di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prozessoptimierung in der E... / 2.6 Weitere Potenziale

Bestimmte Prozesse sind mit einem hohen Aufwand verbunden, weil viele Daten gesammelt, kontrolliert und eingepflegt werden müssen. Beispiele hierfür sind das Onboarding neuer Mitarbeiter, das Berichts- und Bescheinigungswesen, die Zeitwirtschaft oder auch der Versand der Entgeltabrechnungen an die Beschäftigten. All diese Abläufe sollten in regelmäßigen Abständen auf Effizie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.3 Bedürftigkeit

Für die Hilfe zur Pflege gilt der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe, d. h. Leistungen werden dann nicht gewährt, wenn ein Antragsteller sich durch den Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens oder seines Vermögens selbst helfen kann oder die erforderlichen Leistungen von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhalten kann. Die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.9 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal ist in der Entgeltgruppe 9b Fallgr. 2 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Es basiert ohne inhaltliche Änderungen auf dem Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1 mit Aufstieg nach VergGr. IVb Fallgr. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO. Das in der Vergütungsordnung weiterhin enthaltene Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1b mit Aufstie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.10 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ist in der Entgeltgruppe 9c enthalten. Dieses Heraushebungsmerkmal ist inhaltlich unverändert aus der VergGr. IVb Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO übernommen worden. Diese Entgeltgruppe bildet zugleich die Basis für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 oder 11, wenn entweder zu einem Dritt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / II. Einzelfälle der Gefahrerhöhung

Rz. 3 Bei der D&O-Versicherung können Umstände von Dauer eine Gefahrerhöhung begründen, die die Gefahr steigern, dass Pflichtverletzungen der Organe begangen werden. Diese sind für jeden Einzelfall festzustellen, in Betracht kommen, z.B.: Fusion oder andere Umwandlungsmaßnahmen, Börsengang des Unternehmens Änderungen des Unternehmensgegenstandes, der Händler wird z.B. zum Produz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.8 Selbstständige Leistungen

Das Tätigkeitsmerkmal "selbstständige Leistungen" ist in den Entgeltgruppen 7, 8, 9a und 9b Fallgr. 3 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der selbstständigen Leistungen in der Protokollerklärung Nr. 4 zu Teil I definiert. Dort heißt es: "Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 4. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB (Betrug)

Rz. 24 Einen Betrug nach § 263 StGB begeht, wer mit der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Da schon vom Wortlaut eine Bereicherungsabsicht vorlieg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IV. Bei Ausübung der Tätigkeit

Rz. 23 Die primäre Risikobeschreibung versichert nur Handlungen, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit erfolgen. Die Pflichtverletzung muss bei Ausübung dieser Tätigkeit begangen worden sein. Dies ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn durch das Verhalten des Organmitglieds die Organhaftung nach den §§ 43 GmbHG, § 93 AktG bzw. § 116 AktG ausgelöst wird.[1] Dies umfasst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 3. Mehrere versicherte Personen

Rz. 53 Bei mehreren versicherten Personen, die in der Haftung stehen, muss bei allen Personen der Ausschluss bejaht werden können, damit der Versicherer leistungsfrei ist. Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass jeder Versicherte seinen eigenen Vertrag zu seinen Gunsten unterhält und innerhalb dieses Vertrags nur das Wissen und Verhalten des Versicherten und ggf. seiner Wis...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Können Aufwendungen für den Unterhalt von Personen, die aus der Ukraine geflohen sind, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (zum Beispiel Aufwendungen, die durch die private Unterbringung entstanden sind)?

Aufwendungen, die Ihnen für den Unterhalt von Personen entstanden sind, die aus der Ukraine geflohen sind, können nur dann als außergewöhnliche Belastung steuerliche Berücksichtigung finden, wenn die Voraussetzungen des § 33a Einkommensteuergesetz vorliegen. Das heißt, Sie haben bedürftige Personen unterhalten, denen Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind (zum Beispi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 3. Streichung des Verzichtsverbotes, § 1614 BGB

Derzeit gilt über den Verweis in § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB für den Betreuungsunterhaltsanspruch das Verzichtsverbot des § 1614 BGB. Auf zukünftigen Betreuungsunterhalt kann daher nicht wirksam verzichtet werden. Lediglich ein Verzicht auf rückständigen Unterhalt ist möglich. Das Verzichtsverbot dient dabei dem Schutz des Unterhaltsberechtigten, aber vor allem auch dem Schutz d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 4. Andere Unterhaltspflichten

Auch Unterhaltspflichten gegenüber anderen Berechtigten können die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen schmälern oder sogar ganz entfallen lassen. Erforderlich ist allerdings stets, dass der Unterhalt tatsächlich bezahlt wird.[71] Zu berücksichtigen ist aber nicht ohne weiteres der gezahlte Betrag. Ist dieser, etwa aufgrund eines alten Titels, überhöht, ist nur der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Faule Ausrede o... / b) Fiktives Einkommen

Die tragenden Grundsätze des Unterhaltsrechts, nach denen nur bei Bedürftigkeit Unterhalt geltend gemacht werden kann (§§ 1577, 1602 BGB) und bei Leistungsunfähigkeit kein Unterhalt geschuldet wird (§§ 1581, 1603 BGB), stellen nicht allein auf tatsächlich vorhandenes Einkommen ab. Hinterfragt werden müssen auch die Ursachen für die Leistungsunfähigkeit, was im Einzelfall daz...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 3. Unterhaltsberechnung im asymmetrischen Wechselmodell

Betreuungsleistungen berücksichtigt das geltende Kindesunterhaltsrecht bislang nur in § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB. Danach gilt: Betreut ein Elternteil das minderjährige Kind, kommt er seiner Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt in der Regel allein durch die Betreuung nach. Bei einer Betreuung im Residenzmodell führt dies dazu, dass das Kind Barunterhalt in Form einer laufende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2023, Die Erzwingung einer Auskunft im Anschluss an die Pfändung von Arbeitseinkommen oder Kontoguthaben

Wird Arbeitseinkommen oder Kontoguthaben nach §§ 829, 835 ZPO i.V.m. § 850 ZPO oder § 833a ZPO gepfändet, folgt meist die ernüchternde Erkenntnis mit der Drittschuldnerauskunft nach § 840 ZPO, dass kein pfändbares Arbeitseinkommen vorhanden ist. Grund dafür sind regelmäßig über den Grundfreibetrag hinausgehende Freibeträge nach § 850c Abs. 2 ZPO durch die Berücksichtigung un...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / a) Unterhaltsrechtliche Obliegenheiten

Grundsätzlich obliegt es jedem Unterhaltspflichtigen, seine Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen. Für den Unterhalt sind die erzielbaren Beträge einzusetzen, soweit sie den angemessenen eigenen Unterhalt übersteigen. Damit verbunden ist die Obliegenheit, vermeidbare Ausgaben zu unterlassen, die das für den Unterhalt einsetzbare Einkommen schmälern und aus der Sicht eines objek...mehr

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FF 11/2023, Forum Kind im Fokus(An-)Forderungen an ein kindgerechtes Familien(verfahrens)recht in Deutschland

Nachlese zur Veranstaltung am 12.5.2023, Berlin Es war bereits das zweite Mal, dass die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV zu einer Forums-Veranstaltung in die Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt einlud. Während es allerdings 2016 allein um das Abstammungsrecht ging, stand in diesem Jahr insgesamt das "Kind im Fokus". Die Forums-Veranstaltungen beleucht...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 1. Gleiche Unterhaltsbemessung bei vergleichbarer Lebenslage

Die wohl wichtigste Änderung dürfte die geplante Angleichung der Unterhaltsbemessung nach § 1615l BGB einerseits und § 1570 BGB andererseits in Fällen vergleichbarer Lebenslage sein. Derzeit erfolgt die Unterhaltsbemessung bei § 1615l BGB nach § 1610 BGB und bei § 1570 BGB nach § 1578 BGB. Der Bedarf nach § 1615l BGB bestimmt sich daher allein nach der Lebensstellung des Ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Ein faires Unte... / 2. Der Reformbedarf im Unterhaltsrecht

Der Gesetzgeber nimmt sich den Betreuungsunterhalt von nicht verheirateten Elternteilen vor. De lege lata ist der Unterhaltsanspruch des verheirateten Betreuenden und des nicht verheirateten Elternteils unterschiedlich ausgestaltet. Nicht verheiratete Elternteile können für die Zukunft keine vertraglichen Vereinbarungen über den Betreuungsunterhalt schließen, das Gesetz sieht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 5. Schulden

Bestehende Verbindlichkeiten können die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen mindern. Doch können nicht alle Darlehensschulden unterhaltsrechtlich anerkannt werden, vielmehr sind die Interessen des Unterhaltsberechtigten, seinen Unterhalt ungekürzt zu erhalten, und diejenigen des Unterhaltspflichtigen an zeitnaher Rückführung der Verbindlichkeit und daher deren Ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 4. Überlegungen zur vorgeschlagenen Berechnung im asymmetrischen Wechselmodell

Zu begrüßen ist, dass der Gesetzgeber ein für die betroffenen Eltern besser vorhersehbares Berechnungsmodell etablieren möchte. Auch das Ziel, substantielle Betreuungsanteile stärker als bisher im Rahmen der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen, ist zu befürworten. Leider fällt aber das vorgeschlagene Berechnungsmodell ausgesprochen kompliziert aus und ist daher eher nich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 64 Abs. 3 AO (s. Anhang 1b) stellt auf die Höhe der Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer ab. Grundlage für die Besteuerung, ob die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR im betreffenden Kalenderjahr überschritten wird, bilden die Bruttoeinnahmen (Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer) aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 2. Selbstbehalte des Unterhaltspflichtigen nach der Düsseldorfer Tabelle

Für den Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Grenzen der Inanspruchnahme werden in der Praxis durch Selbstbehaltssätze konkretisiert, wie sie in der Düsseldorfer Tabelle und den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte festgehalten sind und die abhängig vom jeweiligen Unterhaltsverhältnis variieren.[8] Da für den Unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Zum neuen Unter... / III. Vertretungsbefugnis der Eltern im symmetrischen Wechselmodell

Nach der derzeit geltenden Rechtslage können die Eltern bei bestehendem gemeinsamem Sorgerecht ihr Kind nicht zur Geltendmachung von Kindesunterhalt im symmetrischen Wechselmodell vertreten. Es muss entweder ein Ergänzungspfleger bestellt werden oder einem Elternteil ist nach § 1628 BGB die Alleinentscheidungsbefugnis zu übertragen. Stets ist daher vor der Geltendmachung von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 6. Vererbbarkeit

Letztlich möchte das Eckpunktepapier die Regelungen zur Vererbbarkeit vereinheitlichen. Das Fortbestehen der Ansprüche als solche über den Tod des Pflichtigen hinaus regelt das Gesetz schon jetzt nicht unterschiedlich. Sowohl §§ 1615l Abs. 3 S. 4, 1615 Abs. 1 BGB als auch § 1586 Abs. 2 BGB sehen ein Fortbestehen sowohl entstandener als auch zukünftiger Ansprüche vor, für die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 1. Allgemeines

Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen begrenzt gemäß §§ 1603, 1581 BGB seine Unterhaltsverpflichtung. Während andere zivilrechtliche Ansprüche in ihrem Bestand regelmäßig nicht davon abhängen, dass der Schuldner über die finanziellen Mittel zu ihrer Erfüllung verfügt und Grenzen zu einer übermäßigen Inanspruchnahme nur durch das Vollstreckungsrecht gezogen werden,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Unterstützungen an Arbeitnehmer

1. Können Teile des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens steuerfrei gespendet werden? Ein Verzicht auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung ist bis zum 31. Dezember 2023 möglich, wenn der Arbeitgeber mit dem gespendeten Arbeitslohn entweder einen vom Krieg in de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 6. Sonstige Einwände

Eine krankheitsbedingte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit befreit nicht ohne weiteres von jeglicher Erwerbsobliegenheit, vielmehr ist die Restarbeitsfähigkeit in zumutbarem Umfang bestmöglich auszunutzen.[90] Auch bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 S. 1 SGB VI) bleibt eine geringfügige Beschäftigung möglich.[91] Bezieht der Unterhaltsschuldner Transf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Ein faires Unte... / 4. Vertretungsrecht

Dringender Regelungsbedarf besteht bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im symmetrischen Wechselmodell. Die Vorschaltung sorgerechtlicher Verfahren verursacht unnötige Kosten und verlängert die Wartezeit bis zur Zahlung des Unterhalts. Eine neue Vertretungsregelung ist dringend erforderlich. Quelle: https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-62-23-eckpunkte-unterhaltsrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 5. Vermögenseinsatz

Angleichen möchte das BMJ zudem die Regelungen zum Vermögenseinsatz. Soweit es den Berechtigten betrifft, sieht § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB i.V.m. § 1602 Abs. 1 BGB zwar schon jetzt den Einsatz des Vermögensstammes vor. Maßstab hierfür ist aber das Merkmal der Unzumutbarkeit, während § 1577 Abs. 3 BGB im Rahmen des nachehelichen Unterhalts auf die Unwirtschaftlichkeit oder Unbil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Gebäude unterliegen allgemein trotz laufenden Unterhalts infolge von altersbedingter Abnutzung der Gebäudesubstanz (Baustoffe, Bauteile) einem Wertverzehr und erleiden damit einen Wertverlust. Dieser Umstand ist bei der Einheitsbewertung in der Weise zu berücksichtigen, dass Absetzungen für Abnutzung wegen Wertminderung infolge Wertverzehrs auf die Anscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Zum neuen Unter... / I. Einleitung

Schon im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 hatte sich die Ampelkoalition vorgenommen, das Unterhaltsrecht zu modernisieren und die Betreuungsanteile beider Eltern bei der Berechnung des (Kindes-)Unterhalts besser zu berücksichtigen.[1] Nun hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 25.8.2023 hierzu ein Eckpunktepapier vorgelegt[2]. Es sieht Neuregelungen vor, die sich n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 2.5.2 Rechenmodell Eckpunktepapier

Schritt 1: Einkommen A + Einkommen B: 6.000 EUR + 2.000 EUR = 8.000 EUR. Düsseldorfer Tabelle EK 13, AS 2: 924 EUR Tabellenbetrag. Schritt 2: Vom Bedarf werden pauschal 15 % abgezogen = 786 EUR. Schritt 3: (Einkommen A – 1.650 EUR)/(Einkommen A + B – 3.300 EUR). (6.000 EUR – 1.650 EUR)/(6.000 EUR + 2.000 EUR – 3.300 EUR). 4.350 EUR/4.700 EUR = 0,93. Schritt 4: (Haftungsanteil nach Sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Faule Ausrede o... / III. Beweislastverteilung

Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners gehört grundsätzlich zur Begründung des Anspruchs, so dass es Sache des Berechtigten ist, sie darzulegen und zu beweisen. Dennoch trägt der Unterhaltspflichtige, der sich auf eine Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit beruft, hierfür die Darlegungs- und Beweislast (§§ 1581, 1603 BGB).[118] So muss bei schuldhaft herbeigeführt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Faule Ausrede o... / b) Schuldhaft herbeigeführter Arbeitsplatzverlust

Die Zurechnung fiktiven Einkommens bei Arbeitsplatzverlust oder Stellenwechsel darf nicht dazu führen, eine zwar wünschenswerte, tatsächlich aber nicht bestehende Leistungsfähigkeit zu generieren.[33] Bei Aufgabe der Arbeitsstelle, aber auch bei Arbeitgeberkündigung, Stellenwechsel oder sonstiger beruflicher Veränderung, die sich nachteilig auf die Einkünfte auswirkt, ist de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2023, Abgrenzung von... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über Versicherungsschutz aus einer Betriebshaftpflichtversicherung, die die Kl. bei der Bekl. unterhält. Dem Vertrag liegen die AVB für die Betriebs- und Privathaftpflichtversicherung sowie die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Betriebshaftpflichtversicherung der Bauwirtschaft zugrunde. Diese sind teilweise durch Besondere Vereinba...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Beispielsfälle

Tz. 121 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Beispiel 1: Ein gemeinnütziger Musikverein erzielt aus seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb I "Vereinsgaststätte" einen Gewinn (Überschuss) von 17 896 EUR. Aus einem anderen steuerpflichtigen Betrieb II werden Verluste i. H. v. 11 760 EUR erwirtschaftet. Ergebnis 1: Das Ergebnis mehrerer wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.2 Einzelfälle der Grundstücksnutzung

Rz. 110 Bei der Vermietung oder Verpachtung von Großkomplexen wie Bürokomplexen, Einkaufs- oder Innovationszentren führen Zusatzleistungen des Vermieters erst dann zum Überschreiten der Grenze zur Gewerblichkeit, wenn sie das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. Üblich i. d. S. sind Reinigungsleistungen jedenfalls dann, wenn sie nur die Gemeinschaftsräum...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Hat das Mitglied eines Vereins für seine geleisteten Mitgliedsbeiträge einen teilweisen oder einen vollen Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung, handelt es sich insoweit um unechte Mitgliedsbeiträge (RFH vom 16.06.1942, RStBl 1942, 916; BFH vom 05.06.1953, BStBl III 1953, 212). Ob und inwieweit die Leistung eines Mitglieds einen echten od...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit (Steuerbegünstigung)

Tz. 95 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Werden in dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Gewinne erwirtschaftet, ergeben sich für die Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit) keine Folgen. Es ist aber darauf zu achten, dass die Gewinne nach durchgeführter Endversteuerung für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden sind. Diese Tatsa...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schätzung

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung muss – wenn sie keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält – in der Regel alle drei Jahre eine Körperschaftsteuererklärung abgeben. Die Anerkennung als steuerbegünstigte Einrichtung erfolgt durch Erlass eines Freistellungsbescheids in dem u. a. die steuerbegünstigten Zweck...mehr