Fachbeiträge & Kommentare zu Unbeschränkte Steuerpflicht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.4 Nichtanwendung von Steuervergünstigungen und dem UmwStG (Satz 4)

Rz. 306 Nach § 10 Abs. 3 S. 4 AStG sind steuerliche Vergünstigungen, die an die unbeschränkte Steuerpflicht oder an das Bestehen eines inländischen Betriebs oder einer inländischen Betriebsstätte anknüpfen sowie die Vorschriften des UmwStG nicht anzuwenden. Die Vorschrift führt mithin zum Nachteil des Hinzurechnungsverpflichteten zur Nichtanwendung bestimmter steuerlicher Ve...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.3.1 Persönlich

Rz. 7 Die Vorschrift ist sowohl für natürliche Personen als auch für Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–6 KStG anwendbar. Der Umfang der persönlichen Steuerpflicht (unbeschränkt bzw. beschränkt) ist abhängig von den Vorschriften, die von § 20 Abs. 1 bzw. 2 AStG erfasst werden. Im Rahmen der §§ 7 ff. AStG bedarf es keiner unbeschränkten Steuerpflicht (§ 7 Abs. 1 S. 4 AS...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mobilitätsprämie

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21.12.2019 (BGBl 2019 I, 2886) sind Anpassungen getroffen worden, um die aus dem sog Klimapaket ab 2021 resultierende Erhöhung der Kraftstoffpreise (Einführung eines CO2-Preises) für Fernpendler auszugleichen. Dazu wurde einerseits zunächst ab 2021 die > Entfernungs...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.3 Entsprechende Anwendung in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG (§ 6 Abs. 3 S. 4)

Rz. 298 Gem. § 6 Abs. 3 S. 4 AStG gelten die Sätze 1 bis 3 – also die Vorschriften über das Entfallen der Wegzugssteuer bei Rückkehr – entsprechend, wenn der Ausschluss des Besteuerungsrechts i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit des Stpfl. beruht. Ziel dieser Vorschrift ist die Eröffnung der Rückkehroption auch für Wegzugsfälle i. S. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Ansässigkeit im Ausland

... im Ausland ansässigen ... Rz. 30 [Autor/Stand] § 16 Abs. 1 verwendet in Bezug auf eine Person den Ausdruck "ansässig". Dies ist deshalb befremdend, weil der Ausdruck "ansässig" ein terminus technicus des DBA-Rechts ist. Es ist zwar die freie Entscheidung des deutschen Gesetzgebers, bei einer Regelung im AStG an die abkommensrechtliche Terminologie anzuknüpfen. Dies hat au...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 2.2.4 Doppelter Hinzurechnungsbesteuerungsadressat

Rz. 47 Ob die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung auf einen doppelansässigen Hinzurechnungsadressaten, der in Deutschland zwar unbeschränkt steuerpflichtig ist, jedoch nach der sog. Rangfolgenregelung nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 OECD-MA abkommensrechtlich im anderen Vertragsstaat als ansässig gilt, ist bislang nicht abschließend geklärt.[1] Praxis-Beispiel X ist sowohl ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 37 Anders als die Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung (s. § 20 Abs. 1 AStG) ist § 6 AStG nicht explizit abkommensüberschreibend und stellt damit keinen sog. Treaty Override dar.[1] Die Norm steht damit – im Einklang mit § 2 Abs. 1 AO – unter dem Vorbehalt der DBA.[2] Rz. 38 Die Schrankenwirkung der deutschen DBA wird der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG oftmal...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.5 Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an Anteilen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Allgemeines Rz. 145 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthält einen Auffangtatbestand (siehe Rz. 124 f.), der in jedem nicht bereits von § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 AStG erfassten Fall, in dem das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt wird, greift. Der Tatbestand der Norm ist denkbar weit gefasst.[1] I...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.4 Unentgeltliche Übertragungen auf nicht unbeschränkt Steuerpflichtige (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 138 Der Wegzugstatbestand in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG knüpft an "die unentgeltliche Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person". Der Tatbestand erfasst grenzüberschreitende Schenkungen und Erbfälle, durch die Anteile i. S. v. § 17 EStG ins Ausland übergehen, wodurch wiederum der deutsche Besteuerungszugriff gefährdet ist. Rz. 139 Unentgeltliche Über...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.3 Ausländische Gesellschaft

Rz. 286 Die Hinzurechnungsbesteuerung setzt weiterhin voraus, dass das Hinzurechnungssubjekt (im Regelfall der unbeschränkt Steuerpflichtige) eine ausländische Gesellschaft beherrscht. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG enthält eine Legaldefinition der ausländischen Gesellschaft. Eine ausländische Gesellschaft ist "eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KSt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.3 Umfangreiche Verschärfung der Wegzugsbesteuerung durch das ATAD-UmsG

Rz. 15 Obschon der persönliche Anwendungsbereich der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD)[1] der EU sich auf Körperschaftsteuersubjekte beschränkte (Art. 1 ATAD), wurde die Umsetzung nämlicher Richtlinie zum Anlass genommen, die Vorschriften über die Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen zu verschärfen. Hintergrund war eine Entscheidung des EuGH, der zufolge hinsichtlich...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.2.3 Verstrickung der Anteile im Inland

Rz. 250 Bei Rückkehr des Stpfl. und Wiederbegründung des deutschen Besteuerungsrechts stellt sich die Frage, mit welchem Wert die Anteile im Inland verstrickt werden. Soweit die Wegzugssteuer mit Rückwirkung entfällt und folglich erstattet wird, wird die Aufstockung der Anschaffungskosten nach § 6 Abs. 1 S. 3 AStG rückgängig gemacht (s. Rz. 191). Es gelten dann grundsätzlich...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.1 Allgemeines

Rz. 298 Aus ökonomischer Perspektive operiert eine international agierende Unternehmensgruppe als "Ganzes". Juristisch gesehen sind die einzelnen verbundenen Konzernunternehmen (z. B. Tochterkapitalgesellschaften) jedoch eigenständige Rechtssubjekte, die mithin separat in den unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten besteuert werden. Entsprechend hat das Steuerhoheitsgebiet, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.2.3 Rückkehrfälle nach § 6 Abs. 3 AStG (§ 6 Abs. 2 S. 4)

Rz. 216 § 6 Abs. 2 S. 4 AStG fingiert für den Fall eines Entfallens der Wegzugssteuer aufgrund einer Rückkehr nach § 6 Abs. 3 AStG für den Stpfl. sowie für dessen (unmittelbare oder mittelbare) Rechtsnachfolger die Erfüllung des persönlichen Anwendungsbereichs des § 6 Abs. 1 AStG. Ziel der Vorschrift ist die Vermeidung von Umgehungsgestaltungen[1], die eröffnet wären, wenn i...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.1.4 Zurechnungssubjekt des Hinzurechnungsbetrags

Rz. 149 Zurechnungssubjekt des Hinzurechnungsbetrags ist der hinzurechnungsverpflichtete Steuerpflichtige.[1] Dem Wortlaut des Gesetzes nach wird im Gegensatz zu § 10 Abs. 1 S. 1 AStG a. F. nicht mehr auf den "unbeschränkt Steuerpflichtigen" abgestellt, sondern nur noch auf den "Steuerpflichtigen". Eine Begrenzung der Zurechnung auf unbeschränkt Steuerpflichtige und mithin d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Begriff des Steuerpflichtigen

... ein Steuerpflichtiger ... Rz. 18 [Autor/Stand] Der Begriff des Steuerpflichtigen i.S. von § 16 ist verfahrensrechtlich zu verstehen. Hier kann folglich auf die Normen der AO zurückgegriffen werden. Folgt man demnach § 33 Abs. 1 AO ist Steuerpflichtige, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat...mehr

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Arzttätigkeit in ausländisc... / VIII. Persönliche Einkommensteuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG erstreckt sich auf alle steuerbaren Einkünfte, die weltweit erzielt werden. Soweit ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, kann sich daraus eine Freistellung oder Anrechnung zur Vermeidung einer mehrfachen Belastung mit Steuern ergeben. Für den Fall, dass kein DBA vorliegt, ist eine Steuerermäßigung nach § 34c EStG z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 4.1 Grundsatz der Übertragung

Rz. 42 § 33b Abs. 5 EStG erweitert den Abzug des Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags. Demnach kann der Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag, der einem Kind zusteht, auf Antrag auf einen (oder beide) Elternteil(e) übertragen werden, sofern diese Anspruch auf den Freibetrag gem. § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld haben.[1] Das Gesetz trägt hiermit dem Umstan...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht

Tz. 5 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die unbeschränkte Körperschaftsteuerplicht besteht nur für die in § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3) genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG (Anhang 3) sind rechtsfähige und nicht rechtsfähige Verbände/Vereine (Körperschaften) unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sich ihr Sitz od...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Persönliche Steuerpflicht

Tz. 84 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der rechtsfähige Verein X ist für den Veranlagungszeitraum 2021 nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG (s. Anhang 3), bzw. wenn er nicht rechtsfähig wäre, nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG (Anhang 3) unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, weil er seinen Sitz im Inland hat. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche in § 2 Abs. 1 Nr. 1–7 ES...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Umfang der Steuerpflicht

Tz. 11 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Den Umfang der Steuerpflicht bestimmt § 1 Abs. 2 KStG (Anhang 3). Nach dieser Vorschrift erstreckt sich die unbeschränkte Steuerpflicht auf sämtliche Einkünfte. Welche Einkünfte der Besteuerung unterliegen, regelt § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10). Von den dort genannten Einkunftsarten können für die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperscha...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Sitz

Tz. 7 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Sitz ist bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen von Bedeutung. Das Steuerrecht lehnt sich hierbei an den zivilrechtlichen Begriff an. Wo sich der Sitz befindet, wird entweder durch Gesetz oder den Gesellschaftsvertrag, die Satzung oder das Stiftungsgeschäft bestimmt (s. § 11 AO, Anhang 1b). Da die Verbände/Vereine i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Geschäftsleitung

Tz. 6 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO, Anhang 1b). Bei Verbänden/Vereinen wird es darauf ankommen, wo die Vorstandsmitglieder oder die sonst zur Vertretung berechtigten Personen ihre leitende Tätigkeit in Bezug auf die Verbands-/Vereinsgeschäfte ausüben. Es kommt es nicht darauf an, wo die getroffene...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Veranlagungszeitraum/Ermittlungszeitraum

Tz. 31 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Besteuerungsgrundlagen, werden für das jeweilige Kalenderjahr ermittelt, weil die Körperschaftsteuer eine Jahressteuer ist (s. § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, Anhang 3). Die Veranlagung der Körperschaftsteuer erfolgt für das Kalenderjahr der Körperschaftsteuerpflicht. Ermittlungszeitraum für das Einkommen ist das Kalenderjahr, soweit die Körpers...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige steuerbegünstigte Körperschaften, die nicht zur Führung von Büchern nach den Vorschriften des HGB verpflichtet sind, können grundsätzlich Bezieher sämtlicher Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10) sein. Regelmäßig besteht für Verbände/Vereine keine Pflicht zur Führung von Büchern nach handels...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 2 Anspruchsberechtigung (Abs. 1)

Rz. 4 Nach § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG besteht ein Kindergeldanspruch, wenn ein Elternteil im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Territorialprinzip). Sind diese territorialen Voraussetzungen nur für einen Teil des Jahres erfüllt, besteht nur für die entsprechenden Monate ein Kindergeldanspruch. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 5 Beschäftigte internationaler Organisationen und ausländischer Vertretungen

Rz. 52 Ausländische Mitglieder und Beschäftigte der diplomatischen Missionen sowie der konsularischen Vertretungen im Inland sowie deren zum Haushalt gehörende Familienangehörige (Ehegatte, Kinder und Eltern), die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch im Inland ständig ansässig sind, haben keinen Anspruch auf Kindergeld.[1] Denn sie sind nach dem Wiener Überei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeiner Nahestehensbegriff (Satz 1)

(3) 1 Für Zwecke der §§ 7 bis 12 ist eine Person dem Steuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 nahestehend. Rz. 233 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 3. § 7 Abs. 3 definiert die "nahestehende Person" für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung. Dazu enthält die Vorschrift keine eigene Begriffsabgrenzung, sondern verweist auf § 1 Abs. 2. Der Begriff der nahes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rn. 430 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift ist nur auf einen unbeschränkt StPfl anwendbar. Dieser kann nach § 1 Abs 1 EStG, § 1 Abs 2 EStG oder – auf Antrag – nach § 1 Abs 3 EStG (Moritz/Strohm in Frotscher/Geurts, § 32d EStG Rz 78 (04/2016)) stpfl sein (zur Einbeziehung von der AbgSt unterliegenden Einkünften in die Prüfung der Grenzen bei § 1 Abs 3 EStG s BFH vom 12...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Unbeschränkte Steuerpflicht & Typenvergleich

Tz. 20 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Sowohl die nicht rechtsfähige als auch die rechtsfähige Stiftung unterliegen der unbeschr StPflicht, wenn sich Sitz oder Geschäftsleitung im Inl befindet. Der Sitz bestimmt sich nach § 11 AO bei rechtsfähigen Stiftungen aus dem Stiftungsgeschäft. Der statuarische Sitz einer anerkannten Stiftung befindet sich zwangsläufig im Inl, da eine gren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Ende

Tz. 35 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die KStPflicht einer rechtsfähigen Stiftung endet mit Einstellung der Zweckerfüllung und Auskehrung des Vermögens an die Anfallsberechtigten (s Tz 9 und s § 1 KStG Tz 112ff). Die grenzüberschreitende Verlegung des Verwaltungssitzes einer Stiftung führt nicht zum Ende der StPflicht, da es sich weiterhin um eine nach inl Recht gegründete Stiftu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Beginn

Tz. 34 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der Beginn der StPflicht einer rechtsfähigen Stiftung war lange nicht geklärt. Früher wurde generell mit Vollzug des Stiftungsaktes KStPflicht angenommen (s § 1 KStG Tz 110). Der BFH differenziert zwischen Stiftungen, die zu Lebzeiten des Stifters und Stiftungen, die von Todes wegen (§ 83 BGB) gegründet werden. Hintergrund ist die durch § 84...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 1. Hintergrund

Rz. 1 [Autor/Stand] Erscheinungsformen. Man muss das Problem der Hinzurechnungsbesteuerung vor dem Hintergrund sehen, dass sich die Wirtschaft seit Jahrzehnten grenzüberschreitend ausdehnt. Dies führt zur Gründung von Kapitalgesellschaften durch Steuerinländer im Ausland. Die Kapitalgesellschaften können einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit im Ausland nachgehen. Es kann...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / II. Rechtsfolgen

Rz. 103 [Autor/Stand] Hinzurechnungstechnik. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung – Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft gem. § 7 Abs. 1–4 (Rz. 82 ff.), passiver Einkünfte gem. § 8 Abs. 1–4 (Rz. 89 ff.) und niedrige Besteuerung gem. § 8 Abs. 5 (Rz. 99 ff.) – erfüllt, sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 die Einkünfte, für die die ausländische Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wegzugsbesteuerung und dere... / a) Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht

Nach einem Wegzug ist allen voran die sog. erweitert unbeschränkte Steuerpflicht relevant, die sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 lit. b ErbStG ergibt. Demnach gelten als unbeschränkt steuerpflichtige Inländer solche Personen, die die deutsche Staatsangehörige haben und die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wegzugsbesteuerung und dere... / b) Erweitert beschränkte Steuerpflicht

Darüber hinaus regelt § 2 AStG eine Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht um sog. "Zusatzeinkünfte" – d.h. solche, die nicht in § 34d EStG als ausländische Einkünfte qualifizieren.[18] Beachten Sie: Die erweitert beschränkte Steuerpflicht ist zeitlich auf 10 Jahre ab Wegzug befristet (§ 2 Abs. 1 S. 1 AStG). Voraussetzungen: Die erweitert beschränkte Steuerpflicht wird ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wegzugsbesteuerung und dere... / a) Ertragsteuerliche Anknüpfungspunkte

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht: Anknüpfungspunkt der Besteuerung mit Einkommensteuer ist die unbeschränkte Steuerpflicht. Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben, sind nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.[1] Folge der unbeschränkten Steuerpflicht ist die Besteuerung des Wel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wegzugsbesteuerung und dere... / b) Erbschaftsteuerliche Anknüpfungspunkte

Soweit ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland besteht, so ist auch eine unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 lit. a ErbStG gegeben. Dabei knüpft die Steuerpflicht sowohl an den Schenker bzw. Erblasser als auch an den Erwerber an[12] und erstreckt sich auf das Weltvermögen.[13] Daneben besteht – ähnlich den ertragsteuerlichen Anknüp...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.1 Steuerpflicht nach dem Einkommensteuergesetz

Rz. 42 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Steuerliche Sachverhalte mit Auslandsbezug, die nach dem innerstaatlichen Recht der Besteuerung im Inland unterliegen, können nur dann uneingeschränkt besteuert werden, wenn ein jeweils anzuwendendes DBA das deutsche Besteuerungsrecht nicht ganz oder teilweise ausschließt oder das dem Ausland zugewiesene Besteuerungsrecht nach innerstaatlich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsches Archäologisches Institut

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das DAI ist dem Auswärtigen Amt angegliedert; die Arbeitslöhne werden aus einer öffentlichen Kasse gezahlt (> Öffentliche Kasse). Bei Aufwandsentschädigungen ist § 3 Nr 12 Satz 1 EStG anwendbar (> Aufwandsentschädigungen Rz 63). Die Bediensteten des Bundes oder eines Bundeslandes bei den Auslandsabteilungen (Außenstellen des DAI) ohne > Wohnsitz od...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Litauen

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Republik Litauen (Hauptstadt: Vilnius; Amtssprache: Litauisch) ist der südlichste, größte und bevölkerungsreichste der drei baltischen Staaten in Nordosteuropa. Litauen grenzt im Norden an > Lettland, im Osten und Südosten an > Weißrussland, im Südwesten an > Russland (Oblast Kaliningrad) und im Westen an die Ostsee. Es gilt das Abkommen z...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lettland

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Mit dem mittleren der drei baltischen Staaten besteht das DBA vom 21.02.1997 nebst Protokoll; Zustimmungsgesetz vom 31.03.1998 (BGBl 1998 II, 330 = BStBl 1998 I, 531). Das Abkommen ist am 26.09.1998 in Kraft getreten (BGBl 1998 II, 2630 = BStBl 1998 I, 1219) und findet grundsätzlich seit dem 01.01.1996 Anwendung. Ein Revisionsprotokoll wurde a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auswanderung

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Außensteuergesetz, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Auswanderung , > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Ausbürgerung , > Sonderausgaben Rz 45 ff, > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff, > Werbungskosten Rz 70 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auswärtiger Dienst

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Auslandsbeamte, > Diplomatischer und konsularischer Dienst, > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff, 35ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.2.1 Bestimmung der Ansässigkeit – Art. 4 OECD-MA

Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Für die Anwendung eines DBA ist der Staat zu bestimmen, in dem der Arbeitnehmer und ggf. der Arbeitgeber entsprechend Art. 1 i. V. m. Art. 4 OECD-MA ansässig sind. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Ansässigkeit nach Art. 4 OECD-MA sind unabhängig von der Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung eines Vertragsstaats oder einer entsprechenden ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Liberia

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Republik Liberia (Hauptstadt: Monrovia; Amtssprache: Englisch) ist ein Staat in Westafrika. Sie grenzt im Nordwesten an > Sierra Leone, im Norden an > Guinea, im Osten an die > Elfenbeinküste und im Südwesten an den Atlantik. Liberia ist nach > Panama der weltweit zweitgrößte Flaggenstaat für Handelsschiffe; Regelungen zur Seeschifffahrt k...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Liechtenstein

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Fürstentum Liechtenstein (Hauptstadt: Vaduz; Amtssprache: Deutsch) ist ein als konstitutionelle Erbmonarchie verfasster mitteleuropäischer Staat in den Alpen mit Grenzen zu > Österreich im Osten sowie der > Schweiz im Süden, Westen und Norden. Seit dem VZ 2013 gilt erstmals ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 02.09.2009...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Stiftung "Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland" mit Sitz in Bonn erhielt mit Wirkung vom 01.07.2012 den Namenszusatz "Max Weber Stiftung". Die in dieser Forschungsorganisation gebündelten Auslandsinstitute haben ihren eigenen Sitz jeweils ausschließlich im Ausland. In ihr sind ua die Bundesanstalten "Deutsches Historische...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Britische Jungferninseln

Rz. 2 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zu den britischen Jungferninseln (Hauptstadt: Road Town; Amtssprache: Englisch) in der Karibik gehören ua die Inseln Jost van Dyke und Peter Island (Great Harbour), Tortola (Road Town) und Virgin Gorda (Spanish Town). Sie sind als britisches Überseegebiet der britischen Krone unterstellt, jedoch weder Teil des Vereinigten Königreichs (VK) noc...mehr