Fachbeiträge & Kommentare zu Unbeschränkte Steuerpflicht

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsche Zentrale für Tourismus

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die DZT in Frankfurt/M ist ein Verein, der als Zuwendungsempfänger des Bundes im Auftrag der Bundesregierung im Ausland für das Reiseland Deutschland wirbt. Die DZT führt als Verein keine > Öffentliche Kasse . Gleichwohl werden die Arbeitslöhne der im Ausland beschäftigten ArbN nicht von der DZT, sondern von einer inländischen öffentlichen Kasse aus...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.4.1 Anwendungsbereich

Rz. 83 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei Einkünften oder Einkunftsteilen, die nach einem DBA in einem ausländischen Staat besteuert werden können, wird bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen die Steuerfreistellung nach DBA unter den Voraussetzungen des § 50d Abs. 9 EStG nicht gewährt. Rz. 84 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Anwendung des § 50d Abs. 9 EStG erfordert nicht, dass D...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die früher als Staatsbahn organisierte Bahn ist zum Jahr 1994 privatisiert worden. Dazu wurden die Sondervermögen "Deutsche Bundesbahn" des Bundes und "Deutsche Reichsbahn" der früheren DDR im Sondervermögen "Bundeseisenbahnvermögen" zusammengefasst (vgl Art 87 GG sowie das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens vom 27.12.1993, BStBl 1993 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die frühere Bundespost ist bereits vor mehreren Jahrzehnten privatisiert worden. Bei der Postreform I von 1989 wurde zunächst die bis dahin als Sondervermögen des Bundes organisierte Deutsche Bundespost in die selbständigen Unternehmen Postbank (Postgiro- und Postsparkassendienste), Postdienst (Briefdienst, Paketdienst, Päckchen-, Postzeitung...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 59 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei Einkünften oder Einkunftsteilen aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), die nach einem DBA in einem ausländischen Staat besteuert werden können, wird die unter Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG) erfolgende Freistellung von der deutschen Steuer eines unbeschränkt Steuerpflichtigen bei der Einkommensteuerveranlagung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Entstehung

Rz. 1 Die ehemalige, 1953 eingeführte Regelung des § 10a EStG enthielt die 1992 ausgelaufene[1] Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns; sie wurde durch G. v. 11.10.1995[2] aufgehoben. Rz. 2 Die heutige Vorschrift des § 10a EStG ist durch das AVmG v. 26.6.2001[3] mit Wirkung v. 1.1.2002 eingefügt worden. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Abschn. XI (§§ 79ff. ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Zum Kreis der Begünstigten gehören grundsätzlich alle, die von den Beschränkungen der Altersvorsorgeleistungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Altersvorsorgesysteme betroffen sind. Das sind in erster Linie die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten (§ 10a Abs. 1 Halbs. 1 EStG).[1] Ihnen gleichgestellt sind Personen, die von entspr...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 1. Grundlagen der Wegzugsbesteuerung

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 AStG stellt die Besteuerung stiller Reserven in Beteiligungen an inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, also bei Beteiligungen von 1 % und mehr, sicher, wenn eine natürliche Person, die innerhalb der letzten zwölf Jahre insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, ihren...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / II. Unbeschränkte Steuerpflicht

1. Inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt Rz. 5 § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an die Inländereigenschaft des Erblassers, des Schenkers oder des Erwerbers. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, der sich nach § 9 ErbStG richtet. Inländer ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG jede natürliche Person, di...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 4. Unbeschränkte Steuerpflicht von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 15 Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2d ErbStG gelten auch Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben, als erbschaftsteuerrechtliche Inländer. Körperschaften in diesem Sinne sind neben den privatrechtlichen (insbesondere Stiftungen und Kapitalgesellschaften) auch juristische Personen des öffentlichen Rechts...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 2. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 397 Der Erwerber muss in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, allgemein, erweitert oder fiktiv (§ 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG). Bei jeder Art von beschränkter Steuerpflicht gibt es daher keine Anrechnung.mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / IV. Option zur unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 23 Vor dem Hintergrund der (früher) europarechtswidrigen Ungleichbehandlung von unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht[37] hatte der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften[38] solchen beschränkt Steuerpflichtigen, bei denen es sich um EU- bzw. EWR-Ausländer handelt,[39] eine Optionsm...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / III. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 16 Soweit keine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, greift gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG die beschränkte Steuerpflicht ein. Diese ist auf den Erwerb von Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG beschränkt. Es handelt sich insoweit also nicht um sämtliches (mehr oder weniger zufällig) im Inland befindliches Vermögen,[23] vielmehr ist stets der im Gesetz genannte Katalog ...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 2. Wegzug vor nicht mehr als fünf Jahren

Rz. 10 Für die unbeschränkte Steuerpflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG ist – wie gesehen – die Staatsangehörigkeit des Erblassers oder des Erwerbers ohne Belang. Demgegenüber knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1b und c ErbStG an die Staatsangehörigkeit der Beteiligten an. Rz. 11 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG gelten solche deutsche Staatsangehörige...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 1. Inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 5 § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an die Inländereigenschaft des Erblassers, des Schenkers oder des Erwerbers. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, der sich nach § 9 ErbStG richtet. Inländer ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG jede natürliche Person, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhn...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 3. Deutsche Auslandsbedienstete

Rz. 13 Als Inländer gelten schließlich gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2c ErbStG – unabhängig von der Fünf-Jahres-Frist nach Buchstabe b) – deutsche Staatsangehörige, die zwar im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, für das sie aus einer inländis...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / I. Allgemeines

Rz. 4 Die persönliche Steuerpflicht ist in § 2 ErbStG geregelt. Hier wird die Frage beantwortet, welche der in § 1 ErbStG bezeichneten Vorgänge der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. Ähnlich wie bei anderen Steuerarten wird auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden. Die Beschränktheit der Steuerpflich...mehr

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§ 5 Grundzüge des Ertragste... / B. Körperschaftsteuer

Rz. 16 Steuersubjekte der Körperschaftsteuer sind die in § 1 KStG aufgezählten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, insbesondere Kapitalgesellschaften. Nach der Auffangvorschrift des § 3 KStG sind aber alle Personenvereinigungen körperschaftsteuerpflichtig, wenn ihr Einkommen nicht unmittelbar bei ihren Mitgliedern nach dem EStG oder dem KStG zu versteu...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 2. Begriffsbestimmungen

Rz. 413 Der II. Abschnitt enthält wesentliche Begriffsbestimmungen.mehr

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§ 5 Grundzüge des Ertragste... / A. Einkommensteuer

Rz. 1 Steuersubjekte der Einkommensteuer sind natürliche Personen (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG). Steuerobjekt ist das zu versteuernde Einkommen, das gleichzeitig die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bildet (§ 2 Abs. 5 EStG). Rz. 2 Das Einkommen seinerseits besteht aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (§ 2 Abs. 4 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst, d. h. i. S. d. Äquivalenztheorie verursacht sind (Rz. 11ff.). Da eine berufliche Verursachung vorliegen muss, liegt ein bestimmter, kausaler Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre vor. Dieser Zusammenhang muss jedoch nicht unbedingt auch ein zeitlicher Zusammenhang in dem Sinn sein, dass Werbungskosten...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gemäß § 6 AStG

Leitsatz Ein Gewinn aus dem Wegzugsteuertatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Außensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782) ist unmittelbar vor dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, zu dem der Ausschluss...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3.1 Ansässigkeit der Beteiligten (lit. a, b)

Rz. 60 Als weiteres Kriterium dafür, dass eine grenzüberschreitende Gestaltung vorliegt, stellt § 138d Abs. 2 Nr. 2 AO auf die Ansässigkeit der Beteiligten ab. Es dürfen nicht alle Beteiligten in einem Steuerhoheitsgebiet ansässig sein. Nicht erfasst ist damit zunächst der Fall, dass es nur einen an der Gestaltung Beteiligten gibt.[1] Dabei kommt es nur auf die an der Steuer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 28... / 2.3 Unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten

Rz. 9 Die Anwendung des § 28 EStG ist nur von der unbeschränkten Steuerpflicht des überlebenden Ehegatten abhängig. Ob die Kinder unbeschränkt oder beschr. stpfl. sind, ist unerheblich. Rz. 10 Nicht geregelt ist, wie die Zurechnung zu erfolgen hat, wenn der Ehegatte nur beschr. stpfl. ist. § 18 EStG 1920 und § 24 EStG 1925 sahen eine Differenzierung noch nicht vor. Sieht man ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA dient vor allem der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag, der Erklärung von weiteren Angaben, z. B. zu Verträgen mit Gesellschaftern bzw. Anzeigepflichten nach §§ 138, 138a und 138d AO und de...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.11 Anlage KSt 1 F – Steuerliches Einlagenkonto bzw. aus Rücklagenumwandlung entstandenes Nennkapital

Der Vordruck Anlage KSt 1 F dient als Basis für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG (früheres sog. EK 04) und des aus Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG. Zudem sind darin aber auch für Gesellschaften mit Umwandlungstatbeständen, für Körperschaften in Liquidation, für Fälle einer Kapitalherabsetzung, de...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Unbeschränkte Steuerpflicht bei Arbeitnehmern ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (Grenzpendler)

Rz. 30 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Grenzpendler sind ArbN, die im Grenzgebiet eines Staats ansässig sind und sich arbeitstäglich in den angrenzenden Staat zur Arbeit begeben, ohne dass eine der in einem DBA enthaltenen Sonderregelung für > Grenzgänger gilt, nach der sie im Wohnsitzstaat besteuert werden. Steht ein solcher ArbN ohne > Wohnsitz oder einen gewöhnlichen > Aufentha...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Steuerklasse III (§ 38b Abs 1 Satz 2 Nr 3 und Satz 3 EStG)

Rz. 13 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zum Aufbau der Steuerklasse III > Lohnsteuertarif Rz 47. Hierher gehören ArbN, die nach § 1 Abs 1 oder 2 oder nach § 1a EStG unbeschränkt stpfl (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und Rz. 13/1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 De...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Abgabepflicht

Rz. 2 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Unbeschränkt Stpfl haben grundsätzlich jeweils für das abgelaufene Kalenderjahr gegenüber ihrem > Wohnsitz-Finanzamt eine Einkommensteuererklärung abzugeben (§ 25 Abs 3 EStG), wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden; Einzelheiten regelt § 56 EStDV. Durch eine beim örtlich unzuständigen FA eingereichte Steuererklärung werden kein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Berücksichtigung des Ehegatten bei Grenzpendlern, die Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedstaats außerhalb Deutschlands sind

Rz. 31 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Kann ein ArbN als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, weil er die Voraussetzungen des § 1 Abs 3 EStG (> Rz 30) erfüllt, so wird er auf Antrag in die Steuerklasse III eingeordnet, wenn er auch die unter > Rz 29 dargestellten Voraussetzungen erfüllt. Das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG bildet die Steuerklasse als LSt-Abzugsmerk...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Steuerklasse I (§ 38b Abs 1 Satz 2 Nr 1 EStG)

Rz. 11 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zum Aufbau der Steuerklasse I > Lohnsteuertarif Rz 45. Sie gilt für alle beschränkt stpfl ArbN (> Beschränkte Steuerpflicht) sowie für unbeschränkt stpfl ArbN (> Unbeschränkte Steuerpflicht), diemehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Verfahren beim Finanzamt

Rz. 14 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Regelung gehört zum > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren . Deshalb gelten für die Feststellung von Frei- und Hinzurechnungsbetrag dieselben Grundsätze. Zuständig ist grundsätzlich das > Wohnsitz-Finanzamt. Hat ein ArbN keinen > Wohnsitz im > Inland, ist ggf das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG zuständig (> Beschränkte Steuerpflicht Rz 25...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ghana

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Republik Ghana (Hauptstadt: Accra; Amtssprache: Englisch) ist ein westafrikanischer Staat. Ghana grenzt im Westen an die > Elfenbeinküste, im Norden an > Burkina Faso, im Osten an > Togo und im Süden an den Atlantischen Ozean (Golf von Guinea). Es gilt das DBA vom 12.08.2004 nebst Protokoll und Zustimmungsgesetz vom 30.11.2006 (BGBl 2006 I...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Berücksichtigung des Ehegatten bei Staatsangehörigen eines EU/EWR-Mitgliedstaats, die nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind

Rz. 29 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Ein ArbN, der als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der > Europäische Union (EU) oder des > Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann beantragen, nach Steuerklasse III besteuert zu werden, wenn sein Ehegatte/> Lebenspartner in einem EU/EWR-Mitgliedstaat lebt (§ 1a Abs 1 Nr 2 EStG); der...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Regelfall

Rz. 20 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zum Aufbau der Steuerklasse IV > Lohnsteuertarif Rz 48. Hierher gehören verheiratete/verpartnerte ArbN, die nach § 1 Abs 1 oder 2 oder nach § 1a EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind, wenn beide > Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und nicht dauernd getrennt leben (> Dauernd getrennt lebende Ehegatten...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Steuerklasse bei Grenzpendlern, die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedsstaates sind

Rz. 32 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Bei Grenzpendlern im Sinne des § 1 Abs 3 EStG (> Rz 30), die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedstaats sind, wird der Ehegatte steuerlich nicht berücksichtigt. Für diese ArbN bildet das Betriebsstätten-FA des ArbG die Steuerklasse I oder für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis die Steuerklasse VI als LSt-Abzugsmerkmal. Der...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Steuerklasse bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes

Rz. 34 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Auf Angehörige des öffentlichen Dienstes ohne diplomatischen oder konsularischen Status (zu Personen mit Sonderstatus > Diplomatischer und konsularischer Dienst), die an einem ausländischen Dienstort tätig sind, werden die in > Rz 31 und > Rz 33 dargestellten Regelungen auf Antrag entsprechend angewendet, wenn sie gemäß § 1 Abs 2 EStG unbesc...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grundlagenbescheid

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Grundlagenbescheide sind alle Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide und andere Verwaltungsakte – auch anderer als der Finanzbehörden (> Rz 13) –, die für die Festsetzung e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, GIZ

Rz. 1 Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (kurz: GIZ) ist eine staatliche Organisation der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde 2011 durch den Zusammenschluss der Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), der Internationalen Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWEnt) und dem Deutschen Entwicklungsdienst (DED) gegründet. Die GI...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Bildung eines Freibetrags bei Steuerklasse VI

Rz. 5 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Das > Wohnsitz-Finanzamt stellt auf Antrag für ein 2. oder weiteres Dienstverhältnis einen vom > Arbeitslohn abzuziehenden Freibetrag fest (vgl § 39a Abs 1 Satz 1 Nr 7 EStG), der zum Abruf als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale durch den ArbG beim BZSt bereitsteht. Entsprechendes gilt für die vom > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG nach § ...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 4 Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

Zeilen 6–7 In diesen Zeilen sind der Ort der Geschäftsleitung, der Ort des Sitzes und der jeweilige Staat anzugeben, wenn der jeweilige Ort im Ausland belegen ist. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO). Das ist der Ort, wo die den Willen der Körperschaft gestaltenden Personen (Exekutivorgane, Vorstand, Geschäftsführer) ihre Entscheidung...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 7 Anfangsbestände

Zeile 40 Diese Zeile ist auszufüllen, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht im Vz 2022 begonnen hat. Es kann sich um eine Gründung (Bar- oder Sachgründung) einschließlich einer Verschmelzung zur Neugründung, aber auch um den Zuzug einer ausländischen Körperschaft handeln. In diesen Fällen sind die im Zeitpunkt des Eintritts in die unbeschränkte Steuerpflicht vorhandenen Einlag...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zi...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 2 Allgemeine Angaben

Vor Zeile 1 Im Kopf des Vordrucks ist das zuständige Finanzamt und die Steuernummer anzugeben. Das steuerliche Einlagekonto und der Sonderausweis sind immer auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs zu ermitteln, und zwar auf den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahrs. Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr erfolgt also die Ermittlung nicht auf den Schluss des Vz (K...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4 Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns (§ 27 Abs. 1 Satz 5 KStG)

In den Zeilen 17–20 wird der ausschüttbare Gewinn nach § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG ermittelt. Diese Daten werden wiederum benötigt für die Ermittlung, welcher Betrag des steuerlichen Einlagekontos für Ausschüttungen verwendet worden ist (Ausschüttung übersteigt den ausschüttbaren Gewinn, § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG); wann eine Ausschüttung zu einer Körperschaftsteuererhöhung nach § 38...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.1 Anfangsbestände

Zeile 6d In dieser Zeile ist der Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos anzugeben, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht im laufenden Wirtschaftsjahr 2023 begonnen hat. Es kann sich um eine Gründung, aber auch um einen Zuzug aus dem Ausland, beispielsweise einer steuerbegünstigten Körperschaft mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, handeln. Weitere Fälle sind die Gründu...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage WA / 3 Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen nach § 50a EStG bei beschränkt Steuerpflichtigen

Zeile 8 In dieser Zeile ist die Abzugsteuer einzutragen, den der Vergütungsschuldner von den dem beschränkt Steuerpflichtigen geschuldeten Vergütungen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG und nach § 50a Abs. 7 EStG (dies nur auf Anforderung des Finanzamts) einbehalten hat. Dieser Steuerabzug ist bei der die Vergütung empfangenden Körperschaft im Rahmen der Veranlagung grundsätz...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4 Festzustellender Betrag

In den Zeilen 21–34 sind Angaben zu dem festzustellenden Betrag zu machen. Festgestellt wird nicht ein dem steuerlichen Einlagekonto entsprechender Betrag, sondern nur der Betrag der Ausschüttung, der als aus Einlagen finanziert gilt. Soweit ein solcher Betrag nicht gesondert festgestellt wird, gilt die Ausschüttung als aus Gewinnen geleistet und ist daher nach § 20 Abs. 1 N...mehr