Fachbeiträge & Kommentare zu Unbeschränkte Steuerpflicht

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesetzliche Änderungen bei ... / 1. Ein-Betriebs-Fiktion für alle Körperschaften

Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG) verfügen nur über einen (einzigen) Betrieb. Für Zwecke der Zinsschranke werden damit alle Tätigkeiten dieser Kapitalgesellschaften in diesem Betrieb berücksichtigt. Dadurch ist z.B. die Freigrenze von 3 Mio. EUR Nettozinsaufwand (§ 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG) nur einmal nutzbar. Andere steuerpflich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3.4 Besonderheiten bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern

Rz. 11 Gehören beide Ehegatten (eingetragene Lebenspartner sind diesen gleichgestellt, vgl. Rz. 3b) zum Kreis der Zulageberechtigten, so steht jedem Ehegatten die Zulage[1] aus eigenem Recht zu, wenn er in seiner Person die Voraussetzungen für die Zulage erfüllt, also insbes. ein Altersvorsorgevertrag auf seinen Namen abgeschlossen wurde und die erforderlichen Mindest- bzw. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.2 Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht

7.2.1 Rechtslage bis zum 24.6.2017 In § 2 Abs. 3 ErbStG a. F. war für den Erwerber eines an sich nur beschränkt steuerpflichtigen Vermögensanfalls ein Antragsrecht vorgesehen. Wird dieses in Anspruch genommen, dann wird der Vermögensanfall insgesamt als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt. Um jedoch sicherzustellen, dass die für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe geltend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.2.2 Rechtslage ab dem 25.6.2017

Das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz hat die Optionsmöglichkeit zur unbeschränkten Steuerpflicht für beschränkt Steuerpflichtige nach § 2 Abs. 3 ErbStG aufgehoben. Dies gilt für alle Erwerbe ab dem 25.6.2017.mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3.2 Tod des Vorerben

Tritt der Nacherbfall durch den Tod des Vorerben ein, so hat nach § 6 Abs. 2 Satz 1 ErbStG der Nacherbe seinen Erwerb als vom Vorerben stammend zu versteuern. Das Erbschaftsteuerrecht weicht damit vom Zivilrecht ab, bei dem der Nacherbe vom Erblasser erbt. Ebenso wie für den Vorerben ist beim Nacherben ein Erwerb durch Erbanfall nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gegeben. Die anzuwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.2.1 Rechtslage bis zum 24.6.2017

In § 2 Abs. 3 ErbStG a. F. war für den Erwerber eines an sich nur beschränkt steuerpflichtigen Vermögensanfalls ein Antragsrecht vorgesehen. Wird dieses in Anspruch genommen, dann wird der Vermögensanfall insgesamt als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt. Um jedoch sicherzustellen, dass die für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe geltenden Steuervorschriften nicht durch ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.4 Besonderheiten bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Rz. 173 Grundsätzlich gelten die Ausführungen zu Verschmelzungen auf eine Personengesellschaft entsprechend. Hierzu wird auf die Ausführungen unter Rz. 115 ff. verwiesen. Nachfolgende Ausführungen betreffen ergänzend nur die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Rz. 174 Besonderheiten können sich dann ergeben, wenn der Vergleichbarkeitstest scheitert, so z. B. wenn es sich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Europarechtlich zulässige Ungleichbehandlung von unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen mit inländischen Dividendenbezügen

Streitig ist die Erstattung von in Deutschland einbehaltener und in Belgien nicht anrechenbarer KapErtrSt. Ein in Deutschland beschränkt Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in Belgien, der in Deutschland eine endgültige steuerliche Belastung hinsichtlich der von einer GmbH ausgeschütteten Dividenden i.H.v. 15 % zu tragen hat, wird im Hinblick auf diese Kapitalerträge durch das deu...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / a. Unbeschränkte Steuerpflicht

Wie im deutschen Einkommensteuerrecht sind nach § 1 Abs. 2 ÖstEStG natürliche Personen unbeschränkt steuerpflichtig, die im Inland Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dabei werden Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in § 26 Abs. 1, 2 BAO nahezu identisch zu § 8, 9 AO definiert. Bei unbeschränkter Steuerpflicht herrscht ebenfalls das Welteinkommensprinzip, d.h. unab...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 2.3 Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Eine Anrechnung kommt nur bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) sowie bei erweiterter unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b ErbStG) in Betracht. Die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger nicht länger als 5 Jahre im Ausland aufgehalten hat, ohne im Inland ein...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Kommentar Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar. Nicht im Anwendungserlass enthalten sind Ausführungen zu § 1 AStG. Damit umfasst der Anwe...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

Kommentar 183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung Werden Arbeitnehmer im Ausland tätig oder arbeiten ausländische Arbeitnehmer vorübergehend in Deutschland, muss geprüft werden, ob der Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist bzw. ob eine Steuerfreistellung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) infrage kommt. Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem sogenannten 183-Tage-...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 6. Auslandsberührung

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Unbeschränkte Steuerpflicht

a) Inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt Rz. 9 § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an die Inländereigenschaft des Erblassers, des Schenkers oder des Erwerbers. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, der sich nach § 9 ErbStG richtet. Inländer ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG jede natürliche Person, di...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Unbeschränkte Steuerpflicht von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 19 Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2d ErbStG gelten auch Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben, als erbschaftsteuerrechtliche Inländer. Körperschaften in diesem Sinne sind neben den privatrechtlichen (insbesondere Stiftungen und Kapitalgesellschaften) auch juristische Personen des öffentlichen Rechts...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 346 Der Erwerber muss in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, allgemein, erweitert oder fiktiv (§ 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG). Bei jeder Art von beschränkter Steuerpflicht gibt es daher keine Anrechnung.mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Option zur unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 27 Vor dem Hintergrund der (früher) europarechtswidrigen Ungleichbehandlung von unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht[37] hatte der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften[38] solchen beschränkt Steuerpflichtigen, bei denen es sich um EU- bzw. EWR-Ausländer handelt,[39] eine Optionsm...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / a) Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

Gemäß Schweizer Steuerrecht gelten natürliche Personen von Gesetzes wegen aufgrund persönlicher Zugehörigkeit als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie (a) ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, (b) sich mindestens 30 Tage in der Schweiz aufhalten und eine Erwerbstätigkeit ausüben oder (c) keine Erwerbstätigkeit ausüben, sich aber mindestens 90 Tage...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 20 Soweit keine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, greift gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG die beschränkte Steuerpflicht ein. Diese ist auf den Erwerb von Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG beschränkt. Es handelt sich insoweit also nicht um sämtliches (mehr oder weniger zufällig) im Inland befindliches Vermögen,[24] vielmehr ist stets der im Gesetz genannte Katalog ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Wegzug vor nicht mehr als fünf Jahren

Rz. 14 Für die unbeschränkte Steuerpflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG ist – wie gesehen – die Staatsangehörigkeit des Erblassers oder des Erwerbers ohne Belang. Demgegenüber knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1b und c ErbStG an die Staatsangehörigkeit der Beteiligten an. Rz. 15 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG gelten solche deutsche Staatsangehörige...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 9 § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an die Inländereigenschaft des Erblassers, des Schenkers oder des Erwerbers. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, der sich nach § 9 ErbStG richtet. Inländer ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG jede natürliche Person, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhn...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Deutsche Auslandsbedienstete

Rz. 17 Als Inländer gelten schließlich gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2c ErbStG – unabhängig von der Fünf-Jahres-Frist nach Buchstabe b) – deutsche Staatsangehörige, die zwar im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, für das sie aus einer inländis...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG und erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2’AStG

Mit der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und dessen Verlegung in die Schweiz endet grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, es sei denn, der deutsche Wohnsitz wird aufrechterhalten. In diesem Fall bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen, wird allerdings durch das DBA Schweiz/Deutschland zugunsten des schweizerischen Besteuerungsrec...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Allgemeines

Rz. 8 Die persönliche Steuerpflicht ist in § 2 ErbStG geregelt. Hier wird die Frage beantwortet, welche der in § 1 ErbStG bezeichneten Vorgänge der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. Ähnlich wie bei anderen Steuerarten wird auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden. Die Beschränktheit der Steuerpflich...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / II. Körperschaftsteuer

Rz. 637 Steuersubjekte der Körperschaftsteuer sind die in § 1 KStG aufgezählten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, insbesondere Kapitalgesellschaften. Nach der Auffangvorschrift des § 3 KStG sind aber alle Personenvereinigungen körperschaftsteuerpflichtig, wenn ihr Einkommen nicht unmittelbar bei ihren Mitgliedern nach dem EStG oder dem KStG zu verste...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / 1. Ansässigkeit nach Art. 4 Abs. 1, 2 DBA Schweiz/Deutschland

Nach Art. 4 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland[41] ist eine Person grundsätzlich in demjenigen Vertragsstaat ansässig, in dem sie gemäß innerstaatlichem Recht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Sofern eine natürliche Person sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und damit in beiden Vertragsstaaten ansässig ist, wird die Ansässigkeit unter dem D...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Begriffsbestimmungen

Rz. 362 Der II. Abschnitt enthält wesentliche Begriffsbestimmungen.mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / I. Einkommensteuer

Rz. 622 Steuersubjekte der Einkommensteuer sind natürliche Personen (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG). Steuerobjekt ist das zu versteuernde Einkommen, das gleichzeitig die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bildet (§ 2 Abs. 5 EStG). Rz. 623 Das Einkommen seinerseits besteht aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (§ 2 Abs. 4...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 3.4 Rentenzahlungen

Rz. 789 Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen der Versicherungsnehmer die Rentenzahlung wählt, sind nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG mit dem Ertragsanteil zu versteuern (→ Tz 958). Nimmt der Versicherungsnehmer jedoch die Kapitalauszahlung in Anspruch, muss der gesamte Zinsanteil versteuert werden. Ebenfalls zu den Einnahmen zählt eine Ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 958 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 19–24 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 965) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Rz. 343 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 439 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 29–32] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an den...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Unbeschränkt steuerpflichtige Deutsche

Rz. 10 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für ein in Deutschland lebendes Kind (zu Ausnahmen > Rz 20 ff), kommen als Berechtigte für das KiG nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen (§ 62 Abs 1 EStG) in Betracht, also solche,mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Anspruchsberechtigte Eltern

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder haben grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtige Eltern iSv § 1 Abs 1 – 3 EStG (> Unbeschränkte Steuerpflicht). Für sie werden > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt zum Abruf durch den ArbG bereitgestellt; zu Einzelheiten > Rz 120 ff. Beispiel 1 (der Grundfall): M und F sind in Deutschland ansässig. Si...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kuwait

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Emirat Kuwait (Hauptstadt: Kuwait; Amtssprache: Arabisch) ist ein Staat in Vorderasien auf der arabischen Halbinsel mit Grenzen zum > Irak und zu > Saudi-Arabien sowie einer Küstenlinie am persischen Golf. Es gilt das DBA vom 18.05.1999 nebst Protokoll mit Zustimmungsgesetz vom 27.02.2000 (BGBl 2000 II, 390 = BStBl 2000 I, 439), das am 07....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kroatien

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Republik Kroatien (Hauptstadt: Zagreb, Amtssprache: Kroatisch) ist ein Staat im Südosten Europas. Kroatien grenzt im Norden an die > Slowakei und > Ungarn, im Osten an > Serbien, im Südosten an > Bosnien/Herzegowina sowie > Montenegro und im Westen an > Italien und die Adria. Seit dem 01.07.2013 ist Kroatien Mitglied der > Europäische Uni...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Leistungssatz

Rz. 49 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KuG beträgt mindestens 60 % der Nettoentgeltdifferenz. Für ArbN, die selbst mindestens ein Kind iSd § 32 Abs 1, 3 bis 5 EStG (> Kinderfreibeträge Rz 40 ff) haben oder deren Ehegatte oder eingetragener > Lebenspartner mindestens ein Kind iSd § 32 Abs 1, 4 und 5 des EStG hat, wenn beide > Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt stpfl (> ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Im Ausland lebende Kinder

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Freibeträge des § 32 Abs 6 EStG werden auch für Kinder gewährt, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind (zur Rechtsentwicklung > Rz 15). Deshalb werden die Freibeträge grundsätzlich unabhängig davon berücksichtigt, ob das Kind im > Inland oder Ausland lebt, wenn nur der berechtigte Stpfl unbeschränkt steuerpflichtig ist (> Rz 30 ff)....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Voraussetzungen in der Person des Steuerpflichtigen

Rz. 12 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der SA-Abzug gilt nur für Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Bei beschränkt Stpfl ist er ausgeschlossen (§ 50 Abs 1 Satz 4 EStG). Rz. 12/1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Personen ohne > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt in Deutschland, die ihre Einkünfte im Wesentlichen in Deutschland erzielen, werden aber auf A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Kinder im Ausland

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Kinder, die in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat leben, wird grundsätzlich dort KiG gezahlt. Als Folge des auch hier geltenden Territorialprinzips besteht für Kinder, die in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat einen > Wohnsitz oder ihren > gewöhnlichen Aufenthalt haben (> Rz 17, 18), in Deutschland grundsätzlich kein Anspruch auf KiG. Rz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Kinder unter 18 Jahren (§ 32 Abs 3 EStG)

Rz. 50 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kinder iSv § 32 Abs 1 EStG (> Rz 40 ff) werden unabhängig von weiteren Voraussetzungen für jeden Kalendermonat berücksichtigt, in dem sie lebend geboren werden oder zu Beginn dieses Kalendermonats (1. Tag, 0 Uhr) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 32 Abs 3 EStG). Zum Monatsprinzip > Rz 47 ff. Das Steuerrecht folgt hier dem Zivi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Berechtigte aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen

Rz. 14 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für > Grenzgänger enthalten die DBA mit > Belgien Rz 5, > Frankreich Rz 7 ff, > Österreich Rz 6 und der > Schweiz Rz 75 ff besondere Vereinbarungen. Hat Deutschland nach dem DBA das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn, wird der Grenzgänger auf Antrag nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt (> Rz 11/3). Rz. 14/1 Stand:...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Übertragung der Freibeträge für Kinder auf den anderen Elternteil

Rz. 160 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Elternteil erhält von Gesetzes wegen die verdoppelten Freibeträge für Kinder (> Rz 6), wenn er unbeschränkt steuerpflichtig ist und der andere Elternteil nicht (vgl § 32 Abs 6 Satz 3 Nr 1 EStG). Rz. 161 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Elternpaar, das die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 Satz 1 EStG (> Eh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / 1. Erweitert unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG tritt die erweitert unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht ein, wenn der Erblasser zur Zeit des Todes oder der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer sich als deutscher Staatsangehöriger nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten hat, ohne in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / a. § 6 AStG n.F. durch das ATAD-Umsetzungsgesetz

Im Hinblick auf den persönlichen Anwendungsbereich der Norm hat sich im Vergleich zur alten Fassung die Dauer der’unbeschränkten Einkommensteuerpflicht geändert: Erfasst werden nach § 6 Abs. 1 S. 1 AStG n.F. natürliche Personen, die insgesamt mindestens sieben Jahre in den letzten 12 Jahren nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig waren. Die bisherige starre Zehn-Ja...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / I. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt

Natürliche Personen sind in Deutschland nicht mehr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig nach § 1 Abs. 1 EStG, sobald sie in Deutschland weder einen Wohnsitz (§ 8 AO) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben. Die Rechtsprechung stellt jedoch nur geringe Anforderungen an die Erfüllung der beiden Begriffe, sodass ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im steuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten / 11.5 Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland

Natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber bestimmte inländische Einkünfte nach § 49 Abs. 1 EStG beziehen, sind mit diesen Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig. Ab dem Veranlagungszeitraum 2005 zählen auch aus Deutschland stammende Renteneinkünfte i. S. d. § 22 EStG zu den inländischen Einkünften nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.4 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 § 23 EStG gilt für unbeschränkt und für beschränkt Stpfl., für beschr. Stpfl. jedoch nur, soweit es sich um private Veräußerungsgeschäfte handelt, die in § 49 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a und b EStG genannt sind, nämlich die Veräußerung inländischer Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte. Bei der Veräußerung anderer Wirtschaftsgüter ist unbeschränkte Steuerpflicht erford...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 112 Das Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen und Nach § 1 Abs. 1 EStG ist eine natürliche, also noch lebende Person, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie oder Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind nach § 1 Abs. 2 EStG auch deutsche Staatsangeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 2. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 116 Erzielen natürliche Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG, so unterliegen nur die inländischen Einkünfte der Einkommensteuer. Es besteht insoweit die sog. beschränkte Einkommensteuerpflicht. Bei den Einkünften i.S.v. § 49 EStG handelt es sich z.B. ummehr