Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebenleistungen / 3.1 Grundstücke und Betriebsvorrichtungen

Die Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich ein steuerfreier Umsatz.[1] Davon ausgenommen ist aber u. a. die Verpachtung von Betriebsvorrichtungen.[2] Der EuGH [3] musste entscheiden, ob die Verpachtung eines Putenstalls (Grundstück) mit einer darin befindlichen Putenfütterungsanlage (Betriebsvorrichtung) zu einem einheitlichen Pachtzins zu einer Auftei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebenleistungen / 4 Weitere Praxisfälle zur Nebenleistung

Nebenleistungen, die das Schicksal der Hauptleistung teilen, liegen in der Praxis insbesondere in folgenden Fällen vor: Transportkosten und Transportversicherung im Zusammenhang mit ausgeführten Lieferungen, Nebenkosten im Zusammenhang mit der Vermietung von Grundstücken – hier ist insbesondere darauf zu achten, dass bei steuerpflichtiger Vermietung alle Nebenleistungen (unabh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG

Tz. 27 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG unterwirft die Vermietung der in Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz genannten Gegenstände dem ermäßigten Steuersatz, nachdem § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG deren Lieferung bereits dem ermäßigten Steuersatz unterwirft. Der maßgebliche Begriff in Nr. 2 ist derjenige der "Vermietung", der sich nach dem zivilrechtlichen Vermietungsbe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG

Tz. 32 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Steuermäßigung für Leistungen auf kulturellem Gebiet wird in § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) geregelt. Ebenso wie die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG (Anhang 5) ist die Steuermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) auch auf die Leistungen der Kammermusikensembles und Chöre sowie für Veranstaltungen von ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG

Tz. 28 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG (Anhang 5) unterliegt die Aufzucht und das Halten von Vieh, sowie die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere dem ermäßigten Steuersatz. Tz. 29 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, fällt nicht unter den Beg...mehr

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Aktuelles, Steueränderungsg... / 2. Vorsteuerpauschalierung (§ 23a Abs. 1 UStG)

Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Freibetrag, bis zu dem eine Vorsteuerpauschalierung nach § 23a UStG durchgeführt werden kann, wurde (ab VZ 2026) von bisher 45 000 EUR auf 50 000 EUR angehoben (§ 23a Abs. 2 UStG).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG

Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG (Anhang 5) wird für Leistungen von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen oder Gemeinschaften von steuerbegünstigten Körperschaften unter den nachfolgenden Voraussetzungen gewährt: Alle Mitglieder der nichtrechtsfähigen Personenvereinigung oder Gemeinschaft müssen steuerbegünstigte ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG

Tz. 35 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit dem 01.01.2010 gilt für kurzfristige Beherbergungsleistungen (nicht aber für Restaurationsumsätze) der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % (s. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, Anhang 5). Von dem ermäßigten Steuersatz profitieren Hotelbetriebe, Pensionen und vergleichbare Einrichtungen (z. B. Verbände/Vereine). Die Betreiber von Campingplätzen kön...mehr

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Aktuelles, Steueränderungsg... / 1. Absenkung des USt-Satzes von Restaurations- und Verpflegungsbetrieben (§ 12 Abs. 1 Nr. 15 UStG)

Tz. 23 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Bereits während der Corona-Krise unterlagen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2023 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Mit der nun erfolgten Änderung des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG (Anhang 5) unterliegen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG

Tz. 34 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Steuerermäßigung kann auch für Leistungen, die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder sowie der Verabreichung von Heilbädern erbracht werden, zur Anwendung kommen. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist, hierzu s. Abschn. 12.11 Abs. 9 UStAE.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG

Tz. 36 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit dem 1.1.2026 gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurationsumsätze, d. h. für Restaurant- und für Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme von Getränken (s. o.). Die Restaurantleistungen werden in der Regel in eigenen Räumlichkeiten des Unternehmers erbracht (Restaurant) während die Verpflegungsdienstleistungen alle anderen Leis...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Europäische Rechtsgrundlage

Tz. 4 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wie gerade ausgeführt enthält das deutsche Umsatzsteuerrecht in § 12 Abs. 2 UStG (Anhang 5) eine Auflistung von Fallgruppen, in denen der ermäßigte 7 %-ige Umsatzsteuersatz zur Anwendung gelangt. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) gilt der ermäßigte Steuersatz für Leistungen gemeinnütziger Körperschaften (also auch gemeinnützige...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Deutsches Umsatzsteuerrecht

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 In § 12 Abs. 1 UStG (Anhang 5) wird der reguläre Umsatzsteuersatz geregelt, der mit 19 % im europäischen Mittel liegt. § 12 Abs. 2 UStG (Anhang 5) sieht verschiedene Situationen vor, in denen der ermäßigte 7 %-ige Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt. Tz. 3 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Hiernach erhalten Körperschaften, die ausschließlich und unm...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Konsequenzen aus dem Abweichen der nationalen Rechtslage von der MwStSystRL und empfohlene Vorgehensweise

Tz. 13 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Für den Vereinsvorstand oder den Steuerberater des Vereins stellt sich nun die Frage, wie er im Hinblick auf die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Kenntnis der vorstehend dargestellten Problematik vorgehen soll. Hierzu muss zunächst etwas zur Bedeutung und Stellung der europäischen MwStSystRL im Verhältnis zum deutschen Steuerpflicht...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Einnahmen des Theatervereins (mit Ausnahme von echten Mitgliederbeiträgen, Zuwendungen und Zuschüssen usw. im ideellen Bereich) sind auf Steuerbarkeit zu überprüfen. Im Regelfall wird es sich um steuerbare Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (s. Anhang 5) handeln. Im nächsten Schritt ist zu prüfen, ob für den veranstaltenden Unternehmer Um...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Die Rechtsprechung zur Problematik

Tz. 11 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 In einem Urteil aus dem Jahr 2017 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) darüber zu entscheiden, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei einer gemeinnützigen Wissenschaftseinrichtung Anwendung findet, bei der die Auftragsforschung gem. § 68 Nr. 9 AO (Anhang 1b) einen Zweckbetrieb darstellt. Der BFH bejahte die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatze...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schul(förder)vereine

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 "Elternspenden" zur Förderung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) an öffentlichen Schulen können an einen entsprechenden Schulverein (oder Schulförderverein) oder unmittelbar an die Schule als juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet werden (dazu OFD Frankfurt, Verfügung vom 29.01.2018, S 2223 A – 34 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schwimmvereine

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Schwimmvereine sind gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften, wenn sie den Schwimmsport fördern, § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Sie dienen auch der öffentlichen Gesundheitspflege, § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO (Anhang 1b). Die steuerbegünstigten Zwecke können auch von juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Form eines Betriebes gewerblich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Segelsport

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Vereine, deren Zweck auf die planmäßige Pflege des Segelsports gerichtet ist, können steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke wegen der Förderung des Sports verfolgen (s. § 52 Abs. 1 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Hierzu s. BFH vom 20.01.1982, BStBl II 1982, 336. Der Zweck des Vereins muss gem. § 60 AO (Anhang 1b) in der Satzung so bestimmt sein, dass aufg...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Zum Begriff Theater

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Theater, die nach § 4 Nr. 20 UStG (Anhang 5) bei entsprechendem Träger (öffentliche Hand oder gemäß Bescheinigung durch die zuständige Landesbehörde, siehe Rz. 9–13) umsatzsteuerbefreite Theaterleistungen erbringen können, sind Einrichtungen der unmittelbar darstellenden Kunst einschließlich der Musiktheater, die einer unbestimmten Zahl von Z...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Veranstaltungen mit Künstlern ohne Bescheinigung

Tz. 17 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Legt ein unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG ( Anhang 5) fallender Künstler (oder ein Orchester/Ensemble) dem Veranstalter keine Bescheinigung vor, darf der gutgläubige Veranstalter zunächst von Umsatzsteuerpflicht ausgehen. Das für die Umsatzbesteuerung des Veranstalters zuständige Finanzamt kann sich mit dem des ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Beschaffung von Eintrittskarten für Theateraufführungen

Tz. 22 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die OFD Ffm (Vfg. vom 08.10.2008, AZ: S 7100 A – 2/86 – St 110) hat zur Beschaffung von Theaterkarten durch Theatergemeinden- und Volksbühnenvereine Stellung genommen. Für die umsatzsteuerliche Behandlung gilt Folgendes: Tritt der Theaterverein gegenüber seinen Mitgliedern wie ein Veranstalter auf, ist die Beschaffung der Eintrittskarten nac...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Veranstaltungen mit Künstlern

Tz. 15 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Für die Umsätze der Veranstalter nach § 4 Nr. 20 Buchst. b UStG ( Anhang 5) gibt es kein gesondertes Bescheinigungsverfahren, da die Eigenschaft der entsprechenden Orchester oder Künstler (entweder öffentlich-rechtlich oder mit entsprechender Bescheinigung) auf den Veranstalter durchschlägt. Wie der oder die Künstler besitzt der Veranstalter ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Trikotwerbung

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Einnahmen, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft durch Werbung für Unternehmer auf der Sportkleidung ihrer Sportler erzielt (auf Trikots, Sportschuhen, Helmen, Sportgeräten usw.), sind im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob es sich bei den sportlichen Veranstaltun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tierzuchtvereine

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Da die Förderung der Tierzucht ein steuerbegünstigter Zweck i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b) ist, können Tierzuchtvereine als steuerbegünstigte (gemeinnützigen) Einrichtungen anerkannt werden, wenn sowohl die Satzung als auch die tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entspricht. Die Förderung der Tier...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tierheime

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Tierheime sind Einrichtungen, die i. d. R. herrenlose Haustiere, wie Hunde und Katzen, aufnehmen, versorgen und versuchen, die Tiere an neue Halter abzugeben. Tierheime werden entweder von der öffentlichen Hand oder in privater Trägerschaft betrieben. Wird ein Tierheim von einem Verein betrieben, kann dieser wegen der mit dem Betrieb eines Tierheims...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 51 BewG dient der Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierhaltung. Dabei kommt die Abhängigkeit der landwirtschaftlichen Tierhaltung von der Bodenbewirtschaftung zur Geltung. Landwirtschaftliche Tierhaltung liegt danach nur dann vor, wenn der Betrieb über eine ausreichende Futtergrundlage für den Tierbestand verfü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 18. Drittes Steueränderungsgesetz vom 22.12.1967, BStBl I 67, 488

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Dritten StÄndG wurden Vorschriften getroffen, die sich aufgrund des UStG 1967 über die Einführung der Mehrwertsteuer (MWSt) ergaben. So wurde in § 6 Abs 2 bestimmt, daß die dort vorgesehene 800-DM-Grenze sich nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, bemißt. Zur Berücksichti...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Bemessungsgrundlage für Lieferungen und sonstige Leistungen ist das Entgelt (Nettoentgelt). Hierzu zählt alles, was der Leistungsempfänger aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage (s. § 10 UStG, Anhang 5). Insbesondere beim Tausch und bei tauschähnlichen Umsätz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schullandheime

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Schullandheime können entweder wegen der Förderung der Jugendhilfe und Jugendpflege (s. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO, Anhang 1b) oder wegen der Förderung der Erziehung (s. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, Anhang 1b) steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke verfolgen. Schullandheime sind nach § 68 Nr. 1b AO (Anhang 1b) als Zweckbetriebe anerkannt. Die Voraussetzungen, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 122. Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v 30.08.2001, BGBl I 2001, 2267

Rn. 142 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Das G ist zu sehen im Zusammenhang mit dem im Rahmen des StEntlG 1999/2000/2002 eingeführten u zwischenzeitlich wieder abgeschafften Steuerabzugsverfahren bei Vergütungen an ausl Werkvertragsunternehmer gem § 50a Abs 7 EStG aF, s Rn 133, zu ah) und s Rn 129, zu fc). Die nunmehrige Regelung versucht – beschränkt auf den Bereich des Baugewerbe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 115 [Autor/Stand] Wie bereits einleitend ausgeführt, wurden die bisher in § 51a BewG enthaltenen Regelungen zur gemeinschaftlichen Tierhaltung und die damit verbundene Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft von einer gewerblichen Tätigkeit nicht mehr in das Bewertungsgesetz aufgenommen. Die entsprechenden Regelungen sind jetzt mit einer leichten Modifizierung in § 13b ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 138. Gesetz über die Strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG) v 23.12.2003, BGBl I, 2003, 2928

Rn. 158 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Das StraBEG ist am 30.12.2003 in Kraft getreten. Es hat folgenden Inhalt: § 1 StraBEG: Wer ESt, KSt, USt, VSt (!), GewSt, ErbSt oder Abzugssteuern nach dem ESt, verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt hat, wird nicht nach den §§ 370, 370a AO oder § 26c UStG bestraft, soweit er nach dem 31.12.2003 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dam...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Haftung für nicht abgeführte Umsatzsteuer

Tz. 19 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Vereine, die eine Lieferung oder Leistung von einem anderen Unternehmer erhalten, haften in den Fällen des § 25d UStG (Anhang 5) für die Steuer. Trifft dies auf mehrere Unternehmen zu, haften diese gesamtschuldnerisch.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Hörster, Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, NWB 50/2011, 4208; Paintner, Das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz und das 3. Gesetz zur Änderung des UStG im Überblick, DStR 2012, 105.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paintner, Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG und das Dritte Gesetz zur Änderung des UStG im Überblick, DStR 2012, 105; Plenker, Betriebsrentenstärkungsgesetz – Ausblick auf 2018, BC 2017, 105. Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung): BMF v 18.03.2022, BStBl I 2022, 333 (Steuerliche Förderung der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuerfreie Verluste

Rn. 13 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Steuerfreie Verluste" dürfen nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden; dies benachteiligt den Empfänger der Einkünfte, die Befreiung verkehrt sich ins Gegenteil. Dies ist aber zwingend, weil § 3 EStG es nicht ermöglicht (wie etwa § 9 UStG unter den dortigen Voraussetzungen), auf die Steuerfreiheit zu verzichten.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paintner, Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG und das Dritte Gesetz zur Änderung des UStG im Überblick, DStR 2012, 105. Verwaltungsanweisungen: BMF v 24.07.2012, BStBl I 2013, 1022 (Steuerliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersversorgung); BMF v 22.01.2016, BStBl I 2016, 164 (Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBV)); BMF v 24.05.2017, BStBl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 165. Gesetz zur Modernisierung u Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (SteuerbürokratieabbauG) v 20.12.2008, BGBl I 2008, 2850

Rn. 185 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Der Gesetzentwurf verfolgt insb die weitere Ersetzung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation. Zu den Neuregelungen gehören (davon betr das EStG s Art 1 u die EStDV s Art 2): § 5b, § 51 Abs 4 Nr 1b u 1c EStG, § 60 EStDV: Standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der StB und der GuV-Rechnung für Wj, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 208. Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites BürokratieentlastungsG – BEG II) v 30.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Rn. 228 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Im Juli 2015 wurde das BEG I in Kraft gesetzt. Nun stehen nach der Gesetzesbegründung im BEG II die kleinen und mittleren Unternehmen im Vordergrund. Die Vereinfachungseffekte treten überwiegend schon für das Jahr 2017 ein. Das Artikelgesetz enthält neun einzelne Artikel, die auch Bereiche außerhalb der Steuerthematik betreffen, zB das E-Gov...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Tausch mit Zuzahlung (Baraufgabe)

Rn. 1817 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für den Tausch mit Zuzahlung (Baraufgabe) wird der Gesetzeswortlaut des § 6 Abs 6 S 1 EStG (s Rn 1791) wie folgt ergänzt: Die Zuzahlung der Gegenseite ist vom gemeinen Wert des hingegebenen Gegenstandes abzuziehen, um die AK des erworbenen Gegenstandes zu bestimmen. Diese "Regel" wird auch für die handelsrechtliche Bilanzierung als zutreff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 195. Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318

Rn. 215 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Schrifttum: Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f u § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653. Der Deutsche Bundestag hat das AIFM-StAnpG mit, betr speziell das EStG,mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 127. Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 – StÄndG 2001) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794

Rn. 147 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das Gesetz dient iw der redaktionellen inhaltlichen Bereinigung, der Beseitigung nicht praktikabler Vorschriften sowie einer Anpassung an die Rspr des BFH und an das Recht der EU. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt im Bereich der USt (Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG). Neben redaktionellen Änderunge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schützenvereine

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Im Regelfall sind Schützenvereine wegen der Förderung des Sports als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anzuerkennen (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 52 AO TZ 7, Anhang 2). Eine Anerkennung als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft kommt auch dann in Betracht, wenn ein Schützenverein nach der Satzung neben de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Selbständige Tätigkeit

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Bei der Tätigkeit einer Person für einen Verein ist von besonderer Bedeutung, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Nach § 7 Abs. 1 SGB IV ist eine Beschäftigung die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Die Unterscheidung ist für einen Verein entscheidend, da bei abhängig Beschä...mehr