Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.35 § 27 Abs. 32 UStG: Anwendung des § 24 Abs. 1 UStG

Rz. 120 MWv 29.12.2020 wurde der Abs. 32 in § 27 UStG eingeführt.[1] Nach dieser Regelung war der gleichfalls durch das JStG 2020 geänderte § 24 Abs. 1 UStG erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2020 bewirkt wurden. Diese beiden Regelungen waren nicht Inhalt des ursprünglichen Gesetzentwurfs[2], sie wurden erst am Ende des Gesetzgebungsverfahrens eingefügt.[3] ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.18 § 27 Abs. 17 UStG: Erstmalige Anwendung des § 18 Abs. 3 UStG

Rz. 81 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] wurde zugleich mit dem Abs. 16 mWv 1.1.2010 ein neuer Abs. 17 in § 27 UStG eingefügt. Diese Übergangsregelung regelte den Anwendungszeitraum der damals neu in § 18 Abs. 3 UStG eingeführten Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung in elektronischer Form nach Maßgabe der damals geltenden Steuerdaten-Übermittlungsvero...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.33 § 27 Abs. 30 UStG: Anwendung des § 25f UStG

Rz. 117 Gemäß dem gleichfalls mWv 1.1.2010 neu eingefügten § 27 Abs. 30 UStG [1] war der auch zum 1.1.2020 neu geschaffene Tatbestand des § 25f UStG i. d. F. des Art. 12 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erstmals auf Voranmeldungs- und Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 endeten. Auch hier gab die Gesetzesbegründung keine weiteren Erläuteru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.45 § 27 Abs. 41 UStG: Anwendung des geänderten § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG (mWv 1.1.2028)

Rz. 135 Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2024 [1] – vor Einfügung des § 27 Abs. 40a UStG – wurde erst mWv 1.1.2028 (neben weiteren Änderungen des § 27 UStG mit anderen Inkrafttretungszeiträumen) ein neuer Abs. 41 in den § 27 UStG eingefügt. Dieser Absatz enthält eine Übergangsregelung für den ebenfalls mit dem JStG geänderten § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG (gleichfalls mWv 1.1.2028...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.12 § 27 Abs. 11 UStG: Erstmalige Anwendung des § 15a UStG i. d. F. ab dem 1.1.2005

Rz. 71 Mit Wirkung ab dem 1.1.2005 wurde § 27 UStG durch Art. 5 Nr. 20 des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes um einen Abs. 11 erweitert.[1] Rz. 72 In § 27 Abs. 11 UStG wird bestimmt, dass der zum 1.1.2005 wegen der fehlenden Übereinstimmung mit den unionsrechtlichen Grundlagen in Art. 187 ff. MwStSystRL [2] vollständig neu gefasste § 15a UStG [3], nur auf Vorsteuerbeträge anzuwend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.22 § 27 Abs. 21 UStG: Erstmalige Anwendung des § 18 Abs. 2 UStG in der Fassung vom 1. Januar 2015

Rz. 96 Mit der mWv 1.1.2015 durch das Gesetz v. 22.12.2014[1] eingeführten Regelung des § 27 Abs. 21 UStG wurde festgelegt, ab welchem Voranmeldungszeitraum die Erweiterung der Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Unternehmensgründer [2] auch bei anderen Rechtssubjekten anzuwenden ist. Die Vorschrift steht demnach im unmittelbaren Zusammenh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.25 § 27 Abs. 23 UStG: Anwendung der Regelung für Gutscheine in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG

Rz. 105 Die Regelung des § 27 Abs. 23 UStG wurde mWv 1.1.2019 eingefügt.[1] Sie regelte die Umsetzung der zum 1.1.2019 neu eingeführten Regelung für Gutscheine im UStG. Die dahingehende unionsrechtlich vorgegebene Neuregelung[2] in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG sowie § 10 Abs. 1 S. 6 UStG sollte erst auf Gutscheine Anwendung finden, die nach dem 31. 12.2018 ausgestellt wurden. Für...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 § 27 Abs. 1a UStG: Umsätze von Sprachheilpädagogen in der Zeit vor dem 1.1.2000

Rz. 35 Art. 7 Nr. 20 des StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] fügte einen neuen Abs. 1a in den bisherigen § 27 UStG ein.[2] Anlass dafür war, dass es in Deutschland – außer in Niedersachsen – für Sprachheilpädagogen keine Berufsordnung gab. Damit war die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 UStG für heilberufliche Umsätze nicht unmittelbar für die Umsätze von Sprachheilpädagoge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.41 § 27 Abs. 38 UStG: Abweichende Anwendung der neuen Rechnungsregelung in § 14 Abs. 1 und 2 UStG

Rz. 128 Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024[1] ist u. a. eine neue Regelung zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung bei Leistungen zwischen Unternehmern geschaffen worden. In dem dazu ergänzend eingefügten § 27 Abs. 38 UStG findet sich eine stufenweise Übergangsregelung, die allerdings mit dem nachfolgend ergangenen Jahressteuergesetz 2024 [2] (Rz. 13 un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.21 § 27 Abs. 20 UStG: Erstmalige Anwendung der Abs. 3 und 4 des § 18h UStG

Rz. 95 Durch das KroatienAnpG[1] v. 26.7.2014 war u. a. ein neuer § 18h in das UStG eingefügt worden, der die Erklärungspflichten inländischer Unternehmer bei der Anwendung des damals neuen Verfahrens des "mini-one-stop-shop-Verfahrens" (oder MOSS-Verfahren) bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronischen Dienstleistungen (= digitale Diens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.32 § 27 Abs. 29 UStG: Anwendung des § 22b Abs. 2 und 2a UStG

Rz. 116 Gemäß dem gleichfalls mWv 1.1.2010 neu eingefügten § 27 Abs. 29 UStG [1] war der mit dem gleichen Gesetz geänderte bzw. neu geschaffene § 22b Abs. 2 und 2a UStG i. d. F. d. Art. 12 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erstmals auf Voranmeldungs-, Besteuerungs- und Meldezeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 endeten. Auch hier gab die Gesetzesbegründu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.39 § 27 Abs. 36 UStG: Anwendung des neu gefassten § 18a Abs. 5a UStG

Rz. 125 Mit dem Jahressteuergesetz 2022[1] wurde mWv 1.1.2023 § 18a Abs. 5a UStG dahingehend geändert, dass das Bundeszentralamt für Steuern für die Durchführung des Besteuerungsverfahrens nach § 18a Abs. 5a UStG (Fälle der Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5a UStG) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten für ausländische Missionen, berufskonsul...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.38 § 27 Abs. 35 UStG: Anwendung der neuen § 4c und § 5 Abs. 1 Nr. 8 und 9 UStG

Rz. 124 Mit dem Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht v. 21.12.2021[1] wurde mWv 1.1.2022 ein neuer Abs. 35 in § 27 UStG eingefügt. Mit dieser Vorschrift wurden die Umsetzungszeiträume der zum selben Zeitpunkt eingeführten neuen § 4c und § 5 Abs. 1 Nr. 8 UStG geregelt, die bereits (rückwirkend) ab dem 1.1.2021 gelten sollten. Diese Regelungen w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 § 27 Abs. 1 UStG: Gesetzesänderungen

Rz. 22 Der im Zusammenhang mit der (erstmaligen) Erhöhung der Steuersätze gem. § 12 UStG mWv 1.7.1983 in § 27 UStG geschaffene Abs. 1[1] regelt für alle zukünftigen Änderungen des Gesetzes, sofern jeweils nichts anderes durch das Änderungsgesetz bestimmt wird, deren Anwendung in der Weise, dass die Gesetzesänderungen auf die Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG anzuw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.42 § 27 Abs. 39 UStG: Anwendung der neu gefassten § 18 Abs. 3 S. 1 und § 19 Abs. 1 S. 4 sowie Abs. 2 UStG

Rz. 131 Gem. § 27 Abs. 39 UStG sind die § 18 Abs. 3 S. 1 UStG und § 19 Abs. 1 S. 4 sowie Abs. 2 UStG in der Fassung des Artikels 23 des Wachstumschancengesetzes (Rz. 12) erstmals auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2023 enden. Nach dieser Übergangsregelung ist die neu geschaffene Regelung der Möglichkeit der Befreiung von Kleinunternehmern von umsatzsteu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 § 27 Abs. 9 UStG: Anwendungszeitpunkt von § 18 Abs. 1 UStG (elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung)

Rz. 66 Der durch das StÄndG 2003 mWv 1.1.2005 geschaffene § 27 Abs. 9 UStG [1] ordnete an, dass das durch das StÄndG 2003 in § 18 Abs. 1 S. 1 UStG grundsätzlich vorgeschriebene Erfordernis der elektronischen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen (nach Maßgabe der damals geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung) erstmals für Voranmeldungszeiträume galt, die nach dem 31.1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.24 § 27 Abs. 22a UStG: Anwendung des § 2b UStG

Rz. 102 Mit Art. 1 des Gesetzes vom 19.6.2020 wurde § 27 Abs. 22a UStG neu eingefügt.[1] Mit dieser Vorschrift wurde die in §27 Abs. 22 UStG (Rz. 97) geregelte großzügige Übergangsregelung der für die Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts geltenden Regelung des bereits im Jahr 2016 eingeführten § 2 Abs. 3 UStG zunächst bis zum 31.12.2022 verlängert. Danac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.29 § 27 Abs. 26 UStG: Anwendung des § 25 Abs. 3 UStG

Rz. 113 Gem. dem mWv 1.1.2010 neu eingefügten § 27 Abs. 26 UStG [1] war die mit dem gleichen Gesetz erfolgte Änderung des § 25 Abs. 3 UStG – die Streichung von S. 3 dieser Sonderregelung für die Besteuerung von Reiseleistungen – erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2021 bewirkt wurden. Nach der Gesetzesbegründung sollte den Betroffenen damit genügend zeitlicher...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.40 § 27 Abs. 37 UStG: Anwendung des neu gefassten § 18g UStG

Rz. 127 Mit dem Jahressteuergesetz 2022 [1] wurde gleichfalls mWv 1.1.2023 die Regelung des § 18g S. 4 UStG dahingehend geändert, dass die Ablehnung der Weiterleitung des Antrags auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen inländischer Antragsteller an andere EU-Mitgliedstaaten nunmehr auch auf elektronischem Weg bekannt gegeben werden konnte. Diese Änderung war sowohl aufgrund natio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.30 § 27 Abs. 27 UStG: Anwendung des § 4 Nr. 15a UStG

Rz. 114 Gemäß dem gleichfalls mWv 1.1.2010 neu eingefügten § 27 Abs. 27 UStG [1] galt § 4 Nr. 15a in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung bis zu den Zeitpunkten nach § 328 Abs. 1 S. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sowie § 328 Abs. 5 S. 4 i. V. m. § 328 Abs. 1 S. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch fort. Mit dieser Regelung sollte nach der Gesetzesbegründung sicher...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 § 27 Abs. 3 UStG: Angabe der Steuernummer in Rechnungen ab dem 1.7.2002

Rz. 40 In der Zeit v. 1.4.1999 bis Ende 2001 hatte § 27 Abs. 3 UStG den Inhalt des § 27 Abs. 5 UStG i. d. F. bis Ende 2003. Rz. 41 Durch Art. 1 Nr. 8 des Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes[1] erhielt § 27 Abs. 3 UStG zum 1.1.2002 folgende Fassung: "§ 14 Abs. 1a ist anzuwenden auf Rechnungen, die nach dem 30.6.2002 ausgestellt wurden." Rz. 42 Der Grund dieser Regelung bestand ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 § 27 Abs. 6 UStG: Übergangsregelung für Umsätze mit sog. Alt-Sportanlagen bis Ende 2004

Rz. 54 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen v. 1.9.2002[1] wurde mWv 15.10.2001 ein neuer Abs. 6 an § 27 UStG angefügt, um die Auswirkungen einer Entscheidung des BFH[2]"auszugleichen". Zu diesem Gesetz, für das kein Regierungsentwurf vorlag[3], gab der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.37 § 27 Abs. 34 UStG: Anwendung neuer Regelungen zum Fernverkauf und der Steuerschuldnerschaft der Betreiber elektronischer Schnittstellen

Rz. 123 MWv 1.7.2021 wurde Abs. 34 in § 27 UStG eingeführt.[1] Nach dem Abs. 1 dieser Regelung waren die §§ 3 und 3a Abs. 5 S. 2, die §§ 3c, 4, 5, 11, 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f bis i, § 14a Abs. 2, § 16 Abs. 1c bis 1e, § 18Abs. 1, 3 und 9, die §§ 21a, 22, 22f und 25e UStG in der Fassung von Art. 14 des JStG 2020 erstmals auf Umsätze und Einfuhren anzuwenden, die nach dem 30....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11 § 27 Abs. 10 UStG: Übergangsregelung für Forschungsumsätze staatlicher Hochschulen

Rz. 68 Durch Art. 5 Nr. 34 Buchst. g StÄndG 2003 wurde ein neuer § 27 Abs. 10 UStG mWv 1.1.2003 geschaffen.[1] Durch diese Übergangsregelung galt die zum 31.12.2003 aufgehobene Steuerbefreiung für bestimmte Forschungsumsätze der staatlichen Hochschulen gem. § 4 Nr. 21a UStG insofern noch fort, als die Hochschulen bei ihrem FA beantragen konnten, dass Umsätze steuerfrei blie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.20 § 27 Abs. 19 UStG: Rückabwicklung der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

Rz. 84 Bereits unmittelbar nach der Verkündung des KroatienAnpG[1] v. 26.7.2014 – dem 31.7.2014 – war ein neuer § 27 Abs. 19 UStG in Kraft getreten[2], der Gesetzgeber sah hier dringenden Handlungsbedarf aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Zusammenhang mit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (reverse-charge) bei den sog. Bauträgerfällen nach § 13b UStG . Mit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.43 § 27 Abs. 40 UStG: Anwendung der Verkürzung der Verpflichtung zur Aufbewahrung von Rechnungen von 10 auf 8 Jahre in § 14b Abs. 1 S. 1 UStG

Rz. 132 MWv 1.1.2025 wurde mit dem Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie[1] ein neuer Abs. 40 in § 27 eingefügt, der die Einzelheiten der zeitlichen Geltung der neu eingeführten Verkürzung der Verpflichtung zur Aufbewahrung von Rechnungen von 10 auf 8 Jahre in § 14b Abs. 1 S. 1 UStG[2] regelt. Danach ist §...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.34 § 27 Abs. 31: Anwendung des § 21 Abs. 3a UStG

Rz. 119 Mit Art. 3 des Gesetzes vom 29.6.2020[1] wurde ein neuer Abs. 31 in § 27 UStG eingefügt. Nach dieser Regelung gilt, dass der Termin, ab dem § 21 Abs. 3a UStG i. d. F. des Art. 3 des Gesetzes vom 29.6.2020 (BGBl I 2020, 1512) erstmals anzuwenden war, mit einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen bekannt gegeben wurde. Mit dieser Übergangsregelung sollte der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.28 § 27 Abs. 25a: Anwendung des § 4 Nr. 15 Buchst. b Satz 1 und 16 Buchst. l UStG

Rz. 111 Die (missglückte) Regelung des § 27 Abs. 25a UStG wurde zum 1.1.2025 bereits wieder aufgehoben, vgl. zu Einzelheiten hier in Rz. 7. Rz. 112 einstweilen freimehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Vor allem die zahlreichen Änderungen, welche das UStG seit dem Jahr 1980 erfahren hat, machten regelmäßig spezielle Übergangsregelungen nötig, die jeweils gesetzestechnisch in § 27 UStG eingefügt wurden. Diese Regelung besteht deshalb seit dem 1.1.2026 aus einem "Sammelsurium" von in 44 Absätzen (Rz. 1) abgedruckten Einzelregelungen, mit unterschiedlichen Geltungszeitp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 27 Allgemeine Übergangsvorschriften

1 Allgemeines 1.1 Zweck der Vorschrift Rz. 1 Die Regelung des § 27 UStG soll nach ihrer Gesetzesüberschrift sogenannte "Allgemeine Übergangsvorschriften" enthalten. Diese eher historische Überschrift des § 27 UStG begründet sich aus der Entstehungsgeschichte des UStG, denn sie stammt aus der Fassung des UStG 1980, welche am 1.1.1980 in Kraft trat. Damals umfasste die Vorschrif...mehr

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Hilfsgeschäft / 2 Steuerpflicht von Hilfsgeschäften

Wird das Hilfsgeschäft steuerbar im Inland ausgeführt, muss geprüft werden, ob eine Steuerbefreiung anzuwenden ist. Die Steuerpflicht des Hilfsgeschäfts richtet sich grds. nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes. Praxis-Beispiel Steuerbares, aber steuerfreies Hilfsgeschäft Bauunternehmer B verkauft einen zu seinem Unternehmen gehörenden Baukran an einen Unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Regelung des § 27 UStG soll nach ihrer Gesetzesüberschrift sogenannte "Allgemeine Übergangsvorschriften" enthalten. Diese eher historische Überschrift des § 27 UStG begründet sich aus der Entstehungsgeschichte des UStG, denn sie stammt aus der Fassung des UStG 1980, welche am 1.1.1980 in Kraft trat. Damals umfasste die Vorschrift nur drei Absätze zur Regelung einig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Regelungsinhalt

Rz. 20 Systematisch enthält § 27 UStG in seinem ersten Absatz eine allgemeine Regelung über das bei Gesetzesänderungen anzuwendende Recht, in den Abs. 1a bis 41 finden sich dagegen überwiegend Regelungen zu verschiedenen umsatzsteuerlichen Einzelsachverhalten. Wie aus der im letzten Kapitel dargestelltem Entstehungsgeschichte unschwer zu ersehen ist, unterliegt die Vorschrif...mehr

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Hilfsgeschäft / 1 Steuerbarkeit von Hilfsgeschäften

Eine unternehmerische Betätigung setzt voraus, dass eine Tätigkeit "nachhaltig" ausgeführt wird.[1] Nachhaltigkeit liegt regelmäßig dann vor, wenn eine Tätigkeit mehrfach ausgeführt wird oder zumindest die Absicht besteht, nachhaltig tätig zu werden. Liegt diese Voraussetzung vor, fallen alle im einheitlichen Unternehmen[2] ausgeführten Grundgeschäfte [3] in den Anwendungsber...mehr

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Unternehmensgründung / Zusammenfassung

Begriff Nur einen Unternehmer können die Rechtsfolgen des Umsatzsteuergesetzes treffen: Er schuldet im Regelfall die Umsatzsteuer für ausgeführte Leistungen und kann für Leistungsbezüge den Vorsteuerabzug vornehmen. Dabei beginnt die Unternehmereigenschaft schon mit den Vorbereitungshandlungen und nicht erst mit der Ausführung von Leistungen. Damit kann der Unternehmer für L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Inhalt der Vorschrift

2.1 § 27 Abs. 1 UStG: Gesetzesänderungen Rz. 22 Der im Zusammenhang mit der (erstmaligen) Erhöhung der Steuersätze gem. § 12 UStG mWv 1.7.1983 in § 27 UStG geschaffene Abs. 1[1] regelt für alle zukünftigen Änderungen des Gesetzes, sofern jeweils nichts anderes durch das Änderungsgesetz bestimmt wird, deren Anwendung in der Weise, dass die Gesetzesänderungen auf die Umsätze i....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Zweck der Vorschrift Rz. 1 Die Regelung des § 27 UStG soll nach ihrer Gesetzesüberschrift sogenannte "Allgemeine Übergangsvorschriften" enthalten. Diese eher historische Überschrift des § 27 UStG begründet sich aus der Entstehungsgeschichte des UStG, denn sie stammt aus der Fassung des UStG 1980, welche am 1.1.1980 in Kraft trat. Damals umfasste die Vorschrift nur drei Ab...mehr

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Scheinunternehmen / 1.2.2 Scheinunternehmen und Reverse-Charge-Verfahren

Ein Problem ergibt sich für einen Leistungsempfänger auch dann, wenn er eine Leistung erhält, die dem Grunde nach dem Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG unterliegt. Das Reverse-Charge-Verfahren setzt regelmäßig voraus, dass der leistende Unternehmer eine in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführte Leistung in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig ausführt und der L...mehr

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Scheinunternehmen / 1.1.2 Steuerbefreiungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Die Steuerbefreiung bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung[1] setzt neben dem Nachweis des tatsächlichen Gelangens des Gegenstands in den anderen Mitgliedstaat[2] voraus, dass der Leistungsempfänger ein in einem anderen Mitgliedstaat für Zwecke der Umsatzsteuer erfasster Unternehmer oder eine juristische Person ist[3], dass im Bestimmungsland eine Besteuerung über einen...mehr

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Scheinunternehmen / 1.2.3 Versagung des Vorsteuerabzugs bei Betrug

Treten Scheinunternehmer in einer Leistungskette auf, ist regelmäßig davon auszugehen, dass dies im Zusammenhang mit einem Umsatzsteuerbetrug erfolgt. In diesen Fällen ergeben sich aus dem Gesetz unmittelbare Einschränkungen bei dem Vorsteuerabzug eines Leistungsempfängers bzw. es kann zur Versagung der Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung kommen. Da der EuGH [...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 3 Kurzfristige Beherbergung (Hotels etc.): Steuersatz

Seit 1.1.2010 gilt für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen der ermäßigte Steuersatz von derzeit 7 %.[1] Ermäßigt besteuert sind insoweit die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern, Ferienwohnungen und vergleich...mehr

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Unternehmensgründung / 3.1 Vorgründungsgesellschaft bei Gründung einer Kapitalgesellschaft

Die Vorgründungsgesellschaft (von der ersten Idee zur Gründung einer Kapitalgesellschaft bis zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags oder der Satzung) stellt eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) dar, soweit es sich um eine aus mehreren Gesellschaftern zu gründende Kapitalgesellschaft handelt, oder ein Einzelunternehmen, wenn es sich später um eine Kapi...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / Zusammenfassung

Überblick Bei Gastwirtschaften, Imbissständen, Catering-Betrieben und Partyservice-Unternehmern steht umsatzsteuerlich das Problem im Vordergrund, ob für die Abgabe von Speisen und Getränken der ermäßigte Steuersatz oder der Regelsteuersatz für sog. Restaurationsumsätze anfällt. Des Weiteren gilt der ermäßigte Steuersatz für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfrist...mehr

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Scheinunternehmen / Zusammenfassung

Begriff Dem Begriff des Scheinunternehmens (Scheinfirma) kommt im Umsatzsteuerrecht eine besondere Bedeutung zu, da im Rahmen von Steuerprüfungen immer häufiger die Frage der Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG geprüft wird, wenn für eine Leistung eine Rechnung vorgelegt wird, bei der der leistende Unternehmer nicht eindeutig identifizierba...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.3 Umsätze vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 und vor dem 1.7.2020: Unterschiedliche Steuersätze für Restauration und Lieferung von Speisen

Für Umsätze vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 und vor dem 1.7.2020 bestanden aufgrund der hier geltenden unterschiedlichen Steuersätze für Restaurationsleistungen mit zusätzlichen (schädlichen) Dienstleistungselementen (19 %) und für die (reine Abgabe von Nahrungsmitteln zum Mitnehmen (7 %) die nachfolgend dargestellten Abgrenzungsprobleme. Die "reine" Lieferung von in der Anlage 2...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 6.1 Pflichtangaben und Aufbewahrungspflicht

Grundsätzlich ist ein Unternehmer berechtigt Rechnungen über seine Leistungen zu stellen. Soweit der Unternehmer an einen anderen Unternehmer oder eine juristische Person leistet, ist er jedoch zur Rechnungsstellung verpflichtet[1]; das gilt auch bei steuerfreien Leistungen.[2] Eine Rechnung muss binnen 6 Monaten nach Ausführung der Leistung ausgestellt werden, bei vorheriger...mehr

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Scheinunternehmen / 1.1.1 Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung in Abhängigkeit vom Leistungsempfänger

Führt der leistende Unternehmer eine sonstige Leistung aus, ergibt sich abgesehen von den in § 3a Abs. 3 ff. UStG aufgeführten Sonderregelungen der Ort der sonstigen Leistung abhängig davon, ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der die sonstige Leistung für sein Unternehmen bezieht, oder ein Nichtunternehmer. Wird die Leistung an einen Unternehmer für dessen Unterne...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 5.1 Allgemeine Aufzeichnungen

Ist ein Gastwirt buchhaltungspflichtig, wird durch eine ordentlich geführte Buchhaltung auch den umsatzsteuerlichen Aufzeichnungspflichten [1] Genüge getan. Wird keine Buchhaltung erstellt, müssen für Umsatzsteuerzwecke folgende Aufzeichnungen geführt werden: die vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelte über ausgeführte Lieferungen und sonstige Leistungen; Trennung der Entgelte ...mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.2.1 Der Auftraggeber trägt sämtliche Fahrzeugkosten

Trägt der Auftraggeber sämtliche Fahrzeugkosten und darf der freie Mitarbeiter das Fahrzeug auch privat nutzen, muss Letzterer den privaten Anteil versteuern. Genauer gesagt: Der freie Mitarbeiter hat eine Betriebseinnahme in Form einer Sachleistung, die er für private Zwecke nutzt (Entnahme). Praxis-Beispiel Grundfall Nutzungsüberlassung A gestattet seinem Handelsvertreter H,...mehr

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Scheinunternehmen / 1.1 Der Scheinunternehmer als Leistungsempfänger

Für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung eines Umsatzes kommt es im Regelfall nicht darauf an, welche steuerrechtlichen Voraussetzungen der Leistungsempfänger erfüllt. Der leistende Unternehmer hat seine Ausgangsleistung unter Berücksichtigung der allgemeinen Vorschriften des UStG zu besteuern. Allerdings ergeben sich – insbesondere im Binnenmarkt – Besonderheiten, die in A...mehr