Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / Zusammenfassung

Begriff Verwendet der Unternehmer die für sein Unternehmen gelieferten, eingeführten oder innergemeinschaftlich erworbenen Gegenstände und die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen sowohl für Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch für Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, so hat er die angefallenen Vorsteuerbeträge in einen abziehbaren und einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 6 Vorsteuerabzug bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts bestehen besondere Probleme im Hinblick auf die Abgrenzung des unternehmerischen und des nichtunternehmerischen (hoheitlichen) Bereichs. Abziehbar sind Vorsteuerbeträge für Umsätze, die für den unternehmerischen Bereich der juristischen Person des öffentlichen Rechts ausgeführt werden, z. B. Lieferungen von Büromaterial für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / 8 Vereinfachungsregelung: Bildung einer Gesamtdifferenz

Der Wiederverkäufer kann die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums ausgeführten Umsätze nach dem Gesamtbetrag bemessen, um den die Summe der Verkaufspreise und der Werte nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG die Summe der Einkaufspreise dieses Zeitraums übersteigt (Gesamtdifferenz). Die Besteuerung nach der Gesamtdifferenz ist nur bei solchen Gegenständen zulässig, deren Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / 18 Besonderheiten bei Inzahlungnahme von Gebrauchtgegenständen, insbesondere von Gebrauchtfahrzeugen

Nimmt ein Wiederverkäufer beim Verkauf eines Neugegenstandes einen Gebrauchtgegenstand in Zahlung und leistet der Käufer i. H. der Differenz eine Zuzahlung, war bislang im Rahmen der Differenzbesteuerung als Einkaufspreis nach § 25a Abs. 3 UStG der tatsächliche Wert des Gebrauchtgegenstands anzusetzen.[1] Inzwischen stellen Rechtsprechung[2] und Finanzverwaltung[3] stattdesse...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / 14 Keine Erwerbsbesteuerung

Der innergemeinschaftliche Erwerb unterliegt nicht der Umsatzsteuer, wenn auf die Lieferung der Gegenstände an den Wiederverkäufer die Differenzbesteuerung im übrigen Gemeinschaftsgebiet angewendet worden ist.[1] Deshalb ist es so wichtig, dass die Rechnung des Lieferers vollständige Angaben über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung enthält. Praxis-Beispiel Keine Erwerbsbest...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / 1 Für welche Unternehmer gilt die Differenzbesteuerung?

Der Unternehmer muss ein Wiederverkäufer sein.[1] Als Wiederverkäufer gilt, wer gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände öffentlich versteigert. Damit sind insbesondere solche Unternehmer betroffen, die im Rahmen ihres Unternehmens oder eines abgrenzbaren Teilbereichs üblicherweise Gegenstände zum Zweck des Wiederverkaufs einkauf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / 5 Aus welchem Land müssen die Gegenstände erworben worden sein?

Die Gegenstände müssen an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet geliefert worden sein.[1] Der Wiederverkäufer muss die Gegenstände also entweder im Inland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet erworben haben. Erwirbt der Wiederverkäufer solche Gegenstände dagegen im Drittlandsgebiet, findet die Differenzbesteuerung – von Ausnahmen[2] abgesehen – keine Anwendung. In diesen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 1.3 Übrige Vorsteuerbeträge

In diese Gruppe fallen alle Vorsteuerbeträge, die sowohl mit Umsätzen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch mit Umsätzen, die den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 UStG ausschließen, in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Praxis-Beispiel Nutzung eines Fahrzeugs zu unterschiedlichen Zwecken Ein Versicherungs- und Grundstückmakler verwendet einen unternehmerischen Pkw so...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / Zusammenfassung

Begriff Ein Wiederverkäufer kann im Kern die Differenzbesteuerung anwenden, wenn er Gegenstände in Deutschland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet erworben hat, für die der Lieferer entweder keine Umsatzsteuer schuldet oder dieser selbst die Differenzbesteuerung angewendet hat. Hierbei wird – mangels Vorsteuerabzug aus der Anschaffung – lediglich die Differenz zwischen Verka...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / 17 Auswirkungen der Differenzbesteuerung auf die Kleinunternehmereigenschaft und die Istversteuerung

Kleinunternehmer ist in Deutschland nur derjenige, dessen Umsatz im Vorjahr 25.000 EUR (bis 31.12.2024: 22.000 EUR) und im laufenden Jahr 100.000 EUR nicht übersteigt.[1] Bei der Differenzbesteuerung bestimmt sich der Gesamtumsatz nach dem vereinnahmten Entgelt und nicht nach dem Differenzbetrag.[2] Bei der Beurteilung, ob der Unternehmer die Istversteuerung beantragen kann, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 4.2 Aufteilungsmaßstab

Bei Gebäuden ist die Vorsteuer i. d. R. nach dem Verhältnis der tatsächlichen Nutzflächen aufzuteilen. Dies stellt nach den Ausführungen der Finanzverwaltung regelmäßig die wirtschaftlich präzisere Aufteilungsmethode gegenüber dem Gesamtumsatzschlüssel dar. Die Feststellungslast, dass der Flächenschlüssel präziser als ein Umsatzschlüssel ist, liegt zwar beim Finanzamt.[1] Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / 2 Welche Gegenstände fallen unter die Differenzbesteuerung?

Unter die Differenzbesteuerung fallen alle beweglichen körperlichen Gegenstände, mit Ausnahme der Edelsteine und Edelmetalle. Als Edelsteine gelten rohe oder bearbeitete Diamanten sowie (andere) Edelsteine, z. B. Rubine, Saphire, Smaragde, und Schmucksteine der Positionen 71 02 und 71 03 des Zolltarifs. Synthetische und rekonstituierte Steine rechnen nicht dazu. Edelmetalle ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reihengeschäfte - auf den T... / 3.3 Lösung

Sowohl M als auch H sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Umsätze tätigen. Beide Unternehmer werden im Rahmen ihres Unternehmens und auch gegen Entgelt tätig. Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um ein Reihengeschäft nach § 3 Abs. 6a Satz 1 UStG, da die beteiligten Unternehmer nicht über denselben Gege...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reihengeschäfte - auf den T... / 5.3 Lösung

Hinweis Reverse-Charge-Verfahren bei der Lieferung von Handys beachten Zu beachten ist, dass sich bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten bei einer Lieferung für mindestens 5.000 EUR die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ergibt, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist.[1] Im vorliegenden Fall hat dies auf die Lösung aber keine Auswirkung. Alle Beteiligten sind Unt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reihengeschäfte - auf den T... / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer eine Lieferung aus, muss geprüft werden, ob diese Lieferung steuerbar und (soweit Steuerbarkeit gegeben ist) auch steuerpflichtig ist. Wesentlicher Prüfungspunkt für die Frage der Steuerbarkeit ist der Ort der Lieferung; nur eine im Inland ausgeführte Lieferung kann steuerbar sein. Wenn die Sonderregelungen zur Bestimmung des Orts einer Lieferung[1] ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reihengeschäfte - auf den T... / 2.3 Lösung

U 1 (Schneider aus Dresden) ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist, er wird im Rahmen seines Unternehmens tätig. Er führt Lieferungen nach § 3 Abs. 1 UStG aus, da er dem Abnehmer (Zwingli) Verfügungsmacht an den Gegenständen verschafft; da es sich bei der Lieferung von 100 Waschmaschinen nicht um "eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reihengeschäfte - auf den T... / 4.3.1 Unternehmer U1 hat den Gegenstand befördert

Wenn U1 den Gegenstand der Lieferung befördert oder versendet hat, ist (zwingend nach § 3 Abs. 6a Satz 2 UStG) die erste Lieferung die Beförderungslieferung, deren Ort sich nach § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG bestimmt. Die Lieferung von U1 ist damit im Inland ausgeführt und nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar. Eine Steuerbefreiung kommt in dem vorliegenden Fall nicht zur Anwendung....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reihengeschäfte - auf den T... / 4.3.2 Unternehmer U2 hat den Gegenstand befördert

Wird der Gegenstand der Lieferung von einem von U2 beauftragten Unternehmer transportiert (U2 gilt in diesem Fall als Zwischenhändler), ist grundsätzlich die bewegte Lieferung nach § 3 Abs. 6a Satz 4 der Lieferung von U1 an U2 zuzuordnen. Dies würde bedeuten, dass dieselben Rechtsfolgen eintreten würden, wie im vorigen Sachverhalt, insbesondere würde U2 eine in Polen steuerb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Buchführung im Ausland (Dat... / 2 Inhalt

Durch die Einführung von den §§ 146 Abs. 2a, 2b AO sollte zum einen dem Bedürfnis Rechnung getragen werden, die Buchführungs- und Aufzeichnungsarbeiten deutscher Tochtergesellschaften in die Zentralen ausländischer Konzerne oder deren zentralisierte Buchführungsstellen zu verlagern. Zum anderen sollte die Möglichkeit eröffnet werden, die Kosten der Buchführungs- und Aufzeich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reihengeschäfte - auf den T... / 4.3 Lösung

Sowohl U1, U2 als auch U3 sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind, alle Beteiligten werden im Rahmen ihres Unternehmens tätig. Auf die Unternehmereigenschaft des Abnehmers in Polen kommt es nicht an. Alle drei Unternehmer führen Lieferungen nach § 3 Abs. 1 UStG aus. Da der Gegenstand der Lieferung u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reihengeschäfte - auf den T... / Zusammenfassung

Überblick Reihengeschäfte stellen an die beteiligten Unternehmer besondere Anforderungen. Sie müssen nicht nur erkannt werden, es muss dann für alle Beteiligten die zutreffende umsatzsteuerrechtliche Lösung gefunden werden. Schließlich muss darauf geachtet werden, ob die ursprünglich geplante Abwicklung auch der tatsächlichen Umsetzung entspricht. Obwohl seit 2020 zumindest ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2 Personenvereinigungen (Abs. 1)

Rz. 7 § 14a Abs. 1 AO definiert Personenvereinigungen im Sinne dieses Gesetzes und der Steuergesetze als Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines gesetzlich zulässigen Zwecks. Rz. 8 Im Zivilrecht sind Personenvereinigungen alle Personenzusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.[1] Soweit dagegen in der AO und den Steuergesetzen "P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.6.5.3 Ahndung der Gefährdung von Abzugsteuern nach § 380 AO und der Schädigung der USt nach §§ 26a Abs. 1 und 26c UStG

Rz. 35 Erfolgt eine Selbstanzeige wegen der Verletzung der Anmeldepflicht von Abzugsteuern, so schließt diese eine Ahndung der Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht nach § 380 AO nicht aus.[1] Rz. 36 Gleiches gilt für die Schädigung des USt-Aufkommens nach § 26a Abs. 1 UStG bzw. für die banden- oder gewerbsmäßige Schädigung des USt-Aufkommens nach § 26c UStG.[2]...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.3 Umfang der Sperrwirkung

Rz. 243 Da § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1e AO den persönlichen Umfang der Sperrwirkung nicht weiter präzisiert, ist davon auszugehen, dass er ebenso zu bestimmen ist wie im Rahmen des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO.[1] Die damit verbundenen Probleme im Hinblick auf die Benennung der Prüfungsadressaten bei Kapitalgesellschaften können sich auch im Rahmen einer Nachschau auswirken. Rz. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.2 Nachschau

Rz. 240 Im Hinblick auf die ausdrücklich aufgeführte Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Nachschau nimmt Nr. 1e ausdrücklich vollinhaltlich Bezug auf die steuerrechtlichen Vorschriften der §§ 27b UStG, 42g EStG.[1] Der Terminus "Nachschau nach anderen steuerrechtlichen Vorschriften" erfasst bundesrechtlich – vorbehaltlich zukünftiger gesetzlicher Regelungen – zzt. ausschließlich di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.2 Steuerart

Rz. 105 Der Inhalt der Selbstanzeigeerklärung hat sich auf alle unverjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart zu erstrecken. Der Begriff der Steuerart ist in § 371 Abs. 1 AO nicht näher definiert. Der Gesetzgeber benutzte in den Materialien die Formulierungen "einzelne hinterzogene Steuer" bzw. "verkürzte Steuer" und stellt auf das Beispiel "Einkommensteuer" ab.[1] Es b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.1 Allgemeines

Rz. 238 Durch den mit Wirkung zum 1.1.2015 eingefügten § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1e AO wird klargestellt, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige auch dann ausgeschlossen ist, wenn ein Amtsträger der Finanzbehörde zu einer rechtmäßigen Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG, Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG oder sonstigen Nachschau nach anderen steuerrechtlichen Vorschriften...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8 Konkurrenzen

Rz. 156 Bereits nach allgemeinen Grundsätzen der Konkurrenzlehre wird der Gefährdungstatbestand des § 380 AO vom Erfolgstatbestand des § 378 AO verdrängt, was auch der ausdrücklichen (überflüssigen) Regelung in § 379 Abs. 4 AO entspricht. Wie sich aus § 21 OWiG ergibt, ist § 379 AO darüber hinaus auch subsidiär gegenüber § 370 AO oder sonstigen Straftatbeständen, z. B. § 267...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.1.1 Buchführungs-/Aufzeichnungspflicht

Rz. 30 Ob eine Buchführungs- oder Aufzeichnungspflicht besteht und für wen, ergibt sich aus der jeweiligen Bezugsnorm. Da die Pflichten "nach dem Gesetz" bestehen müssen, kommen gem. § 4 AO nur solche in Betracht, die sich aus einer Rechtsnorm, also Gesetzen im materiellen und formellen Sinn, ergeben. Maßgeblich sind somit förmliche Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht jedo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Rechtsinstitut der Hinz... / 5. Die notwendige Hinzuziehung nach § 360 Abs. 3 AO

Beteiligung Dritter dergestalt, dass nur einheitliche Entscheidung in Betracht kommt: Sind Dritte an einem streitigen Rechtsverhältnis dergestalt beteiligt, dass die Entscheidung über den Einspruch nur einheitlich ergehen kann, so sind diese zum Einspruchsverfahren des Einspruchsführers notwendig hinzuzuziehen (§ 360 Abs. 3 S. 1 AO). Dies betrifft auch Fälle, in denen die En...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (WEG) / 2.3.1 Grundsätze

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist zwar Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG), weil sie Leistungen an die Wohnungseigentümer und Teileigentümer erbringt. Nach § 4 Nr. 13 UStG sind jedoch die Leistungen der Gemeinschaften an die Eigentümer von der Umsatzsteuer befreit. Einzige Ausnahme nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG stellen Einnahmen aus Stellplatzvermi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 3.1.9 Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG)

Verfügt der Verwalter über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG), muss er sie angeben. Ist dies nicht der Fall, muss er sie nicht beantragen, um seinen Pflichten nach dem Teledienstmediengesetz nachzukommen. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer wird nur dann benötigt, wenn nach dem Umsatzsteuergesetz innergemeinschaftliche Lieferungen g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 3.1.12 Muster eines Impressums

Muster: Impressum einer GmbH ________-Verwaltungs-GmbH Hauptstraße 4 40215 Düsseldorf Tel.: (02 11) 12 34 56 78-9 Fax: (02 11) 12 34 56 78-10 E-Mail: kontakt@________-Verwaltung.de Geschäftsführer: Max Mustermann Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf Registernummer: HRB 10101 USt.-ID gemäß § 27a UStG: DE 123456789 [Wirtschafts-Identifikationsnummer, soweit sie vorliegt] Inhaltlich ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung (WEG) / 2.3.2 Option bezüglich einzelner Wohnungseigentümer

Da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer also zunächst weiterhin von der Umsatzsteuer befreit ist, kann die Umsatzsteuerbefreiung allerdings für einzelne Eigentümer von Nachteil sein, nämlich für diejenigen, die ihr Teileigentum zu unternehmerischen Zwecken nutzen oder zu solchen Zwecken weitervermieten. Diese unternehmerisch tätigen Eigentümer hätten beispielsweise aus Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Einrichtungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG)

Rz. 59 Nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG sind die mit dem Betrieb der nach § 4 Nr. 16 UStG begünstigten Einrichtungen eng verbundenen Umsätze ohne Weiteres steuerfrei, wenn die Leistungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden. Die Steuerbefreiung kommt somit dann in Betracht, wenn die jeweilige Einrichtung als Betrieb gewerblicher Art i. S. v. §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 UStG 1951, 1967 und 1973

Rz. 8 § 4 Nr. 16 UStG geht auf § 4 Nr. 15 UStG 1951 i. V. m. §§ 42 und 42a der Durchführungsbestimmungen (UStDB 1951) zurück. Danach waren die Umsätze aus der Tätigkeit von Krankenanstalten und Altersheimen steuerbefreit, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften betrieben werden oder in besonderem Maß der minderbemittelten Bevölkerung dienen. § 42 UStDB 1951 regelte im ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.14 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. n UStG

Rz. 100 Durch das Jahressteuergesetz 2020[1] wurde der bisherige Buchst. l der Vorschrift zum neuen Buchst. m UStG und neu gefasst. Durch die Einführung des Buchst. m durch das Wachstumschancengesetz[2] wird die bisherige Regelung in den Buchst. n überführt. Rz. 101 Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 UStG 1980

Rz. 11 Mit dem UStG 1980 [1] wurde § 4 Nr. 16 UStG mWv 1.1.1980 an die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b und g der 6. EG-Richtlinie angepasst. Die Steuerbefreiung für Krankenhäuser wurde auf Diagnosekliniken und andere Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung ausgedehnt. Hierdurch sollten die im Gesundheitsbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Punktuelle Änderungen nach dem UStG 1980

Rz. 13 Durch Art. 12 Nr. 2 Buchst. c des Steueränderungsgesetzes 1992 v. 25.2.1992[1] war mWv 1.1.1992 der einleitende Satzteil von § 4 Nr. 16 UStG geändert und § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG angefügt worden. Seitdem sprach die Steuerbefreiungsvorschrift von den mit dem Betrieb der begünstigten Einrichtungen "eng verbundenen Umsätzen" statt der vorangegangenen Formulierung "üblic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. d UStG

Rz. 74 Nach § 26 Abs. 5 SGB VII bestimmen die Unfallversicherungsträger im Einzelfall Art, Umfang und Durchführung der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe sowie die Einrichtungen, die diese Leistungen erbringen, nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei prüfen sie auch, welche Leistungen geeignet und zumutbar sind, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu min...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Art der Leistung i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 2 UStG

Rz. 107 Gem. § 4 Nr. 16 S. 2 UStG sind Betreuungs- oder Pflegeleistungen, die von den in § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. b bis n UStG genannten Einrichtungen erbracht werden, befreit, soweit es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, auf die sich die Anerkennung, der Vertrag oder die Vereinbarung nach Sozialrecht oder die Vergütung jeweils bezieht. Praxis-Beispiel Ein Unternehmer,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. c UStG

Rz. 64 Nach § 132a Abs. 4 S. 1 SGB V schließen die Krankenkassen über die Einzelheiten der Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, über die Preise und deren Abrechnung und die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Fortbildung Verträge mit den Leistungserbringern. Abweichend davon kann die Krankenkasse zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege geeignete Personen anstelle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. k UStG

Rz. 95 Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] wurden zum 1.7.2013 Einrichtungen, denen die rechtliche Betreuung nach § 1896 BGB[2] durch Betreuungsbeschluss übertragen wurde, als begünstigte Einrichtungen anerkannt und in den Katalog des § 4 Nr. 16 S. 1 unter Buchst. k UStG aufgenommen. Rechtliche Betreuung erhalten volljährige Personen, die ihre Angelegenheiten au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Einrichtungen, mit denen eine Vereinbarung nach § 194 SGB IX besteht (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. e UStG)

Rz. 76 Nach § 194 SGB IX (Beauftragung und Verantwortlichkeit) werden die Integrationsfachdienste im Auftrag der Integrationsämter oder der Rehabilitationsträger tätig. Diese bleiben für die Ausführung der Leistung verantwortlich. Im Auftrag legt der Auftraggeber in Abstimmung mit dem Integrationsfachdienst Art, Umfang und Dauer des im Einzelfall notwendigen Einsatzes des In...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Einrichtungen, die nach § 225 SGB IX anerkannt sind (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. f UStG)

Rz. 79 Nach § 225 SGB IX (Anerkennungsverfahren) bedürfen Werkstätten für behinderte Menschen, die eine Vergünstigung i. S. d. Kap. 25 SGB IX n. F. in Anspruch nehmen wollen, der Anerkennung. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft auf Antrag die Bundesagentur für Arbeit im Einvernehmen mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Die Bundesagentur für Arbeit führt ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. i UStG

Rz. 87 Nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFGG – (Anstellung von Personen zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege, Betriebs- und Haushaltshilfe) kann die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau die zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege und von Betriebs- und Haushaltshil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. j UStG

Rz. 92 Nach § 2 der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung) umfassen durch interdisziplinäre Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren ausgeführte Leistungen nach § 46 SGB IX zur Früherkennung und Frühförderung noch nicht eingeschulter behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder Le...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 16 [Pflegeeinrichtungen]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 16 UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen (Lieferungen und sonstigen Leistungen), die eng mit der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbunden sind. Die Steuerbefreiung hat sozialpolitische Gründe. Sie soll verhindern, dass sich die Le...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Optionsmöglichkeit, Vorsteuerabzug

Rz. 36 Umsätze nach § 4 Nr. 16 UStG schließen den Vorsteuerabzug aus (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Die begünstigten Einrichtungen können ihre Umsätze auch nicht nach § 9 Abs. 1 UStG als steuerpflichtig behandeln. Umsätze nach § 4 Nr. 16 UStG sind zwingend umsatzsteuerfrei.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 16 UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen (Lieferungen und sonstigen Leistungen), die eng mit der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbunden sind. Die Steuerbefreiung hat sozialpolitische Gründe. Sie soll verhindern, dass sich die Leistungen im Bereich der Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Per...mehr