Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Einrichtungen, mit denen eine Vereinbarung nach § 123 SGB IX oder nach § 76 SGB XII besteht (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. h UStG)

Rz. 84 Nach § 75 SGB XII (Einrichtungen und Dienste) sind Einrichtungen stationäre und teilstationäre Einrichtungen i. S. v. § 13 SGB XII . Nach Abs. 1 dieser Vorschrift können die Leistungen der Sozialhilfe entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalls für die Deckung des Bedarfs außerhalb von Einrichtungen (ambulante Leistungen), für teilstationäre oder stationäre Einrich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. g UStG

Rz. 82 Nach § 45b SGB XI (Zusätzliche Betreuungsleistungen) können Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45a SGB XI erfüllen, je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 125 EUR monatlich (Grundbetrag). Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag entsteht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.12 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. l UStG

Rz. 99 Durch das Jahressteuergesetz 2020[1] wird der Buchst. l neu ergänzt. Es werden nunmehr ausdrücklich solche Einrichtungen als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannt, mit denen eine Vereinbarung zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI besteht. Damit erfasst die Steuerbefreiung neben Pflegeberatungsleistungen im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen auch solche Pflege...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einrichtungen, mit denen ein Vertrag nach § 132 SGB V besteht (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. b UStG)

Rz. 63 Nach § 132 SGB V (Versorgung mit Haushaltshilfe) kann die Krankenkasse zur Gewährung von Haushaltshilfe geeignete Personen anstellen. Wenn die Krankenkasse dafür andere geeignete Personen, Einrichtungen oder Unternehmen in Anspruch nimmt, hat sie über Inhalt, Umfang, Vergütung sowie Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen Verträge zu schließen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.13 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. m UStG

Rz. 99a Durch das Wachstumschancengesetz[1] wird der Buchst. m neu ergänzt. Rz. 99b Mit der Ergänzung werden nunmehr alle die im Rahmen eines Betreuungs- und Unterbringungsverfahren nach dem 3. Buch des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur Unterstützung einer hilfsbedürftigen Person tätigen Verfahre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Jahressteuergesetz 2009

Rz. 17 Durch Art. 7 Nr. 4 Buchst. c des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 16 UStG für Pflege- und Betreuungsleistungen neu gestaltet und § 4 Nr. 16 UStG neu gefasst, und zwar mWv 1.1.2009. Es wurden die Krankenhausleistungen in § 4 Nr. 14 UStG n. F. übernommen und die Anknüpfung an die Vorschriften des SGB aufgenommen. Hintergrund d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einrichtungen

Rz. 38 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG wird nur für die dort abschließend aufgezählten Einrichtungen, d. h. die Hauptleistungen und die eng verbundenen Umsätze, gewährt. Die konkreten Betreuungs- und Pflegeleistungen werden im Sozialrecht beschrieben. Die Betreuungs- und Pflegeleistungen sind nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG (ohne weitere Bedingungen) steuerfrei,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.7 Anwendung der Kleinunternehmerregelung

Rz. 37 Einrichtungen, die nicht als begünstigte Einrichtungen anerkannt sind oder nur mit einem bestimmten Tätigkeitsbereich die Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 UStG erfüllen (§ 4 Nr. 16 S. 2 UStG), können mit ihren übrigen Leistungen unter die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG fallen, wenn der nicht steuerbefreite Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im voran...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6 Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)

Rz. 27 Durch das Jahressteuergesetz 2020 v. 21.12.2020[1] wurde § 4 Nr. 16 UStG punktuell geändert. Neben der klarstellenden Änderung des § 4 Nr. 16 S. 1 UStG wurde der neue Buchst. l eingefügt. Der bisherige Buchst. k wird zum Buchst. m und er wird neu gefasst. Rz. 28 Mit der Ergänzung im neuen § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. l UStG werden nunmehr ausdrücklich solche Einrichtungen al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 109 Der zwischen dem Inhaber eines Altenheims oder Pflegeheims und den Bewohnern des Heims geschlossene Vertrag über die Aufnahme in das Heim ist als gemischter Vertrag anzusehen, wenn die pflegerische Betreuung und Versorgung die Raumüberlassung nicht überlagern.[1] Die Überlassung von Wohnräumen und anderen Räumen aufgrund dieses Vertrags ist daher unabhängig von den V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.5 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)

Rz. 25 Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 26.6.2013[1] wurde § 4 Nr. 16 UStG erneut geändert. Bei der Änderung des Buchst. i handelt es sich um eine redaktionelle Berichtigung. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) wurde die in § 16 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte ent...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 34 § 4 Nr. 16 UStG sieht für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung keine besonderen Buch- oder Belegnachweise vor. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des § 22 UStG sowie der §§ 63ff. UStDV über die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers. Danach müssen u. a. die steuerpflichtigen und die steuerfreien Umsätze eines Unternehmens getrennt aufgezeichnet werden. Von dah...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Umfang der Steuerbefreiung – eng verbundene Umsätze

Rz. 54 Steuerfrei nach § 4 Nr. 16 UStG sind neben den Hauptleistungen die eng verbundenen Umsätze. Hierunter sind solche Umsätze zu verstehen, die für diese Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen.[1] Die Umsätze dürfen nicht im Wesen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gemeinschaftsrecht

Rz. 29 § 4 Nr. 16 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Danach sind steuerfrei "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen, die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Objektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 44 Die Steuerbefreiung erfasst sowohl Betreuungs- als auch Pflegeleistungen für hilfsbedürftige Personen. Hilfsbedürftig sind alle Personen, die aufgrund ihres körperlichen, kognitiven oder psychischen Zustands der Betreuung oder Pflege bedürfen. Der Betreuung oder Pflege bedürfen Personen, die krank, behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Dies schließt auch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 41 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a bis n UStG regeln subjektive Voraussetzungen, unter denen die eng verbundenen Umsätze steuerfrei sind. Nach § 4 Nr. 16 Buchst. a UStG ist dies immer der Fall, wenn die Umsätze von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden. Die Leistungen können demnach von Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Gebietskörperschaften...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unberechtigter Steuerausweis

Rz. 33 Die für eine nach § 4 Nr. 16 UStG steuerfreie Leistung ausgewiesene USt wird nach § 14c Abs. 1 UStG vom Rechnungsaussteller geschuldet. Die Leistungsempfänger können diese Steuer gleichwohl nicht als Vorsteuer abziehen.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6 Wachstumschancengesetz

Rz. 28a Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024[1] wurde § 4 Nr. 16 UStG punktuell geändert. Es wurde der Buchst. m neu formuliert und eingefügt. Der bisherige Buchst. m wird zum Buchst. n und dieser wird redaktionell angepasst.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Einrichtungen im Einzelnen

3.1 Einrichtungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG) Rz. 59 Nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG sind die mit dem Betrieb der nach § 4 Nr. 16 UStG begünstigten Einrichtungen eng verbundenen Umsätze ohne Weiteres steuerfrei, wenn die Leistungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden. Die Steuerbefreiung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 16 UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen (Lieferungen und sonstigen Leistungen), die eng mit der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbunden sind. Die Steuerbefreiung hat sozialpolitische Gründe. Sie soll verhindern, dass sich die Leistungen im B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

1.2.1 UStG 1951, 1967 und 1973 Rz. 8 § 4 Nr. 16 UStG geht auf § 4 Nr. 15 UStG 1951 i. V. m. §§ 42 und 42a der Durchführungsbestimmungen (UStDB 1951) zurück. Danach waren die Umsätze aus der Tätigkeit von Krankenanstalten und Altersheimen steuerbefreit, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften betrieben werden oder in besonderem Maß der minderbemittelten Bevölkerung diene...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Allgemeiner Überblick über die Steuerbefreiung

2.1 Einrichtungen Rz. 38 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG wird nur für die dort abschließend aufgezählten Einrichtungen, d. h. die Hauptleistungen und die eng verbundenen Umsätze, gewährt. Die konkreten Betreuungs- und Pflegeleistungen werden im Sozialrecht beschrieben. Die Betreuungs- und Pflegeleistungen sind nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG (ohne weitere Bedingu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. B der Amtshilferichtlinie. Rz. 2 Meldende Plattformbetreiber müssen nach Maßgabe des § 14 PStTG umfangreiche Datensätze von den registrierten Anbietern erheben. In der Praxis dürfte ein Großteil der Daten oftmals bereits aufgrund der Verpflichtungen nach § 22f Abs. 1 oder Abs. 3 UStG abgefragt we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5 Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke (Abs. 5)

Rz. 11 Abs. 5 legt den Begriff der Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke fest und setzt ihn in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. C, Nr. 4 der Amtshilferichtlinie um.[1] Rz. 12 Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke ist hiernach die von einem Mitgliedstaat erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer gem. Art. 214 der Richtlinie 2006/112/EG.[2] Im Fa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 6 Wirkung der Auskunft

Rz. 18 Die Auskunft ist gem. § 10 Abs. 4 PStTG für Zwecke des PStTG grundsätzlich bindend, also hinsichtlich der Aufzeichnungs-, Melde- und Sorgfaltspflichten des Plattformbetreibers. Rz. 19 Hinweis Praxishinweis[1]: Es sei an dieser Stelle erneut auf die terminologische Autonomie des PStTG und seinen bloß verfahrensrechtlichen Charakter hingewiesen: Im selben Maße, wie sich ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 2 Wesen und Aufbau des PStTG

Rz. 3 Das PStTG beinhaltet ausschließlich steuerliches Verfahrensrecht. Es hat keine Auswirkungen auf die Gesetze, die einzelne Steuerarten betreffen und nach denen sich die Besteuerung von Einkünften bzw. Umsätzen bestimmt (z. B. EStG, KStG, GewStG, UStG).[1] Rz. 4 Das PStTG gliedert sich in 6Abschnitte: Im ersten Abschnitt sind die allgemeinen Vorschriften enthalten, die den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.3 Warenverkäufe (Nr. 3)

Rz. 12 Die dritte Fallgruppe des § 5 Abs. 1 PStTG erfasst Warenverkäufe, worunter ausweislich der Legaldefinition des § 5 Abs. 4 PStTG (und im Einklang mit dem Richtlinientext) ausschließlich körperliche Gegenstände verstanden werden sollen. Rz. 13 Hinweis Hierin liegt ein weiteres Beispiel für die terminologische Autonomie des PStTG. Denn nach der Gesetzesbegründung sollen S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Aufbau und Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (Abs. 1)

Rz. 3 In § 139c Abs. 1 S. 1 AO ist festgelegt, dass die Vergabe dieses Merkmals im Gegensatz zur Identifikationsnummer nach § 139b AO nicht von Amts wegen durch das BZSt, sondern nur auf Anforderung durch die zuständige Finanzbehörde erfolgt. Dieser Unterschied erklärt sich aus dem Umstand, dass im Bereich der wirtschaftlich Tätigen die erforderlichen Daten für eine erstmali...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 1.3 Bedeutung des Wohnsitzbegriffs

Rz. 3 Der Begriff des Wohnsitzes wird im Steuerrecht an vielen Stellen verwendet. Er ist Anknüpfungspunkt für Rechtsfolgen unterschiedlicher Art. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG folgt die unbeschränkte Steuerpflicht aus dem Wohnsitz einer Person im Inland. Der Wohnsitz des Erblassers, des Schenkers oder des Erwerbers ist bedeutsam für die persönliche Steuerpflicht nach dem ErbStG....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 139a AO enthält die Verpflichtung, jedem Stpfl. zu dessen eindeutiger Identifizierung im Besteuerungsverfahren ein lebenslanges und unveränderliches Merkmal zuzuordnen. Bei natürlichen Personen ist dies – unabhängig von einer etwaigen Steuerpflicht – mit der steuerlichen Identifikationsnummer nach § 139b AO gelungen. Für Personenvereinigungen und Körperschaften wird ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 1.4 Mehrfacher Wohnsitz

Rz. 4 Eine Person kann zwei oder mehr Wohnsitze der durch § 8 AO umschriebenen Art im Inland und im Ausland haben[1], jedoch nur einen gewöhnlichen Aufenthalt.[2] Dies wird im Steuerrecht an mehreren Stellen zum Ausdruck gebracht. Für die örtliche Zuständigkeit bei Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen mussten in § 19 Abs. 1 S. 2 AO besondere Regeln geschaf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Erhebung und Verwendung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (Abs. 2)

Rz. 7 Die WIDNr unterliegt gem. § 139c Abs. 2 AO im Hinblick auf Art und Umfang der Erhebung und Verwendung ähnlichen Restriktionen wie die Identifikationsnummer für natürliche Personen. Auch hier werden den Finanzbehörden weitergehende Befugnisse zur Verwendung der WIDNr eingeräumt als anderen öffentlichen oder nicht öffentlichen Stellen.[1] Aufgrund der höheren Öffentlichke...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids

Rz. 17 Zur Anwendung der Vorschrift auf Steuerbescheide und gleichgestellte Bescheide Rz. 12ff. Der Vertrauensschutz greift bei allen Tatbeständen des § 176 AO, und zwar sowohl bei den Tatbeständen des Abs. 1 als auch denen des Abs. 2, nur ein, wenn ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden soll. Grund hierfür ist, dass das Vertrauen in den Fortbestand einer konkret...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was bedeutet eigentlich Net... / 2. Darstellung der Änderung anhand von Beispielen

Beispiel: Kleinunternehmer nach altem Recht Der Kleinunternehmer K (ausschließlich 19 %) hat in 2023 einen Umsatz von 23.000 EUR vereinnahmt. Zum 1.1.2024 stellt sich die Frage, ob K für 2024 noch Kleinunternehmer sein kann? Der Gesamtumsatz i.S.d. § 19 Abs. 3 Satz 1 UStG a.F. beträgt 19.328 EUR (23.000 EUR/1,19). Die hierauf entfallende Steuer i.H.v. 3.672 EUR wird nicht erh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was bedeutet eigentlich Net... / 1. Ausgangslage

Die Norm des § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG n.F. lautet seit dem 1.1.2025: "Ein ... bewirkter Umsatz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 ist steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach Absatz 2 im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet." Bis dahin war der Wortlaut in § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 UStG a.F. ...mehr

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E-Rechnungen im Umsatzsteue... / I. Pflicht zur Prüfung der empfängerbezogenen Voraussetzungen

Allgemein und seit langem gilt, dass Unternehmer verpflichtet sind, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen, wenn die der Rechnung zugrunde liegende Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht wird und nicht steuerfrei ist (vgl. § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 UStG [9]). Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abrechnung im...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / II. Pflicht zur Beachtung der formellen Anforderungen an eine E-Rechnung

Übermittlung & Empfang in strukturiertem elektronischen Format: Eine E-Rechnung i.S.d. § 14 Abs. 1 UStG muss – entweder in Form einer "Rechnung" des Leistungserbringers oder als "Gutschrift" des Leistungsempfängers[18] (vgl. § 14 Abs. 2 S. 5 UStG) – nicht nur die in §§ 14 Abs. 4, 14a UStG genannten Voraussetzungen (Pflichtangaben) erfüllen, sondern darüber hinaus in einem st...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / IV. Risiko für den Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug möglich? Nicht abschließend geklärt ist, ob der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, wenn der Leistungsempfänger – statt der nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Halbs. 2 UStG vorgeschriebenen E-Rechnung – eine "sonstige Rechnung" erhält. Wenn eine E-Rechnung verpflichtend vorgeschrieben ist, dürfte grundsätzlich nur diese zum Vorsteuerabzug berechtigen.[45] S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / II. Kontrollpflicht und Beanstandung fehlerhafter Rechnungen

Fehlerhafte Rechnung beanstanden: Der Rechnungsempfänger hat die Pflicht zu prüfen, ob die erhaltene Rechnung die formellen Anforderungen erfüllt. Sofern die Rechnung erkennbar fehlerhaft ist, z.B. weil das richtige Format (vgl. § 14 Abs. 1 S. 6 Nr. 1 UStG) nicht eingehalten wurde, sollte dies beanstandet und eine Rechnungskorrektur verlangt werden.[38] Zurückbehaltungsrecht ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / A. Einführung

Implementierung eines E-Rechnungssystems für inländische B2B-Umsätze: Auf EU-Ebene ist ein Maßnahmenpaket vorgesehen ("VAT in the Digital Age" – ViDA), das u.a. zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug für grenzüberschreitende Transaktionen die Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung in Verbindung mit einem Meldesystem enthält.[1] Schon im Vorgriff auf die geplanten ViDA-Ma...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / V. Bußgeldrisiko als Folge von Pflichtverstößen?

Für den leistenden Unternehmer ist die Nichtausstellung einer Rechnung eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Es kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 EUR erhoben werden, wenn nicht rechtzeitig eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt wird. Bußgeld auch bei Ausstellung als sonstige Rechnung? Es ist jedoch noch nicht geklärt, ob eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldfolge auch da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / I. Sicherstellung Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen

Neue Verpflichtungen für Rechnungsempfänger: Auch den Rechnungsempfänger treffen nach den Neuregelungen für E-Rechnungen neue Pflichten und Risiken. Seit 1.1.2025 müssen inländische Unternehmen technisch sicherstellen, E-Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können.[37] Die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt auch für Kleinunternehmer und ist unab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was bedeutet eigentlich Net... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Thomas Meurer Die Regelung zur Kleinunternehmerschaft wurde zum 1.1.2025 grundlegend überarbeitet. In diesem Zusammenhang wird in der Literatur regelmäßig darauf hingewiesen, dass es sich bei den in § 19 UStG enthaltenen Grenzen nun um Nettobeträge handelt. Der Beitrag zeigt auf, was dies überhaupt bedeutet und welche Änderungen sich diesbezüglich im Hinblick auf ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / III. Aufbewahrungspflicht

Auch der Rechnungsempfänger ist gem. § 14b UStG verpflichtet, den strukturierten Teil der E-Rechnung unverändert in seiner ursprünglichen Form acht Jahre lang aufzubewahren und die Anforderungen an die Unveränderbarkeit zu erfüllen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / V. Strafrechtliche Risiken

Mögliche Steuerhinterziehung? In der Praxis stellt sich die Frage, ob sich aus den neuen Regelungen zu E-Rechnungen – neben Risiken für den Vorsteuerabzug – auch steuerstrafrechtliche Risiken für den Rechnungsempfänger ergeben könnten. Denkbar wäre hier allenfalls die Konstellation, dass der Rechnungsempfänger wissentlich einen Vorsteuerabzug geltend macht, obwohl er keine o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / IV. Aufbewahrungspflicht

Der strukturierte Teil der E-Rechnung muss unverändert in seiner ursprünglichen Form gem. § 14b UStG acht Jahre lang aufbewahrt werden und die Anforderungen an die Unveränderbarkeit erfüllen. Falls zusätzliche Dokumente, wie Buchungsvermerke, die für die Besteuerung relevant sind, mit der E-Rechnung übersandt wurden, müssen auch diese unverändert und in ihrer ursprünglichen F...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Abtretung und ... / 2.1.1 Berichtigung nach § 17 UStG bei Forderungsausfall

Eine andere Beurteilung kann sich jedoch ergeben, wenn später nur Teile der Forderung vom Forderungskäufer beigetrieben werden (können). Dieser Fall ist von dem bloßen Verkauf unter Nennwert abzugrenzen, denn hierbei wirkt sich nicht der Verkauf der Forderung selbst aus, sondern z. B. eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Wird der Forderungsbetrag nur teilweise vereinnahmt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Abtretung und ... / 2.3 Haftung nach § 13c UStG

Letztlich ist in Fällen der Forderungsabtretung stets eine mögliche Haftung nach § 13c UStG zu berücksichtigen. Danach besteht eine verschuldensunabhängige Haftung des Abtretungsempfängers für die in der abgetretenen Forderung enthaltene Umsatzsteuer, wenn dieser die Forderung vereinnahmt und der Abtretende die Umsatzsteuerschuld bei Fälligkeit nicht entrichtet hat. Hintergr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonstige Leistungen – der E... / 5.3 Lösung

N ist Unternehmerin nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Bis 2025 ist N nicht Kleinunternehmerin nach § 19 Abs. 1 UStG, da nach den Sachverhaltsangaben ihr Gesamtumsatz[1] im Vorjahr (2024) mehr als 25.000 EUR betragen hat. Wo ihre Leistungen nach umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften als ausgeführt gelten, hat ke...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Leistu... / 2.3 Lösung

I ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört offensichtlich die Vermietungstätigkeit in München. I bezieht für sein Unternehmen sowohl die Leistung des österreichischen Dachdeckers als auch die Leistung des österreichischen Rechtsanwalts. Die Leistungen sind jeweils ...mehr