Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.3 Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 55 Unternehmer sind nach der seit dem 1.1.2025 geltenden Fassung des § 19 Abs. 1 S. 1 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz im vorangegangenen Kj. 25.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kj. voraussichtlich 100.000 EUR nicht überschritten hat; das ist die Regelung des sog. Kleinunternehmers. Zu beachten i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 § 19a Abs. 1 UStG – Besonderes Meldeverfahren

Rz. 12 § 19 Abs. 1 UStG macht die freiwillige Inanspruchnahme der Steuerbefreiung in einem anderen EU-Mitgliedstaat für im Inland ansässige Kleinunternehmer davon abhängig, dass sie an dem besonderen Meldeverfahren teilnehmen. Dafür erteilt das gem. § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 41a FVG zuständige BZSt eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer (KU-IdNr.). Die Teilnahme an dem besond...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Zweckbestimmung der Datenübermittlung nach § 27a Abs. 2 UStG

Rz. 115 Die von den Landesfinanzbehörden an das BZSt übermittelten Daten der Steuerpflichtigen können gem. § 27a Abs. 2 S. 2 UStG nur zu bestimmten Zwecken verwendet werden; man spricht hier technisch von "der Zweckbestimmung der Datenübermittlung"; diese Regelung ist mit den JStG 2024[1] mWv 1.1.2025 wegen der neu eingeführten Kleinunternehmer-Identifikationsnummer erweiter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 § 19a Abs. 2 UStG – Verzicht auf die Teilnahme am besonderen Meldeverfahren

Rz. 27 Gem. § 19a Abs. 2 UStG muss der Unternehmer, der bisher für das besondere Meldeverfahren registriert war, seine Absicht, an dem Verfahren nicht weiter teilzunehmen, mithin die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht mehr in Anspruch zu nehmen, dem BZSt nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 § 19a Abs. 3 UStG – Vierteljährliche Umsatzmeldung

Rz. 31 Der Unternehmer, der an dem besonderen Meldeverfahren teilnimmt, muss gem. § 19a Abs. 3 UStG – entsprechend der Vorgabe in Art. 284b Abs. 1 und 2 MwStSystRL – für jedes Kalendervierteljahr eine Umsatzmeldung über die in diesem Zeitraum im Unionsgebiet, also einschließlich Deutschland, bewirkten Umsätze abgeben. Das ist keine vorläufige Umsatzvoranmeldung nach Art von ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Die "Begrenzung" der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1a UStG

Rz. 100 Mit mWv 1.1.2021 wurde § 27a UStG um einen Abs. 1a ergänzt (Rz. 5). In diesem Absatz wird geregelt, dass das für die Umsatzbesteuerung des Unternehmers zuständige FA – und nicht das BZSt – die nach Abs. 1 S. 1 bis 3 des § 27a UStG erteilte USt-IdNr. "begrenzen" kann, wenn ernsthafte Anzeichen vorliegen oder nachgewiesen ist, dass die USt-IdNr. zur Gefährdung des Umsa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Besonderheiten bei Rechnungen von Kleinunternehmern

Rz. 94 Eine Konsequenz der Steuerbefreiung der Umsätze der Kleinunternehmer bei ihren Umsätzen im europäischen Binnenmarkt liegt darin, dass für sie gem. § 19 Abs. 1 S. 3 UStG die Verpflichtung zur Angabe der USt-IdNr. in Rechnungen gem. § 14a Abs. 1, 3 und 7 UStG nicht gilt. § 14a Abs. 2 UStG verlangt die Angaben der USt-IdNr. des leistenden Unternehmers und der des Leistun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 27a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

1 Allgemeines 1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 § 27a UStG wurde mit einer ganzen Reihe anderer Vorschriften durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 zur Umsetzung der Regelungen des Europäischen Binnenmarkts in das deutsche UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer

1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift Rz. 1 § 19 UStG enthält schon seit dem UStG 1967 Sonderregelungen für Unternehmer mit niedrigem Gesamtumsatz, die sog. Kleinunternehmerregelung. § 19 UStG 1980 in der vor dem 1.1.2025 geltenden Fassung sah vor, dass Unternehmer mit niedrigen Umsätzen insofern von der Besteuerung ausgenommen wurden, als sie für ihre steuerpflichtigen Umsä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Aufzeichnungspflichten

Rz. 107 Eine in § 19 Abs. 1 UStG nicht angesprochene Folge der Anwendung dieser Vorschrift betrifft die Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG. Der auf der Ermächtigung in § 22 Abs. 6 UStG beruhende § 65 UStDV sieht[1] für die von § 19 Abs. 1 UStG betroffenen Kleinunternehmer erhebliche Vereinfachungen bei den Aufzeichnungspflichten vor. Anstelle der i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Möglichkeit der Versagung

Rz. 90 Die Erteilung oder die Versagung einer USt-IdNr. stellt nach der überwiegenden und m. E. zutreffenden Auffassung in der Literatur einen Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO dar[1], wobei dies wohl nur im Fall der Versagung der Nummer rechtlich relevant ist, weil diesem Stpfl. dann die Rechtsmittel des Einspruchs und der Klage zur Verfügung stehen. Auch die Anordnung der "...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.10 Fahrzeuglieferer

Rz. 75 Einem Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG kann allein aufgrund einer Fahrzeuglieferung keine USt-IdNr. erteilt werden, auch wenn er einen dahin gehenden Antrag stellt. Der Fahrzeuglieferer gehört nicht zu den in § 27a Abs. S. 1 bis 3 UStG berechtigten Antragstellern. Handelt es sich allerdings um einen Unternehmer, dann gilt die Sonderregel des § 2a UStG nicht, der Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 § 19 UStG enthält schon seit dem UStG 1967 Sonderregelungen für Unternehmer mit niedrigem Gesamtumsatz, die sog. Kleinunternehmerregelung. § 19 UStG 1980 in der vor dem 1.1.2025 geltenden Fassung sah vor, dass Unternehmer mit niedrigen Umsätzen insofern von der Besteuerung ausgenommen wurden, als sie für ihre steuerpflichtigen Umsätze keine USt abführen mussten, aber a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.1 Allgemeines

Rz. 46 Zum Erhalt einer USt-IdNr. sind gem. § 27a Abs. 1 S. 1 UStG zunächst die Unternehmer i. S. d. § 2 UStG berechtigt. In § 27a Abs. 1 S. 2 und 3 UStG finden sich dann Sonderregeln für einige wenige andere Rechtssubjekte, welche eine USt-IdNr. nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Diese Regelung ist mWv 1.1.2010 durch das Gesetz v. 8.4.2010[1] dahingehend geänder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 27a UStG wurde mit einer ganzen Reihe anderer Vorschriften durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 zur Umsetzung der Regelungen des Europäischen Binnenmarkts in das deutsche UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Die nachfolgenden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3.6 Sonstige Funktionen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 145 Neben den zuvor genannten Funktionen der USt-IdNr. kommen dieser (nach der umsatzsteuerlichen Regelung) einige weitere wichtige Funktionen zu. Gemeint sind damit solche Rechtsfolgen, welche unmittelbar oder auch mittelbar an das Vorliegen und/oder die Benennung einer USt-IdNr. anknüpfen. Rz. 146 Aufgrund der erheblichen praktischen Bedeutung sind an erster Stelle die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Übersicht der Regelung

Rz. 29 Die Regelung des § 27a UStG wurde durch die Schaffung des umsatzsteuerlichen Europäischen Binnenmarkts ab dem 1.1.1993 notwendig; es bedurfte ab diesem Zeitpunkt wegen des Wegfalls der Grenzen einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten.[1] Die nach vorgegebenen Kriterien in den einzelnen Mitgliedstaaten vergebenen Meh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Wechsel der Besteuerungsform

Rz. 159 Unter dem Schlagwort "Wechsel der Besteuerungsform" versteht man – schon seit der Rechtslage gem. § 19 UStG 1967/73 – den Übergang von der Besteuerung gem. § 19 Abs. 1 UStG zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes[1] oder zur Besteuerung nach § 24 UStG sowie den Übergang von der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes[2] zur B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.6 Juristische Personen, die nicht Unternehmer sind

Rz. 67 Juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die bezogenen Gegenstände nicht für ihr Unternehmen benötigen, wird eine USt-IdNr. erteilt, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe oder Lieferungen benötigen (§ 27a Abs. 1 S. 3 u. 2 UStG). Unter den Begriff der juristischen Person können hier sowohl solche des öffentlichen Rechts, z. B. die Gebietskörpe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Antragserfordernis

Rz. 41 An erster Stelle ist anzumerken, dass nicht jeder Unternehmer mit Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit automatisch eine USt-IdNr. erhält (Rz. 47), dies gilt grundsätzlich nur für die von den Finanzämtern vergebenen Steuernummern. Gemäß § 27a Abs. 1 S. 1 UStG wird eine USt-IdNr. auf Antrag hin vom BZSt erteilt; die Erteilung dieser Nummer ist gebührenfrei. Der An...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 15 § 27a UStG regelt die Einzelheiten der Zuteilung der deutschen USt-IdNrn. und einiger weiterer mit dieser Nummer zusammenhängender Fragen. Dieser besonderen "Steuernummer" (Rz. 21) bedarf der Unternehmer ausschließlich zur Teilnahme am umsatzsteuerlichen europäischen Binnenmarkt; sie ist vom Unionsgesetzgeber als Bestandteil eines Kontrollmechanismus grenzüberschreite...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 19a Besonderes Meldeverfahren für die Anwendung der Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat

1 Gesetzesgeschichte Rz. 1 § 19a UStG wurde durch Art. 25 Nr. 18 i. V. m. Art. 56 Abs. 7 des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) v. 2.12.2024[1] in das UStG eingefügt. Er gilt – ohne Rückwirkung – ab dem 1.1.2025 und ergänzt die Regelungen, die auch zum 1.1.2025 durch den veränderten § 19 UStG zur Besteuerung, genauer: zur Steuerbefreiung, der Umsätze der Kleinunternehmer ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.5 Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen

Rz. 65 Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführen, sind nach § 15 Abs. 2 UStG nicht zum Abzug der Vorsteuern berechtigt. Da solche Unternehmer – wie z. B. ein Arzt oder der Vermieter von Wohnraum – i. d. R. nur steuerfrei leisten, benötigen sie i. d. R. keine USt-IdNr. für innergemeinschaftliche Lieferungen. Eine wichtige Ausnahme hiervon bildet aber wiede...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.7 Organgesellschaften

Rz. 69 Gemäß § 27a Abs. 1 S. 3 UStG wird im Fall der Organschaft auf Antrag für jede juristische Person (Organgesellschaft) eine USt-IdNr. erteilt. Organgesellschaften treten grundsätzlich im Geschäftsverkehr als eigenständige Rechtssubjekte auf, obwohl sie umsatzsteuerlich nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG bei dem Organträger besteuert werden. Nach § 18a Abs. 5 S. 4 UStG sind die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3.4 Dokumentationsfunktion

Rz. 137 Neben der Beweisfunktion kommt der USt-IdNr. auch eine Funktion als Dokumentationsmerkmal in der Rechnung zu. Seit dem 1.1.2004 muss der Steuerpflichtige auch in Deutschland in Rechnungen für Mehrwertsteuerzwecke seine Steuernummer oder wahlweise seine USt-IdNr. ausweisen, unter der er eine Lieferung oder eine Dienstleistung bewirkt hat[1], die USt-IdNr. kann mithin ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Beteiligung der Landesfinanzbehörden

Rz. 81 Gem. § 27a Abs. 2 S. 1 UStG übermitteln die Landesfinanzbehörden dem BZSt die für die Erteilung der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1 UStG erforderlichen Angaben über die bei ihnen umsatzsteuerlich geführten natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen. Dies sind gem. § 27a Abs. 1 S. 5 UStG der Name, die Anschrift des Steuerpflichtigen und die Steuernumme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Allgemeines

Rz. 40 § 27a UStG regelt in seinem ersten Absatz die Voraussetzungen der Vergabe von USt-IdNr. durch das BZSt an Unternehmer. § 27a UStG hat dabei nur die Vergabe der deutschen USt-IdNr. mit dem Ländercode "DE" zum Gegenstand, ausländische USt-IdNrn. können nur von den jeweiligen anderen Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften und den unionsrechtlichen Vorgaben vergebe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.1 Besonderheiten bei Land- und Forstwirten

Rz. 158 Führt ein Land- und Forstwirt, der seine land- und forstwirtschaftlichen Umsätze gem. § 24 UStG pauschal versteuert, neben diesen Umsätzen noch andere Umsätze aus, dann sind bei der Berechnung des Gesamtumsatzes alle seine Umsätze, also auch die unter § 24 UStG fallenden, zu berücksichtigen. Wenn der Unternehmer die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ausgefüh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.11 Fiskalvertreter

Rz. 77 Der Fiskalvertreter erhält nach § 22d Abs. 1 UStG für seine Fiskalvertretertätigkeit eine eigene Steuernummer und auch eine USt-IdNr. Dies führt zu der besonderen Konstellation, dass solche Unternehmer, die als Fiskalvertreter tätig sind, über zwei USt-IdNrn. verfügen können, denn für ihre Tätigkeit als Fiskalvertreter benötigen sie immer eine eigene Nummer.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.9 Diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und NATO-Streitkräfte

Rz. 74 Diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und NATO-Streitkräfte sind gem. § 1c UStG von der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs ausgeschlossen; sie benötigen damit keine USt-IdNr. Entsprechende Anträge müssen daher abgelehnt werden.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.3 Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer

Rz. 167 Zu den Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten gem. § 65 UStDV, die mit der Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG verbunden sind, vgl. Rz. 78ff.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Rechtsfolgen beim Missbrauch der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 150 Das Vorhandensein einer (gültigen) USt-IdNr. stellt eine unerlässliche Voraussetzung zur Teilhabe an grenzüberschreitenden Umsätzen im Europäischen Binnenmarkt dar. Aus diesem Grund haben Unternehmer beim Vorliegen der im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen grundsätzlich einen Anspruch auf die Erteilung einer solchen Nummer (Rz. 48). Allenfalls bei der Erteilung eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Gesetzesgeschichte

Rz. 1 § 19a UStG wurde durch Art. 25 Nr. 18 i. V. m. Art. 56 Abs. 7 des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) v. 2.12.2024[1] in das UStG eingefügt. Er gilt – ohne Rückwirkung – ab dem 1.1.2025 und ergänzt die Regelungen, die auch zum 1.1.2025 durch den veränderten § 19 UStG zur Besteuerung, genauer: zur Steuerbefreiung, der Umsätze der Kleinunternehmer geschaffen wurden. Dan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Norminhalt und Normzweck

Rz. 7 Mit der Überschrift des § 19a UStG "Besonderes Meldeverfahren für die Anwendung der Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat" werden der Norminhalt und der Normzweck des § 19a UStG prägnant beschrieben. Es geht um die rechtlichen Voraussetzungen, die es einem inländischen Kleinunternehmer ermöglichen, für seine im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten Umsätze ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.4 Pauschalisierende Land- und Forstwirte

Rz. 60 Unternehmer, welche ihre Umsätze im Rahmen ihres land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs ausschließlich nach der Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 Abs. 1 bis 3 UStG berechnen, können – im Unterschied zu den Kleinunternehmern – grundsätzlich sowohl innergemeinschaftliche Erwerbe als auch Lieferungen durchführen; sie erhalten schon deshalb auf ihren Antrag hin ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3.1 Allgemeines

Rz. 130 Die Erteilung einer USt-IdNr. an einen Unternehmer stellt einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar (Rz. 90). Die Wirkung einer einmal erteilten USt-IdNr. beschränkt sich nicht nur auf die eines Ordnungsmerkmals und Kontrollinstruments für innergemeinschaftliche Lieferungen,[1] obwohl das der wichtigste Grund zur Schaffung der Regelung war. Der USt-IdNr. kommen daneb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3.3 Beweisfunktion

Rz. 133 Des Weiteren kommt der USt-IdNr. eine Beweis- oder Indizfunktion zu. Wer als Unternehmer im Geschäftsverkehr bei der Lieferung eines Gegenstands mit einem Unternehmer aus einem anderen Mitgliedstaat eine USt-IdNr. verwendet, erklärt damit konkludent, dass er als Lieferer den Umsatz als innergemeinschaftliche Lieferung behandelt und kein Kleinunternehmer ist und, dass...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3.2 Kontrollfunktion

Rz. 132 Die Kontrollfunktion der USt-IdNr. wird zunächst durch die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der ZM nach § 18a UStG [1] für jeden Unternehmer, der innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder sonstige Leistungen ausgeführt hat, umgesetzt. In einer ZM sind – neben den persönlichen Angaben des meldenden Unternehmers – die jeweiligen USt-IdNrn. der Leistungsempfänger ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Rechtsschutz

Rz. 163 Ausgehend von der hier vertretenen Auffassung, dass die Erteilung einer USt-IdNr. einen Verwaltungsakt darstellt (Rz. 90 m. w. N.) und Gleiches für die Versagung der Erteilung einer USt-IdNr. gelten muss, steht dem betroffenen Unternehmer gegen Maßnahmen der FÄ und des BZSt derselbe Rechtsschutz zu, wie gegen alle anderen Verwaltungsakte. Er kann hiergegen also mit E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Steuernummer

Rz. 123 Die USt-IdNrn. werden in jedem Mitgliedstaat nach bestimmten vorgegebenen Kriterien erstellt und vergeben; die deutsche USt-IdNr. besteht aus insgesamt 11 Stellen. Die ersten beiden Stellen bezeichnen mit "DE" das deutsche Länderkennzeichen (den Ländercode oder unionsrechtlich das Präfix), dem folgen eine achtstellige Nummer sowie eine einstellige Prüfziffer. Die Ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 25 § 27a UStG ist die (nicht ganz vollständige) inländische Umsetzung von Unionsrecht. Die unionsrechtlichen Grundlagen des § 27a UStG finden sich in den Art. 214ff. MwStSystRL .[1] Diese Regelungen entsprechen den durch die MwStSystRL ersetzten Art. 22 Abs. 1 Buchst. c Gedankenstrich 1, S. 1 und 2, Gedankenstriche 2 und 3, Art. 22 Abs. 1 Buchst. d S. 1 und 2 und Art. 22 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3.5 Materielle Voraussetzung der Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen und von Lieferungen in Konsignationslager

Rz. 140 Mit Wirkung zum 1.1.2020 ist das Vorhandensein einer wirksamen USt-IdNr. des Leistungsempfängers zur materiellen Voraussetzung der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geworden; hat der Leistungsempfänger keine USt-IdNr., dann ist die Steuerbefreiung beim Leistenden zwingend zu versagen. Diese Regelung war durch eine Änderung von Art. 138 MwStSystR...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.8 Gebietskörperschaften

Rz. 72 Die Gebietskörperschaften Bund und Länder stellen juristische Personen des öffentlichen Rechts dar (Rz. 67f.), für welche als juristische Personen gleichfalls die Regelung des § 27a Abs. 1 S. 2 UStG gilt. Bei den Gebietskörperschaften des Bundes und der Länder besteht allerdings eine weitere Möglichkeit zur Erlangung einer eigenen USt-IdNr. für einzelne Organisationse...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 5 Unionsrechtliche Grundlage von § 19 und § 19a UStG i. d. F. ab dem 1.1.2025 ist die "Richtlinie(EU) 2020/285 des Rates v. 18.2.2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem[1] in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmer und die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und den I...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Zuständige Behörde zur Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 78 Die zuständige Behörde zur Erteilung der USt-IdNr. ist ausschließlich das BZSt.[1] USt-IdNrn. sind grundsätzlich bei dieser Bundesbehörde zu beantragen und nicht bei den Landesfinanzbehörden.[2] Bei einer Antragstellung über das Internet[3] lautet die Internetadresse "www.bzst.de", schriftliche Anträge sind an das "Bundeszentralamt für Steuern – Dienstsitz Saarlouis -...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Einzelfragen

9.1 Besonderheiten bei Land- und Forstwirten Rz. 158 Führt ein Land- und Forstwirt, der seine land- und forstwirtschaftlichen Umsätze gem. § 24 UStG pauschal versteuert, neben diesen Umsätzen noch andere Umsätze aus, dann sind bei der Berechnung des Gesamtumsatzes alle seine Umsätze, also auch die unter § 24 UStG fallenden, zu berücksichtigen. Wenn der Unternehmer die im land...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3 Wirkungen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

3.5.3.1 Allgemeines Rz. 130 Die Erteilung einer USt-IdNr. an einen Unternehmer stellt einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar (Rz. 90). Die Wirkung einer einmal erteilten USt-IdNr. beschränkt sich nicht nur auf die eines Ordnungsmerkmals und Kontrollinstruments für innergemeinschaftliche Lieferungen,[1] obwohl das der wichtigste Grund zur Schaffung der Regelung war. Der USt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Inhalt der Regelung

3.1 Voraussetzungen der Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 3.1.1 Antragserfordernis Rz. 41 An erster Stelle ist anzumerken, dass nicht jeder Unternehmer mit Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit automatisch eine USt-IdNr. erhält (Rz. 47), dies gilt grundsätzlich nur für die von den Finanzämtern vergebenen Steuernummern. Gemäß § 27a Abs. 1 S. 1 UStG wird ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Antragsberechtigung

3.1.2.1 Allgemeines Rz. 46 Zum Erhalt einer USt-IdNr. sind gem. § 27a Abs. 1 S. 1 UStG zunächst die Unternehmer i. S. d. § 2 UStG berechtigt. In § 27a Abs. 1 S. 2 und 3 UStG finden sich dann Sonderregeln für einige wenige andere Rechtssubjekte, welche eine USt-IdNr. nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Diese Regelung ist mWv 1.1.2010 durch das Gesetz v. 8.4.2010[1] ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Voraussetzungen der Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

3.1.1 Antragserfordernis Rz. 41 An erster Stelle ist anzumerken, dass nicht jeder Unternehmer mit Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit automatisch eine USt-IdNr. erhält (Rz. 47), dies gilt grundsätzlich nur für die von den Finanzämtern vergebenen Steuernummern. Gemäß § 27a Abs. 1 S. 1 UStG wird eine USt-IdNr. auf Antrag hin vom BZSt erteilt; die Erteilung dieser Nummer ...mehr