Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / b) Risikobetrachtung

Irrtum hinsichtlich Umsatzsteuerpflicht: Vor der näheren Auseinandersetzung mit der denkbaren umsatzsteuerlichen Würdigung bietet es sich an, zunächst auf Risiken einzugehen. Diese bestehen insbesondere bei einem Irrtum über die finale Umsatzsteuerpflicht. Die folgenden Beispiele sollen dies verdeutlichen. Beispiel 1a: Irrtum bei einem Rohstoff-Swap, Einordnung als nicht ste...mehr

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Umsatzsteuerliche Betriebss... / III. Auffassung der deutschen Finanzverwaltung

Reverse-Charge-Verfahren: Trotz dieser Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Titanium wurde Abschn. 13b.11 Abs. 2 Satz 2 UStAE bisher nicht geändert. Danach sind Unternehmer, die ein im Inland gelegenes Grundstück besitzen und steuerpflichtig vermieten, "insoweit" als im Inland ansässig zu behandeln. Vorsteuervergütungsverfahren: Nach Abschn. 18.10 Abs. 1 Satz 4 UStAE gilt...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / bb) Drohende Doppelbelastung

Des Weiteren hatte der EuGH in der Rs. B. gegen Dyrektor Izby Skarbowej w W.[23] klargestellt, dass eine Versagung des Vorsteuerabzugs aus einer innergemeinschaftlichen Lieferung und eine Strafbesteuerung nach Art. 41 MwStSystRL nicht gleichzeitig vorgesehen sind. Nach Auffassung des EuGH ist es nicht mit dem EU-Recht vereinbar, eine Strafbesteuerung eines innergemeinschaftli...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / III. Fazit

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass die Vorsteuer aus einer Lieferung, welche nur deshalb nicht als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung zu behandeln ist, weil der Empfänger die USt-ID Nummer des Ausgangsmitgliedsstaates und damit nicht die USt-ID Nummer eines anderen Mitgliedsstaates verwendet hat, im allgemeinen Besteuerungsverfahren abziehbar ist. Eine Anal...mehr

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Umsatzsteuerliche Betriebss... / V. Fazit & Praxishinweise

Passive Betriebsstätte: Umsatzsteuerliche Betriebsstätten sind ein Dauerbrenner und beschäftigen nach wie vor die Gerichte. In diesem Zusammenhang ist auch ein anhängiges Revisionsverfahren beim BFH[50] erwähnenswert (Az. XI R 27/23). Die Vorinstanz[51] entschied, dass ein im Inland gelegenes Verbindungsbüro eines im Drittland ansässigen Unternehmers dann keine inländische (...mehr

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Umsatzsteuerliche Betriebss... / II. Rechtsprechung des EuGH

Voraussetzung einer im Inland belegenen festen Niederlassung für die Anwendung der Regelungen des Reverse-Charge-Verfahrens: Nach Art. 53 Abs. 1 MwSt-DVO wird eine feste Niederlassung eines Steuerpflichtigen nach Art. 192a MwStSystRL (national in § 13b Abs. 7 UStG umgesetzt) nur dann berücksichtigt, wenn diese feste Niederlassung einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sow...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / 1. Einstufung als innergemeinschaftlicher Erwerb

Art. 20 MwStSystRL definiert den Begriff "innergemeinschaftlicher Erwerb" als "die Erlangung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen beweglichen körperlichen Gegenstand zu verfügen, der durch den Verkäufer oder durch den Erwerber oder für ihre Rechnung nach einem anderen Mitgliedsstaat als dem, in dem sich der Gegenstand zum Zeitpunkt des Beginns der Versendung oder Be...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / 3. Lösung Ausgangsfall

In zusammenfassender Lösung des Ausgangsfalls wird A die Lieferung mit Umsatzsteuer abrechnen, da keine gültige USt-ID Nummer aus einem anderen Mitgliedstaat vorliegt. Der Erwerb von B gilt als innergemeinschaftlicher Erwerb gem. § 1a Abs. 1 UStG und Art. 20 MwStSystRL mit dem Ort des Erwerbs nach § 3d S. 1 UStG in Österreich. Bis B nachweist, dass der Erwerb in Österreich v...mehr

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Umsatzsteuerliche Betriebss... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Finanzwirt (FH) Benno L’habitant, LL.M. / Adrian Künzinger[*] Fast vier Jahre nach der Veröffentlichung des EuGH in der Rs. Titanium zur Qualifizierung einer vermieteten Immobilie als feste Niederlassung (umsatzsteuerliche Betriebsstätte) lagen nun erstmals ähnlich gelagerte Fälle den FG zur Entscheidung vor. Die Urteile der FG Münster (15 K 399/23 U) und München (1...mehr

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Umsatzsteuerliche Betriebss... / I. Ausgangssitutation

Fast vier Jahre nach der Veröffentlichung der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Titanium [1] zur Qualifizierung einer vermieteten Immobilie als feste Niederlassung (umsatzsteuerliche Betriebsstätte) lagen nun erstmals ähnlich gelagerte Fälle nationalen FG zur Entscheidung vor. So entschied das FG Münster[2] mit Urteil vom 29.10.2024, dass eine durch ausländische Vermie...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / II. Systematische Überlegungen anhand eines Beispiels

Ausgangsfall: Der deutsche Unternehmer A liefert Waren von Nürnberg an den deutschen Unternehmer B nach Graz (Österreich). B ist für umsatzsteuerliche Zwecke in Österreich registriert. B verwendet gegenüber A jedoch seine deutsche USt-ID Nummer. (Teil-)Lösung: Mangels gültiger USt-ID Nummer des B aus einem anderen Mitgliedstaat wird A die Lieferung mit Umsatzsteuer abrechnen.[5...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / I. Einleitung und Ausgangssituation

Der vorliegende Beitrag befasst sich vornehmlich mit dem Fall, in welchem eine Lieferung nur deshalb nicht als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung zu behandeln ist, weil der Empfänger die USt-ID Nummer des Ausgangsmitgliedsstaates und damit nicht die USt-ID Nummer eines anderen Mitgliedsstaates verwendet hat. Im Fokus ist hierbei die mögliche Gewährung oder Versagun...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / c) Vergleichsüberlegung

Aufgrund der Trennung des inneren Zusammenhangs der Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung und eines innergemeinschaftlichen Erwerbs nach Implementierung der QuickFixes, kommt es bei Verwendung[19] der USt-ID Nummer des Ausgangsmitgliedsstaates weiterhin zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb.[20] Im Ausgangsfall wird durch die Verwendung der deutschen USt-...mehr

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Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / a) Äußerungen der Finanzverwaltung

In einem BMF-Schreiben aus dem Jahr 1989, das anlässlich der Zulassung von Termingeschäften in Deutschland veröffentlicht wurde,[4] finden sich zwei kurze Aussagen zu Swap-Transaktionen: Das Schreiben führt aus, dass bei Zins-Swaps dem Grunde nach von beiden Parteien steuerbare Leistungen erbracht werden, die jedoch nach § 4 Nr. 8 g) UStG von der Umsatzsteuer befreit seien. Au...mehr

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Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / d) Vorsteuerabzug

Die hier vertretene Auffassung, dass Swaps keinen steuerbaren Leistungsaustausch begründen, gibt Anlass zu der Frage, ob und inwieweit dennoch ein Vorsteuerabzugsrecht im Zusammenhang mit entsprechenden Transaktionen bestehen kann. Zwar gilt im Mehrwertsteuerrecht der Grundsatz, dass nur besteuerte Ausgangsumsätze ein Vorsteuerabzugsrecht begründen.[46] Jedoch ist ein Steuerp...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / b) Übertragbarkeit auf das allgemeine Besteuerungsverfahren

In der Praxis war es daher schon vor Einführung des § 18 Abs. 9 S. 3 UStG üblich, dass ein solcher Vorsteuerabzug im Vorsteuervergütungsverfahren versagt wurde. Während dies in Teilen weit ausgelegt und in Betriebsprüfungen als Grundlage dafür verwendet wurde, auch im allg. Besteuerungsverfahren einen entsprechenden Vorsteuerabzug zu versagen, so spricht der zitierte Abschnit...mehr

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Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / c) Zur Steuerbefreiung

Angesichts dieser Betrachtung könnte eine weitere Auseinandersetzung mit Fragen der Steuerbefreiung von Swaps grundsätzlich entbehrlich sein. Der Vollständigkeit halber soll dennoch kurz hierauf eingegangen werden. Nach § 4 Nr. 8 g) UStG sind "die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze" von der Umsatzste...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / [Ohne Titel]

RA StB Jens Müller-Lee / StB Dennis Wagner[*] Infolge der Implementierung der sog. "QuickFixes" zum 1.1.2020 hat die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID Nummer) im Kontext von innergemeinschaftlichen Lieferungen massiv an Bedeutung gewonnen; dennoch bleiben Fragen basierend auf der Einordnung der USt-ID Nummer als materielle Voraussetzung der Steuerbefreiung für innerg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Rz. 1 Die geltende Fassung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG geht auf das Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024 – v. 5.12.2024[1] zurück. Hierdurch wurden die Einschränkungen der Steuerermäßigung für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke (einschließlich Sammlerbriefmarken), die der Gesetzgeber mWv 1.1.2014 eingeführt hatte (Rz. 1a), mWv 1.1.2025 wieder rückgängig gemacht. Dies geschah...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Anlage 2 des UStG

Rz. 8 Die mit der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 eingeführte "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände" war dem UStG zunächst als Anlage 1 angefügt (Rz. 2), ab 1.1.1980 dann als Anlage des UStG (Rz. 2) und ab 1.1.2004 als Anlage 2 des UStG (Rz. 7). Diese Liste (Anlage 1, Anlage bzw. Anlage 2 des UStG) ist im Laufe der Zeit in zahlreiche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Bedeutung der Anlage 2 des UStG für andere umsatzsteuerliche Vorschriften

Rz. 148 Die Anlage 2 des UStG hat bei bestimmten land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen Bedeutung für die Höhe der land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssätze nach § 24 UStG. Der Durchschnittssatz der in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Sägewerkserzeugnisse (z. B. Schnittholzabfälle, Hobel-, Hack- und Sägespäne) entspricht dem Durchschnittssatz für die meisten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Auswirkungen von Zolltarifänderungen auf die Anlage 2 des UStG

Rz. 85 Bei der Anknüpfung an den Zolltarif in der Anlage 2 des UStG handelt es sich um eine sog. gleitende (oder dynamische) Verweisung, d. h., maßgebend ist nicht der Zolltarif in der bei Einführung der MwSt geltenden Fassung, sondern die jeweils geltende Fassung des Zolltarifs. Das bedeutet, dass Änderungen des Zolltarifs automatisch den Umfang der Steuerermäßigung beeinfl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Ausblick auf eventuelle künftige Änderungen der Anlage 2 des UStG

Rz. 16 Das BMF hat in einem Bericht an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages v. 30.10.2007 zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes[1] die Auffassung vertreten, dass wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen vielfach zu einer anderen Einschätzung der überwiegend im Jahr 1968 beschlossenen umsatzsteuerlichen Vergünstigungen geführt hätten. Die Regelun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Zu Nr. 1 der Anlage 2 des UStG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Zu Nr. 3 der Anlage 2 des UStG

4.3.1 Text der Vorschrift Rz. 186 4.3.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 187 Die vorstehende Fassung der Nr. 3 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlag...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Zu Nr. 5 der Anlage 2 des UStG

4.5.1 Text der Vorschrift Rz. 219 4.5.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 220 Die vorstehende Fassung der Nr. 5 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Zu Nr. 7 der Anlage 2 des UStG

4.7.1 Text der Vorschrift Rz. 231 4.7.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 232 Die vorstehende Fassung der Nr. 7 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zoll...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Zu Nr. 2 der Anlage 2 des UStG

4.2.1 Text der Vorschrift Rz. 168 4.2.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 169 Die vorstehende Fassung der Nr. 2 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Zu Nr. 4 der Anlage 2 des UStG

4.4.1 Text der Vorschrift Rz. 201 4.4.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 202 Die vorstehende Fassung der Nr. 4 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Zu Nr. 6 der Anlage 2 des UStG

4.6.1 Text der Vorschrift Rz. 226 4.6.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 227 Die vorstehende Fassung der Nr. 6 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.14 Zu Nr. 14 der Anlage 2 des UStG

4.14.1 Text der Vorschrift Rz. 344 4.14.2 Entwicklung der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53 Zu Nr. 53 der Anlage 2 des UStG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.16 Zu Nr. 16 der Anlage 2 des UStG

4.16.1 Text der Vorschrift Rz. 359 4.16.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 360 Die vorstehende Fassung der Nr. 16 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.20 Zu Nr. 20 der Anlage 2 des UStG

4.20.1 Text der Vorschrift Rz. 394 (weggefallen) 4.20.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 395 Die Nr. 20 der Anlage des UStG 1993, wonach Hopfen und Hopfenmehl begünstigt waren, wurde durch Art. 1 Nr. 16 Buchst. b des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997 v. 12.12.1996[1] mWv 1.1.1997 ersatzlos gestrichen. Durch die Streichung wurde die EG-Richtlinie 96/42/EG v. 25.6.1996[2] in deut...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.18 Zu Nr. 18 der Anlage 2 des UStG

4.18.1 Text der Vorschrift Rz. 368 4.18.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 369 Die vorstehende Fassung der Nr. 18 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.22 Zu Nr. 22 der Anlage 2 des UStG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.24 Zu Nr. 24 der Anlage 2 des UStG

4.24.1 Text der Vorschrift Rz. 417 4.24.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 418 Die vorstehende Fassung der Nr. 24 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34 Zu Nr. 34 der Anlage 2 des UStG

4.34.1 Text der Vorschrift Rz. 520 4.34.2 Entstehung der Vorschrift Rz. 521 Die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.26 Zu Nr. 26 der Anlage 2 des UStG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.30 Zu Nr. 30 der Anlage 2 des UStG

4.30.1 Text der Vorschrift Rz. 464 4.30.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 465 Die vorstehende Fassung der Nr. 30 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.44 Zu Nr. 44 der Anlage 2 des UStG

4.44.1 Text der Vorschrift Rz. 611 (weggefallen) 4.44.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 612 Nach Nr. 44 der damaligen Anlage des UStG waren bis 31.12.2001 Fütterungsarzneimittel begünstigt. Durch Art. 18 Nr. 20 Buchst. c des Steueränderungsgesetzes 2001 v. 20.12.2001[1] ist Nr. 44 der damaligen Anlage des UStG mWv 1.1.2002 aufgehoben worden. Fütterungsarzneimittel fallen somit a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28 Zu Nr. 28 der Anlage 2 des UStG

4.28.1 Text der Vorschrift Rz. 440 4.28.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 441 Die vorstehend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.32 Zu Nr. 32 der Anlage 2 des UStG

4.32.1 Text der Vorschrift Rz. 486 4.32.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 487 Die vorstehende Fassung der Nr. 32 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36 Zu Nr. 36 der Anlage 2 des UStG

4.36.1 Text der Vorschrift Rz. 555 4.36.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 556 Die vorstehende Fassung der Nr. 36 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.40 Zu Nr. 40 der Anlage 2 des UStG

4.40.1 Text der Vorschrift Rz. 591 4.40.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 592 Die vorstehende Fassung der Nr. 40 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesent...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.38 Zu Nr. 38 der Anlage 2 des UStG

4.38.1 Text der Vorschrift Rz. 584 (weggefallen) 4.38.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 585 Die Nr. 38 der Anlage des UStG 1993, wonach Tabakpflanzen begünstigt waren, galt v. 1.1.1997 bis zum 31.12.1999. Nach dem Gesetzeswortlaut fielen lediglich (lebende) Tabakpflanzen aus Position 2401 des Zolltarifs unter die Steuerermäßigung. Allerdings hat die Bundesregierung später bemerk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.42 Zu Nr. 42 der Anlage 2 des UStG

4.42.1 Text der Vorschrift Rz. 601 4.42.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 602 Die vorstehende Fassung der Nr. 42 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11 Zu Nr. 11 der Anlage 2 des UStG

4.11.1 Text der Vorschrift Rz. 289 4.11.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 290 Die vorstehende Fassung der Nr. 11 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.46 Zu Nr. 46 der Anlage 2 des UStG

4.46.1 Text der Vorschrift Rz. 621 4.46.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 622 Die vorstehende Fassung der Nr. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.50 Zu Nr. 50 der Anlage 2 des UStG

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