Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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Vereine (gemeinnützige) / 7 Berechnung der Umsatzsteuer

7.1 Bemessungsgrundlage bei Lieferungen und sonstigen Leistungen Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen und beim innergemeinschaftlichen Erwerb nach dem Entgelt bemessen.[1] Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger für die Leistung aufwendet, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Dieses Entgelt ist selbst dann Bemessungsgrundlage, wenn es dem objektiven We...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 4 Verzicht auf Steuerbefreiungen (Option zur Umsatzsteuer)

Die meisten Steuerbefreiungen führen zum Vorsteuerausschluss[1] (Vorsteuerabzug/Ausschluss). Dies sind die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 8 – 29 UStG. Lediglich die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1–7 UStG (z. B. steuerfreie Exporte wie Ausfuhrlieferung / innergemeinschaftliche Lieferung) führen nicht zum Vorsteuerausschluss.[2] Im Hinblick auf den Vorsteuerausschluss ist bei...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.3 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Auch ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Inland gegen Entgelt unterliegt der Umsatzsteuer. Ein solcher liegt unter folgenden Voraussetzungen vor[1]: Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Erwerber aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats, der Erwerber ist ein Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt, die Lie...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.1 Lieferungen und sonstige Leistungen

Alle Umsätze aus dem unternehmerischen Bereich, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden, sind steuerbare Umsätze. Hierunter fallen z. B. Eintrittsgelder; Startgelder; Erlöse aus dem Verkauf von Speisen, Werbeartikeln, Turnierzeitungen, Festschriften, Sportartikeln, Vermietungs- und Verpachtungseinnahmen, Werbeeinnahmen, Lotterieeinnahmen, Beherbergungsumsätze, Theaterumsätze, Einnahme...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 7.1 Bemessungsgrundlage bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen und beim innergemeinschaftlichen Erwerb nach dem Entgelt bemessen.[1] Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger für die Leistung aufwendet, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Dieses Entgelt ist selbst dann Bemessungsgrundlage, wenn es dem objektiven Wert der bewirkten Leistung nicht entspricht. Eine Ausnahme besteh...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6.3 Leistungen für das Unternehmen

Während es i. d. R. einfach festzustellen ist, ob die Umsatzsteuer in der Rechnung gesondert ausgewiesen ist und ob die Leistung von einem anderen Unternehmer erfolgte, ist die Beurteilung am schwierigsten, ob die Lieferungen und sonstigen Leistungen für das eigene Unternehmen ausgeführt wurden. Die Schwierigkeiten hängen damit zusammen, dass fast jeder Verein einen unterneh...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 7.2 Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Wertabgaben

7.2.1 Bemessungsgrundlage bei Gegenständen Bei der unentgeltlichen Wertabgabe von Gegenständen nach § 3 Abs. 1b UStG ist Bemessungsgrundlage der Einkaufspreis (netto) zuzüglich der Nebenkosten oder ersatzweise die Selbstkosten jeweils zum Zeitpunkt des Umsatzes.[1] 7.2.2 Bemessungsgrundlage bei sonstigen Leistungen Bei der unentgeltlichen Wertabgabe von sonstigen Leistungen[1] ...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 1 Abgrenzung unternehmerischer und nichtunternehmerischer Bereich

Das Unternehmen (auch bei Vereinen) umfasst die gesamte unternehmerische Tätigkeit.[1] Bei Vereinen gehört zu dieser unternehmerischen Tätigkeit: Vermögensverwaltung; Zweckbetrieb; wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Die meisten Vereine haben einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Bereich. Nur wenige Vereine sind ausschließlich nichtunternehmerisch tätig. Dies w...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 7.2.1 Bemessungsgrundlage bei Gegenständen

Bei der unentgeltlichen Wertabgabe von Gegenständen nach § 3 Abs. 1b UStG ist Bemessungsgrundlage der Einkaufspreis (netto) zuzüglich der Nebenkosten oder ersatzweise die Selbstkosten jeweils zum Zeitpunkt des Umsatzes.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2 Steuerpflicht

Rz. 5 Die Vorschrift gilt für nicht rechtsfähige Gebilde, die als solche steuerpflichtig sind. Voraussetzung ist daher stets, dass der Vollstreckungsschuldner überhaupt als solches steuerpflichtig und somit Steuerschuldner sein kann. Insoweit ist zwischen der Steuerpflicht und der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden. Unabhängig von der lange zweifelhaften Rechtsfähigkeit einer ...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 3 Steuerfreie Umsätze

Nur Umsätze, die steuerbar sind, können auch steuerpflichtig sein. Ein steuerbarer Umsatz ist immer dann steuerpflichtig, wenn es für den betreffenden Umsatz keine ausdrückliche Steuerbefreiung gibt. Für Vereine gibt es eine große Anzahl von Steuerbefreiungen. Die häufigsten Steuerbefreiungen sind: Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen.[1] Dies ist bei der Verä...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6.4 Erleichterungen beim Vorsteuerabzug

Es ist bei Vereinen häufig nahezu unmöglich, die unternehmerische und die nichtunternehmerische Nutzung genau – in Prozenten erfasst – zu bestimmen. Damit sind eine sachgerechte Zuordnung der Vorsteuern und die Versteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben kaum möglich. Deshalb kann die Finanzverwaltung auf Antrag Erleichterungen gewähren.[1] Die Vorsteuern, die teilweise dem...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 7.2.2 Bemessungsgrundlage bei sonstigen Leistungen

Bei der unentgeltlichen Wertabgabe von sonstigen Leistungen[1] nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG wird der Umsatz nach den bei der Ausführung entstandenen Ausgaben bemessen.[2] Dabei sind allerdings nur solche Ausgaben in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, aus denen der Verein einen Vorsteuerabzug hatte.mehr

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Vereine (gemeinnützige) / Zusammenfassung

Überblick Die Behandlung der Umsatzsteuer ist im Vereinsleben nicht immer einfach. Die Schwierigkeiten beginnen bereits mit der Abgrenzung des unternehmerischen und des nichtunternehmerischen Bereichs. Hiervon ist vor allen Dingen der Vorsteuerabzug abhängig. Soweit hierbei Wahlrechte bestehen, gilt es, rechtzeitig die richtige Wahl zu treffen. Dies trifft insbesondere für G...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 5.2 Ermäßigter Steuersatz für unentgeltliche Wertabgaben

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG sind die Leistungen der gemeinnützigen Vereine steuerermäßigt. Hierzu zählt die Verwaltung auch die unentgeltlichen Wertabgaben. Danach kommt der ermäßigte Steuersatz nicht nur für entgeltliche Leistungen, sondern auch für unentgeltliche Wertabgaben an den eigenen nichtunternehmerischen Bereich in Betracht.[1] Wichtig Steuervorteil durch ermäßigte ...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6.2 Vorsteuerabzug beim innergemeinschaftlichen Erwerb

Soweit der innergemeinschaftliche Erwerb beim Verein der Umsatzsteuer unterlag, ist die hierauf entfallende Steuer (Erwerbsteuer) ebenfalls als Vorsteuer abziehbar, wenn der Erwerb für den unternehmerischen Bereich des Vereins erfolgte.[1] Soweit der steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerb allerdings für steuerfreie Umsätze verwendet wird, führt dies wiederum grds. zu...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2 Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze

Unter steuerbaren Umsätzen versteht man solche Umsätze, die möglicherweise der Umsatzsteuer unterliegen können. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Umsätze: Lieferungen (Lieferung) und sonstige Leistungen (sonstige Leistung), die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt[1]; unentgeltliche Wertabgaben (unentgeltliche Lieferunge...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6.1 Vorsteuerabzug beim Bezug von Lieferungen und sonstigen Leistungen

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind[1]: ausgewiesene Umsatzsteuer in Rechnungen i. S. v. § 14 UStG; die Lieferungen und sonstige Leistungen müssen von anderen Unternehmern erfolgen; die Lieferungen und sonstige Leistungen müssen für das eigene Unternehmen ausgeführt worden sein. Weitere Voraussetzung ist, dass erworbene Gegenstände zu mindestens 10 % für das Unternehmen ...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.2.1 Wertabgaben in Form von Gegenständen

Überführt ein Verein von seinem unternehmerischen Bereich (z. B. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) einen Gegenstand in seinen nichtunternehmerischen (ideellen) Bereich, liegt eine unentgeltliche Wertabgabe[1] vor. Eine unentgeltliche Wertabgabe in diesem Sinne liegt aber nur dann vor, wenn der Gegenstand bei seiner Anschaffung zum vollen oder (zumindest) teilweisen Vorsteue...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.2.2 Wertabgaben in Form von sonstigen Leistungen

Wird ein dem Unternehmen zugeordneter Gegenstand für außerunternehmerische Zwecke verwendet, kann es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe handeln. Diese wird einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt.[1] Auch hierbei ist Voraussetzung, dass der Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Bereits bei Leistungsbezug müssen jedoch die Ansch...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 7.3 Verbilligte Leistungen an Mitglieder

Erbringt der Verein an seine Mitglieder verbilligte Leistungen, ist zu überprüfen, ob anstelle des von den Mitgliedern bezahlten Entgelts eine höhere Bemessungsgrundlage tritt. Nach § 10 Abs. 5 UStG darf nämlich in solchen Fällen das Entgelt nicht geringer sein als die Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe. Hierbei unterscheidet die Verwaltung, ob der Verein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnveredelung / 3.2.1 Voraussetzung: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftraggebers

Im Bereich der Ausführung von Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und deren Begutachtung an steuerpflichtige Abnehmer wird der Leistungsort in das Land der Ansässigkeit des Auftraggebers verlagert. Praxis-Beispiel Leistungsort und Steuerschuldnerschaft Ein Möbelhersteller aus Dänemark lässt Schnittholz in einem in Deutschland ansässigen Sägewerk zu Brettern verar...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / 3.2 Auffangtatbestand (Ersatzbesteuerung)

Bestellt jedoch der Abnehmer abweichend vom Bestimmungsland unter der USt-IdNr. eines anderen EU-Mitgliedstaats, so gilt der Erwerb auch in diesem Mitgliedstaat als bewirkt.[1] Es handelt sich bei diesem steuerlichen Tatbestand um eine Art "Strafsteuer", weil der Erwerber gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.[2] Erst wenn er nachweisen k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 2.2 Optionsmöglichkeit zur Erwerbsbesteuerung

Der o. g. Abnehmerkreis[1] kann auch bei Nichtüberschreiten der Erwerbsschwelle zur Erwerbsteuer optieren. Die Ausübung der Option erfolgt durch die Verwendung der erteilten USt-IdNr. Die Vorschrift des § 1a Abs. 4 UStG ist mit Wirkung zum 1.1.2011 präzisiert worden, um missbräuchliche Verwendungen der USt-IdNr. bei Unterschreitung der Erwerbsschwelle zu unterbinden. Bis zum...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / 3.1 Anwendungsbereich

Gem. § 3c UStG wird der Besteuerungsort für Versendungs- und Beförderungslieferungen an nichtsteuerpflichtige Abnehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet ab Überschreitung einer bestimmten Lieferschwelle an den Ankunftsort der Waren verlagert. Der liefernde Unternehmer ist daher auch in diesem Fall Steuerschuldner im Land des Kunden. Mit der Zunahme des Online-Handels wurde die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnveredelung / 4 Belege, Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten

Die Gewährung der Steuerbefreiung bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen ist immer mit Warenbewegungen über die Drittlandsgrenze verbunden. Gelangen die Gegenstände nach der Be- oder Verarbeitung in das Drittlandsgebiet, sind die für eine Ausfuhrlieferung gültigen Nachweispflichten vom Lohnveredler entsprechend anzuwenden. Sowohl in Beförderungs- als auch in V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnveredelung / 3.1 Keine Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lohnveredelungsleistungen

Alle Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen, die in der Verfügung des Auftraggebers verbleiben, einschließlich der Begutachtung von Gegenständen, werden im EU-Binnenmarkt einheitlich als sonstige Leistung behandelt. Dies hat den Vorteil, dass jegliche Leistungen an Gegenständen, unabhängig vom Grad ihrer Einwirkung und Veränderung, umsatzsteuerrechtlich einheitlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 1.3 Gewerbliche Lieferung, ausgenommen von Kleinunternehmern

Auch der Status des Lieferanten ist zu berücksichtigen. Die Lieferung muss durch einen Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt werden und darf nicht nach dem Recht des Mitgliedstaats, der für die Besteuerung des Lieferers zuständig ist, aufgrund der Sonderregelung für Kleinunternehmer steuerfrei gestellt sein. Zusammenfassend gilt entsprechend der Sys...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 1.1 Körperliches Gelangen in einen anderen EU-Mitgliedstaat

Gem. § 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG ist der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs erfüllt, wenn ein Gegenstand bei einer Lieferung an den Abnehmer (Erwerber) aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in einen deutschen Freihafen gelangt. Allein das Gelangen in einen anderen Mitgliedstaat setzt ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Innergemeinschaftliches Ver... / 2.1 Auslieferungs- und Konsignationsläger

Ein steuerbares unternehmensinternes Verbringen liegt immer dann vor, wenn Gegenstände des Umlaufvermögens, die im Inland hergestellt, erworben oder eingeführt wurden, in ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenes Auslieferungslager (ausgenommen Konsignationslager mit feststehendem Abnehmer) verbracht und von diesem aus Umsätze bewirkt werden. Werden die Waren jedoch nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 4 Zeitpunkt des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Aus der Definition des Orts des innergemeinschaftlichen Erwerbs könnte geschlossen werden, dass die Steuerschuld generell auch mit dem Eintreffen der Gegenstände beim Abnehmer (Beendigung der Beförderung oder Versendung) entsteht. Das ist falsch und richtig zugleich. Das Gesetz[1] geht vom Eintritt der Steuerschuld des Erwerbers mit dem Tag der Rechnungsausstellung des Liefe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausfuhrlieferung / 5.1 3-Monats-Frist beachten

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Verkäufe von Einzelhandelsunternehmern an Reisende aus Staaten mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union (EU) als Ausfuhrlieferungen steuerfrei, wenn sie der Kunde im persönlichen Reisegepäck ausführt. Häufig wird in diesem Bereich vom "Export über den Ladentisch" gesprochen. Der Begriff des persönlichen Reisegepäcks ist ein autonomer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 2.4 Ersatzbesteuerung (Hauptanwendungsfall: Reihengeschäfte)

Mit den neuen Umsatzsteuervorschriften für den grenzüberschreitenden Handel vom 1.1.2020 wurde in § 3 Abs. 6a UStG die Behandlung von Reihengeschäften neu geregelt. Wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und der Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer gelangt, ist die Warenbewegung grundsätzlich der Lieferung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnveredelung / 3.2.2 Auftraggeber oder Auftragnehmer als Steuerschuldner

Seit Einführung des generellen Reverse-Charge-Verfahrens gem. § 13b UStG und der Neuregelung der Dienstleistungsorte kann unter den bereits genannten Voraussetzungen bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen einheitlich von folgenden Grundsätzen ausgegangen werden: Aus der Sicht des deutschen Auftragnehmers (Gegenstände werden am Sitz des Auftragnehmers verarbeite...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / 2.2 Anzeigepflicht im elektronischen Verfahren

Will der Drittstaatsunternehmer am OSS-Verfahren teilnehmen, muss er dies der zuständigen Finanzbehörde eines EU-Mitgliedstaates im Grundsatz vor Beginn des Besteuerungszeitraumes (Kalendervierteljahr) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung anzeigen. In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Werden derartige Leistungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Innergemeinschaftliches Ver... / 2.5 Verbringensfälle bei Einfuhren aus Drittstaaten

Die Abfertigung zum freien Verkehr in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft bewirkt das Entstehen eines neuen Steuertatbestands. Der Lieferort liegt in dem Mitgliedstaat, in dem zum freien Verkehr abgefertigt wurde. Lieferer ist der Unternehmer, der die Einfuhrumsatzsteuer schuldet. Die Einfuhr kann nur dann steuerfrei behandelt werden, wenn die Gegenstände im Anschlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 2.1 Vereinfachungen für bestimmte Abnehmer

Grundsätzlich gilt: Jeder Unternehmer gem. § 2 Abs. 1 UStG ist bei einem Warenbezug aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet unter den o. g. Voraussetzungen erwerbsteuerpflichtig. Der Gesetzgeber hat den erwerbsteuerpflichtigen Abnehmerkreis unter bestimmten Bedingungen noch erweitert, indem er für diese Personen eine sog. Erwerbsschwelle eingeführt hat. Danach unterliegen der Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / 4.3 Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und Steuerentrichtung

Der Unternehmer hat für jeden Besteuerungszeitraum (Kalendermonat) bis zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats eine Umsatzsteuererklärung elektronisch zu übermitteln; selbst wenn in diesem Besteuerungszeitraum keine Fernverkäufe i. S. d. Tz. 4.1 getätigt wurden. Eine Dauerfristverlängerung scheidet aus. Die Umsätze sind getrennt für die betreffenden EU-Mitgliedstaaten zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / 3.3 Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und Steuerentrichtung

Der Unternehmer hat gegenüber der für ihn zuständigen Finanzbehörde für jeden Besteuerungszeitraum (Kalendervierteljahr) bis zum Ende des Folgemonats eine Umsatzsteuererklärung elektronisch zu übermitteln, auch wenn er keine Leistungen i. S. d. Tz. 3.1 erbracht hat. Eine Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen ist nicht möglich. In der Erklärung sind die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Innergemeinschaftliches Ver... / 2.4 Umsatzsteuerliche Abschaffung der Lieferklausel "verzollt und versteuert" im Binnenmarkt

Bis zum 31.12.2018 gestattete die Finanzverwaltung die Anwendung des § 3 Abs. 8 UStG – Lieferklausel "verzollt und versteuert" – in analoger Weise auch für den Binnenmarkt. Unter bestimmten Bedingungen konnten dadurch notwendige Aufzeichnungen bei der Erwerbsbesteuerung eingespart werden, wenn der Kunde eine vom ausländischen Lieferanten bereits versteuerte Inlandslieferung e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / 4.1 Anwendungsbereich

Sowohl Drittlandsunternehmer als auch EU-Unternehmer können Importsendungen, die direkt an einen nichtsteuerpflichtigen Abnehmer in der EU versandt werden, über den sog. Import-One-Stop-Shop (IOSS) deklarieren.[1] Voraussetzung ist, dass die Warensendung einen Sachwert von höchstens 150 EUR hat und die Waren keiner Verbrauchsteuer unterliegen. In diesem Fall ist die Einfuhr ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnveredelung / 2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Nach der grundsätzlichen Systematik des Umsatzsteuerrechts ist auch bei Be- oder Verarbeitungsleistungen, bei denen die Gegenstände im Anschluss daran in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet werden, zunächst über die Steuerbarkeit dieser Leistungen zu entscheiden. Hierfür ist maßgebend, wo sich der Leistungsort befindet. Ist der Auftraggeber ein im Inland ansässiger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / 2.3 Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und Steuerentrichtung

Der Drittstaatsunternehmer muss für jeden Besteuerungszeitraum (Kalendervierteljahr) bis zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats eine Umsatzsteuererklärung elektronisch übermitteln. Dies gilt selbst dann, wenn der Unternehmer keine sonstigen Leistung i. S. d. Tz. 2.1 erbracht hat (sog. "Null-Erklärung"). Eine Dauerfristverlängerung ist nicht möglich. Die Umsätze sind get...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Innergemeinschaftliches Ver... / 2.3 Messen und Ausstellungen, fliegende Händler

Ein unternehmensinternes Verbringen muss auch dann fingiert werden, wenn Gegenstände im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet verkauft oder durch "fliegende Händler" direkt beim Kunden im anderen Mitgliedstaat abgesetzt werden. Im Gegensatz zu den erstgenannten Sachverhalten entsteht der steuerbare Tatbestand des Verbringens in diesen Fällen e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausfuhrlieferung / 7 Erfassung der Umsätze in Voranmeldung und Erklärung

Die Bemessungsgrundlagen der steuerfreien Ausfuhrlieferungen sind vom Unternehmer gesondert – getrennt von den innergemeinschaftlichen Lieferungen – aufzuzeichnen und in der jeweiligen Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Zeile 21 sowie in der Umsatzsteuererklärung bei Zeile 41 in einer Summe zu erklären.mehr

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Ausfuhrlieferung / 1 Überblick

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 1.2 Erwerbsteuerpflichtige Abnehmer

Neben dem körperlichen Gelangen der Gegenstände vom übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland setzt der Erwerbstatbestand einen Abnehmer voraus, der Unternehmer ist und den Gegenstand für sein Unternehmen bezieht, oder eine juristische Person ist, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt. Für bestimmte Unternehmer, die ausschließlich s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / 5 Besonderes und allgemeines Besteuerungsverfahren

Entscheidet sich der Unternehmer für die Teilnahme am OSS-Verfahren, sind alle unter Tz. 2 - 4 genannten Umsätze in diesem Verfahren zu erklären. Dies gilt jedoch nicht für andere Umsätze in dem betreffenden Mitgliedstaat, die eine umsatzsteuerliche Registrierung und Deklaration im allgemeinen Besteuerungsverfahren erfordern. Praxis-Beispiel Fernverkauf aus der Schweiz und We...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / Zusammenfassung

Begriff Der anfangs nur für auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen sowie für Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer nutzbare sog. Mini One Stop Shop – MOSS – (einzige Anlaufstelle) kann seit 1.7.2021 auch für die sog. Fernverkäufe an nichtsteuerpflichtige Abnehmer ab einer Umsatzschwelle von 10.000 EUR (für das gesamte übrig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausfuhrlieferung / 5.2 Ausfuhr- und Abnehmernachweis

Der Ausfuhr- und Abnehmernachweis hat folgende Angaben zu enthalten: Name und Anschrift des liefernden Unternehmers handelsübliche Bezeichnung(en) und Menge(n) der ausgeführten Ware(n) Ort und Tag der Ausfuhr Ausfuhrbestätigung der Grenzzollstelle des EU-Mitgliedstaats, über den der Käufer die Ware ausführt (Beispiel: Ein in Japan ansässiger Tourist kauft bei einem Einzelhandels...mehr