Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Arbeitszeit / 2.3.5 Abgrenzung Überstunden zu Mehrarbeit

Als Mehrarbeit werden im TVöD diejenigen Arbeitsstunden bezeichnet, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD) leisten, § 7 Abs. 6 TVöD. Mit dieser Definition haben die Tarifvertragsparteien klargestellt, dass bei Teilzeitbeschäftigten eine zuschlag...mehr

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Arbeitszeit / 2.5 Arbeitszeitkonten

Der TVöD enthält einige wenige Vorgaben für die Einrichtung von Arbeitszeitkonten. Diese sind jedoch keineswegs zwingend notwendig, um die Arbeitszeit der Arbeitsverhältnisse, die unter den TVöD fallen, zu regeln. § 10 Abs. 1 TVöD sieht vor, dass Arbeitszeitkonten eingerichtet werden können und nur für den Fall, dass eine tägliche Rahmenzeit oder ein wöchentlicher Arbeitszei...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.6 Minderung des Zeitguthabens im Fall von Arbeitsunfähigkeit

Anders als im Fall der Erkrankung während des Erholungsurlaubs trägt während eines beantragten und gewährten Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto grundsätzlich die/der Beschäftigte das Risiko, im Zeitraum des gewährten Zeitausgleichs arbeitsunfähig zu erkranken; der Arbeitgeber hat den Anspruch auf Zeitausgleich bereits durch die Gewährung des Ausgleichs erfüllt.[1] Bei Arbei...mehr

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Arbeitszeit / 2.8.2 Umfang der Öffnung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen nach §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz

§ 6 Abs. 4 TVöD enthält hinsichtlich des Umfangs der abweichenden Regelungen nach den §§ 7 und 12 ArbZG keinerlei Beschränkungen. Wichtig Auf der Grundlage von § 6 Abs. 4 TVöD sind sämtliche Abweichungen zulässig, die sich aus dem Arbeitszeitgesetz selbst (§§ 7 und 12) ergeben. Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann somit zugelassen werden:mehr

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Arbeitszeit / 2.2.4 Besondere Bereitschaftszeitregelung im Rettungsdienst und in Leitstellen

Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen sind in Buchstabe B des Anhangs zu § 9 TVöD geregelt. Gegenüber der Regelung für Hausmeister (vgl. Ziff. 2.2.3) gelten folgende Besonderheiten: Die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit ist von der gesetzlichen Grenze des § 3 ArbZG auf 12 Stunden werktäglich angehoben worden. Dabei ist klargestellt worden, dass Zeiten ei...mehr

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Arbeitszeit / 2.8.1 Voraussetzungen der Öffnung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen nach §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz

Die Öffnungsklausel des § 6 Abs. 4 TVöD gilt für alle Arbeitnehmer eines tarifgebundenen Arbeitgebers. Dies folgt für nichtorganisierte Arbeitnehmer aus § 3 Abs. 2 Tarifvertragsgesetz.[1] Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können von der Regelung des § 6 Abs. 4 entsprechend § 7 Abs. 3 Satz 2 ArbZG ebenfalls Gebrauch machen. Einzige Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Betri...mehr

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Arbeitszeit / 2.3 Überstunden

Überstunden sind diejenigen Arbeitsstunden, für die der Arbeitgeber einen Zeitzuschlag zu zahlen verpflichtet ist, dessen Höhe in § 8 Abs. 1 Buchst. a TVöD geregelt ist. Demgegenüber sind Mehrarbeitsstunden, also diejenigen Stunden, die ein Teilzeitbeschäftigter über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollbesch...mehr

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Arbeitszeit / 2.4.4 Verhältnis von täglicher Rahmenzeit und wöchentlichem Arbeitszeitkorridor

§ 6 Abs. 8 TVöD regelt, dass die Vorschriften zur Rahmenzeit und zum Arbeitszeitkorridor "nur alternativ gelten". Diese Vorschrift, die im Rahmen des Tarifvertrags für Versorgungsbetriebe seit einigen Jahren Anwendung findet, schränkt Rahmenzeit und Korridor nur geringfügig ein. Die Einschränkung gilt nämlich nicht generell in Bezug auf einen Betrieb, eine Verwaltung, sonder...mehr

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Arbeitszeit / 2.1.3 Der Regelungsgehalt der regelmäßigen Arbeitszeit

Traditionell stellt das Volumen der regelmäßigen Arbeitszeit die Gegenleistung dar, die die Arbeitnehmer für das ihnen zustehende Entgelt dem Arbeitgeber gegenüber zu erbringen haben. Auch wenn heute statt des reinen Volumens der Arbeit immer mehr das Produkt, nämlich die Arbeitsleistung, in den Mittelpunkt gestellt wird, knüpft der TVöD auch weiterhin an dieser sehr einfach...mehr

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Arbeitszeit / 2.1.3.2 Ausgleichszeitraum bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Bei Arbeitnehmern, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit zu leisten haben, kann ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden, § 6 Abs. 2 Satz 2 TVöD. Eine tarifvertragliche Beschränkung der Länge des zugrunde zu legenden Zeitraums ist nicht vorgenommen worden. Der Regelung liegt zugrunde, dass gerade in Bereichen mit Wechselschicht- oder Schichtarbeit häufig längere...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.3 Sonstiger Inhalt der Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Einführung von Arbeitszeitkonten

In der Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos ist zunächst der Zeitraum festzulegen, für den der Beschäftigte entscheidet, welche der auf diesem Konto buchbaren Zeiten (vgl. Ziff. 2.5.4) tatsächlich auf das Arbeitskonto gebucht werden sollen, § 10 Abs. 3 TVöD. Diese Regelung besagt zum einen, dass der Beschäftigte – nicht der Arbeitgeber – darüb...mehr

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Arbeitszeit / 2.1.3.3 Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf die Wochentage – Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen

Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf 5 Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf 6 Tage verteilt werden, § 6 Abs. 1 Satz 3 TVöD. Auch hier steht die Erfüllung der wahrzunehmenden Aufgaben im Mittelpunkt. Die Verteilung erfolgt dabei auf "Tage", ist also nicht auf Wochentage oder Werktage beschränkt. Eine Einbeziehung des Samstags und des Sonntags als A...mehr

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Arbeitszeit / 2.6 Langzeitkonto

Der TVöD ermöglicht neben dem in den Absätzen 1 bis 5 des § 10 TVöD geregelten Arbeitszeitkonto die Einrichtung eines Langzeitkontos. Die Regelung hierzu in § 10 Abs. 6 TVöD lautet: "Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer die Einrichtung eines Langzeitkontos vereinbaren. In diesem Fall ist der Betriebs-/Personalrat zu beteiligen und – bei Insolvenzfähigkeit des Arbeitgeber...mehr

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Arbeitszeit / 2.4.2 Tägliche Rahmenarbeitszeit

Das Arbeitszeitmodell der täglichen Rahmenzeit stellt einen zusätzlichen "Filter" dar, der diejenigen Stunden, die nach § 7 Abs. 7 grundsätzlich geeignet sind, Überstunden zu sein, weiter wirksam begrenzt. Durch die Regelung zur täglichen Rahmenzeit wird die an sich gegebene Rechtsfolge "Überstunde mit Zuschlagspflicht" abgewendet und zusätzliche zuschlagsfreie Arbeitsstunde...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.4 Buchbare Zeiten

Das Arbeitszeitkonto des § 10 TVöD ist für die Buchung von Zeiten, nicht von Geld vorgesehen. Die Frage, welche Arten von Zeiten auf dem Arbeitszeitkonto gebucht werden können, regelt § 10 Abs. 3 TVöD. Es gibt eine Grundregelung, die für alle Arbeitszeitkonten gilt, und weiter gehende Buchungsmöglichkeiten, die erst durch Betriebs-/Dienstvereinbarung "freigegeben werden" müs...mehr

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Arbeitszeit / 2.3.3 und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen ist

Das 3. Merkmal des Grundbegriffs der Überstunde stellt gegenüber BAT und BMT-G eine deutliche Ausweitung der Arbeitszeitflexibilität für den Arbeitgeber dar: Jede Arbeitsstunde, die über die für die Woche festgesetzten Arbeitsstunden hinausgeht, kann noch bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Erfolgt der Ausgleich, so liegt keine Überstunde und damit ...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.1.1 Definition der Wertguthabenvereinbarung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und Abgrenzung zu anderen Formen der Arbeitszeitgestaltung

In der Praxis werden Arbeitszeitkonten unterschiedlich ausgestaltet. Sie können nach der Länge des Ausgleichszeitraums in Kurzzeit- und Langzeitkonten oder nach der Zielsetzung in Altersteilzeit-, Lebens- oder Jahresarbeitszeit-, Gleitzeit- oder Ausgleichskonten unterschieden werden. Seit dem 1.1.2009 wird zwischen flexiblen Arbeitszeitregelungen nach § 7 Abs. 1a IV i. V. m. ...mehr

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Arbeitszeit / 1.13.2 Konsequenzen für das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes

Soweit tarifvertragliche Regelungen im öffentlichen Dienst eine höhere regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit als 48 Stunden vorsehen, sind sie unwirksam. Hiervon betroffen sind im Wesentlichen die arbeitszeitrechtlichen Sonderregelungen der Heime (SR 2a), der Pflegedienste (SR 2b), der Ärzte (SR 2c und e III), der Hausmeister (SR 2 r) sowie die Regelungen des BAT zur Arbeitsb...mehr

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Arbeitszeit / 2.1.3.1 Jahresausgleichszeitraum

Für die Berechnung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen, § 6 Abs. 2 TVöD. Dies ermöglicht eine Verteilung der Arbeitszeit entsprechend dem jeweiligen Arbeitsanfall. So kann bei saisonal bedingtem erhöhtem Arbeitsbedarf die Arbeitsleistung während der Saison bis an die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes abgerufen wer...mehr

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Arbeitszeit / 2.3.2 über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzte Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten geleistete Arbeitszeit

Das 2. Merkmal des Grundbegriffs der Überstunde knüpft an die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten an, und zwar danach, wie diese für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzt worden ist. Wichtig Für Arbeit, deren Umfang vorhersehbar ist, ist dieses Merkmal die wichtigste Stellschraube zur Steigerung der Arbeitszeitflexibilität. Unregelmäßig anfalle...mehr

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Arbeitszeit / 1.7.1 Allgemeine Regelungen

Die Nacht- und Schichtarbeit ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen, § 6 Abs. 1. Hierdurch sollen nicht nur die Lage und Dauer der Arbeitszeit, sondern auch deren Verteilung und Rhythmik als Belastungsfaktor berücksichtigt werden. Für die Schichtarbeit beschränkt sich das ArbZG auf diese al...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.2 Geltungsbereich der Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Einführung von Arbeitszeitkonten

Ein Arbeitszeitkonto muss nicht zwingend für den ganzen Betrieb, die ganze Verwaltung eingerichtet werden. Deswegen regelt § 10 Abs. 2 TVöD, dass in der Betriebs-/Dienstvereinbarung festzulegen ist, ob das Arbeitszeitkonto im ganzen Betrieb, der ganzen Verwaltung oder Teilen davon eingerichtet wird. Praxis-Beispiel Durch eine Dienstvereinbarung wird geregelt, dass in einem La...mehr

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Arbeitszeit / 2.8 Abweichende Regelungen von den Grundregelungen des Arbeitszeitgesetzes

In der Bundesrepublik Deutschland sind die europarechtlich bereits sehr weit gehenden Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor belastenden Arbeitszeiten noch umfassender ausgestaltet worden. So enthält § 3 Arbeitszeitgesetz die europarechtlich nicht geregelte Begrenzung, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten darf....mehr

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Arbeitszeit / 2.3.1 Anordnung des Arbeitgebers

Das 1. Merkmal des Grundbegriffs der Überstunde ist die Anordnung des Arbeitgebers. Freiwillig geleistete Arbeitsstunden sind damit grundsätzlich keine Überstunden. Die Anordnung von Überstunden kann durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nach billigem Ermessen und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften – insbesondere des Arbeitszeitgesetzes – erfolge...mehr

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Arbeitszeit / 2.7 Sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen

2.7.1 Die Wertguthabenvereinbarung Eine Wertguthabenvereinbarung ist die Grundlage für die versicherungsrechtliche Beurteilung flexibler Arbeitszeitreglungen, insbesondere für die Zeit der Freistellung von der Arbeitsleistung. 2.7.1.1 Definition der Wertguthabenvereinbarung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und Abgrenzung zu anderen Formen der Arbeitszeitgestaltung In der...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.3 Beitragsrecht

2.7.3.1 Allgemeines Grundsätzlich ist die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die geleistete Arbeit und den Anspruch auf das erarbeitete Arbeitsentgelt gebunden. Im Rahmen des Entstehungsprinzips sind Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich sofort fällig. Durch den Aufbau von Wertguthaben wird die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge auf den Zeitpunkt der Ent...mehr

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Arbeitszeit / 1.4.1 Grundsatz

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit muss nicht Tag für Tag eingehalten werden, sondern nur im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen (Ausgleichszeitraum). Unter dieser Bedingung ist es zulässig, die tägliche Arb...mehr

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Arbeitszeit / 1.6.2 Abweichungen, § 7 ArbZG

Auch von den Mindestregelungen der Ruhezeit kann unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden. Durch Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag auf die Dienststellen-/Betriebspartner – durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann für jedermann die 11-stündige Ruhezeit um bis zu 2 Stunden verkürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die K...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.4.2 Freigabe weiterer Kontingente in Betriebs-/Dienstvereinbarung

Nur unter der Voraussetzung, dass dies durch Betriebs-/Dienstvereinbarung "freigegeben wurde", können weitere Kontingente auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden. Ausdrücklich genannt werden Rufbereitschafts- und Bereitschaftsdienstentgelte, ohne dass hierin eine Beschränkung liegt. Jegliche andere Kontingente können buchbar gestellt werden. Der Grund für die Beschränkung der...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.3.5 Wertguthabenverwendung für die betriebliche Altersversorgung

Die Möglichkeit, Wertguthaben in die betriebliche Altersversorgung zu übertragen, ohne dass es wegen der nicht vereinbarungsgemäßen Verwendung des Wertguthabens zu einem Störfall kommt, besteht nur noch für individuelle Wertguthabenvereinbarungen, die vor dem 14.11.2008 geschlossen wurden (§ 23b Abs. 3a SGB IV).mehr

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Arbeitszeit / 2.2 Abweichungen von der regelmäßigen Arbeitszeit

2.2.1 Von der Arbeitsbereitschaft (BAT/BMT-G) zu Bereitschaftszeiten (TVöD) BAT und BMT-G in Verbindung mit den Bezirkstarifverträgen der Kommunalen Arbeitgeberverbände sahen Möglichkeiten vor, die Arbeitszeit erheblich zu verlängern, wenn Zeiten von Arbeitsbereitschaft in die Arbeitszeit fielen. Arbeitsbereitschaft war dabei auf der Grundlage der Rechtsprechung als "wache Ac...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.5 Direktionsrecht

Das Direktionsrecht hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit steht dem Arbeitgeber zu. Mit der Einrichtung eines Arbeitszeitkontos werden Teile des Direktionsrechts regelmäßig auf die Beschäftigten übertragen. Dies ist aber nicht zwingend der Fall. Wichtig Achten Sie darauf, dass auch bei Einrichtung eines Arbeitszeitkontos das Direktionsrecht insoweit beim Arbeitgeber verbleibt...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.2.4 Entsparung eines bei der Deutschen Rentenversicherung Bund geführten Wertguthabens

Bei einer Wertguthabenentsparung aus einem auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragenen Wertguthaben gilt nach § 7 Abs. 3 Satz 2 SGB IV, unabhängig von den tatsächlichen Verhältnissen, die Fiktion der fortbestehenden Beschäftigung. Aufgrund dieser Regelung besteht während der Entsparung des Wertguthabens grundsätzlich Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozial...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.3.4 Freistellungsphase und Zeiten der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit

Das vereinbarungsgemäß fällige Arbeitsentgelt stellt eine beitragspflichtige Einnahme dar und ist Grundlage für die Beitragsberechnung (§ 23b Abs. 1 i. V. m. § 23 Abs. 1 SGB IV). Es ist bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zur Berechnung der Beiträge heranzuziehen. Die Fälligkeit der Beiträge richtet sich nach der Fälligkeit des Arbeitsentgelts.mehr

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Arbeitszeit / 2.7.1 Die Wertguthabenvereinbarung

Eine Wertguthabenvereinbarung ist die Grundlage für die versicherungsrechtliche Beurteilung flexibler Arbeitszeitreglungen, insbesondere für die Zeit der Freistellung von der Arbeitsleistung. 2.7.1.1 Definition der Wertguthabenvereinbarung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und Abgrenzung zu anderen Formen der Arbeitszeitgestaltung In der Praxis werden Arbeitszeitkonten u...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.2.3 Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitnehmern, die in einer Beschäftigung nach § 7 Abs. 1a SGB IV stehen, keine Besonderheiten. Für die Dauer der Arbeits- und Freistellungsphase besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht (§ 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI) und Arbeitslosenversicherungspflicht (§ 25 Abs...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.3.3 Arbeitsphase

Grundlage für die Beitragsberechnung ist das in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum fällige Arbeitsentgelt (§ 23b Abs. 1 i. V. m. § 23 Abs. 1 SGB IV), das um den aufgrund der Wertguthabenvereinbarung als Entgeltguthaben verwendeten Teil zu vermindern ist. Die Fälligkeit der Beiträge richtet sich nach der Fälligkeit des Arbeitsentgelts.mehr

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Arbeitszeit / 2.7.2 Versicherungsrecht

Die Versicherungspflicht Beschäftigter ist regelmäßig von einem Beschäftigungsverhältnis und einer tatsächlichen Arbeitsleistung gegen Arbeitsentgelt abhängig. Verschiedene Arbeitszeitmodelle sehen vor, dass Arbeitnehmer in einem bestimmten Zeitraum keine Arbeitsleistung zu erbringen haben, jedoch ein Arbeitsentgelt erhalten, das durch tatsächliche Arbeitsleistung vor oder n...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.2.2 Pflegeversicherung

Für Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert waren und nun aufgrund der Verringerung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts infolge einer Wertguthabenvereinbarung krankenversicherungspflichtig werden, ändert sich die Rechtsgrundlage für die Versicherungspfl...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.3.2 Arbeitgeberwechsel

Der Wechsel des Arbeitgebers führt nicht zu einer sofortigen Fälligkeit der Beiträge auf das im Wertguthaben enthaltene Arbeitsentgelt, wenn mit dem neuen Arbeitgeber eine Wertguthabenvereinbarung geschlossen wird und das bei dem bisherigen Arbeitgeber erzielte Wertguthaben eingebracht wird. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber Schuldner der Sozialversicherungsbeiträge...mehr

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Arbeitszeit / 2.9 Aushang und Arbeitszeitnachweis (§ 16 ArbZG)

Gemäß § 16 Abs. 1 ArbZG ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der für den Betrieb geltenden (abweichenden) Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. Ferner hat der Arbeitgeber gem. § 16 Abs. 2 ArbZG die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.4 Melderecht

Hat der Arbeitnehmer sowohl im Rechtskreis Ost als auch West Wertguthaben gebildet und ist in der Freistellungsphase ein Wechsel des Rechtskreis-Wertguthabens vorzunehmen, hat der Arbeitgeber nach § 28a Abs. 1 Nr. 20 SGB IV im Zeitraum bis zum 31.12.2024 eine Meldung zu erstatten. Der Wechsel des Wertguthabens ist nach § 11a Abs. 2 DEÜV mit der ersten folgenden Lohn- und Geh...mehr

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Arbeitszeit / 2.3.4 Abgrenzung Überstunden zu Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

Bestimmt der Arbeitgeber, dass die Arbeit im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der regelmäßigen Arbeitszeit fortzusetzen ist, so liegt darin die Anordnung von Überstunden. Dies gilt auch, wenn die Beschäftigten im Anschluss an die regelmäßige Arbeitszeit dienstplanmäßig zur Rufbereitschaft eingeteilt sind. Die Anordnung des Arbeitgebers enthält dann eine Änderung des...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.1.2 Freistellung im Rahmen von Wertguthabenvereinbarungen

Das Fortbestehen der Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen besteht seit dem 1.1.2009 für Zeiten von mehr als einem Monat, wenn während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung fällig ist und das monatlich fällige Ar...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.2.1 Krankenversicherung

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beginnt auch dann mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverhältnis, wenn diese mit einer Freistellungsphase startet und während dieser Zeit Arbeitsentgelt gezahlt wird. Arbeitnehmer sind in der Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt vorausschauend betrachtet die maßg...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.3.1 Allgemeines

Grundsätzlich ist die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die geleistete Arbeit und den Anspruch auf das erarbeitete Arbeitsentgelt gebunden. Im Rahmen des Entstehungsprinzips sind Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich sofort fällig. Durch den Aufbau von Wertguthaben wird die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge auf den Zeitpunkt der Entnahme des Arbeitsen...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.1.3 Angemessenheit des Arbeitsentgelts

Das monatliche Arbeitsentgelt darf in der Freistellungsphase nicht unangemessen von dem Arbeitsentgelt der der Freistellungsphase vorangegangenen 12 Kalendermonate, in denen Arbeitsentgelt bezogen wurde, abweichen (§ 7 Abs. 1a S. 1 Nr. 2 SGB IV). Sofern das Arbeitsentgelt in der Freistellungsphase nicht angemessen ist, kann die Beschäftigung im versicherungsrechtlichen Sinne...mehr

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Arbeitszeit / 1.5.1 Grundsatz

Ruhepause ist die Unterbrechung der Arbeitszeit zur freien Verfügung des Arbeitnehmers. Eine Ruhepause liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer während des Pausenzeitraums von jedweder Arbeitsleistung vollkommen freigestellt wird. Auch darf keine Bereitschaftsdienstzeit oder Bereitschaftszeit gegeben oder angeordnet sein. Dem Arbeitnehmer muss es auch rechtlich und tatsächlich m...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.1.4 Wertguthaben

Das Wertguthaben umfasst seit dem 1.1.2009 neben dem Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung auch die auf diese Arbeitsentgelte entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 7d Abs. 1 SGB IV). Auch Arbeitsentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze können in das Wertguthaben eingestellt werden. Für diese sind ebenfalls die Arbeitgeberanteil...mehr

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Arbeitszeit / 1.12 Straf- und Bußgeldvorschriften, §§ 22 und 23 ArbZG

Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig, also schuldhaft die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes missachtet, mithin gegen die Mindestvorgaben der §§ 3 bis 5, 9 und 11 ArbZG und/oder die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 ArbZG verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 22 ArbZG). Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EUR geahndet werden (Verjährungsfrist: 2 ...mehr