Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 20.2 Wirkung und Reichweite der Ausschlussfrist (Satz 1)

§ 20 TV-V erfasst alle Ansprüche, die auf dem Arbeitsverhältnis beruhen und die der Arbeitgeber nicht erfüllt hat oder die dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zustehen. Hierunter fallen die monatlich neu entstehenden Ansprüche, soweit es sich um laufende Ansprüche handelt. Nur bei einmaligen Leistungen (z. B. Sonderzahlung, Jubiläumsgeld) kann der gesamte Anspruch auf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.7 Krankengeldzuschuss (Absatz 1 Satz 2)

Nach Ablauf von 6 Wochen entfällt der Anspruch auf Krankenbezüge. An dessen Stelle tritt ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 1 SGB V. Das Krankengeld beträgt nach § 47 Abs. 1 SGB V 70 v. H. des sogenannten Regelentgelts. Regelentgelt ist das vom Arbeitnehmer regelmäßig erzielte Bruttoarbeitsentgelt des letzten Entgeltabrechungszeitraums, mindestens der letzten 4 abge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 15.4.1 Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Tagungen (Absatz 3 Satz 1)

Hier wird wie in § 29 Abs. 4 Satz 1 TVöD die bezahlte Freistellung von der Arbeit für gewerkschaftliche Zwecke geregelt. Die Fortzahlung des Entgelts während der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 6 Abs. 3. Anspruchsberechtigte sind hierbei nur gewählte Funktionsträger – nicht einfache Mitglieder – (Änderungen der Bezeichnungen erfolgten im 1. Änderungstarifvertrag vom 30....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.9 Arbeitnehmer mit Leistungsminderung (Absatz 8)

Diese Überleitungsregelung betrifft nur leistungsgeminderte Arbeitnehmer, deren Lohnstand bzw. Schichtlohnzuschlag am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) aufgrund von Satz 2 oder 3 der Protokollerklärung zum 3. Abschnitt des TVÜ-VKA in der bis zum 28. Februar 2014 geltenden Fassung bzw. nach § 16a Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 oder Absatz 2 Satz 1 TVÜ-VKA in der seit dem 1. März 2014 gelte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.11 Vorübergehende Weitergeltung bestehender Regelungen zu Bereitschaftsdienst, Arbeitsbefreiung und Jubiläumsgeld (Absatz 10)

Um zu vermeiden, dass mit der Einführung des TV-V ein rechtlicher Schwebezustand hinsichtlich solcher Gegenstände eintreten kann, die den Betriebsparteien zur Regelung überlassen sind, haben die Tarifvertragsparteien festgelegt, dass bis zu einer Regelung in einem Bezirkstarifvertrag bzw. in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung übergangsweise die bislang geltenden Bestimmungen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6.3.2 Fälligkeit (Absatz 2 Satz 2)

§ 6 Abs. 2 Satz 2 ist entsprechend dem Tarifabschluss für den allgemeinen öffentlichen Dienst am 9. Januar 2003 mit Wirkung vom 1. Januar 2003 geändert worden. Danach erfolgt die Zahlung des Entgelts zum letzten Tag des laufenden Monats (entsprechend § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD). Diese neue Regelung konnte jedoch aufgrund der hierzu vereinbarten Protokollerklärung frühestens ab ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Es kommt nicht auf das im Oktober tatsächlich gezahlte, sondern auf das für den Referenzmonat tatsächlich zustehende Entgelt an[1]. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (Absatz 3 Satz 1)

Für folgende Tatbestände enthält § 6 Abs. 3 eine Entgeltfortzahlungsregelung: § 8 Abs. 3 Satz 2 (Freistellung an Heiligabend und Silvester), § 13 Abs. 1 (Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit), § 14 Abs. 1 und 4 (Erholungsurlaub und Zusatzurlaub), § 15 Abs. 2 bis 4 (Arbeitsbefreiung aus verschiedenen Gründen). In Absatz 3 Satz 1 wurde hinsichtlich des Urlaubs bis zum 31. Dezember ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.7 Probezeit (Absatz 2)

Die Regelungen zur Probezeit in Absatz 2 sind an sich entbehrlich, da die tarifvertragliche Probezeit im TV-V materiell nicht nennenswert untersetzt ist. Die einzige Anknüpfung an die Probezeit findet sich in § 19 Abs. 4, der bestimmt, dass befristete Arbeitsverhältnisse während der Probezeit (ordentlich) kündbar sind. Diese einzige Untersetzung der Probezeit wird praktisch j...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.1 Vorbemerkungen

§ 22 ist die umfangreichste Vorschrift im Mantelteil des TV-V. Dies beruht darauf, dass die Tarifvertragsparteien von Anfang an das Ziel verfolgt haben, das am Stichtag der Überleitung in den Betrieben vorhandene Personal vollständig in den TV-V überzuleiten, um ein unter Umständen jahrelanges Nebeneinander von BAT und BMT-G II einerseits sowie TV-V andererseits zu vermeiden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6.5 Stundenentgelt (Absatz 4)

Da die regelmäßige Arbeitszeit (§ 8 Abs. 1 Satz 1) über den 31. Dezember 2009 hinaus unterschiedlich geblieben ist (Tarifgebiet West 39 Stunden wöchentlich und Tarifgebiet Ost 40 Stunden wöchentlich), waren zunächst nach wie vor unterschiedliche Stundenentgelttabellen erforderlich. Die Notwendigkeit hierfür ist mit Ablauf des 31. Dezember 2022 entfallen, da für das Tarifgebi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.3 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein.[1] Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, wie z. B.: Mutterschutz Während der Beschäftigungsverbote nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG besteht kein Anspruch auf Krankenbezüge, auch wenn die Bes...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.3 Freiwillige Geltung des TV-V (Absatz 2)

Absatz 2 regelt im Gegensatz zu Absatz 1 die freiwillige Geltung des TV-V. Diese besteht darin, dass Betriebe, die nicht unter den unmittelbaren Geltungsbereich nach Absatz 1 fallen, gleichwohl den TV-V anwenden können, wenn sie dies wollen (Einbeziehung in den Geltungsbereich – erster Fall), und umgekehrt Betriebe, die unter den unmittelbaren Geltungsbereich nach Absatz 1 f...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.6 Pflicht zur Leistung von Sonderformen der Arbeit (Absatz 5)

Gemäß Absatz 5 sind die Arbeitnehmer im Rahmen begründeter betrieblicher Notwendigkeiten zur Leistung folgender Sonderformen der Arbeit verpflichtet: Sonntagsarbeit Sonntagsarbeit ist die Arbeit an einem Sonntag (vgl. Erl zu § 10 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c). Feiertagsarbeit Feiertagsarbeit ist die Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag (vgl. Erl. zu § 8 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Satz 2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.7.3 Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung (Absatz 2a Satz 2)

Nach § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD beginnt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe mit dem Tag der Höhergruppierung. Eine vergleichbare Regelung enthielt der TV-V bis zum 29. Februar 2016 nicht. Seit dem 1. März 2016 ist nunmehr tarifvertraglich geregelt, dass die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe mit dem Tag der Höhergruppierung beginnt (Abs. 2a Satz 2). Diese A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.8.2 Erwerb des besonderen Kündigungsschutzes bei siebeneinhalbjähriger Beschäftigungsdauer (Absatz 7 Satz 2)

Sofern Arbeitnehmer am Stichtag ein ununterbrochen bestehendes Arbeitsverhältnis mit einer Mindestdauer von siebeneinhalb Jahren aufweisen können, wird auch ihnen der Erwerb des besonderen Kündigungsschutzes noch ermöglicht. Er tritt zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Arbeitnehmer bei unterstellter Fortgeltung des BAT bzw. BMT-G II die Voraussetzungen hierfür erfüllt hätte. Be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.10 Reisezeiten (Absatz 10)

Im Unterschied zum TVöD (§ 44 Abs. 2 und 3 BT-V als Nachfolgeregelung zu § 17 Abs. 2 BAT) enthielt der TV-V bis zum 31.8.2020 keine Regelungen zu der Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Reisezeiten als Arbeitszeit gelten und wie diese zu bezahlen sind. Dies haben die Tarifvertragsparteien bewusst unterlassen, um den Betrieben die Möglichkeit zu geben, insoweit auf ihre jewe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.2a Freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit (Absatz 1a)

Aufgrund des 18. Änderungstarifvertrages vom 6. April 2025 zum TV-V ist mit Wirkung vom 1.1.2026 Absatz 1a nach § 8 Abs. 1 TV-V eingefügt worden. Der wesentliche Inhalt dieser Regelung, die im Rahmen der Tarifrunde 2025 auch für den Geltungsbereich des TVöD vereinbart worden ist, besteht darin, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen frühestens nach A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.5 Mehrere Arbeitsverträge

Übernimmt der Arbeitnehmer eine weitere Tätigkeit entweder beim gleichen Arbeitgeber oder einem Dritten, kann dies aufgrund eines Werk-, eines Dienst- oder eines Arbeitsvertrags geschehen. Zur Qualifizierung, welcher dieser Vertragstypen vorliegt, kommt es nicht auf den Umfang der geleisteten Tätigkeit, sondern allein auf die normalen Abgrenzungskriterien an. Zu beachten ist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 16.8 Auszubildende

Seit 2007 betrug die Jahressonderzahlung im Tarifgebiet West 90 v. H. und im Tarifgebiet Ost 67,5 v. H. des den Auszubildenden für November zustehenden Ausbildungsentgelts (§ 14 Abs. 1 TVAöD – Besonderer Teil BBiG -). Zum Ausgleich dafür, dass diese Jahressonderzahlung niedriger ist als die bisherige Summe aus Zuwendung und Urlaubsgeld, erhalten Auszubildende bei Beendigung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.2 Auflösungsvertrag (Absatz 1 Satz 1 Buchst. b)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b entspricht § 33 Abs. 1 Buchst. b TVöD. Nach dem auch im Arbeitsrecht – wenn auch eingeschränkt – geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 305 BGB) können die Parteien des Arbeitsvertrages diesen jederzeit einvernehmlich aufheben. Ein Auflösungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (Absatz 6 sowie § 623 BGB). Bei einem Vertrag übe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.4 Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung

Negativvoraussetzung ist schließlich das fehlende Verschulden des Beschäftigten an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Im Gegensatz zu BAT und TVöD fehlt hier die Eingrenzung auf grobe Fahrlässigkeit. Eine Legaldefinition fehlt. Es handelt sich nicht um ein Verschulden i. S. des § 276 BGB , sondern ein den Anspruch beseitigendes "Verschulden gegen sich selbst" i. S. d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.4 Geringfügig Beschäftigte

Im Rahmen der Tarifrunde 2014 haben sich die Tarifvertragsparteien insoweit auf eine Anpassung des Tarifvertrages an die geltende Rechtslage verständigt. Aufgrund des 10. Änderungstarifvertrages vom 1.4.2014 zum TV-V ist § 1 Abs. 3 Buchst. d neu gefasst worden. Mit Wirkung vom 1.3.2014 sind nur noch geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vom Geltungsbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 12.5.2 Mindest- und Höchstbeträge

Absatz 4 Satz 2 bestimmt für die Höhe der Zuschläge Mindest- (5 %) und Höchstbeträge (15 %). Der Prozentsatz bezieht sich auf den auf eine Stunde entfallenden Anteil des monatlichen Entgelts der Entgeltgruppe 2 Stufe 1. Die Anbindung der Zuschläge an die Entgeltgruppe 2, die für das Tarifgebiet Ost und West unterschiedliche Beträge ausweist, hatte demgemäß unterschiedliche Zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 24.5.4 Besondere Entgeltregelungen (Absatz 3 Satz 1 Buchst. d)

Die Entgeltregelungen für Sonderformen der Arbeit, nämlich für Zeitzuschläge (§ 10 Abs. 1), Mehrarbeit (§ 10 Abs. 2). Rufbereitschaft (§ 10 Abs. 3), Bereitschaftsdienst (§ 10 Abs. 4), Wechselschichtarbeit (§ 10 Abs. 5 und 7), Schichtarbeit (§ 10 Abs. 6 und 8), konnten nach Absatz 3 Satz 1 Buchst. e in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung mit einer Frist von einem Jahr zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.6 Weitere Tarifverträge

Über die in § 21 Abs. 1 TV-V genannten Tarifverträge hinaus sind gemäß § 18 der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K) bzw. der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) anzuwenden. Für Auszubi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 3 Koppelung an den Erholungsurlaub

Rz. 6 Bei dem Urlaub nach § 208 SGB IX handelt es sich um "Zusatz"-Urlaub. D. h., er kommt zu dem Erholungsurlaub hinzu und ist regelmäßig mit diesem zusammen zu gewähren. Ein Anspruch auf den vollen Zusatzurlaub besteht deshalb z.B. erst, wenn die für den regulären Erholungsurlaub maßgebliche 6-monatige Wartezeit erfüllt ist.[1] Da der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, abg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.4 Vorlagefrist

Rz. 13 Eine Frist zur Vorlage des ärztlichen Attests ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Regeln des Entgeltfortzahlungsrechts über die Anzeige- und Nachweispflichten[1] sind nicht entsprechend anwendbar.[2] Im Gegensatz zu § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG dient § 9 BUrlG nicht dem Zweck, dass der Arbeitgeber schnellstmöglich vom krankheitsbedingten Fernbleiben des Arbeitnehmers in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 2 Geltungsbereich des TVöD

Für den Geltungsbereich des TVöD gibt es hinsichtlich der geringfügig Beschäftigten eine wichtige Ausnahme: Auf geringfügige Beschäftigungen in der Form der kurzfristigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV findet der TVöD nach § 1 Abs. 2m TVöD keine Anwendung[1] – für die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, die sogenannten Minijobs, findet der TV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.1 Geltung des TVöD für Aushilfsarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Aushilfe ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich festgelegt. Während er in 2 gesetzlichen Regelungen enthalten ist, nämlich in § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Verkürzung der Kündigungsfrist und in § 1 NachwG, aber auch hier nicht definiert, sondern vorausgesetzt wird, kommt der Begriff im TVöD nicht vor. Das bedeutet aber nic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.3 Aushilfstätigkeit im Geltungsbereich des TVöD

Liegt keine kurzfristige geringfügige Beschäftigung vor, so unterliegen Aushilfstätigkeiten den Regelungen des TVöD – und da dieser keine besonderen Regeln für Aushilfsarbeitsverhältnisse enthält, gibt es für diese Aushilfstätigkeiten keine Abweichungen gegenüber anderen Arbeitsverhältnissen. Daher sind sie auch tariflich nach §§ 12 ff. TVöD einzugruppieren. 1.3.1 Kündigung u...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.3.2 Befristung

Für die Befristung von Aushilfsarbeitsverhältnissen im Bereich des TVöD sind für Tätigkeiten von Angestellten im Tarifgebiet West nach § 30 Abs. 1 Satz 2 TVöD die von den gesetzlichen Regelungen teilweise abweichenden Vorschriften des § 30 Abs. 2 bis 4 TVöD maßgeblich. Das bedeutet: Soll der Vertrag ohne Sachgrund befristet werden, muss die Laufzeit mindestens 6 Monate betrag...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.3.3 Urlaubsansprüche

Aushilfen haben Urlaubsansprüche. Sie richten sich nach § 26 TVöD. Nach § 26 Abs. 2 b) TVöD beträgt der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses 1/12 des Urlaubs nach § 26 Abs. 1 TVöD. Zu beachten ist, dass es auf volle Monate, aber nicht volle Kalendermonate ankommt. Praxis-Beispiel Ist die Aushilfe vom 5.1. bis zum 4.2. beschäftigt, hat ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.1 Tarifliche Vergütung

Soweit die geringfügig Beschäftigten nicht vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommen sind, haben sie Anspruch auf alle tarifvertraglich geregelten Leistungen, einschließlich der tariflichen Vergütung. Allerdings ist der TVöD nur dann zwingend anzuwenden, wenn auch der geringfügig Beschäftigte tarifgebunden ist (§ 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 TVG). Da diese Gruppe von Arbeitnehmern hä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.3.4 Entgeltfortzahlung

Anders als nach § 3 Abs. 3 EFZG entsteht der Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 22 TVöD mit dem 1. Tag des Arbeitsverhältnisses und nicht erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses, da § 22 TVöD eine eigenständige tarifliche Regelung ist und insoweit keine Verweisung auf das EFZG enthält. Daher steht auch Aushilfen immer Entgeltfortzahlung ab dem 1....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.5 Urlaub und Urlaubsgeld, Arbeitsbefreiung

Für die geringfügig Beschäftigten gelten hinsichtlich des Erholungsurlaubs die Regelungen des § 26 TVöD; zu beachten ist, dass bei einem Abweichen von der 5-Tage-Woche nach § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD eine verhältnismäßige Anpassung des Urlaubsanspruchs zu erfolgen hat, z. B. beträgt bei einer 4-Tage-Woche der Urlaubsanspruch nur 4/5 des tariflichen Anspruchs. Zu beachten ist dab...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.9 Nebentätigkeitserlaubnis und Meldepflichten des Arbeitnehmers

Nach § 3 Abs. 3 TVöD bedarf es keiner Nebentätigkeitserlaubnis mehr, sondern Nebentätigkeiten gegen Entgelt sind dem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.3.1 Kündigung und Kündigungsfristen

Das Aushilfsarbeitsverhältnis beginnt mit einer 6-monatigen Probezeit, innerhalb derer die Kündigungsfrist nach § 34 Abs. 1 TVöD 2 Wochen zum Monatsschluss beträgt. Nach 6 Monaten genießt der Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 KSchG Kündigungsschutz.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.2.1 Arbeitszeitgesetz

Da insbesondere Minijobs häufig als Nebentätigkeit neben einem anderen Arbeitsverhältnis, das eine Vollzeitbeschäftigung sein kann, ausgeübt werden, sind für die Zulässigkeit dieser Beschäftigungen auch die Begrenzungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten für die Person des Arbeitnehmers insgesamt, nicht nur für die einzelnen Besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 3. Pflegekosten

Rz. 305 Pflegebedürftige Geschädigte können entweder in der Familie von Familienangehörigen oder von Freunden zu Hause betreut werden oder aber von professionellen Pflegekräften in der eigenen Häuslichkeit versorgt werden. Wird ein Pflegedienst eingesetzt, erfolgt die konkrete Abrechnung mit dem Schädiger, anderenfalls muss ein normativ berechneter Ersatz erfolgen. Alternati...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.4 Betriebliche Altersversorgung

Die im Bereich des TVöD Beschäftigten haben nach § 25 TVöD Anspruch auf Versicherung zum Zweck einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Altersversorgungstarifverträge (ATV und ATV-K). Geringfügig Beschäftigte sind seit dem 1.1.2002 aufgrund der Streichung des früheren § 3 Buchst. n BAT/BAT-O nicht mehr vom Geltungsbereich der Altersversorgungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.4 Sonstige Ansprüche von Aushilfen

Aushilfen im Geltungsbereich des TVöD haben unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 TVöD – Bestehen des Arbeitsverhältnisses am 1.12. des Jahres – einen regelmäßigen, aber nur anteiligen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Ebenso besteht für jeden vollen Monat der Zeit des Arbeitsverhältnisses ein anteiliger Urlaubsanspruch. Auch ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.1 Arbeit auf Abruf

Soweit das Arbeitsverhältnis als kurzfristige geringfügige Beschäftigung nicht in den Geltungsbereich des TVöD fällt, sind für die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses auf Abruf die gesetzlichen Regelungen, vorrangig § 12 TzBfG, zu beachten. Eine typische Vertragsgestaltung ist – im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben – die auf ein Jahr befristete Ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.3 Befristung

Für die Befristung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gelten keine Besonderheiten im Vergleich zu sonstigen Arbeitsverhältnissen. Die Zulässigkeit der Befristung richtet sich nach § 14 TzBfG, und für die Arbeitsverhältnisse, die in den Geltungsbereich des TVöD fallen, ist daneben auch § 30 TVöD zu beachten, der weitere Einschränkungen enthält. Wegen der Einzelheite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (c) Orientierung an Tarifverträgen

Rz. 206 Um die von Familienmitgliedern oder sonstigen Dritten unentgeltlich geleistete Hilfe im Haushalt im Wege der normativen Abrechnung zu regulieren, wurden vor allem in früheren Zeiten zur Bestimmung der Stundensatzhöhe Tarifverträge hinzugezogen (so insbesondere der Tarifvertrag DHB-Netzwerk Haushalt, Berufsverband der Haushaltsführenden (früher: Deutscher Hausfrauenbu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.2 Kurzfristig beschäftigte Aushilfen

Da die kurzfristig beschäftigten Aushilfen nicht in den Geltungsbereich des TVöD fallen, sondern stattdessen die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen gelten, bestehen hier arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Besonderheiten, die sich aus der Beschäftigung als Aushilfe ergeben. 1.2.1 Kündigungsschutz und Kündigungsfristen Während es für den Kündigungsschutz keine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.6 Fragerechte des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat aus mehreren Gründen ein Fragerecht gegenüber geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern nach der Ausübung weiterer Tätigkeiten. Zum einen trägt auch er für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes die Verantwortung, sodass er wissen muss, in welchem Umfang der Arbeitnehmer anderweitige Tätigkeiten ausübt. Darüber hinaus ergibt sich ein Fragerecht auch im Hinbli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.4 Sonderzahlungen

Die geringfügig Beschäftigten haben nach dem oben Ausgeführten einen Anspruch auf anteilige Sonderzahlungen nach § 20 TVöD, soweit sie in seinen Geltungsbereich fallen. Abweichende Vereinbarungen mit tarifgebundenen Arbeitnehmern sind wegen eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 3 TVG regelmäßig unwirksam, selbst wenn sie allein deswegen erfolgen, damit der Arbeitnehmer hinsichtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freistellung von der Arbeit / 5.8 Wahlvorbereitungsurlaub und öffentliche Ämter

Bewerber um ein Bundestagsmandat haben gegenüber ihrem Arbeitgeber nach Art. 48 Abs. 1 GG einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht, den sog. "Wahlvorbereitungsurlaub". Diese besondere Art der Freistellung ist unbezahlt. Sie muss vom Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber beantragt werden, eine eigenmächtige Beurlaubung stellt trotz des verfassungsrechtlichen Ra...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sabbatical / 2.3 Unbezahlter Langzeiturlaub

Die Sabbaticals mit Langzeitkonto sind abzugrenzen von weiteren Möglichkeiten eines Sabbaticals, z. B. durch unbezahlten Langzeiturlaub. Hier bleibt das Arbeitsverhältnis zwar bestehen, die Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen jedoch. Entsprechend wird keine Vergütung, einschließlich etwaiger Beiträge zur Sozialversicherung , gezahlt.[1] Praxis-Beispiel Sond...mehr