Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.6 Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung

Die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Danach gehören einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind, grundsätzlich nicht zum Arbeitsentgelt im sozialvers...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 6 Änderung der Entgeltordnung, persönliche Zulage bei fehlender Verwaltungsprüfung

Die Zulagenregelung in den Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) Ziffer 7 der Entgeltordnung VKA – Ausbildungs- und Prüfpflicht – wurde zugunsten der Beschäftigten geändert. Im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saar und Schleswig-Holstein sind Beschäftigte im ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 10 Inkrafttreten, Laufzeit

Der TV Inflationsausgleich tritt mit Wirkung vom 18. Mai 2023 in Kraft, wenn die Tarifeinigung vom 22. April 2023 bis zum Ablauf des 17. Mai 2023 (Erklärungsfrist) von keiner Tarifvertragspartei widerrufen wird. Im Übrigen tritt der Tarifabschluss – soweit nicht abweichend geregelt – rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft. Hinsichtlich der Umsetzung der Tarifeinigung bleibt i...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.4 Inflationsausgleich bei Altersteilzeit

Altersteilzeit im Teilzeitmodell und im Blockmodell Arbeitsphase Altersteilzeitbeschäftigte im Teilzeitmodell und im Blockmodell in der Arbeitsphase erhalten die Sonderzahlungen nach den §§ 2 und 3 TV Inflationsausgleich – wie alle Teilzeitkräfte – zeitanteilig in Höhe der Hälfte der Zahlungen, die sie jeweils erhalten würden, wenn sie mit der bisherigen wöchentlichen Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 12 Nichtverlängerung TV FlexAZ

Die Gewerkschaften hatten in der Tarifrunde die "Verlängerung" des TV FlexAZ, der unter anderem die Regelungen zur Altersteilzeitarbeit, gefordert. Der Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte TV FlexAZ (VKA) sowie der Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (Bund; im Folgenden: TV FALTER) jeweils vom 27. Februa...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 2.1 Entgeltfortzahlung

Ist der Beschäftigte ohne sein Verschulden infolge Krankheit arbeitsunfähig, leistet der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung (§ 22 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H). Der Anspruch besteht auch in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses. Im Unterschied zur gesetzlichen Regelung (§ 3 Abs. 3 EFZG) kennen die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes keine Wartezeit. § 22 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 2.2 Lohnsteuer und Sozialversicherung

Die Abrechnung des Lohnes während der Entgeltfortzahlung unterscheidet sich nur geringfügig von der normalen Entgeltabrechnung. Der vom Arbeitgeber weitergezahlte Arbeitslohn muss nach den allgemeinen Regelungen dem Lohnsteuerabzug unterworfen werden. Die Grundlagen für die Lohnabrechnung – Steuerklasse, Kinderzahl, Freibeträge, gelten während der Entgeltfortzahlung uneinges...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 2.1.4 Fälligkeit, Auszahlungszeitpunkt der Entgeltfortzahlung

Die Fortzahlung des Tabellenentgelts und der monatlichen Zulagen erfolgt im Krankheitsmonat. Der "Tagesdurchschnitt" je Krankheitstag – der Ausgleich für die nicht ständigen Entgeltbestandteile (vielfach noch immer wie im früheren Tarifrecht BAT als "Aufschlag" für Krankheitstage bezeichnet) – ist zeitversetzt im übernächsten Kalendermonat auszuzahlen (§ 24 Abs. 1 Satz 4 TVöD...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / Zusammenfassung

Überblick Dem arbeitsunfähig kranken Beschäftigten obliegen Anzeige- und Nachweispflichten. Die Entgeltfortzahlung sowie sozialversicherungsrechtlichen Meldungen sind zu veranlassen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 3 ff. EFZG; §§ 21, 22 TVöD; § 3 Nr. 1 EStG, § 23c SGB IV.mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.5 Keine Auswirkungen auf Stufenlaufzeit

Solange Anspruch auf Entgeltfortzahlung (in den ersten 6 Wochen der Krankheit) oder Krankengeldzuschuss besteht (längstens bis zum Ende der 13. bzw. 39. Krankheitswoche), kommt es nicht zu einer Unterbrechung der Stufenlaufzeit für den Aufstieg in die nächst höhere Entgeltstufe (§ 17 Abs. 3 Buchst. b TVöD/TV-L/TV-H).[1]mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 4.2 Stufenlaufzeit für Aufstieg in den Entgeltstufen anhalten

Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit bis zu 39 Wochen, sind beim Aufstieg in den Entgeltstufen den Zeiten einer Tätigkeit gleichgestellt (§ 17 Abs. 3 Buchst. b TVöD/TV-L/TV-H). Die Stufenlaufzeit läuft also – trotz Krankheit – bis zu 39 Wochen weiter. Bei Überschreiten dieser Frist ist die Stufenlaufzeit anzuhalten. Die über die Dauer von längstens 39 Wochen hinausgehende Krankhei...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.4 Jahressonderzahlung im November berechnen und auszahlen

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit führt, solange Anspruch auf Entgeltfortzahlung (in den ersten 6 Wochen der Krankheit) oder Krankengeldzuschuss besteht, nicht zu einer Kürzung der Jahressonderzahlung. Besonderheiten ergeben sich bei der Berechnung der Jahressonderzahlung, wenn über die 6-Wochen-Entgeltfortzahlung hinausgehende Krankheitszeiten in die Monate Juli, August,...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 4.1 Jahressonderzahlung kürzen

Die Jahressonderzahlung vermindert sich um 1/12 für jeden vollen Kalendermonat der Krankheit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss (sog. "Zwölftelung"). Besonderheiten ergeben sich in bestimmten Fällen hinsichtlich des Bemessungszeitraums für die Jahressonderzahlung: Wird in den Monaten Juli, August und September Entgelt nicht oder an weniger als 30 Ka...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 7 Auswirkungen einer rückwirkenden Rentengewährung auf den Krankengeldzuschuss

Krankengeldzuschuss wird nicht über den Zeitpunkt hinaus gezahlt, ab dem der Beschäftigte eine Rente oder eine vergleichbare Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung oder einer sonstigen Versorgungseinrichtung erhält (§ 22 Abs. 4 TVöD/TV-L/TV-H). Wird die Rente rückwirkend bewilligt für einen Zeitraum, für...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.2 Krankengeldzuschuss prüfen und auszahlen

Anspruchsvoraussetzungen Das Krankengeld ist in der Regel betragsmäßig geringer als das tarifliche Entgelt. Zum Ausgleich der Einbußen sieht der Tarifvertrag die Zahlung eines Krankengeldzuschusses vor (§ 22 Abs. 2 TVöD/TV-L/TV-H). Voraussetzung ist eine Beschäftigungszeit (näher hierzu Beschäftigungszeit) von mehr als einem Jahr. Vollendet der Beschäftigte während der Arbeitsu...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.3.1 Auswirkungen des Krankengeldbezugs – Lohnsteuer

In aller Regel ist die Abrechnung auch beim Bezug von Krankengeld unproblematisch. Der Arbeitgeber gewährt – sofern die Beschäftigungszeit ein Jahr nicht überschreitet – nach Ablauf der Entgeltfortzahlung grundsätzlich keine Bezüge mehr. Für den Monat, in dem die Entgeltfortzahlung endet, werden noch die Entgelte und Bezüge im Lohnabrechnungsprogramm erfasst. Für die Lohnste...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 2 Geltungsbereich des TVöD

Für den Geltungsbereich des TVöD gibt es hinsichtlich der geringfügig Beschäftigten eine wichtige Ausnahme: Auf geringfügige Beschäftigungen in der Form der kurzfristigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV findet der TVöD nach § 1 Abs. 2m TVöD keine Anwendung[1] – für die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, die sogenannten Minijobs, findet der TV...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.5 Urlaub und Urlaubsgeld, Arbeitsbefreiung

Für die geringfügig Beschäftigten gelten hinsichtlich des Erholungsurlaubs die Regelungen des § 26 TVöD; zu beachten ist, dass bei einem Abweichen von der 5-Tage-Woche nach § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD eine verhältnismäßige Anpassung des Urlaubsanspruchs zu erfolgen hat, z. B. beträgt bei einer 4-Tage-Woche der Urlaubsanspruch nur 4/5 des tariflichen Anspruchs. Zu beachten ist dab...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.1 Tarifliche Vergütung

Soweit die geringfügig Beschäftigten nicht vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommen sind, haben sie Anspruch auf alle tarifvertraglich geregelten Leistungen, einschließlich der tariflichen Vergütung. Allerdings ist der TVöD nur dann zwingend anzuwenden, wenn auch der geringfügig Beschäftigte tarifgebunden ist (§ 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 TVG). Da diese Gruppe von Arbeitnehmern hä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.9 Nebentätigkeitserlaubnis und Meldepflichten des Arbeitnehmers

Nach § 3 Abs. 3 TVöD bedarf es keiner Nebentätigkeitserlaubnis mehr, sondern Nebentätigkeiten gegen Entgelt sind dem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.2.1 Arbeitszeitgesetz

Da insbesondere Minijobs häufig als Nebentätigkeit neben einem anderen Arbeitsverhältnis, das eine Vollzeitbeschäftigung sein kann, ausgeübt werden, sind für die Zulässigkeit dieser Beschäftigungen auch die Begrenzungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten für die Person des Arbeitnehmers insgesamt, nicht nur für die einzelnen Besch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.1 Arbeit auf Abruf

Soweit das Arbeitsverhältnis als kurzfristige geringfügige Beschäftigung nicht in den Geltungsbereich des TVöD fällt, sind für die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses auf Abruf die gesetzlichen Regelungen, vorrangig § 12 TzBfG, zu beachten. Eine typische Vertragsgestaltung ist – im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben – die auf ein Jahr befristete Ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.3 Befristung

Für die Befristung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gelten keine Besonderheiten im Vergleich zu sonstigen Arbeitsverhältnissen. Die Zulässigkeit der Befristung richtet sich nach § 14 TzBfG, und für die Arbeitsverhältnisse, die in den Geltungsbereich des TVöD fallen, ist daneben auch § 30 TVöD zu beachten, der weitere Einschränkungen enthält. Wegen der Einzelheite...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.4 Betriebliche Altersversorgung

Die im Bereich des TVöD Beschäftigten haben nach § 25 TVöD Anspruch auf Versicherung zum Zweck einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Altersversorgungstarifverträge (ATV und ATV-K). Geringfügig Beschäftigte sind seit dem 1.1.2002 aufgrund der Streichung des früheren § 3 Buchst. n BAT/BAT-O nicht mehr vom Geltungsbereich der Altersversorgungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.6 Fragerechte des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat aus mehreren Gründen ein Fragerecht gegenüber geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern nach der Ausübung weiterer Tätigkeiten. Zum einen trägt auch er für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes die Verantwortung, sodass er wissen muss, in welchem Umfang der Arbeitnehmer anderweitige Tätigkeiten ausübt. Darüber hinaus ergibt sich ein Fragerecht auch im Hinbli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Dauer und Berechnung / 5.2 Erhöhung

Konsequent wäre, die neue Erkenntnis des EuGH und des BAG[1] auch umgekehrt umzusetzen. Ansprüche, die ein Arbeitnehmer in Teilzeit erworben hat – insbesondere übertragene Ansprüche aus Vorjahren – dürften dann bei Aufstockung des Arbeitszeitvolumens nicht mehr pro rata temporis aufgestockt werden, sondern müssten 1:1 im seinerzeit in Teilzeit erworbenen Umfang fortgeschrieb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.4 Sonderzahlungen

Die geringfügig Beschäftigten haben nach dem oben Ausgeführten einen Anspruch auf anteilige Sonderzahlungen nach § 20 TVöD, soweit sie in seinen Geltungsbereich fallen. Abweichende Vereinbarungen mit tarifgebundenen Arbeitnehmern sind wegen eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 3 TVG regelmäßig unwirksam, selbst wenn sie allein deswegen erfolgen, damit der Arbeitnehmer hinsichtlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.3 Tariflicher oder einzelvertraglicher Mehrurlaub

Tarifvertragliche Regelungen Viele Tarifverträge sehen Urlaubsregelungen vor, die hinsichtlich der Dauer des Erholungsurlaubs, seiner Berechnung oder auch hinsichtlich der Zahlung eines Urlaubsgeldes die im BUrlG enthaltenen Rechte der Arbeitnehmer ergänzen oder aufstocken. Die Tarifvertragsparteien haben von ihren Möglichkeiten sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht. Die tari...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.5 Entgeltfortzahlung

Mittlerweile steht außer Streit, dass auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen haben. Es gelten die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Hinsichtlich der Berechnung der Entgeltfortzahlung enthält § 12 Abs. 4 TzBfG seit 1.1.2019 jedoch eine Sonderregelung, da die Berechnung Schwierigkeiten bereiten k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / XIII. Befristungen im öffentlichen Dienst

Rz. 56 Der öffentliche Arbeitgeber hat beim Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit Sachgrund neben den Regelungen des TzBfG die besonderen Regelungen des § 30 TVöD/TV-L zu beachten. Voraussetzung für die Geltung des § 30 TVöD/TV-L ist die Tarifgebundenheit der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Arbeitsvertrages, § 4 Abs. 1 TVG. Nach § 30 A...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / 2. Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

Rz. 67 Die Frage, ob eine außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung möglich ist, spielt vor allem dann eine Rolle, wenn der betreffende Arbeitnehmer ordentlich unkündbar ist. Meist erlangen Arbeitnehmer eine solche Rechtsposition aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften,[106] seltener aufgrund individualarbeitsvertraglicher Regelungen. Der Ausschluss der ordentlic...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / F. Entfristungsklage

Rz. 176 Das Muster betrifft die Befristung eines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst, auf das der TVöD und damit auch die Sonderregelung des § 30 TVöD Anwendung findet. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Entfristungsklage Arbeitsgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: ___________...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten

Rz. 46 Nach § 1 Abs. 1 KSchG besteht Kündigungsschutz, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen länger als sechs Monate bestanden hat. Die Wartezeit soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnen, den Arbeitnehmer für einen Zeitraum von sechs Monaten zu erproben, bevor das KSchG eingreift.[90] Die Wartezeit kann wegen des einseitig zwingenden Charakter...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / III. Verhaltens- und personenbedingte Änderungskündigung

Rz. 70 Statt einer verhaltensbedingten Beendigungs- ist eine verhaltensbedingte Änderungskündigung vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit besitzt, den Arbeitnehmer auf einem Arbeitsplatz einzusetzen, an dem eine Störung durch das beanstandete Verhalten zukünftig nicht zu befürchten ist. Das wird nur in Ausnahmefällen anzunehmen sein. Zu denken ist etwa an den Fall...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 13. Tarifliche Regelung

Rz. 237 Verstöße gegen tarifvertragliche Regelungen können eine Vertragspflichtverletzung darstellen. Z.B. hat das BAG[605] eine ungenehmigte Geschenkannahme (z.B. § 3 Abs. 2 TVöD) als ausreichenden Grund für eine verhaltensbedingte – ggf. außerordentliche – Kündigung angenommen. Im entschiedenen Fall hatte ein Pflegebedürftiger seine ihm vom Träger des Pflegedienstes zugewi...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Kein Formerfordernis

Rz. 251 Die Einhaltung der Schriftform ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Abmahnung. Der Arbeitgeber hat im Kündigungsschutzprozess die Darlegungs- und Beweislast für die vorherige ergebnislos gebliebene und wirksam erteilte Abmahnung (vgl. Rdn 217). Dieser Beweis lässt sich in der Praxis durch Zeugen häufig nur schwer führen, weil diese in der Verhandlung entweder das ...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / b) Elternzeitvertretung

Rz. 112 § 23 TzBfG stellt klar, dass § 21 Abs. 1 BEEG eine eigenständige Rechtsgrundlage für eine Befristung ist.[274] Liegen die in § 21 Abs. 1 BEEG normierten Tatbestandsvoraussetzungen vor, ist ein sachlicher Grund, der die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigt, gegeben, ohne dass noch weitere Voraussetzungen hinzukommen müssen. Rz. 113 Nach § 21 Abs. 1 BEEG l...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / III. Kündigung

Rz. 18 Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, § 626 BGB. Rz. 19 Eine ordentliche Kündigung ist nach § 15 Abs. 4 TzBfG nur zulässig, wenn dies einzelvertraglich oder in einem anwendbaren Tarifvertrag (z.B. § 30 Abs. 4 und 5 TVöD/TV-L) geregelt ist. Dementsprechend sollte in jedem befristeten Arbeitsvertrag ein ordentliches ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Dauernde Leistungsunfähigkeit

Rz. 186 Bei krankheitsbedingter dauernder Leistungsunfähigkeit ist i.d.R. ohne weiteres von einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen auszugehen.[448] Diese Voraussetzung muss das ArbG feststellen. In der Regel ist das Gutachten eines Arbeitsmediziners einzuholen, wenn der Arbeitnehmer die dauernde Leistungsunfähigkeit bestreitet und dem Gericht die erforde...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / V. Tariföffnungsklausel

Rz. 91 § 14 Abs. 2 S. 3 und 4 TzBfG enthält eine Tariföffnungsklausel für die erleichterte Befristung ohne Sachgrund, die nach oben wie nach unten Abweichungen von der zeitlichen Höchstgrenze und der Höchstzahl der Verlängerungen zulässt. Von dieser Möglichkeit kann in kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kein Gebrauch gemacht werden, da es sich insoweit nicht um Tarifverträg...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Lang andauernde Leistungsunfähigkeit

Rz. 187 Wird die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung für einen längeren zusammenhängenden Zeitraum nicht erbracht, kann eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein, auch wenn die Genesung des Arbeitnehmers nicht ausgeschlossen ist.[454] Nach der Rspr. des BAG[455] steht die Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einer krankheitsbedingten dauern...mehr

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§ 29 Geltendmachung von (Ne... / I. Arbeitszeugnis

Rz. 9 Nach § 109 Abs. 1 GewO i.V.m. § 630 S. 4 BGB hat der Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Zeugnisansprüche können sich auch auf der Grundlage tarifvertraglicher Ansprüche (vgl. u.a. § 35 TVöD) oder auf gesetzlicher Basis (vgl. § 92 BBG) ergeben. Nach der Neufassung des § 630 BGB steht auch Dienstverpflicht...mehr

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§ 18 Beendigung durch auflö... / V. Sonstige Gründe

Rz. 23 Die gesetzliche Neuregelung führt nicht zur Unzulässigkeit der nach der bisherigen Rspr. des BAG als zulässig erachteten Bedingungen. So sind insbesondere Vereinbarungen von Altersgrenzen als auflösende Bedingung weiterhin zulässig (vgl. auch § 17 Rdn 142 ff.).[41] Der Grundsatz, dass es insoweit eines rechtfertigenden Sachgrundes bedarf, bindet auch die Tarifvertrags...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 1. Mitbestimmungsrecht bei Einstellung

Rz. 161 Dem Personalrat steht bei der Einstellung eines befristet beschäftigten Arbeitnehmers ein Mitbestimmungsrecht zu (vgl. § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG, § 88 Abs. 1 Nr. 2 HmbPersVG). Dies gilt auch dann, wenn mit einem Arbeitnehmer nach Antritt der Elternzeit eine aushilfsweise befristete Teilzeitbeschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz vereinbart wird.[376] Auch die V...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / I. Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 33 Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung kommt in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde. Ei...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / VIII. Keine Angabe des Befristungsgrunds und/oder der Rechtsgrundlage

Rz. 44 Sofern keine abweichenden spezialgesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen eingreifen (wie z.B. die frühere Regelung in § 2 SR 2y BAT für den öffentlichen Dienst; anders jetzt § 30 TVöD/TV-L), setzt eine Sachgrundbefristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG grundsätzlich nicht voraus, dass der Befristungsgrund Vertragsinhalt geworden oder dem Arbeitnehmer bei Vertragsschlu...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / f) Altersgrenze

Rz. 142 Die in einem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag für den Zeitpunkt der Vollendung eines bestimmten Lebensalters vorgesehene Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Ausspruch einer Kündigung ist keine auflösende Bedingung, sondern eine Höchstbefristung. Entscheidend ist, ob die Vertragsparteien den Eintritt als gewiss oder ungewiss anse...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / I. Maximal vier Befristungen in zwei Jahren

Rz. 61 Gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieser Gesamtdauer kann ein befristeter Vertrag bis zu dreimal verlängert werden, sodass äußerstenfalls vier Befristungen innerhalb von zwei Jahren aneinandergereiht werden können. Nach § 14 Abs. 2 S....mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 4. Urlaubsanspruch und Freistellung

Rz. 43 Das Schicksal des Urlaubsanspruchs bedarf sowohl im bei Vergleichsschluss beendeten als auch noch nicht beendeten Arbeitsverhältnis besonderer Beachtung. Im beendeten Arbeitsverhältnis kann die Einigkeit darüber, dass der Arbeitnehmer keine Urlaubsansprüche mehr besitzt, beispielsweise wie folgt geregelt werden: Rz. 44 Formulierungsbeispielemehr