Fachbeiträge & Kommentare zu Stundung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.3. Höhe des Abschlags

Rz. 278 Die Höhe des Vorwegabschlags beträgt maximal 30 % (Abs. 9 Satz 3), kann also demzufolge auch (deutlich) unter 30 % liegen. Für die Berechnung der Höhe des Vorwegabschlags kommt es ausschließlich auf die im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung enthaltenen Abfindungsbestimmungen für das Ausscheiden aus der Gesellschaft und im Einzelnen darauf an, wie weit die Abfin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Erlass und Niederschlagung

Rz. 61 [Autor/Stand] Die Gemeinden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet oder angerechnet werden, § 227 AO. Rz. 62 [Autor/Stand] § 33 GrStG enthält eine eigene, von speziellen Voraussetzungen ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3. Zusammenrechnung mit Vorerwerben

Rz. 21 Kommt es zu mehreren Erwerben begünstigten Vermögens von demselben Zuwendenden innerhalb von zehn Jahren, sind die Vorerwerbe mit ihrem jeweiligen damaligen Wert dem Letzterwerb hinzuzurechnen (R E 13a.2 Abs. 1 Satz 2 ErbStR). So soll – analog dem Sinn und Zweck des § 14 ErbStG – vermieden werden, dass ein Großerwerb in eine Vielzahl von Einzelerwerben aufgespalten un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Materielle Rechtswidrigkeit des Vorteils

Rz. 440 [Autor/Stand] Ein Steuervorteil ist dann nicht gerechtfertigt, wenn der Sachverhalt nicht vorliegt, der Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbegünstigung ist, der Täter also keinen Anspruch auf sie hat. In den "cum/ex"-Fällen bestand etwa kein Anspruch auf Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer nach § 36 Abs. 2 bzw. 4 EStG, wenn diese auf den Dividen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Unterschiedsbetrag (Abs. 1)

Rz. 4 [Autor/Stand] Zu einer Zahlung von Vorauszahlungen nach § 28 GrStG kommt es nur, wenn eine Steuerfestsetzung für ein früheres Kalenderjahr vorliegt. Ferner darf für das laufende Kalenderjahr noch keine Festsetzung erfolgt sein. Nur in dieser Konstellation ist es denkbar, dass sich bei Ergehen des Grundsteuerbescheids ein Abrechnungssaldo zugunsten oder ungunsten des St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sanierungsertrag durch Schuldenerlass (§ 3a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Kerntatbestandmerkmale des § 3a EStG sind der Sanierungsertrag, der grds steuerfrei gestellt werden soll, und der Schuldenerlass, durch den es zum Sanierungsertrag kommt. Der Sanierungsertrag ist die betrieblich veranlasste Erhöhung des BV (§ 4 Abs 1 bzw 3 EStG), die dadurch entsteht, dass die betriebliche Schuld durch die jeweiligen Gläubiger...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Rechtswidrigkeit

Rz. 630 [Autor/Stand] Hat der Täter durch sein Verhalten eine der Tatbestandsalternativen des § 370 Abs. 1 AO vorsätzlich erfüllt, hängt seine Strafbarkeit davon ab, dass die Tat auch rechtswidrig ist. Das ist dann zu verneinen, wenn ein besonderer Rechtfertigungsgrund zugunsten des Täters eingreift, der ausnahmsweise die Verwirklichung des tatbestandlichen Unrechts zu einem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Der Sanierungserlass des BMF

Rn. 1 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der Ausgangspunkt für die Einführung der Regelung des § 3a EStG ist das Vorliegen eines sog "Sanierungsgewinns". Dieser entsteht insb dann, wenn Gläubiger im Rahmen einer Sanierung auf Forderungen gegenüber einem überschuldeten oder insolvenzbedrohten Schuldner ganz oder teilweise verzichten. Der durch die wirtschaftliche Entlastung eintreten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 121 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 bzw. unter § 13 Abs. 2 (früher § 7 Abs. 6a und zuvor § 10 Abs. 6 Satz 2 a.F.). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) pas...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Falsche oder unvollständige Erklärungen gegenüber Behörden

Rz. 211 [Autor/Stand] Die Tathandlung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO besteht darin, dass der Täter unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gegenüber den FinB oder anderen Behörden macht. Dazu gehört etwa die falsche Behauptung, Computerteile würden exportiert (s. Rz. 110), die unvollständige Angabe von Umsätzen (s. Rz. 81), das Geltendmachen ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Unrichtige oder unvollständige Erklärung und Verkürzungserfolg

Rz. 336 [Autor/Stand] Der Anzeigepflicht des § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO unterliegt, wer nachträglich erkennt, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung zum Zeitpunkt der Abgabe unrichtig oder unvollständig war und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist. Dazu gehören auch die Fälle, in denen der Stpfl. nachträglich erkennt, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Beispiele für Tateinheit (§ 52 StGB)

Rz. 914 Beim Einfuhrschmuggel von Zigaretten führt die Verletzung der Gestellungspflicht (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) zu Tateinheit der Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und Tabaksteuer.[1] Für den Solidaritätszuschlag nach § 1 SolZG besteht keine selbständige Erklärungspflicht, sondern sie ist als Annex auf der Grundlage der Hauptsteuererklärung (im konkreten Fall der L...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 1.1 Das Erbschaftsteuergesetz in seiner historischen Entwicklung und die fiskalische Bedeutung des ErbStG

Rz. 1 Eine Erbschaftsteuer gab es schon in der Antike (Esskandari in S/L, Einf. Rz. 10 ff. und Gebel in T/G/J/G, Einf. Rz. 60: bereits als "Besitzwechselabgabe" in Ägypten). In Deutschland war das am 01.01.1900 in Kraft getretene BGB der Wegbereiter für ein einheitliches Erbschaftsteuerrecht (ReichserbschaftsteuerG 1906). Danach brachte das ErbStG 1919 einen – neben der Erba...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

Rz. 14 Voraussetzung für die Anwendung von § 27 ErbStG ist, dass Vermögen innerhalb von zehn Jahren mehrfach übergegangen ist. Mit Vermögen sind nicht nur einzelne Vermögensgegenstände, sondern auch Vermögensmassen gemeint, wie sie gerade beim Erwerb durch Erbanfall typischerweise übergehen. Nicht erforderlich ist lt. Rechtsprechung, dass das Vermögen beim Zweiterwerb noch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 18.8.2023 (BR-Drucks. 365/23)

Rz. 86 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] [...]mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2 Selbst genutzte Immobilien

Rz. 56 Nach § 13d Abs. 3 ErbStG ist auf Antrag auch die Steuer bis maximal zehn Jahre zu stunden, die der Erwerber für ein Grundstück zu entrichten hat, welches er zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Nach dem bis zum 31.12.2024 gültigen Wortlaut des § 28 Abs. 3 Satz 2 ErbStG sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohneigentum, welches zu Wohnzwecken genutzt wird, der Stundungsr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbew...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mieteinnahmen-ABC / Kaufpreisraten

Langfristige zinslose Stundung eines Kaufpreises führt beim Erwerber zur Abzinsung des Kaufpreises und damit zu geringeren Anschaffungskosten. Beim Veräußerer können die Zinsanteile zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anschaffungs- und Herstellu... / 1.5.1 Kaufpreis

Der Kaufpreis stellt oftmals den betragsmäßig bedeutendsten Teil der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts dar. Für die Höhe der Anschaffungskosten kommt es nicht darauf an, ob der Kaufpreis überhöht oder günstig ist. Nicht zu den Anschaffungskosten für eine Eigentumswohnung gehört der Teil des Kaufpreises, der auf die Übernahme der Instandhaltungsrücklage nach § 21 Abs. 5...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalanlagen-ABC / Hybridanleihen

Hybridanleihen sind nachrangige Anleihen, die eine unendliche oder extrem lange Laufzeit haben. Das bedeutet, dass die Gläubiger im Fall einer Insolvenz erst nach den anderen Gläubigern bedient werden. Nach einer Festzinsphase (i. d. R. 10 Jahre) hat das emittierende Unternehmen ein Kündigungsrecht. Wird dieses nicht ausgeübt, wird die Anleihe variabel verzinst (z. B. EURIBO...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.1 Freistellung von mehr als einem Monat (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 140 Eine Beschäftigung besteht nach Abs. 1a auch in Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung von mehr als einem Monat, wenn (Nr. 1) während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben nach § 7b fällig wird und (Nr. 2) das monatliche Arbeitsentgelt nicht unangemessen von dem für die vorausgegangenen 12 Kalendermonate abweicht, in denen Arbeitsentgelt bez...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrEStG § 15 Fälligkeit der Steuer

Voraussetzungen und Folgen der Fälligkeit Rz. 1 § 15 S. 1 GrEStG bestimmt als lex specialis[1] – wie § 220 Abs. 1 AO dies vorsieht –, dass die Grunderwerbsteuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig wird. In einigen Bundesländern erfolgt die Bekanntgabe der Steuerbescheide zentral mit alternativen Postdienstleistern, die oft die Bescheide nicht erfolgreich z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Klage: Schwerpunkt des Fina... / 1.2 Verpflichtungsklage

Die Verpflichtungsklage ist gerichtet auf den Erlass eines vom FA abgelehnten Bescheids, z. B. bei einer ganz oder teilweisen Ablehnung einer Vorläufigkeitserklärung[1], Stundung oder eines Billigkeitserlasses oder auch bei der Ablehnung des FA aus verfahrensrechtlichen Gründen, im LSt-Verfahren einen Freibetrag einzutragen[2], oder bei Ablehnung der Investitionszulage aus f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5 Gesamtschuldnerschaft

Rz. 16 Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden, sind Gesamtschuldner.[1] Jeder der Gesamtschuldner schuldet die gesamte Steuer.[2] Das steuerliche Gesamtschuldverhältnis unterscheidet sich hierin nicht vom Gesamtschuldverhältnis des bürgerlichen Rechts.[3] Das Finanzamt ist zur Heranziehung eines Steuerschuldners verpflichtet. Gru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / 2.4 Widerruf

Der Widerruf einer (rechtmäßigen) Stundung kommt vor allem in Betracht, wenn die Stundung mit einem Widerrufsvorbehalt, einer Auflage oder einer Bedingung versehen ist.[1] Das Finanzamt versieht Stundungen i. d. R. mit dem Vorbehalt des Widerrufs. Dies bedeutet aber nicht, dass es nach Belieben die Stundung widerrufen kann. Zulässig ist dies nur bei einem sachlich zu rechtfe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.1 Erlass und Stundung

Soweit die KiSt von den Finanzbehörden verwaltet wird, erlassen und stunden diese die KiSt in eigener Zuständigkeit in dem Umfang, wie sie auch die Maßstabsteuer erlassen oder stunden. Über einen weitergehenden Erlass oder einen isolierten Erlass oder Stundung der KiSt entscheiden die Kirchenbehörden. Sie sind an die Entscheidung der Finanzbehörden nicht gebunden.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / Zusammenfassung

Überblick Stundung bedeutet Hinausschieben der Fälligkeit. Die Finanzbehörden können nach § 222 Satz 1 AO Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Solange gestundet ist, können keine Säumniszuschl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / 2.5 Rücknahme

Die Rücknahme einer (rechtswidrigen) Stundung kommt vor allem in Betracht, wenn der Steuerpflichtige die Stundung wissentlich durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren.[1] Die Finanzbehörde kann in solchen Fällen jederzeit die Stundungsverfügung rückwirkend aufheben, für die Vergangenheit Säumniszuschläge anfordern und eine i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / 1.2.1 Sachliche Härtegründe

Bei den sachlichen Stundungsgründen liegt die erhebliche Härte in den objektiven Umständen, unabhängig von der persönlichen wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn zu erwarten ist, dass die zu zahlende Steuer demnächst wieder zu erstatten sein wird, z. B. wenn ein Antrag auf Herabsetzung einer Steuer Erfolg haben wird, oder das...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / 1.2.4 Antragstellung

Die Stundung setzt nach § 222 Satz 2 AO regelmäßig einen Antrag des Steuerpflichtigen voraus. Mit ihm sollten der begehrte Stundungszeitraum und die Art der Stundung, z. B. Ratenzahlung, angegeben und eine Begründung angefügt werden. Eine Stundung auch ohne Antrag ist z. B. möglich und geboten, wenn die Voraussetzungen hierfür offenbar vorliegen, z. B. wenn eine sachliche Här...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / 1.3 Sicherheitsleistung

Die Stundung soll nach § 222 Satz 2 AO i. d. R. nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werden. Diese vom Gesetz aufgestellte Regel ist in der Praxis die Ausnahme. Zum einen ist der Aufwand der Sicherheitsleistung bei relativ kleinen Beträgen und kurzfristiger Stundung zu hoch, sodass nur bei großen Beträgen und langfristigen Stundungen eine Sicherheit zweckmäßig ist. Zum ande...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / 2.2 Entscheidung

Die Stundung wird in einem Stundungsbescheid ausgesprochen. Schriftlichkeit ist nicht vorgeschrieben, aber zweckmäßig und üblich. In welcher Form (z. B. Ratenzahlung) und wie lange gestundet wird, steht im Ermessen der Finanzbehörden, wobei auch hier alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und abzuwägen sind. Die Finanzbehörde kann gem. § 120 Abs. 2 AO die Stundung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / 2.1 Zuständigkeit

Zuständig für die Stundung sind die für die Festsetzung der Steuer usw. zuständigen Behörden, also die Finanzämter. Dort ist der Antrag einzureichen. Die Finanzämter können ohne Zustimmung höherer Behörden bis zu 100.000 EUR zeitlich unbegrenzt und höhere Beträge bis zu 6 Monaten stunden. Werden diese Grenzen überschritten, bedarf es – je nach Höhe – der internen ­Zustimmung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / 2.3 Ablehnung

Lehnt das Finanzamt einen Stundungsantrag durch (schriftlichen) Bescheid ganz oder teilweise ab, ist hiergegen der Einspruch möglich. Als vorläufiger Rechtsschutz kommt nicht die Aussetzung der Vollziehung, sondern nur die einstweilige Anordnung in Betracht nach § 114 FGO.[1] Praxis-Beispiel Einstweilige Anordnung bei Vorliegen eines Stundungsablehnungsbescheids S hat einen An...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / 1 Voraussetzungen

1.1 Fälligkeit Die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis i. S. d. § 37 AO richtet sich gem. § 220 Abs. 1 AO nach den Vorschriften der einzelnen Steuergesetze. Da die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis zunächst durch Bescheid festgesetzt werden müssen, tritt die Fälligkeit gem. § 220 Abs. 2 Satz 2 AO nicht vor Bekanntgabe der Festsetzung ein. Fehlt es ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / 2 Verfahren

2.1 Zuständigkeit Zuständig für die Stundung sind die für die Festsetzung der Steuer usw. zuständigen Behörden, also die Finanzämter. Dort ist der Antrag einzureichen. Die Finanzämter können ohne Zustimmung höherer Behörden bis zu 100.000 EUR zeitlich unbegrenzt und höhere Beträge bis zu 6 Monaten stunden. Werden diese Grenzen überschritten, bedarf es – je nach Höhe – der int...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / 1.2.2 Persönliche Härtegründe

Bei den persönlichen Stundungsgründen liegt die erhebliche Härte in den wirtschaftlichen Verhältnissen zur Zeit der Fälligkeit des Zahlungsanspruchs. Der Steuerpflichtige muss sich in einem derartigen (vorübergehenden) wirtschaftlichen Engpass befinden, dass die Zahlung der Schuld zu ernsthaften Schwierigkeiten oder gar zur Existenzgefährdung führen würde (sog. Stundungsbedü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / 1.2.3 Gefährdung des Anspruchs

Der Anspruch ist durch eine Stundung gefährdet, wenn die Einziehung zu einem späteren Fälligkeitszeitpunkt voraussichtlich nicht mehr oder nur erschwert möglich sein wird. Die Finanzverwaltung muss hierbei anhand der gegebenen konkreten Umstände die mögliche zukünftige Entwicklung der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und dessen Verhalten (steuerliche Zuverlässigke...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von Steueransprüchen

Zusammenfassung Überblick Stundung bedeutet Hinausschieben der Fälligkeit. Die Finanzbehörden können nach § 222 Satz 1 AO Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Solange gestundet ist, können kein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / 1.2 Erhebliche Härte

Grundsätzlich sind die Finanzbehörden verpflichtet, Steuern und steuerliche Nebenleistungen i. S. d. § 3 Abs. 4 AO vollständig und gleichmäßig zu erheben. Es müssen also in einem Stundungsfall im Vergleich zu den Normalfällen besondere Umstände vorliegen, die die Erhebung zum Fälligkeitszeitpunkt als erhebliche Härte erscheinen lassen. Dabei ist zwischen erheblicher Härte aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stundung und Fälligkeit von... / 1.1 Fälligkeit

Die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis i. S. d. § 37 AO richtet sich gem. § 220 Abs. 1 AO nach den Vorschriften der einzelnen Steuergesetze. Da die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis zunächst durch Bescheid festgesetzt werden müssen, tritt die Fälligkeit gem. § 220 Abs. 2 Satz 2 AO nicht vor Bekanntgabe der Festsetzung ein. Fehlt es an einer beson...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 1.2.2 Widerruf begünstigender Verwaltungsakte

Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt darf nur widerrufen werden, wenn eine der Voraussetzungen des § 131 Abs. 2 AO erfüllt ist: Der Widerruf ist im Gesetz oder im Verwaltungsakt vorbehalten, z. B. im Stundungsbescheid, Bescheid über die Aussetzung der Vollziehung.[1] Der Verwaltungsakt, z. B. Stundungsbescheid, enthält eine Auflage, die der Steuerpflichtige nicht (in...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 1.2.3 Ergänzung rechtmäßiger Verwaltungsakte

Rechtmäßige belastende oder begünstigende Verwaltungsakte können auch ergänzt oder erweitert werden, z. B. kann eine Stundung erhöht oder verlängert, ein Steuererlass erhöht, eine Außenprüfungsanordnung auf weitere Jahre ausgedehnt werden. In allen Fällen wird der erste Bescheid nicht widerrufen, vielmehr tritt ein weiterer Verwaltungsakt hinzu, der selbstständig anfechtbar ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 1.1.2 Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

Rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte, z. B. Stundung oder Erlass, dürfen nach Abs. 2 des § 130 AO nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden. Die in der Praxis wichtigste Fallgruppe ist, dass der Steuerpflichtige den Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig sind.[1] So kann eine Stundung oder ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung

Stellt der Steuerpflichtige fest, dass ein Steuerbescheid fehlerhaft ist, wird er i. d. R. Einspruch [1] einlegen. Er kann aber die Änderung des Bescheids auch anstelle des Einspruchs durch einen Antrag auf "schlichte" Änderung des Bescheids gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO erreichen. Voraussetzung ist allerdings, dass er diesen Antrag vor Ablauf der 1-monatigen Ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 4 Säumniszuschlag bei Stundung

Bei der Stundung von Steuerforderungen nach § 222 AO sind folgende Fälle zu unterscheiden[1]: Die Stundung wird vor Fälligkeit beantragt, aber erst nach Fälligkeit bewilligt: Die Finanzbehörden stunden hier rückwirkend ab dem Fälligkeitstag. Die Schonfrist von 3 Tagen läuft vom neuen Fälligkeitstag (Ende der Stundungsfrist) an. Der entstandene Säumniszuschlag ist zwar "verwir...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corona-Pandemie: Sozialvers... / 10 Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

Aufgrund der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber vereinfachte Regelungen für die Inanspruchnahme von Stundungen geschaffen. Arbeitgeber hatten der zuständigen Einzugsstelle dazulegen, dass sie aufgrund der Corona-Pandemie und der in diesem Zusammenhang ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten gelangt waren. Wichtig war, dass Arbeitgeber glaubhaf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 1.2 Unbillige Härte

Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte kommt in Betracht, wenn bei sofortiger Vollziehung dem Betroffenen Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Realisierung des Bescheids hinausgehen, indem sie vom Steuerpflichtigen ein Tun, Dulden oder Unterlassen fordern, dessen nachteilige Folgen nicht mehr oder nur schwer rückgängig gemacht werden können oder ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 2.1 Vollziehbarer Verwaltungsakt

Die Aussetzung der Vollziehung setzt einen vollziehbaren Verwaltungsakt (Bescheid) voraus, da nur bei einem vollziehbaren Bescheid eine Aussetzung der Vollziehung möglich ist. Ob ein Bescheid vollziehbar ist, hängt von der Art des Bescheids und der Zielrichtung des Rechtsbehelfs ab. Ficht der Steuerpflichtige einen ihn belastenden Bescheid an, z. B. Steuerbescheid, Prüfungsa...mehr