Fachbeiträge & Kommentare zu Stundung

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Bewusstes "Hineingestalten" in § 6

Rz. 238 [Autor/Stand] Vorteile des § 6 nutzen. In Einzelfällen kann es im Hinblick auf einen geplanten Wegzug vorteilhaft sein, vor dem Wegzug eine bestehende Konstellation in eine "§ 6 AStG-Struktur" umzuwandeln, um beim Wegzug insbesondere von § 6 Abs. 3 (Rückkehrregelung) und der Stundung während der Abwesenheit (§ 6 Abs. 4 Satz 7) profitieren zu können. Angesprochen sind...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bzw. -raum

Rz. 636.1 [Autor/Stand] Beurteilungszeitpunkt (Ausgangsproblem). Nach der Gesetzessystematik ist es für die negativen anteilsbezogenen Voraussetzungen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2) naheliegend, dass zur Beurteilung deren Nichtvorliegens auf den Zeitraum zwischen dem Tag der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht und der Wiederbegründung der unbeschränkten Steuerpf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Umschuldung.

Rn 4 Sie ist die freiwillige vorzeitige Ablösung eines vom Darlehensgeber nicht gekündigten Darlehens, nicht auch die Rückzahlung eines fälligen (MüKo/Weber Rz 19; Soergel/Krepold Rz 12), durch ein davon unabhängiges desselben oder eines anderen Darlehensgebers mit einem neuen Kapitalnutzungsrecht des Verbrauchers. Anders als beim Neukredit muss es sich bei dem alten Darlehe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Kapitaldienstfähigkeit

„... a) den Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit dieser Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbringen können und ...” Rz. 2729 [Autor/Stand] Kapitaldienst. Die Glaubhaftmachung muss den Kapitaldienst der Finanzierungsbeziehung betreffen. Der Kapitaldienst umfasst im Grundsatz sämtliche Zahlungsverpflichtungen (Ausgaben), die dem Schuldner aus der Finanzierungsbeziehun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Rechtsfolgen

Rz. 69 [Autor/Stand] Allgemeine Rechtsfolgen, verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führt zur Annahme einer (fiktiven) Entnahme zum gemeinen Wert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbs. 2 EStG), d.h. der Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven oder Lasten in den betroffenen Kapitalgesellschaftsbeteiligungen. Die Besteuerung kann unter den weitere...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Vorübergehende Abwesenheit im regulären Rückkehrzeitraum (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 579 [Autor/Stand] Beruhen auf vorübergehender Abwesenheit. Die personenbezogenen Voraussetzungen verlangen, dass die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) "auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit des Steuerpflichtigen beruht" und der Steuerpflichtige innerhalb von sieben Jahren (regulärer Rückkehrzeitraum) wieder unbeschränkt steuerpflic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Wegzugsbesteuerung und Freiheitsgrundrechte

Rz. 148 [Autor/Stand] § 6 und Ausreisefreiheit (Art. 2 GG). Über Art. 2 GG wird die Ausreisefreiheit als Ausprägung der allgemeinen Handlungsfreiheit[2] verfassungsrechtlich auch gegenüber steuerrechtlichen Hemmnissen geschützt.[3] Art. 2 GG ist Jedermann-Grund recht, also nicht auf deutsche Staatsangehörige beschränkt. Die Ausreisefreiheit kann grds. auch durch steuerliche ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Rn 10 a) Abfindungen sind in die Ausgleichsbilanz einzustellen, soweit sie am Stichtag vorhanden und nicht dem Arbeitseinkommen zuzurechnen sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen oder Sozialplänen stehen und Versorgungsfunktion haben (BGH 13.9.23 – XII ZB 400/22, juris Rz 17 = FamRZ 23, 1941; 82, 148; Saarbr FamRZ 22, 860; Hamm FamRZ 23, 586). Werden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Vorübergehende Abwesenheit im verlängerten Rückkehrzeitraum (Abs. 3 Satz 3)

„... 3 Das Finanzamt, das im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 19 der Abgabenordnung zuständig ist, kann die Frist auf Antrag des Steuerpflichtigen oder im Fall des Satzes 2 dessen Rechtsnachfolgers insgesamt um höchstens fünf Jahre verlängern, wenn die Absicht zur Rückkehr unverändert fortbesteht. ...” Rz. 590 [Autor/Stand] Regelungsinhalt im...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Ermittlung des Veräußerungsgewinns bzw. Vermögenszuwachses

Rz. 506 [Autor/Stand] Ermittlung des Veräußerungsgewinns (Vermögenszuwachs). Bei Verwirklichung eines Wegzugsteuertatbestands i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 sind hinsichtlich der fiktiven Veräußerung der Anteile auf den Gewinnrealisierungszeitpunkt i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 die für Besteuerungszwecke maßgeblichen (steuerpflichtigen) Einkünfte zu ermitteln. §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel § 2042 BGB 42 Sachbezüge § 611 BGB 57, 74 Sache § 985 BGB 7 Begriff § 90 BGB 1 Daten § 90 BGB 5 elektronische Wertpapiere § 90 BGB 3b Körper des Menschen § 90 BGB 6 Kryptowerte. § 90 BGB 3b NFT § 90 BGB 3 nicht vertretbare § 91 BGB 4 selbstständige § 93 BGB 5 Software § 90 BGB 5 verbrauchbare § 92 BGB 1 vertretbare § 91 BGB 3 virtuelle § 90 BGB 3 zum persönlichen Geb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Fallbeispiele

Rz. 640 [Autor/Stand] § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und anteilsbezogene Betrachtungsweise. Beabsichtigt der Steuerpflichtige, während der vorübergehenden Abwesenheit einen Teil seiner Anteile an der nämlichen Gesellschaft zu veräußern, geht die Finanzverwaltung davon aus, dass "hinsichtlich des veräußerten Teils der Steueranspruch aus der Vermögenszuwachsbesteuerung bestehen [blei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 2 Gegenstand des Vermittlungsvertrages sind nur Verbraucherdarlehen (§ 491) einschl solcher an Existenzgründer (§ 655e II) u ab 11.6.10 auch entgeltliche Finanzierungshilfen (§ 506 I u II) wie Finanzierungsleasing-, Teilzahlungsgeschäfte u Stundungen (§§ 506 III, 507; Grüneberg/Retzlaff Rz 3; Koch MDR 16, 1417, 1418), nicht aber Ratenlieferungsverträge (§ 510), Versicheru...mehr

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Sauer, SGB III § 332 Überga... / 2.1 Regelfall der Überleitung

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 ermächtigt die Agentur für Arbeit, Ansprüche gegen Dritte auf sich überzuleiten und damit einen Forderungsübergang zu bewirken. Eine Überleitung setzt voraus, dass der derzeitige oder frühere Bezieher von Leistungen nach dem SGB III, insbesondere bzw. typischerweise Alg, der Bundesagentur für Arbeit gegenüber erstattungspflichtig nach § 50 SGB X oder eine...mehr

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Sauer, SGB III § 287 Gebühr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft ausschließlich die Durchführung zwischenstaatlicher Vereinbarungen über die Beschäftigung von Arbeitnehmern auf der Grundlage von Werkverträgen (vgl. § 39 BeschV und § 3 ASAV a. F.). Solche Vereinbarungen bestehen mit Bulgarien, Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn, Rumänien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Kroatien, Slowenien, Lettland und ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 1.2.3 Vertragsgerechte Durchführung der Vereinbarungen

Wesentliche Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Anstellungsverträgen zwischen der Gesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter ist ferner die vertragsgerechte Durchführung der Vereinbarungen. Dazu gehören u. a. die Zahlung des Gehalts in vereinbarter Höhe und zu den vereinbarten Fälligkeitszeitpunkten sowie Einbehalt und Abführung von Lohnsteuer und Soz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzantragspflicht des... / 2 Zahlungsunfähigkeit

Eine GmbH (GmbH & Co. KG) ist zahlungsunfähig, wenn sie fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Davon geht das Gesetz aus wenn die Gesellschaft ihre Zahlungen eingestellt hat (§ 17 II 2 InsO). Ansonsten ist fraglich, welcher Grad der Zahlungsunfähigkeit zu fordern ist und wie lange dieser Zustand andauern muss, damit der Insolvenzgrund angenommen werden kan...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Stundung bei Erwerb von Betriebsvermögen oder land- und forstwirtschaftlichem Vermögen (§ 37a Abs. 6 ErbStG)

Rz. 35 Nach § 28 ErbStG a. F. war die Steuer bei dem Erwerb von Betriebsvermögen oder land- und forstwirtschaftlichem Vermögen auf Antrag bis zu 7 Jahren insoweit zu stunden, als dies zur Erhaltung des Betriebs notwendig ist. Diese besondere Stundungsmöglichkeit wird gem. § 37a Abs. 6 ErbStG auch für Erwerbe gewährt, für die nach dem ErbStG-DDR eine Steuer festgesetzt wurde....mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Weitergeltung von § 25 ErbStG a. F. (§ 37 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 10 § 37 Abs. 2 S. 1 ErbStG betrifft die Anwendung des vormaligen § 25 Abs. 1 Buchst. a ErbStG.[1] Nach dieser Vorschrift konnte bei nutzungs- oder rentenbelasteten Erwerben eine Aussetzung der Besteuerung bis zum Erlöschen der Belastung beantragt werden. Hierbei verbleibt es für die noch nicht abgeschlossenen Fälle.[2] Die Steuer ist nach Maßgabe des ErbStG 1996 zu berec...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 50 Das in § 11 ErbStG normierte Stichtagsprinzip schließt einen Billigkeitserlass[1] zwar nicht generell aus. Ein Erlass der Erbschaftsteuer wegen einer sich aus dem Stichtagsprinzip ergebenden sachlichen Unbilligkeit und ggf. eine Stundung [2] kommt aber nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, weil der Gesetzgeber mit Schaffung der Stichtagsregelung die M...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die unmittelbar für Wohnraum geltende Bestimmung ist entsprechend anwendbar auf Grundstücke (§ 578 Abs. 1) und auf Geschäftsräume (§ 578 Abs. 2); für Pachtverhältnisse findet sich eine Abs. 1 entsprechende Regelung in § 585a. Nach § 578 Abs. 1 Satz 2 in der ab 1.1.2025 geltenden Fassung ist § 550 mit der Maßgabe anzuwenden, dass ein Mietvertrag, der für längere Zeit al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Befriedigung, Stundung.

Rn 13 Als Befriedigung kommen neben der Zahlung auch die Erfüllungssurrogate in Frage, somit Aufrechnung und Hinterlegung. § 775 Nr 4 ist darüber hinaus bei dem Vorliegen von Erlassverträgen oder Verzichtserklärungen anzuwenden; dass eine Erklärung des Gläubigers grds ausreicht, belegt der Hinweis auf die Bewilligung der Stundung; dann allerdings ist von § 775 Nr 4 auch eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 264 FamFG – Verfahren auf Stundung und auf Übertragung von Vermögensgegenständen.

Gesetzestext (1) In den Verfahren nach den §§ 1382 und 1383 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie nach § 1519 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 2 Satz 2 und Art. 17 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft wird die Entscheidung des Gerichts erst mit Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einnahmen bei zinsloser Stundung

Rn. 104 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Grundsatz, dass derjenige keine Einnahmen erzielt, der von vornherein beim Erbringen einer Leistung auf eine angemessene Gegenleistung verzichtet, vgl BFH v 25.11.1993, VI R 115/92, BStBl II 1994, 424, gilt grds auch für die unentgeltliche Gewährung eines Darlehens. Rn. 105 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Verzichtet der StPfl dagegen im Rahme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 2 § 30a regelt die Anfechtung von Verwaltungsakten im Bereich des Kostenrechts, sofern nicht bereits Spezialregelungen den Rechtsschutz garantieren (Abs 1 S 1 aE). Die Bedeutung der Vorschrift für das Zivilrecht beschränkt sich auf Verwaltungsakte über die Einforderung, Rückzahlung, Stundung und den Erlass von Kosten. Sie erfasst aber auch Verpflichtungsklagen, die auf di...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / IX. Vermächtnis auf Abschluss eines verjährungsverlängernden Vertrags

Rz. 251 Alle Vermächtnisansprüche unterfallen grundsätzlich der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Diese beginnt mit Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und der Person des Schuldners.[192] Nach § 196 BGB verjähren allerdings Ansprüche, die sich auf ein Grundstück beziehen, erst in zehn Jahren. Gem. § 202 BGB können Verträge über die Verjährung geschlossen we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Gem § 1382 Abs 5 BGB kann ein Antrag auf Stundung auch gestellt werden, wenn die Zugewinnausgleichsforderung bestritten ist. Das Gericht entscheidet dann durch einheitlichen Beschluss sowohl über die Ausgleichsforderung als auch über die Stundung (Hamm Beschl v 14.10.14 – II-2 UF 91/14, NJW 15, 357).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbraucherinsolvenz.

Rn 49 Die §§ 4a–4d InsO enthalten eine Sonderregelung, die die Anwendung von §§ 114 ff grds ausschließt. Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so sind ihm die Verfahrenskosten zur Erteilung der Restschuldbefreiung zu stunden. Bei Stundung der Verfahrenskosten kann für das Verfahren ein Rechtsanwalt beigeordnet werd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 1382 BGB.

Rn 2 Der Antrag auf Stundung nach § 1382 BGB kann isoliert oder im Verbund beim Familiengericht gestellt werden. Diese Wahlmöglichkeit besteht aber nur bei Unstreitigkeit der Zugewinnausgleichsforderung (Grüneberg/Siede § 1382 Rz 5). Zwingend in den Verbund, also ohne Wahlmöglichkeit, dürfte der Stundungsantrag dann gehören, wenn die Zugewinnausgleichsforderung bestritten ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 265 bezieht sich nicht auf Folgesachen, sondern auf isolierte Güterrechtssachen. Denn es soll mit § 265 sichergestellt werden, dass über Zugewinnausgleichsforderung und ggf rechtshängige Anträge auf Stundung oder Übertragung bestimmter Gegenstände einheitlich entschieden wird (Keidel/Giers [20. Aufl] § 265 Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 264 ordnet den Antrag auf Stundung und Übertragung den Güterrechtssachen zu (ThoPu/Hüßtege § 264 FamFG Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nachträgliche Einwendungen.

Rn 13 Einwendungen, welche die Wirksamkeit des Vergleichs nicht in Frage stellen, wie Erfüllung, Stundung, Erlass oder Aufrechnung, müssen über den Wortlaut des § 796a III hinausgehend im Verfahren der Erteilung der Vollstreckbarerklärung vorgebracht werden; andernfalls unterfallen sie der Präklusionswirkung nach § 767 II (§ 767 Rn 40). Für den Schiedsspruch hat der BGH ausg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In den Verfahren nach den §§ 1382 und 1383 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie nach § 1519 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 2 Satz 2 und Art. 17 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft wird die Entscheidung des Gerichts erst mit Rechtskraft wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nachweise.

Rn 15 Der Nachweis der Befriedigung des Gläubigers oder der Stundung ist durch öffentliche Urkunde zu führen; die öffentliche Beglaubigung einer Privaturkunde (Musielak/Voit/Lackmann Rz 8) reicht nicht aus; ausreichend ist eine vom Gläubiger ausgestellte, dh von diesem unterzeichnete Privaturkunde. Privaturkunde ist nur das Original; die Vorlage einer Kopie reicht nicht (Zö/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälligkeit.

Rn 2 Kalendermäßige Fälligkeit nach Ablauf der Zahlungsfrist oder nach Stundung. Nicht Anspruch auf Durchführung von Schönheitsreparaturen, weil Fälligkeit sich nach dem Grad der Abnutzung der Wohnung richtet (LG Hannover NZM 02, 120 [LG Hannover 28.02.2001 - 12 S 1107/00]). Kalendermäßig bestimmt, wenn die Leistung im Laufe eines bestimmten Jahres oder in gleich bleibenden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen.

Rn 12 § 775 Nr 4 setzt voraus, dass eine öffentliche Urkunde oder eine von dem Gläubiger ausgestellte Privatkurkunde vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass der Gläubiger nach Erlass des zu vollstreckenden Urt befriedigt worden ist oder Stundung bewilligt hat. Es handelt sich hier um eine Ausn von dem Grundsatz, dass Vollstreckungsorgane materiell-rechtliche Einwände gg di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Andere Familiensache.

Rn 4 Die Vorschrift des § 145 behandelt ausschließlich die nachträgliche Rechtsmittelerweiterung oder Anschließung in Bezug auf Teile des Verbundbeschlusses, die eine andere Familiensache betreffen als diejenige, die bereits mit einem Hauptrechtsmittel angefochten worden ist. Es muss unterschieden werden, ob es sich um einen anderen Verfahrensgegenstand handelt oder ob nur e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Regelzuständigkeit.

Rn 2 Abs 1 legt fest, wer im Falle einer Mehrfachpfändung das weitere Verfahren für sämtliche Gläubiger betreibt. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob die nachfolgende Pfändung selbstständig nach § 808 oder als Anschlusspfändung nach § 826 und ob sie ggü einem oder mehreren Schuldnern bewirkt wurde. Sobald die spätere Pfändung vollzogen ist, geht der Vollstreckungsauftrag ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 4 § 264 ist entspr anwendbar in Verfahren über die Stundung, Verzinsung und Sicherung eines Abfindungsanspruchs nach § 12 Abs 5 HöfeO (Keidel/Giers [20. Aufl] § 264 Rz 1). Bei unstreitiger Zugewinnausgleichsforderung und isoliertem Stundungsantrag ist der Rechtspfleger für die Entscheidung über den Stundungsantrag zuständig (Grüneberg/Brudermüller § 1382 Rz 6). Im Falle d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Ansprüche aus dem Güterrecht.

Rn 145 Sie sind idR beziffert, so dass keine Besonderheiten gelten. Maßgeblich ist der begehrte Anteil einschl unstr Gegenstände (Ddorf JurBüro 06, 644), auch bei Vergleich (Ddorf FamRZ 07, 572). Bei fehlenden Anhaltspunkten für den Umfang des Zugewinnausgleichs befürwortet Dresden (MDR 09, 634) die Analogie zu § 52 II GKG. Zur str Wertaddition bei Klage und Widerklage vgl §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere Vollstreckungstitel nach § 794 ZPO (Nr 3).

Rn 9 § 86 I Nr 3 FamFG nimmt die Regelung in § 794 ZPO in Bezug, wobei der Verweis aber nur für die in Nr 1 (gerichtliche Vergleiche) und die in Nr 5 (vollstreckbare Urkunden) erwähnten Titel Bedeutung erlangt (MüKoFamFG/Zimmermann Rz 20). Einschränkende Voraussetzung ist zudem, dass der Vergleich bzw die Urkunde ein Verfahren betrifft, über dessen Gegenstand die Beteiligten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweistatsachen und -mittel.

Rn 3 Während die anspruchsbegründenden Tatsachen gem § 592 nur durch Urkunden bewiesen werden können, ist bzgl der anderen Tatsachen, namentlich der Einwendungen des Bekl wie Erfüllung, Erlass, Stundung etc oder der Mängeleinrede, sowie des Gegenvortrags des Kl daneben auch Antrag auf Parteivernehmung zulässig. Alle anderen Beweismittel, ob liquide oder nicht, bleiben ausges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung.

Rn 17 Wenn der Antragsteller die fehlerhafte Beurteilung der objektiven Voraussetzungen der Bewilligung mit der Beschwerde geltend machen will, muss er nach bereits ergangener Hauptsacheentscheidung auch die Hauptsache anfechten. Die Zulässigkeit der Beschwerde nach Beendigung der Instanz ist im Einzelnen streitig. Einigkeit besteht insoweit, als dann, wenn das Gericht 1. In...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ordnungsgeld.

Rn 27 Das einzelne Ordnungsgeld muss mindestens 5 (Art 6 I 1 EGStGB) und darf höchstens 250.000 EUR (Abs 1 S 2) betragen. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt vollstreckungsrechtliche Sanktionen zwar nicht aus (s.o.; s.a. Dresd 23.4.24 – 4 W 213/24 Rz 38), kann aber bei der Bemessung des Ordnungsgeldes berücksichtigt werden (BGHZ 138, 67, 70 f). Zur Höhe des Ordnun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 34 Das stattgebende Urt lautet auf Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung. Die Vollstreckbarkeit des Titels wird rechtsgestaltend beseitigt. Der Ausspruch kann zeitlich befristet werden, bspw dann, wenn Stundung eingewendet worden war. Soweit Zurückbehaltungsrechte geltend gemacht worden sind, erfolgt der Ausspruch, dass die Zwangsvollstreckung nur Zug um Zug gg Erbringun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung der Anschlusspfändung.

Rn 8 Die Anschlusspfändung hat dieselbe Wirkung wie eine selbstständige Pfändung. Der Rang des Pfandrechts bestimmt sich nach § 804 III (s § 804 Rn 7–8). Jeder Gläubiger kann unabhängig von den anderen die Verwertung der Pfandsache betreiben. Stundung, Einstellung, oder Vollstreckungsaufschub nach § 802b wirken nur in Bezug auf den jeweiligen Gläubiger (§ 116 VII GVGA; MüKoZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Haushaltsgegenstände.

Rn 4 Ging es im Hauptsacheverfahren um Ausgleichszahlungen für die Nutzung oder Überlassung von Haushaltsgegenständen, kann das Gericht die Fälligkeit, Ratenzahlung oder Stundung anordnen, ggf eine Verzinsung aussprechen oder eine Zug-um-Zug-Leistung feststellen (FA-FamR/Kaßing Kap 8 Rz 148). Rn 4a Werden Haustiere oder Haushaltsgegenstände zugewiesen, bedarf es der Regelung ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG

Rz. 78 Die Mitwirkung des Rechtsanwaltes an der Einigung der Parteien löst die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG aus. Die Gebühr fällt neben den anderen Gebühren, wie Verfahrens- oder Geschäftsgebühr an. Erfolgt die Einigung aufgrund der außergerichtlichen Tätigkeit oder im Beweisverfahren, so entsteht die Gebühr in Höhe von 1,5 Gebühren nach Nr. 1000 VV RVG. I...mehr