Fachbeiträge & Kommentare zu Stundung

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§ 3 Der Erbfall / 4. Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 40 In der zivilrechtlichen Praxis kommt es regelmäßig zu Vereinbarungen über die Zahlungsmodalitäten bezüglich des Pflichtteilsanspruchs – insbesondere zu Stundungsvereinbarungen – zwischen Pflichtteilsberechtigten und Erben. a) Erbschaft- und Schenkungsteuer Rz. 41 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ErbStG entsteht die Steuer für den Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteils...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / g) Unverzinsliche Stundung von Gegenleistungen

Rz. 92 Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge werden Gegenleistungen in Form von Geldleistungen (z.B. Abstands- oder Gleichstellungsgelder, siehe Rdn 70 ff.) regelmäßig unverzinslich gestundet. aa) Einkommensteuerliche Folgen einer unverzinslichen Stundung Rz. 93 Bei einer unverzinslichen Stundung, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und nach der die Fälligkeit zu einem ...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / XI. Steuerstundung (§ 28 Abs. 3 S. 2 ErbStG)

Rz. 54 Greift die Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG nicht, weil etwa die personellen Voraussetzungen nicht vorliegen, kommt in ähnlich gelagerten Sachverhalten eine Steuerstundung gem. § 28 Abs. 3 ErbStG in Betracht. Danach kann bei einem Erwerb eines zu Wohnzwecken genutzten Grundstücks im Erbfall und im Schenkungsfall eine Stundung der Steuer bis zu zehn Jah...mehr

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§ 3 Der Erbfall / a) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 41 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ErbStG entsteht die Steuer für den Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung. Eine Stundungsvereinbarung bezüglich des Pflichtteilsanspruchs zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigtem ist regelmäßig als Geltendmachung mit den entsprechenden Konsequenzen zu werten.[34] Die Erbschaftsteuerpfl...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / VIII. Steuerstundung

Rz. 95 Liegt ein zu Wohnzwecken genutztes Grundstück vor, kann – auch wenn ein Vorbehaltsnießbrauch vereinbart wurde[101] – die auf diesen Erwerb, d.h. im Erbfall und im Schenkungsfall, entfallende Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer auf Antrag bis zu zehn Jahre – gedeckelt auf die Dauer der Wohnnutzung – gestundet werden, § 28 Abs. 3 ErbStG. Hinweis Von der bisherigen Stund...mehr

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ZErb 04/2025, § 28a ErbStG ... / V. Welche Folgen könnte die Inanspruchnahme des Schenkers haben?

Wird nunmehr der Schenker an Stelle des Bedachten für die Schenkungsteuer in Anspruch genommen, ist fraglich, ob der Schenker aufgrund der Gesamtschuldnerschaft möglicherweise einen Ausgleichsanspruch gegen den Bedachten nach § 426 BGB haben könnte. Zu berücksichtigen wäre, dass auch eine dem Ausgleich entgegenstehende, ausschließende abweichende Bestimmung vorliegen könnte ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / b) Einkommensteuer

Rz. 44 Bei einer Modifikation der Pflichtteilsauszahlung durch eine Stundungsvereinbarung kommt es nach dem BFH zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung – da dieser Sachverhalt bereits von der Schenkungsteuer erfasst wird – zu keiner Einkommensbesteuerung.[37]mehr

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§ 3 Der Erbfall / b) Einkommensteuer

Rz. 47 Bei einer Modifikation der Pflichtteilsauszahlung durch eine Stundungsvereinbarung kommt es nach dem BFH zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung – da dieser Sachverhalt bereits von der Schenkungsteuer erfasst wird (siehe Rdn 43) – zu keiner Einkommensbesteuerung (siehe Rdn 44). Eine Doppelbesteuerung kommt wegen der erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Behandlung des ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / c) Einkommensteuerrecht

Rz. 8 Da dem Erb-/Pflichtteilsverzicht kein synallagmatisches Verhältnis zugrunde liegt, ergeben sich grundsätzlich keine einkommensteuerlichen Konsequenzen. Weder für den Abfindungsschuldner noch den Pflichtteilsberechtigten liegt ein Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang vor. Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält es dafür...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fea) Allgemein

Rn. 174 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Es geht dabei um Herabsetzungen des Anschaffungspreises aus den verschiedensten Gründen und mit den unterschiedlichsten Termini: Rabatte, Skonti, Boni, Rückvergütungen, Umsatzprämien, Provisionsnachlässe etc. Auch verdeckte Preisnachlässe – zB bei der Inzahlungnahme von Gebrauchtfahrzeugen – mindern die AK. Provisionszahlung der EK-Vermittl...mehr

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§ 3 Der Erbfall / (1) Steuerbarkeit der Abfindung

Rz. 24 Eine Abfindung, die für einen Verzicht auf die Geltendmachung des zivilrechtlich mit dem Erbfall entstandenen Pflichtteilsanspruchs bezahlt wird, tritt an dessen Stelle und stellt beim Berechtigten einen steuerbaren Erwerb von Todes wegen dar, § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Eine Erfüllung des Abfindungsanspruchs ist für dessen Besteuerung unbeachtlich. Treffen die Parteien ...mehr

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ZErb 04/2025, § 28a ErbStG ... / 7

Auf einen Blick Die Inanspruchnahme des Schenkers würde einem kollusiven Verhalten von Schenker und Bedachten zur Steuerumgehung entgegenwirken. Dies dürfte auch den Entscheidungsgründen des BVerfG[33] entsprechen, denn dieses verlangt nur beim Erwerber eine Bedürfnisprüfung. Nach der derzeitigen Rechtslage dürfte in den Fällen des § 28a ErbStG sicherlich in vielen Fällen di...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / III. Gebäudeenergiegesetz – GEG

Rz. 97 Im Rahmen der lebzeitigen Übergabe von Immobilienvermögen sind neben steuerlichen und zivilrechtlichen Fragen auch solche des öffentlichen Rechts zu beachten. Gem.§ 47 Abs. 3 GEG [79] ist bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen (mithin bei Ein- und Zweifamilienhäusern), von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1.2.2002 selbst bewohnt hat, die energetisc...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / 5. Steuerliche Gestaltungsrechte

Rz. 10 Erbschaftsteuerliche Gestaltungsrechte – z.B. das Wahlrecht des Nacherben gem. § 6 Abs. 2 S. 2 ErbStG (siehe § 8 Rdn 146) und der Antrag auf Stundung für bestimmtes Vermögen nach § 28 ErbStG (siehe § 6 Rdn 95 ff.) – können nur vom betroffenen Erben persönlich (bzw. von dem bevollmächtigten Testamentsvollstrecker) ausgeübt werden.[6] Eine Wahlrechtsausübung durch den T...mehr

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AGS 04/2025, Kostenerstattu... / II. Kostenerstattungsanspruch trotz bewilligter Prozesskostenhilfe

In der Rspr. war es bis in die jüngere Zeit umstritten, ob der bedürftigen Partei ein durchsetzbarer Kostenerstattungsanspruch gegen die unterlegene Partei auch dann zusteht, wenn ihr zahlungsfreie PKH bewilligt worden ist. 1. Kein Kostenerstattungsanspruch Insbesondere bei den OLG war vor einiger Zeit die Auffassung weit verbreitet, dass die obsiegende Partei kein Rechtsschut...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / II. Erbschaftsteuerrecht

Rz. 34 Der Pflichtteil spielt beim gemeinschaftlichen Testament als steuerlichen Gestaltungsmittel eine zentrale Rolle. Insbesondere nach dem ersten Erbfall können so die erbschaftsteuerlichen Nachteile der Alleinerbenstellung des längerlebenden Ehepartners teils erheblich entschärft werden. In diesem Zusammenhang ist bei der Formulierung von Pflichtteils- und Pflichtteilsst...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / e) Gleichstellungsgelder an Geschwister

Rz. 72 Im Rahmen leibzeitiger Übertragungen von Immobilienvermögen können Gleichstellungsgelder, die der Erwerber als Ausgleich für seine Bereicherung an Dritte – insbesondere Geschwister – zu zahlen hat, vereinbart werden.[58] Diese Zahlungen führen beim Erwerber, wenn die Verpflichtung hierzu bereits im Rahmen der Überlassung vereinbart wurde, zu Anschaffungskosten. Rz. 73...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / III. Verzicht des Berechtigten

Rz. 27 In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass der Berechtigte auf die (in der Regel auf Lebenszeit) vorbehaltene Nutzung oder Leistung verzichtet, so dass der Erwerber vorzeitig in den lastenfreien Genuss der Immobilie kommt. Ein solcher vorzeitiger unentgeltlicher Verzicht erfüllt den Tatbestand der freigebigen Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, deren schenkungs...mehr

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ZErb 04/2025, Sozialrecht

Der sozialrechtliche Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten § 74 SGB XII gewährt einen eigenen sozialrechtlichen Leistungsanspruch auf Übernahme der Kosten einer (würdigen) Bestattung. Dieser Leistungsanspruch steht demjenigen zu, der nach den zivilrechtlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Tragung der Beisetzungskosten verpflichtet ist. Der Leistungsanspr...mehr

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§ 9 Entstehung der Steuer (... / 1. Aufschiebende Bedingung, Betagung und Befristung

Rz. 4 Die Steuer entsteht für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung, unter einer Betagung oder Befristung Bedachten sowie für zu einem Erwerb gehörende aufschiebend bedingte, betagte oder befristete Ansprüche mit dem Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung oder des Ereignisses, § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. a ErbStG. In § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. a ErbStG sind zwei Fallgruppen...mehr

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§ 13 Zinsloses Darlehen unt... / C. Einkommensteuer

Rz. 6 Bei einem zinslosen Darlehen kann es (sogar) zu einer Doppelbesteuerung durch Erbschaftsteuer und Einkommensteuer kommen. Dies ist höchstrichterlich nicht geklärt, beim BFH bestehen dazu divergierende Auffassungen.[13] Rz. 7 Wie bei den zinslosen Stundungen von Geldleistungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – etwa Abstandszahlungen und Gleichstellungsgeldern (si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5 Festsetzung (Abs. 4)

Rz. 8 Nach Abs. 4 sind auf die Festsetzung der Kosten die für Verbrauchsteuern geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Kosten sind durch einen Kostenbescheid gem. §§ 155ff. AO festzusetzen. Abs. 4 S. 2 enthält eine nicht dynamische Verweisung auf die Vorschriften des aufgehobenen Verwaltungskostengesetzes [1], wodurch § 178 AO vom Bundesgebührengesetz [2] losgelöst wur...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3 Fälle der (privilegierten) Haftungsbeschränkung

Rz. 10 Die Haftung ist nach dem Wortlaut von § 32 AO auf folgende Fälle der Amts- oder Dienstpflichtverletzung des Amtsträgers beschränkt. Die Fälle der Haftungsbeschränkung sind in § 32 Nr. 1 bis 3 AO abschließend beschrieben.[1] Rz. 11 Unbeachtlich für die zu beschränkende Haftung ist es, auf welchem Weg es zu einer Nichtfestsetzung, einer zu niedrigen Festsetzung, zu einer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4 Verschiebung der Fälligkeit

Rz. 26 Im Einzelfall kann die Fälligkeit eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis verändert werden. § 220 selbst sagt hierzu nichts. Die Vorschriften über die verändernden Maßnahmen ergeben jedoch eine Verschiebung der Fälligkeit. So kann die Fälligkeit nach § 221 AO für die Verbrauchsteuern und die USt vorverlegt werden.[1] Durch Stundung [2] und Aussetzung der Vollzie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Erhebungsverfahren

Rz. 2 Der 5. Teil der AO wird zwar als "Erhebungsverfahren" bezeichnet, enthält aber tatsächlich nur recht wenige Verfahrensvorschriften.[1] Seinen wesentlichen Inhalt machen hingegen steuerschuldrechtliche Regelungen aus, die vorwiegend materiell-rechtlichen Charakter besitzen und nur eher am Rande das Verfahren berühren. Da es i. d. R. um die Verwirklichung steuerlicher An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Abgrenzung gegenüber anderen Regelungen

Rz. 4 Das Erhebungsverfahren ist von der im 6. Teil der AO geregelten "Vollstreckung" insofern zu unterscheiden, als Letztere die Verfahrensregeln zur zwangsweisen Realisierung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis bringen. Die früher vertretene Differenzierung zwischen "freiwilligen" Leistungen und der Vollziehung[1] kann nicht mehr als Abgrenzung zwischen Erhebung u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2 Begriff und Bedeutung der Fälligkeit

Rz. 2 Fälligkeit bedeutet bei Geldansprüchen, also allen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, unter Heranziehung des Gedankens des § 271 BGB für den Schuldner das Zahlenmüssen und für den Gläubiger das Fordern können.[1] Erst vom Zeitpunkt der Fälligkeit an kann der Gläubiger fordern und muss der Schuldner zahlen. Damit ist die Fälligkeit die erste Voraussetzung für da...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.1 Eintritt des auslösenden Ereignisses vor dem 1.1.2022 (Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. a) a. F.

Rz. 39 Durch das Jahressteuergesetz 2024[1] wurde die Sonderregelung für einbringungsgeborene Anteile mWv 1.1.2025 abgeschafft. Der Veräußerungsgewinn aus ehemals einbringungsgeborenen Anteilen unterliegt zukünftig ebenso wie der Gewinn aus der Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile i. S. d. §§ 20, 21 UmwStG der Besteuerung nach § 17 EStG. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG a. F...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.2 Eintritt des auslösenden Ereignisses nach dem 31.12.2021 (Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. b) a. F.

Rz. 52b Mit dem ATADUmsG[1] wurde die Wegzugsbesteuerung zum 1.7.2021 neu geregelt. Der Gesetzgeber hatte zunächst keine Abstimmung mit der Neuregelung vorgenommen.[2] Dies wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022[3] allerdings nachgeholt. Sofern ein das deutsche Besteuerungsrecht ausschließende Ereignis nach dem 31.12.2021 eintritt, gilt nach § 27 Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. b Um...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Weiteranwendung des § 20 Abs. 6 UmwStG a. F. (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 32 § 20 Abs. 6 UmwStG a. F.[1] erklärte die Regelung des § 21 Abs. 2 S. 3 bis 6 UmwStG a. F.[2] zur Stundung nebst Ratenzahlung der fälligen Steuer über 5 Jahre für entsprechend anwendbar. Die Stundungsregelung konnte von einem Einbringenden i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG a. F. in Anspruch genommen werden, wenn nach § 20 Abs. 3 UmwStG a. F. zwingend der Teilwert angesetzt w...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anforderungen an die Stundung von Erbschaftsteuer nach § 28 Abs. 3 ErbStG

Leitsatz Eine Stundung der Erbschaft-/Schenkungsteuer nach § 28 Abs. 3 Satz 1 ErbStG bzw. nach § 222 AO ist in den Fällen ausgeschlossen, in denen der Erwerber die auf das - nach § 13d Abs. 3 ErbStG begünstigte - Vermögen entfallende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer entweder aus dem - neben dem begünstigten Vermögen - weiteren erworbenen Vermögen oder aus seinem vorhandenen eigenen Vermögen aufbringen kann. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Erwerber weder über eigenes Vermögen verfügt no...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Die Nichtentrichtung der Steuer im Fälligkeitszeitpunkt

Rz. 50 Der Tatbestand des § 26a Abs. 1 UStG steht in seinem zweiten Bestandteil im unmittelbaren Zusammenhang mit den in § 18 Abs. 1 S. 4 und Abs. 4 S. 1 oder 2 UStG oder 2, Abs. 4c S. 2, Abs. 4e S. 4 oder Abs. 5a S. 4 UStG sowie der neu zum 1.7.2021 eingeführten § 18i Abs. 3 S. 3, § 18j Abs. 4 S. 3 oder § 18k Abs. 4 S. 3 UStG genannten Pflichten zur Entrichtung der geschuld...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab dem durch den russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 ausgelösten Anstieg der Marktzinsen

Leitsatz 1. Aufgrund des deutlichen und nachhaltigen Anstiegs der Marktzinsen, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist, bestehen jedenfalls seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge. 2. Wenn das Finanzamt (FA) zwar Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt, deren Wirkung aber von der Erbringung einer Sicherheitsleistung abhängig macht, bewirkt die spätere Leistun...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG

Leitsatz Gegen die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes bestehen auch bei ­einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Normenkette § 6b Abs. 7 EStG, Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG Sachverhalt Die Klägerin zu 1. betreibt in der Rechtsform einer GbR seit dem 1.7.2020 einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Gesellschafter der Klägerin zu 1. waren die Erbengemeinschaft C/D, bestehend aus Herrn C und dessen Tochte...§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG§ 6b EStG§ 6b Abs. 7 EStG§ 6b Abs. 7 EStG§ 6b Abs. 7 EStG FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.9.2023, 10 K 1459/22mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 4 Stundung

Bei der Stundung sind folgende Fälle zu unterscheiden[1]: Die Stundung wird vor Fälligkeit beantragt, aber erst nach Fälligkeit bewilligt: Die Finanzbehörden stunden hier rückwirkend ab Fälligkeitstag. Die Schonfrist von 3 Tagen läuft vom neuen Fälligkeitstag (Ende der Stundungsfrist) an. Die Stundung wird vor Fälligkeit beantragt und nach Fälligkeit abgelehnt: Hier gewähren d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 8.5 Begünstigtes Produktivvermögen

Begünstigt ist begünstigungsfähiges Produktivvermögen, soweit es sich nicht um schädliches Verwaltungsvermögen handelt (§ 13b Abs. 2 ErbStG). Begünstigungsfähig ist Betriebsvermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) beim Erwerb eines Gewerbebetriebs (§ 95 BewG), eines der Ausübung eines freien Berufes dienenden Vermögens (§ 96 BewG), eines Anteils an einer gewerblich oder freiberu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 8 Billigkeitserlass

Die Erhebung entstandener Säumniszuschläge kann aus sachlichen oder persönlichen Gründen unbillig sein (§ 227 AO). Persönliche Billigkeitsgründe nimmt die Finanzverwaltung i. d. R. in folgenden Fällen an[1]: Bei plötzlicher Erkrankung des Steuerpflichtigen, wenn er selbst dadurch an der pünktlichen Zahlung gehindert war und es ihm seit seiner Erkrankung bis zum Ablauf der Zahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 3 Nachträgliche Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung

Nachträgliche Aufhebungen oder Änderungen der Festsetzung einer Steuer- oder Haftungsschuld lassen die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt (§ 240 Abs. 1 Satz 4 AO). Aufgrund welcher Vorschrift die Festsetzung aufgehoben oder geändert wird, z. B. aufgrund Einspruch, Klage oder einer Änderungsvorschrift, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Säumniszuschläge bei Bescheid...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 5 Aussetzung der ­Vollziehung

Bei Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung gelten ähnliche Grundsätze wie bei Anträgen auf Stundung[1]: Wird eine Aussetzung der Vollziehung vor Fälligkeit beantragt, aber erst nach Fälligkeit bewilligt, gewährt die Finanzverwaltung die Aussetzung der Vollziehung zur Aufhebung der verwirkten Säumniszuschläge i. Allg. mit Wirkung ab dem Fälligkeitstag. Wird ein Aussetzungsantr...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 135 Angaben zu antizipativen Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB) Werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Forderungen) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 1.2 Nichtzahlung bei Fälligkeit

Säumniszuschläge entstehen, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nicht – wie alle anderen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern sogleich durch Zahlungsaufforderung erhoben werden (§ 218 Abs. 1 Satz 1 AO, s. Tz. 8). Ein Verschulden des Steuerp...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6 Besondere Stundungsmöglichkeiten

§ 28 Abs. 3 ErbStG enthält seit dem 1.1.2025 [1] die Möglichkeit, bei zu Wohnzwecken genutztem Grundbesitz, dem Erwerber die auf den Grundbesitz entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu 10 Jahre zu stunden, soweit der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung dieses Vermögens aufbringen kann. Dies gilt für im Drittlandsgebiet belegenen Grundbesitz nur, wenn der Drittstaa...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.2 Erweiterte Unterhaltspflicht der Eltern

Rz. 48 Für Eltern gilt die erweiterte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB. Ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber müssen Eltern alle verfügbaren Mittel einschließlich ihres Vermögensstammes (von Pückler, in: Grüneberg, BGB, § 1603 Rz. 36) zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig verwenden. Ihnen verbleiben aber nach der Düsseldorfer Tabelle al...mehr

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Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Kommentar Das BMF hat eine überarbeitete Fassung seines Schreibens zur Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG veröffentlicht. In das neue Schreiben eingeflossen sind nicht nur die jüngsten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz, sondern auch aktuelle BFH-Rechtsprechung. Im Folgenden werden nicht nur die Änderungen des neuen BMF-Schreibens v. 12.3.2025 (...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.1 Mahnung des Gläubigers

Mahnungen zu verschicken, wird vom Unternehmer, obwohl er im Recht ist, oft als unangenehm empfunden. Um Kunden nicht zu verärgern, sollte man diese unmittelbar nach Überschreitung des festgesetzten Zahlungstermins möglichst persönlich anrufen und an die offene Zahlung höflich, aber bestimmt erinnern und einen neuen Zahlungstermin vereinbaren. Anschließend sollte der Inhalt ...mehr

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Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 2 Fälligkeit in Vierteljahresbeträgen (Abs. 1)

Rz. 10 In § 28 GrStG wird i. S. d. § 220 Abs. 2 S. 2 AO die Fälligkeit der nach § 27 GrStG festgesetzten Grundsteuer bestimmt. Ab dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt können die Gemeinden als Steuergläubiger die Leistung der Grundsteuer vom Steuerschuldner verlangen. In § 28 Abs. 1 GrStG wird der Grundsatz normiert, dass der Jahresbetrag der Grundsteuer jeweils in Vierteljahre...mehr

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Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 2 Abrechnung bei zu niedrigen Vorauszahlungen (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 29 GrStG sind an den Fälligkeitsterminen i. S. d. § 28 GrStG Grundsteuer-Vorauszahlungen zu entrichten, wenn die Jahressteuerschuld zwar für ein vorangegangenes Kj., aber noch nicht für das laufende Kj. festgesetzt worden ist. Wird die Jahressteuerschuld für das laufende Kj. festgesetzt, erfolgt eine Abrechnung der bisher entrichteten Vorauszahlungen. Die Voraus...mehr

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Roscher, GrStG § 1 Heberecht / 5 Exkurs: Verwaltung der Grundsteuer

Rz. 17 Während die Ertragshoheit für die Grundsteuer den Gemeinden obliegt (siehe Rz. 1 ff.), erfolgt die Verwaltung der Grundsteuer zum Teil durch die Finanzbehörden der Länder, zum Teil durch die Gemeinden. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie in der Stadt Bremen (nicht in der Stadt Bremerhaven) wird die Grundsteuer ausschließlich von den Finanzbehörden verwaltet. D...mehr

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Roscher, GrStG § 10 Steuers... / 3 Gesamtschuldner (Abs. 2)

Rz. 17 Ist der Steuergegenstand mehreren Personen zugerechnet, so sind sie nach § 10 Abs. 2 GrStG Gesamtschuldner. Nach der allgemeinen Bewertungsvorschrift in § 3 BewG ist für ein Wirtschaftsgut, das mehreren Personen zusteht, der Wert im Ganzen zu ermitteln. Dieser Wert ist auf die Beteiligten nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu verteilen, soweit die Gemeinschaft nach dem ...mehr

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Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 3 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 16 Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der haftungsbegründenden Vorschrift nach § 12 GrStG bzw. die materielle Duldungspflicht vor (Rz. 11-13), nimmt die Gemeinde als Steuergläubiger den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer des Grundstücks, der die Vollstreckung dulden muss (Duldungspflichtiger), gem. § 77 Abs. 2 S. 1 AO i. V. m. § 191 Abs. 1 S. 1 AO durch Duld...mehr