Fachbeiträge & Kommentare zu Stundung

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Umfang der Pflichtteilsklausel

Rz. 49 Genaues Augenmerk ist darauf zu legen, welches Verhalten nach der konkreten Formulierung der Klausel den Ausschluss des Pflichtteils auslösen soll. Wird in der Klausel auf das Verlangen oder das Geltendmachen des Pflichtteils abgestellt, so ist lediglich das ernsthafte außergerichtliche oder gerichtliche Auszahlungsbegehren Voraussetzung und nicht, dass der Anspruchst...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2303 ff.... / D. Erbrechtsreform 2010

Rz. 15 Vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung war von Anfang an klar, dass auch im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts[42] das Pflichtteilsrecht nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden würde. Die Zielsetzung bestand vielmehr darin, das Pflichtteilsrecht an die seit Inkrafttreten des BGB eingetretenen gesellschaftliche...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Pflichtteilsverzicht

Rz. 60 Die erbschaftsteuerliche Behandlung des Pflichtteilsverzichts hängt maßgeblich vom Zeitpunkt der Verzichtserklärung ab. Grundsätzlich wäre in einem unentgeltlichen Verzicht eine ebenfalls steuerpflichtige freigebige Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) an den Erben zu sehen. Diese ist aber gem. § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG ausdrücklich von der Besteuerung ausgenommen.[268...mehr

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GmbH: Stimmverbot

Begriff Grundsätzlich hat jeder Gesellschafter der GmbH pro EUR seiner Beteiligung eine Stimme, mit der er bei der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung sein Stimmrecht ausüben kann. Ausnahmen gelten u. a. dann, wenn ein Interessenkonflikt vorliegt, so darf z. B. der Gesellschafter nicht "Richter in eigener Sache" sein. Dann gilt ein gesetzliches Stimmverbot. Ge...mehr

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GmbH-Geschäftsführer oder G... / 5 Begrenzung der Abfindung

Scheidet ein Gesellschafter aus der GmbH aus, steht ihm auf jeden Fall eine Abfindung zu. Selbst dann, wenn im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde, dass keine Abfindung gezahlt wird. Eine solche Klausel ist unzulässig und unwirksam. Steht der nach der Buchwertklausel ermittelte Wert in einem groben Missverhältnis zu seinem Verkehrswert, wird die danach ermittelte Abfindung...mehr

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§ 13 Erbrecht / 7. Muster: Stundungsantrag des Erben auf Stundung des Pflichtteils nach 2331a BGB

Rz. 302 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.35: Stundungsantrag des Erben auf Stundung des Pflichtteils nach 2331a BGB An das Amtsgericht- – Nachlassgericht – _________________________ Antrag des _________________________ – Antragsteller – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen _________________________ – Antragsgegner – Prozessbevollmächtigter...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Stundung

Rz. 60 Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten eines Steuerpflichtigen ist (z.B. für den über die Aufrechnung hinausgehenden Betrag der Umsatzsteuernachzahlung, siehe Rdn 56) ein Antrag auf Stundung mit Ratenzahlung zu stellen. (1) Voraussetzungen Rz. 61 Gem. § 222 S. 1 AO können die Finanzbehörden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn di...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Muster: Antrag auf Stundung

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.6: Antrag auf Stundung An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Identifikationsnr.: 12/345/678/912; W. Schulz, Franzstraße 87, 53111 Bonn Namens und mit Vollmacht unseres Mandanten beantragen wir die Stundung der Umsatzsteuerabschlusszahlung gem. der Umsatzsteuerjahresanmeldung für 2019 i.H.v. 10.000 EUR. Begründung: Der S...mehr

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§ 39 Steuerrecht / (2) Verknüpfung mit Stundung

Rz. 59 Um in solchen Konstellationen einen Aufschub der Umsatzsteuernachzahlung bis zum Entstehen der Aufrechnungslage zu erreichen, empfiehlt es sich, einen Antrag auf Stundung der bereits fälligen Umsatzsteuernachzahlung bis zur Fälligkeit des Anspruchs auf Einkommensteuererstattung zu stellen. Einer solchen Verrechnungsstundung werden die Finanzbehörden nach § 222 AO rege...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 1. Stundung, Aufrechnung

a) Typischer Sachverhalt Rz. 56 Der Gewerbetreibende W. Schulz muss für 2025 Umsatzsteuer i.H.v. 10.000 EUR nachzahlen. Zeitgleich mit der Umsatzsteuerjahresanmeldung reicht er seine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein, nach der sich für 2025 ein Steuerguthaben i.H.v. 4.000 EUR ergibt. Der Gewerbebetrieb des Schulz befindet sich wegen eines Forderungsausfalls aufgrund...mehr

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§ 39 Steuerrecht / (3) Persönliche Stundungsansprüche

Rz. 63 Im Hinblick auf die Geltendmachung persönlicher Stundungsgründe differenziert die Praxis der Finanzämter erheblich. Dies beruht letztlich darauf, dass die Entscheidung über die Stundung eine mit einem unbestimmten Rechtsbegriff ("erhebliche Härte") gekoppelte Ermessensentscheidung darstellt. Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn die Steuerzahlung bei dem Steuerpflicht...mehr

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§ 39 Steuerrecht / (1) Voraussetzungen

Rz. 61 Gem. § 222 S. 1 AO können die Finanzbehörden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Steuerpflichtigen bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Dabei soll die Finanzbehörde die Stundung i.d.R. nur auf Antrag und nur gegen Sicherheitsleist...mehr

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§ 39 Steuerrecht / (2) Sachliche Stundungsansprüche

Rz. 62 Unproblematisch ist regelmäßig eine Stundung aus sachlichen Gründen wie die vorliegende Verrechnungsstundung im obigen Beispiel im Hinblick auf den Einkommensteuererstattungsanspruch. Denn für den Steuerpflichtigen stellt die Einziehung einer Steuer eine erhebliche sachliche Härte dar, wenn er mit einer Steuererstattung in Kürze rechnen kann, ohne dass bereits die Mög...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 68 Im Unterschied zu oben stehendem Fall (siehe Rdn 56) kann Herr Schulz eine Stundung nicht erwarten, da aufgrund des erlittenen Forderungsausfalles der Steueranspruch bei einer Stundung gefährdet erscheint. Die Finanzbehörde vollstreckt schließlich wegen der Umsatzsteuernachzahlung i.H.v. 6.000 EUR. Es fallen Säumniszuschläge i.H.v. 1 % gem. § 240 AO für insgesamt vier...mehr

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§ 39 Steuerrecht / (5) Stundungszinsen, Säumniszuschläge

Rz. 65 Während des Vollstreckungsaufschubs fallen Säumniszuschläge gem. § 240 AO i.H.v. monatlich 1 % des rückständigen Steuerbetrages an, während die Stundungszinsen nur 0,5 % pro Monat ausmachen, §§ 234, 238 AO. Dabei kann auf die Zinsen ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falles (z.B. zinslose Verrechnungsstundung) unbillig wä...mehr

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§ 39 Steuerrecht / (4) Verknüpfung mit Vollstreckungsaufschub

Rz. 64 Zusätzlich sollte der Berater einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub gem. § 258 AO stellen. Die Finanzbehörde kann, soweit die Vollstreckung im Einzelfall unbillig ist, die Vollstreckung einstweilen einstellen oder beschränken oder eine Vollstreckungsmaßnahme aufheben.mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Muster: Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.7: Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Identifikationsnr.: 12/345/678/912; W. Schulz, Franzstraße 87, 53111 Bonn Namens und in Vollmacht unseres Mandanten beantragen wir den Erlass von Säumniszuschlägen zur Umsatzsteuer 2025 i.H.v. 50 % der angefallenen Säumniszuschläge von in...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / e) Andere dem Darlehen wirtschaftlich entsprechende Leistungen

Rz. 303 Das Gesetz definiert nicht, was i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO Forderungen aus Rechtshandlungen sind, die einem Darlehen eines Gesellschafters (vgl. Rdn 307 f., vgl. Leistungen durch Dritte Rdn 309 f.) wirtschaftlich entsprechen. Dazu zählen:mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 56 Der Gewerbetreibende W. Schulz muss für 2025 Umsatzsteuer i.H.v. 10.000 EUR nachzahlen. Zeitgleich mit der Umsatzsteuerjahresanmeldung reicht er seine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein, nach der sich für 2025 ein Steuerguthaben i.H.v. 4.000 EUR ergibt. Der Gewerbebetrieb des Schulz befindet sich wegen eines Forderungsausfalls aufgrund der Insolvenz eines Gro...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 7. Inhalt und Form des Verbraucherinsolvenzantrags

Rz. 216 Stellt der Schuldner direkt oder im Anschluss an einen Gläubigerantrag einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, so hat er diesem Antrag gem. §§ 305 Abs. 1, 287, 4a InsO folgende Unterlagen beizufügen oder unverzüglich nachzureichen:mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Aufrechnung Rz. 57 Für die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sowie für die Aufrechnung gegen diese Ansprüche gelten die Vorschriften der §§ 387 ff. BGB sinngemäß, § 226 Abs. 1 AO. Dabei schließt § 226 Abs. 2 AO die Aufrechnung mit verjährten Forderungen aus.[83] Denn anders als im BGB (siehe dort zur Aufrechnung bei Verjährung, § 215 BGB) führt die...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Persönlich

Rz. 71 Persönliche Billigkeitsgründe liegen vor, wenn entweder die Fortführung eines Unternehmens des Steuerpflichtigen oder dessen notwendiger Lebensunterhalt vorübergehend oder dauernd gefährdet werden und eine Stundung nicht ausreichend ist. Der Erlass muss geeignet sein, die Verhältnisse des Steuerpflichtigen in absehbarer Zeit wieder zu normalisieren.[93]mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / III. Checkliste: Richtige Verfahrensart und gedankliche Vorabprüfung

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§ 39 Steuerrecht / aa) Aufrechnung

Rz. 57 Für die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sowie für die Aufrechnung gegen diese Ansprüche gelten die Vorschriften der §§ 387 ff. BGB sinngemäß, § 226 Abs. 1 AO. Dabei schließt § 226 Abs. 2 AO die Aufrechnung mit verjährten Forderungen aus.[83] Denn anders als im BGB (siehe dort zur Aufrechnung bei Verjährung, § 215 BGB) führt die Verjährung im ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Muster: Beschlussfassung über Wirtschaftsplan mit kombinierter Fortgeltungs- und Verfallklausel

Rz. 70 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.16: Beschlussfassung über Wirtschaftsplan mit kombinierter Fortgeltungs- und Verfallklausel Die GdWE beschließt die Fortdauer der Vorschüsse zur Kostentragung basierend auf dem Wirtschaftsplan für das Jahr _________________________ mit Gesamtkosten i.H.v. _________________________ und Einzelkosten gemäß Anlag...mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Checkliste: Insolvenzantrag

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Natürliche Personen und Einzelkaufmann

Rz. 24 Ist der Schuldner eine natürliche Person, besteht für ihn grundsätzlich keine Antragspflicht. Allerdings kann ein Gläubiger Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Ein bloß hilfsweise gestellter Eigenantrag ist nicht zulässig. Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht allerdings die Möglichkeit der Antragsrücknahme (siehe Rdn 20). Kommt es zu ei...mehr

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§ 39 Steuerrecht / (1) Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 58 Daher würde es sich anbieten, dass Sch (aus dem Fall Rdn 56) seinen Einkommensteuererstattungsanspruch gegen die Umsatzsteuernachzahlung aufrechnet.[84] Dabei ergibt sich jedoch das Problem, dass der Anspruch, mit dem er aufrechnet, fällig sein muss. Das Einkommensteuerguthaben wird jedoch erst aufgrund der Einkommensteuerfestsetzung fällig, da es sich bei der Einkomm...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / f) Fälligkeit

Rz. 15 Eine umfangreiche Schlussrechnung kann nicht innerhalb weniger Tage gewissenhaft geprüft werden. Daher ist die sofortige Fälligkeit des Werklohns mit der Verzinsungspflicht nach § 641 Abs. 4 BGB keine angemessene Folge. Es bietet sich eine Regelung in Anlehnung an die VOB/B an: Nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird der Anspruch auf Schlusszahlung spätestens nach 30 Tagen ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 76 Der Schuldner ist sowohl in dem vorläufigen Insolvenzverfahren als auch in dem eröffneten Insolvenzverfahren zur Auskunft und Mitwirkung gegenüber dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter verpflichtet, §§ 20, 97 ff. InsO. Gem. §§ 20 Abs. 1 S. 2, 101 InsO betrifft die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten auch die Mitglieder von Vertretungs- und Aufsichtsorganen juristischer ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 37 Der Schuldner kann sich im vorliegenden Fall mit der Vollstreckungsabwehrklage, auch Vollstreckungsgegenklage genannt, gem. § 767 ZPO gegen die Vollstreckung wehren.[24] Sachlich und örtlich zuständig ist ausschließlich das erstinstanzliche Prozessgericht (vgl. §§ 767 Abs. 1, 802 ZPO). Die Vollstreckungsgegenklage beseitigt nur die Vollstreckbarkeit eines Urteils, nich...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, reformiert durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs – und Vormundschaftsrechts,[74] der hier mangels Abschlusses eines Ehevertrages gilt, sieht u.a. für den Fall der Beendigung der Ehe durch Ehescheidung die Durchführung des Zugewinnausgleichs nach Maßgabe der §§ 1372 ff. BGB vor. Nach § 1378 Abs. 1 BGB ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Rechtsfolgen

Rz. 290 Gem. § 31 GmbHG sind dem Auszahlungsverbot des § 30 GmbHG zuwider geleistete Zahlungen der GmbH zu erstatten. Verpflichtet ist in erster Linie der (auch ausgeschiedene)[1153] Gesellschafter als Empfänger. Die Verpflichtung ist persönlicher Natur, nicht aber mit dem Anteil verbunden, so dass bei dessen Veräußerung der Erwerber nicht haftet. Rz. 291 Der Anspruch geht au...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Antrag auf Verfahrenskostenstundung/Erteilung der Restschuldbefreiung für natürliche Personen, die einen Geschäftsbetrieb haben

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.4: Antrag auf Verfahrenskostenstundung _________________________ (Aktenzeichen des Gerichts, falls bekannt) Antragssteller/in Name: _________________________ Vorname: _________________________ Straße: _________________________ PLZ und Ort: _________________________ Ich beantrage die Bewilligung der Verfahrenskosten...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Aussetzung der Vollziehung

Rz. 4 Die Einlegung des Einspruchs hemmt die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes nicht. Es bedarf der Aussetzung der Vollziehung, § 361 AO. Nach dieser Vorschrift kann die Finanzbehörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, die Vollziehung von Amts wegen ganz oder teilweise aussetzen. Es empfiehlt sich aber, einen ausdrücklichen Antrag auf Aussetzu...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Muster: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.2: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot der _________________________ (Anbieter und möglicher Unternehmer – im Folgenden: AN) an die _________________________ (Adressat und möglicher Auftraggeber – im Folgenden: AG) Bauvorhaben: _________________________ Gewerk: ______...mehr

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§ 15 Familienrecht / 13. Verzicht

Rz. 282 Ein Verzicht oder Teilverzicht auf Trennungsunterhaltsansprüche ist nur in Grenzen möglich. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360a Abs. 3 BGB anwendbar, sodass im Rahmen von Unterhaltsvergleichen darauf zu achten ist, dass es nicht zum unzulässigen (Teil-)Verzicht kommt.[441] Beachten! Das Verbot, auf Unterhaltsansprüche für die...mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Wertermittlungsverlangen gegen M

Rz. 67 Über den eigentlichen Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB hinaus wird den Ehegatten durch § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB die Verpflichtung auferlegt, den Wert der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zu ermitteln. Dabei hat die Kosten der Wertermittlung der Auskunftspflichtige zu tragen.[118] Lediglich die Kosten eines Sachverständigen hat derjenige Ehegatte zu...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 7. Insolvenzstrafrechtliche Besonderheiten für den Schuldner

Rz. 42 In der wirtschaftlichen Krise bestehen neben der Strafandrohung bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht in § 15a InsO für den Schuldner bzw. dessen geschäftsführenden Organe sowie für den faktischen Geschäftsführer (§ 14 StGB) weitere, typische strafrechtliche Risiken. Beschäftigt der Schuldner Arbeitnehmer, macht er sich ggf. dann strafbar, wenn er fällige Arbeitne...mehr

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§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Abtretung einzelner Forderungen

Rz. 55 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.7: Abtretung einzelner Forderungen Zwischen _________________________ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sich...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / a) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht

Rz. 147 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 22.20: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Generalvollmacht Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, Notar _________________________ erschien: Herr/Frau _________________________ Der Vollmachtgeber bestellt hierdurch zu seinem General...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Mantelzessionsvertrag

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.8: Mantelzessionsvertrag Zwischen _________________________ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgebe...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 4. Die Wahrnehmung der Rechte ist nicht mutwillig

Rz. 62 Maßstab – verständige Partei Eine Rechtsverfolgung ist dann nicht mutwillig, wenn eine verständige, nicht bedürftige Partei ihr Recht in gleicher Weise verfolgen würde. Mutwilligkeit ist bei z.B. mehrfacher Beantragung von Beratungshilfe zu bejahen. Für die Mutwilligkeit ist nicht auf die Wahrnehmung der Rechte, sondern Inanspruchnahme der Beratungshilfe abzustellen. Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / b) Haftung für Arbeitnehmeranteile

aa) Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Geschäftsführers Rz. 103 Der Geschäftsführer macht sich nach § 266a StGB strafbar, wenn er die Arbeitnehmeranteile nicht abführt. § 266a StGB ist Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 3546; NJW 2002, 1122; NJW 2000, 2993; VersR 1989, 922; GmbHR 1997, 25; BGH GmbHR 1998, 280; h.M. auch im Schrifttum: Alt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Anwendungsbereich – Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung

Rz. 83 Die Bestimmung erfasst Ersatzansprüche, welche der Gesellschaft aus der Geschäftsführung gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter zustehen. Die Bestimmung ist auf Aufsichtsratsmitglieder oder Mitglieder anderer Gesellschaftsorgane entspr. anwendbar (Noack § 46 Rz. 58, 59; Scholz/ K. Schmidt/Bochmann § 46 Rz. 146; Hachenburg/Hüffer § 46 Rz. 90; s. auch BGH v. 30.11.20...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.1 Verzug

Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug ist (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a BGB) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines ...mehr

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Kindergeld / 20.5 Rückzahlung von Kindergeld

Wird eine Kindergeld-Festsetzung aufgehoben, ist das gezahlte Kindergeld vom Leistungsempfänger gem. § 37 Abs. 2 AO an die Familienkasse zu erstatten. Der rechtliche Grund für die erfolgte Kindergeld-Zahlung fiel nämlich durch die Aufhebung der Kindergeld-Festsetzung weg. Zum Begriff des Leistungsempfängers i. S. v. § 37 Abs. 2 AO entschied der BFH.[2] Danach ist ein Dritter ...mehr