Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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§ 27 Kapitalmarktrecht / Literaturtipps

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Kosten des Studiums und der... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Der BFH hat mit Urteilen v. 12.1.2023 und 15.2.2023 zu Fragen der einkommensteuerlichen Geltendmachung von Kosten der Berufsausbildung entschieden (BFH v. 12.1.2023 – VI R 41/20, EStB 2023, 183 [Günther] und BFH v. 15.2.2023 – VI R 22/21, EStB 2023, 184 [Günther]). Diese Urteile sollen Anlass sein, sich mit dem Problemfeld, unter welchen Voraussetzungen ü...mehr

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Verjährung im Steuerstrafrecht (AO-StB 2023, Heft 12, S. 393)

VorsRiLG a.D. StB Helmut Tormöhlen[*] Rechtsfolge der eingetretenen Verjährung ist, dass eine Strafverfolgung nicht mehr vorgenommen werden darf bzw. die Einstellung eines bereits laufenden Strafverfahrens erfolgen muss. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Rechtswirkungen der Verfolgungsverjährung, Abgrenzung zur steuerlichen Festsetzungsverjährung, Beginn und Länge der Ver...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / 1. Beginn der Verjährung

Die Verjährung beginnt mit der Beendigung der Tat (§ 78a S. 1 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Dies stellt sich bei Steuerdelikten wie folgt dar: In den Fällen von Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder leichtfertigerSteuerverkürzung ist die Tat jedenfalls vollendet, wenn der Taterfolg der Steuerverkürzung eingetreten oder der ungerechtfertigte Steuervorteil erlangt worden ist. Im ...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / I. Wesen und Rechtswirkungen der Verfolgungsverjährung

Rechtsfrieden: Das Wesen der Strafverfolgungsverjährung wird von diversen Aspekten geprägt. Zum einen dient die Verjährung dem Rechtsfrieden, denn es ist anerkannt, dass das Strafbedürfnis mit zunehmendem zeitlichem Abstand schwindet (BGH v. 19.2.1963 – 1 StR 318/62, BGHSt 18, 274; Ebner in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl. 2023, § 376 AO Rz. 5; Asholt in Hüls/R...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / 4. Mehrere Taten

Die Unterbrechung der Verjährung umfasst die Tat im prozessualen Sinne (§ 264 Abs. 1 StPO), also das konkrete geschichtliche Ereignis, dessen Strafbarkeit in Frage steht, i.d.R. vollumfänglich. Dies gilt aber dann nicht, wenn der Verfolgungswille der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft, BuStra, Steufa, Zollfahndung usw.) sich erkennbar nur auf einzelne Taten oder Tat...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / c) Sonderfall: Aussetzung des Strafverfahrens

Falls das Steuerstrafverfahren nach § 396 AO ausgesetzt ist und die Verjährung somit nach § 396 Abs. 3 AO ruht, kann die absolute Verjährung insoweit ebenfalls nicht eintreten (str.; OLG Karlsruhe v. 8.3.1990 – 2 Ss 222/89, wistra 1990, 205; Ebner in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl. 2023, § 376 AO Rz. 101; Jäger in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl....mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / 4. Auswirkungen auf die Einziehung

Im Gegensatz zum alten Recht der Vermögensabschöpfung, das bis zum 30.6.2017 galt, ist die Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen (§ 73 ff. StGB) nicht mehr an die Verfolgbarkeit der zugrunde liegenden Tat geknüpft. Vielmehr können die Einziehung von Taterträgen (§§ 73, 73b StGB), die Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73c StGB) und die Sicherungsein...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / 3. Abschließender Katalog

Zu beachten ist, dass der Katalog der Unterbrechungstatbestände in § 78c StGB als abschließend zu verstehen ist, so dass die analoge Anwendung einzelner Vorschriften hier nicht in Betracht kommt. So unterbricht ein richterlicher Beschluss zur Telekommunikationsüberwachung gem. §§ 100a ff. StPO nicht die Verjährung (BGH v. 29.9.2004 – 1 StR 565/03, wistra 2005, 27; Rolletschk...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 11. Steuerstrafrecht

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Verjährung im Steuerstrafre... / a) Steuerstraftaten

Die Verjährungfrist für Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Steuerhehlerei (§ 374 Abs. 1 AO), Bannbruch (§ 372 AO), Steuerzeichenfälschung (§ 369 Abs. 1 Nr. 3 AO i.V.m. §§ 148, 149 StGB) und Begünstigung (§ 369 Abs. 1 Nr. 4 AO i.V.m. § 257 StGB) sowie für gewerbs- oder bandenmäßige Schädigung des USt-Aufkommens (§ 26c UStG) beträgt nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO fün...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / b) Steuerordnungswidrigkeiten

Die Verjährungsregelungen zu den Steuerordnungswidrigkeiten (§ 377 AO) sind unsystematisch und schwer nachvollziehbar. Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO), Steuergefährdung (§ 379 AO) und Gefährdung der Abzugsteuern (§ 380 AO) verjähren – wie im Regelfall Steuerstraftaten und abweichend von § 31 OWiG – gem. § 384 AO nach fünf Jahren; wohl getragen von dem Gedanken, dass si...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / IV. Verjährungsunterbrechung

1. Die möglichen Ermittlungshandlungen Die Verjährung wird durch bestimmte, enumerativ in § 78c StGB aufgeführte Ermittlungshandlungen unterbrochen, was bedeutet, dass nach jeder wirksamen Unterbrechung die Verjährung von Neuem beginnt (§ 78c Abs. 3 S. 1 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Die Verjährung wird insb. durch folgende Maßnahmen unterbrochen: die erste Vernehmung des Besch...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / 2. Anordnung der Maßnahmen

Es genügt für eine Verjährungsunterbrechung, dass die entsprechende Anordnung oder Entscheidung unterzeichnet ist, wenn das Schriftstück alsbald danach in den Geschäftsgang gelangt ist (§ 78c Abs. 2 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO).mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / [Ohne Titel]

VorsRiLG a.D. StB Helmut Tormöhlen[*] Rechtsfolge der eingetretenen Verjährung ist, dass eine Strafverfolgung nicht mehr vorgenommen werden darf bzw. die Einstellung eines bereits laufenden Strafverfahrens erfolgen muss. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Rechtswirkungen der Verfolgungsverjährung, Abgrenzung zur steuerlichen Festsetzungsverjährung, Beginn und Länge der Verj...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / III. Beginn und Länge der Verjährungsfristen und absolute Verjährung

1. Beginn der Verjährung Die Verjährung beginnt mit der Beendigung der Tat (§ 78a S. 1 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Dies stellt sich bei Steuerdelikten wie folgt dar: In den Fällen von Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder leichtfertigerSteuerverkürzung ist die Tat jedenfalls vollendet, wenn der Taterfolg der Steuerverkürzung eingetreten oder der ungerechtfertigte Steuervorteil...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / 2. Verjährungsfrist

a) Steuerstraftaten Die Verjährungfrist für Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Steuerhehlerei (§ 374 Abs. 1 AO), Bannbruch (§ 372 AO), Steuerzeichenfälschung (§ 369 Abs. 1 Nr. 3 AO i.V.m. §§ 148, 149 StGB) und Begünstigung (§ 369 Abs. 1 Nr. 4 AO i.V.m. § 257 StGB) sowie für gewerbs- oder bandenmäßige Schädigung des USt-Aufkommens (§ 26c UStG) beträgt nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i.V.m. ...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / 3. Absolute Verjährung

a) Allgemeines Die sog. absolute Verjährung – der späteste Zeitpunkt der Verfolgungsverjährung im Hinblick auf etwaige Verjährungsunterbrechungen (s.u. IV!) – tritt i.d.R. nach Ablauf der doppelten Verjährungsfrist von fünf Jahren ein (§ 78c Abs. 3 S. 2 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO), in den Fällen der (einfachen) Steuerhinterziehung somit nach 10 Jahren. Beachten Sie: Dies gilt...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / II. Abgrenzung zur steuerlichen Festsetzungsverjährung

Zu unterscheiden von der Strafverfolgungsverjährung ist die Festsetzungsverjährung im steuerrechtlichen Sinne. Für hinterzogene Steuern und für leichtfertig verkürzte Steuern gelten jeweils verlängerte Festsetzungsfristen nach § 169 Abs. 2 S. 2 AO. Diese beträgt für hinterzogene Steuern zehn und für leichtfertig verkürzte Steuern fünf Jahre. Beachten Sie: Die Festsetzungsfris...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / a) Allgemeines

Die sog. absolute Verjährung – der späteste Zeitpunkt der Verfolgungsverjährung im Hinblick auf etwaige Verjährungsunterbrechungen (s.u. IV!) – tritt i.d.R. nach Ablauf der doppelten Verjährungsfrist von fünf Jahren ein (§ 78c Abs. 3 S. 2 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO), in den Fällen der (einfachen) Steuerhinterziehung somit nach 10 Jahren. Beachten Sie: Dies gilt aber nicht, w...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / b) Besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung

In den Fällen des § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 – 6 AO gilt, dass die absolute Verjährung erst nach Ablauf des Zweieinhalbfachen der Verjährungsfrist 15 Jahren und somit nach 37 ½ Jahren eintritt (Rechtsänderung vorgenommen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020, BGBl. I 2020, 1512 = BStBl. I 2020, 563). Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass bei einer Eröffn...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / 1. Die möglichen Ermittlungshandlungen

Die Verjährung wird durch bestimmte, enumerativ in § 78c StGB aufgeführte Ermittlungshandlungen unterbrochen, was bedeutet, dass nach jeder wirksamen Unterbrechung die Verjährung von Neuem beginnt (§ 78c Abs. 3 S. 1 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Die Verjährung wird insb. durch folgende Maßnahmen unterbrochen: die erste Vernehmung des Beschuldigten oder deren Anordnung (z.B. du...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / V. Bedeutung für die Selbstanzeigeberatung

Da für Selbstanzeigen das Vollständigkeitsgebot gilt und eine Selbstanzeige nach § 371 Abs. 1 S. 2 AO nur wirksam werden kann, wenn zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre, Angaben ergänzt oder nachgeholt werden, muss der steuerliche Berater für seinen Mandanten...mehr

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BMF nimmt Stellung zu der a... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Aufgrund des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022; BGBl. I 2022, 2294 = BStBl. I 2023, 7 = EStB 2022, 442 [Günther]) hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 1.1.2023 die steuerliche Geltendmachung des häuslichen Arbeitszimmers grundlegend neu geordnet, wobei die als Reaktion auf die Corona-Pandemie durch das JStG 2020 v. 21.12.2020 (BGBl. I 2020, 3096) geschaf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 389 Zusammenhängende Strafsachen

Schrifttum: Behrendt, Der Tatbegriff im materiellen und formellen Steuerstrafrecht, ZStW 94 (1982), 888; Buse, Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Verfolgung von Steuerstraftaten, AO-StB 2007, 80; Dünnebier, Die Verbindung von Strafsachen nach §§ 2 bis 4, 13 StPO, JR 1975, 1; Kost, Verbindung und Trennung von Strafverfahren, Diss. Frankfurt 1989; Kratzsch, Zur...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 390 Mehrfache Zuständigkeit

Ergänzender Hinweis: Nr. 25 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 25). A. Allgemeines Rz. 1 [Autor/Stand] § 390 AO entspricht inhaltlich der Vorläuferbestimmung des § 425 RAO 1967; es wurden lediglich die Begriffe "Finanzamt" und "Oberfinanzdirektion" durch "Finanzbehörde" und "Behörde" ersetzt[2]. Die davor geltenden Vorschriften, § 393 Abs. 2 RAO 1919 und § 428 Abs. 2 RAO 1931, regel...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 406 Mitwirkung der Finanzbehörde im Strafbefehlsverfahren und im selbständigen Verfahren

Schrifttum: S. das allgemeine Schrifttumsverzeichnis in Bd. I und das Schrifttum vor: § 400 Rz. 1, § 401 Rz. 1 und § 385 Rz. 1. A. Entstehungsgeschichte und Zweck Rz. 1 [Autor/Stand] Bis zum Inkrafttreten der AO 1977 war die inhaltlich entsprechende Regelung in § 440 RAO enthalten. Während Abs. 1 der Vorläuferregelung entspricht, wurde Abs. 2 der Vorschrift erst durch die AO 19...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 381 Verbrauchsteuergefährdung

Schrifttum: Beermann, Das Verbrauchsteuerbinnenmarktgesetz, DStZ 1993, 257, 291; Dißars/Dißars, Die Steueraufsicht in besonderen Fällen und ihre verfassungsrechtlichen Ausübungsschranken, ZfZ 1996, 130; Esser, Das Alkoholsteuergesetz mit der verbrauchsteuerrechtlichen Anschlussregelung zum Ende des deutschen Branntweinmonopols, ZfZ 2013, 225; Förster, Die Verbrauchsteuern, Di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 387 Sachlich zuständige Finanzbehörde

Schrifttum: Bülte, Ne bis in idem bei Schwarzarbeit und Nettolohnbarauszahlungen: Zum Strafklageverbrauch bei Nichtabführung von Sozialversicherungsabgaben nach Einstellung des Steuerstrafverfahrens, NZWiSt 2017, 49 ff.; Buse, Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Verfolgung von Steuerstraftaten, AO-StB 2007, 80; Dusch, Vermischung von Steufa und BuStra als rech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 380 Gefährdung der Abzugsteuern

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Bedeutung des Umsatzsteuerabzugsverfahrens für das Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht, DStZ/A 1981, 163; Bornemann, Selbstanzeige bei Gefährdung von Abzugsteuern (§ 406 AO), DStR 1973, 691; v. Bornhaupt, Arbeitnehmern von dritter Seite gewährte Preisvorteile als Arbeitslohn, BB 1993, 2493; Brenner, Schließt die wirksame Selbstanzeige ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 388 Örtlich zuständige Finanzbehörde

Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle: Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Bielefeld, Riskante Hilfe zur Hinterziehung deutscher Steuern aus dem Ausland, DStR 2008, 1122; Birkholz, Der Wohnsitz, seine Begründung, seine Aufgabe und deren Bedeutung im Steuerrecht, DStZ 1979, 247; Buse, Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Verfolgung von St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 391 Zuständiges Gericht

Schrifttum: 1. Zur gerichtlichen Zuständigkeit nach der AO: Bode, Die Zuständigkeit der Steuer-Amtsgerichte, NJW 1958, 1910; Bode, Die Zuständigkeitsabgrenzung im gerichtlichen Steuerstrafverfahren, NJW 1960, 1990; Buschmann, Die Zuständigkeitsabgrenzung im gerichtlichen Steuerstrafverfahren, NJW 1960, 326, NJW 1960, 1991; Henneberg, Zur Reform des Steuerstraf- und Ordnungswi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Tathandlungen

1. Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr Rz. 30 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 372 AO setzt voraus, dass die Gegenstände verbotswidrig ein-, aus- oder durchgeführt werden. Eine Definition dieser Begriffe enthält die Vorschrift nicht. Nach allgemeinem Sprachgebrauch ist unter Einfuhr das Verbringen von Gegenständen über eine Außengrenze ins Inland zu verstehen[2]. Ausfuhr lässt s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Tathandlungen

1. Allgemeines Rz. 30 [Autor/Stand] Tathandlungen nach § 380 AO als sog. echtes Unterlassungsdelikt (s. bereits Rz. 9) sind das Nichteinbehalten und das Nichtabführen der Steuerabzugsbeträge, und zwar in der Form, dass dies überhaupt nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig geschieht. Das tatbestandsmäßige Verhalten erschöpft sich im Unterlassen der vom Gesetz geforder...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen

I. Täterkreis Rz. 13 [Autor/Stand] Handlungssubjekt, d.h. Täter des Sonderdelikts nach § 380 AO kann nur derjenige sein, dem durch Steuergesetze die Pflicht auferlegt wurde, die Steuerabzugsbeträge einzubehalten und abzuführen (s. Rz. 7). Dies ist derjenige, der selbst oder durch Dritte dem Steuerschuldner die steuerpflichtigen Vermögenswerte aufgrund eines privatrechtlichen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Konkurrenzen

I. Mehrfache Gefährdung der Abzugsteuern Rz. 55 [Autor/Stand] Die Häufung von Tatbestandsalternativen in § 380 AO (Einbehaltungs- und Abführungspflicht) führt zu der Frage, wie sich die verschiedenen Alternativen zueinander verhalten, wenn der Täter mehrere von ihnen verwirklicht. Werden die Steuerbeträge nicht rechtzeitig einbehalten, so ist damit die Tat des § 380 AO bereits...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen

I. Täterkreis Rz. 18 [Autor/Stand] Bei den Tatbestandsalternativen des § 381 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO kommen als Täter nur diejenigen Personen in Betracht, die Normadressaten der besonderen Pflichten, die nach den das Bußgeldblankett ausfüllenden verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften auferlegt werden (s. dazu Rz. 19 ff.), sind. Insoweit ist § 381 AO ein Sonderdelikt [2]. Täter ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Zur Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 387 AO entspricht inhaltlich dem § 422 RAO i.d.F. des AO-StrafÄndG 1967[2]. Mit der AO 1977 wurden in Abs. 1 die Worte "oder das bei ihrer Verwaltung durch die Oberfinanzdirektion Hilfe leistet" weggelassen. Das trug dem Umstand Rechnung, dass die OFD als Bundesbehörde sich bei der ihr aufgrund früheren Rec...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Abweichende Zuständigkeitsregelungen

I. Überblick Rz. 34 [Autor/Stand] Eine von der Grundregel des § 387 Abs. 1 AO abweichende Zuständigkeitsregelung ist auf zweifache Weise jeweils durch Rechtsverordnung möglich: Zum einen kann die Kompetenz zu steuerstrafrechtlichen Ermittlungen unmittelbar nach § 387 Abs. 2 AO übertragen werden (s. Rz. 35 ff.), zum anderen mittelbar durch Anknüpfung an die Verwaltung der Steu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Zuständigkeitsmängel

I. Ermittlungsverfahren Rz. 57 [Autor/Stand] Wird eine sachlich i.S.d. § 387 AO unzuständige FinB tätig, sind die getroffenen Ermittlungsmaßnahmen nicht grds. unwirksam und die Ermittlungsergebnisse sind nicht grds. unverwertbar [2]. Das Verfahren ist von der unzuständigen Behörde an die zuständige FinB oder an die StA abzugeben, wenn ein solcher Ermittlungsfehler erkannt wird....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Zur Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Eine dem § 391 AO entsprechende gesetzliche Regelung hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der AG wurde mit § 476a RAO [2] erstmalig im Jahr 1956 geschaffen[3]. Rz. 2 [Autor/Stand] Durch das 1. AOStrafÄndG 1967 [5] wurde § 476a RAO mit teilweise verändertem Inhalt zu § 426 RAO. Gegenüber § 476a RAO wurden die Abs. 1 und 3 erwei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Örtliche Zuständigkeit bei Zusammenhangstaten (§ 391 Abs. 4 AO)

I. Erweiterung auf Nichtsteuerstraftaten (§ 391 Abs. 4 Halbs. 1 AO) Rz. 82 [Autor/Stand] Wie einleitend bemerkt (s. Rz. 1), ergeben sich aus § 391 Abs. 4 AO Erweiterungen und Einschränkungen der örtlichen Zuständigkeit der AG in Steuerstrafverfahren. Rz. 83 [Autor/Stand] Ohne die Regelung des § 391 Abs. 4 Halbs. 1 AO stellte sich das Problem, ob die spezialgesetzliche Regelung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zusammenhängende Strafsachen

1. Begriffe Rz. 12 [Autor/Stand] Zum Begriff "Strafsachen" s. Rz. 6. Rz. 13 [Autor/Stand] Wegen des Begriffs des "Zusammenhangs" verweist § 389 Satz 2 AO auf § 3 StPO , der die sachliche Zuständigkeit der Gerichte im Strafverfahren regelt und daher im Steuerstrafverfahrensrecht nur entsprechend anwendbar ist. § 3 StPO Begriff des Zusammenhangs Ein Zusammenhang ist vorhanden, wenn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Grundsatz der Priorität

1. Erstzuständigkeit Rz. 12 [Autor/Stand] § 390 Abs. 1 AO macht den Zuständigkeitsvorrang einer FinB davon abhängig, ob sie wegen der Tat als erste ein Strafverfahren eingeleitet hat. Gemäß § 397 AO ist ein Strafverfahren eingeleitet, sobald die zuständige Behörde – hier also die sachlich oder örtlich zuständige FinB – eine Maßnahme trifft, die erkennbar darauf abzielt, gegen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Tatstadien

I. Vorbereitung und Versuch Rz. 58 [Autor/Stand] Der Versuch des Bannbruchs ist aufgrund der ausdrücklichen Verweisung des § 372 Abs. 2 AO gem. § 370 Abs. 2 AO strafbar (so die nahezu einhellige Meinung)[2]. Auf die Erläuterungen in § 370 Rz. 704, 1533 ff., in denen die Besonderheiten von Ein- und Ausfuhrvergehen mit Beispielen berücksichtigt werden, wird Bezug genommen. Demge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Objektiver Tatbestand

I. Tatobjekt Rz. 12 [Autor/Stand] Objekt des Bannbruchs sind nur Gegenstände. Nach dem allgemeinen juristischen Sprachgebrauch würden darunter nicht nur körperliche Sachen, sondern auch Rechte, Forderungen und andere Werte fallen (z.B. der Geschäftswert einer Firma usw.). Im Hinblick auf die Besonderheiten des Bannbruchs ist der Begriff im Rahmen des § 372 AO dahin gehend ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Begriff der "Steuerabzugsbeträge"

1. Allgemeines Rz. 23 [Autor/Stand] Bei den sog. Abzugsteuern handelt es sich um eine besondere Erhebungsform bzw. Unterarten der Einkommensteuer mit der Besonderheit, dass ein Dritter, der dem Steuerschuldner die steuerpflichtigen Einnahmen zuwendet, bei der Auszahlung den Steuerbetrag abzuziehen und an die FinB abzuführen hat[2]. Die Abzugsbeträge stellen folglich keine bes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines und Überblick

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Die Gefährdung von Abzugsteuern war früher in § 413 Abs. 1 Nr. 1a RAO[2] geregelt und als Vergehen mit Geldstrafe bedroht. Durch das 2. AOStrafÄndG[3] wurde die Vorschrift als Ordnungswidrigkeit in § 406 RAO 1968 überführt (s. Vor § 377 Rz. 3). Seither kann – im Gegensatz zur Vorgängerregelung unstreitig – auch die bloße schuldhaft...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Vorwerfbarkeit, Rechtswidrigkeit, Versuch

I. Vorwerfbarkeit (Vorsatz, Leichtfertigkeit) Rz. 42 [Autor/Stand] Das nicht rechtzeitige oder unvollständige Einbehalten oder Abführen der Steuerabzugsbeträge muss (zumindest bedingt) vorsätzlich oder leichtfertig geschehen. Zum Begriff des Vorsatzes s. § 377 Rz. 52 und allgemein § 370 Rz. 608 ff., zu dem der Leichtfertigkeit s. § 378 Rz. 55 ff. Rz. 43 [Autor/Stand] Der Vorsa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines und Überblick

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Die Verbrauchsteuergefährdung war nach § 413 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b RAO 1956[2] ursprünglich als Vergehen mit Geldstrafe bedroht. Die Vorschrift wurde durch § 407 RAO 1968 i.d.F. des 2. AOStrafÄndG[3] abgelöst; sie stellte seitdem – wie auch andere Tatbestände (s. Vor §§ 377–384a Rz. 3 ff.; § 380 Rz. 1) – bloßes Ordnungsunrecht dar...mehr