Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Datenschutz bei der Weiterverarbeitung von Daten

Rz. 184 [Autor/Stand] Auch datenschutzrechtliche Bestimmungen haben inzwischen Einfluss auf den kritischen Zeitpunkt des Übergangs vom Besteuerungs- in das Strafverfahren i.S.v. § 393 AO [2]. Relevant ist hier vor allem § 29c AO [3], der im Zuge der Anpassung der AO an die ab 25.5.2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung ( DSGVO) [4] geändert wurde. Danach ist die Weiterverarb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Zum Verfahren

Rz. 285 [Autor/Stand] Es findet kein gesondertes Verfahren über die Verwertbarkeit der Erkenntnisse statt, sondern es entscheiden die FG im Rahmen des Verfahrens, in das die Erkenntnisse eingeflossen sind[2].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Ausnahmen vom Verwendungsverbot (§ 393 Abs. 2 Satz 2 AO)

Schrifttum: Buse, Steuergeheimnis; Mitteilung zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern, AO-StB 2010, 140; Buse, Steuergeheimnis bei dienstrechtlichen Maßnahmen gegen Beamte, AO-StB 2011, 241; Hardtke, Gilt das Steuergeheimnis nach einer Selbstanzeige auch für Beamte?, AO-StB 2003, 98; Lindwurm, Das Steuergeheimnis nach der mündlichen Verhandlung v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtsschutz im Steuerstrafverfahren

Rz. 295 [Autor/Stand] Das Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO (s. Rz. 185 ff.) ist von den Strafverfolgungsbehörden im Ermittlungsverfahren und später vom Strafgericht von Amts wegen zu beachten (s. Rz. 226 m.w.N.). Allerdings bedarf es insoweit in der Revision einer Rüge[2] (s. Rz. 227). Rz. 296 [Autor/Stand] Wurde gegen die Belehrungspflicht über das Zwangsmittelve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Antragsrecht des Beschuldigten

Rz. 70 [Autor/Stand] Ein Antragserfordernis besteht nicht. Die Strafverfolgungsorgane sind gehalten, die Aussetzungsfrage i.S.d. § 396 AO auch ohne Antrag eines Prozessbeteiligten von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen[2]. Der Beschuldigte hat jedoch in jeder Lage des Verfahrens das Recht, im Hinblick auf die in dem anhängigen Besteuerungsverfahren anstehende K...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Konfliktlage

Rz. 15 [Autor/Stand] Besteuerungsverfahren und Strafverfahren haben i.d.R. ein und denselben Sachverhalt zum Gegenstand, werden meist gleichzeitig durchgeführt, häufig von der gleichen Behörde (§ 386 Abs. 1, 2 AO) und u.U. sogar vom selben Beamten (vgl. § 208 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO)[2]. Beide Verfahren werden jedoch von verschiedenen Prinzipien beherrscht, die z.T. einander w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Form der Entscheidung

Rz. 71 [Autor/Stand] Die Ermittlungsbehörde entscheidet durch Verfügung (§§ 167, 171 StPO), das Gericht durch Beschluss, der entweder in der mündlichen Verhandlung verkündet wird oder schriftlich mitzuteilen ist (§ 35 StPO). Der Beschluss ist der FinB und dem Angeklagten förmlich zuzustellen. Während für die Entscheidung im Ermittlungsverfahren eine Begründung nicht vorgeschr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gegen Entscheidungen der Ermittlungsbehörden

Rz. 76 [Autor/Stand] Die Entscheidung der Ermittlungsbehörden, welche die Aussetzung betreffen, sind grds. nicht gerichtlich anfechtbar, gleichgültig ob die Aussetzung angeordnet oder die beantragte Aussetzung abgelehnt worden ist[2]. Hier kommt allenfalls die Dienstaufsichtsbeschwerde (§ 147 GVG, § 3 FVG) sowie für den Fall, dass die FinB das Ermittlungsverfahren führt, die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zweck der Regelung

Rz. 85 [Autor/Stand] Darin, dass die Verjährung ruht, solange das Verfahren nach § 396 AO ausgesetzt ist, unterscheidet sich die Vorschrift von anderen Aussetzungsregelungen (s. Rz. 32 ff.). Zweckmäßig ist diese Ausnahmeregelung deshalb, weil Taten nach § 370 AO häufig erst später (z.B. anlässlich der Jahre nach dem Tatgeschehen stattfindenden Betriebsprüfung) entdeckt werde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechte und Pflichten im Strafverfahren

Rz. 42 [Autor/Stand] Zur Stellung und den Ermittlungsbefugnissen der FinB (i.S.d. § 386 Abs. 1 Satz 2 AO) und der Steuer- und Zollfahndung im Steuerstrafverfahren s. zunächst § 386 Rz. 46 ff. und § 404 Rz. 110 ff., 280 ff. In einem Strafverfahren sieht die Rechtsstellung des Beschuldigten erheblich anders aus (vgl. zunächst die Ausführungen zu § 385 Rz. 143 ff.). Er hat staat...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Lösungsansätze in Literatur und Rechtsprechung

Rz. 106 [Autor/Stand] Nach dem Nemo-tenetur-Prinzip braucht der Stpfl. keine ihn belastenden Angaben bzgl. bereits "begangener" Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten zu machen, die Gegenstand der Steuerprüfung bzw. des eingeleiteten Strafverfahrens sind. Bei wahrheitswidrigen Angaben macht er sich nicht nach § 370 AO strafbar, denn dadurch werden lediglich erlangte Vort...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Nachteilige Schätzung

Rz. 67 [Autor/Stand] Ungeachtet des erwähnten Auskunftsverweigerungsrechts (s. Rz. 46 f.) bleibt die FinB dazu berechtigt, die sich aus der verweigerten Mitwirkung ergebenden steuerrechtlichen Folgerungen zu ziehen[2]. Dazu gehört nach st. Rspr. des BFH [3] insbesondere die Möglichkeit, ungünstige Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen des Stpfl. (§§ 162, 88, 90 AO) vorzunehm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Bis zum Inkrafttreten der RAO 1919 hatten die Strafgerichte in Steuer- und Zollstrafsachen, in denen die Strafbarkeit einer Handlung von der Entscheidung einer dem Steuerrecht angehörigen Vorfrage abhing, auch über diese gemäß den für das Verfahren und den Beweis in Strafsachen allgemein geltenden Vorschriften zu entscheiden. Bei uneingeschränkter Geltung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Gesetzliche Lösung

Rz. 19 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Steuerrechts stehen daher in einem erheblichen Spannungsverhältnis zu dem Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit. Zur Lösung dieser Konfliktsituation bieten sich grds. mehrere Möglichkeiten an[2]. Denkbar ist es, die steuerlichen Mitwirkungspflichten gänzlich außer Kraft zu setzen, wenn das Ermittl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einzelheiten

a) Keine Ermessensreduzierung auf null Rz. 62 [Autor/Stand] In Literatur und Rspr. wurde früher mitunter vertreten, dass § 396 AO bei schwierigen steuerlichen Vorfragen eine Aussetzungspflicht vorschreibe[2]. Das OLG Hamm[3] nahm in einer alten Entscheidung an, dass bei besonders komplizierten Sachverhalten eine Rechtspflicht zur Aussetzung zwecks weiterer Aufklärung besteht....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zwingendes öffentliches Interesse (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 AO)

a) Gesetzliche Fallgruppen Rz. 247 [Autor/Stand] Die "namentlich" in § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a-c AO aufgeführten Fallgruppen dienen der Konkretisierung, wobei umstritten ist, ob es sich um Regelbeispiele oder Anwendungsfälle handelt[2]. In § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a und b AO sind Verbrechen und bestimmte vorsätzliche schwere Vergehen und schwerwiegende Wirtschaftsstraftate...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Deliktische Einkünfte aus allgemeinen Straftaten

Rz. 127 [Autor/Stand] Die Gefahr der Selbstbelastung besteht auch, wenn der Stpfl. Einkünfte aus allgemeinen Straftaten (wie Korruptionsdelikte, Bilanzdelikte, Untreue etc.) in seiner Einkommensteuererklärung angeben muss. Für diese Taten besteht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nicht. Insoweit bietet auch das Verwendungsverbot des § 393 Abs. 2 AO wegen d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Zwangsmittel gem. § 328 AO

Rz. 61 [Autor/Stand] Das Gesetz begnügt sich mit einer allgemeinen Verweisung auf § 328 AO. Als Zwangsmittel für die Durchsetzung von Verwaltungsakten, die auf Vornahme einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtet sind, nennt § 328 AO das Zwangsgeld (§ 329 AO), die Ersatzvornahme (§ 330 AO) und den unmittelbaren Zwang (§ 331 AO). Erfasst ist außer den in § 328 genannt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zweck der Norm

a) Vermeidung divergierender Entscheidungen Rz. 13 [Autor/Stand] Die heute h.M. sieht den Sinn und Zweck des § 396 AO gerade in der Vermeidung jener divergierenden Entscheidungen zwischen dem Steuerstrafverfahren und dem Besteuerungsverfahren und der daraus resultierenden Rechtsunsicherheit[2]. Demgegenüber stellte das BayObLG jenen Zweck des § 396 AO infrage, indem es zwar e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Sachliche Reichweite des Zwangsmittelverbots

Rz. 95 [Autor/Stand] Ist bereits ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, ist fraglich, wie weit der sachliche Umfang der von dem Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 1 Satz 3 AO ausgehenden Sperrwirkung reicht. Beispiel Gegen S ist ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden, weil der Verdacht besteht, er habe freiberuflich erzielte Einkünfte in seiner Steuererklärung für 2010 nic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aussetzung des Besteuerungsverfahrens (§ 363 AO, § 74 FGO)

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 363 Abs. 1 AO kann die FinB die Entscheidung über einen Einspruch aussetzen, wenn ein vorgreifliches Rechtsverhältnis besteht, das den Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist. Eine entsprechende Aussetzungsbefugnis besteht für das FG gem. § 74 FGO im Rechtsmittelverfah...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Geschützter Personenkreis

a) Steuerpflichtiger Rz. 78 [Autor/Stand] Unzulässig ist nur die Anwendung solcher Zwangsmittel, die sich "gegen den Steuerpflichtigen" richten. Stpfl. ist gem. § 33 AO derjenige, der eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet oder z.B. eine Steuerklärung abzugeben hat. Dazu zählen auch der gesetzliche Vertreter gem. § 34 Abs. 1 AO, der Vermögensverwalter (§ 34 Abs. 3 AO) u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. "Dieselbe Rechtssache" als gemeinsamer Bezugspunkt

a) Keine Personenidentität Rz. 26 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 396 AO verlangt nach der heutigen, zutreffenden h.M. zwar keine Personenidentität der Verfahrensbeteiligten im Besteuerungs- und im Strafverfahren, mithin des Steuerschuldners und des Beschuldigten (Angeklagten), doch kann nicht zugleich auf die Identität der Verfahrensgegenstände verzichtet werden[2]. Rz. 27...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (§ 284 AO)

Rz. 71 [Autor/Stand] Aus den vorbezeichneten Gründen ist bei verweigerter Mitwirkung auch die Aufforderung zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Vollstreckungsverfahren nach § 284 AO [2] unzulässig, weil dadurch der Stpfl. gezwungen würde, wahrheitsgemäß (unter der Strafandrohung des § 156 StGB) – zumindest teilweise auch – ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Drohung durch Steufa zum Abschluss einer tatsächlichen Verständigung

Schrifttum: Bruschke, Konfliktlösung durch eine tatsächliche Verständigung mit dem Finanzamt, DStR 2010, 2611; Dannecker, Absprachen im Besteuerungs- und im Steuerstrafverfahren, in FS Schmitt Glaeser, 2003, S. 371; Pflaum, Kooperative Gesamtbereinigung von Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren, Diss. 2010; Seer, Verständigungen an der Schnittstelle von Steuer- und Steuerstr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nachfolgende Veranlagungszeiträume

Rz. 123 [Autor/Stand] Für die suspendierte Steuererklärungspflicht besteht nach Ansicht des BGH eine Jahresgrenze. Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens suspendiert nicht die Steuererklärungspflicht bzgl. nicht verfahrensgegenständlicher Besteuerungszeiträume und Steuerarten, selbst dann nicht, wenn die Abgabe zutreffender Steuererklärungen für die nachfolgenden Veranla...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Entscheidungserheblichkeit einer steuerlichen Vorfrage

Rz. 42 [Autor/Stand] Die strafrechtliche Beurteilung der Tat muss davon abhängen, ob ein Steueranspruch besteht, ob Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt sind (Aussetzungsgrund). Aus dem Grundgedanken der Vorschrift folgt, dass es sich hierbei um eine rein steuerrechtliche Vorfrage handeln muss[2]. Es ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Inhalt und Form der Belehrung

Rz. 142 [Autor/Stand] Die Belehrungspflicht erstreckt sich auf die Gesamtregelung des § 393 Abs. 1 AO [2], d.h. die Selbständigkeit beider Verfahren und die sich aus ihnen ergebenden fortbestehenden Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren, das Verbot der Anwendung von Zwangsmitteln nach Abs. 1 Satz 2 und Satz 3, und den Hinweis darauf, wie der Stpfl. es geltend zu machen h...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Freispruch oder Verurteilung aus anderen Gründen

Rz. 44 [Autor/Stand] An einer entscheidungserheblichen Vorfrage fehlt es hingegen, wenn der Angeklagte unabhängig von der Beantwortung der steuerrechtlichen Vorfragen aus anderen rechtlichen oder tatsächlichen Erwägungen ohnehin freizusprechen oder zu verurteilen wäre[2]. Rz. 45 [Autor/Stand] Nicht vorfragenrelevant sind daher Fragen des inneren Tatbestands [4]. Dies hat berei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Zweifel über die Höhe der Steuerverkürzung

Rz. 51 [Autor/Stand] Die Aussetzung nach § 396 AO ist nur zulässig, wenn die Steuerverkürzung (bzw. ungerechtfertigte Vorteilserlangung) dem Grunde nach ("ob") streitig ist, nicht dagegen bei Zweifeln hinsichtlich der Höhe der Verkürzung bzw. des zu Unrecht erlangten Vorteils[2]. Die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung ist nämlich nicht vom Umfang der verkürzten Steu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) TKÜ wegen schwerer Steuerdelikte

Rz. 270 [Autor/Stand] Eine TKÜ im Fall einer Steuerhinterziehung aufgrund eigener Ermittlungen der FinB war bislang gem. § 100a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a StPO a.F. nur zulässig, wenn die Steuerhinterziehung "unter den in § 370 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 genannten Voraussetzungen" begangen wurde (also bei bandenmäßiger Hinterziehung von Umsatz- oder Verbrauchssteue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verhältnis zu § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO

Rz. 240 [Autor/Stand] § 393 Abs. 2 Satz 2 AO bestimmt die Ausnahmen vom Verwendungsverbot des Abs. 2 Satz 1. Ein Verwertungsverbot entfällt, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. In diesem Fall hat das Legalitätsprinzip Vorrang vor dem Steuergeheimnis. Wann ein solches Interesse anzunehmen ist, bestimmt die Vorschrift nicht selbst, sonder...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 185 [Autor/Stand] § 393 Abs. 2 StPO ist eine strafprozessuale Norm, im Gegensatz zu §§ 393 Abs. 1 Satz 2–4 und Abs. 3 AO, die systematisch dem Steuerverfahrensrecht zuzuordnen sind[2]. Sie ist allgemeiner Natur, da sie nicht wie der Dritte Abschnitt des Achten Teils der AO, das "Strafverfahren wegen Steuerstraftaten" i.S.d. § 385 Abs. 1 AO betrifft, sondern die Verfolgun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufer des § 393 AO ist § 428 RAO 1967 [2]. § 393 Abs. 2 AO deckt sich weitgehend mit § 428 Abs. 2 RAO, während § 393 Abs. 1 AO gegenüber § 428 Abs. 1 RAO a.F. einige wesentliche Neuerungen aufweist. Bis zum Inkrafttreten des § 428 Abs. 1 RAO war das Verhältnis zwischen Besteuerungsverfahren und Strafverfahren nur bruchstückhaft in einigen Einzelvorschr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Selbstbelastungsfreiheit im Strafverfahren

Rz. 16 [Autor/Stand] Das Recht des Beschuldigten, zum Tatvorwurf zu schweigen, gehört zu den elementaren rechtsstaatlichen Prinzipien des Straf- und Bußgeldverfahrens. Niemand ist verpflichtet, an seiner eigenen Verurteilung mitzuwirken (nemo tenetur se ipsum accusare). Dieses Recht ist zwar nicht positivrechtlich normiert, ergibt sich aber implizit aus den in der StPO und d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Dauer der Aussetzung und Fortsetzung des Verfahrens

Rz. 72 [Autor/Stand] § 396 Abs. 1 AO bestimmt, dass das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Besteuerungsverfahrens ausgesetzt werden kann. Das Besteuerungsverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen, wenn der Steuerbescheid formell bestandskräftig geworden ist, weil alle Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelfristen (§ 355 AO; §§ 47, 120 FGO) abgelaufen sind oder weil ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gegen Entscheidungen des Gerichts

a) Gegenstand der Anfechtung Rz. 77 [Autor/Stand] Bei Entscheidungen des Gerichts ist hinsichtlich der Anfechtbarkeit danach zu unterscheiden, ob gegen die Anordnung der Aussetzung oder gegen die Ablehnung der beantragten Aussetzung vorgegangen werden soll (s. Rz. 78 bzw. 79). Für die Anfechtbarkeit ist von größter Bedeutung, ob die Entscheidung des Gerichts über die Aussetzu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechte und Pflichten im Besteuerungsverfahren

a) Mitwirkungspflichten Rz. 34 [Autor/Stand] Im Besteuerungsverfahren haben die FinB (i.S.d. § 6 AO) die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden (§ 85 AO). Nach § 88...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Wirkung des Ruhens der Verjährung

Rz. 86 [Autor/Stand] Das Ruhen der Verjährung bewirkt, dass der Lauf der Verjährungsfrist während der Aussetzung gehemmt wird. Anders als bei der Unterbrechung der Verjährung nach § 78c StGB beginnt die Frist nicht von Neuem zu Laufen, sondern sie läuft vielmehr nach dem Ende des Ruhens der Verjährung weiter. Die vor dem Ruhen verstrichene Zeit wird mithin in die Verjährungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Wirkung des "Verwendungs"verbots

Rz. 226 [Autor/Stand] Das Verwendungsverbot des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO ist von den Strafverfolgungsorganen (s. Rz. 210) im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren wegen der Nichtsteuerstraftat ohne besondere Rüge von Amts wegen zu beachten[2]. Rz. 227 [Autor/Stand] Erst im Revisionsverfahren muss der Verstoß gegen § 393 Abs. 2 Satz 1 AO mit der Verfahrensrüge (§ 3...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Regelungsinhalt

Rz. 11 [Autor/Stand] Der vielschichtige Problemkomplex "Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren" wird in § 393 AO entgegen der Überschrift, die der Norm vorangestellt ist, nur unvollkommen geregelt. Als Grundsatz ist in § 393 Abs. 1 Satz 1 AO festgeschrieben, dass sich Rechte und Pflichten des Stpfl. und der FinB im Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren nac...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vorfragenkompetenz des Strafgerichts

Rz. 10 [Autor/Stand] Aus der Entstehungsgeschichte und dem Wortlaut des § 396 Abs. 1 AO ("kann") folgt unzweifelhaft, dass das Strafgericht heute zwar ermächtigt, aber nicht mehr verpflichtet ist, das Strafverfahren bis zur Klärung steuerrechtlicher Vorfragen auszusetzen. Nach dem Fortfall jeglicher Bindung an Entscheidungen des obersten Steuergerichts und jeglicher Verpflic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Beginn und Ende des Ruhens der Verjährung

Rz. 91 [Autor/Stand] Das Ruhen der Verjährung beginnt, sobald die Aussetzungsentscheidung von der Ermittlungsbehörde verfügt bzw. vom Gericht beschlossen ist[2], da dies der Zeitpunkt ist, von dem an "die Verfolgung nicht fortgesetzt werden kann" (§ 78b Abs. 1 Satz 1 StGB). Zum Eintritt der Rechtsfolge ist es hingegen nicht erforderlich, dass die abgesetzte Entscheidung den ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erkenntnisse aus rechtmäßigen strafrechtlichen Ermittlungen (§ 393 Abs. 3 Satz 1 AO)

Rz. 265 [Autor/Stand] Die Erkenntnisse i.S.d. § 393 Abs. 3 Satz 1 AO müssen aus rechtmäßigen strafrechtlichen Ermittlungen der FinB/StA resultieren. Das lässt den Umkehrschluss zu, dass Erkenntnisse aus unrechtmäßigen Ermittlungen – neben einem strafprozessualen Beweisverwertungsverbot (s. dazu die Einzelfälle in § 385 Rz. 1045 ff.) – (auch) einem steuerlichen Verwendungsver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 260 [Autor/Stand] § 393 Abs. 3 AO, neu eingefügt durch das JStG 2008 vom 20.12.2007[2], regelt eine steuerliche Verwendungsbefugnis strafprozessual rechtmäßig erlangter Kenntnisse. Die Verwertbarkeit soll sicherstellen, dass Personen, gegen die sich strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen richten und die ihren steuerlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, st...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Die Auswirkungen des Nemo-tenetur-Grundsatzes auf die strafbewehrten Steuererklärungspflichten

Schrifttum: Adler, Erklärungspflichten trotz Strafverfahrens, PStR 2002, 202; Aselmann, Die Selbstbelastungsfreiheit im Steuerrecht im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, NStZ 2003, 71; Bittmann/Rudolph, Das Verwendungsverbot des § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO, wistra 2001, 81; Bömelburg, Der Selbstbelastungszwang im Insolvenzverfahren, Diss. Köln, 2004; Böse...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Auswirkungen des Strafverfahrens auf das Besteuerungsverfahren

Rz. 44 [Autor/Stand] In der Praxis bestehen – wie die Gegenüberstellung zeigt – damit diametrale Unterschiede in beiden Verfahrensarten, insbesondere was die Mitwirkungspflicht bzw. -verweigerung angeht. Während im Strafverfahren der Beschuldigte schweigen kann, ohne dass daraus nachteilige Schlüsse gezogen werden dürfen, können im Besteuerungsverfahren nachteilige Schätzung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Aussetzung bei zivil- oder öffentlich-rechtlichen Vorfragen (§§ 154d, 262 StPO)

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Befugnis, das Strafverfahren wegen anderer als der in § 396 Abs. 1 AO genannten Vorfragen auszusetzen (§§ 154d, 262 StPO), lässt § 396 AO unberührt. Allerdings ist § 396 AO als spezifische steuerstrafverfahrensrechtliche Vorschrift gegenüber den §§ 154d, 262 StPO die speziellere Vorschrift. Liegen ihre Voraussetzungen vor, so ist gem. § 385 Abs. 1 AO...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsschutz im Besteuerungsverfahren

Rz. 290 [Autor/Stand] Wird unter Verstoß gegen das Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 2 AO ein Zwangsmittel i.S.d. § 328 AO angedroht, ist dagegen der Einspruch gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO statthaft sowie ggf. die Klage beim FG nach § 40 Abs. 1 FGO [2]. Begleitend empfiehlt sich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV, § 361 Abs. 2 AO, § 69 FGO), da der Einspruch nach § ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Parallelität

Rz. 31 [Autor/Stand] Das Strafverfahren und das Besteuerungsverfahren können zeitgleich und parallel nebeneinander verlaufen. Die AO geht dabei – wie es § 393 Abs. 1 Satz 1 AO zum Ausdruck bringt – vom Grundsatz der Unabhängigkeit beider Verfahrensarten aus[2]. Danach richten sich die Rechte und Pflichten des Stpfl. und der FinB nach den für das jeweilige Verfahren geltenden...mehr