Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 401 AO geht auf § 436 RAO[2] zurück, der die vormals bestehende und vom BVerfG vom 6.6.1967[3] als verfassungswidrig und nichtig verworfene Möglichkeit der FinB, selbst in einem Strafbescheid auch auf Einziehung zu erkennen (vgl. § 441 Abs. 3, § 447 RAO), einschränkte, indem nur noch ein Antrag ans Gericht auf "Einziehung einer Sache oder des Wertersatz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Entschädigungsansprüche

Rz. 42 [Autor/Stand] Entschädigung für den Verlust des Eigentums kann der frühere Eigentümer im Zivilverfahren geltend machen (§ 74b Abs. 2 StGB; s. § 375 Rz. 81),[2] unabhängig davon, ob er zuvor das Nachverfahren betrieben hat, und auch dann, wenn dieses Verfahren infolge Fristablaufs nicht mehr zulässig ist.[3] Nach der Durchführung des Nachverfahrens ist hinsichtlich der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zusammentreffen mit anderen Straftaten

Rz. 54 [Autor/Stand] Bei tateinheitlichem Zusammentreffen findet nach § 21 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 377 Abs. 2 AO nur das Strafgesetz Anwendung. Tateinheit besteht z.B. zwischen einem Diebstahl (§ 242 StGB) und einer verbotswidrigen Beförderung des Diebesguts[2] oder beim Zusammentreffen der unbefugten eigenmächtigen Verfügung über Versandgut durch den Warenempfänger und als Sie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Prognose hinsichtlich der Anordnung

Rz. 36 [Autor/Stand] Nach § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO setzt der Antrag zudem voraus, "dass die Anordnung nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist". Damit knüpft das Gesetz an eine Formulierung an, die sich in ähnlicher Form in § 170 Abs. 1 StPO findet. Nach dieser Vorschrift hat die StA die öffentliche Klage zu erheben, wenn die Ermittlungen dafür genügenden Anlass bi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 7 [Autor/Stand] Abgesehen von der in § 384 AO geregelten Frage der Verjährungsfrist gelten für Steuerordnungswidrigkeiten (also auch für die §§ 378–380 AO) die allgemeinen Verjährungsregeln nach den §§ 31–33 OWiG (§ 377 Abs. 2 AO). Diese entsprechen weitgehend den Vorschriften über die Verjährung der Strafverfolgung (§§ 78 ff. StGB). Hinsichtlich der näheren Einzelheiten...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Verjährung

Rz. 57 [Autor/Stand] Die Verjährung bestimmt sich bei § 382 AO (ebenso wie bei § 381 AO) nach den allgemeinen Vorschriften (vgl. §§ 31 ff. OWiG, § 377 Abs. 2 AO). Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt zwei Jahre (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 OWiG); die Sonderfrist des § 384 AO findet keine Anwendung. Zum Beginn, Ruhen und der Unterbrechung der Verjährung s. § 384 Rz. 9 ff., §...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zulässigkeit

Rz. 30 [Autor/Stand] Sind die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Einziehung gegeben, ist nach Maßgabe des § 76a StGB in bestimmten Fällen ein selbständiges Verfahren zur Anordnung dieser Maßnahmen zulässig. Rz. 31 [Autor/Stand] Nach § 76a Abs. 1 StGB wird vorausgesetzt, dass eine Straftat (d.h. eine tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft verwirklichte Verlet...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Verfahrensrechtliche Aspekte der Einziehung

Rz. 103 [Autor/Stand] Das Verfahren bei der Einziehung von Gegenständen ist in den §§ 421–443 StPO einheitlich geregelt. Diese Bestimmungen über das Einziehungsverfahren sind auch auf die im Steuerstrafrecht bisweilen akut werdende Anordnung der Unbrauchbarmachung oder Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustands (vgl. § 74f Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB, s. Rz. 76 f.) anzuwenden (§...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nichtverfolgung der Organtat

Rz. 64 [Autor/Stand] Wegen der Anknüpfungstat wurde ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen deren Täter nicht eingeleitet oder ein bereits eingeleitetes Verfahren wurde eingestellt oder es wurde von Strafe abgesehen (§ 30 Abs. 4 Satz 1 OWiG). Rz. 65 [Autor/Stand] Der Verfolgung der Tat gegen eine bestimmte Person können tatsächliche Gründe entgegenstehen, z.B. der Tod des Orga...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Unterbrechung der Verfolgungsverjährung

Rz. 11 [Autor/Stand] Ebenso wie das Strafverfahren kennt auch das Ordnungswidrigkeitenverfahren einen abschließenden Katalog der zur Verjährungsunterbrechnung geeigneten Handlungen (§ 33 Abs. 1 OWiG; die Vorschrift ist abgedruckt unter § 377 Rz. 157). Inhaltlich entspricht § 33 Abs. 1 OWiG im Wesentlichen § 78c Abs. 1 StGB (s. dazu § 376 Rz. 129 ff.). Rz. 12 [Autor/Stand] Jed...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gesetzesfassungen

Rz. 59 [Autor/Stand] § 32 ZollVG [2] Nichtverfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten; Erhebung eines Zuschlags (1) Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 369, 377 der Abgabenordnung) sollen als solche nicht verfolgt werden, wenn durch die Tat selbst oder die Vortat Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder Verbrauchsteuern von insgesamt nicht mehr als ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] § 384 AO enthält eine eigenständige Regelung der Verfolgungsverjährung für die Steuerordnungswidrigkeiten nach §§ 378–380 AO. Die Norm geht als lex specialis der allgemeinen Bestimmung über die Frist der Verfolgungsverjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 31 Abs. 2 OWiG) vor, wonach sich die Verjährungsfrist nach der Höhe der Bußgeldandrohung des jeweil...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Rechtsfolgen

Rz. 95 [Autor/Stand] Die Rechtsfolgen der Einziehung ergeben sich aus § 75 StGB. Daraus ergibt sich, dass mit der Rechtskraft der Entscheidung das Eigentum an der Sache oder das eingezogene Recht (z.B. Pfandrecht oder Sicherungseigentum etc., s. Rz. 56, 63 f.) auf den Staat übergeht (das sind in der Regel die Bundesländer)[2]. Dieser Rechtsübergang tritt ohne Rücksicht auf d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufer des jetzigen § 382 AO war § 408 RAO 1968 i.d.F. des 2. AO-StrafÄndG,[2] der den Straftatbestand des § 413 Abs. 1 Nr. 1c, aa und bb RAO 1956 ersetzte. Bei gleichem Sanktionsrahmen und erweitertem Täterkreis wurde die vorherige Strafvorschrift in eine Ordnungswidrigkeit umgewandelt (s. Vor §§ 377–384 Rz. 3, 10 ff.; § 380 Rz. 1). Während § 413 Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Gegenstand

Rz. 19 [Autor/Stand] Mit der Verhängung der Nebenstrafe verliert der Verurteilte für die in § 45 Abs. 2 StGB bestimmte Dauer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden bzw. Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen. Ferner verliert er nach § 45 Abs. 3 und 4 StGB mit Verlust der Fähigkeiten auch die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte. Rz. 20 [Autor/Stand] Öffentlic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines und Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] § 375 Abs. 1 AO betrifft die Statusfolgen des § 45 Abs. 2 StGB (Amtsunfähigkeit und Verlust der passiven Wahlfähigkeit), nicht aber die Aberkennung des aktiven Wahlrechts gem. § 45 Abs. 5 StGB. Die Dauer, den Beginn und die Wirkung des Verlustes der Fähigkeiten und der damit verbundenen Rechtsstellungen sowie die Möglichkeiten zu Wiedererlangung der Fähi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Steuerliche Folgen

Rz. 99 [Autor/Stand] Geldbußen gem. § 30 OWiG können steuerlich grds. nicht (auch nicht teilweise) als Betriebsausgaben abgesetzt werden (§ 10 Nr. 3 KStG; § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 EStG).[2] Rz. 100 [Autor/Stand] Etwas anderes gilt jedoch, soweit durch die Geldbuße auch eine Gewinnabschöpfung erfolgt (§ 30 Abs. 3, § 17 Abs. 4 OWiG, s. Rz. 78 sowie näher § 377 Rz. 90 ff.,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Weder die RAO 1919 noch die RAO 1931 enthielten eine § 398 AO entsprechende Regelung. Lediglich unter dem Gesetzestitel "Niederschlagung" in § 443 Abs. 2 RAO 1919, dem der § 477 Abs. 2 RAO 1931 entsprach, war Folgendes bestimmt: Die Finanzämter sind befugt, von der Einleitung oder Durchführung einer Untersuchung abzusehen, wenn Steuerhinterziehung, Bannbru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verhältnis zum subjektiven und zum objektiven Verfahren

Rz. 9 [Autor/Stand] Seinem Wortlaut nach scheint § 394 AO auf die Situation abzustellen, in der ein subjektives Verfahren ausscheidet, weil der Täter nicht zu ermitteln ist, und daher eine Einziehung nur im objektiven Verfahren erfolgen könnte. Indes findet die Vorschrift über diese Konstellation hinaus auch in den Fällen keine Anwendung, in denen gegen andere Beteiligte der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Vergütungsansprüche

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Steuervergütungsanspruch ist der Anspruch auf Auszahlung von Steuerbeträgen an denjenigen, der die Steuer, ohne ihr Schuldner zu sein, infolge Überwälzung getragen hat.[2] Wie der Erstattungsanspruch ist somit auch der Vergütungsanspruch ein umgekehrter Leistungsanspruch. Allerdings steht der Vergütungsanspruch nicht dem zur Steuerentrichtung Verpfli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Maßgebliche Zollvorschriften und Rechtsverordnungen

Rz. 7 [Autor/Stand] Zu den nationalen Zollrechtsbestimmungen (Zollgesetze und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen) i.S.v. § 382 Abs. 1 AO, auf die § 31 ZollVG und § 30 Abs. 1–3 ZollV Bezug nehmen, gehören nach der Vereinheitlichung des Zollrechts in der EU insbesondere: das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) i.d.F. des Art. 1 des Zollrechtsänderungsgesetzes vom 21.12.1992,[2] d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 383 AO erfasst den geschäftsmäßigen und gem. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO unzulässigen Erwerb von Steuererstattungs- und -vergütungsansprüchen und verfolgt den Zweck, bestimmten Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität, insbesondere den Missbräuchen bei der Koppelung von steuerlicher Beratung und Kreditgeschäften, vorzubeugen. Nach der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erzeugnisse, Waren und andere Sachen (§ 375 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO)

Rz. 42 [Autor/Stand] Für die in der Vorschrift bezeichneten Steuerstraftaten bestimmt § 375 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AO den Kreis der Gegenstände, die der Einziehung unterliegen. Rz. 43 [Autor/Stand] § 375 Abs. 2 Nr. 1 AO ermöglicht die Einziehung von Erzeugnissen, Waren und anderen Sachen, auf die sich die genannten Steuerdelikte beziehen. Diese Sachen können nicht über § 74 Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Einstellungsfähige Straftaten

Rz. 23 [Autor/Stand] § 398 AO sieht eine Einstellung des Verfahrens ohne Zustimmung des Gerichts durch die StA oder die Finanzbehörde vor, wenn wegen des Verdachts der Begehung einer der nachfolgend genannten Steuerstraftaten ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird: Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO), wobei besonders schwere Fälle (§ 370 Abs. 3 AO) regelmäßig bereits au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Grundsätze der DSGVO

Rz. 4 [Autor/Stand] Die DSGVO ist ab dem 25.5.2018 (Art. 99 Abs. 2 DSGVO) unmittelbar und vorrangig zu allen nationalen Regelungen anwendbar (vgl. Art. 288 Abs. 2 AEUV), soweit sie nicht Öffnungsklauseln zur Regelung von Rechtsmaterien zugunsten des nationalen Rechts enthält. Sie ersetzt das bisherige Bundesdatenschutzgesetz i.d.F. vom 14.1.2003, das bis zum 24.5.2018 anzuwe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Anwendungsbereich

Rz. 38 [Autor/Stand] Die in § 375 Abs. 2 AO vorgesehene Einziehung von Gegenständen und Beförderungsmitteln erlangt vor allem im Bereich der Zollstraftaten Bedeutung. Die Vorschrift geht einerseits über § 74 Abs. 1 StGB [2] insoweit hinaus, als sie die Einziehung von Gegenständen ermöglicht, die keine Tatprodukte (sog. producta sceleris) oder Tatmittel (sog. instrumenta scele...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Anwendbarkeit des Ordnungswidrigkeitenrechts (§ 384a Abs. 2 AO)

Rz. 17 [Autor/Stand] Grundsätzlich gelten gem. § 377 Abs. 2 AO für Steuerordnungswidrigkeiten die Vorschriften des ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Davon abweichend erstreckt § 384a Abs. 2 AO über einen Verweis auf § 41 BDSG (s. Rz. 4) das OWiG insgesamt auf Verstöße nach Art. 83 A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift ergänzt § 74 StGB, der im allgemeinen Strafrecht die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern regelt. Der Zweck des § 394 AO ist die Vereinfachung des Einziehungsverfahrens.[2] Hauptanwendungsbereich der Vorschrift sind Fälle, in denen sich der auf frischer Tat betroffene Schmuggler unter Zurücklass...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Betreffen eines unbekannten Täters auf frischer Tat

Rz. 15 [Autor/Stand] Jemand muss bei einer Steuerstraftat auf frischer Tat betroffen sein. Der Täter ist unbekannt geblieben, weil er sich durch Flucht der Identifizierung entzogen hat. Rz. 16 [Autor/Stand] Das Erfordernis des Betreffens auf frischer Tat ist auch in § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO zu finden. Ob aber angesichts der endgültigen Rechtsfolgen des § 394 AO insofern ohne ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 12 [Autor/Stand] Der räumliche Geltungsbereich des § 382 AO ist grds. begrenzt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (s. zum Territorialitätsprinzip i.S.d. § 5 OWiG § 377 Rz. 46 f.). Im Unterschied zu § 378 Abs. 1 Satz 2 AO und § 379 Abs. 1 Satz 2 AO, die über die Verweisung auf § 370 Abs. 7 AO auch die Ahndung von Zuwiderhandlungen vorsehen, die außerhalb des Ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gestellungspflichtige

Rz. 18 [Autor/Stand] Eingeführte Waren müssen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – der zuständigen Zollstelle oder an einem anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Ort gestellt werden (Art. 139 UZK; § 4 ZollVG; §§ 6, 7 ZollV). "Gestellung" ist die Mitteilung an die Zollbehörden, dass sich Waren bei der Zollstelle oder an einem anderen von den Zollbehörden ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Mitwirkungspflicht und ihre Grenzen

Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 161 StPO kann die StA Ermittlungen jeder Art (z.B. Durchsuchungen und Beschlagnahmen, Vernehmungen, allerdings keine eidlichen) entweder selbst vornehmen oder durch die Behörden und Beamten des Polizeidienstes vornehmen lassen (vgl. Nr. 3 RiStBV i.V.m. Anl. A). Nach neuer Rechtslage besteht für Zeugen eine Erscheinenspflicht und Aussagepflicht, wen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Konkurrenzen

Rz. 34 [Autor/Stand] Bei mehrfachem Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen gem. § 383 AO sind jeweils mehrere rechtlich selbständige Taten gegeben, die zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit (§ 20 OWiG) stehen. Das Tatbestandsmerkmal der "Geschäftsmäßigkeit" ist nicht dazu geeignet, die verschiedenen Einzeltaten zu einer rechtlichen Handlungseinheit (sog. K...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Personen, die bei der Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Pflichtigen handeln

Rz. 22 [Autor/Stand] Zu den Personen, die in Wahrnehmung der Angelegenheiten eines unmittelbar Verpflichteten handeln, gehören insbesondere die in §§ 34, 35 AO genannten Personen (gesetzlicher Vertreter, Vermögensverwalter, Verfügungsberechtigte) und Vertreter oder Beauftragte i.S.d. § 9 OWiG [2] (s. § 377 Rz. 76). Beispiel 2 Der Filialleiter einer Grenzspedition hat für die A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Befugnisse nach § 399 Abs. 2 Satz 2 AO

Rz. 9 [Autor/Stand] Nach der ausdrücklichen Ermächtigung des § 402 Abs. 1 AO stehen der FinB auch die sich aus § 399 Abs. 2 Satz 2 AO ergebenden Befugnisse zu (s. § 385 Rz. 73 ff., 94 ff.; § 399 Rz. 61 ff.; § 404 Rz. 311 ff.). Danach hat die FinB die Rechte von Ermittlungspersonen der StA (§ 152 GVG) und kann bei Gefahr in Verzug (was aber bei Steuerdelikten i.d.R. ausscheid...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Geringfügigkeit der Schuld

Rz. 38 [Autor/Stand] Des Weiteren setzt eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit voraus, dass die Schuld des Täters für den Fall der Erweislichkeit als gering anzusehen wäre. Im Gegensatz zu der im Wesentlichen nach objektiven Gesichtspunkten zu ermittelnden Geringwertigkeit des Steuerschadens ist hier auf die individuelle Schuld des Täters abzustellen.[2] Dies bedeu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Ausschluss der Einziehung des Tatertrages/Wertersatzes (§ 73e Abs. 1 StGB)

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach dem neuen § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB ist eine Einziehung noch nicht (wie nach früherem Recht) dadurch ausgeschlossen, dass dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch "erwachsen ist", sondern erst dadurch, dass dieser mittlerweile "erloschen ist".[2] Hat der Einziehungsadressat die Steuerschulden vor der gerichtlichen Anordnung der Einziehung tatsächlich ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Entscheidung über die Einstellung

Rz. 47 [Autor/Stand] Die Entscheidung darüber, ob die Ermittlungsbehörde von der weiteren Strafverfolgung absehen kann, ist nicht in das freie oder sogar willkürliche, sondern in das pflichtgemäße Ermessen gestellt.[2] Dies bedeutet, dass eine Fortsetzung der Strafverfolgung nicht mehr erlaubt ist, wenn im konkreten Verfahrensstadium die Voraussetzungen des § 398 AO bzw. § 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. § 398 AO und Selbstanzeige

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Regelung des § 398 AO ist auch im Zusammenhang mit der strafbefreienden Selbstanzeige von Bedeutung. Die Berichtigung im Wege der Selbstanzeige hat grundsätzlich in vollem Umfang zu erfolgen. Indes ließen geringfügige Abweichungen von 6–10 % die Wirksamkeit der Selbstanzeige auch bisher unberührt.[2] Nach der Gesetzesbegründung sollen auch weiterhin ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vor Ablauf der Jahresfrist

Rz. 34 [Autor/Stand] Meldet sich der Eigentümer der Sache vor Ablauf der Jahresfrist bei der FinB, so ist der Eigentumsübergang im formlosen Verfahren gem. § 394 AO ausgeschlossen.[2] Die StA/BuStra wird dabei in erster Linie prüfen, ob bei entsprechendem Verdacht ein Strafverfahren gegen den Eigentümer oder eine andere Person durchgeführt werden kann. In diesem subjektiven ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verstöße im Zusammenhang mit einem Zollverfahren (§ 382 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 382 Abs. 1 Nr. 2 AO geahndet werden Verstöße gegen Vorschriften, die für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren und dessen Durchführung oder für die Erlangung einer sonstigen zollrechtlichen Bestimmung gelten. Rz. 31 [Autor/Stand] Früher unterschied man gem. Art. 4 Nr. 16 ZK acht Zollverfahren (Überführung in den zollrechtlich freien Verkeh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Subjektiver Tatbestand (Vorwerfbarkeit)

Rz. 39 [Autor/Stand] Nach § 382 Abs. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer die in den § 31 ZollVG, § 30 ZollV näher bezeichneten Zuwiderhandlungen vorsätzlich oder fahrlässig begeht. Die vorsätzlich begangene Tat (§ 10 OWiG, § 377 Abs. 2 AO) setzt voraus, dass der Täter die zollrechtlichen Pflichten nach Inhalt und Gegenstand kennt und ihnen bewusst zuwiderhandelt oder er das Best...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Nachverfahren

Rz. 37 [Autor/Stand] Meldet sich der Eigentümer nicht binnen eines Jahres, so geht das Eigentum auf den Staat über (s. Rz. 33). Der Eigentümer wird dadurch aber nicht rechtlos gestellt. Rz. 38 [Autor/Stand] Da sich nach § 394 AO dieselbe Rechtsfolge ergibt wie nach rechtskräftiger Anordnung der Einziehung durch das Gericht, müssen dem von dem Eigentumsübergang Betroffenen zum...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 24 [Autor/Stand] Die FinB kann ihr Akteneinsichts- und Besichtigungsrecht durch einen formfreien Antrag geltend machen, der im Ermittlungsverfahren (auch wenn sich die Akten bei der Polizei befinden) und nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens (also im Vollstreckungsverfahren) an die zuständige StA (vgl. Nr. 183 RiStBV: im Vollstreckungsverfahren auch der Rech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verfahrensablauf

Rz. 37 [Autor/Stand] Hinsichtlich des Ablaufs des selbständigen Einziehungsverfahrens enthält die AO keine besonderen Bestimmungen. In § 401 AO wird lediglich auf § 435 StPO verwiesen, der in Abs. 3 auf die entsprechende Anwendung der §§ 201–204, §§ 207, 210 und 211 sowie §§ 424–430 und § 433 StPO verweist. Seit der Neufassung der Vorschriften zum 1.7.2017 ist ein Zwischenve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine einheitliche, in einer Bestimmung zusammengefasste Regelung der "Nebenfolgen" sieht die AO erst seit dem 2. AO-StrafÄndG 1968 vor. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die einzelnen Maßnahmen in mehreren Einzelvorschriften verstreut. Eine Regelung, wie sie § 375 Abs. 1 AO heute vorsieht, bestand nur für § 412 RAO a.F. (Bruch des Steuergeheimnisses, § 412 Abs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Unternehmensgeldbuße

Schrifttum: Vgl. zunächst vor § 377 Rz. 1 zu § 30 OWiG; ferner: Achenbach, Verbandsgeldbuße und Aufsichtspflichtverletzung (§§ 30 und 130 OWiG) – Grundlagen und aktuelle Probleme, NZWiSt 2012, 321; Achenbach, Das Schicksal der Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG nach Erlöschen des Täter-Unternehmensträgers durch Gesamtrechtsnachfolge, wistra 2012, 413; Böhme, Verbandsgeldbußen in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anknüpfungstat einer Leitungsperson

Rz. 60 [Autor/Stand] Siehe § 377 Rz. 117 ff. Einer der in § 30 Abs. 1 Nr. 1–5 OWiG enumerativ genannten Repräsentanten einer JP/PV hat eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen (sog. Anknüpfungstat), durch die Pflichten der JP/PV verletzt wurden oder die JP/PV bereichert worden ist oder werden sollte. Im hier interessierenden Zusammenhang kommen insbesondere eine Steuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsfolgen

Rz. 66 [Autor/Stand] Liegen die Voraussetzungen der Norm vor, besteht im Regelfall ein Verfahrenshindernis und erfolgt die Ahndung der Tat statt durch Strafe oder Geldbuße durch einen Zollzuschlag. Das Gesetz ("sollen") enthält insoweit eine ermessenslenkende gesetzliche Regelung. Anders als nach § 32 Abs. 2 ZollVG a.F., wonach auch bei Ordnungswidrigkeiten kein Ermessensspi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtsfolge

Rz. 76 [Autor/Stand] Ob die Geldbuße verhängt wird, steht im Ermessen ("kann") der zuständigen Behörde, d.h. im Bußgeldverfahren der FinB = BuStra oder im Strafverfahren des Gerichts (s. Rz. 55). Rz. 77 [Autor/Stand] Die Sanktionsmöglichkeiten gegen juristische Personen und Personenvereinigungen sind infolge der jüngsten Änderungen der § 30 und § 130 OWiG [3] erheblich verschä...mehr