Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Aussetzungsgrund

a) Entscheidungserheblichkeit einer steuerlichen Vorfrage Rz. 42 [Autor/Stand] Die strafrechtliche Beurteilung der Tat muss davon abhängen, ob ein Steueranspruch besteht, ob Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt sind (Aussetzungsgrund). Aus dem Grundgedanken der Vorschrift folgt, dass es sich hierbei um eine rein steuerrechtliche Vorfrage handeln ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Entscheidung über die Aussetzung (§ 396 Abs. 2 AO)

I. Zuständigkeit Rz. 69 [Autor/Stand] Nach § 396 Abs. 2 AO obliegt die Entscheidung im Ermittlungsverfahren der StA; führt die FinB das Ermittlungsverfahren selbständig durch (§ 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO), so kann sie diese Entscheidung treffen. Dem FA bzw. der BuStra als Hilfsorgan der StA (§ 402 Abs. 1 AO) steht zu keiner Zeit das Recht zu, über eine Aussetzung zu entsche...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Rechtsbehelfe

1. Gegen Entscheidungen der Ermittlungsbehörden Rz. 76 [Autor/Stand] Die Entscheidung der Ermittlungsbehörden, welche die Aussetzung betreffen, sind grds. nicht gerichtlich anfechtbar, gleichgültig ob die Aussetzung angeordnet oder die beantragte Aussetzung abgelehnt worden ist[2]. Hier kommt allenfalls die Dienstaufsichtsbeschwerde (§ 147 GVG, § 3 FVG) sowie für den Fall, da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufer des § 393 AO ist § 428 RAO 1967 [2]. § 393 Abs. 2 AO deckt sich weitgehend mit § 428 Abs. 2 RAO, während § 393 Abs. 1 AO gegenüber § 428 Abs. 1 RAO a.F. einige wesentliche Neuerungen aufweist. Bis zum Inkrafttreten des § 428 Abs. 1 RAO war das Verhältnis zwischen Besteuerungsverfahren und Strafverfahren nur bruchstückhaft ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Das Verhältnis von Besteuerungs- und Strafverfahren (§ 393 Abs. 1 AO)

I. Grundsatz der Unabhängigkeit (§ 393 Abs. 1 Satz 1 AO) 1. Parallelität Rz. 31 [Autor/Stand] Das Strafverfahren und das Besteuerungsverfahren können zeitgleich und parallel nebeneinander verlaufen. Die AO geht dabei – wie es § 393 Abs. 1 Satz 1 AO zum Ausdruck bringt – vom Grundsatz der Unabhängigkeit beider Verfahrensarten aus[2]. Danach richten sich die Rechte und Pflichten...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Grenzfälle unzulässigen Zwangs

aa) Auslegung des Merkmals "Zwangsmittel" Rz. 64 [Autor/Stand] Für die Frage, auf welche Maßnahmen sich die Zwangsmittel beziehen, gibt der Wortlaut nichts her. Verstöße gegen das Verbot des Zwangs zur strafrechtlichen Selbstbelastung können aber bereits dann vorliegen, wenn die Willensentschließung und -betätigung des Beschuldigten beeinträchtigt wird. Derartige Konfliktsitu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zwangsmittel

a) Zwangsmittel gem. § 328 AO Rz. 61 [Autor/Stand] Das Gesetz begnügt sich mit einer allgemeinen Verweisung auf § 328 AO. Als Zwangsmittel für die Durchsetzung von Verwaltungsakten, die auf Vornahme einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtet sind, nennt § 328 AO das Zwangsgeld (§ 329 AO), die Ersatzvornahme (§ 330 AO) und den unmittelbaren Zwang (§ 331 AO). Erfasst i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und praktische Relevanz

1. Vorfragenkompetenz des Strafgerichts Rz. 10 [Autor/Stand] Aus der Entstehungsgeschichte und dem Wortlaut des § 396 Abs. 1 AO ("kann") folgt unzweifelhaft, dass das Strafgericht heute zwar ermächtigt, aber nicht mehr verpflichtet ist, das Strafverfahren bis zur Klärung steuerrechtlicher Vorfragen auszusetzen. Nach dem Fortfall jeglicher Bindung an Entscheidungen des oberste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verhältnis zu anderen Aussetzungsvorschriften

1. Aussetzung des Besteuerungsverfahrens (§ 363 AO, § 74 FGO) Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 363 Abs. 1 AO kann die FinB die Entscheidung über einen Einspruch aussetzen, wenn ein vorgreifliches Rechtsverhältnis besteht, das den Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist. Eine entsprechende Aussetzungsbe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Belehrungspflicht (§ 393 Abs. 1 Satz 4 AO)

1. Anlass und Zeitpunkt der Belehrung Ergänzender Hinweis: Nr. 16 Abs. 3, Nr. 29 AStBV (St) 2023/2024 (s. AStBV Rz. 16, 29). Rz. 131 [Autor/Stand] Gemäß § 393 Abs. 1 Satz 4 AO ist die FinB verpflichtet, den Stpfl. über die sich aus Satz 1–3 ergebenden Rechte und Pflichten zu belehren, "soweit dazu Anlass besteht". Rz. 132 [Autor/Stand] Bereits vor Beginn der steuerlichen Ermitt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Voraussetzungen der Aussetzung

1. Eröffnung des Anwendungsbereichs Rz. 37 [Autor/Stand] Zunächst verlangt die Aussetzung des Verfahrens, dass überhaupt der Anwendungsbereich des § 396 AO eröffnet ist. Dazu muss ein anhängiges Strafverfahren vorliegen, bei dem die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung infrage steht.Darüber hinaus erfordert § 396 AO keine Personenidentität, wohingegen Sachverhaltsident...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Reichweite der Verwendungsbefugnis

1. Erkenntnisse aus rechtmäßigen strafrechtlichen Ermittlungen (§ 393 Abs. 3 Satz 1 AO) Rz. 265 [Autor/Stand] Die Erkenntnisse i.S.d. § 393 Abs. 3 Satz 1 AO müssen aus rechtmäßigen strafrechtlichen Ermittlungen der FinB/StA resultieren. Das lässt den Umkehrschluss zu, dass Erkenntnisse aus unrechtmäßigen Ermittlungen – neben einem strafprozessualen Beweisverwertungsverbot (s....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Fehlen eines Aussetzungsgrundes

aa) Freispruch oder Verurteilung aus anderen Gründen Rz. 44 [Autor/Stand] An einer entscheidungserheblichen Vorfrage fehlt es hingegen, wenn der Angeklagte unabhängig von der Beantwortung der steuerrechtlichen Vorfragen aus anderen rechtlichen oder tatsächlichen Erwägungen ohnehin freizusprechen oder zu verurteilen wäre[2]. Rz. 45 [Autor/Stand] Nicht vorfragenrelevant sind dah...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Ermessensentscheidung

1. Gegenstand der Ermessensentscheidung Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 396 Abs. 1 AO "kann" nach Klageerhebung das Gericht, im Ermittlungsverfahren die Ermittlungsbehörde, das Strafverfahren aussetzen, muss dies aber nicht tun. Die Entscheidung darüber ist in sein (ihr) pflichtgemäßes Ermessen gestellt[2]. Damit hat der Angeklagte (Beschuldigte) keinen Anspruch auf Aussetzung de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Entscheidung über die Aussetzung

1. Form der Entscheidung Rz. 71 [Autor/Stand] Die Ermittlungsbehörde entscheidet durch Verfügung (§§ 167, 171 StPO), das Gericht durch Beschluss, der entweder in der mündlichen Verhandlung verkündet wird oder schriftlich mitzuteilen ist (§ 35 StPO). Der Beschluss ist der FinB und dem Angeklagten förmlich zuzustellen. Während für die Entscheidung im Ermittlungsverfahren eine Be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Ruhen der Verjährung (§ 396 Abs. 3 AO)

I. Zweck der Regelung Rz. 85 [Autor/Stand] Darin, dass die Verjährung ruht, solange das Verfahren nach § 396 AO ausgesetzt ist, unterscheidet sich die Vorschrift von anderen Aussetzungsregelungen (s. Rz. 32 ff.). Zweckmäßig ist diese Ausnahmeregelung deshalb, weil Taten nach § 370 AO häufig erst später (z.B. anlässlich der Jahre nach dem Tatgeschehen stattfindenden Betriebspr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Zwangsmittelverbot und die Belehrungspflichten

Schrifttum: Bilsdorfer, Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem Verwertungsverbot, PStR 2003, 120; Bleckat, Die Beschuldigtenvernehmung nach neuem Recht, StV 2021, 820; Bornheim, Vom Wert des Schweigens, PStR 1999, 111; Dencker, Über Heimlichkeit, Offenheit und Täuschung bei der Beweisgewinnung im Strafverfahren, StV 1994, 687; Dierlamm, Betriebsprüfung/Steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Verwendungsverbot bzgl. Nichtsteuerstraftaten (§ 393 Abs. 2 AO)

Schrifttum: Aue, Steuergeheimnis im Strafverfahren?, PStR 2011, 29; Baum, Änderung des AO-Anwendungserlasses, Mitteilungspflicht des Finanzamts zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs, NWB 2005, 2933; Bilsdorfer, Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem Verwertungsverbot, PStR 2003, 120; Braun, Praxisfragen zum Abzugsverbot bei ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 396 Aussetzung des Verfahrens

Schrifttum: 1. Monographien: Hellmann, Das Neben-Strafverfahrensrecht der Abgabenordnung, 1995, S. 56 ff., 123 ff.; Joergensen, Die Aussetzung des Strafverfahrens zur Klärung außerstrafrechtlicher Rechtsverhältnisse, 1991; Negele, § 396 AO und das Problem der Entscheidungskompetenz der Strafgerichte im Bereich steuerrechtlich noch nicht entschiedener ressortfremder Vorfragen,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Erkenntnisse aus Telekommunikationsüberwachungen (§ 393 Abs. 3 Satz 2 AO)

a) Gesetzesalternativen Rz. 267 [Autor/Stand] § 393 Abs. 3 Satz 2 AO betrifft Erkenntnisse, die dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) unterliegen. Die Regelung enthält speziell eine steuerliche Verwendungsbefugnis bei Telekommunikationsüberwachungen. Zulässig ist danach die Verwertung eigener Erkenntnisse der FinB aus einer TKÜ im (Steuer-)Strafverfahren gem. §§...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zwangsmittelverbot gem. § 393 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO

1. Zeitlicher Geltungsbereich Rz. 55 [Autor/Stand] Die Anwendung von Zwangsmitteln (§ 328 AO) gegen den Stpfl. ist bereits vor Einleitung eines Strafverfahrens unzulässig, wenn er bei Erfüllung der Mitwirkungspflicht gezwungen würde, sich selbst wegen einer von ihm begangenen Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit zu belasten (§ 393 Abs. 1 Satz 2 AO). Rz. 56 [Autor/Stand...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Normadressat

Rz. 59 [Autor/Stand] Das Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 1 Satz 2, 3 AO richtet sich an die FinB i.S.d. § 6 AO als Verwaltungsbehörde im Besteuerungsverfahren[2].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Rechtsschutz

Schrifttum: Berg, Neukonzeptionierung der Widerspruchslösung, StraFo 2018, 327; Kranz, Der Rechtsschutz an der Schnittstelle von Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren, Diss. 2015; Ranft, Das strafrechtliche Verwertungsverbot des § 428 Abs. 2 AO, DStR 1969, 364; Rogall, Das Verwendungsverbot des § 393 II AO, in FS Kohlmann, 2003, 465. I. Rechtsweg Rz. 289 [Autor/Stand] Bei § 39...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Erkenntnisse aus TKÜ (Alt. 1)

aa) TKÜ wegen schwerer Steuerdelikte Rz. 270 [Autor/Stand] Eine TKÜ im Fall einer Steuerhinterziehung aufgrund eigener Ermittlungen der FinB war bislang gem. § 100a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a StPO a.F. nur zulässig, wenn die Steuerhinterziehung "unter den in § 370 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 genannten Voraussetzungen" begangen wurde (also bei bandenmäßiger Hinterzieh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Grundsatz der Unabhängigkeit (§ 393 Abs. 1 Satz 1 AO)

1. Parallelität Rz. 31 [Autor/Stand] Das Strafverfahren und das Besteuerungsverfahren können zeitgleich und parallel nebeneinander verlaufen. Die AO geht dabei – wie es § 393 Abs. 1 Satz 1 AO zum Ausdruck bringt – vom Grundsatz der Unabhängigkeit beider Verfahrensarten aus[2]. Danach richten sich die Rechte und Pflichten des Stpfl. und der FinB nach den für das jeweilige Verf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Entkriminalisierung der Außenprüfung?

Schrifttum: Buse, Versuchte Strafvereitelung durch Außenprüfer, AO-StB 2021, 11; Drüen, Außenprüfung und Steuerstrafverfahren, in DStjG 38 (2015), 219; Dusch/Rommel, Strafvereitelung (im Amt) durch Unterlassen am Beispiel von Finanzbeamten, NStZ 2014, 188; Kaeser, Steuerstrafrechtliche Verantwortung im Unternehmen und Tax Compliance, in DStjG 38 (2015), 193; Kremer/Altenburg,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Handhabe in der Praxis

Rz. 17 [Autor/Stand] In der Praxis findet § 396 AO bislang kaum Anwendung, was sich auch darin widerspiegelt, dass kaum gerichtliche Entscheidungen zu § 396 AO zu finden sind[2]. § 396 AO führt derzeit ein Schattendasein, dessen Existenzberechtigung vereinzelt mitunter gänzlich infrage gestellt wird[3]. Rz. 18 [Autor/Stand] Der Grund für den geringen Gebrauch des § 396 AO in ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anhängigkeit eines Besteuerungsverfahrens

Rz. 38 [Autor/Stand] Die Möglichkeit der Aussetzung besteht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Besteuerungsverfahrens. Das Besteuerungsverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen mit der Unanfechtbarkeit des Steuerbescheids oder der Einspruchsentscheidung (§§ 366, 367 AO) bzw. mit der Rechtskraft des finanzgerichtlichen Urteils. Voraussetzung für die Anwendung des § 396 AO ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verfassungswidrigkeit der Vorschrift?

Rz. 241 [Autor/Stand] § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO genügt nach der höchstrichterlichen Rspr.[2] verfassungsrechtlichen Anforderungen. Die Ausnahmen vom Steuergeheimnis sind jedoch im Lichte verfassungsrechtlicher Anforderungen an den Schutz individualisierter und individualisierbarer steuerlichen Daten auszulegen[3]. Zur Auslegung von § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO durch die Finanzverwaltung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Beweissicherung während der Aussetzung

Rz. 90 [Autor/Stand] Maßnahmen zur Beweissicherung (vgl. § 160 Abs. 2 StPO) wie etwa die Sicherstellung von Gegenständen oder die richterliche Vernehmung von Beschuldigten, Betroffenen oder Zeugen sind auch während der Zeit der Aussetzung des Verfahrens zulässig [2]. Andernfalls würde die häufig lange Dauer des steuerlichen Rechtsmittelverfahrens zu Beweisverlusten (z.B. Fort...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Anwendung von Zwangsmitteln (§ 328 AO) gegen den Stpfl. ist bereits vor Einleitung eines Strafverfahrens unzulässig, wenn er bei Erfüllung der Mitwirkungspflicht gezwungen würde, sich selbst wegen einer von ihm begangenen Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit zu belasten (§ 393 Abs. 1 Satz 2 AO). Rz. 56 [Autor/Stand] Nach Einleitung des Strafve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Auslegung des Merkmals "Zwangsmittel"

Rz. 64 [Autor/Stand] Für die Frage, auf welche Maßnahmen sich die Zwangsmittel beziehen, gibt der Wortlaut nichts her. Verstöße gegen das Verbot des Zwangs zur strafrechtlichen Selbstbelastung können aber bereits dann vorliegen, wenn die Willensentschließung und -betätigung des Beschuldigten beeinträchtigt wird. Derartige Konfliktsituationen können im Wege einer verfassungsk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Geltung nur im Besteuerungsverfahren

Rz. 60 [Autor/Stand] Die Geltung des Verbots von Zwangsmitteln beschränkt sich auf das Besteuerungsverfahren (Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren). Es gilt auch bereits bei Vorfeldermittlungen der Steufa i.S.d. § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO (s. Beispiel Rz. 63)[2]. Die im Strafverfahren zulässigen Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahme usw. bleibe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Betretungs- und Besichtigungsrechte

Rz. 66 [Autor/Stand] Fraglich ist, wie es um die Erzwingung von Duldungspflichten steht. Zu denken ist hier an das Betreten von Grundstücken und Räumen (§§ 99, 200 Abs. 3 AO), die Nachschau (§ 210 Abs. 1 AO) und die Umsatzsteuernachschau (§ 27b UStG). Das Zwangsmittelverbot findet zutreffender Ansicht nach auch bei diesen Maßnahmen Anwendung, denn bereits die Erzwingung des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Verspätungszuschlag nach § 152 AO

Rz. 76.1 [Autor/Stand] Gleiche Erwägungen gelten für Verspätungszuschläge nach § 152 AO. Ebenso wie Zwangsgelder sind sie "vorrangig Beuge- oder Druckmittel eigener Art, die dazu dienen sollen, die Stpfl. zu einem bestimmten erwünschten Verhalten zu veranlassen".[2] Mit guten Gründen lässt sich daher vertreten, dass sie auch unter das Verbot der Zwangsmittel nach § 393 Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Rechtsweg

Rz. 289 [Autor/Stand] Bei § 393 AO ist bei der Frage, welcher Rechtsweg (Straf- oder Finanzgerichtsbarkeit) gegeben ist, zwischen den einzelnen Absätzen zu differenzieren. Dies regelt auch nicht § 393 Abs. 1 AO und es gibt grundsätzlich keinen Vorrang eines der beiden Rechtswege. Angesichts der Unübersichtlichkeit der Regelung sieht eine Ansicht das verfassungsrechtlich gara...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Zeitliche Reichweite des Zwangsmittelverbots

Rz. 100 [Autor/Stand] Das Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 1 Satz 2 AO ist an keine zeitliche Begrenzung geknüpft, d.h. die Mitwirkungspflicht im Besteuerungsverfahren lebt nicht zwangsläufig mit Beendigung des Steuerstrafverfahrens wieder auf[2]. Nach dem Willen des Gesetzes muss von Zwangsmitteln im Besteuerungsverfahren – ohne jeden Vorbehalt – stets dann abgesehen werde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Unionsrecht (Art. 267 AEUV)

Rz. 35 [Autor/Stand] Nach Art. 267 AEUV steht dem EuGH die abschließende Entscheidungsbefugnis über Gültigkeit und Auslegung des Unionsrechts zu. Die insoweit ergangenen Urteile sind für alle mit demselben Ausgangsverfahren befassten Gerichte der Mitgliedstaaten bindend[2]. Gleichwohl ist die Anwendung des Unionsrechts und die Auslegung der nationalen Steuernormen originäre ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff

Rz. 36 [Autor/Stand] Die Aussetzung des Verfahrens bedeutet, dieses einstweilen ruhen zu lassen. Schon rein begrifflich setzt dies voraus, dass das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt und beendet wird. Im Ermittlungsverfahren bedeutet dies die einstweilige Einstellung weiterer staatsanwaltlicher Ermittlungshandlungen, nach erhobener Anklage ein Hinausschieben d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Prozessökonomische Gründe

Rz. 49 [Autor/Stand] Sofern es an der nötigen Abhängigkeit von einer steuerrechtlichen Vorfrage fehlt, ist es auch unzulässig, das Strafverfahren unter Berufung auf § 396 AO allein aus prozessökonomischen Gründen oder aus Zweckmäßigkeitserwägungen auszusetzen[2].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Eröffnung des Anwendungsbereichs

Rz. 37 [Autor/Stand] Zunächst verlangt die Aussetzung des Verfahrens, dass überhaupt der Anwendungsbereich des § 396 AO eröffnet ist. Dazu muss ein anhängiges Strafverfahren vorliegen, bei dem die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung infrage steht.Darüber hinaus erfordert § 396 AO keine Personenidentität, wohingegen Sachverhaltsidentität gegeben sein muss (s. ausführl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gegenstand der Ermessensentscheidung

Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 396 Abs. 1 AO "kann" nach Klageerhebung das Gericht, im Ermittlungsverfahren die Ermittlungsbehörde, das Strafverfahren aussetzen, muss dies aber nicht tun. Die Entscheidung darüber ist in sein (ihr) pflichtgemäßes Ermessen gestellt[2]. Damit hat der Angeklagte (Beschuldigte) keinen Anspruch auf Aussetzung des Verfahrens[3]. Dies gilt selbst dann,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Gesetzesalternativen

Rz. 267 [Autor/Stand] § 393 Abs. 3 Satz 2 AO betrifft Erkenntnisse, die dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) unterliegen. Die Regelung enthält speziell eine steuerliche Verwendungsbefugnis bei Telekommunikationsüberwachungen. Zulässig ist danach die Verwertung eigener Erkenntnisse der FinB aus einer TKÜ im (Steuer-)Strafverfahren gem. §§ 100a StPO (Alt. 1), s....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Akteneinsichtsrecht

Rz. 286 [Autor/Stand] Das Steuergeheimnis nach § 30 AO steht der Gewährung von Akteneinsicht an verfahrensunbeteiligte Personen nach § 475 StPO entgegen; zudem ist der Ausschlussgrund nach § 479 Abs. 1 StPO n.F. (s. Rz. 275) bei der Gewährung von Akteneinsicht nach § 474 StPO an ein Zivilgericht zu beachten (in casu Einsicht in Strafakten des Steuerstrafverfahrens durch Inso...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zuständigkeit

Rz. 69 [Autor/Stand] Nach § 396 Abs. 2 AO obliegt die Entscheidung im Ermittlungsverfahren der StA; führt die FinB das Ermittlungsverfahren selbständig durch (§ 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO), so kann sie diese Entscheidung treffen. Dem FA bzw. der BuStra als Hilfsorgan der StA (§ 402 Abs. 1 AO) steht zu keiner Zeit das Recht zu, über eine Aussetzung zu entscheiden (§ 396 Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Herausgabeverlangen

Rz. 65 [Autor/Stand] Unzulässig ist der Einsatz von Zwangsmitteln zur Erlangung von Beweismitteln, bei denen zweifelsfrei feststeht, dass sie sich im Besitz des Beschuldigten befinden. Dadurch würde § 95 Abs. 1 StPO unterlaufen, der ein Herausgabeverlangen gegen den Beschuldigten nicht zulässt[2] (s. § 385 Rz. 313, 315).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Zuschlag nach § 162 Abs. 4 AO

Rz. 76.2 [Autor/Stand] Nach ganz überwiegende. Ansicht fällt der Zuschlag, der nach § 162 Abs. 4 AO festgesetzt werden kann, wenn der Stpfl. nach § 90 Abs. 3 AO vorgeschriebene Aufzeichnungen über Geschäftsvorfälle mit Auslandsbezug mit nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG nicht oder nicht in verwertbarer Form vorlegt, mangels gesetzlicher Erwähnung nicht unter das ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beweisschwierigkeiten

Rz. 48 [Autor/Stand] Ferner ist eine Aussetzung des Strafverfahrens allein zum Zweck der Vermeidung von Beweisschwierigkeiten nicht zulässig[2]. Die Aussetzung nach § 396 AO soll nämlich der Klärung zweifelhafter Rechtsfragen dienen, nicht dagegen der Bewältigung von Beweisschwierigkeiten. So darf das Strafgericht (die Ermittlungsbehörde) das Verfahren nicht allein deshalb au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Unterschiedliche Literaturansichten

Rz. 50 [Autor/Stand] Fehlt es an einer höchstrichterlichen Stellungnahme zu der steuerrechtlichen Vorfrage, sind unterschiedliche Literaturansichten i.d.R. kein zwingender Anlass für die Aussetzung des Strafverfahrens[2]. Ist der Stpfl. bei unklarer oder streitiger Rechtslage jedoch einer in der Literatur diskutierten oder einer diskussionsfähigen Meinung bei seiner steuerli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Normadressaten

Rz. 210 [Autor/Stand] Das Verwendungsverbot richtet sich dem Wortlaut nach nur an die StA und das (Straf-)Gericht. Nach Sinn und Zweck des § 393 Abs. 2 AO gilt es jedoch auch für die (Kriminal-)Polizei[2].mehr