Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / I. Vorbemerkungen

Die Vorschrift des § 70 AO regelt die Haftung des Vertretenen in den Fällen, in denen Vertreter i.S.d. §§ 34 und 35 AO dadurch Steuerschuldner oder Haftende werden, dass sie vorsätzlich oder leichtfertig Steuern verkürzen. Dabei steht die Haftung des Vertretenen als persönliche Haftung neben der Schuld oder Haftung des Vertreters und ist hinsichtlich des Vermögens nicht besc...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / 1. Steuerzuwiderhandlung

Die Haftung des Vertretenen für den Fall, dass die Vertreter i.S.d. §§ 34 und 35 AO bei Ausübung ihrer Obliegenheiten eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) begehen oder an einer Steuerhinterziehung als Anstifter oder Gehilfe (§§ 26, 27 StGB) teilnehmen und hierdurch Steuerschuldner oder Haftende werden, erfolgt über § 70 AO. ...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, Möhnesee § 70 AO ist eine Vorschrift, die in der Praxis nicht allzu häufig eingesetzt wird. Sie regelt die Haftung des Vertretenen in den Fällen, in denen Vertreter i.S.d. §§ 34, 35 AO dadurch Steuerschuldner oder Haftende werden, dass sie vorsätzlich oder leichtfertig Steuern verkürzen. Dabei steht die Haftung des Vertretenen als persönliche...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / 2. Haftungsbescheid

Die Haftung nach § 70 AO wird durch den Erlass eines Haftungsbescheids nach § 191 AO geltend gemacht. Dieser muss den Anforderungen an einen Verwaltungsakt genügen und hinreichende Ausführungen zur Ermessensausübung der Finanzbehörde enthalten (§§ 118, 119 AO). Der Haftungsbescheid kann mit einer Zahlungsaufforderung verbunden werden oder ohne Zahlungsaufforderung ergehen. Be...mehr

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Keine Ersatzerbschaftsteuer... / 2. Das Urteil des BFH

Die von der Stiftung gegen das Urteil des Nds. FG beim BFH eingelegte Revision war erfolgreich. Der BFH lehnte eine Ersatzerbschaftsteuerpflicht der Stiftung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG mit der Begründung ab, dass sie als nicht rechtsfähige Stiftung keine Familienstiftung i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG sei (BFH v. 4.6.2025 – II R 30/22, DStR 2025, 2601 Rz. 11 = ErbStB 2025,...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / 5. Update Signing-Closing-Theorie

Das Thema wird von vielen Betroffenen als rechtlich zweifelhaft angesehen, ist aber ohne jegliche Einschränkung in der Welt und könnte einen Betrieb bei Nichtbeachtung ruinieren. Das Thema kam durch die Grunderwerbsteuerreform in 2021 hoch: Mit dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (BGBl. I 2021, 986), in Kraft getreten am 1.7.2021, fingen m.E. die Probleme an...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Zur Akzessorietät des Haftungsanspruchs

Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 "Haften" bedeutet bei § 42d EStG eine besondere Art des Einstehenmüssens für die ordnungsgemäße Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der LSt. Sie erklärt sich aus der erweiterten öffentlichen Dienstleistungspflicht des ArbG bei der Mitwirkung an steuerlichen Aufgaben (so BVerfG 19, 226 [240; Rz 40] vom ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Nachforderungsbescheid gegen den Arbeitgeber

Rz. 220 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Für pauschale LSt iSv §§ 40–40b EStG haftet der ArbG nicht (> Rz 33). Erhebt das FA auf Antrag des ArbG pauschal LSt nach (vgl § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG), die der ArbG als > Steuerschuldner zu übernehmen hat (§ 40 Abs 3 EStG; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2 ff), so muss es grundsätzlich einen schriftlichen Nachforderungsbescheid (> S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Einzelne Beteiligte

Rn. 10 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Grundsätzlich ist der Gläubiger der KapErtr der Steuerschuldner; s § 44 Abs 1 S 1 EStG. Er ist deshalb steuerrechtlich zu bestimmen. Hierdurch kann es zu Abweichungen von dem Recht, auf dem die KapErtr beruhen, kommen. Dies gilt namentlich für eine abweichende Zurechnung bei Nießbrauch, Pfandrecht oder Abtretung oder in Fällen von Gesamthand...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Nachforderung pauschaler Einkommensteuer für Sachzuwendungen (§§ 37a/b EStG)

Rz. 223 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Unternehmer/> Steuerpflichtiger/> Arbeitgeber kann die > Einkommensteuer für Sachzuwendungen pauschalieren, wenn er vermeiden will, dass der Empfänger der Zuwendung den ihm zugewandten geldwerten Vorteil versteuern muss (vgl §§ 37a und 37b EStG). Zu Einzelheiten > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen. § 37a Abs 2, § 37...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die > Lohnsteuer wird grundsätzlich vom > Arbeitnehmer geschuldet; er ist > Steuerschuldner (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG). Nur wenn die Steuerabzüge nach §§ 37a/b, 40–40b EStG pauschaliert werden, wird der ArbN aus der Steuerschuld entlassen; der > Arbeitgeber wird dann selbst zum Steuerschuldner (vgl § 40 Abs 3 Satz 2 EStG; > Pauschalierung der L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechte und Pflichten der einzelnen Beteiligten

Rn. 20 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Gläubiger der KapErtr als der Steuerschuldner muss bei dieser besonderen Erhebungsform idR nicht selbst an das FA leisten, sondern nur den Einbehalt dulden und dadurch an der Entrichtung seiner KapSt durch den dazu Verpflichteten mitwirken. Zu einer normalen Schuld im Sinne eines persönlichen Leistenmüssens verdichtet sich seine Duldungsp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Spätere Anrechnung oder Erstattung

Rn. 40 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Entsprechend dem Sicherungszweck des KapSt-Abzugs hinsichtlich der veranlagten ESt oder KSt muss die erhobene KapSt dem Gläubiger der KapErtr und Steuerschuldner der KapSt "gutgebracht" werden. Dies gilt uneingeschränkt für die Gewinneinkünfte, bei den Einkünften aus KapVerm allerdings nur in den Fällen, in denen es nach § 32d EStG zu einer ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Zuständiges Finanzamt

Rz. 187 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat das FA Steuerabzüge vom > Arbeitslohn wegen des fehlerhaften LSt-Abzugs nachzuerheben, kann es seine Nachforderung auf unterschiedlichen Verfahrenswegen verwirklichen, die entweder alternativ zur Verfügung stehen oder abhängig von unterschiedlichen Voraussetzungen sind. Je nach Anlass und Art der nicht angemeldeten oder nicht abgeführte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Wirkung der Steuererhebung (§ 40b Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Als Folge der "Steuererhebung" hat der ArbG die pauschale Steuer zu übernehmen. Er wird damit zum Steuerschuldner (§ 40b Abs 5 S 1 EStG iVm § 40 Abs 3 S 1 und 2 EStG). Der pauschal besteuerte Arbeitslohn wird dafür beim ArbN von der individuellen Besteuerung freigestellt. Der pauschal besteuerte Arbeitslohn und die pauschale LSt bleiben bei ei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Brutto-Einzelberechnung mit Übernahme der Steuer

Rz. 7 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Will ein ArbG die Nachsteuern aufgrund einer > Außenprüfung nicht auf den ArbN als den > Steuerschuldner abwälzen, sondern selbst übernehmen, so handelt es sich bei der Übernahmeerklärung idR nicht um eine Nettolohnvereinbarung. Die Nachsteuern sind vielmehr zusätzlicher > Arbeitslohn (> Rz 4) des Kalenderjahres, in dem der ArbG sie an das FA...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Steuerhinterzieher (§ 71 AO)

Rz. 177 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Wer Steuerhinterziehung (§ 370 AO; > Straf- und Bußgeldverfahren) und nicht nur leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Hinterziehungszinsen iSd § 235 AO. Die Haftung nach § 71 AO erfasst neben dem ArbG a...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Gesamtrechtsnachfolger (§ 45 AO)

Rz. 183 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei Gesamtrechtsnachfolge (zB Erbfolge – § 1922 BGB, Verschmelzung von Gesellschaften – §§ 1ff UmwG; vgl auch AEAO zu § 45 Tz 1) gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Rechtsnachfolger über. Der Gesamtrechtsnachfolger ist hinsichtlich übergegangener Steuerschulden selbst > Steuerschuldner, nicht Haftungssc...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Sonstige Hinweise zum Haftungsbescheid

Rz. 210 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid muss vom zuständigen Vertreter des FA unterschrieben sein, denn es handelt sich nicht um einen formularmäßigen Bescheid (§ 119 Abs 3 AO). Das Fehlen der Unterschrift macht den Bescheid aber nicht rechtswidrig (BFH 144, 240 = BStBl 1986 II, 169). Rz. 211 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Haftungsbescheid kann nur in den Gren...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Überblick über das Lohnsteuerrecht

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Als > Lohnsteuer wird die durch Abzug vom > Arbeitslohn erhobene > Einkommensteuer bezeichnet. Zu Einzelheiten > Steuerabzugsverfahren. Sie ist keine eigenständige Steuer(art), sondern nur die Erhebungsform der ESt für > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei ArbN während des laufenden Kalenderjahres. Der > Arbeitnehmer muss den Steuerab...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Keine Anzeige bei Nichtanmeldung

Rz. 83 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Inanspruchnahme des ArbN ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit der ArbG LSt zwar einbehalten, aber nicht angemeldet und dementsprechend auch nicht abgeführt hat. Hiervon abweichend kann das FA den ArbN in Anspruch nehmen, wenn dieser positiv weiß (fahrlässige Unkenntnis genügt uE nicht), dass der ArbG die einbehaltene LSt nicht vorsch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Begründung – auch zur Ermessensausübung –

Rz. 200 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid ist schriftlich zu begründen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (§ 121 Abs 1 AO). Besonders der Sachverhalt, der zur Haftung des ArbG führt, ist darzustellen; ebenso die den > Verwaltungsakt rechtfertigenden Gesetzesvorschriften (EFG 2002, 374). Außerdem muss – schon damit der ArbG die von ihm nacherhob...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Strahl, Die Übertragung stiller Reserven gem § 6b EStG in der Entwurfsfassung des UntStFG, FR 2001, 1154; Schiffers, Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG, GmbH-StB 2002, 133; Strahl, Hinweise zur steuerneutralen Übertragung begünstigter WG gem § 6b EStG – Gestaltungschancen und Gestaltungsfallen, FR 2005, 797; Eisele/Knobloch, zur Maßgeblichkeit der HB für die StB bei de...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Ermessensentscheidung

Rz. 166 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei der Inanspruchnahme eines nach § 69 AO Haftenden handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (§ 191 Abs 1 AO: "kann"; vgl auch § 5 AO und > Rz 100 ff), die von den Gerichten darauf zu überprüfen ist, ob der Haftungsbescheid rechtswidrig ist, weil die Grenzen des Ermessens überschritten sind oder vom > Ermessen in einer dem Zweck der E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Bedeutung der Steueranmeldung

Rn. 30 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Anders als bei der LSt ist nicht die (objektiv) einzubehaltende, sondern die tatsächlich einbehaltene KapSt anzumelden und abzuführen; s § 44 Abs 1 S 5 EStG und § 45a Abs 1 S 1 EStG; der Fall des Abzugs nach § 50a EStG ist nicht mehr voll vergleichbar, seitdem das JStG 2009 mit § 50a Abs 3 EStG den Ausnahmefall der Netto-Bemessungsgrundlage ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Gesetzliche Haftungsausschlüsse für den Arbeitgeber

Rz. 55 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 § 42d Abs 2 EStG schließt eine Haftung des ArbG in bestimmten Fällen überhaupt aus. Der ArbG kann hier selbst dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die LSt beim ArbN (dem > Steuerschuldner) nicht nacherhoben werden kann. Folgende Fallgruppen sind zu unterscheiden (wobei einigen Tatbeständen nur deklaratorische Bedeutung zukommt, da de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Hinreichende Bestimmtheit

Rz. 195 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Haftungsbescheid muss den Haftungsschuldner eindeutig erkennen lassen. Er ist nichtig, wenn die Identität des Adressaten zweifelhaft ist. Zu Einzelheiten > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten Rz 9 ff sowie AEAO zu § 122. Rz. 196 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 AO)....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 70 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbN ist der eigentliche Schuldner der LSt; der ArbG hat für seine Rechnung die LSt vom > Arbeitslohn einzubehalten (vgl § 38 Abs 2 Satz 1, Abs 3 Satz 1 EStG). Soweit eine Haftung des ArbG ausscheidet, weil sie gesetzlich ausgeschlossen ist (> Rz 55 ff) oder soweit der ArbG aus Gründen der > Billigkeit nicht haftet, kann das FA LSt nur v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bode, Anm zu BFH v 03.02.2010 zum Treuhandmodell, DB 2010, 822; Benz/Goss, Die gewerbesteuerliche Anerkennung des Treuhandmodells, DStR 2010, 839; Kraft/Sönnichsen, Steuerliche Aspekte der Begründung und Beendigung des Treuhandmodells, DB 2011, 1936; Viebrock/Stegemann, Ertragsteuerliche Konsolidierung im Treuhandmodell, DStR 2013, 2375; Schiffers/Feltgen, Treuhandmodell – Abbil...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zeitliche Grenzen der Lohnsteuer-Haftung

Rz. 231 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grundregel: Ein Haftungsbescheid kann ergehen, wenn der Haftungsanspruch entstanden ist (> Rz 28) und solange er weder erloschen (zu Einzelheiten > Rz 32) noch verjährt ist. Zur Entstehung > Rz 28–30, > Rz 55 ff; zur Verjährung > Rz 235. Rz. 232 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine weitere zeitliche Begrenzung ergibt sich aus der Akzessorietät de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entsprechende Geltung des EStG für die Zuschlagsteuern (§ 51a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 1 EStG enthält die Definition der Zuschlagsteuern. Zuschlagsteuer ist danach eine Steuer, die nach der ESt bemessen wird; die Zuschlagsteuer ist somit dadurch gekennzeichnet, dass ihre Bemessungsgrundlage die ESt ist. Für die Zuschlagsteuern ist die ESt Maßstabsteuer. Rn. 81 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Auf die Festsetzung und die Erh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Auswahlermessen

Rz. 125 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Kommt der ArbG als Haftender für die LSt des ArbN in Betracht, weil ein Haftungstatbestand (> Rz 33 ff) gegeben ist und kein Fall der Haftungsausschlüsse (> Rz 55 ff, > Rz 105 ff) vorliegt und das Entschließungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, so kann das > Betriebsstätten-Finanzamt die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Entstehen, Fälligkeit und Erlöschen des Haftungsanspruchs

Rz. 28 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Zeitpunkt der Entstehung des Haftungsanspruchs ist in der Praxis besonders für die > Verjährung von Steueransprüchen Rz 35 ff bedeutsam, weil damit die Festsetzungsfrist beginnt (> Rz 231 ff). Der Anspruch entsteht mit der Verwirklichung des haftungsbegründenden Tatbestands (§ 38 AO); eines Haftungsbescheids bedarf es dazu nicht (BFH 181...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Rechtsbehelfe des Arbeitgebers

Rz. 240 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG kann im Rechtsbehelfsverfahren (> Rechtsbehelfe) einwenden, er hafte nicht, weil kein Dienstverhältnis und damit kein stpfl > Arbeitslohn gegeben sei, oder der LSt-Abzug sei zutreffend unterlassen worden, weil der Arbeitslohn etwa nach §§ 3 und 3b EStG steuerfrei auszuzahlen oder seine Inanspruchnahme als Haftender ermessensfehlerh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.3.1.2 Konzernsteuerumlagen

Rz. 562 Bei der Ermittlung des Handelsbilanzergebnisses der Organgesellschaft, und dann entsprechend auch des Organträgers, können Umlagen für bestimmte Steuern berücksichtigt werden, die auf Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft beruhen, für die jedoch der Organträger der Steuerschuldner ist. In Betracht kommen in erster Linie Umlagen für die Gewerbe- und die USt, ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.2.2 Abhängige Gesellschaften

Abhängige Gesellschaften können sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften sein. Abhängig ist nach § 6a Satz 4 GrEStG eine Gesellschaft, an deren Kapital oder Gesellschaftsvermögen das herrschende Unternehmen innerhalb von 5 Jahren vor und nach dem Rechtsvorgang unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar zu mindestens 95 % ununterbro...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 6 Erwerbsvorgänge mit RETT-Blocker-Strukturen

In der Beratungspraxis wird, insbesondere auch vor dem Hintergrund der in nahezu allen Bundesländern ansteigenden Grunderwerbsteuersätze, immer wieder nach (neuen) Wegen gesucht, um den Anfall von Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft mit Grundbesitz zu vermeiden. Hierzu wurde insbesondere bei Umstrukturierungen und Akquisitionen häufig auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich ist gegen jeden Verwaltungsakt eine Klage zu erheben. Allerdings können hinsichtlich unterschiedlicher Steuerarten und verschiedener Besteuerungszeiträume sowohl der streitige Sachverhalt als auch die streitigen Rechtsfragen miteinander zusammenhängen beziehungsweise gleich oder ähnlich sein. Infolgedessen erlaubt die Vorschrift des § 43 FGO aus prozessök...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.17 Unterjähriger Rechtsformwechsel von einer Personengesellschaft zu einem Einzelunternehmen und umgekehrt (Zeilen 145-147)

Die Zeilen 145-147 betreffen den Rechtsformwechsel einer Personengesellschaft in ein Einzelunternehmen oder umgekehrt. Findet ein Rechtsformwechsel von einem Einzelunternehmen zu einer Personengesellschaft durch Aufnahme eines oder mehrerer Gesellschafter statt oder scheiden aus einer Personengesellschaft alle Gesellschafter bis auf einen aus, besteht die sachliche Gewerbest...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 2 Gewerbebetrieb

Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbebetrieb, wobei zwischen der sachlichen und der persönlichen Steuerpflicht unterschieden wird. Sachlich wird der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand besteuert, persönlicher Steuerschuldner ist der Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft etc.), für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Bei einer Abspa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 3.3 Stille Gesellschaft

Bei einer typisch stillen Gesellschaft ist nur der Inhaber des Gewerbebetriebs, an dem die stille Beteiligung besteht, zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet, d. h. der typisch stille Gesellschafter ist nicht Steuerschuldner. Aber auch wenn es sich um eine atypisch stille Gesellschaft handelt, bei der der stille Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 3.4 Unternehmensübernahme

Wird ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht, endet die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmers im Zeitpunkt der Einbringung, wenn er an der aufnehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Erfolgt die Einbringung im Laufe des Erhebungszeitraums, muss sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die Personengesellschaft jeweils eine Ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Finnland / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Alle Personen, die in Finnland Umsätze ausführen, unterliegen der Mehrwertsteuer, auch wenn es sich um einen Ausländer handelt und der Umsatz nicht von festen Niederlassungen in Finnland bewirkt wird. Ausländische Unternehmer, die in Finnland eine feste Einrichtung haben, werden wie finnische Unternehmer behandelt und unterliegen den allgemeinen Regelungen. Bei Umsätzen zwis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Portugal / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Der Vertreter ist der Steuerschuldner bezüglich der durch den Vertretenen in Portugal erzielten Umsätze, er muss alle sich aus diesen Tätigkeiten ergebenden Register-, Melde- und Zahlungsverpflichtungen einhalten. Der Steuervertreter haftet gesamtschuldnerisch mit der von ihm vertretenen Person für deren steuerliche Verpflichtungen. Der Steuervertreter kann verlangen, dass a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Luxemburg / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Die Mehrwertsteuer-Registrierung ist in Luxemburg für alle ausländischen Unternehmer erforderlich, die folgende steuerpflichtigen Umsätze bewirken: entgeltliche Lieferungen von Gegenständen einschließlich solcher, die Gegenstand einer Installation oder einer Montage durch den Lieferer oder für dessen Rechnung sind, sowie entgeltliche Dienstleistungen; entgeltliche innergemeins...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Luxemburg / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

Seit 1.1.2002 ist die Möglichkeit der Bestellung eines Fiskalvertreters nicht mehr vorgesehen. Unternehmer, die in Luxemburg nicht ansässig und für ihre dort ausgeführten Umsätze Steuerschuldner sind, müssen sich für Umsatzsteuerzwecke selbst registrieren lassen. Die Finanzbehörden können Sicherheitsgarantien durch ein Bankinstitut verlangen, die die zu erwartenden Steuersch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Luxemburg / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Ab 1.1.2024 gilt das Reverse-Charge-Verfahren für folgende Lieferungen: Lieferungen von Mobiltelefonen, bei denen es sich um Geräte handelt, die für die Verwendung in Verbindung mit einem lizenzierten Netzwerk hergestellt oder angepasst wurden und auf bestimmten Frequenzen betrieben werden, unabhängig davon, ob sie einem anderen Zweck dienen oder nicht; Lieferungen von integri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Tschechien / 12 Reverse-Charge-Verfahren

Dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen insbesondere folgende Umsätze: Handel mit Emissions-Zertifikaten, Lieferungen von Mobiltelefonen, integrierten Schaltkreisen, Computerprozessoren, Rohmetallen, Metallen als Halbzeug und von Edelmetallen. Ab dem 1.7.2015 gilt das Verfahren auch für Lieferungen von Getreide für industrielle Zwecke, ab 1.10.2015 für Lieferungen von Zucke...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Ungarn / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

In Ungarn sind nur bestimmte Steuerpflichtige zur Einreichung einer elektronischen Steuererklärung berechtigt: Rechtspersonen mit einer Steuerleistung ab 1.600 Mio. HUF und die ihren Sitz im Komitat Pest oder in Budapest haben, die 3000 Steuerpflichtigen mit der höchsten Steuerleistung, nicht in der EU ansässige Steuerpflichtige. Ab dem 1.1.2005 sind die 10 000 größten ungarisch...mehr