Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

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Umsatzsteuer in Frankreich / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Personen, die MWSt schulden, müssen eine Mehrwertsteuer-Erklärung abgeben, sobald ihre Eigenschaft als Steuerschuldner bekannt ist. Dies gilt auch für jene Fälle, in denen sie keinerlei steuerpflichtige Umsätze getätigt haben (Nullmeldung). Gelegentliche Steuerschuldner haben eine Steuererklärung einzureichen, sobald sie einen Umsatz bewirken, aufgrund dessen sie MWSt schulden.mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Alle Steuerpflichtigen, die in Frankreich MwSt und gleichgestellte Steuern schulden, müssen für MwSt-Zwecke registriert sein. Ausländische Unternehmer müssen in Frankreich für MwSt-Zwecke registriert sein, wenn sie dort direkt oder über eine Betriebsstätte Lieferungen von Gegenständen tätigen oder Dienstleistungen erbringen, für die sie in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig ...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

Ab 1.1.2002 sind EU-Unternehmer nicht mehr verpflichtet, einen Fiskalvertreter zu bestellen. Sie müssen sich grundsätzlich selbst unmittelbar registrieren lassen. Gleichwohl kann der ausländische Unternehmer freiwillig einen Fiskalvertreter benennen. In diesem Fall muss der Finanzbehörde das Original des Mandats präsentiert werden. Das Mandat muss ausschließlich in Französis...mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Eine Mehrwertsteuer-Registrierung ist dann erforderlich, wenn der ausländische Unternehmer in Belgien Umsätze bewirkt, für die das Vorsteuerabzugsrecht besteht und für die er in Belgien Steuerschuldner ist. Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wenn der nicht in Belgien ansässige Unternehmer ausschließlich Lieferungen und Dienstleistungen bewirkt, für die der Leistungsem...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 11 Vorsteuerausschlüsse

Die vom Vorsteuerabzug ausgeschlossenen Gegenstände und Dienstleistungen sind in Art. 298 4 CGI und in Art. 206 IV Anhang II CGI aufgeführt. Es handelt sich dabei um Ausgaben mit dem Zulassungskoeffizienten Null, insbesondere um: Gegenstände und Dienstleistungen, die vom Steuerpflichtigen zu mehr als 90 % für unternehmensfremde Zwecke genutzt werden; Leistungen der Personenbef...mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die innerstaatlichen rechtlichen Bestimmungen zu Steuern und Buchhaltung sind in der Gesetzessammlung der Slowakischen Republik veröffentlicht und die Richtlinien dazu sind im Finanzanzeiger (Amtsblatt des Ministeriums der Finanzen der Slowakischen Republik) veröffentlicht. Elektronisch sind sie auf den Websites http://http://www.zbierka.sk, http://www.zbierka.sk/section/32/...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

In Ungarn sind nur bestimmte Steuerpflichtige zur Einreichung einer elektronischen Steuererklärung berechtigt: Rechtspersonen mit einer Steuerleistung ab 1.600 Mio. HUF und die ihren Sitz im Komitat Pest oder in Budapest haben, die 3000 Steuerpflichtigen mit der höchsten Steuerleistung, nicht in der EU ansässige Steuerpflichtige. Ab dem 1.1.2005 sind die 10 000 größten ungarisch...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.4 § 5 GewStG (Steuerschuldner)

• 2021 Doppelte Steuerschuldnerschaft bei Wechsel der Rechtsform im Laufe des Jahres / § 5 GewStG Die GewSt entsteht mit Ablauf des Ez. Steuerschuldner nach § 5 GewStG ist derjenige, der im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld die Voraussetzungen als Steuerschuldner nach § 5 GewStG erfüllt. Der unterjährige Übergang eines Unternehmens von einem Einzelunternehmer auf eine...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.2.6 Für die Zahlung der MwSt verantwortliche Person (Steuerschuldner)

Es bleibt bei dem Grundsatz des Art. 193, dass die MwSt von jedem Steuerpflichtigen, der eine steuerpflichtige Lieferung von Waren oder Dienstleistungen bewirkt, geschuldet wird, es sei denn, in anderen Bestimmungen, die in Art. 193 aufgeführt sind, wird festgelegt, dass die MwSt von einer anderen Person geschuldet wird. Als Ausnahme von Art. 193 MwStSystRL wird ein neuer Ar...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.10 4.13 § 13b UStG (Leistungsempfänger als Steuerschuldner)

• 2022 Feste Niederlassung / Vermietung von inländischen Grundstücken durch ausländische Unternehmer / § 13b UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 3.6.2021, C-931/19 entschieden, dass eine feste Niederlassung nur bei Einsatz eigenen Personals vorliegt. Dabei führt die bloße Beauftragung einer Fremdfirma nicht zum Vorliegen einer festen Niederlassung. Fraglich ist allerdings, ob die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.2 § 2 UStG (Unternehmer, Unternehmen)

• 2021 Bruchteilsgemeinschaft / Ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung / § 2 UStG Bei der Bruchteilsgemeinschaft handelt es sich ertragsteuerlich um eine andere Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Ertragsteuerlich wird eine Erbengemeinschaft bei der Erzielung von Überschusseinkünften als Bruchteilsgemeinschaft angesehen und bei der Erzielung von Gewinne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.2.10 Stand der Beratungen auf EU-Ebene

Die Vorschläge der EU-Kommission für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem sind sehr umfangreich und wurden bisher auf Ratsebene gründlich geprüft und zwischen den Mitgliedstaaten beraten. Dabei spielen auch die Auswirkungen auf die Administrierbarkeit und Kosten für die betroffenen Unternehmen und die Verwaltungen eine erhebliche Rolle. Auch ist von großer Bedeutung, dass da...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.4.1 § 7 GewStG (Gewerbeertrag)

• 2021 Veräußerung von Mitunternehmeranteilen / Ausgleichsvereinbarung / § 7 S. 2 Nr. 2 GewStG Die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen unterliegt nach § 7 S. 2 Nr. 2 GewStG der GewSt, soweit die Veräußerungsgewinne nicht auf natürliche Personen als unmittelbar beteiligte Gesellschafter entfallen. Die daraus resultierende GewSt entsteht auf der Ebene der Mitunternehmerschaf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.8 § 23 GrEStG (Anwendungsbereich)

• 2021 Reform der GrESt (Share Deals) / Übergangsregelungen / Erlasse v. 29.6.2021, BStBl I 2021, 1006 / § 23 GrEStG Bei § 1 Abs. 2b GrEStG sind alle mit Ablauf des 30.6.2021 beteiligten Gesellschafter als Altgesellschafter anzusehen. Gelten dürfte dies sowohl für unmittelbar als auch mittelbar beteiligte Gesellschafter. Die Börsenklausel nach § 1 Abs. 2c GrEStG gilt für alle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.2.8 Sonderregelungen für nicht ansässige Steuerpflichtige

Kapitel 6 des Titels XII der MwStSystRL enthält derzeit 3 Systeme mit einem besonderen Geltungsbereich: ein Sondersystem für Dienstleistungen, die von nicht in der Union ansässigen Steuerpflichtigen erbracht werden; eine Sonderregelung für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf von Waren und für Dienstleistungen, die von Steuerpflichtigen innerhalb der Union erbracht werden, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 8.3.1 Durchführungsbeschluss (EU) 2021/942 der Kommission

Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/942 der EU-Kommission v. 10.6.2021 mit Durchführungsbestimmungen zur MwStSystRL hinsichtlich der Erstellung der Liste der Drittländer, mit denen die Union ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe geschlossen hat, dessen Anwendungsbereich der RL 2010/24/EU des Rates und der VO (EU) 904/2010 des Rates ähnelt,[1] wurde geregelt, dass Nor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.1.4 Umsetzung zum 1.1.2019 in deutsches Recht

Die vorgenannten unionsrechtlichen Änderungen wurden mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. UStAVermG)[1] in nationales Recht umgesetzt. Hinsichtlich der Bestimmung des Orts der Dienstleistung bei Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistunge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.1 Kernelemente des Vorschlags

Die Kernelemente des Vorschlags sind: Festschreibung des Bestimmungslandprinzips (ohne praktische Auswirkung), Wegfall der Aufspaltung eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs in innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlichen Erwerb, Einführung des (besonders vertrauenswürdigen) "Zertifizierten Steuerpflichtigen" Wegfall der Steuerbefreiung für innergemeinscha...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.14 § 28a ErbStG (Verschonungsbedarfsprüfung)

• 2021 Erlöschen des Steuerschuldverhältnisses auch gegenüber dem Schenker / § 28a ErbStG Sind die Voraussetzungen des § 28a ErbStG erfüllt, wird die ErbSt bzw. SchenkSt erlassen. Dabei betrifft § 28a ErbStG nicht nur den unmittelbaren, sondern auch den gestuften Großerwerb. Erfolgen innerhalb des Zeitraums von 10 Jahren mehrere Erwerbe, ist § 28a ErbStG für das insgesamt erw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.2.9 Ausnahmeregelungen

Kapitel 1 von Titel XIII MwStSystRL enthält eine Reihe von Ausnahmen, die bis zum Erlass der endgültigen Regelung angewandt werden können. Für die Staaten, die am 1.1.1978 Mitgliedstaaten der EU waren, sind die meisten Ausnahmen, die diese anwenden können, in Anhang X MwStSystRL aufgeführt. Die EU-Kommission schlägt vor, die Ausnahmeregelungen zu streichen, bei denen die vor...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2021 Der Gesellschaft gehörende Grundstücke bei Gesellschafterwechseln / § 1 Abs. 2a GrEStG / § 1 Abs. 3 GrEStG / § 1 Abs. 3a GrEStG Grundstücke gehören einer Gesellschaft bei Gesellschafterwechseln i.S.v. § 1 Abs. 2a, 3 oder 3a GrEStG, wenn der Gesellschaft im Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens der Steuerschuld das jeweilige Grundstück aufgrund eines unter § 1 Abs. 1, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.8 § 28 GewStG (Allgemeines)

• 2021 Auswirkungen des Kurzarbeitergelds auf die Zerlegung / § 28 GewStG / § 31 GewStG / § 33 GewStG Das Kurzarbeitergeld stellt keinen Arbeitslohn i.S.d. § 31 GewStG dar. Anders ist dies beim sog. Kurzlohn. Zahlt der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld Aufstockungsbeträge, ist § 3 Nr. 28a EStG zu beachten. Durch die verstärkte, coronabedingte Zahlung von Kurzarbeitergeld versc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.2.4 Umsatzsteuerliche Inanspruchnahme von Internetplattformbetreibern bei Fernverkäufen über deren Plattform

Unternehmer, die Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, z. B. eines Marktplatzes, einer Plattform, eines Portals o. ä., unterstützen, werden seit 1.7.2021 so behandelt, als ob sie diese Gegenstände selbst erhalten und geliefert h...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 6 Umsatzsteuer

Die Bestellung eines Erbbaurechts ist als sonstige Leistung[1] gem. § 4 Nr. 9a UStG steuerfrei. Soweit der Erbbauverpflichtete gem. § 9 Abs. 3 UStG auf die Steuerbefreiung verzichtet, ist der Erbbauberechtigte der Steuerschuldner[2], wenn er Unternehmer ist und die Bestellung den unternehmerischen Bereich des Leistungsempfängers betrifft. Die Option zur Steuerpflicht gem. § 9...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.4 Das Nebengüterrecht in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urt. v. 4.6.2025 – II R 18/23)

Sie[88] divergiert erheblich von derjenigen des Bundesgerichtshofs und darf nicht dazu verleiten, sie ungeprüft zur Begründung oder Abwehr familienrechtlicher nebengüterrechtlicher Ansprüche zu übernehmen. Dies betrifft vor allem den Begriff der Schenkung. Nach § 7 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.5 Lieferungen nach § 25b Abs. 2 UStG (§ 18b S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 33 Bereits seit dem 1.1.1997 sind bestimmte Lieferungen im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts zu melden; es handelt sich um die Zwischenlieferung des mittleren Unternehmers in einem solchen Dreiecksgeschäft.[1] Voraussetzung eines innergemeinschaftlichen Reihengeschäfts sind im Wesentlichen: Drei Unternehmer müssen über denselben Gegenstand Umsatzgesch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / I. Vorbemerkungen

Die Vorschrift des § 70 AO regelt die Haftung des Vertretenen in den Fällen, in denen Vertreter i.S.d. §§ 34 und 35 AO dadurch Steuerschuldner oder Haftende werden, dass sie vorsätzlich oder leichtfertig Steuern verkürzen. Dabei steht die Haftung des Vertretenen als persönliche Haftung neben der Schuld oder Haftung des Vertreters und ist hinsichtlich des Vermögens nicht besc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / 1. Steuerzuwiderhandlung

Die Haftung des Vertretenen für den Fall, dass die Vertreter i.S.d. §§ 34 und 35 AO bei Ausübung ihrer Obliegenheiten eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) begehen oder an einer Steuerhinterziehung als Anstifter oder Gehilfe (§§ 26, 27 StGB) teilnehmen und hierdurch Steuerschuldner oder Haftende werden, erfolgt über § 70 AO. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, Möhnesee § 70 AO ist eine Vorschrift, die in der Praxis nicht allzu häufig eingesetzt wird. Sie regelt die Haftung des Vertretenen in den Fällen, in denen Vertreter i.S.d. §§ 34, 35 AO dadurch Steuerschuldner oder Haftende werden, dass sie vorsätzlich oder leichtfertig Steuern verkürzen. Dabei steht die Haftung des Vertretenen als persönliche...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / 2. Haftungsbescheid

Die Haftung nach § 70 AO wird durch den Erlass eines Haftungsbescheids nach § 191 AO geltend gemacht. Dieser muss den Anforderungen an einen Verwaltungsakt genügen und hinreichende Ausführungen zur Ermessensausübung der Finanzbehörde enthalten (§§ 118, 119 AO). Der Haftungsbescheid kann mit einer Zahlungsaufforderung verbunden werden oder ohne Zahlungsaufforderung ergehen. Be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Liefer... / 1 Problematik

Gelangt ein Gegenstand im Rahmen eines Liefergeschäfts aus Deutschland physisch in einen anderen Staat, ist die Lieferung dem Grunde nach als Ausfuhr (Drittland) oder im zwischenunternehmerischen Bereich als innergemeinschaftliche Lieferung (EU) steuerfrei.[1] Vor dem Hintergrund, dass diese Lieferungen zwar steuerfrei sind, aber eingangsseitig einen vollen Vorsteuerabzug erl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.33 Durchführung des Besteuerungsverfahrens nach § 18 Abs. 4c UStG (Nr. 21)

Rz. 42 Für Umsätze bis zum 30.6.2021 besteht für nicht im Gemeinschaftsgebiet[1] ansässige Unternehmer, die als Steuerschuldner ausschließlich Umsätze nach § 3a Abs. 3a UStG (elektronisch erbrachte sonstige Leistungen an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen im Gemeinschaftsgebiet erbringen un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.64 Durchführung des Besteuerungsverfahrens nach dem Gesetz zur Einführung eines EU-Energiekrisenbeitrags nach der Verordnung (EU) 2022/1854 (Nr. 45a)

Rz. 73 Der EU-Energiekrisenbeitrag stellt eine Notfallmaßnahme dar, die als Reaktion auf die hohen Energiepreise in Kapitel III der Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates vom 6.10.2022 eingeführt wurde. In Deutschland ist dies im EU-Energiekrisenbeitragsgesetz [1] umgesetzt. Steuerschuldner ist jedes Unternehmen i. S. des § 2 Abs. 2 EU-EnergieKBG, das in den in § 3 Abs. 2 EU-Ene...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3 Umfang der Übermittlungspflicht

Rz. 23 Zu den von der beklagten Finanzbehörde nach § 71 Abs. 2 FGO vorzulegenden Akten zählen alle Akten, die für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein können.[1] Inwieweit Akten für die Entscheidung des Rechtsstreits bedeutsam sein können, kann das FG aber nur beurteilen, wenn es dessen Akteninhalt k...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / 3 Rechtsfolgen

Liegt Kleinunternehmerbesteuerung vor, werden nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG steuerfreie Umsätze ausgeführt. Kleinunternehmer müssen deshalb regelmäßig keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahressteuererklärungen abgeben, da die allgemeinen Erklärungspflichten bei Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung nicht anzuwenden sind.[1] Kleinunternehmer können aber von der Finanzve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Ersatzerbschaftsteuer... / 2. Das Urteil des BFH

Die von der Stiftung gegen das Urteil des Nds. FG beim BFH eingelegte Revision war erfolgreich. Der BFH lehnte eine Ersatzerbschaftsteuerpflicht der Stiftung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG mit der Begründung ab, dass sie als nicht rechtsfähige Stiftung keine Familienstiftung i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG sei (BFH v. 4.6.2025 – II R 30/22, DStR 2025, 2601 Rz. 11 = ErbStB 2025,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / 5. Update Signing-Closing-Theorie

Das Thema wird von vielen Betroffenen als rechtlich zweifelhaft angesehen, ist aber ohne jegliche Einschränkung in der Welt und könnte einen Betrieb bei Nichtbeachtung ruinieren. Das Thema kam durch die Grunderwerbsteuerreform in 2021 hoch: Mit dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (BGBl. I 2021, 986), in Kraft getreten am 1.7.2021, fingen m.E. die Probleme an...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Zur Akzessorietät des Haftungsanspruchs

Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 "Haften" bedeutet bei § 42d EStG eine besondere Art des Einstehenmüssens für die ordnungsgemäße Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der LSt. Sie erklärt sich aus der erweiterten öffentlichen Dienstleistungspflicht des ArbG bei der Mitwirkung an steuerlichen Aufgaben (so BVerfG 19, 226 [240; Rz 40] vom ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Nachforderungsbescheid gegen den Arbeitgeber

Rz. 220 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Für pauschale LSt iSv §§ 40–40b EStG haftet der ArbG nicht (> Rz 33). Erhebt das FA auf Antrag des ArbG pauschal LSt nach (vgl § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG), die der ArbG als > Steuerschuldner zu übernehmen hat (§ 40 Abs 3 EStG; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2 ff), so muss es grundsätzlich einen schriftlichen Nachforderungsbescheid (> S...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die > Lohnsteuer wird grundsätzlich vom > Arbeitnehmer geschuldet; er ist > Steuerschuldner (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG). Nur wenn die Steuerabzüge nach §§ 37a/b, 40–40b EStG pauschaliert werden, wird der ArbN aus der Steuerschuld entlassen; der > Arbeitgeber wird dann selbst zum Steuerschuldner (vgl § 40 Abs 3 Satz 2 EStG; > Pauschalierung der L...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Einzelne Beteiligte

Rn. 10 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Grundsätzlich ist der Gläubiger der KapErtr der Steuerschuldner; s § 44 Abs 1 S 1 EStG. Er ist deshalb steuerrechtlich zu bestimmen. Hierdurch kann es zu Abweichungen von dem Recht, auf dem die KapErtr beruhen, kommen. Dies gilt namentlich für eine abweichende Zurechnung bei Nießbrauch, Pfandrecht oder Abtretung oder in Fällen von Gesamthand...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Nachforderung pauschaler Einkommensteuer für Sachzuwendungen (§§ 37a/b EStG)

Rz. 223 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Unternehmer/> Steuerpflichtiger/> Arbeitgeber kann die > Einkommensteuer für Sachzuwendungen pauschalieren, wenn er vermeiden will, dass der Empfänger der Zuwendung den ihm zugewandten geldwerten Vorteil versteuern muss (vgl §§ 37a und 37b EStG). Zu Einzelheiten > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen. § 37a Abs 2, § 37...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechte und Pflichten der einzelnen Beteiligten

Rn. 20 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Gläubiger der KapErtr als der Steuerschuldner muss bei dieser besonderen Erhebungsform idR nicht selbst an das FA leisten, sondern nur den Einbehalt dulden und dadurch an der Entrichtung seiner KapSt durch den dazu Verpflichteten mitwirken. Zu einer normalen Schuld im Sinne eines persönlichen Leistenmüssens verdichtet sich seine Duldungsp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Spätere Anrechnung oder Erstattung

Rn. 40 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Entsprechend dem Sicherungszweck des KapSt-Abzugs hinsichtlich der veranlagten ESt oder KSt muss die erhobene KapSt dem Gläubiger der KapErtr und Steuerschuldner der KapSt "gutgebracht" werden. Dies gilt uneingeschränkt für die Gewinneinkünfte, bei den Einkünften aus KapVerm allerdings nur in den Fällen, in denen es nach § 32d EStG zu einer ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Zuständiges Finanzamt

Rz. 187 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat das FA Steuerabzüge vom > Arbeitslohn wegen des fehlerhaften LSt-Abzugs nachzuerheben, kann es seine Nachforderung auf unterschiedlichen Verfahrenswegen verwirklichen, die entweder alternativ zur Verfügung stehen oder abhängig von unterschiedlichen Voraussetzungen sind. Je nach Anlass und Art der nicht angemeldeten oder nicht abgeführte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Wirkung der Steuererhebung (§ 40b Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Als Folge der "Steuererhebung" hat der ArbG die pauschale Steuer zu übernehmen. Er wird damit zum Steuerschuldner (§ 40b Abs 5 S 1 EStG iVm § 40 Abs 3 S 1 und 2 EStG). Der pauschal besteuerte Arbeitslohn wird dafür beim ArbN von der individuellen Besteuerung freigestellt. Der pauschal besteuerte Arbeitslohn und die pauschale LSt bleiben bei ei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Brutto-Einzelberechnung mit Übernahme der Steuer

Rz. 7 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Will ein ArbG die Nachsteuern aufgrund einer > Außenprüfung nicht auf den ArbN als den > Steuerschuldner abwälzen, sondern selbst übernehmen, so handelt es sich bei der Übernahmeerklärung idR nicht um eine Nettolohnvereinbarung. Die Nachsteuern sind vielmehr zusätzlicher > Arbeitslohn (> Rz 4) des Kalenderjahres, in dem der ArbG sie an das FA...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Steuerhinterzieher (§ 71 AO)

Rz. 177 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Wer Steuerhinterziehung (§ 370 AO; > Straf- und Bußgeldverfahren) und nicht nur leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Hinterziehungszinsen iSd § 235 AO. Die Haftung nach § 71 AO erfasst neben dem ArbG a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Gesamtrechtsnachfolger (§ 45 AO)

Rz. 183 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei Gesamtrechtsnachfolge (zB Erbfolge – § 1922 BGB, Verschmelzung von Gesellschaften – §§ 1ff UmwG; vgl auch AEAO zu § 45 Tz 1) gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Rechtsnachfolger über. Der Gesamtrechtsnachfolger ist hinsichtlich übergegangener Steuerschulden selbst > Steuerschuldner, nicht Haftungssc...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Sonstige Hinweise zum Haftungsbescheid

Rz. 210 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid muss vom zuständigen Vertreter des FA unterschrieben sein, denn es handelt sich nicht um einen formularmäßigen Bescheid (§ 119 Abs 3 AO). Das Fehlen der Unterschrift macht den Bescheid aber nicht rechtswidrig (BFH 144, 240 = BStBl 1986 II, 169). Rz. 211 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Haftungsbescheid kann nur in den Gren...mehr