Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.6 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Bis zu 3 Jahren soll ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen von Personen erfolgen, die wegen illegaler Ausländerbeschäftigung, illegaler Arbeitnehmerüberlassung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen) oder eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz oder Arbeitnehmerentsendegesetz zu einer Freiheitsstrafe von mehr ...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 7 Ordnungswidrigkeiten

Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen die Meldepflicht sowie gegen die Auskunfts- und Vorlagepflicht eines Abgabeverpflichteten sieht eine Geldbuße von bis zu 50.000 EUR vor.[1] Damit soll der Druck auf die zur Abgabe Verpflichteten erhöht werden.mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 3.1 Typische Verwerter

Sie verwerten typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen und sind als solche für alle gezahlten Entgelte abgabepflichtig.[1] Eine Gelegentlichkeitsklausel (Bagatellgrenze) gibt es für diese Gruppe nicht. Zu den typischen Verwertern zählen: Buch-, Presse- uns sonstige Verlage, Presseagenturen (auch Bilderdienste), Theater, Orchester, Chöre und vergle...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 4.2 Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen

Wenn bereits ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde, dies kann auch formlos vor Ort geschehen, haben die Prüfer bei Vorliegen eines richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses das Recht, Wohn- und Geschäftsräume zu durchsuchen, beweiserhebliche Unterlagen zu beschlagnahmen und mitzunehmen. Achtung Beschlagnahmung ohne richterlichen Besch...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / Zusammenfassung

Überblick Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Lohndumping sind keine Kavaliersdelikte. Sie vernichten Arbeitsplätze, greifen in den fairen Konkurrenzkampf der Betriebe ein, indem sie ungleiche Verhältnisse schaffen und bringen die Allgemeinheit um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Der Gesetzgeber hat die Behörden der Zollverwaltung beauftragt, diese Verhaltenswei...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / Zusammenfassung

Überblick Die Träger der Rentenversicherung haben einen umfassenden Prüfauftrag hinsichtlich der Künstlersozialabgabe. Das Thema Künstlersozialabgabe soll bei allen Arbeitgebern platziert werden. Daneben hat die Künstlersozialkasse (KSK) ein eigenes Arbeitgeber-Prüfrecht für branchenspezifische Schwerpunktprüfungen bzw. anlassbezogene Prüfungen in begrenztem Umfang. Eine Prü...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 3.3 Digitale Lohnschnittstelle

Um die elektronische Lohnsteuer-Außenprüfung zu erleichtern, hat die Finanzverwaltung einen Standarddatensatz für die Einrichtung einer digitalen Lohnschnittstelle erarbeitet und beschrieben (Digitale LohnSchnittstelle – DLS). Die Anwendung des einheitlichen Datensatzes als Schnittstelle für die Lohnsteuer-Außenprüfung erleichtert den Datenexport, insbesondere der Lohnkonten...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 3.2 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung

Bei der Ausübung des Rechts auf Datenzugriff stehen der Finanzbehörde grundsätzlich 3 gleichberechtigte Möglichkeiten zur Verfügung. Die Entscheidung, von welcher Möglichkeit des Datenzugriffs die Finanzbehörde Gebrauch macht, steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen; falls erforderlich, kann sie auch kumulativ mehrere Möglichkeiten in Anspruch nehmen. Unmittelbarer Zugriff (Z1...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 2 Pflichten des Außenprüfers

Der Außenprüfer muss sich gegenüber dem Arbeitgeber oder dessen Beauftragten durch seinen Dienstausweis ausweisen; anderenfalls kann ihm der Arbeitgeber das Betreten des Betriebs verwehren. Der Prüfungsbeginn muss vom Außenprüfer unter Angabe von Datum und Uhrzeit aktenkundig gemacht werden.[1] Über die festgestellten Sachverhalte und die möglichen steuerlichen Auswirkungen m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mihatsch, Die LSt-Außenprüfung, DB 1985, 1099; Buciek, Nichtige Prüfungsanordnung und Verwertungsverbot, DB 1987, 1274; Gosch, LSt-Außenprüfung und Änderungssperre für LSt- und LSt-Nachforderungsbescheide, FR 1991, 130; Thomas, Verfahrensfragen zu LSt-Haftungs- und Pauschalierungsbescheiden, DStR 1992, 837, 896; Mösbauer, Zum Umfang der Mitwirkungspflichten des ArbG bei der LSt-...mehr

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Betriebsprüfung / 5.2 Prüfung über das gesamte Rechnungswesen

Die Prüfung erstreckt sich über den gesamten Bereich der Entgeltunterlagen.[1] Sie kann über das gesamte Rechnungswesen einschließlich aller Voraufzeichnungen und Belege ausgedehnt werden.[2] Da entgeltbezogene Vorgänge oft nur in der Finanzbuchhaltung verbucht sind, ist mittlerweile die Prüfung des Rechnungswesens Prüfstandard der Rentenversicherungsträger. Zu den entgeltbe...mehr

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Betriebsprüfung / 4 Planung und Vorbereitung der Prüfung

Die DRV Bund führt für die Zwecke der Betriebsprüfung ein Dateisystem mit den maßgebenden Daten zum Arbeitgeber und der Zahl der Beschäftigten. Anhand dieser Datei werden die zu prüfenden Betriebe selektiert. Die Prüfungen nach § 28p Abs. 1, Abs. 1a SGB IV und § 166 Abs. 2 SGB VII werden bei den Arbeitgebern und den Abrechnungsstellen vorgenommen, die im Auftrag des Arbeitge...mehr

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Betriebsprüfung / 4.2 Raum oder Arbeitsplatz zur Durchführung der Prüfung

Der Arbeitgeber oder die für die Entgeltabrechnung beauftragte Stelle muss einen geeigneten Raum oder Arbeitsplatz sowie die erforderlichen Hilfsmittel kostenlos zur Verfügung stellen.[1] Die dem Arbeitgeber im Rahmen von Betriebsprüfungen entstehenden Kosten werden nicht ersetzt. Dies gilt auch im Hinblick auf einen eventuellen Verdienstausfall. Praxis-Tipp Gemeinsame Prüfun...mehr

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Mindestlohn: Betriebsprüfun... / 1.1 Prüfung der Entgeltunterlagen

Da die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen[1], werden die Entgeltunterlagen im Rahmen der Betriebsprüfungen auch unter dem Aspekt der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns (2026: 13,90 EUR) geprüft. Wurden Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten, werden die entsp...mehr

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Betriebsprüfung / 7.1 Schlussbesprechung

Die beanstandeten Sachverhalte werden dem Arbeitgeber bzw. dem für die Entgeltabrechnung verantwortlichen Mitarbeiter in einer Schlussbesprechung mitgeteilt. Die Schlussbesprechung gilt als Anhörung i. S. v. § 24 SGB X. Der Arbeitgeber wird hierbei auch auf die Möglichkeiten und die Konsequenzen der Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheids durch den Rentenversicherun...mehr

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Mindestlohn: Betriebsprüfun... / 1.2 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber waren bereits vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes verpflichtet, die geleistete Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen.[1] Der prüfende Rentenversicherungsträger muss im Rahmen der Betriebsprüfung den arbeitsrechtlichen Anspruch auf das Arbeitsentgelt des einzelnen Arbeitnehmers nachvollziehen können. Grundlage dafür sind die arbeitsrechtlichen Vereinbar...mehr

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Mindestlohn: Betriebsprüfun... / Zusammenfassung

Überblick Die Beitragsansprüche der Sozialversicherung entstehen neben den Ansprüchen aus gezahlten Entgelten, auch aus Arbeitsentgelten, die vom Arbeitgeber aufgrund von Arbeits- und Tarifverträgen oder gesetzlicher Regelungen geschuldet werden. Die Prüfung dieser Entgeltansprüche gehört zum Prüfauftrag der Rentenversicherungsträger. Sie erstreckt sich auch auf die Einhaltu...mehr

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Betriebsprüfung / 7.3 Zahlungsfrist wird überwacht

Bei Erteilung eines Beitragsbescheids zur Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen setzt der Rentenversicherungsträger eine Zahlungsfrist zur Begleichung der Beitragsforderungen. Die Beitragsforderungen sind bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats, der dem Datum des Bescheids folgt, an die Einzugsstelle zu zahlen. Die zuständige Einzugsstelle überwacht die Einha...mehr

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Mindestlohn: Betriebsprüfun... / 2 Zuständigkeiten

Für die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig.mehr

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Mindestlohn: Betriebsprüfun... / Sozialversicherung

1 Prüfung des Mindestlohns 1.1 Prüfung der Entgeltunterlagen Da die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen[1], werden die Entgeltunterlagen im Rahmen der Betriebsprüfungen auch unter dem Aspekt der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns (2026: 13,90 EUR) geprüft. Wurden ...mehr

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Betriebsprüfung / 6 Entgeltunterlagen – Vorzulegende Unterlagen

6.1 Anforderungen an die vorzulegenden Entgeltunterlagen Bei einer Betriebsprüfung muss gewährleistet werden, dass jederzeit ohne zeitlichen Verzug ein Zugriff auf die Daten möglich ist. Ebenfalls muss jede Form der Abrechnung und der vorgenommenen Beurteilung während einer Betriebsprüfung innerhalb angemessener Zeit prüfbar sein. Dies muss sowohl durch die Prüfbarkeit einzeln...mehr

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Mindestlohn: Betriebsprüfun... / 1 Prüfung des Mindestlohns

1.1 Prüfung der Entgeltunterlagen Da die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen[1], werden die Entgeltunterlagen im Rahmen der Betriebsprüfungen auch unter dem Aspekt der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns (2026: 13,90 EUR) geprüft. Wurden Mindestlohnvorschriften ni...mehr

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Betriebsprüfung / Sozialversicherung

1 Zeitabstände Betriebsprüfungen sind so durchzuführen, dass den beteiligten Versicherungsträgern keine Beitragsausfälle entstehen.[1] Die Rentenversicherungsträger führen mindestens alle 4 Jahre eine Betriebsprüfung bei den Arbeitgebern in alleiniger Verantwortung durch.[2] Die Prüfung erstreckt sich auf alle Beiträge und Abgaben zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rent...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 3.3 Generalklausel

Ferner besteht die Abgabepflicht für Unternehmer, die Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen, wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielt werden sollen. Werden in einem Kalenderjahr nicht mehr als 3 Veranstaltungen durchgeführt, in denen künstlerische oder publizistis...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 4 Abwicklung der Prüfung

Geprüft werden die Personen an ihrem Arbeitsplatz und die Geschäftsunterlagen beim Arbeitgeber. Das Hauptzollamt kann verlangen, dass Geschäftsunterlagen auch beim Amt vorgelegt und Auskünfte dort erteilt werden. Die Prüfung läuft in der Regel wie folgt ab: Ein oder mehrere Prüfer betreten die Geschäftsräume, Werkstätten, Baustellen oder im Hotel- und Gastgewerbe das Lokal, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zur Abgabenordnung

Rn. 13 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f EStG bildet nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung; sondern diese findet sich in § 193 Abs 1, Abs 2 Nr 1 AO, FG BBg v 02.04.2014, 7 K 7058/13, EFG 2014, 1077; Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 6 (11/2023); Eisgruber in Kirchhof/Seer, § 42f EStG Rz 1 (24. Aufl 2025). § 42f Abs 1 EStG regelt jedoch die sachliche Zuständigkei...mehr

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Betriebsprüfung / 6.2.1 Welche Unterlagen müssen elektronisch geführt werden?

Insbesondere sind folgende Unterlagen in elektronischer Form zu den Entgeltunterlagen zu nehmen: Nachweise einer Versicherungsfreiheit oder die nötigen Unterlagen zu einer Befreiung von der Versicherungspflicht[1]; Erklärungen von kurzfristig Beschäftigten zu weiteren kurzfristigen Beschäftigungen im Kalenderjahr oder bei geringfügig entlohnten Beschäftigten Auskünfte zu weite...mehr

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Betriebsprüfung / 6.2.2 In welcher Form sind die elektronischen Entgeltunterlagen zu führen?

Die Art und der Umfang der Speicherung der Datensätze und das Weitere zum Verfahren für die Entgeltunterlagen nach § 8 BVV und für die Beitragsabrechnung nach § 9 BVV werden bundeseinheitlich in Gemeinsamen Grundsätzen bestimmt. Gegenstand der Gemeinsamen Grundsätze ist Form und Übermittlung der Unterlagen, die nach § 8 Abs. 2 BVV zu den Entgeltunterlagen zu nehmen sind. Demna...mehr

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Betriebsprüfung / 6.2.3 Unterlagen mit Unterschriftserfordernis

Werden vom Arbeitgeber schriftliche Entgeltunterlagen mit Unterschriftserfordernis in elektronischer Form überführt, hat er diese mit einer fortgeschrittenen Signatur zu versehen. Eine zusätzliche Aufbewahrung von Entgeltunterlagen in körperlicher Form ist dann nicht mehr notwendig.[1]mehr

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Betriebsprüfung / 10 Summenbeitragsbescheid

Hat der Arbeitgeber seine gesetzlichen Aufzeichnungspflichten verletzt und können daher die Versicherungspflicht, die Beitragspflicht oder die Beitragshöhe nicht festgestellt werden, kann der Rentenversicherungsträger Beitragsnachforderungen anhand eines Summenbeitragsbescheids, ggf. ohne namentliche Benennung, geltend machen.[1]mehr

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Betriebsprüfung / 6.2 Pflicht zur Führung elektronischer Entgeltunterlagen

Seit dem 1.1.2022 sind bestimmte begleitende und erläuternde Unterlagen zum Entgelt nur noch in elektronischer Form aufzubewahren.[1] Arbeitgeber können bei dem für die Prüfung zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen, dass für Zeiträume bis zum 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung der gespeicherten Daten verzichtet wird.[2] 6.2.1 Welche Unterlagen müssen el...mehr

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Betriebsprüfung / 4.1 Ankündigung spätestens 14 Tage vor der Prüfung

Die Prüfung erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Ankündigung, sie soll möglichst einen Monat und muss spätestens 14 Tage vor der Prüfung angekündigt werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann von diesen Terminvorgaben abgewichen werden.[1] Bei Vorliegen besonderer Gründe wie z. B. Betriebsaufgabe, Insolvenz oder bei Verdacht auf Schwarzarbeit/illegale Beschäftigung oder B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Prüfungsfolgebescheide gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Änderungssperre (§ 173 Abs 2 AO)

Rn. 63 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Als Folge der LSt-Außenprüfung kann gegen den ArbG ein Haftungsbescheid (§ 42d Abs 1 EStG) ergehen, es sei denn, der ArbG meldet die einzubehaltende LSt nachträglich an (§ 42d Abs 4 Nr 2 EStG) oder erkennt seine Zahlungspflicht schriftlich an (§ 42d Abs 4 Nr 2 EStG). Macht der ArbG nach Antrag und Zulassung durch das Betriebsstätten-FA (§ 40 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f Abs 1 EStG regelt die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA für die LSt-Außenprüfung und bestimmt ergänzend zu § 193 Abs 2 Nr 1 AO und § 194 Abs 1 S 4 AO deren Gegenstand, nämlich die Einbehaltung oder Übernahme und Abführung der LSt. § 42f Abs 2 EStG enthält Vorschriften über die Mitwirkungspflicht des ArbG unter G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 3 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f EStG ergänzt die in §§ 193 ff AO enthaltenen allg Regelungen über die Außenprüfung (BT-Drs 7/1470, 307). Die LSt-Außenprüfung ist eine besondere Prüfung iSd §§ 193 ff AO und eine abschließende Prüfung iSd § 164 Abs 2 S 3, Abs 3 S 3 AO, Krüger in Schmidt, § 42f EStG Rz 1 (44. Aufl 2025); Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 3 (11/2023). Im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zur Betriebsprüfungsordnung

Rn. 14 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gem § 1 Abs 2 BpO sind für die LSt-Außenprüfung als besondere Außenprüfung die §§ 5–12, 20–24, 29 und 30 BpO mit Ausnahme des § 5 Abs 4 S 2 BpO (verlängerte Bekanntgabefrist für die Prüfungsanordnung bei Großbetrieben) sinngemäß anzuwenden (ebenso R 42 f Abs 1 S 2 LStR 2023). Hieraus ergibt sich eine Selbstbindung der FinVerw, das FA darf be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hemmung der Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer des Arbeitnehmers

Rn. 62 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Der Ablauf der Festsetzungsfrist für die ESt des ArbN wird durch die LSt-Außenprüfung beim ArbG gem § 171 Abs 15 AO gehemmt. § 171 Abs 15 AO gilt gem Art 97 § 10 Abs 11 EGAO für alle Festsetzungsfristen, die zum 30.06.2013 gegenüber den ArbN als Steuerschuldnern noch nicht abgelaufen sind. § 171 Abs 15 AO schafft partiell eine personenübergr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Geltungsbereich des § 42f EStG

Rn. 4 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Der sachliche Geltungsbereich des § 42f EStG betrifft die Überprüfung des LSt-Abzugs (§ 38 Abs 1 EStG) bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Des Weiteren kann sich die LSt-Außenprüfung auch auf Annexsteuern beziehen (ausführlich dazu s Rn 15). Sie erstreckt sich auch auf die Feststellung der ArbG-Eigenschaft und die Pauschalieru...mehr

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Betriebsprüfung / 5.1 Schwerpunkte des Umfangs und des Prüfungsinhalts

Geprüft werden insbesondere versicherungsrechtliche Beurteilungen, insbesondere der Beschäftigungsverhältnisse (Versicherungspflicht/-freiheit), Beurteilungen des Arbeitsentgelts für die Beitragsberechnung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung und der Unterlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz Berechnungen und zeitliche Z...mehr

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Betriebsprüfung / 3 Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers

Die Rentenversicherungsträger stimmen sich untereinander darüber ab, welche Arbeitgeber sie prüfen, um Mehrfachprüfungen auszuschließen.[1] Die Zuständigkeit innerhalb der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird nach der jedem Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit vergebenen Betriebsnummer bestimmt. Maßgebend ist die jeweilige Endziffer der Betriebsnummer (BBNR).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erteilung von Auskünften (§ 42f Abs 2 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 39 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Fraglich ist, ob § 42f Abs 2 S 2 EStG mit konstitutiver Wirkung eigenständige Mitwirkungspflichten der ArbN iRd LSt-Außenprüfung begründet, so Heuermann in Brandis/Heuermann § 42f EStG Rz 22 (11/2024), die neben die Mitwirkungspflichten des ArbG treten und diese ergänzen (vgl BFH v 15.12.1989, VI R 151/86, BStBl II 1990, 526). Nach aA werden...mehr

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Aufbewahrungspflicht / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber hat sowohl im Arbeits- als auch im Steuer- und Sozialversicherungsrecht bestimmte Unterlagen und Daten für eine bestimmte Zeit aufzubewahren, um in dieser Zeit einen Zugriff darauf sicherzustellen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Im Arbeitsrecht gibt es in § 16 Abs. 2 ArbZG eine gesetzliche Pflicht, die über die werktägliche Arbe...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.8 Erkennbarkeit der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze durch den Arbeitgeber

Stellt sich nachträglich heraus, dass das regelmäßige Arbeitsentgelt die zulässige Arbeitsentgeltgrenze überschritten hat und der Arbeitgeber dies bei der Jahresvorausbetrachtung hätte erkennen müssen, ist rückwirkend von keiner geringfügig entlohnten Beschäftigung auszugehen. In diesen Fällen ist das Versicherungsverhältnis mit Wirkung für die Vergangenheit umzustellen. Die...mehr

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Praxis-Beispiele: Aufbewahr... / 1 Lohnkonten

Sachverhalt Der Arbeitgeber muss in jedem Jahr für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto führen. Dazu ist er nach § 41 EStG verpflichtet. Wie lange müssen die Lohnkonten des Jahres 2026 aufbewahrt werden? Ergebnis Die Lohnkonten sowie alle mit der Abrechnung relevanten Belege und Bescheinigungen müssen 6 Jahre aufbewahrt werden. Die 6-jährige-Aufbewahrungsfrist gilt bei Lohnunterla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.5 Anwendungsfälle des § 14 Abs 3 KStG

Tz. 990 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispiel 1 (Drohverlustrückstellung): Beginn der Organschaft am 01.01.02. Für das Wj 01 bildet die TG in ihrer H-Bil eine Drohverlustrückstellung, die in der St-Bil nicht angesetzt werden darf. Im zweiten organschaftlichen Jahr wird die Drohverlustrückstellung in der H-Bil gewinnerhöhend aufgelöst. Das stliche Mehreinkommen des Jahres 01 ist...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 10.3 Eintragung in der Lohnsteuer-Anmeldung

Die pauschale Einkommensteuer gilt als Lohnsteuer und wird im Rahmen des Lohnsteuer-Anmeldungsverfahrens erfasst. Sie ist von dem die Sachzuwendung gewährenden Steuerpflichtigen in der Lohnsteuer-Anmeldung der Betriebsstätte anzumelden und abzuführen. Die Lohnsteuer-Anmeldungen sehen dafür eine gesonderte Eintragungspflicht vor; die pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG ist i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers (§ 42 Abs 2 S 1 EStG

Rn. 33 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f Abs 2 S 1 EStG, der für die Mitwirkungspflichten des ArbG auf § 200 AO verweist, hat nur deklaratorischen Charakter, da der ArbG gem § 33 Abs 1 AO StPfl iSd § 200 AO ist, so dass § 200 AO ohnehin auf ihn anwendbar ist, Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 20 (11/2023); Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42f EStG Rz 20 (11/2024). Der ArbG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mitwirkungspflichten potenzieller Arbeitnehmer (§ 42f Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 42f Abs 2 S 3 EStG sind auch diejenigen Personen nach § 42f Abs 2 S 2 EStG auskunfts- und vorlagepflichtig, bei denen streitig ist, ob sie ArbN des ArbG sind oder waren. Es handelt sich dabei um Personen, die im Zeitpunkt der LSt-Außenprüfung beim ArbG beschäftigt sind, deren ArbN-Eigenschaft im Prüfungszeitraum jedoch zwischen LSt-Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuständigkeit des Betriebsstättenfinanzamts des Dritten in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG (§ 42f Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f Abs 3 S 1 EStG bestimmt – abweichend von der in § 42f Abs 1 EStG enthaltenen Zuständigkeitsregelung – in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG das Betriebsstätten-FA des Dritten und nicht das des ArbG als das für die LSt-Außenprüfung zuständige FA. § 38 Abs 3a EStG regelt die Fälle, in denen ein Dritter anstelle des ArbG dessen Pflichten zu ...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.6 Folgen irrtümlich angenommener Sozialversicherungspflicht

Wird durch den Sozialversicherungsträger nachträglich festgestellt, dass ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in der Vergangenheit nicht sozialversicherungspflichtig war, hat der rückwirkende Wegfall der angenommenen Versicherungspflicht in den einzelnen Versicherungszweigen unterschiedliche Konsequenzen.[1] In der gesetzlichen Krankenversicherung trit...mehr