Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 5.2 Prüfungsbericht

Führt die Prüfung zu keinen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen, ist dies dem Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch mitzuteilen; anderenfalls sind die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen und die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen in einem schriftlichen Prüfungsbericht darzustellen. Für Lohnsteuer-Außenprüfungen kann der Prüfungsbericht seit 2023 a...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 6 Lohnsteuer-Nachschau

Wie bei der Umsatzsteuer wurde auch für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer die Lohnsteuer-Nachschau eingeführt.[1] Die Lohnsteuer-Nachschau ist ein eigenständiges Prüfungsverfahren, das die Lohnsteuer-Außenprüfung ergänzt. Sie dient zur unangekündigten Überwachung und zeitnahen Aufklärung bestimmter lohnsteuerlich relevanter Sachverh...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8.2 Auswertung der Bescheide und Prüfberichte der Finanzbehörden

Mit Erhalt des Lohnsteuer-Haftungsbescheids erhält der Arbeitgeber Kenntnis über die steuerliche Behandlung der an seine Arbeitnehmer gezahlten Arbeitslöhne. Da die Sozialversicherungspflicht grundsätzlich der Steuerpflicht folgt, gilt dies auch für die Beitragspflicht in der Sozialversicherung.[1] Der Arbeitgeber ist somit gehalten, zu diesem Zeitpunkt den Lohnsteuer-Haftun...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 19 Erhebung von Säumniszuschlägen

Die Erhebung von Säumniszuschlägen ist nicht in das Ermessen der Rentenversicherungsträger gestellt. Ob mit dem Prüfbescheid auch Säumniszuschläge zu erheben sind, richtet sich nach § 24 SGB IV. Wird eine Beitragsforderung mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt, ist ein darauf entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Arbeitgeber glaubhaft macht, dass...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4 Rechtsprechung zur unverschuldeten Unkenntnis

Die im Rahmen von Betriebsprüfungen erforderliche Feststellung, ob von unverschuldeter Unkenntnis des Arbeitgebers ausgegangen werden kann, ist in der Praxis oft mit Schwierigkeiten verbunden. Unverschuldete Unkenntnis liegt beispielsweise vor, wenn die falsche Beitragsberechnung lediglich auf einem Abrechnungsversehen basiert. Dagegen kann keine unverschuldete Unkenntnis an...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8.1 Prüfschwerpunkte des Beitragsrechts

Die Prüfung der Beitragsberechnung umfasst insbesondere zeitliche Zuordnung der erzielten Arbeitsentgelte zu den einzelnen Beschäftigungsmonaten[1] Behandlung von laufendem und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt geschuldete Arbeitsentgelte unter Einhaltung arbeits- und tarifvertraglicher Bestimmungen, insbesondere Einhaltung der Mindestlohn-Verordnungen, der Regelungen des Arbei...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 9.1 Meldeverfahren zur Unfallversicherung

Für jeden unfallversicherten Beschäftigten ist zusätzlich zur Entgeltmeldung eine UV-Jahresmeldung (Grund "92") zu erstatten.[1] Dies gilt auch für ausschließlich in der Unfallversicherung Versicherte (Personengruppe "190"). Geprüft wird die Vollständigkeit der UV-Jahresmeldungen aller Arbeitnehmer und ob die Angaben in der UV-Jahresmeldung korrekt sind.mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 15.3 Arbeitnehmerbefragungen

Arbeitnehmerbefragungen können erforderlich werden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung geklärt werden müssen. Der Beschäftigte hat auf Verlangen dem Versicherungsträger Auskunft zu erteilen sowie alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen[1] über die Art und Dauer seiner Beschäftigungen, die hierbei erzielten Arbeitsentgel...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 13 Prüfung der Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird durch die Einzugsstellen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogen und an die Bundesagentur für Arbeit (BA) weitergeleitet.[1] Die Insolvenzgeldumlage ist im Beitragsnachweisdatensatz unter dem Beitragsgruppenschlüssel "0050" anzugeben. Der Arbeitgeber hat zur Prüfung der Vollständigkeit der Umlageberechnung das umlagepflichtige Arbeitsentgel...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 1.1 Zu prüfende Arbeitgeber

Die Prüfung bei den Arbeitgebern erfolgt bei Unternehmen, die als abgabepflichtige Unternehmen[1] bei der Künstlersozialkasse erfasst sind und bei Unternehmen mit mehr als 19 Beschäftigten mindestens alle 4 Jahre sowie bei mindestens 40 % der im jeweiligen Kalenderjahr zur Prüfung anstehenden Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten. Hat ein Arbeitgeber mehrere Beschäftigung...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 15.1 Verpflichtung des Arbeitgebers zur Mängelbeseitigung

Im Rahmen der Mitwirkungspflichten ist der Arbeitgeber verpflichtet, die bei der Prüfung festgestellten Mängel zu beheben. Hierfür kann ihm eine Frist gesetzt werden. Darüber hinaus kann ihm die Auflage erteilt werden, die ordnungsgemäße Mängelbeseitigung und die getroffenen Vorkehrungen nachzuweisen.[1]mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.2 Sozialversicherungsrechtliche Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die Entgeltunterlagen müssen für alle beschäftigten Arbeitnehmer in der Weise geführt werden, die es dem Prüfer ermöglicht, im Rahmen der Prüfung die vorgenommenen Beurteilungen sicher nachzuvollziehen.[1] Dies gilt in gleicher Weise für die Tatbestände der Unfallversicherung und die Prüfung der Künstlersozialabgabe.[2] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in entsprechendem Umfa...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 5 Ausgleichsvereinigungen

Die KSK kann mit einem Vertreter mehrerer Unternehmer die Bildung einer Ausgleichsvereinigung vertraglich vereinbaren. Die Ausgleichsvereinigung erfüllt dann die Pflichten gegenüber der KSK, die ansonsten den Unternehmern obliegen. Sie entrichtet mit befreiender Wirkung die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung muss dem Vertrag zus...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 3 Ort der Prüfung

Dem Arbeitgeber steht ein grundsätzliches Wahlrecht darüber zu, ob die Prüfung in seinen Geschäftsräumen, bei der Abrechnungsstelle (Steuerberater oder andere Stellen) oder beim Rentenversicherungsträger durchgeführt werden soll. Das Wahlrecht entfällt, wenn besondere Gründe vorliegen, die eine Prüfung in den Geschäftsräumen des Arbeitgebers gerechtfertigt erscheinen lassen.[1]mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7 Prüfung der Versicherungspflicht/-freiheit

Die Entscheidungen in versicherungs-, beitrags- und melderechtlicher Hinsicht werden im Allgemeinen durch den Arbeitgeber vorgenommen. Der Arbeitgeber ist dazu nach ständiger Rechtsprechung gehalten, sich jeweils zum Fälligkeitstag Klarheit über die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer bzw. der fälligen Abgaben zu verschaffen und di...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 1 Zuständigkeit der Hauptzollämter

Die Betriebsprüfungen werden vom Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter durchgeführt. Aufgaben der FKS werden in den Sachgebieten E (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und F (Ahndung) wahrgenommen. Die Prüfer tragen meist Dienstkleidung und weisen sich durch Dienstmarke oder Dienstausweise aus. Unterstützt werden die Mitarbeiter der Zollverwaltung von ...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft das Hauptzollamt den Mindestlohn, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit

Zusammenfassung Überblick Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Lohndumping sind keine Kavaliersdelikte. Sie vernichten Arbeitsplätze, greifen in den fairen Konkurrenzkampf der Betriebe ein, indem sie ungleiche Verhältnisse schaffen und bringen die Allgemeinheit um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Der Gesetzgeber hat die Behörden der Zollverwaltung beauftragt, dies...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8 Prüfung der Beitragsberechnung und der Beitragsabführung

Die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags erfolgt aus dem Arbeitsentgelt. Die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen nicht nur für gezahltes, sondern auch für geschuldetes Arbeitsentgelt, das zum jeweiligen Fälligkeitstag nicht ausgezahlt ist.[1] 8.1 Prüfschwerpunkte des Beitragsrechts Die Prüfung der Beitragsberechnung umfasst insbesondere zeitlic...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / Zusammenfassung

Überblick Werden fällige Ansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge bzw. auf die Künstlersozialabgabe im Rahmen einer Betriebsprüfung für die Vergangenheit festgestellt, so ist vom prüfenden Rentenversicherungsträger auch über die Erhebung von Säumniszuschlägen zu entscheiden. Aber: Wann werden Säumniszuschläge erhoben und wann nicht? Säumniszuschläge sind nur dann nicht zu erh...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 20 Informationspflichten an die Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden

Die Träger der Rentenversicherung sind im Rahmen der Prüfung bei den Arbeitgebern bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden verpflichtet. Das gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Krankenkassen, den Behörden der Zollverwaltung, den in § 71 AufenthG genannten Behörden, den Finanzbeh...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.5.1 Berechnungszeitraum

Die Rentenversicherungsträger berechnen Säumniszuschläge ausgehend vom Fälligkeitstag ab dem Monat der Säumnis bis zum Zeitpunkt der Schlussbesprechung. Für Zeiträume danach werden weder vom Rentenversicherungsträger noch von der Einzugsstelle Säumniszuschläge erhoben, es sei denn, der Arbeitgeber hat das im Bescheid festgesetzte Zahlungsziel nicht eingehalten.[1] Praxis-Beis...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.1 Auskunftspflicht

Die Auskunftspflicht nach § 98 Abs. 1 SGB X umfasst insbesondere alle Angaben über die Anzahl der beschäftigten Personen einschließlich mitarbeitender Familienangehöriger und der geringfügig Beschäftigten, ohne Rücksicht auf ihre versicherungsrechtliche Stellung, die Namen, Geburtsdaten und Anschriften dieser Personen, die Höhe ihrer Arbeitsentgelte und sonstigen Bezüge, den Zei...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 10 Prüfung eines ausreichenden Insolvenzschutzes für Wertguthaben

Für Wertguthaben beschäftigter Arbeitnehmer, die auf der Grundlage von Wertguthabenvereinbarungen gebildet wurden, müssen vom Arbeitgeber ausreichende Insolvenzsicherungsmaßnahmen getroffen sein.[1] 10.1 Ursachen unwirksamer Insolvenzsicherungsmaßnahmen Wird bei der Betriebsprüfung festgestellt, dass für Wertguthaben entweder keine Vorkehrungen zum Insolvenzschutz getroffen wor...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / Sozialversicherung

1 Zuständigkeit für Betriebsprüfung Welcher Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für die Prüfung zuständig ist, regelt das Gesetz nicht. Da der Arbeitgeber jeweils nur von einem Rentenversicherungsträger geprüft werden darf, sind diese dazu verpflichtet, sich darüber abzustimmen, wer von ihnen welchen Arbeitgeber prüft. Hat ein Arbeitgeber mehrere Beschäftigungsbetri...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 12 Prüfung für die Unfallversicherungsträger

Die Träger der Rentenversicherung führen auch die Prüfung der Unfallversicherung durch.[1] Die Prüfung der Unfallversicherung wird unter Berücksichtigung der Veranlagungsbescheide und den Erläuterungen zum Lohnnachweis der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgenommen und beinhaltet die Prüfung der Zuordnung von Arbeitsentgelt zu den entsprechenden Gefahrenklassen bzw. Gefahrtar...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 17 Änderung von Verwaltungsakten der Einzugsstellen

Soweit die Rentenversicherungsträger Verwaltungsakte der Einzugsstellen abändern, werden die §§ 44 ff. SGB X angewendet. Bei rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsakten[1] haben das in den Verwaltungsakt gesetzte Vertrauen des Begünstigten und seine daraufhin erfolgten Dispositionen in die Abwägung über die Bestandskraft der Entscheidung einzufließen. Durch diese Vorschrift...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14 Aufzeichnungs-, Nachweis-, Auskunfts- und Vorlagepflichten

Die Auskunfts-, Nachweis- und Vorlagepflichten des Arbeitgebers gegenüber den prüfberechtigten Rentenversicherungsträgern beziehen sich auf alle Tatsachen, die für die Erhebung der Beiträge im Einzelfall erforderlich sind.[1] Der Arbeitgeber hat wegen der Entrichtung von Beiträgen über alle Tatsachen wie die Art und Dauer der Beschäftigung, den Beschäftigungsort und das Arbe...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8.4 Einsatz von künstlicher Intelligenz

Die Deutsche Rentenversicherung kann für die Prüfung bei den Arbeitgebern eine Datenanalyse mittels eines Systems künstlicher Intelligenz (KI-System) durchführen. Die Datenanalyse dient dem Zweck, den prüfenden Träger der Rentenversicherung bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen, indem ihm bereits im Vorfeld der Prüfung Hinweise auf mögliche Prüfungsschwerpunkte z...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 15.2 Vervielfältigung von Unterlagen

Soweit es für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist, dürfen Unterlagen des Arbeitgebers auf Kosten der Versicherungsträger vervielfältigt werden.[1]mehr

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Insolvenzgeldumlage / 4.1 Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger

Die Rentenversicherungsträger überprüfen im Rahmen der Betriebsprüfung auch die ordnungsgemäße Entrichtung der Insolvenzgeldumlage. Der Arbeitgeber hat zur Prüfung der Vollständigkeit der Umlageabrechnung das umlagepflichtige Arbeitsentgelt und die Umlage zu erfassen und zur Verfügung zu stellen. § 9 BVV gilt für die Insolvenzgeldumlage entsprechend. Der Arbeitgeber hat hier...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.1 Prüfungsschwerpunkte Versicherungspflicht

Prüfungsschwerpunkte sind nicht nur die versicherungspflichtig gemeldeten Arbeitnehmer, sondern insbesondere Gesellschafter freie Mitarbeiter und Honorarkräfte, Sub-/Nachunternehmer, mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner, Leiharbeitnehmer, flexible Arbeitszeitregelungen/Altersteilzeitfälle, Fälle der Einstrahlung/Ausstrahlung/Entsendung geringfügig/kurzfristig Beschäfti...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.1.1 Verstoß gegen Mindestentgeltsätze

Beruht eine Beitragsnachforderung auf einem Verstoß gegen Mindestentgeltsätze, die in allgemeinverbindlichen bzw. aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 7 AEntG maßgeblichen Tarifverträgen festgelegt sind, ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Vorsatz oder bedingter Vorsatz vorliegt.[1] Dies hätte zur Konsequenz, dass Säumniszuschläge entweder erhoben oder auch nicht erhoben...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 5.1 Schlussbesprechung

Haben sich Änderungen der Besteuerungsgrundlagen ergeben, muss eine Schlussbesprechung abgehalten werden. Der Arbeitgeber hat das Recht, auf die Schlussbesprechung zu verzichten.[1] Eine Schlussbesprechung kann mit Zustimmung des Steuerpflichtigen auch fernmündlich oder elektronisch[2] durchgeführt werden. Bei der Schlussbesprechung muss das Ergebnis der Außenprüfung umfassen...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / Lohnsteuer

1 Schriftliche oder elektronische Prüfungsanordnung Die Lohnsteuer-Außenprüfung muss schriftlich oder elektronisch angeordnet werden.[1] Hierzu übersendet das Betriebsstättenfinanzamt dem Arbeitgeber eine Prüfungsanordnung. Inhalt der Prüfungsanordnung In der Prüfungsanordnung sind der Prüfungszeitraum (i. d. R. die letzten 3 Jahre) und der Umfang der Prüfung (die zu prüfenden ...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 3 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

3.1 Einsichtnahme und Auskunftserteilung Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Außenprüfer das Betreten der Geschäftsräume in den üblichen Geschäftsstunden zu gestatten und ihm die erforderlichen Hilfsmittel (Geräte, Beleuchtung) und einen angemessenen Raum oder Arbeitsplatz zur Erledigung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen.[1] Außerdem müssen der Arbeitgeber und seine A...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5.1 Rechtswirkungen auf Lohnsteuer-Abzugsverfahren beschränkt

Die Anrufungsauskunft für Lohnsteuerzwecke[1] ist im Gegensatz zu einer allgemein verbindlichen Auskunft[2] kostenfrei. Wird dem Arbeitgeber vom Finanzamt eine falsche Auskunft erteilt, kann das Finanzamt später den Lohnsteuerabzug nicht beanstanden. Eine Haftung des Arbeitgebers scheidet insoweit aus. Die Rechtsprechung beschränkt die Rechtswirkungen der Anrufungsauskunft d...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 4 Mitwirkungspflicht der Arbeitnehmer

Die Arbeitnehmer des Arbeitgebers sind verpflichtet, dem Prüfer auf Verlangen Auskünfte über Art und Höhe ihrer Einnahmen zu geben und ggf. in ihrem Besitz befindliche Bescheinigungen und Belege über entrichtete Lohnsteuer vorzulegen.mehr

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Betriebsprüfung / 11 Vertrauensschutz/Beanstandungsschutz

Betriebsprüfungen werden in aller Regel als Stichprobenprüfungen durchgeführt, wobei der Betriebsprüfer die Auswahl der prüfrelevanten Sachverhalte nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hat. Ein Vertrauensschutz bzw. ein Beanstandungsschutz kann folglich nicht für Sachverhalte eintreten, die bei der Prüfung nicht entdeckt werden. Dies gilt selbst dann, wenn ein Betriebsprü...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.3 Keine unverschuldete Unkenntnis von der Zahlungspflicht

2.3.1 Fahrlässiges/Vorsätzliches Handeln Kenntnis ist das sichere Wissen darum, rechtlich und tatsächlich zur Beitragszahlung verpflichtet zu sein. Ob ihr Fehlen unverschuldet ist, bestimmt sich nicht nach § 276 BGB, sondern nach einem eigenständigen Verschuldensmaßstab. Verschulden setzt wenigstens bedingten Vorsatz voraus; d. h., es liegt ein vorwerfbares Verhalten und ein ...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1 Verstöße gegen eine Rechtsvorschrift beim Arbeitgeber

5.1.1 Mitwirkungspflichtverletzungen Wer als Arbeitgeber eine Prüfung nicht duldet, bei einer Prüfung nicht mitwirkt, eine Auskunft nicht oder nicht richtig erteilt oder die genannten Unterlagen nicht vorlegt oder das Betreten des Grundstücks oder der Geschäftsräume nicht duldet, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit Bußgeld bis zu einer Höhe von 30.000 EU...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3 Prüfungsinhalte

3.1 Sozialversicherungsrechtliche Pflichten Die Hauptzollämter prüfen, ob der Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten erfüllt hat. Hier wird festgestellt, ob die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung korrekt errechnet und abgeführt wurden. 3.2 Lohndumping/Mindestlohn/ausbeuterische Arbeitsbedingungen Da...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 3 Abgabepflicht

Zur Künstlersozialabgabe ist ein Unternehmer unter den Voraussetzungen des § 24 KSVG verpflichtet. Im Gesetz werden dabei 3 Gruppen unterschieden. 3.1 Typische Verwerter Sie verwerten typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen und sind als solche für alle gezahlten Entgelte abgabepflichtig.[1] Eine Gelegentlichkeitsklausel (Bagatellgrenze) gibt es f...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / Sozialversicherung

1 Zuständigkeit der Hauptzollämter Die Betriebsprüfungen werden vom Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter durchgeführt. Aufgaben der FKS werden in den Sachgebieten E (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und F (Ahndung) wahrgenommen. Die Prüfer tragen meist Dienstkleidung und weisen sich durch Dienstmarke oder Dienstausweise aus. Unterstützt werden die M...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / Sozialversicherung

1 Prüfung der Künstlersozialabgabe Jeder Unternehmer, der nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten (natürliche Personen) vergibt, ist zur Meldung und zur Zahlung der Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) verpflichtet. Die Rentenversicherungsträger müssen bei den Arbeitgebern prüfen, ob diese ihre Meldepflichten nach dem Künstl...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 3.4 Bereitstellung der Buchhaltung

Gegenstand der Prüfung sind die nach außersteuerlichen und steuerlichen Vorschriften aufzeichnungspflichtigen und die nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtigen Unterlagen. Hierfür sind insbesondere die Daten der Finanzbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung und aller Vor- und Nebensysteme, die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Unterlagen enthalten, f...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 5.3 Recht auf Anrufungsauskunft

Um das Haftungsrisiko im Lohnsteuerverfahren so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, bei Zweifelsfragen im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung beim Betriebsstättenfinanzamt eine Anrufungsauskunft einzuholen. Wird dem Arbeitgeber vom Finanzamt eine falsche Auskunft erteilt, kann das Finanzamt später den Lohnsteuerabzug nicht beanstanden. Eine Haftung des Arb...mehr

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Betriebsprüfung / Zusammenfassung

Begriff Aufgabe der Betriebsprüfung ist es zu prüfen, ob die Einnahmen zur Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig erhoben wurden. Die Rentenversicherungsträger prüfen mindestens alle 4 Jahre, ob diese Arbeitgeberpflichten erfüllt werden. Dies beinhaltet u. a., dass die Sozialversicherungsbeiträge vollständig und richtig berechnet sind, die Arbeitnehmeranteile richtig...mehr

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Betriebsprüfung / 1 Zeitabstände

Betriebsprüfungen sind so durchzuführen, dass den beteiligten Versicherungsträgern keine Beitragsausfälle entstehen.[1] Die Rentenversicherungsträger führen mindestens alle 4 Jahre eine Betriebsprüfung bei den Arbeitgebern in alleiniger Verantwortung durch.[2] Die Prüfung erstreckt sich auf alle Beiträge und Abgaben zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 3.1 Einsichtnahme und Auskunftserteilung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Außenprüfer das Betreten der Geschäftsräume in den üblichen Geschäftsstunden zu gestatten und ihm die erforderlichen Hilfsmittel (Geräte, Beleuchtung) und einen angemessenen Raum oder Arbeitsplatz zur Erledigung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen.[1] Außerdem müssen der Arbeitgeber und seine Angestellten dem Prüfer Einsicht in die G...mehr

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Mindestlohn: Betriebsprüfun... / 3 Zusammenarbeit der Behörden

Die Behörden der Zollverwaltung arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Trägern der Rentenversicherung zusammen und teilen ihnen ihre Feststellungen bei Mindestlohnverstößen mit. Der für die Prüfung zuständige Rentenversicherungsträger erlässt – ggf. nach einer weiteren eigenständigen Betriebsprüfung – den Beitragsnachforderungsbescheid. Verstöße gegen das Mindestlo...mehr