Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.3 Verprobungsmethoden

8.3.1 Innerer und äußerer Betriebsvergleich Rz. 52 Der innere und äußere Betriebsvergleich sind Methoden zur Überprüfung der Buchführungsergebnisse anhand bestimmter Kennzahlen. Als solche kommen insbesondere der Rohgewinnsatz und der Rohgewinnaufschlagsatz in Betracht. Bei Handelsbetrieben entspricht der Rohgewinn dem Unterschied zwischen dem wirtschaftlichen Umsatz und dem ... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.4.7 Schätzung mithilfe statischer Methoden

8.4.7.1 Überblick Rz. 72 Ergibt sich aus der Verprobung mit quantitativen Methoden die Notwendigkeit, eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durchzuführen, können nach Ansicht der FinVerw. quantitative Prüfungsmethoden zur Auswahl der geeigneten Schätzungsmethode herangezogen werden, wobei die Auswahl der geeigneten Schätzungsmethode von dem jeweiligen Einzelfall abhängen ... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 1.2 Abgrenzung gegenüber anderen Ermittlungsformen

1.2.1 Einzelermittlungen Rz. 3 Von den Einzelermittlungen nach den §§ 88, 90, 92, 93ff. AO unterscheidet sich die Außenprüfung nicht durch die Art der Aufklärungsmaßnahmen, sondern durch ihren Zweck. Während Maßnahmen der Einzelermittlung jeweils auf einen bestimmten Sachverhalt bezogen sind, ist die Außenprüfung typischerweise auf die umfassende Ermittlung der steuerlichen V... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 4.2.9 Prüfung von Investmentfonds (§ 5 InvStG)

Rz. 25 § 5 Abs. 1 InvStG ermächtigt die zuständige Finanzbehörde zur Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse bei den in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallenden Investmentfonds.[1] Nach Vorstellung des Gesetzgebers handelt es sich dabei um eine lex specialis zu § 193 AO.[2] Die §§ 194 bis 203 AO sind entsprechend anzuwenden.[3] Die Prüfungsbefugnis ist nicht auf inländi... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.4.4 Struktur- und Verteilungsanalyse

Rz. 67 Die Struktur- und Verteilungsanalyse ist ein Verfahren zu Untersuchung von Daten, bei dem die Daten nach Klassen (z. B. Umsatzintervalle) sortiert und ausgezählt werden, um die aufgetretene Verteilung mit der erwarteten Verteilung zu vergleichen. Ziel ist es, Unregelmäßigkeiten zu entdecken, die auf mögliche Fehler oder Manipulationen hinweisen. Durch die Struktur- und... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.4.7.1 Überblick

Rz. 72 Ergibt sich aus der Verprobung mit quantitativen Methoden die Notwendigkeit, eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durchzuführen, können nach Ansicht der FinVerw. quantitative Prüfungsmethoden zur Auswahl der geeigneten Schätzungsmethode herangezogen werden, wobei die Auswahl der geeigneten Schätzungsmethode von dem jeweiligen Einzelfall abhängen soll.[1] Insbesond... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 4.2.8 Prüfung bei den Anbietern von Altersvorsorgeverträgen und bei Versorgungseinrichtungen (§ 96 Abs. 4 S. 1 EStG)

Rz. 24 § 96 Abs. 4 S. 1 EStG ermächtigt die Deutsche Rentenversicherung Bund als zentrale Stelle i. S. d. § 81 EStG, bei den Anbietern von Altersvorsorgeverträgen gem. § 1 Abs. 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie den in § 82 Abs. 2 EStG genannten Versorgungseinrichtungen[1] zu ermitteln, ob sie ihre – sich aus §§ 79ff. EStG ergebenden – Pflichten erfül... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.4.5 Summarische Risikoprüfung

Rz. 68 Die Summarische Risikoprüfung (SRP) ist ein System von quantitativen Prüfungsmethoden, das verschiedene einzelne quantitative Prüfungsmethoden miteinander verknüpft und technisch durch IT-gestützte Vorlagen unterstützt. Die SRP konzentriert sich insbesondere auf die Methodenbereiche der Zeitreihenanalyse, der Ziffernanalyse und der Struktur- und Verteilungsanalyse, di... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.4.3 Ziffernanalyse

Rz. 66 Eine Ziffernanalyse untersucht die Zahlstruktur der zu prüfenden Daten, insbesondere von Bargeldumsätzen. Ziel ist es, durch die Analyse von Ziffernhäufigkeiten Manipulationen aufzudecken, die durch das Erfinden von Zahlen in manipulationsgefährdeten Daten entstehen können. Zu diesem Zweck wird die Häufigkeit der möglichen Ziffern und Ziffernkombinationen ermittelt. N... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.4.7.2 Zeitreihenbasierte Schätzung

Rz. 73 Die zeitreihenbasierte Schätzung nutzt Ergebnisse von Zeitreihenanalysen als Grundlage, um die Schätzungshöhe festzulegen. Diese Schätzungsmethode basiert auf betriebsinternen Daten und ist deshalb externen Ansätzen vorzuziehen. Bei der zeitreihenbasierten Schätzung können betriebliche Besonderheiten berücksichtigt und verbleibende Unsicherheiten in einer Sensibilität... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.4.7.4 Schätzung nach Monetary Unit Sampling

Rz. 75 Wenn bei der Überprüfung einer Stichprobe in den Daten (materielle) Mängel festgestellt werden, kann das Prüffeld nicht als ordnungsgemäß anerkannt werden. Wenn die im Prüffeld vorhandenen Fehler nicht vollständig identifiziert werden können und eine Behebung der Fehler möglich ist, muss der geschätzte Betrag der Fehler berechnet werden. Nach Ansicht der FinVerw. biet... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.3.3 Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 59 Die Vermögenszuwachsrechnung beruht ebenso wie die Geldverkehrsrechnung auf dem Gedanken, dass die Verwendung von Mitteln für den Verbrauch oder für Vermögensanlagen durch steuerbare Einkünfte, sonstige laufende Bezüge oder einmalige Vermögensanfälle belegt sein muss.[1] Beide Rechnungen lassen sich voneinander ableiten und ineinander überführen. Die Vermögenszuwachs... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.13 Behördliche Ermittlungen (Abs. 13)

Rz. 15 Der durch das Wachstumschancengesetz[1] erstmals eingeführte § 2 Abs. 13 EUAHiG definiert den Begriff der behördlichen Ermittlungen für Zwecke des EUAHiG. Die Definition orientiert sich an Art. 3 Nr. 7 der Amtshilferichtlinie. Dabei handelt es sich im Falle von Ermittlungshandlungen inländischer Finanzbehörden insbesondere um die in § 92 AO genannten Einzelmaßnahmen, ... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.4.6 Stichprobenverfahren

Rz. 69 Stichprobenverfahren sind statistische Methoden, die genutzt werden, um die Richtigkeit oder die Plausibilität von Daten zu überprüfen. Dabei wird eine zufällig ausgewählte Teilmenge eines Datenbestandes analysiert, um Schlüsse auf den Gesamtdatenbestand zu ziehen. Statistische Stichprobenverfahren sind objektiver als bewusste Auswahlprüfungen Ein solches Verfahren ist... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.4.7.3 Quantilsschätzung

Rz. 74 Die Quantilsschätzung ist eine Schätzungsmethode zur internen Ermittlung einer sachgerechten Schätzungshöhe mithilfe von betriebswirtschaftlichen und statistischen Standardwerkzeugen. Als Ausgangswerte werden Prozentränge (Quantile) genutzt. Als Grundlage werden die monatlichen Werte für den Rohgewinnaufschlag beziehungsweise den Wareneinsatz verwendet. Vor der Festste... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 4.2.6 Prüfung der Anrechnung oder Vergütung von KSt, der Anrechnung oder Erstattung von KapErtrSt, der Nichtvornahme des Steuerabzugs, der Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG und der Mitteilungen an das BZSt nach § 45e EStG (§ 50b EStG)

Rz. 22 § 50b S. 1 EStG ermächtigt die Finanzbehörden, Verhältnisse, die für die Anrechnung oder Vergütung von Körperschaftsteuer, für die Anrechnung oder Erstattung von KapErtrSt, für die Nichtvornahme des Steuerabzugs, für die Ausstellung der Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG oder für die Mitteilungen an das BZSt nach § 45e EStG von Bedeutung sind oder der Aufklärung be... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 8.3.2 Geldverkehrsrechnung

Rz. 58 Der Grundgedanke der Geldverkehrsrechnung ist, dass ein Stpfl. während des Vergleichszeitraums nicht mehr Geld ausgeben oder anlegen kann als ihm aus Einkünften oder sonstigen Quellen zufließt.[1] Übersteigen die verausgabten Mittel die Geldmittel, die dem Stpfl. aus versteuerten Einkünften oder sonstigen bekannten Quellen zur Verfügung stehen, ist selbst bei ordnungs... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 5 Pauschalierungsverfahren

Rz. 53 Der Arbeitgeber übt in den Fällen des § 40b Abs. 1, 3 EStG das Pauschalierungswahlrecht aufgrund des durch G. v. 2.12.2024[1] in § 40a Abs. 5 S. 2 EStG aufgenommenen Verweises (Rz. 6) auf die Neuregelung in § 40 Abs. 4 S. 1 EStG regelmäßig in der LSt-Anmeldung aus; die LSt-Anmeldung beinhaltet zugleich die Erklärung des Arbeitgebers zur Übernahme der pauschalen LSt al... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1 Verleiher bleibt Arbeitgeber

Werden Arbeitnehmer gewerbsmäßig oder gelegentlich nicht gewerbsmäßig einem anderen Unternehmen (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen, so bleibt der Verleiher grundsätzlich Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer. Daraus folgen die üblichen lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten des Verleihers. Für den Entleiher ergeben sich aufgrund der Arbeitnehmerüberlassung Haftungsverpflic... mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.1 Fälligkeit der Verbindlichkeiten

Rz. 5 Fälligkeit wird zivilrechtlich als der Zeitpunkt bezeichnet, von dem ab der Gläubiger die Leistung verlangen kann.[1] Zur Problematik der (insolvenzrechtlichen) Fälligkeit der bestehenden Verbindlichkeiten sind u. a. die Ausführungen des BGH im Beschluss vom 19.7.2007[2] zu berücksichtigen: "Im allgemeinen Zivilrecht wird mit ‚Fälligkeit‘ derjenige Zeitpunkt bezeichnet... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung

Zusammenfassung Begriff Das Finanzamt überwacht die ordnungsmäßige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch regelmäßige Lohnsteuer-Außenprüfungen, sowohl bei privaten als auch bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Die Außenprüfung ist gesetzlich festgelegt und folgt den besonderen Verfahrensregeln der Lohnsteuer-Außenprüfung. Dabei ist nicht nur zuungunsten, sondern... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.4.1 Änderungssperre nach Außenprüfung

Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Vorbehalt der Nachprüfung der geprüften Lohnsteuer-Anmeldungen aufzuheben. Dies gilt unabhängig davon, ob für die betreffenden Zeiträume Lohnsteuer-Nachforderungsbescheide oder Haftungsbescheide erlassen werden. Führt die Lohnsteuer-Außenprüfung zu keinem Mehrergebnis, erhält der Arbeitgeber eine entsprechende schriftliche ... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3 Folgen der Lohnsteuer-Außenprüfung

3.1 Schriftlicher oder elektronischer Prüfungsbericht Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ergeht ein schriftlicher Bericht, sofern die Prüfung zu Änderungen geführt hat. Für den Prüfungsbericht ist seit 2023 auch die Bekanntgabe in elektronischer Form möglich.[1] Der Prüfungsbericht muss Aufschluss über sämtliche getroffene Feststellungen geben. Das Finanzamt räumt de... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.7 Koordinierte Lohnsteuer-Außenprüfung

Lohnsteuerliche Betriebsstätten sind im Zusammenhang, unter einheitlicher Leitung und nach einheitlichen Gesichtspunkten zu prüfen (koordinierte Lohnsteuer-Außenprüfung), wenn sie zu 1. einem Konzern im Sinne des § 18 AktG oder 2. einem einzelnen Unternehmen gehören und die Konzernunternehmen oder das einzelne Unternehmen mindestens die Umsatzgrenze von 50 Mio. EUR im Jahr (Auß... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 7 Ergebnis der Außenprüfung

7.1 Schlussbesprechung Haben sich Änderungen der Besteuerungsgrundlagen ergeben, muss eine Schlussbesprechung abgehalten werden. Der Arbeitgeber hat das Recht, auf die Schlussbesprechung zu verzichten.[1] Eine Schlussbesprechung kann mit Zustimmung des Steuerpflichtigen auch fernmündlich oder elektronisch[2] durchgeführt werden. Bei der Schlussbesprechung muss das Ergebnis der... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.8 Schlussbesprechung

Die Lohnsteuer-Außenprüfung findet wie die Betriebsprüfung regelmäßig ihren Abschluss in einer Schlussbesprechung. Hierauf hat der Arbeitgeber einen Rechtsanspruch, wenn die Prüfung zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen führt. Er hat dann nochmals Gelegenheit, zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen eingehend Stellung zu nehmen. Hierbei können in Zweifelsfällen Kompro... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.2 Auskunft über personenbezogene Daten

Die Abgabenordnung sieht kein allgemeines Akteneinsichtsrecht des Steuerpflichtigen vor. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO besteht für alle Steuerpflichtigen grundsätzlich ein Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde.[1] So besteht ein Anspruch darauf, dass das für die Betriebsprüfung zuständige Finanzamt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die bei einer früheren B... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 6 Koordinierte Lohnsteuer-Außenprüfung

Lohnsteuerliche Betriebsstätten sind im Zusammenhang, unter einheitlicher Leitung und nach einheitlichen Gesichtspunkten zu prüfen (koordinierte Lohnsteuer-Außenprüfung), wenn sie zu 1. einem Konzern im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes oder 2. einem einzelnen Unternehmen gehören und die Konzernunternehmen oder das einzelne Unternehmen mindestens die Umsatzgrenze von 50 Mio. EU... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 6. Betriebsprüfung

a) Hinzuschätzung bei formellen Aufzeichnungsmängeln Eine GmbH betrieb einen Einzelhandel mit 16 Filialen. Streitig sind die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchhaltung, die Schätzungsbefugnis und die Schätzungshöhe. Das FG entschied: Fehlende formelle Ordnungsmäßigkeit: Die Buchführung eines Einzelhandels mit zahlreichen Filialen mittels sog. Master- und Slavekassen (Haupt- und N... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.3 Sozialversicherungsrechtliche Auswertung

Unternehmen müssen lohnsteuerliche Feststellungen in Folge einer Lohnsteuer-Außenprüfung auch sozialversicherungsrechtlich auswerten. Denn fast immer führen lohnsteuerliche Korrekturen und Nachforderungen auch zu beitragsrechtlichen Konsequenzen (Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen). Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen muss im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenp... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber muss vom Arbeitslohn die Lohnsteuer und die übrigen Abzugsbeträge einbehalten und an das Finanzamt bzw. den Beitrag zur Sozialversicherung an die Krankenkasse abführen. Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge wird vom Finanzamt überprüft. Im Fall einer Lohnsteuer-Außenprüfung besteht insbesondere für den Arbeitgeber eine... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.5 Quantitative Prüfmethoden und Schätzungsmethoden

Infolge der fortschreitenden Digitalisierung spielen quantitative Prüf- und Schätzungsmethoden im Rahmen der Außenprüfungen eine immer größere Rolle. In einem praxisrelevanten BMF-Schreiben werden insbesondere mathematisch-statistische (quantitative) Prüfungsmethoden vorgestellt, die in Außenprüfungen eingesetzt werden können, um die Besteuerungsgrundlagen des Steuerpflichti... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 4 Lohnsteuer-Nachschau

Analog zur Umsatzsteuer-Nachschau steht zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer die Lohnsteuer-Nachschau zur Verfügung.[1] Sie bedarf keiner vorherigen Ankündigung und dient als eigenständiges Prüfungsverfahren in Ergänzung zur Lohnsteuer-Außenprüfung.[2] Im Unterschied zur Lohnsteuer-Außenprüfung handelt es sich um die zeitnahe Überwachu... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1 Schriftliche oder elektronische Prüfungsanordnung

Die Lohnsteuer-Außenprüfung folgt denselben Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln, die auch für die allgemeine Betriebsprüfung verbindlich sind. Es gelten deshalb die Vorschriften der Abgabenordnung [1] sowie der Außenprüfungsordnung [2] Das zuständige Betriebsstättenfinanzamt muss deshalb die Durchführung einer Lohnsteuer-Außenprüfung durch eine schriftliche oder elektronisch... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5 Recht auf Anrufungsauskunft

Um das Haftungsrisiko im Lohnsteuerverfahren so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, bei Zweifelsfragen eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einzuholen. Das Finanzamt ist an eine erteilte Anrufungsauskunft gebunden. Das Finanzamt kann deshalb die vom Arbeitgeber aufgrund einer Anrufungsauskunft nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer auch nic... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.2 Anzeige- und Berichtigungspflicht

Zu beachten ist außerdem die erweiterte Anzeige- und Berichtigungspflicht[1] bezüglich Steuererklärungen, die auch für die Lohnsteuer relevant sind. Die Anzeige- und Berichtigungspflicht besteht, wenn die Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Steuerbescheid, einem Feststellungsbescheid [2] oder einem Teilabschlussbescheid [3] umgesetzt worden sind und... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1.3 Umfang des Prüfungszeitraums

Wird eine Lohnsteuer-Außenprüfung als Anschlussprüfung durchgeführt, so schließt sie sich ohne zeitliche Lücke an den letzten Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum der Vorprüfung an. Eine Begrenzung auf eine Maximalzahl von Kalenderjahren ist nicht erforderlich. Eine zeitliche Begrenzung des Prüfungszeitraums ergibt sich aus den Vorschriften über die Verjährung von Steueransprüchen.... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.1 Schriftlicher oder elektronischer Prüfungsbericht

Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ergeht ein schriftlicher Bericht, sofern die Prüfung zu Änderungen geführt hat. Für den Prüfungsbericht ist seit 2023 auch die Bekanntgabe in elektronischer Form möglich.[1] Der Prüfungsbericht muss Aufschluss über sämtliche getroffene Feststellungen geben. Das Finanzamt räumt dem Arbeitgeber durch die Übersendung des Prüfungsberic... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.6 Kooperative Prüfungselemente

Die Finanzbehörde kann mit dem Arbeitgeber verbindliche Rahmenbedingungen zur Lohnsteuer-Außenprüfung vereinbaren, um die Mitwirkung des Arbeitgebers nach § 200 AO konkret auszugestalten.[1] Werden die Rahmenbedingungen durch den Arbeitgeber erfüllt, unterbleibt ein qualifiziertes Mitwirkungsverlagen[2]. Die Rahmenvereinbarung wird schriftlich geschlossen und soll vor Beginn... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.4 Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

3.4.1 Änderungssperre nach Außenprüfung Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Vorbehalt der Nachprüfung der geprüften Lohnsteuer-Anmeldungen aufzuheben. Dies gilt unabhängig davon, ob für die betreffenden Zeiträume Lohnsteuer-Nachforderungsbescheide oder Haftungsbescheide erlassen werden. Führt die Lohnsteuer-Außenprüfung zu keinem Mehrergebnis, erhält der Arbei... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vorbereitung, Durchführung und Folgen

Zusammenfassung Überblick Der Arbeitgeber muss vom Arbeitslohn die Lohnsteuer und die übrigen Abzugsbeträge einbehalten und an das Finanzamt bzw. den Beitrag zur Sozialversicherung an die Krankenkasse abführen. Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge wird vom Finanzamt überprüft. Im Fall einer Lohnsteuer-Außenprüfung besteht insbesondere für den A... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.4.2 Keine Änderungssperre gegenüber Arbeitnehmer

Dem Finanzamt ist es in diesen Fällen allerdings nicht gänzlich verwehrt, Lohnsteuerfehlbeträge nachzufordern. Die Änderungssperre wirkt gegenüber dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer nur im Lohnsteuerverfahren. Das Finanzamt kann daher die vom Arbeitgeber aufgrund einer (unrichtigen) Anrufungsauskunft nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer vom Arbeitnehmer nicht nachf... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5.2 Zuständigkeit bei Anrufungsauskunft

Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Anrufungsauskunft wird zentral einem Finanzamt zugewiesen, wenn der Arbeitgeber mehrere lohnsteuerliche Betriebsstätten unterhält. Zuständig ist das Finanzamt der Geschäftsleitung, dem gegenüber in der Anrufungsauskunft zu erklären ist, für welche Betriebsstätten die lohnsteuerliche Behandlung von Bedeutung ist.[1] Die vom Betriebsstä... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Körperschaftsteuer: Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei erfolgter Betriebsprüfung

Die reguläre Festsetzungsfrist endet nach einer sich länger hinziehenden Außenprüfung spätestens, wenn seit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem entweder die Schlussbesprechung oder – in Ermangelung einer solchen – die letzten Ermittlungen stattgefunden haben, vier Jahre verstrichen sind. Gewinnrealisierung ist gegeben, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldete... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.1 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung

Der Prüfer kann auf Lohn- und Bilanzbuchhaltungen, die mit Datenverarbeitungssystemen erstellt worden sind, elektronisch zugreifen. Die Zugriffsmöglichkeiten wurden zuletzt im Jahr 2022 mit Inkrafttreten zum 1.1.2023 reformiert.[1] Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Regelungen gegeben, die für die Prüfungspraxis von wichtiger Bedeutung sind: Die Außen... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.4 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

Zur Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers gehört, dass dieser gegenüber dem Prüfer zur Klärung von Fragen Rede und Antwort steht. Die Auskunftspflicht gilt bei der Lohnsteuer-Außenprüfung auch für Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber dem Prüfer ausdrücklich als Auskunftsperson benannt hat, etwa den Personalchef, den Leiter der Steuerabteilung oder den Entgeltabrechner. Für den Prüfer... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.3 Wichtige Prüfungsfelder

Bei Beginn der Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Prüfer verpflichtet, sich durch einen Lichtbildausweis zu legitimieren. Die Lohnsteuer-Außenprüfung erstreckt sich auf die in der Prüfungsanordnung angegebenen Steuerarten. Neben der Lohnsteuer werden im Normalfall der Solidaritätszuschlag, die Kirchenlohnsteuer sowie die vermögenswirksamen Leistungen geprüft. Die Lohnsteuer-Auß... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1.2 Prüfungsort

Prüfungsort sind die Geschäftsräume des Arbeitgebers. In diesem Fall müssen dem Prüfer ein geeigneter Raum oder Arbeitsplatz sowie die erforderlichen Hilfsmittel unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.[1] Sind geeignete Geschäftsräume nicht vorhanden, kann die Prüfung stattdessen beim Finanzamt erfolgen. Hinweis Prüfung beim Steuerberater nur in Ausnahmefällen Die Prüfung... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / Lohnsteuer

1 Schriftliche oder elektronische Prüfungsanordnung Die Lohnsteuer-Außenprüfung folgt denselben Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln, die auch für die allgemeine Betriebsprüfung verbindlich sind. Es gelten deshalb die Vorschriften der Abgabenordnung [1] sowie der Außenprüfungsordnung [2] Das zuständige Betriebsstättenfinanzamt muss deshalb die Durchführung einer Lohnsteuer-Auß... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / Zusammenfassung

Begriff Das Finanzamt überwacht die ordnungsmäßige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch regelmäßige Lohnsteuer-Außenprüfungen, sowohl bei privaten als auch bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Die Außenprüfung ist gesetzlich festgelegt und folgt den besonderen Verfahrensregeln der Lohnsteuer-Außenprüfung. Dabei ist nicht nur zuungunsten, sondern auch zugunsten... mehr