Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 4 Scheinselbstständigkeits-Check

Mit der Smart Solution Scheinselbstständigkeits-Check können Sie die Risiken einer Scheinselbstständigkeit analysieren und bewerten. Das Tool unterstützt Sie dabei, eine weitestgehend verlässliche Beurteilung freier Mitarbeiter bzw. Dienstleister vorzunehmen und so das Scheinselbstständigkeits-Risiko zu minimieren. Zwar ist eine rechtsverbindliche Aussage nicht möglich, da j...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 2 vGA Navigator

Mit dem vGA-Navigator kann die Gefahr des Vorliegens verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) bei Gehältern von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern zuverlässig identifiziert werden. Außerdem lassen sich wertvolle Argumentationshilfen für eine Betriebsprüfung generieren. Video: Das kann der vGA-Navigator In einem kurzen Video erhalten Sie einen ersten Einblick in den vGA-Navigat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die parzellenweise Verpachtung

Rn. 162 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Bei der parzellenweisen Verpachtung des luf Betriebs, also der Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an mehrere Pächter, ging die FinVerw in der Vergangenheit grundsätzlich nur dann nicht von einer Betriebsaufgabe aus, wenn der Verpächter eine Betriebsfortführungserklärung abgegeben hat und für die spätere Betriebsfortführung (ggf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.4 Keine Funktionsverlagerung nach der Verkehrsauffassung

Nach § 1 Abs. 7 Satz 2, 2. Alternative AStG sind auch Vorgänge, die von fremden Dritten nicht als Veräußerung oder Erwerb einer Funktion angesehen würden, nicht nach den Grundsätzen der Funktionsverlagerung zu behandeln. Dabei könnte es sich z. B. um geringfügige Verlagerungen handeln (Bagatellfälle), die keine relevante Gewinnauswirkung haben. Fraglich ist, ob auch zeitlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 1.3 Der Begriff der Funktion (Rechtslage seit VZ 2022)

Die seit 2022 gültige Rechtsverordnung nimmt erstmals neue Definitionen vor. Eine Funktion wird in § 1 Abs. 1 FVerlV 22 definiert als eine "[...] Geschäftstätigkeit, die aus einer Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben besteht, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden". Sie ist ein organischer Teil eines Unternehmens, ohne ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 1.1 Begriff der Zuschreibung – Inhalt, Umfang und wichtige Abgrenzungen

Rz. 1 Der Begriff der Zuschreibung wird im Gesetz zwar an verschiedenen Stellen genannt, jedoch erlaubt die Verwendung durch den Gesetzgeber keine Rückschlüsse auf Inhalt und Umfang des Zuschreibungsbegriffs: In § 284 Abs. 3 Satz 2 HGB heißt es – in Verbindung mit der Aufstellung des sogenannten Anlagespiegels[1] –, dass neben anderen Sachverhalten "Zuschreibungen des Geschä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.3 Wegfall der Abschreibungsgründe bei Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB sowie § 253 Abs. 4 HGB in späteren Geschäftsjahren

Rz. 25 Die zentrale Voraussetzung für die Anwendung von § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB ist der zwischenzeitliche Wegfall der Gründe, die für die früher vorgenommene Abschreibung maßgebend waren. Bestehen die Gründe auch weiterhin, ist nach der hier vertretenen Auffassung keine Möglichkeit zur Wertaufholung gegeben, selbst wenn die Vornahme der Abschreibung als Wahlrecht ausgestalte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Weiterführende Literatur

Baumhoff/Ditz/Greiner, Auswirkungen des U-RefG 2008 auf die Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen, DStR 2007 S. 1649; Baumhoff/Puls, Der OECD-Diskussionsentwirf zu Verrechnungspreisaspekten von "Business Restructurings" – Analyse und erster Vergleich mit den deutschen Funktionsverlagerungsregeln nach § 1 Abs. 3 AStG, IStR 2009 S. 73; BDI, Die Verschärfung de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 1 Anlass und Entstehungsgeschichte

Die Besteuerung von Funktionsverlagerungen wird häufig auch als betriebliche Wegzugsbesteuerung bezeichnet, denn sie betrifft die Besteuerung der Auslagerung von Aktivitäten sowohl durch internationale Konzerne als auch mittelständische Unternehmen, die betriebliche Funktionen wie Produktion, Forschung und Entwicklung oder Vertrieb bei ausländischen Tochter- und Enkelgesells...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.5 Ausübung und Widerruf des Wahlrechts

§ 37b EStG räumt dem Steuerpflichtigen 2 eigenständige Pauschalierungswahlrechte ("2 Pauschalierungskreise") ein. Danach können Steuerpflichtige die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen aus betrieblicher Veranlassung an Nichtarbeitnehmer (Kunden, Geschäftsfreunde, deren Arbeitnehmer; § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG) und eigene Arbeitnehmer (§ 37b Abs. 2 Satz 1 EStG) jeweils pauschal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 4 Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 14 Die dem Anteilseigner nach § 7 S. 1 UmwStG anteilig zuzurechnenden offenen Rücklagen werden auf der Grundlage der zum steuerlichen Übertragungsstichtag aufgestellten steuerlichen Schlussbilanz und des ebenfalls zu diesem Stichtag festgestellten steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Körperschaft ermittelt. Nach § 7 S. 1 UmwStG ist den Anteilseignern jeweils der ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.16 Statusfeststellung für Honorar-Lehrkräfte

Gesetzestitel: Dreizehntes SGB II Änderungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Verlängerung der Übergangsregelung in § 127 SGB IV Die Versicherungspflicht na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.5 Bildung der Rücklage

Rz. 35 Entsteht ein Übernahmefolgegewinn, räumt § 6 Abs. 1 S. 1 UmwStG dem übernehmenden Rechtsträger ein Wahlrecht ein, entweder den Übernahmefolgegewinn im Wirtschaftsjahr seiner Entstehung zu versteuern oder in diesem Jahr eine den Gewinn mindernde Rücklage zu bilden. Die Bildung der Rücklage erfolgt unabhängig von der Handelsbilanz.[1] Nicht erforderlich ist die Aufnahme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leistungsaustausch und wirt... / bb) Absicht und Aussicht

Vergleichbar mit Absicht, unternehmerisch tätig zu werden: Diese Prognosebeurteilung entspricht vom Prozedere her der Prüfung der Absicht, auf die im Rahmen der grundlegenden Prüfung abgestellt wird, ob eine Person Unternehmer ist. Der ständigen Rechtsprechung von EuGH und BFH zufolge ist die Unternehmereigenschaft (also auch das Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit) d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leistungsaustausch und wirt... / d) "Umgekehrte Vermutung"?

Fraglich, ob Umkehrschluss zulässig: Es stellt sich für die Einrichtungen die Frage, ob man aus der Vermutung, dass bei einer Kostendeckungsquote von ≤ 3 % keine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt (im Folgenden "Vermutung"), zwingend den Umkehrschluss ziehen kann, dass bei einer Kostendeckungsquote von > 3 % vom Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit auszugehen ist (im F...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Rechtliche Entstehung bzw. wirtschaftliche Verursachung

Rz. 35 Eine Verbindlichkeitsrückstellung erfordert weiterhin, dass sie am Abschlussstichtag rechtlich entstanden oder wirtschaftlich verursacht ist. Bei Auseinanderfallen der beiden Zeitpunkte ist für die Passivierungspflicht der jeweils frühere maßgeblich.[1] Der Zeitpunkt der Fälligkeit der Verpflichtung ist demgegenüber für die Passivierung ohne Bedeutung. Er spielt aber...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz

Rz. 134 Nach § 248 Abs. 2 HGB aktivierte selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens unterliegen in der Steuerbilanz einem Aktivierungsverbot gem. § 5 Abs. 2 EStG, da das Steuerrecht eine Aktivierung nur bei entgeltlichem Erwerb erlaubt. Rz. 135 Für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert besteht handels- und steuerrechtlich zwar eine Ansatzpflicht. Unterschiede...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Wahlrechtsausübung in der Steuerbilanz

Rz. 132 Die Ausübung steuerlicher Wahlrechte kann für den Steuerpflichtigen erhebliches Gestaltungspotenzial bieten, z. B. auch bei Betriebsprüfungen.[1] Das BMF-Schreiben vom 12.3.2010 nennt zunächst folgende, z. T. schon länger gültige Grundsätze zu GoB-konformen Wahlrechten:[2] Handelsrechtliche Aktivierungsgebote und Aktivierungswahlrechte führen zu steuerlichen Aktivierun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ablaufhemmung bei Außenprüfung ohne nachweisbaren Zugang der Prüfungsanordnung

Zusammenfassung Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat entschieden, dass eine Außenprüfung die steuerliche Feststellungsfrist nur dann hemmt, wenn der Zugang der Prüfungsanordnung nachweisbar ist. Kann das Finanzamt diesen Zugang nicht belegen, bleibt es bei der regulären Frist – zum Nachteil der Finanzverwaltung. Hintergrund An einer Kommanditgesellschaft (KG) waren der Kläger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebsprüfung

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Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ablaufhemmung bei Außenprüf... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat entschieden, dass eine Außenprüfung die steuerliche Feststellungsfrist nur dann hemmt, wenn der Zugang der Prüfungsanordnung nachweisbar ist. Kann das Finanzamt diesen Zugang nicht belegen, bleibt es bei der regulären Frist – zum Nachteil der Finanzverwaltung.mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ablaufhemmung bei Außenprüf... / Hintergrund

An einer Kommanditgesellschaft (KG) waren der Kläger als alleiniger Kommanditist und eine rechtsfähige Stiftung als Komplementärin beteiligt. Im Rahmen einer Umstrukturierung übertrug der Kläger seinen Kommanditanteil auf die Stiftung und schied aus der KG aus. Später wurde das Vermögen der KG auf verschiedene Dritte übertragen und die Gesellschaft ohne Abwicklung aufgelöst....mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ablaufhemmung bei Außenprüf... / Entscheidung

Das FG Düsseldorf gab der Klage statt. Eine Ablaufhemmung trat nicht ein, weil die Außenprüfung nicht auf einer nachweislich bekanntgegebenen Prüfungsanordnung beruhte. Für die Hemmung der Feststellungs- bzw. Festsetzungsfrist ist erforderlich, dass die Außenprüfung auf einer wirksam bekanntgegebenen Prüfungsanordnung basiert. Den Nachweis dieser Bekanntgabe muss das Finanza...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.3 Ausübung des Pauschalierungswahlrechts durch den Arbeitgeber (Abs. 4)

Rz. 52 Die Ausübung des Pauschalierungswahlrechts (Rz. 41) durch den Arbeitgeber ist durch G. v. 2.12.2024[1] mit Wirkung für alle offenen Fälle in § 40 Abs. 4 EStG geregelt worden (Rz. 4). Die verfahrensrechtlichen Regelungen gelten über die Pauschalierungstatbestände des § 40 Abs. 1 und 2 EStG aufgrund entsprechender Verweise auf § 40 Abs. 4 EStG [2] auch für die Pauschalie...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Unterlassene Auswertung ein... / Hintergrund

Eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und reichte 2015 ihre Feststellungserklärung ein. 2016 führte das Finanzamt eine Betriebsprüfung durch und schloss sie Ende 2016 ab; der Betriebsprüfungsbericht lag vor. Dennoch erließ das Finanzamt im Juni 2017 den ersten Feststellungsbescheid, ohne die Ergebnisse der Betriebsprüfung zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.2.1 Antrag des Arbeitgebers

Rz. 42 Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers. Der Antrag ist Verfahrensvoraussetzung der Pauschalierung; liegt kein Antrag des Arbeitgebers vor, so kann eine Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG nicht durchgeführt werden.[1] Das FA kann also nicht, etwa anlässlich einer LSt-Außenprüfung, von sich aus die Pauschalierung durchführen. Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.3 Pauschalierung bei Nacherhebung von LSt (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ist die Pauschalierung zulässig, wenn in einer größeren Zahl von Fällen LSt nachzuerheben ist, weil der Arbeitgeber die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat. Dieser Pauschalierungstatbestand hat seinen wesentlichen Anwendungsbereich bei einer LSt-Außenprüfung, wenn Fehler im LSt-Abzug festgestellt werden. Die Anwendung der Vorschri...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kassen-Nachschau

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Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Möglichkeit der Pauschalierung ist im EStG bereits seit 1957 enthalten. § 40 EStG erhielt seine heutige Gestalt durch G. v. 5.8.1974.[1] Durch G. v. 20.2.2013[2] wurden weitere redaktionelle Folgeänderungen durch Anpassung des Verweises in § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG an die Neuregelung des Abzugs der Mehraufwendungen für Verpflegung in § 9 Abs. 4a EStG sowie die Anp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 7 Anwendung von Pauschalierungsgrundsätzen bei Erhebung individueller LSt

Rz. 64 Bei einer Nachforderung von LSt (z. B. aufgrund einer LSt-Außenprüfung) kann die LSt nicht pauschaliert werden, wenn kein Pauschalierungsantrag des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 1 EStG vorliegt oder der Arbeitgeber sein Pauschalierungswahlrecht nicht nach § 40 Abs. 4 EStG ausgeübt hat. Grundsätzlich hat das FA in einem solchen Fall den Nachforderungsbetrag auf der Grund...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.1 Festsetzung der pauschalen LSt

Rz. 58 Die pauschale LSt wird i. d. R. durch LSt-Anmeldung des Arbeitgebers festgesetzt, durch die der Arbeitgeber gem. § 40 Abs. 4 S. 1 EStG zugleich das Pauschalierungswahlrecht ausübt (Rz. 53). Die LSt-Anmeldung steht nach § 168 S. 1 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Unterlässt der Arbeitgeber bei Ausübung des Pauschalierungswahlrechts im ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Unterlassene Auswertung ein... / Entscheidung

Das FG Köln wies die Klage ab. Es bejahte die Voraussetzungen des § 129 AO: § 129 AO erlaubt die Korrektur von Schreib-, Rechenfehlern und ähnlichen "offenbaren Unrichtigkeiten". Dazu gehören mechanische Versehen, etwa das Übersehen eines Dokuments, nicht aber Fehler in der rechtlichen Würdigung. Die Nichtauswertung des vorliegenden Betriebsprüfungsberichts ist nach Auffassung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring - auch umsatzste... / 2.1 Leistung des Zuwendungsempfängers

Die Leistungen im Rahmen des Sponsorings sind häufig in vertraglichen Vereinbarungen zwischen Sponsor und Zuwendungsempfänger (Sponsoringvertrag) geregelt, in der Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers bestimmt werden.[1] Fehlt es an einer vertraglichen Reglung und einer konkretisierten Leistung, bzw. an konkreten Vorteilen als Gegenleistung für die Zuw...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.5 Übergang zur Außenprüfung

Wenn die Nachschau hierzu Anlass gibt, kann die Verwaltung unmittelbar (ohne vorherige Prüfungsanordnung) zu einer – regulären – Außenprüfung übergehen. Da die Umsatzsteuer-Nachschau auf die Umsatzsteuer begrenzt ist, kann nach einem Übergang zu einer Außenprüfung nur die Umsatzsteuer geprüft werden. Somit kommt nur die Durchführung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung in Betrac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.42 § 193 AO (Zulässigkeit einer Außenprüfung)

• 2022 Bindung an die Ergebnisse der Schlussbesprechung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben / § 193 AO Fraglich ist, ob die FinVerw an mündliche Abreden im Rahmen der Schlussbesprechung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gebunden ist. Die Ergebnisse der Schlussbesprechung erlangen keine Verbindlichkeit. Auch besteht nach Auffassung der Rechtsprechung kein praktis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / Zusammenfassung

Begriff Unabhängig vom Turnus allgemeiner Außenprüfungen führt die Finanzverwaltung besondere Außenprüfungen in Form von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durch. Dabei werden i. d. R. Einzelsachverhalte (z. B. Vorsteuerabzug und Vorsteueraufteilung bei der Vermietung von Gebäuden) geprüft. Im Gegensatz zu einer regulären Betriebsprüfung wird keine sog. Vollprüfung durchgeführt. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.1 Prüfungsanordnung

Bevor eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchgeführt werden kann, muss die Finanzbehörde eine schriftliche Prüfungsanordnung[1] erteilen. Diese muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben werden, wenn dadurch der Prüfungszweck nicht gefährdet wird. Es ist bereits geklärt, dass eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Prüfungsanordnung keiner besonderen Begründung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.43 § 196 AO (Prüfungsanordnung)

• 2023 Beteiligung von Gemeindebediensteten an Außenprüfungen / Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen / § 196 AO / § 21 Abs. 3 FVG Der BFH hat in seinen Entscheidungen v. 23.1.2020, III R 9/18 und v. 20.10.2022, III R 25/21 seine Rechtsprechung zum Umfang der Teilnahmebefugnis von Gemeindeprüfern an Betriebsprüfungen konkretisiert. Zum einen ist für die Anordnung der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.9 § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden)

• 2021 Geltung des handelsrechtlichen Stetigkeitsgrundsatzes im Steuerrecht vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie/§ 5 EStG Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stellt sich die Frage, ob z.B. Wahlrechte anders ausgeübt werden können, um Verluste zu vermeiden oder Gewinne zu begrenzen, ohne gegen den handelsrechtlichen Stetigkeitsgrundsatz zu verstoßen. Das Steuerrecht ent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.17 § 93 AO (Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen)

• 2023 Auskunftsverlangen an Dritte im Rahmen einer Außenprüfung / § 93 AO Im Rahmen einer Einzelauskunft i.S.d. § 93 Abs. 1 S. 1 AO gilt die Subsidiaritätsklausel nach S. 3. Diese stellt sicher, dass der Dritte erst dann zur Auskunft angehalten werden kann, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch den Stpfl. nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht. Geltung haben dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.4 Ende der Prüfung

Die Sonderprüfung ist abgeschlossen, wenn die prüfende Behörde den Abschluss ausdrücklich oder konkludent erklärt. I. d. R. kann die Außenprüfung mit der Zusendung des Prüfungsberichts[1] als abgeschlossen angesehen werden. Ändern sich die Besteuerungsgrundlagen durch die Prüfung, hat der Unternehmer das Recht auf eine Schlussbesprechung.[2] Er muss dabei Gelegenheit erhalte...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 2.1 Abgabenrechtliche Aspekte

Welches Finanzamt die Umsatzsteuer-Nachschau durchführen kann, ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. In entsprechender Anwendung des § 195 Satz 1 AO soll das für die örtliche Besteuerung zuständige Finanzamt (nach § 21 AO) auch für die Vornahme von Nachschauen zuständig sein können.[1] § 27b Abs. 1 Satz 1 UStG erlaubt die Durchführung der Nachschau "dem damit betrauten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.30 § 153 AO (Berichtigung von Erklärungen)

• 2022 Überprüfung von eDaten / § 153 AO Aus dem Urteil des BFH v. 8.9.2021, X R 5/21 ergibt sich, dass auf die Richtigkeit der eDaten nicht vertraut werden kann. Der Stpfl. hat die eDaten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sie gelten als eigene von ihm gemachte Angaben. Es kann sich empfehlen, im Freitextfeld insoweit Zweifel oder Prüfbitten zu äußern. Auch ein Einspruch od...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.7 § 8d KStG (Fortführungsgebundener Verlustvortrag)

• 2021 Fortführungsgebundener Verlustvortrag / BMF v. 18.3.2021, BStBl I 2021, 363; Erlasse v. 19.3.2021, BStBl I 2021, 359 / § 8d KStG Das BMF hat ein Anwendungsschreiben zu § 8d KStG erlassen (BMF v. 18.3.2021, BStBl I 2021, 363). In den Erlassen v. 19.3.2021 (BStBl I 2021, 359) wird dargelegt, dass die dortigen Grundsätze auch für den Bereich der GewSt gelten. Der Antrag a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.3 Durchführung der Sonderprüfung

Der Prüfer muss zu Beginn einer Prüfung unverzüglich und unaufgefordert seinen Dienstausweis zeigen, ansonsten ist der Unternehmer nicht verpflichtet, ihm den Zutritt zu gestatten. Der Prüfer soll den Unternehmer auch darauf hinweisen, dass Auskunftspersonen benannt werden können. Die Außenprüfung soll dazu beitragen, dass die Steuergesetze gerecht und gleichmäßig angewendet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 3 Abgrenzung zur Umsatzsteuer-Nachschau

Die Sonderprüfungen sind abgabenrechtlich wie reguläre Außenprüfungen einzuordnen. Sie unterscheiden sich deshalb von der Umsatzsteuer-Nachschau vor allem dadurch, dass sie nicht ohne eine vorherige Ankündigung (Prüfungsanordnung) durchgeführt werden dürfen. Außerdem muss der Prüfungsumfang immer konkret bestimmt sein. Nach § 27b Abs. 3 UStG kann im Anschluss an eine Umsatzs...mehr