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Betriebsprüfung: So prüft das Hauptzollamt den Mindestlo ... / 4 Abwicklung der Prüfung

Kai Mühlenbrock
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Geprüft werden die Personen an ihrem Arbeitsplatz und die Geschäftsunterlagen beim Arbeitgeber. Das Hauptzollamt kann verlangen, dass Geschäftsunterlagen auch beim Amt vorgelegt und Auskünfte dort erteilt werden.

Die Prüfung läuft in der Regel wie folgt ab: Ein oder mehrere Prüfer betreten die Geschäftsräume, Werkstätten, Baustellen oder im Hotel- und Gastgewerbe das Lokal, die Küche oder die Hotelräume und beginnen alle angetroffenen Personen zu erfassen und zu befragen. Der Leiter der Prüfgruppe wird Verbindung mit dem Betriebsinhaber, Geschäftsführer oder Baustellenleiter aufnehmen und ihn über die Prüfung informieren. Meist wird dazu eine schriftliche Prüfungsverfügung ausgehändigt. Diese ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Sofern der Inhaber oder ein Geschäftsführer nicht erreichbar bzw. nicht anwesend ist, genügt es, wenn die Prüfer den Prüfzweck einem anwesenden Mitarbeiter bekannt geben.

Nach Erfassung aller angetroffenen Personen erfolgt ein Abgleich mit den Lohn- und Meldeunterlagen[1] entweder gleich im Betrieb oder später beim Steuerberater. Erkennen die Prüfer Widersprüche oder wollen sie die Plausibilität der gemachten Angaben überprüfen, können sie auch Einsicht in weitere Geschäftsunterlagen (z. B. Ein- und Ausgangsrechnungen, Baustellentagebücher, die Finanzbuchhaltung etc.) nehmen. Dabei können sie auch elektronische Datenanalyseprogramme verwenden.

 
Praxis-Tipp

So läuft die Prüfung schnell und reibungslos

Arbeitgeber sollten

  • die Prüfer bei der Personenerfassung unterstützen,
  • die geforderten Unterlagen vorgelegen und
  • die erforderlichen Auskünfte erteilen.

In den von § 2a SchwarzArbG erfassten Wirtschaftszweigen, z. B. Bau-, Gaststätten-, Gebäudereinigungs-, Speditionsgewerbe oder Wach- und Sicherheitsgewerbe, besteht die Pflicht, Ausweispapiere mitzuführen ...

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