Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsprüfung / Sozialversicherung

1 Zeitabstände Betriebsprüfungen sind so durchzuführen, dass den beteiligten Versicherungsträgern keine Beitragsausfälle entstehen.[1] Die Rentenversicherungsträger führen mindestens alle 4 Jahre eine Betriebsprüfung bei den Arbeitgebern in alleiniger Verantwortung durch.[2] Die Prüfung erstreckt sich auf alle Beiträge und Abgaben zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zur Abgabenordnung

Rn. 13 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f EStG bildet nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung; sondern diese findet sich in § 193 Abs 1, Abs 2 Nr 1 AO, FG BBg v 02.04.2014, 7 K 7058/13, EFG 2014, 1077; Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 6 (11/2023); Eisgruber in Kirchhof/Seer, § 42f EStG Rz 1 (24. Aufl 2025). § 42f Abs 1 EStG regelt jedoch die sachliche Zuständigkei...mehr

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Betriebsprüfung / 6.2 Pflicht zur Führung elektronischer Entgeltunterlagen

Seit dem 1.1.2022 sind bestimmte begleitende und erläuternde Unterlagen zum Entgelt nur noch in elektronischer Form aufzubewahren.[1] Arbeitgeber können bei dem für die Prüfung zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen, dass für Zeiträume bis zum 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung der gespeicherten Daten verzichtet wird.[2] 6.2.1 Welche Unterlagen müssen el...mehr

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Betriebsprüfung / 10 Summenbeitragsbescheid

Hat der Arbeitgeber seine gesetzlichen Aufzeichnungspflichten verletzt und können daher die Versicherungspflicht, die Beitragspflicht oder die Beitragshöhe nicht festgestellt werden, kann der Rentenversicherungsträger Beitragsnachforderungen anhand eines Summenbeitragsbescheids, ggf. ohne namentliche Benennung, geltend machen.[1]mehr

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Betriebsprüfung / 4.1 Ankündigung spätestens 14 Tage vor der Prüfung

Die Prüfung erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Ankündigung, sie soll möglichst einen Monat und muss spätestens 14 Tage vor der Prüfung angekündigt werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann von diesen Terminvorgaben abgewichen werden.[1] Bei Vorliegen besonderer Gründe wie z. B. Betriebsaufgabe, Insolvenz oder bei Verdacht auf Schwarzarbeit/illegale Beschäftigung oder B...mehr

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Betriebsprüfung / 6.2.2 In welcher Form sind die elektronischen Entgeltunterlagen zu führen?

Die Art und der Umfang der Speicherung der Datensätze und das Weitere zum Verfahren für die Entgeltunterlagen nach § 8 BVV und für die Beitragsabrechnung nach § 9 BVV werden bundeseinheitlich in Gemeinsamen Grundsätzen bestimmt. Gegenstand der Gemeinsamen Grundsätze ist Form und Übermittlung der Unterlagen, die nach § 8 Abs. 2 BVV zu den Entgeltunterlagen zu nehmen sind. Demna...mehr

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Betriebsprüfung / 6.2.1 Welche Unterlagen müssen elektronisch geführt werden?

Insbesondere sind folgende Unterlagen in elektronischer Form zu den Entgeltunterlagen zu nehmen: Nachweise einer Versicherungsfreiheit oder die nötigen Unterlagen zu einer Befreiung von der Versicherungspflicht[1]; Erklärungen von kurzfristig Beschäftigten zu weiteren kurzfristigen Beschäftigungen im Kalenderjahr oder bei geringfügig entlohnten Beschäftigten Auskünfte zu weite...mehr

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Betriebsprüfung / 6.2.3 Unterlagen mit Unterschriftserfordernis

Werden vom Arbeitgeber schriftliche Entgeltunterlagen mit Unterschriftserfordernis in elektronischer Form überführt, hat er diese mit einer fortgeschrittenen Signatur zu versehen. Eine zusätzliche Aufbewahrung von Entgeltunterlagen in körperlicher Form ist dann nicht mehr notwendig.[1]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Prüfungsfolgebescheide gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Änderungssperre (§ 173 Abs 2 AO)

Rn. 63 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Als Folge der LSt-Außenprüfung kann gegen den ArbG ein Haftungsbescheid (§ 42d Abs 1 EStG) ergehen, es sei denn, der ArbG meldet die einzubehaltende LSt nachträglich an (§ 42d Abs 4 Nr 2 EStG) oder erkennt seine Zahlungspflicht schriftlich an (§ 42d Abs 4 Nr 2 EStG). Macht der ArbG nach Antrag und Zulassung durch das Betriebsstätten-FA (§ 40 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f Abs 1 EStG regelt die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA für die LSt-Außenprüfung und bestimmt ergänzend zu § 193 Abs 2 Nr 1 AO und § 194 Abs 1 S 4 AO deren Gegenstand, nämlich die Einbehaltung oder Übernahme und Abführung der LSt. § 42f Abs 2 EStG enthält Vorschriften über die Mitwirkungspflicht des ArbG unter G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 3 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f EStG ergänzt die in §§ 193 ff AO enthaltenen allg Regelungen über die Außenprüfung (BT-Drs 7/1470, 307). Die LSt-Außenprüfung ist eine besondere Prüfung iSd §§ 193 ff AO und eine abschließende Prüfung iSd § 164 Abs 2 S 3, Abs 3 S 3 AO, Krüger in Schmidt, § 42f EStG Rz 1 (44. Aufl 2025); Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 3 (11/2023). Im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zur Betriebsprüfungsordnung

Rn. 14 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gem § 1 Abs 2 BpO sind für die LSt-Außenprüfung als besondere Außenprüfung die §§ 5–12, 20–24, 29 und 30 BpO mit Ausnahme des § 5 Abs 4 S 2 BpO (verlängerte Bekanntgabefrist für die Prüfungsanordnung bei Großbetrieben) sinngemäß anzuwenden (ebenso R 42 f Abs 1 S 2 LStR 2023). Hieraus ergibt sich eine Selbstbindung der FinVerw, das FA darf be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hemmung der Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer des Arbeitnehmers

Rn. 62 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Der Ablauf der Festsetzungsfrist für die ESt des ArbN wird durch die LSt-Außenprüfung beim ArbG gem § 171 Abs 15 AO gehemmt. § 171 Abs 15 AO gilt gem Art 97 § 10 Abs 11 EGAO für alle Festsetzungsfristen, die zum 30.06.2013 gegenüber den ArbN als Steuerschuldnern noch nicht abgelaufen sind. § 171 Abs 15 AO schafft partiell eine personenübergr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Geltungsbereich des § 42f EStG

Rn. 4 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Der sachliche Geltungsbereich des § 42f EStG betrifft die Überprüfung des LSt-Abzugs (§ 38 Abs 1 EStG) bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Des Weiteren kann sich die LSt-Außenprüfung auch auf Annexsteuern beziehen (ausführlich dazu s Rn 15). Sie erstreckt sich auch auf die Feststellung der ArbG-Eigenschaft und die Pauschalieru...mehr

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Betriebsprüfung / 5.1 Schwerpunkte des Umfangs und des Prüfungsinhalts

Geprüft werden insbesondere versicherungsrechtliche Beurteilungen, insbesondere der Beschäftigungsverhältnisse (Versicherungspflicht/-freiheit), Beurteilungen des Arbeitsentgelts für die Beitragsberechnung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung und der Unterlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz Berechnungen und zeitliche Z...mehr

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Betriebsprüfung / 3 Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers

Die Rentenversicherungsträger stimmen sich untereinander darüber ab, welche Arbeitgeber sie prüfen, um Mehrfachprüfungen auszuschließen.[1] Die Zuständigkeit innerhalb der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird nach der jedem Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit vergebenen Betriebsnummer bestimmt. Maßgebend ist die jeweilige Endziffer der Betriebsnummer (BBNR).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erteilung von Auskünften (§ 42f Abs 2 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 39 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Fraglich ist, ob § 42f Abs 2 S 2 EStG mit konstitutiver Wirkung eigenständige Mitwirkungspflichten der ArbN iRd LSt-Außenprüfung begründet, so Heuermann in Brandis/Heuermann § 42f EStG Rz 22 (11/2024), die neben die Mitwirkungspflichten des ArbG treten und diese ergänzen (vgl BFH v 15.12.1989, VI R 151/86, BStBl II 1990, 526). Nach aA werden...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.8 Erkennbarkeit der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze durch den Arbeitgeber

Stellt sich nachträglich heraus, dass das regelmäßige Arbeitsentgelt die zulässige Arbeitsentgeltgrenze überschritten hat und der Arbeitgeber dies bei der Jahresvorausbetrachtung hätte erkennen müssen, ist rückwirkend von keiner geringfügig entlohnten Beschäftigung auszugehen. In diesen Fällen ist das Versicherungsverhältnis mit Wirkung für die Vergangenheit umzustellen. Die...mehr

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Aufbewahrungspflicht / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber hat sowohl im Arbeits- als auch im Steuer- und Sozialversicherungsrecht bestimmte Unterlagen und Daten für eine bestimmte Zeit aufzubewahren, um in dieser Zeit einen Zugriff darauf sicherzustellen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Im Arbeitsrecht gibt es in § 16 Abs. 2 ArbZG eine gesetzliche Pflicht, die über die werktägliche Arbe...mehr

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Praxis-Beispiele: Aufbewahr... / 1 Lohnkonten

Sachverhalt Der Arbeitgeber muss in jedem Jahr für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto führen. Dazu ist er nach § 41 EStG verpflichtet. Wie lange müssen die Lohnkonten des Jahres 2026 aufbewahrt werden? Ergebnis Die Lohnkonten sowie alle mit der Abrechnung relevanten Belege und Bescheinigungen müssen 6 Jahre aufbewahrt werden. Die 6-jährige-Aufbewahrungsfrist gilt bei Lohnunterla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers (§ 42 Abs 2 S 1 EStG

Rn. 33 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f Abs 2 S 1 EStG, der für die Mitwirkungspflichten des ArbG auf § 200 AO verweist, hat nur deklaratorischen Charakter, da der ArbG gem § 33 Abs 1 AO StPfl iSd § 200 AO ist, so dass § 200 AO ohnehin auf ihn anwendbar ist, Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 20 (11/2023); Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42f EStG Rz 20 (11/2024). Der ArbG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mitwirkungspflichten potenzieller Arbeitnehmer (§ 42f Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 42f Abs 2 S 3 EStG sind auch diejenigen Personen nach § 42f Abs 2 S 2 EStG auskunfts- und vorlagepflichtig, bei denen streitig ist, ob sie ArbN des ArbG sind oder waren. Es handelt sich dabei um Personen, die im Zeitpunkt der LSt-Außenprüfung beim ArbG beschäftigt sind, deren ArbN-Eigenschaft im Prüfungszeitraum jedoch zwischen LSt-Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuständigkeit des Betriebsstättenfinanzamts des Dritten in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG (§ 42f Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f Abs 3 S 1 EStG bestimmt – abweichend von der in § 42f Abs 1 EStG enthaltenen Zuständigkeitsregelung – in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG das Betriebsstätten-FA des Dritten und nicht das des ArbG als das für die LSt-Außenprüfung zuständige FA. § 38 Abs 3a EStG regelt die Fälle, in denen ein Dritter anstelle des ArbG dessen Pflichten zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.5 Anwendungsfälle des § 14 Abs 3 KStG

Tz. 990 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispiel 1 (Drohverlustrückstellung): Beginn der Organschaft am 01.01.02. Für das Wj 01 bildet die TG in ihrer H-Bil eine Drohverlustrückstellung, die in der St-Bil nicht angesetzt werden darf. Im zweiten organschaftlichen Jahr wird die Drohverlustrückstellung in der H-Bil gewinnerhöhend aufgelöst. Das stliche Mehreinkommen des Jahres 01 ist...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 10.3 Eintragung in der Lohnsteuer-Anmeldung

Die pauschale Einkommensteuer gilt als Lohnsteuer und wird im Rahmen des Lohnsteuer-Anmeldungsverfahrens erfasst. Sie ist von dem die Sachzuwendung gewährenden Steuerpflichtigen in der Lohnsteuer-Anmeldung der Betriebsstätte anzumelden und abzuführen. Die Lohnsteuer-Anmeldungen sehen dafür eine gesonderte Eintragungspflicht vor; die pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG ist i...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.6 Folgen irrtümlich angenommener Sozialversicherungspflicht

Wird durch den Sozialversicherungsträger nachträglich festgestellt, dass ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in der Vergangenheit nicht sozialversicherungspflichtig war, hat der rückwirkende Wegfall der angenommenen Versicherungspflicht in den einzelnen Versicherungszweigen unterschiedliche Konsequenzen.[1] In der gesetzlichen Krankenversicherung trit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnschätzung

Rn. 172 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 LuF, die zur Buchführung verpflichtet sind, aber keine ordnungsmäßigen Bücher führen, sind gem § 162 AO zu schätzen (Schätzungslandwirte). Bei einer Schätzung sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für ein solches Verfahren von Bedeutung sein können. Unschärfen, die jeder Schätzung anhaften, können im Allg vernachlässigt werden. Soweit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die verschiedenen Arten der Gewinnermittlung

Rn. 2 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Gewinne aus LuF werden nunmehr wie folgt ermittelt: Gewinnermittlung durch BV-Vergleich nach § 4 Abs 1 EStG , wenn der LuF buchführungspflichtig ist (§§ 140, 141 AO) und tatsächlich Bücher führt; ob Buchführungspflicht besteht, ist nach den Grenzen des § 141 AO zu ermitteln. Eine Verpflichtung nach § 140 AO kann sich aus der Eintragung ein...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.2.1 Zuwendungshöhe nach tatsächlichen Teilnehmern

Es ist nach Verwaltungsauffassung auf die tatsächlichen Teilnehmer der Betriebsveranstaltung abzustellen.[1] Zur Bemessungsgrundlage zählen auch die Kosten, die durch kurzfristige Nichtteilnahme von Arbeitnehmern entstehen. Obgleich die teilnehmenden Arbeitnehmer insoweit nicht bereichert sind, rechnen derartige Kosten zu den Gesamtaufwendungen der Betriebsveranstaltung. Der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zu Leistungsgesetzen und zur Kirchensteuer

Rn. 15 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gem § 51a Abs 1 EStG, § 1 Abs 2 SolZG sind die Vorschriften des EStG auf die Erhebung des SolZ entsprechend anzuwenden, dies gilt auch für die Anwendung des § 42f EStG. Gem § 15 Abs 5 des 5. VermBG kann das FA beim ArbG eine Außenprüfung durchführen, die der Feststellung dient, ob der ArbG seine Pflichten nach dem 5. VermBG und der VermBDV er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.1 Grundsätzliches

Tz. 1270 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Besteuerung des lfd Einkommens einer OG sind AP nicht relevant (s Tz 1173 ff). AP sind einkommensneutral zu bilden (s Urt des BFH v 29.10.2008, BFH/NV 2009, 790 und s R 14.8 Abs 3 KStR 2022), jedoch einkommenswirksam aufzulösen (s R 14.8 Abs 4 S 2 KStR 2022). UE wirkt sich die Bildung organschaftlicher AP in der St-Bil stets auf den...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 2.2 Prüfung rechtswidriger Mindestlohnunterschreitungen

Rechtswidrige Mindestlohnunterschreitungen werden von den Rentenversicherungsträgern bei der turnusmäßigen Prüfung und mit Rückwirkung beanstandet.[1] Sie führen zu Beitragsnachforderungen und eventuell auch zur Erhebung von Säumniszuschlägen.[2] Mit Einführung des flächendeckenden Mindestlohns wurden diese Prüfungen ausgeweitet. Deshalb ist es nahezu ausgeschlossen, dass di...mehr

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Beitragserstattung / 4.1 Beginn und Ende der Verzinsung

Die Verzinsung beginnt nach Ablauf des ersten vollen Kalendermonats nach Eingang des vollständigen Antrags auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge. Praxis-Beispiel Beginn der Verzinsung Der Beginn der Verzinsung bleibt auch dann maßgebend, wenn die Krankenkasse den Antrag auf Erstattung der zu Unrec...mehr

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Scheinselbstständigkeit / 9 Mögliche Folgen einer falschen Einschätzung

Zunächst entscheidet der Auftraggeber bzw. der Arbeitgeber, ob das vertraglich eingegangene Verhältnis im Rahmen einer Beschäftigung als Arbeitnehmer oder in Form eines Werks- oder Dienstvertrags mit einem Selbstständigen zustande kommt. Insbesondere finanzielle Folgen durch Beitragsnachforderungen seitens der Sozialversicherung können bei einer falschen Beurteilung eintrete...mehr

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Lohnkonto / 1.4.2 Beizufügende Unterlagen

Zusätzlich zu den in den Entgeltunterlagen erforderlichen Angaben sind die Entgeltabrechnung begleitende und erläuternde Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV beizufügen. Diese Unterlagen sind dem Arbeitgeber – soweit möglich – elektronisch zur Verfügung zu stellen. Wichtig Rahmenbedingungen zur elektronischen Führung der Entgeltunterlagen Die Spitzenorganisationen der Sozialversiche...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.2.4 Besteuerungswahlrecht bei mehr als 2 Betriebsfeiern

Unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge kann der Arbeitgeber die für ihn steuerlich günstigste Lösung wählen und die Betriebsveranstaltung mit den niedrigsten Kosten als dritte und damit lohnsteuerpflichtige auswählen. Die Entscheidungsformel, "so wird ab der dritten Veranstaltung Arbeitslohn zugewendet", legt ausschließlich eine zahlenmäßige Begrenzung fest und nicht etwa...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.12 Steuerfreier Arbeitslohn

Im Lohnkonto müssen sämtliche steuerfreien Bezüge des Arbeitnehmers getrennt von der laufenden Entgeltzahlung notiert werden. Beispielsweise die nachfolgend aufgeführten Einzelfälle: Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und andere steuerfreie Auslösungen, auch anlässlich einer doppelten Haushaltsführung, Umzugskostenentschädigungen, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur fre...mehr

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Vermögensbeteiligung / 2.2 Einzubeziehende Arbeitnehmer

Voraussetzung für die Steuerbefreiung bis 2.000 EUR ist, dass die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Arbeitgeber stehen. Hierzu zählen auch Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis ruht, z. B. während der Mutterschutzfristen oder der E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.2 Nachträgliche Abführung von später festgestellten Mehrgewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 886 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Damit ist der Sachverhalt des bis heute nicht amtl veröffentlichten Urt des BFH v 05.04.1995 (DB 1995, 1593) gemeint. Im Urt-Fall stellte eine Außenprüfung des FA bei einer GmbH für eine Zeit, in der diese noch OG war, Mehrgewinne fest. Die GmbH passte ihre H-Bil erst für ein nachorganschaftliches Jahr an die geänderte St-Bil des organschaf...mehr

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Lohnsteuerabzug / 1.1 Lohnsteuerabzug als Arbeitgeberpflicht

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Besonderheit der Lohnsteuer ist, dass der Arbeitgeber sie bei jeder Lohnzahlung für Rechnung des Arbeitnehmers vom Arbeitslohn einbehält[1], dem Betriebsstättenfinanzamt anmeldet und an dieses abführt. Der Arbeitnehmer hat keine rechtliche Möglichkeit, die ungekürzte Zahl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Beginn der Buchführungspflicht

Rn. 167 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Für den Beginn der Buchführungspflicht sind zwei Tatbestandsvoraussetzungen erforderlich: zum einen ist Voraussetzung, dass das FA eine Feststellung trifft, wonach eine der in § 141 Abs 1 AO genannten Grenzen überschritten ist, und zum anderen, dass der LuF auf die bestehende Verpflichtung hingewiesen worden ist. Sind beide Voraussetzungen kum...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.6 Berichtigungspflicht erst nach Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 522 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Weitere Voraussetzung für die Anwendung der in § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4, 5 KStG geregelten Durchführungsfiktion ist nach Buchst c des S 4, dass ein von der Fin-Verw (richtig müsste es "von dem zuständigen FA" heißen, s Jesse, FR 2013, 681, 685) beanstandeter Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.3 Ergänzende gesetzliche Neuregelungen

Tz. 1008 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mit der Einfügung des § 14 Abs 3 KStG durch das EURLUmsG ging die Änderung weiterer Regelungen im KStG und EStG einher: Nach dem ebenfalls durch das EURLUmsG eingefügten § 37 Abs 2 S 2 KStG gilt der S 1 dieser Vorschrift für Mehrabführungen iSd § 14 Abs 3 KStG entspr. Kraft dieser ausdr ges Regelung können organschaftliche Mehrabführungen m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.9 Sonderprobleme bei zwischenzeitlicher Beendigung der Organschaft

Tz. 538 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sonderprobleme wirft die Regelung in Fällen auf, in denen die von der stlichen Außenprüfung beanstandete Organschaft im Zeitpunkt der Außenprüfung nicht mehr besteht, denn dann ist fraglich, wie die vom Ges geforderte nachträgliche Bilanzierung und Abführung bewerkstelligt werden können. Nach Auff von Schneider/Sommer (s GmbHR 2013, 22, 28) ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zukunftssicherungsleistungen / 4.2 Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung

Der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Übernimmt der Arbeitgeber über seine gesetzliche Verpflichtung hinaus freiwillig auch den Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, liegt ebenfalls steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Der Beitragszuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung von 0...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 6 Sanktionen

Abgabepflichtigen Verwertern, die ihre Melde-, Auskunfts-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen, drohen neben den üblichen Beitreibungsverfahren (Mahnung und Vollstreckung) weitere Maßnahmen der Künstlersozialkasse. Dazu gehören – ebenso wie bei anderen Einzugsstellen der Sozialversicherung - Erhebung von Säumniszuschlägen Auferlegung von Barauslagen (z. B. bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunftspflicht (Arbeitgeber) / 3.2 Künstlersozialkasse

Die zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Arbeitgeber haben der Künstlersozialkasse oder dem (für Betriebsprüfungen) Rentenversicherungsträger auf Verlangen bestimmte Auskünfte zu geben. Auskunft ist über alle die Feststellung der Abgabepflicht, die Höhe der Künstlersozialabgabe sowie der Versicherungspflicht, der Höhe der Beiträge und Beitragsvorschüsse erforderlichen Tat...mehr

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Umlageverfahren: Besondere ... / 3 Unkenntnis der Umlagepflicht

Auch die Unkenntnis von den Regelungen zur Umlagepflicht befreit nicht von eventuellen Nachzahlungen der Umlage, wenn die Umlagepflicht erst im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt wird.mehr

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Unzutreffender Lohnsteuerab... / 1 Anzeigepflicht des Arbeitgebers

Eine Verpflichtung, den Lohnsteuerabzug rückwirkend zu ändern oder dem Finanzamt Anzeige zu erstatten, kann für den Arbeitgeber entstehen, wenn der Arbeitgeber nachträglich erkennt, dass er bisher den Lohnsteuerabzug falsch durchgeführt hat oder Gesetzesänderungen rückwirkend in Kraft getreten sind. Hat der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten und ändert er nachträglich ...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.5 Anrechnung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers

Die arbeitgeberbezogene Auslegung des 110-EUR-Freibetrags ermöglicht es, finanziell aufwendige Betriebsfeiern steuerfrei zu gestalten. Zuzahlungen der Belegschaft sind auf den im Rahmen einer Betriebsfeier zufließenden geldwerten Vorteil anzurechnen. Steuerlich zulässig ist es, anlässlich einer Betriebsveranstaltung eine Vereinbarung zu treffen, dass die Belegschaft einen Ei...mehr