Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.2.2 Befristete Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit auf über 20 Stunden

Das Werkstudentenprivileg kann bestehen bleiben, soweit im Rahmen einer unbefristeten Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden für eine im Voraus befristete Zeit der Beschäftigungsumfang auf mehr als 20 Wochenstunden ausschließlich durch Beschäftigungszeiten am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden sowie während der Semesterferien überschrit...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.3 Konkretisierungen der Geringfügigkeitsrichtlinien

Die GeringfügRL konkretisieren die im Gesetz genannten Voraussetzungen, die an eine kurzfristige Beschäftigung gestellt werden, wie folgt: Die Beschäftigung muss grundsätzlich von vornherein auf 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage befristet sein, wobei diese auch kalenderjahresüberschreitend verlaufen darf. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur vor, wenn sie nicht regelmäßig, son...mehr

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Werkstudent / 2.1.2 20-Stunden-Grenze

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht für Studierende, die neben ihrem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, Versicherungsfreiheit, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach als Studierende anzusehen sind. Es reicht somit nicht aus, wenn es sich bei dem Beschäftigten um einen formalrechtlichen Studenten handelt. Erforderlich für die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pauschalbesteuerung von Sac... / 13 Pauschalsteuer erhöht den Gesamtaufwand

Unabhängig davon, ob es sich um Sachgeschenke an Geschäftsfreunde, Kunden u. a. handelt, also um Zuwendungen an Dritte, oder ob der Zuwendungsempfänger der eigene Mitarbeiter ist, sollte die gesamte Abgabenlast, die sich durch die Übernahme der Pauschalsteuer ergibt, in das für betriebliche Geschenke zur Verfügung stehende Budget mit eingerechnet werden. Neben der pauschalen...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 3 Vertragsgestaltung und Absprachen bei Beschäftigungsaufnahme

Ob eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, hat der Arbeitgeber bei der Aufnahme der Beschäftigung anhand einer vorausschauenden Betrachtung zu prüfen.[1] Zu diesem Zeitpunkt entscheidet sich bereits: Ist das Arbeitsverhältnis von vornherein auf ständige Wiederholung ausgerichtet, liegt eine kurzfristige Beschäftigung grundsätzlich nicht vor. Die kurzfristige Beschäftigung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Allgemeines

Tz. 367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Höchstbetrag der Gewinnabführung iS des § 301 AktG ist der ohne die Gewinnabführung sich ergebende Bil-Gewinn (dazu ausführlich s Tz 382 ff). Ein Bil-Verlust ist vom OT auszugleichen (s § 302 AktG). Der Bil-Gewinn bzw Bil-Verlust wird ausgehend vom Jahresüberschuss bzw Jahresfehlbetrag ermittelt (s § 275 HGB, § 158 Abs 1 AktG). Jahresübe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Anwendungsfälle des § 14 Abs 4 KStG

Tz. 1395 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Abweichungen zwischen dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen und dem beim OT aus der Ergebnisabführung sich ergebenden Bil-Gewinn können, wie nachstehend erläutert, unterschiedlichste Ursachen haben (s Frotscher, DK 2007, 34 ff; s Reiß, DK 2008, 9; s Dötsch/Pung, DK 2008, 150 und s Dötsch, Ubg 2008, 117 ff; dazu auch s Tz 1072 und s Tz 1...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.2 Die Betriebsprüfung – früher und heute

Dennoch muss sich ein Unternehmer der Gastronomiebranche im Klaren sein, dass die korrekte Erfassung seiner Bareinnahmen und Barausgaben im besonderen Fokus jeder Außenprüfung steht. Entgegen früherer gängiger Praxis, bei der die Kassenführung oftmals nur oberflächlich überprüft und "durchgewunken" wurde, soweit sich keine größeren Ungereimtheiten ergaben, haben Prüfer heute...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.1 Die unangekündigte Kassen-Nachschau

Mit der unangekündigten Kassen-Nachschau steht den Finanzbehörden mittlerweile ein Mittel gegen den Betrug im Bargeldbereich zur Verfügung. Zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben kann ein Amtsträger ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Geschäftsgrundstücke und Geschäftsräume d...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6 Betriebsbedingte und branchentypische Besonderheiten

In jedem Betrieb gibt es manchmal Besonderheiten und Situationen, die sich vom alltäglichen Geschäftsbetrieb unterscheiden. Sind solche außergewöhnlichen Gegebenheiten für die Besteuerung von Bedeutung, kann es im Rahmen einer Betriebsprüfung zu Rückfragen zu kommen. Nicht immer kann man sich nach Jahren noch genau an die damaligen Verhältnisse erinnern, man gerät schnell in...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.5 Jede Kasse muss "kassensturzfähig" sein

Egal welche Kassenform gewählt wird und unabhängig davon, welche Kombination von Systemen bei Verwendung mehrerer Kassen im Unternehmen zum Einsatz kommt, die Herstellung der sog. Kassensturzfähigkeit ist oberstes Gebot. Kassensturzfähig ist eine Kasse, wenn sich das rechnerische Soll jederzeit mit dem tatsächlichen Ist abgleichen lässt. Das Soll, welches sich aus den Eintra...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.4.1 Beispiel: Straßenverkauf Eisdiele

Ob unterschiedliche Kassensysteme in einem Unternehmen nebeneinander eingesetzt werden dürfen, war bisher nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens. Das Führen einer offenen Ladenkasse neben der elektronischen Hauptkasse wurde durch die Rechtsprechung zwar nie ausdrücklich zugelassen, aber in anderen Entscheidungen auch nicht beanstandet. Es wurde deshalb auch im Rahme...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.5 Das verschärfte Kassenrecht: Da geht aber noch mehr!

Nicht alle sind der Meinung, dass das mittlerweile verschärfte Kassenrecht in der Lage ist, dem Steuerbetrug entscheidend entgegenzuwirken. Da geht doch noch einiges mehr. Noch immer ist der Ehrliche der Dumme. Das befürchtete ein Fachanwalt für Steuerrecht vom Bodensee,[1] gleichzeitig Besitzer mehrerer Restaurants. Als Steuerrechtler der Ehrlichkeit verpflichtet, weiß er ge...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.2 Testessen, Testkäufe und verdeckte Beobachtungen

Testkäufe bzw. Testessen und verdeckte Beobachtungen sind Teil der Kassen-Nachschau. Soweit sich Kassen in öffentlich zugänglichen Geschäftsräumen befinden, sind auch verdeckte Beobachtungen von Kassen ohne Vorlage des Dienstausweises zulässig.[1] Heimliche Beobachtungen sind jedoch umstritten, weil sich diese nicht nur auf Verdachtsfälle beschränken müssen und der Steuerpfl...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.4 Verstärkte Prüfungen unter verschärften Bedingungen

Die Umsetzung der damals neuen, strengeren Vorgaben des Gesetzgebers erfolgte zeitnah. Im Zuständigkeitsbereich der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen wurden 2018, einer Pressemitteilung[1] zufolge, verstärkt Betriebsprüfungen im Gastronomiebereich durchgeführt – mit unglaublichen Ergebnissen! Allein bis Ende November 2018 ergaben diese ein steuerliches Mehrergebnis von r...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Überstunden / 3 Beitragsrechtliche Behandlung von angesammelten Überstunden

Vergütungen für Überstunden werden häufig von den Arbeitgebern auch nicht im nächsten oder übernächsten Entgeltabrechnungszeitraum abgerechnet, sondern über mehrere Monate angespart und erst zu einem späteren Zeitpunkt in einem Betrag kumuliert ausgezahlt. Diese angesammelten Arbeitsentgelte können aus Vereinfachungsgründen grundsätzlich beitragsrechtlich wie einmalig gezahl...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert darüber, welche Besonderheiten es bei der Kassenführung in der bargeldintensiven Gastronomiebranche gibt, z. B. wie sich die Betriebsprüfung in diesem Bereich gewandelt hat, weshalb die offene Ladenkasse noch genutzt werden kann oder was hinsichtlich von Bewirtungsbelegen beachtet werden muss. Außerdem wird auf die Einzelaufzeichnungspflic...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.1 Offene Ladenkasse nach wie vor zulässig

Auch nach Inkrafttreten aller gesetzlichen Verschärfungen ist es in Deutschland nach wie vor zulässig, eine offene Ladenkasse im Unternehmen einzusetzen. Darunter versteht man eine Kasse, die über keine technischen Hilfsmittel verfügt. Das kann eine einfache Schubladenkasse, aber auch eine Schuhschachtel oder im Extremfall theoretisch sogar der umgedrehte Hut sein. Eine Pfli...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.1 Die Gastronomie und ihr schlechter Ruf

Neben dem Einzelhandel zählt nicht zuletzt die Gastronomie zu den klassischen bargeldintensiven Branchen. Gut 179.000 Gastronomiebetriebe erwirtschaften jedes Jahr rund 77 Mrd. EUR. Das meiste davon bar. Während Gasthäuser und Restaurants nach Angaben der Zeitschrift "GastroSpiegel" 61 % Bargeld vereinnahmen, liegt der Anteil bei Schnellrestaurants und Imbissstuben sogar imm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.1 Allgemeines zum Verzögerungsgeld

Rz. 45 Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde zusammen mit der Möglichkeit, die elektronische Buchführung in das EU-Ausland und weitere Länder zu verlagern (vgl. Rz. 35ff.), auch eine neue Sanktionsmöglichkeit für die Finanzverwaltung geschaffen. Diese wird als Verzögerungsgeld bezeichnet.[1] Die Rechtsgrundlage findet sich nunmehr in § 146 Abs. 2c AO. Trotz der Stellung in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3 Fristende

Rz. 48 Das Fristende tritt mit Ablauf des zu berechnenden Kalenderjahrs (s. Rz. 45) ein. Allerdings ergibt sich aus § 147 Abs. 3 S. 5 AO eine Ablaufhemmung insoweit, als die Aufbewahrungsfrist für die Geschäftsunterlagen nicht vor Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist nach § 169 AO für die in dem betreffenden Kj. angefallenen Steuern enden kann.[1] Hierdurch wird sichergestellt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3.5 Datenzugriff

Rz. 37 Die Finanzbehörde hat, wenn Unterlagen i. S. v. § 147 Abs. 1 AO mithilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, gem. § 147 Abs. 6 AO das Recht, die Buchführung des Stpfl. durch Datenzugriff zu prüfen.[1] Diese Prüfungsmethode ist mit der Einführung neben die Möglichkeit der herkömmlichen Prüfung getreten und heute nahezu als der Normalfall anzusehen.[2]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3.4 Gestellung der Hilfsmittel und Ausdruck

Rz. 34 Für die Lesbarmachung hat nach § 147 Abs. 5 Hs. 1 AO der Aufbewahrungspflichtige auf seine Kosten die erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Aufbewahrungspflichtige hat bei der üblichen DV-gestützten Buchführung die erforderlichen Darstellungsprogramme und Maschinenzeiten, erforderliches Personal, Bildschirme und Lesegeräte bereitzustellen.[1] Der Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Buchführungssystem und Buchführungsform

Rz. 28 Der Buchführungspflichtige hat die freie Wahl hinsichtlich des gewählten Buchführungssystems.[1] Allerdings muss es sich zumindest um eine kaufmännische Buchführung also um die "einfache" oder "doppelte" Buchführung, handeln, die eine Gewinnermittlung zulässt. Die "kameralistische" Buchführung, die im Wesentlichen nur einen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben darstel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.2 Voraussetzung des Verzögerungsgelds

Rz. 47 Gemäß § 146 Abs. 2c AO konnte ein Verzögerungsgeld außer in den oben genannten Fällen (vgl. Rz. 43), die im Zusammenhang mit dem Transfer der elektronischen Buchführung in das Ausland stehen, in folgenden Fällen festgesetzt werden: Ein Stpfl. kommt seiner Pflicht zur Einräumung des Datenzugriffs nach § 147 Abs. 6 AO innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach. Ein Stp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.4 Wertung der Rechtslage

Rz. 52 Der Gesetzgeber hat mit der Regelung des Verzögerungsgelds quasi als Annex zur Möglichkeit des Transfers der elektronischen Buchführung einen schweren systematischen Fehlgriff getan. Eindeutig besser wäre die Regelung im Rahmen der §§ 193ff. AO aufgehoben gewesen. Die Bandbreite des Verzögerungsgelds ist als unangemessen groß anzusehen, sodass eine Beschränkung einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6 Verlust aufbewahrungspflichtiger Unterlagen

Rz. 54 Die Buchführung oder Aufzeichnung ist selbst bei unverschuldetem Verlust der Geschäftsunterlagen nicht ordnungsgemäß.[1] Somit kann insbesondere eine Schätzung nach § 162 AO in Betracht kommen. Allerdings kann im Einzelfall aus Billigkeitsgründen geboten sein, das Fehlen der Unterlagen und damit die Ordnungswidrigkeit der Buchführung nach § 163 Abs. 1 AO unberücksicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3.3 Folgen eines Verstoßes gegen § 146 Abs. 2b

Rz. 43 Kommt der Stpfl. der Aufforderung zur Rückverlagerung seiner elektronischen Buchführung innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist nach Bekanntgabe des Widerrufs und der Rückverlagerungsanordnung durch die zuständige Finanzbehörde nicht nach oder hat er seine elektronische Buchführung ohne Bewilligung der zuständigen Finanzbehörde ins Ausland verlagert, ist ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Darlehen / 1.5.2 Vereinbarungen müssen dem Fremdvergleich standhalten

Im Hinblick darauf, dass bei Betriebsprüfungen Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH besonders kritisch geprüft werden, sollte das Gesellschafterdarlehen so ausgestaltet sein, wie es auch zwischen fremden Dritten vereinbart würde. Der Darlehensvertrag muss also die üblichen Konditionen zu Zinsen, dem Zeitpunkt der Rückzahlung, Sicherheiten und zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.3 Rechtsfolgen

Rz. 49 Sofern die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verzögerungsgelds gegeben sind, besteht für die Finanzbehörde dahin gehend zunächst ein Entschließungsermessen, ob sie ein Verzögerungsgeld festsetzt oder nicht. Der Gesetzgeber hat also ausdrücklich Abstand davon genommen, eine Pflicht zur Festsetzung zu schaffen.[1] Eine Vorprägung des Entschließungsermessens i. S...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Darlehen / 1.2 Buchung und Bewertung eines Darlehens

Erhaltene Darlehen sind mit dem Erfüllungsbetrag zu passivieren.[1] Erfüllungsbetrag ist der Betrag, den der Schuldner aufwenden muss, um die Verbindlichkeit zu begleichen. Das ist bei Geldleistungsverpflichtungen regelmäßig der Rückzahlungsbetrag. Für die Folgebewertung von Verbindlichkeiten gilt das Höchstwertprinzip. Nicht ausdrücklich im Gesetz geklärt ist, wie zu verfahre...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Darlehen / 5 Verlust oder Erlass eines Darlehens

Eine Bank wird dem Unternehmer die Verbindlichkeit üblicherweise nicht erlassen. Anders ist das bei Darlehen, die Unternehmer an Dritte gewähren: Kann der Dritte die Zinsen nicht mehr bezahlen, haben Unternehmer insoweit keine Betriebseinnahmen mehr. Bleiben jedoch auch die Tilgungsleistungen dauerhaft aus, erleiden Unternehmer einen Darlehensverlust. Damit das Finanzamt den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 7. Schätzung/Außenprüfung

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Der Steuerberater im Spannu... / 4. Die Beteiligung der Steuerberaterkammer als Aufsichtsbehörde

Bei Steuerberatern ist – ebenso wie etwa bei Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern – die Beteiligung der Aufsichtsbehörde (§§ 50 ff. GwG) vorab zu erwähnen. Es ist dies die jeweils örtlich zuständige Steuerberaterkammer (§§ 50 Nr. 7, 51 Abs. 1 GwG). Die Steuerberaterkammer trifft nach § 51 Abs. 8 GwG gegenüber ihren Mitgliedern Informationspflichten[6], bei denen die Belehr...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.15 Befreiungsmöglichkeit bei der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung entfällt

Zum 1.1.2023 wurde die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) mit dem 7. SGB IV-Änderungsgesetz verpflichtend eingeführt[1] Seit dem 1.1.2025 sind auch die Daten aus der Finanzbuchhaltung verpflichtend elektronisch zu übermitteln. Auf Antrag können Arbeitgeber für Zeiträume bis zum 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung über die euBP verzichten. Der Antrag w...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 4.1 Künstler und Publizisten

Die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmen (z. B. Verlage, Galerien, Theater und Orchester) haben aus den Entgelten, die sie an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten.[1] Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt ab 2026 4,9 %.[2] Die Erfüllung der Melde-...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.8 Sanktionierung von Verstößen aus der Verletzung von Dokumentationsvorschriften – § 162 Abs. 4 und § 379 AO

Es handelt sich um Folgeänderungen aus den Vorgaben der EU-Transparenz-RL und dem BEPS-Projekt der OECD. Deutschland muss Verstöße gegen die gesetzlichen Dokumentationspflichten entsprechend sanktionieren. Grundsätze Es gelten nachfolgende allgemeine Sanktionen, wobei hierbei folgende Grundsätze zu beachten sind: Der Zuschlag ist eine steuerliche Nebenleistung gemäß § 3 Abs. 4 ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.1 Stammdokumentation

Die Stammdokumentation soll eine erste Einschätzung steuerlicher Risiken ermöglichen, die hinsichtlich der Bestimmung von Verrechnungspreisen in einem Konzern bestehen, sowie anderer Risiken hinsichtlich Gewinnverlagerungen und Gewinnverkürzungen. Die enthaltenen Informationen sind als solche (allein) nicht dazu geeignet, die Unangemessenheit von Verrechnungspreisen nachzuwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.3 Erweiterung der Dokumentationsverpflichten ab 2025 – Pflicht zur Erstellung einer Transaktionsmatrix

Der notwendige Inhalt des Localfiles wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)[1] mit Wirkung zum 1.1.2025 um eine Übersicht über die Geschäftsvorfälle (Transaktionsmatrix) erweitert (§ 90 Abs. 3 S. 2 AO). Diese soll detaillierte Auskünfte über die grenzüberschreitenden Geschäftsvorfälle des Unternehmens liefern. Ziel ist es, das Identifizieren von Prüfungss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.5 Höhe des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld beträgt gemäß § 105 SGB III 67 % für Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden – die also selbst mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3–5 EStG haben oder deren Ehegatte oder Lebenspartner mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 4 und 5 des EStG hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspar...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
VGA: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw

Leitsatz Die durch die Besonderheiten des Ansatzes eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils veranlasste Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach der Anscheinsbeweis lediglich dafür streitet, dass ein vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen auch tatsächlich privat genutzt wird, nicht aber dafür, dass dem Arbeitnehmer überhaupt ein Dienstwagen aus dem vom Arbeitgeber vorgehaltenen Fuhrpark privat zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteile vom 21.04.2010 – VI R 46/08BStBl II 2010, 84806.10.2011 ‐ VI R 56/10BStBl II 2012, 362mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.6.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TV-L. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß§ 24 Abs. 2 TV-L und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 Abs...mehr

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Ergebnisse der steuerlichen... / Ergebnisse der Betriebsprüfungen

Insgesamt erzielten die Betriebsprüfungen ein steuerliches Mehrergebnis von rund 10,9 Mrd. EUR. Den größten Anteil hatten die Gewerbesteuer mit 28,4 % (3,1 Mrd. EUR) und die Körperschaftsteuer mit 27,5 % (3,0 Mrd. EUR). Auf die Einkommensteuer entfielen 22 %, auf die Umsatzsteuer 12,8 % und auf sonstige Steuern 8,3 %. Der Großteil des Mehrergebnisses stammt aus der Prüfung v...mehr

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Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder 2024

Zusammenfassung Im Jahr 2024 waren in den steuerlichen Betriebsprüfungen der Länder bundesweit 12.359 Prüfer im Einsatz. Ziel der Prüfungen ist es, die Besteuerungsgrundlagen von Betrieben zu prüfen und die korrekte Steuerfestsetzung sicherzustellen. Herstellungskosten und Anschaffungskosten Von den insgesamt rund 8,83 Millionen in den Finanzämtern erfassten Betrieben wurden 14...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ergebnisse der steuerlichen... / Zusammenfassung

Im Jahr 2024 waren in den steuerlichen Betriebsprüfungen der Länder bundesweit 12.359 Prüfer im Einsatz. Ziel der Prüfungen ist es, die Besteuerungsgrundlagen von Betrieben zu prüfen und die korrekte Steuerfestsetzung sicherzustellen.mehr

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Ergebnisse der steuerlichen... / Herstellungskosten und Anschaffungskosten

Von den insgesamt rund 8,83 Millionen in den Finanzämtern erfassten Betrieben wurden 140.764 geprüft – das entspricht einer durchschnittlichen Prüfungsquote von 1,6 %. Bei Großunternehmen lag die Quote bei 29,6 %, bei Mittelbetrieben bei 18,5 %, bei Kleinbetrieben bei 2,7 % und bei Kleinstbetrieben bei 0,7 %. Zusätzlich wurden 6.214 Prüfungen in besonderen Fällen durchgeführt, z....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mindestlohnanspruch – Auch ... / Hintergrund

Ein Arbeitnehmer war bei der Klägerin in Teilzeit beschäftigt und erhielt ein Bruttogehalt von 280 Euro für 28 Stunden im Monat. Nach den vertraglichen Vereinbarungen sollte das jeweilige Gehalt durch die Überlassung eines Firmenwagens (auch) zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Der Wert der privaten Nutzung wurde nach der sogenannten Ein-Prozent-Regel berechne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5 Verstärkte Bestandskraft aufgrund einer Außenprüfung, Abs. 2

5.1 Allgemeines Rz. 238 § 173 Abs. 2 AO enthält eine Änderungssperre, die durch eine Außenprüfung ausgelöst wird. Damit tritt aufgrund der Außenprüfung eine verstärkte Bestandskraft ein.[1] Folge dieser verstärkten Bestandskraft ist, dass der Steuerbescheid nur noch unter bestimmten, erschwerten Umständen geändert werden kann (vgl. Rz. 243). Abs. 2 unterstreicht damit die bes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3 Tatbestand der Änderungssperre

Rz. 243 Die Änderungssperre knüpft nach § 173 Abs. 2 AO an die Außenprüfung an. Der Änderungssperre unterliegen Steuerbescheide, die aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind. Hat die Außenprüfung nicht zum Erlass von Steuerbescheiden geführt, sind also die vor der Außenprüfung ergangenen Steuerbescheide unverändert geblieben, knüpft die Änderungssperre an die Mitteilung nac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.5 Ausdehnung auf die Abzugsteuern

Rz. 269 Problematisch ist die Anwendung des § 173 Abs. 2 AO auf Abzugsteuern. Die Abführung der LSt durch den Arbeitgeber im LSt-Abzugsverfahren führt bei diesem weder zu einer Steuer- noch zu einer Haftungsschuld, sondern zu einer Einbehaltungs- und Abführungsschuld, die im Gesetz nicht geregelt ist .[1] § 193 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AO erlaubt in diesen Fällen eine Außenprüfu...mehr