Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 1 Haufe SteuerBriefing – Maßgeschneiderte Mandanteninformationen in 3 Schritten

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Bearbeiterübersicht

Zitiervorschlag (Beispiel) Krämer in Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, § 4 KStG Tz 20mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Sinn und Zweck der Regelung

Tz. 241 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Regelung in § 24 Abs 5 UmwStG ist erst spät im Ges-Gebungsverfahren zum SEStEG in § 24 UmwStG angefügt worden (s Beschl des 7. FinAussch, BT-Drs 16/3315, 51). Eine Vorgängerregelung in § 24 UmwStG aF gibt es nicht. Der neue Abs 5 in § 24 UmwStG ist nach Auff des Ges-Gebers erforderlich geworden, weil durch die Neukonzeption der Einbringu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / a) Zweckbestimmte Verwendung

Steuerberater leisten einen wertvollen Beitrag, wenn sie ihre Mandanten auf bislang ungenutzte steuerliche Höchstbeträge im Spendenbereich aufmerksam machen. Dadurch eröffnet sich für Steuerpflichtige die Möglichkeit, durch zusätzliche Zuwendungen nicht nur ihre persönliche Steuerlast zu reduzieren, sondern gleichzeitig gemeinnützige Projekte zu fördern. Einflussmöglichkeit auf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / IV. Fazit und Ausblick

Die steuerliche Berücksichtigung von Spenden und Basisrentenbeiträgen bietet sowohl aus gesellschaftlicher als auch individueller Sicht erhebliche Vorteile. Wer die Voraussetzungen kennt und seine Gestaltungen bewusst plant, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch langfristig Vermögen aufbauen bzw. gemeinnützige Zwecke nachhaltig fördern. Gerade i.R.d. individuellen Jahresen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / III. Kritik und Fazit

Keine sachliche Notwendigkeit: Das Festhalten des Verordnungsgebers an § 8 EStDV verwundert. Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.11.1973 besteht kein sachlicher Grund mehr, Grundstücksteile von untergeordnetem Wert zu privilegieren.[27] Seitdem ist anerkannt, bei einem einheitlichen zivilrechtlichen Grundstück steuerlich zwischen durch die jeweilige Nutzung b...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 4.2 Abschreibung von Software (ohne ERP-Software)

Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und kann gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG nur linear abgeschrieben werden. Die amtliche AfA-Tabelle macht für Software keine Vorgaben. Vor diesem Hintergrund wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Software überwiegend mit 3 Jahren angesetzt. Diese Nutzungsdauer orientiert sich an der Nutzungsdauer von Hardware.[1] Nach der amtl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 1.2 Das System der Umsatzsteuer

Rz. 2 Das System des gegenwärtigen Umsatzsteuerrechts wurde zum 1.1.1968 in der Bundesrepublik eingeführt. Die Steuer (mit Verkehrsteuer- wie auch Verbrauchsteuermerkmalen) soll den Endverbrauch von Lieferungen und sonstigen Leistungen belasten. Um das Steueraufkommen zu sichern, wird die Steuer aber nicht lediglich auf der letzten Stufe – bei Übergang der Leistung an den En...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 4.4.2 Planmäßige Abschreibung

Eine ERP-Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und kann gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG nur linear abgeschrieben werden. Im BMF-Schreiben vom 18.11.2005 war für ERP-Systeme eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren vorgegeben. Das BMF-Schreiben vom 18.11.2005 ist letztmalig für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die vor dem 1.1.2021 enden.[1] Für Wirtschaftsjahre, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 5 Gebäude auf fremdem Boden (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 33 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG sind Gebäude auf fremdem Boden den Grundstücken gleichgestellt. Der hier verwendete Begriff des Gebäudes unterscheidet sich nicht vom üblichen Gebäudebegriff. Es muss sich also auch hier um ein Bauwerk handeln, das fest mit dem Grund und Boden verbunden ist und das Menschen, Tieren und Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.1 Trennung der Umsätze nach Steuersätzen, Bruttoaufzeichnung

Rz. 29 Die Aufzeichnung der vereinbarten Entgelte (Forderungen aus den erbrachten Leistungen abzgl. USt) ist nach Steuersätzen getrennt vorzunehmen.[1] Getrennt sind auch die steuerfreien Umsätze (z. B. aus Ausfuhren in Drittländer) und die innergemeinschaftlichen Leistungen aufzuzeichnen (jeweils Steuersatz "Null", Aufzeichnung jedoch getrennt voneinander). Bei diesen best...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.2 Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte Software des Anlagevermögens

Handelsrechtlich besteht für selbst geschaffene Software des Anlagevermögens ein Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB. Danach darf eine in der Entwicklung befindliche Software, die dem Anlagevermögen zuzuordnen ist, (wahlweise) aktiviert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:[1] Durch die angefallenen Aufwendungen entsteht am Ende des Entwicklu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Empfehlungen der R... / Aktuelle Rechtsentwicklungen

Verschaffen Sie sich hier einen Schnellüberblick über Gesetzesvorhaben sowie weitere Rechtsentwicklungen: Jahreswechsel 2025/2026: Sozialversicherungsrechtliche Änderungen Jahreswechsel 2025/2026: Lohnsteuerliche Änderungen Jahreswechsel 2025/2026: Arbeitsrechtliche Änderungen Steuer Check-up 2026 Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick Steueränderungsgesetz 2025 Geset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 6 Dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 43 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG stehen dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte i. S. d. § 15 WEG und des § 1010 BGB den Grundstücken gleich. Die Ergänzung des Grundstücksbegriffs des § 2 GrEStG um die dinglich gesicherten Sondernutzungsrechte nach Nr. 3 von § 2 Abs. 2 GrEStG durch Artikel 23 StÄndG 1991 (BGBl I, 1340) ist mit Wirkung vom 28.6.1991 in Kraft getreten (Arti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.10 Aufzeichnungen, wenn der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet

Rz. 61 Gemäß § 13b Abs. 1, 2 UStG schuldet in bestimmten Fällen der inländische Leistungsempfänger (anstelle des Leistenden[1]) die Umsatzsteuer, wenn er Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist: bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers, bei Verwertung von sicherungsübereigneten Gegenständen außerhalb d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aktuelle Empfehlungen der R... / Aktuelle Rechtsentwicklungen

Verschaffen Sie sich hier einen Schnellüberblick über Gesetzesvorhaben sowie weitere Rechtsentwicklungen. Fördermittel-Radar für Unternehmen Jahreswechsel 2025/2026: Sozialversicherungsrechtliche Änderungen Jahreswechsel 2025/2026: Arbeitsrechtliche Änderungen Jahreswechsel 2025/2026: Lohnsteuerliche Änderungen Steueränderungsgesetz 2025 Gesetz für ein steuerliches Investitionsso...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.6 Voller oder teilweiser Ausschluss des Vorsteuerabzugs

Rz. 46 Die umsatzsteuerliche (nicht die handelsrechtliche) Aufzeichnungspflicht hinsichtlich der an das Unternehmen erbrachten steuerpflichtigen Leistungen (Eingangsbereich) entfällt, wenn der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Es müssen weder die Eingangsentgelte noch die hierauf entfallende Steuer aufgezeichnet werden. Sind hingegen die Vorsteuern zum Teil abzugsfähig, mus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 2.1 Die Rechnung – wichtigste steuerliche Urkunde

Rz. 9 Die Rechnung spielt bei der als Mehrwertsteuer ausgestalteten Umsatzsteuer eine herausragende Rolle. Auf allen Umsatzstufen, die vor dem Absatz in den Endverbrauch liegen, ist sie das Instrument für die Vermittlung des Vorsteuerabzugs auf den nachfolgenden Umsatzstufen und damit für die Neutralisierung der Steuer im Unternehmensbereich, der vor dem Absatz an den Endver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 8 Wohnungs- und Teileigentum (Sondereigentum)

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) [1] kann nach Maßgabe dieses Gesetzes an Wohnungen Wohnungseigentum und an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes Teileigentum begründet werden. Unter Wohnungseigentum versteht man danach das Sondereigentum an einer Wohnung, verbunden mit dem Miteigentu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.8 Aufteilung der Vorsteuer in Mischfällen

Rz. 54 Umsatzsteuer auf bezogene Lieferungen/sonstige Leistungen kann voll abgezogen werden, wenn damit auf der Ausgangsseite des Unternehmens in vollem Umfang steuerpflichtige Lieferungen/sonstige Leistungen, Ausfuhren bzw. innergemeinschaftliche Lieferungen bewirkt werden. Werden sie hingegen für das Erbringen steuerfreier Leistungen verwendet,[1] die den Vorsteuerabzug au...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.11 Abschreibung aktivierter Software

Nach § 253 Absatz 3 Satz 1 HGB sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Vermögensgegenstände um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die Nutzungsdauer von Software ist begrenzt, denn eine erworbene Lizenz bezieht sich i. d. R. auf die aktuelle Version und nicht auf zukünftige Releases. Im Fall einer zeitlich unbefristeten Lizenz ist die erworbene Softwa...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.1 Erscheinungsformen von Software

Eine Software ist ein immaterieller Vermögensgegenstand, der keine körperliche Substanz aufweist und gleichzeitig keinen monetären Charakter hat (im Gegensatz zu bspw. einer Beteiligung an einem Unternehmen). Für buchhalterische Zwecke ist zwischen den folgenden Varianten von Software zu unterscheiden: Firmware: Software, die in elektronischen Geräten eingebettet ist und nur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 4.2.2 Aufhebung, Erlöschen und Heimfall

Rz. 30 Bei der Aufhebung des Erbbaurechts erhält der Eigentümer des Grundstücks die volle Rechtsmacht über das Grundstück zurück. Dieser Rechtsvorgang ist mit einem Rückerwerb von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück durch den früheren Alleineigentümer vergleichbar. Ein mangels Rechtsträgerwechsel nicht steuerbarer Vorgang liegt vor, wenn der Grundstückseigentümer ein ih...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 3.2 Ersatztatbestände

Rz. 37 Ein (noch) bestehender Ausgleichsposten ist insgesamt aufzulösen, sofern einer der in § 4g Abs. 2 S. 2 EStG normierten Ersatztatbestände erfüllt ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit wohl eine Begünstigung des Stpfl. "über Gebühr" vermeiden. Mit anderen Worten soll die Begünstigung des § 4g EStG in pauschalierender Weise die Europarechtstauglichkeit des gesetzgeberische...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.2 Bildung des Ausgleichspostens (Abs. 1)

Rz. 23 Liegen die sachlichen, persönlichen und räumlichen Voraussetzungen vor, kann der Stpfl. auf Antrag einen passiven Ausgleichsposten in einer zum Entstrickungsgewinn gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG korrespondierenden Höhe (Unterschied zwischen Buchwert und gemeiner Wert des Wirtschaftsguts) bilden. Durch die Bildung des Ausgleichspostens wird ein so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.1 Persönlicher, sachlicher und räumlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift erstreckt sich sowohl auf unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige. Umfasst sind mithin natürliche Personen, Personengesellschaften und Körperschaften. Obwohl die Anwendung für Körperschaften bereits bei Einführung der Regelung dem Willen des Gesetzgebers[1] und der h. M.entsprach[2], fühlte sich der Gesetzgeber ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die Berichtigungspflicht

Rz. 40 Gem. § 18b S. 5 und 6 UStG ist der Unternehmer dazu verpflichtet, die ursprünglichen USt-Voranmeldungen und/oder USt-Jahreserklärungen unverzüglich zu berichtigen, wenn er nachträglich feststellt, dass seine Angaben zu seinen Umsätzen i. S. d. § 18b S. 1 UStG unzutreffend sind. Als "unverzüglich" kann hier wohl entsprechend § 18a Abs. 10 UStG ein Zeitraum von einem Mo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 4 Rückführung des Wirtschaftsguts (ehemals Abs. 3)

Rz. 51 Nach alter Rechtslage bestand eine besondere Regelung für die erfolgsneutrale Auflösung des Ausgleichspostens, sofern das betroffene Wirtschaftsgut innerhalb der tatsächlichen Nutzungsdauer ins Inland rücküberführt wurde. Art. 5 Abs. 7 ATAD sieht hingegen eine Ausnahmeregelung für lediglich vorübergehende Überführungen vor. Der Gesetzgeber hat für die dort genannte Re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 Die Regelung stellt das "Gegenstück" zur Zwangsentstrickung gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 KStG bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Wirtschaftsguts dar.[1] Sofern das deutsche Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Hintergrund der Regelung

Rz. 9 Die Regelung des § 18b UStG hat eine besondere Erklärungspflicht für Angaben in USt-Voranmeldungen und -erklärungen zum Inhalt; sie begründet eine (zusätzliche) Erklärungspflicht für alle Unternehmer, welche die Tatbestandsmerkmale der Regelung verwirklichen; die hier anzugebenden Angaben sind Teil der regelmäßig abzugebenden USt-Voranmeldungen und -Jahreserklärungen. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Sanktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen

Rz. 44 Verstöße gegen die sich aus § 18b UStG ergebenden Pflichten stellen keine (isolierte) Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG oder den weiteren Bußgeldvorschriften der AO (§§ 377ff. AO) dar[1]. Insbesondere in den einzeln aufgezählten Tatbeständen des "umsatzsteuerlichen Ordnungswidrigkeitstatbestands" des § 26a Abs. 2 UStG fehlt eine entsprechende Sanktionsregelung, wie s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 18b S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 26 Gem. § 18b S. 1 Nr. 1 UStG hat der Unternehmer in den amtlichen Vordrucken zur Abgabe der USt-Voranmeldung und USt-Jahreserklärung – zusätzlich zu den sonstigen nach § 18a UStG erforderlichen Angaben – die Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG gesondert anzugeben. Gemeint sind mit diesem durch § 18b UStG gebotene...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1.2 Vereinbarkeit mit Europarecht

Rz. 3 Europarechtliche Bedenken bestehen zunächst gegen den Tatbestand der Entstrickung[1], der der Bildung eines Ausgleichsposten sachlogisch vorausgeht. Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut oder eine Sachgesamtheit durch einen Stpfl. innerhalb Deutschlands (auch zwischen Betriebsstätten oder ggf. Betrieben des Stpfl.) verlagert, ergibt sich typischerweise keine Aufdeckung von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Übersicht der Regelung

Rz. 18 § 18b UStG regelt die Erklärungspflichten des Unternehmers gegenüber der Finanzbehörde hinsichtlich seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen, seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, und seiner ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4 Die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG (§ 18b S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 31 Durch die Neufassung des § 18b UStG mWv 1.1.2010 wurden die Erklärungspflichten der Unternehmer dahingehend erweitert, dass auch die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, vom leistenden Unternehmer im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Gemäß § 18b S. 1 UStG hat der Unternehmer (1) die Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen, (2) seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, und (3) seiner Lieferungen i. S. d. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.4.2 Unionsrecht

Rz. 16 § 50i Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG verlangt tatbestandlich stets einen im anderen Vertragsstaat ansässigen Stpfl. und diskriminiert dadurch den grenzüberschreitenden Fall gegenüber dem Inlandsfall.[1] Insoweit der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung die Regelung mit einem untrennbaren systematischen Zusammenhang verteidigt[2], dürfte er seinen Eingriff in den Schutzber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Der Erklärungszeitpunkt

Rz. 35 Das Gesetz unterscheidet bei dem Erklärungszeitpunkt inhaltlich zunächst zwischen den innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 18b S. 2 UStG) und den in § 18b S. 1 Nr. 2 und 3 UStG genannten Leistungen (§ 18b S. 3 UStG). Die Angaben über innergemeinschaftliche Lieferungen – Leistungen nach § 18b S. 1 Nr. 1 UStG – sind gem. § 18b S. 2 UStG in dem USt-Voranmeldungszeitrau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 18b UStG wurde mit der Gesamtregelung des damals neuen europäisch ausgerichteten Umsatzsteuerrechts durch das Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 3.4.1992[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Rz. 2 Nachfolgend ist die Vorschri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 15 § 18b UStG ist die inländische Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 250, 251 MwStSystRL [1]. Gem. Art. 252 MwStSystRL hat ein Steuerpflichtiger eine Steuererklärung für den Zeitraum abzugeben, der von dem jeweiligen Mitgliedstaat festzulegen ist. Dieser Besteuerungszeitraum darf insgesamt ein Jahr nicht übersteigen, er soll aber zwischen einem und drei Mona...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / III. Gegenstand der Haftung

Gegenstand der Haftung nach § 70 AO sind Steuern und zu Unrecht gewährte Steuervorteile. Durch diese Formulierung wird die Haftung auf reine Steuerforderungen, Steuererstattungen und Steuervergütungen eingeschränkt. Dem Umfang nach ist sie auf den Betrag der hinterzogenen oder leichtfertig verkürzten Steuern bzw. der zu Unrecht gewährten Steuervorteile beschränkt. Steuerliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / I. Vorbemerkungen

Die Vorschrift des § 70 AO regelt die Haftung des Vertretenen in den Fällen, in denen Vertreter i.S.d. §§ 34 und 35 AO dadurch Steuerschuldner oder Haftende werden, dass sie vorsätzlich oder leichtfertig Steuern verkürzen. Dabei steht die Haftung des Vertretenen als persönliche Haftung neben der Schuld oder Haftung des Vertreters und ist hinsichtlich des Vermögens nicht besc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / 1. Steuerzuwiderhandlung

Die Haftung des Vertretenen für den Fall, dass die Vertreter i.S.d. §§ 34 und 35 AO bei Ausübung ihrer Obliegenheiten eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) begehen oder an einer Steuerhinterziehung als Anstifter oder Gehilfe (§§ 26, 27 StGB) teilnehmen und hierdurch Steuerschuldner oder Haftende werden, erfolgt über § 70 AO. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist neu an den neuen AS... / 3. Erweiterung § 26a UStG

Die Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) wurde in Nr. 109 Abs. 4 erweitert. Es ist nun auch für Bußgeldverfahren nach § 26a Abs. 2 Nr. 8 bis Nr. 10 UStG zuständig.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, Möhnesee § 70 AO ist eine Vorschrift, die in der Praxis nicht allzu häufig eingesetzt wird. Sie regelt die Haftung des Vertretenen in den Fällen, in denen Vertreter i.S.d. §§ 34, 35 AO dadurch Steuerschuldner oder Haftende werden, dass sie vorsätzlich oder leichtfertig Steuern verkürzen. Dabei steht die Haftung des Vertretenen als persönliche...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.12 Integration der PKV in die ELStAM

Gesetzestitel: Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute (Kreditzweitmarktgesetz) und Jahressteuergesetz 2022 Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Prozessmanagement im HR-Ber... / 2.3 Kernprozesse aus Sicht der Personalabteilung

Innerhalb des gesamten Unternehmens leisten die Personalprozesse eine Unterstützung. Für die Arbeit von HR stellen sie allerdings den Kern ihrer Arbeit dar. Betrachten wir die anderen Prozesse als Kunden von HR, dann erkennen wir deutlich die Kernprozesse der Personalarbeit: Personen für das Unternehmen gewinnen Personen an das Unternehmen binden Personen für ihre Arbeit entloh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Prozessmanagement im HR-Ber... / 2.5 APQC-Modell als Referenzmodell für HR-Prozesse

Statt die Liste der relevanten Prozesse im eigenen Unternehmen zu sammeln kann man auch ein allgemeines Referenzmodell als Orientierung verwenden. Im Groben leisten Personalprozesse in allen Unternehmen gleiche Leistungen, da kann auch eine generische Prozessliste helfen, die wichtigen Prozesse im Unternehmen zu identifizieren. Das American Productivity & Quality Center (APQC...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / 4. Im Rahmen ihrer Obliegenheiten

Die Steuerverfehlungen müssen die vorgenannten Personen im Rahmen ihrer Obliegenheiten begangen haben. Das bedeutet, dass sie aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen steuerliche Pflichten des Vertretenen zu erfüllen hatten. Zu diesen steuerlichen Pflichten gehören jedoch nicht nur die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen sowie die Einbehaltung und Ab...mehr