Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick/Höink, Keine Haftung von Bankmitarbeitern für Steuerhinterziehung anonymer Kunden, PStR 2013, 146; Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Blesinger, Haftung und Duldung im Steuerrecht, 2005, S. 54 ff.; Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Dis... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsprechungsentwicklung zur Steuerverkürzung durch unterlassene Benennung

Rz. 1218 [Autor/Stand] Allein in der gewinnmindernden Buchung ohne Empfängerbenennung liegt noch kein täuschendes Verhalten i.S.d. § 370 AO.[2] Eine Steuerverkür zung sollte dagegen nach Ansicht der Rspr. vorliegen, wenn der Stpfl. Schulden oder Betriebsausgaben gewinnmindernd ohne Empfängernachweis verbucht und den geminderten Gewinn der Finanzbehörde erklärte, obwohl er wu... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bielefeld/Prinz, Riskante Hilfe zur Hinterziehung deutscher Steuern aus dem Ausland?, DStR 2008, 1122; Keßeböhmer/Schmitz, Hinterziehung ausländischer Steuern und Steuerhinterziehung im Ausland, § 370 Abs. 6 und 7 AO, wistra 1995, 1; Kohlmann, Zur Ahndung grenzüberschreitender Steuerhinterziehungen, in FS H.-J. Hirsch, 1999, S. 577; Schmitz/Wulf, Erneut: Hinterziehung auslän... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Arzt, Die fortgesetzte Handlung geht – die Probleme bleiben, JZ 1994, 1000; Bilsdorfer/Kaufmann, Amuse-Bouche oder schon Teil des Essens – Zum Verhältnis der Fälschung technischer Aufzeichnungen zur Steuerhinterziehung, DStR 2025, 346; Geppert, Zur straf- und verfahrensrechtlichen Bewältigung von Serienstraftaten nach Wegfall der "fortgesetzten Handlung", NStZ 1996, 57, 118;... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Tatsachen

Rz. 228 [Autor/Stand] Die Angaben müssen Tatsachen betreffen, die steuerlich erheblich sind. Es ist also nicht jede unrichtige oder unvollständige Angabe, die eine Person gegenüber den in § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO genannten Behörden macht, geeignet, eine Steuerhinterziehung zu begründen. Tatsachen sind konkrete Geschehnisse oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Nichterfüllung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Rz. 315 [Autor/Stand] Ein Verstoß gegen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§§ 140 ff. AO) bedeutet noch keinen Verstoß gegen eine Rechtspflicht zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen. Hinzu kommen muss vielmehr eine weitere Handlung oder ein weiteres Unterlassen, z.B. die Vorlage der Geschäftsbücher in der Außenprüfung oder das Verschweigen steuerlich releva... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Dörn, Zur Strafverfolgung der Nichtabgabe und der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen, wistra 1989, 290; Dörn, Die Nichtabgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen aus strafrechtlicher Sicht, DStZ 1989, 580; Dörn, Nochmals: Strafverfolgung der Nichtabgabe von Steuererklärungen, wistra 1991, 10; Dörn, Strafrechtliche Beurteilung der Nic... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Unverzügliche Anzeige und Richtigstellung

Rz. 343 [Autor/Stand] Inhalt der Verpflichtung nach § 153 Abs. 1 AO ist die unverzügliche Anzeige der objektiven Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Erklärung und ihre Richtigstellung. Dies bedeutet, dass die Anzeige ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 BGB) alsbald nach Erkennen des Mangels erfolgen muss[2]. Teilweise wird in Anlehnung an die Wiedereinsetzungsfr... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Konkurrenzen

Rz. 1580.2 [Autor/Stand] Allerdings – so der BGH weiter – liegt nur eine Tat im prozessualen Sinn vor, wenn nach Abgabe einer falschen Steuererklärung gegenüber der Veranlagungsstelle des FA im Festsetzungsverfahren das Ziel der Steuerverkürzung in der Folge im Rechtsmittelverfahren weiter verfolgt wird (s. Rz. 1563). Rz. 1580.3 [Autor/Stand] Das in Rz. 1580.1 beschriebene Ko... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beckschäfer, Zur "doppelten" Bestrafung eines Steuerberaters im Strafverfahren und im Verfahren vor der Steuerberaterkammer, ZWH 2016, 398; Biesgen/Izrailevych, Berufsrechtliche Folgen bei Steuerdelikten von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, SAM 2024, 139; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren (Teil II), wistra 1991, 294; Brauns, Disziplinaris... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Verlängerte Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO)

Rz. 1139 [Autor/Stand] Für hinterzogene Steuern beträgt die Festsetzungsfrist 10 Jahre gegenüber sonst einem Jahr bei Verbrauchsteuern und vier Jahren bei sonstigen Steuern, § 169 Abs. 2 Satz 2 AO. Für die Anwendung der verlängerten Festsetzungsfrist ist allein entscheidend, dass objektiv Steuern hinterzogen wurden; irrelevant ist, wer die Steuern verkürzt hat.[2] Im Falle d... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Beispiele für Tatmehrheit (§ 53 StGB)

Rz. 915 Unternehmer U beschäftigt S in den Jahren 09–11 "schwarz". U führt keine Sozialversicherungsbeiträge für S ab und meldet ihn nicht zur Lohnsteuer an. Der Betrieb des U ist darauf angelegt, S wie auch weitere Personen illegal zu beschäftigen. Es liegt Realkonkurrenz zwischen § 370 AO und § 266a StGB vor. Allein durch den Gewerbebetrieb wird auch keine prozessuale Tate... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

App, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, StB 1993, 189; Aulinger/Weinreich/Park, Die anwaltliche Betreuung von Kreditinstituten vor, bei und nach Durchsuchungen und Beschlagnahmen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Der Fachanwalt für Steuerrecht im Rechtswesen, 1999, S. 645 ff.; Behr, Die Strafbarkeit von Bankmitarbeitern als Steuerhinterziehungsgehilfen... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Freiheits- oder Geldstrafe

Rz. 1006 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (§ 370 Abs. 1 AO). In besonders schweren Fällen gilt der erhöhte Strafrahmen des § 370 Abs. 3 AO, der eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Die zeitige Freiheitsstrafe beträgt im Fall der "einfachen" Steuerhinterziehung nach den ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bender, Der Transitschmuggel im europäischen "ne bis in idem", wistra 2009, 176; Bürger, Transnationales ne bis in idem aufgrund Strafklageverbrauchs wegen Verjährung, wistra 2019, 473; Degenhardt, Das europäische Doppelverfolgungsverbot – eine Aufgabenstellung für die Strafverteidigung auf dem Gebiet des europäischen Strafrechts, StraFo 2005, 65; Döllel, Anm. zu OLG Schlesw... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (a) Erlangtes Etwas

Rz. 1130.2 [Autor/Stand] Die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB hat im Steuerstrafrecht mittlerweile deutlich an Bedeutung zugenommen. Da die Einziehung neben der Strafe angeordnet werden kann, können im Einzelfall erhebliche wirtschaftliche Folgen drohen (s. zur Einziehung von Kryptowährungen Rz. 1898 ff. bzw. im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften Rz. 1795 ff.).[2] Rz. 1130.3 [A... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Umsatzsteuer – Umsatzsteuerkarussell: Darum durfte das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen, PStR 2010, 265; Adick, Umsatzsteuerhinterziehung – Innergemeinschaftliche Lieferungen: Versagung der Steuerbefreiung und Strafbarkeit nach § 370 AO?, PStR 2012, 9; Bielefeld, Fingierter innergemeinschaftlicher Kfz-Zwischenhandel zur Umsatzsteuerhinterziehung, DStR 2009, 580; ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Schadenswiedergutmachung

Rz. 1058 [Autor/Stand] Hierunter fallen alle Formen tätiger Reue, soweit sie nicht zur Straflosigkeit oder Strafrahmenverschiebung führen. Die Nachzahlung der verkürzten Steuern ist unstreitig ein bestimmender Strafmilderungsgrund.[2] Nicht aber ist die fehlende Nachzahlung der Steuerbeträge als strafschärfender Grund zu berücksichtigen.[3] So ist es von erheblicher strafmild... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1192 [Autor/Stand] Der Straftatbestand der Geldwäsche i.S.d. § 261 StGB wird häufig im Zusammenhang mit der Steuerhinterziehung thematisiert.[2] Viele steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren gehen auf Geldwäscheverdachtsmeldungen von Kreditinstituten gem. § 43 GwG zurück.[3] Kreditinstitute unterliegen weitreichenden Meldepflichten nach dem GwG. BMF[4] und Bafin[5] ha... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Überblick

Rz. 506 [Autor/Stand] Nach § 370 Abs. 4 Satz 3 AO ist es für das Vorliegen des tatbestandsmäßigen Erfolgs der Steuerhinterziehung ohne Bedeutung, ob die Steuer, auf die sich die Tat bezieht "aus anderen Gründen hätte ermäßigt oder der Steuervorteil aus anderen Gründen hätte beansprucht werden können" (Kompensationsverbot). Nachträglich geltend gemachte Ermäßigungsgründe, die... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Hinterziehungszinsen (§§ 235, 238 AO)

Rz. 1143 [Autor/Stand] Für hinterzogene Steuerbeträge sind mit dem Zeitpunkt der Vollendung der Steuerhinterziehung Zinsen i.H.v. 6 v.H./Jahr zu zahlen (§§ 235, 238 Abs. 1 AO).[2] Hierbei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Strafmaßnahme.[3] Beim Nutznießer der Hinterziehung soll vielmehr der erlangte Zinsvorteil abgeschöpft werden.[4] Die Pflicht zur Verzinsung besteh... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adamaszek/Hennig, Aktuelles zu Steuerstraftaten bei Verbrauchsteuern, DStR 2023, 2512; Aue, Strafrechtliche Risiken bei der Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen, PStR 2010, 263; Bansemer, Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren, wistra 1994, 327; Bilsdorfer/Kaufmann, Die Steuerverkürzung – Das Maß aller Dinge im Steuerstrafrecht, DStR 2023, 2034; Bruschke, Der V... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 120 [Autor/Stand] Von der täterschaftlichen Begehung des § 370 Abs. 1 AO (s. Rz. 105 ff.) ist die Teilnahme an einer fremden Steuerhinterziehung zu unterscheiden. Als Teilnahmeformen unterscheidet man Anstiftung (§ 26 StGB) und Beihilfe (§ 27 StGB). Nach § 26 StGB ist Anstifter, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt ha... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Örtliche Geltung

Rz. 79 [Autor/Stand] Der örtliche Anwendungsbereich des § 370 AO bestimmt sich grds. nach den allgemeinen Gesetzen über das Strafrecht (§ 369 Abs. 2 AO). Deshalb finden insb. die §§ 3, 4 und 9 StGB Anwendung. Die Frage nach der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts ist im Rahmen der weiter zunehmenden internationalen Mobilität der Stpfl. auch für den Straftatbestand der Steuer... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Einschränkung der Erklärungspflicht

Rz. 306 [Autor/Stand] Auch wenn man den Nemo-tenetur-Grundsatz dahin deuten will, dass in seinen Schutzbereich jeglicher Zwang zu einer strafrechtlich relevanten Selbstbelastung fällt (s. Rz. 305.1 f.), folgt daraus noch nicht, dass bei einem solchen Zwang schon immer die Unzumutbarkeit anzunehmen wäre, steuerlich erhebliche Tatsachen zu offenbaren, und die strafrechtliche P... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Burkhard, Beihilfe des Ehegatten durch bloße Mitunterzeichnung im Rahmen der Zusammenveranlagung?, StB 2001, 47; Dörn, Ermittlungen des Finanzamtes bei dauerndem Getrenntleben von Eheleuten, StB 1997, 197; Kottke, Zum Mitunterzeichnen der Einkommensteuererklärung durch den Ehegatten bei nicht deklarie... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Pflichtgemäßes Alternativverhalten und hypothetisches Verhalten Dritter

Rz. 590 [Autor/Stand] Zur Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs in den Fällen, in denen die Steuerfestsetzung bei richtigen oder vollständigen Angaben unter Umständen genauso erfolgt wäre, s. Rz. 236 und 573 a.E. Es reicht nicht aus, dass durch die unrichtigen Angaben das Risiko einer zu niedrigen Steuerfestsetzung gesteigert wird (s. Rz. 236). Die Rspr. geht bei einer ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Berufstypisierte Verhaltensweise?

Rz. 1986 [Autor/Stand] Die Frage, inwieweit einzelnen Bankmitarbeitern (bekannt oder unbekannt) eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung von in Deutschland steuerpflichtigen Kunden vorgeworfen werden kann, nahm in den Bankenverfahren die zentrale Rolle ein. Relevant war dabei insbesondere die Prüfung der Beihilfetauglichkeit einer berufstypischen oder alltäglichen Handlung (s. ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Stiftungen

Rz. 1988 [Autor/Stand] Für Stiftungen wurde in der Ermittlungspraxis ein ähnlicher Maßstab wie für Offshore-Gesellschaften angenommen. Auch Stiftungen wurden in der Vergangenheit zur Anonymisierung und Verschleierung der wirtschaftlichen Berechtigung eingesetzt. Hier haben die Ermittlungsbehörden grundsätzlich ebenfalls einen erkennbar tatgeneigten Täter unterstellt. Im Unte... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Abdeckrechnungen

Rz. 1301 [Autor/Stand] Bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung werden regelmäßig Steuerstraftaten begangen. Durch falsche Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen versuchen die illegalen Verleiher, den Differenzbetrag zwischen den erzielten Erlösen und den tatsächlich an die Arbeitnehmer ausgezahlten Löhnen für sich zu erhalten[2]. Zur Verschleierung der Steuerverkürzungen werde... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1888 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowerten folgt den allgemeinen Grundsätzen. Besonderheiten, sind zum Teil darin begründet, dass viele vorgeschaltete Fragen der Besteuerung bislang ungeklärt waren oder weiterhin ungeklärt sind. Darüber hinaus ist die Auswirkung der technischen Eigenschaften auf die Praxis insbesondere im Rahmen von Nache... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Täuschung bzw. Unkenntnis der Behörde

Rz. 261 [Autor/Stand] Problematisch ist, ob § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO eine (gelungene) Täuschung der FinB voraussetzt oder zumindest die Behörde wie bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO in Unkenntnis der steuerlich erheblichen Tatsachen sein muss. Diese Frage betrifft die Verknüpfung zwischen Tathandlung und Erfolg und somit die Zurechnung des Steuerhinterziehungserfolgs (s. Rz. 570 ff., 1... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Carlé, Verwaltungs- und berufsrechtliche Nebenfolgen der Steuerhinterziehung, AO-StB 2004, 453; Friauf, Passversagung aus steuerlichen Gründen, in FS Schwinge, 1973, S. 247; Gast-de Haan, Steuerverfehlungen als Grundlage von steuerlichen und anderen Verwaltungseingriffen, in DStjG 6 (1983), S. 188; Görlich, OnlyFans-Influencer: Steuerliche und steuerstrafrechtliche Fragestel... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (f) Jahressteuergesetz 2020

Rz. 1129.6 [Autor/Stand] Mit dem Jahressteuergesetz 2020, das zum 29.12.2020 in Kraft trat,[2] verfolgte der Gesetzgeber weiterhin das Ziel, Einziehungslücken im Hinblick auf Cum-Ex-Verfahren zu schließen.[3] Hierzu wurde § 375a AO gestrichen[4] und § 73e Abs. 1 StGB dahingehend geändert, dass das Erlöschen eines Anspruchs durch Verjährung – d.h. bei steuerlichen Ansprüchen ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bilsdorfer/Kaufmann, Der Steuerberater und die Steuerverkürzung in eigener Sache, DStR 2021, 1250; Gehm, Strafrechtliche Fallstricke für den steuerlichen Berater bei Wahrnehmung seines Mandats, Stbg 2010, 165; Höpfner/Schwartz, Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater – Fallstricke in der Beratungspraxis, PStR 2014, 61; Klose, Aktuelle Entwicklungen im materiellen Wirtschaftss... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Offshore-Gesellschaften

Rz. 1987 [Autor/Stand] Zur Anonymisierung und Verschleierung des wirtschaftlich Berechtigten eines Vermögensstammes wurden in der Vergangenheit vermehrt Offshore-Gesellschaften, sog. Briefkastengesellschaften, eingesetzt. Bei diesen Gesellschaften handelt es sich regelmäßig um ausländische Gesellschaftsstrukturen (Ltd, S.A. o.Ä.), welche typischerweise in sog. Steueroasen (b... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Mitwirkung bei der Steuererklärung

Rz. 1792 [Autor/Stand] Eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1, § 369 Abs. 2 AO; § 27 StGB des steuerlichen Beraters, der an der Steuererklärung mitwirkt, wozu auch die Vorlage der Steuerbescheinigung gehört, ist grds. denkbar, scheidet jedoch m.E. regelmäßig mangels Vorsatzes aus. Ferner macht sich der Steuerberater, der im Nachhinein die Unrichtigkeit... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Subsidiarität

Rz. 883 [Autor/Stand] Ein Gesetz, das nur hilfsweise gelten soll, wenn kein anderes Strafgesetz eingreift, tritt zurück. So wird etwa wegen versuchter Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 2 AO, §§ 22, 23 StGB (s. Rz. 690 ff.) nicht bestraft, wenn dieser Versuch zur Vollendung geführt hat und der Täter wegen des vollendeten Delikts verantwortlich ist. Gleiches gilt für das Ver... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 2 AO

Rz. 352 [Autor/Stand] Nach § 153 Abs. 2 AO besteht eine Anzeigepflicht, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise weggefallen sind. Gemeint sind die Fälle, in denen die Behörde bei Gewährung der Steuervergünstigung davon ausging, dass die zu diesem Zeitpunkt dafür erfüllten Vorausset... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Aspekte

Rz. 1349 [Autor/Stand] Auch steuerstrafrechtliche Manipulationen sind im Zusammenhang mit der Bauabzugsteuer möglich[2]. Aufseiten des Leistenden (= Bauunternehmers) kommt eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 AO in Betracht, etwa beim Erschleichen einer Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) durch unlautere Mittel oder falsche Angaben bei dem für ihn... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Anzeigepflicht

Rz. 1709 [Autor/Stand] Gemäß § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG ist jede Person, die durch die Schenkung oder Erbschaft einen Vermögenszuwachs erhalten hat, zur Anzeige des Erwerbs innerhalb von drei Monaten ab Kenntnisnahme vom Erwerb verpflichtet. Für Versicherungsverträge bei ausländischen Versicherungsunternehmen gilt: Der Erwerber bzw. Schenker sollte unbedingt seinen Anzeigepfli... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 360 [Autor/Stand] Bei der pflichtwidrigen Nichtverwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern kommt es nicht unmittelbar zu einem pflichtwidrigen Verhalten gegenüber der FinB. Die dritte Tatbestandsalternative wurde auf Vorschlag des Finanzausschusses[2] ins Gesetz eingefügt. Unter Steuerzeichen werden Wertzeichen verstanden, die bei einzelnen Steuerarten zur Entricht... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

App, Auskünfte der Finanzämter an die Gewerbebehörden mit dem Ziel einer Gewerbeuntersagung, LKV 1993, 192; Arndt, Steuergeheimnis, steuerliche Unzuverlässigkeit und gewerberechtliches Untersagungsverfahren, GewArch 1998, 281; Becker-Rosenfelder, Öffentliches Wirtschaftsrecht in der verwaltungsgerichtlichen Praxis – Teil 1: Erlaubnisfreies Gewerbe, ZAP 2023, 621; Bellinghaus... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Führungsaufsicht (§ 68 StGB)

Rz. 1128.14 [Autor/Stand] Aufgabe der Führungsaufsicht ist es – im Gegensatz zur Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 StGB, die nur für Täter mit günstiger Sozialprognose außerhalb der Schwerkriminalität bestimmt ist, aber in Fortführung des mit § 57 StGB eingeschlagenen Weges –, den Versuch zu machen, auch Tätern mit schlechter Sozialprognose und auch solchen der Schwerk... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1029.18 [Autor/Stand] Zwar hat der BGH die Höhe der hinterzogenen Steuern als Hauptkriterium der Strafzumessung angesehen, jedoch bedeutet dies auch nach der Entschei dung vom 2.12.2008 nicht, dass die Strafzumessung sich allein an der Höhe der hinterzogenen Beträge orientieren dürfte (s. Rz. 1029.4).[2] Dem würde schon die gesetzgeberische Wertung des § 46 StGB widerspr... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Aue, Mündliche Selbstanzeige beim Zoll, PStR 2010, 53; Bader, § 266a Abs. 1 und 2 StGB: Verjährung im Beitragsstrafrecht, PStR 2011, 239; Bernhard, Neue Rechnungsausstellungs- und Aufbewahrungspflichten im Umsatzsteuerrecht, NWB 2004, 2433; Berwanger, Private Putzhilfen und Schwarzarbeit, BB-Special 2/2004, 10; Bode, Lässt sich Steuerkriminalität wirksam bekämpfen? Ein kurso... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Steuerstrafrechtliche Konsequenzen

Rz. 1416 [Autor/Stand] Der BGH hatte schon vor Ergehen der EuGH-Entscheidung in Sachen Italmoda – auf Grundlage der bisherigen EuGH-Rspr.[2] bzgl. der Versagung des Vorsteuerabzuges – vertreten, dass dem Stpfl. immer dann die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu versagen sei, wenn er – "im unionrechtlichen Sinne" – selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder er wusste oder hät... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor.[2] Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß i... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIV. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 1515 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer hat seit jeher wegen ihrer weniger fiskalischen (0,74 Prozent des Gesamtsteueraufkommens) als vielmehr rechtspolitischen Bedeutung eine bewegte Geschichte. Zu früheren verfassungsrechtliche Bedenken im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht für die Jahre 1987–1996 vgl. den Beschl. des BVerfG vom 22.6.1995[2]. Mit Blick auf die vergleic... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Begriff der Bande

Rz. 1123 [Autor/Stand] Eine Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus.[2] Diese müssen sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps (hier: Steuerhinterziehungen) zu begehen (sog. Bandenabrede)[3]. Die Begründung einer Mitgliedschaft zur Bande ergibt sich nicht aus der begangenen T... mehr