Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bach, Das erlangte Etwas i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB bei einer Steuerhinterziehung, NZWiSt 2019, 62; Bittmann, Vom Annex zur Säule: Vermögensabschöpfung als 3. Spur des Strafrechts, NZWiSt 2016, 131; Greeve, Das neue Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, ZWH 2017, 277; Köhler, Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, NStZ 2017, 497; Köllner/Mück, Reform d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Nichterfüllung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Rz. 315 [Autor/Stand] Ein Verstoß gegen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§§ 140 ff. AO) bedeutet noch keinen Verstoß gegen eine Rechtspflicht zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen. Hinzu kommen muss vielmehr eine weitere Handlung oder ein weiteres Unterlassen, z.B. die Vorlage der Geschäftsbücher in der Außenprüfung oder das Verschweigen steuerlich releva...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Dörn, Zur Strafverfolgung der Nichtabgabe und der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen, wistra 1989, 290; Dörn, Die Nichtabgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen aus strafrechtlicher Sicht, DStZ 1989, 580; Dörn, Nochmals: Strafverfolgung der Nichtabgabe von Steuererklärungen, wistra 1991, 10; Dörn, Strafrechtliche Beurteilung der Nic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Unverzügliche Anzeige und Richtigstellung

Rz. 343 [Autor/Stand] Inhalt der Verpflichtung nach § 153 Abs. 1 AO ist die unverzügliche Anzeige der objektiven Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Erklärung und ihre Richtigstellung. Dies bedeutet, dass die Anzeige ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 BGB) alsbald nach Erkennen des Mangels erfolgen muss[2]. Teilweise wird in Anlehnung an die Wiedereinsetzungsfr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Konkurrenzen

Rz. 1580.2 [Autor/Stand] Allerdings – so der BGH weiter – liegt nur eine Tat im prozessualen Sinn vor, wenn nach Abgabe einer falschen Steuererklärung gegenüber der Veranlagungsstelle des FA im Festsetzungsverfahren das Ziel der Steuerverkürzung in der Folge im Rechtsmittelverfahren weiter verfolgt wird (s. Rz. 1563). Rz. 1580.3 [Autor/Stand] Das in Rz. 1580.1 beschriebene Ko...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Arzt, Die fortgesetzte Handlung geht – die Probleme bleiben, JZ 1994, 1000; Bilsdorfer/Kaufmann, Amuse-Bouche oder schon Teil des Essens – Zum Verhältnis der Fälschung technischer Aufzeichnungen zur Steuerhinterziehung, DStR 2025, 346; Geppert, Zur straf- und verfahrensrechtlichen Bewältigung von Serienstraftaten nach Wegfall der "fortgesetzten Handlung", NStZ 1996, 57, 118;...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Beispiele für Tatmehrheit (§ 53 StGB)

Rz. 915 Unternehmer U beschäftigt S in den Jahren 09–11 "schwarz". U führt keine Sozialversicherungsbeiträge für S ab und meldet ihn nicht zur Lohnsteuer an. Der Betrieb des U ist darauf angelegt, S wie auch weitere Personen illegal zu beschäftigen. Es liegt Realkonkurrenz zwischen § 370 AO und § 266a StGB vor. Allein durch den Gewerbebetrieb wird auch keine prozessuale Tate...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Umsatzsteuer – Umsatzsteuerkarussell: Darum durfte das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen, PStR 2010, 265; Adick, Umsatzsteuerhinterziehung – Innergemeinschaftliche Lieferungen: Versagung der Steuerbefreiung und Strafbarkeit nach § 370 AO?, PStR 2012, 9; Bielefeld, Fingierter innergemeinschaftlicher Kfz-Zwischenhandel zur Umsatzsteuerhinterziehung, DStR 2009, 580; ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

App, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, StB 1993, 189; Aulinger/Weinreich/Park, Die anwaltliche Betreuung von Kreditinstituten vor, bei und nach Durchsuchungen und Beschlagnahmen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Der Fachanwalt für Steuerrecht im Rechtswesen, 1999, S. 645 ff.; Behr, Die Strafbarkeit von Bankmitarbeitern als Steuerhinterziehungsgehilfen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Freiheits- oder Geldstrafe

Rz. 1006 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (§ 370 Abs. 1 AO). In besonders schweren Fällen gilt der erhöhte Strafrahmen des § 370 Abs. 3 AO, der eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Die zeitige Freiheitsstrafe beträgt im Fall der "einfachen" Steuerhinterziehung nach den ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bender, Der Transitschmuggel im europäischen "ne bis in idem", wistra 2009, 176; Bürger, Transnationales ne bis in idem aufgrund Strafklageverbrauchs wegen Verjährung, wistra 2019, 473; Degenhardt, Das europäische Doppelverfolgungsverbot – eine Aufgabenstellung für die Strafverteidigung auf dem Gebiet des europäischen Strafrechts, StraFo 2005, 65; Döllel, Anm. zu OLG Schlesw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Überblick

Rz. 506 [Autor/Stand] Nach § 370 Abs. 4 Satz 3 AO ist es für das Vorliegen des tatbestandsmäßigen Erfolgs der Steuerhinterziehung ohne Bedeutung, ob die Steuer, auf die sich die Tat bezieht "aus anderen Gründen hätte ermäßigt oder der Steuervorteil aus anderen Gründen hätte beansprucht werden können" (Kompensationsverbot). Nachträglich geltend gemachte Ermäßigungsgründe, die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Hinterziehungszinsen (§§ 235, 238 AO)

Rz. 1143 [Autor/Stand] Für hinterzogene Steuerbeträge sind mit dem Zeitpunkt der Vollendung der Steuerhinterziehung Zinsen i.H.v. 6 v.H./Jahr zu zahlen (§§ 235, 238 AO)[2]. Hierbei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Strafmaßnahme[3]. Beim Nutznießer der Hinterziehung soll vielmehr der erlangte Zinsvorteil abgeschöpft werden[4]. Die Pflicht zur Verzinsung besteht nur b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adamaszek/Hennig, Aktuelles zu Steuerstraftaten bei Verbrauchsteuern, DStR 2023, 2512; Aue, Strafrechtliche Risiken bei der Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen, PStR 2010, 263; Bansemer, Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren, wistra 1994, 327; Bilsdorfer/Kaufmann, Die Steuerverkürzung – Das Maß aller Dinge im Steuerstrafrecht, DStR 2023, 2034; Bruschke, Der V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 120 [Autor/Stand] Von der täterschaftlichen Begehung des § 370 Abs. 1 AO (s. Rz. 105 ff.) ist die Teilnahme an einer fremden Steuerhinterziehung zu unterscheiden. Als Teilnahmeformen unterscheidet man Anstiftung (§ 26 StGB) und Beihilfe (§ 27 StGB). Nach § 26 StGB ist Anstifter, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt ha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Örtliche Geltung

Rz. 79 [Autor/Stand] Der örtliche Anwendungsbereich des § 370 AO bestimmt sich grds. nach den allgemeinen Gesetzen über das Strafrecht (§ 369 Abs. 2 AO). Deshalb finden insb. die §§ 3, 4 und 9 StGB Anwendung. Die Frage nach der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts ist im Rahmen der weiter zunehmenden internationalen Mobilität der Stpfl. auch für den Straftatbestand der Steuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Tatobjekt

Rz. 1197 [Autor/Stand] Einen "Gegenstand", der aus der Tat "herrührt" i.S.d. § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB, gibt es insoweit nicht[2]. Die der Besteuerung zugrunde liegenden Erträge selbst sind bereits vor Begehung der Hinterziehung im Vermögen des Täters vorhanden und werden damit nicht aus der Tat "hervorgebracht", wie es § 261 StGB verlangt. Der Vorteil des Täters besteht in d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Abdeckrechnungen

Rz. 1301 [Autor/Stand] Bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung werden regelmäßig Steuerstraftaten begangen. Durch falsche Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen versuchen die illegalen Verleiher, den Differenzbetrag zwischen den erzielten Erlösen und den tatsächlich an die Arbeitnehmer ausgezahlten Löhnen für sich zu erhalten[2]. Zur Verschleierung der Steuerverkürzungen werde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1888 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowerten folgt den allgemeinen Grundsätzen. Besonderheiten, sind zum Teil darin begründet, dass viele vorgeschaltete Fragen der Besteuerung bislang ungeklärt waren oder weiterhin ungeklärt sind. Darüber hinaus ist die Auswirkung der technischen Eigenschaften auf die Praxis insbesondere im Rahmen von Nache...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Täuschung bzw. Unkenntnis der Behörde

Rz. 261 [Autor/Stand] Problematisch ist, ob § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO eine (gelungene) Täuschung der FinB voraussetzt oder zumindest die Behörde wie bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO in Unkenntnis der steuerlich erheblichen Tatsachen sein muss. Diese Frage betrifft die Verknüpfung zwischen Tathandlung und Erfolg und somit die Zurechnung des Steuerhinterziehungserfolgs (s. Rz. 570 ff., 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Allgemeine Unzumutbarkeit der Pflichterfüllung

Rz. 302 [Autor/Stand] Eine sich aus Gesetz oder anderen Rechtsgründen ergebende Rechtspflicht zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen findet ihre Grenze an der Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens. In systematischer Hinsicht ist dabei umstritten, ob die Unzumutbarkeit bei unechten Unterlassungsdelikten den Tatbestand[2], die Rechtswidrigkeit[3] oder die Schuld[4] e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Gehm, Strafrechtliche Fallstricke für den steuerlichen Berater bei Wahrnehmung seines Mandats, Stbg 2010, 165; Höpfner/Schwartz, Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater – Fallstricke in der Beratungspraxis, PStR 2014, 61; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl. 2012, Rz. 521 ff.; Sieja, Strafrechtliche Beteiligung des steuerlichen Beraters an Steuerde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beendeter oder unbeendeter Versuch

Rz. 735 [Autor/Stand] Ob ein unbeendeter oder beendeter Versuch einer Straftat vorliegt, ist wegen der unterschiedlichen Rücktrittsanforderungen (s. Rz. 726) im allgemeinen Strafrecht von besonderer Bedeutung. Im Steuerstrafrecht ist das allerdings anders, da hier der Versuchsbeginn nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO i.d.R. voraussetzt, dass der Kläger bereits falsche Angaben gegenü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Offshore-Gesellschaften

Rz. 1987 [Autor/Stand] Zur Anonymisierung und Verschleierung des wirtschaftlich Berechtigten eines Vermögensstammes wurden in der Vergangenheit vermehrt Offshore-Gesellschaften, sog. Briefkastengesellschaften, eingesetzt. Bei diesen Gesellschaften handelt es sich regelmäßig um ausländische Gesellschaftsstrukturen (Ltd, S.A. o.Ä.), welche typischerweise in sog. Steueroasen (b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Erlangen des Vorteils für sich oder einen anderen

Rz. 450 [Autor/Stand] Nach § 370 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 AO sind nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, soweit sie zu Unrecht gewährt oder belassen werden. Entsprechend der Regelung bei der Steuerverkürzung tritt der Taterfolg durch Gewähren des Steuervorteils nicht erst dann ein, wenn dieser Vorteil dem Stpfl. tatsächlich zufließt (z.B. mit der Auszahlung der Steuerve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Mitwirkung bei der Steuererklärung

Rz. 1792 [Autor/Stand] Eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1, § 369 Abs. 2 AO; § 27 StGB des steuerlichen Beraters, der an der Steuererklärung mitwirkt, wozu auch die Vorlage der Steuerbescheinigung gehört, ist grds. denkbar, scheidet jedoch m.E. regelmäßig mangels Vorsatzes aus. Ferner macht sich der Steuerberater, der im Nachhinein die Unrichtigkeit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Begünstigung

Rz. 1199.3 [Autor/Stand] Aus den vorstehenden Ausführungen erhellt sich, dass eine Begünstigung (§ 369 Abs. 1 Nr. 4 AO i.V.m. § 257 StGB) im Nachgang zu einer gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung nach § 370 AO ausscheidet. Insoweit ist die Nachtat der Geldwäsche lex specialis[2].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Subsidiarität

Rz. 883 [Autor/Stand] Ein Gesetz, das nur hilfsweise gelten soll, wenn kein anderes Strafgesetz eingreift, tritt zurück. So wird etwa wegen versuchter Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 2 AO, §§ 22, 23 StGB (s. Rz. 690 ff.) nicht bestraft, wenn dieser Versuch zur Vollendung geführt hat und der Täter wegen des vollendeten Delikts verantwortlich ist. Gleiches gilt für das Ver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Balmes/Ambroziak, Anm. zum Beschluss des BFH v. 29.10.2008 – I B 160/08 (Steuerabzug bei Bauleistungen gemeinschaftskonform?), BB 2009, 706; Beck/Girra, Bauabzugsteuer, NJW 2002, 1079; Beneke, Die Reform der strafbefreienden Selbstanzeige, BB 2015, 407; Bubeck/Stiegler, Update Bauabzugsteuer – Überblick über aktuelle Rechtsfragen, NWB 2021, 1034; Diebold, Der Bausteuerabzug ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 2 AO

Rz. 352 [Autor/Stand] Nach § 153 Abs. 2 AO besteht eine Anzeigepflicht, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise weggefallen sind. Gemeint sind die Fälle, in denen die Behörde bei Gewährung der Steuervergünstigung davon ausging, dass die zu diesem Zeitpunkt dafür erfüllten Vorausset...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Aspekte

Rz. 1349 [Autor/Stand] Auch steuerstrafrechtliche Manipulationen sind im Zusammenhang mit der Bauabzugsteuer möglich[2]. Aufseiten des Leistenden (= Bauunternehmers) kommt eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 AO in Betracht, etwa beim Erschleichen einer Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) durch unlautere Mittel oder falsche Angaben bei dem für ihn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Anzeigepflicht

Rz. 1709 [Autor/Stand] Gemäß § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG ist jede Person, die durch die Schenkung oder Erbschaft einen Vermögenszuwachs erhalten hat, zur Anzeige des Erwerbs innerhalb von drei Monaten ab Kenntnisnahme vom Erwerb verpflichtet. Für Versicherungsverträge bei ausländischen Versicherungsunternehmen gilt: Der Erwerber bzw. Schenker sollte unbedingt seinen Anzeigepfli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 360 [Autor/Stand] Bei der pflichtwidrigen Nichtverwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern kommt es nicht unmittelbar zu einem pflichtwidrigen Verhalten gegenüber der FinB. Die dritte Tatbestandsalternative wurde auf Vorschlag des Finanzausschusses[2] ins Gesetz eingefügt. Unter Steuerzeichen werden Wertzeichen verstanden, die bei einzelnen Steuerarten zur Entricht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Blank, Zum objektiven Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO beim Kleinunternehmer nach § 19 UStG, wistra 1992, 51; Dörn, Zur Strafverfolgung und Nichtabgabe und der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen, wistra 1989, 290; Dörn, Strafverfolgung der Nichtabgabe von Steuererklärungen, wistra 1991, 10; Dörn, Die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

App, Auskünfte der Finanzämter an die Gewerbebehörden mit dem Ziel einer Gewerbeuntersagung, LKV 1993, 192; Arndt, Steuergeheimnis, steuerliche Unzuverlässigkeit und gewerberechtliches Untersagungsverfahren, GewArch 1998, 281; Bellinghausen, Nebenfolgen eines Strafverfahrens, ZWH 2013, 395; Carlé, Verwaltungs- und berufsrechtliche Nebenfolgen der Steuerhinterziehung, AO-StB ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Tatentschluss

Rz. 697 [Autor/Stand] Der Entschluss, die Tat zu begehen, entspricht dem subjektiven Tatbestand des vollendeten Delikts und ist daher der Vorsatz, die objektiven Tatbestandsmerkmalen des § 370 Abs. 1 AO zu erfüllen[2] (s. Rz. 600 ff.). Dabei genügt nach ganz h.M. dolus eventualis [3] (s. Rz. 610 ff.). Zum Irrtum s. Rz. 645. Es reicht nicht aus, wenn der Täter die Vollendung d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Führungsaufsicht (§ 68 StGB)

Rz. 1128.14 [Autor/Stand] Aufgabe der Führungsaufsicht ist es – im Gegensatz zur Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 StGB, die nur für Täter mit günstiger Sozialprognose außerhalb der Schwerkriminalität bestimmt ist, aber in Fortführung des mit § 57 StGB eingeschlagenen Weges –, den Versuch zu machen, auch Tätern mit schlechter Sozialprognose und auch solchen der Schwerk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1029.18 [Autor/Stand] Zwar hat der BGH die Höhe der hinterzogenen Steuern als Hauptkriterium der Strafzumessung angesehen, jedoch bedeutet dies auch nach der Entscheidung vom 2.12.2008 nicht, dass die Strafzumessung sich allein an der Höhe der hinterzogenen Beträge orientieren dürfte (s. Rz. 1029.4)[2]. Dem würde schon die gesetzgeberische Wertung des § 46 StGB widerspre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Einschränkung der Erklärungspflicht

Rz. 306 [Autor/Stand] Auch wenn man den Nemo-tenetur-Grundsatz dahin deuten will, dass in seinen Schutzbereich jeglicher Zwang zu einer strafrechtlich relevanten Selbstbelastung fällt (s. Rz. 305.1 f.), folgt daraus noch nicht, dass bei einem solchen Zwang schon immer die Unzumutbarkeit anzunehmen wäre, steuerlich erhebliche Tatsachen zu offenbaren, und die strafrechtliche P...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Burkhard, Beihilfe des Ehegatten durch bloße Mitunterzeichnung im Rahmen der Zusammenveranlagung?, StB 2001, 47; Dörn, Ermittlungen des Finanzamtes bei dauerndem Getrenntleben von Eheleuten, StB 1997, 197; Kottke, Zum Mitunterzeichnen der Einkommensteuererklärung durch den Ehegatten bei nicht deklarie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Nichterfüllung von Erfassungspflichten

Rz. 314 [Autor/Stand] Die in §§ 137, 138 und 139 AO geregelten Anzeigepflichten sollen im Wesentlichen die erstmalige Erfassung des Stpfl. durch die FinB ermöglichen. Durch die Nichtanmeldung wird die FinB über die Steuerpflicht von vornherein in Unkenntnis gehalten. Dem FA ist damit die Möglichkeit genommen, für das laufende Jahr die gesetzlich vorgesehenen Vorauszahlungen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Pflichtgemäßes Alternativverhalten und hypothetisches Verhalten Dritter

Rz. 590 [Autor/Stand] Zur Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs in den Fällen, in denen die Steuerfestsetzung bei richtigen oder vollständigen Angaben unter Umständen genauso erfolgt wäre, s. Rz. 236 und 573 a.E. Es reicht nicht aus, dass durch die unrichtigen Angaben das Risiko einer zu niedrigen Steuerfestsetzung gesteigert wird (s. Rz. 236). Die Rspr. geht bei einer ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Berufstypisierte Verhaltensweise?

Rz. 1986 [Autor/Stand] Die Frage, inwieweit einzelnen Bankmitarbeitern (bekannt oder unbekannt) eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung von in Deutschland steuerpflichtigen Kunden vorgeworfen werden kann, nahm in den Bankenverfahren die zentrale Rolle ein. Relevant war dabei insbesondere die Prüfung der Beihilfetauglichkeit einer berufstypischen oder alltäglichen Handlung (s. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Stiftungen

Rz. 1988 [Autor/Stand] Für Stiftungen wurde in der Ermittlungspraxis ein ähnlicher Maßstab wie für Offshore-Gesellschaften angenommen. Auch Stiftungen wurden in der Vergangenheit zur Anonymisierung und Verschleierung der wirtschaftlichen Berechtigung eingesetzt. Hier haben die Ermittlungsbehörden grundsätzlich ebenfalls einen erkennbar tatgeneigten Täter unterstellt. Im Unte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Begriff der Bande

Rz. 1123 [Autor/Stand] Eine Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus[2]. Diese müssen sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps (hier: Steuerhinterziehungen) zu begehen. Gemäß § 370 Abs. 3 Nr. 5 AO müssen sich die Bandenmitglieder zur fortgesetzten Begehung von Steuerhinterzie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Verlängerte Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO)

Rz. 1139 [Autor/Stand] Für hinterzogene Steuern beträgt die Festsetzungsfrist 10 Jahre gegenüber sonst einem Jahr bei Verbrauchsteuern und vier Jahren bei sonstigen Steuern, § 169 Abs. 2 Satz 2 AO. Für die Nacherhebung von Zöllen gilt bei vorsätzlichen Zollhinterziehungen – statt der regelmäßigen Frist von drei Jahren (Art. 103 Abs. 1 UZK) die Zehnjahresfrist (Art. 103 Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Aue, Mündliche Selbstanzeige beim Zoll, PStR 2010, 53; Bader, § 266a Abs. 1 und 2 StGB: Verjährung im Beitragsstrafrecht, PStR 2011, 239; Bernhard, Neue Rechnungsausstellungs- und Aufbewahrungspflichten im Umsatzsteuerrecht, NWB 2004, 2433; Berwanger, Private Putzhilfen und Schwarzarbeit, BB-Special 2/2004, 10; Bode, Lässt sich Steuerkriminalität wirksam bekämpfen? Ein kurso...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Schadenswiedergutmachung

Rz. 1058 [Autor/Stand] Hierunter fallen alle Formen tätiger Reue, soweit sie nicht zur Straflosigkeit oder Strafrahmenverschiebung führen. Die Nachzahlung der verkürzten Steuern ist unstreitig ein bestimmender Strafmilderungsgrund [2]. So ist es von erheblicher strafmildernder Bedeutung, wenn die Verkürzung von Steuern beim Fiskus nicht zu einem dauerhaften Steuerausfall gefüh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Steuerstrafrechtliche Konsequenzen

Rz. 1416 [Autor/Stand] Der BGH hatte schon vor Ergehen der EuGH-Entscheidung in Sachen Italmoda – auf Grundlage der bisherigen EuGH-Rspr.[2] bzgl. der Versagung des Vorsteuerabzuges – vertreten, dass dem Stpfl. immer dann die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu versagen sei, wenn er – "im unionrechtlichen Sinne" – selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder er wusste oder hät...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIV. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 1515 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer hat seit jeher wegen ihrer weniger fiskalischen (0,74 Prozent des Gesamtsteueraufkommens) als vielmehr rechtspolitischen Bedeutung eine bewegte Geschichte. Zu früheren verfassungsrechtliche Bedenken im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht für die Jahre 1987–1996 vgl. den Beschl. des BVerfG vom 22.6.1995[2]. Mit Blick auf die vergleic...mehr