Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beller/Wagner, Die Bedeutung der Kenntnis der Finanzbehörden für den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, ZWH 2022, 1; Bilsdorfer/Kaufmann, Zu den steuerstrafrechtlichen Konsequenzen von Behördenwissem, DStR 2024, 2553; Borchers, Steuerhinterziehung nur bei notwendiger Teilnahme und Irrtum des Finanzbeamten?, wistra 1987, 86; Gössel, Probleme notwendiger Teilnahme bei Be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Strafen

Schrifttum: Blumers, Strafen wegen Steuerhinterziehung, wistra 1987, 1; Esskandari/Bick, Strafzumessung bei Steuerhinterziehung. Zur Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH, AO-StB 2013, 154; Gehm, Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung des BGH zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung, ZWH 2016, 96; Hillenbrand, Strafzumessung: Wichtig ist, was hinten rauskommt!, ZAP 20...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Taterfolg

Schrifttum: Adamaszek/Hennig, Aktuelles zu Steuerstraftaten bei Verbrauchsteuern, DStR 2023, 2512; Aue, Strafrechtliche Risiken bei der Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen, PStR 2010, 263; Bansemer, Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren, wistra 1994, 327; Bilsdorfer/Kaufmann, Die Steuerverkürzung – Das Maß aller Dinge im Steuerstrafrecht, DStR 2023, 2034; Brus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bilsdorfer, Die Steuerhinterziehung auf Zeit, in DStjG 6 (1983), S. 155; Dörn, Die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen – ein abstraktes Gefährdungsdelikt, wistra 1992, 129; Dörn, Vollendete Steuerhinterziehung bei Schätzungsmöglichkeit des Finanzamts?, DStZ 1994, 494; Dörn, Steuerhinterziehung durch Unterlassen?, 2001; Grunst, Steuerhinterziehung durch Unterlassen, 19...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bauer, Der Tatbegriff im Steuerrecht, wistra 1991, 56; Beckemper, Steuerhinterziehung durch Erschleichen eines unrichtigen Feststellungsbescheids, NStZ 2002, 518; Bublitz, Der Verlustabzug gemäß § 10d EStG im Steuerstrafrecht, DStR 1985, 653; Burkhardt, Zur Abgrenzung von Versuch und Wahndelikt im Steuerstrafrecht, wistra 1982, 178; Ceffinati, Zum Versuchsbeginn bei der Steu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Bedingter Vorsatz und Festsetzung von Hinterziehungszinsen, PStR 2011, 245; Bachmann, Vorsatz und Rechtsirrtum im Allgemeinen Strafrecht und im Steuerstrafrecht, Diss. Kiel 1993; Bechtel, Grundzüge des Steuerstrafrechts Teil 2, JuS 2024, 1115; Dörn, Die Bedeutung der Prüfung von Vorsatz und Leichtfertigkeit im Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht, INF 1990...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Angaben machen

aa) Erklärung gegenüber der Behörde Rz. 212 [Autor/Stand] Eine Angabe i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO macht derjenige, dem die Erklärung über steuerlich erhebliche Tatsachen inhaltlich zuzurechnen und der als ihr Urheber anzusehen ist (s. Rz. 107.1 ff.). Es reicht nicht aus, wenn jemand eine fremde Erklärung als Bote eines anderen überbringt (s. Rz. 107.2) oder die Erklärung für...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Verbot von Zwang, Selbstanzeige oder Verwendungsverbot

(1) Einschränkung der Erklärungspflicht Rz. 306 [Autor/Stand] Auch wenn man den Nemo-tenetur-Grundsatz dahin deuten will, dass in seinen Schutzbereich jeglicher Zwang zu einer strafrechtlich relevanten Selbstbelastung fällt (s. Rz. 305.1 f.), folgt daraus noch nicht, dass bei einem solchen Zwang schon immer die Unzumutbarkeit anzunehmen wäre, steuerlich erhebliche Tatsachen z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Weitere Strafzumessungskriterien

aa) Allgemeines Rz. 1029.18 [Autor/Stand] Zwar hat der BGH die Höhe der hinterzogenen Steuern als Hauptkriterium der Strafzumessung angesehen, jedoch bedeutet dies auch nach der Entscheidung vom 2.12.2008 nicht, dass die Strafzumessung sich allein an der Höhe der hinterzogenen Beträge orientieren dürfte (s. Rz. 1029.4)[2]. Dem würde schon die gesetzgeberische Wertung des § 46...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.4 Versuchte Steuerhinterziehung

(1) 1Wenn der Täter den Steuervorteil (die Kindergeldzahlung) für sich oder einen anderen nicht erlangt hat, kommt nur der Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung in Betracht (§ 23 Abs. 1 StGB, § 370 Abs. 2 AO). 2Nach der gesetzlichen Definition des § 22 StGB versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Unzumutbarkeit der Pflichterfüllung wegen Zwangs zur Selbstbelastung

Schrifttum: Aselmann, Die Selbstbelastungsfreiheit im Steuerrecht im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, NStZ 2003, 71; Böse, Die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung und der Nemo-tenetur-Grundsatz, wistra 2003, 47; v. Briel, Steuerrechtliche Erklärungspflichten und das nemo-tenetur-Prinzip, StraFo 1998, 336; Eidam, Die strafprozessuale Selbstbelastu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beller/Wagner, Die Bedeutung der Kenntnis der Finanzbehörden für den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, ZWH 2022, 1; Beyer, Auswirkungen der Erklärungsfiktion des § 150 Abs. 7 S. 2 AO im Steuerstrafrecht bei Mitteilungen Dritter gem. § 93c AO, NZWiSt 2018, 359; Bilsdorfer, Steuerberatung im Grenzbereich von Kreativität und Steuerhinterziehung, PStR 2000, 150; Borchers,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Buschmann, Steuerunehrlichkeit als Tatbestandsmerkmal?, NJW 1964, 2140; Henke, Kritische Bemerkungen zur Auslegung des § 396 AO (Steuerhinterziehung), FR 1966, 188; Hübner, Reform des Steuerstrafrechts, JR 1977, 58; Kohlmann, Zur Frage der Vorteilsabsicht bei der Steuerhinterziehung (§ 392 AO), FS Richard Lange, 1976, S. 439; Kohlmann, Strafverfolgung und Strafverteidigung i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Backes, Die Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum im Steuerstrafrecht, StuW 1982, 253; Bilsdorfer, Das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO, DStZ 1983, 447; Dannecker, Steuerhinterziehung im internationalen Wirtschaftsverkehr, 1984; Ehlers, Steuerhinterziehung nach künftigem Recht, FR 1976, 504; Gast-de Haan, Steuerstrafrechtliche Konsequenzen der Entscheid...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Vgl. die Schrifttumsangaben bei: Hanack in LK12, Vor § 68 StGB; Fischer 61, Vor § 68 StGB Rz. 1a; Kreß, Motive für die Begehung von Steuerhinterziehung, Diss. Köln 1983; Parigger, Urteilsfolgen neben der Strafe, StraFo 2011, 447.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Carlé, Verwaltungs- und berufsrechtliche Nebenfolgen der Steuerhinterziehung, AO-StB 2004, 453; Friauf, Passversagung aus steuerlichen Gründen, in FS Schwinge, 1973, S. 247; Gast-de Haan, Steuerverfehlungen als Grundlage von steuerlichen und anderen Verwaltungseingriffen, in DStJG 6 (1983), S. 188; Weyand, Passversagung und -entziehung aus steuerlichen Gründen, INF 1989, 361...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.1.1 Steuerhinterziehung und Begünstigung

(1) Bei dem Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO handelt es sich um ein Erfolgsdelikt, das voraussetzt, dass der Täter im Zusammenhang mit der Festsetzung von Kindergeld nach Maßgabe der §§ 62 bis 78 EStG vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch nicht gerechtfertigte Steuervorteile (Kindergeld als Steuervergütung) erlangt. (2) [1]Bei dem Tatbestand...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Nichterfüllung der nach § 153 Abs. 1 und Abs. 4 AO gebotenen Anzeige- und Berichtigungspflicht

Schrifttum: Achenbach, Der BGH zu den Strafbarkeitsrisiken des nachträglich bösgläubigen Steuerberaters, Stbg 1996, 299; Beermann, Das Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz, DStZ 1993, 258; Beneke, Der Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums zu § 153 AO vom 23.5.2016, BB 2016, 2327; Beyer, Anwendungserlass zu § 153 AO – Praktische Bedeutung für Berichtigungserklärungen und ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Kramer, Zur Zulässigkeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen des Polizeivollzugsdienstes und des Zollfahndungsdienstes im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität, wistra 1990, 170; Lenz/Mölls, Die Falschgeldentscheidung des EuGH, ZfZ 1992, 210; Olbertz, Keine Abgabenentstehung für verbotswidrig eingeführte oder vertriebene Erzeugnisse?, ZfZ 1992, 195; Wit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerlich erhebliche Tatsachen

aa) Tatsachen Rz. 228 [Autor/Stand] Die Angaben müssen Tatsachen betreffen, die steuerlich erheblich sind. Es ist also nicht jede unrichtige oder unvollständige Angabe, die eine Person gegenüber den in § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO genannten Behörden macht, geeignet, eine Steuerhinterziehung zu begründen. Tatsachen sind konkrete Geschehnisse oder Zustände der Vergangenheit oder Gegen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Einzelfälle der Verletzung steuerlicher Offenbarungspflichten

aa) Nichterfüllung von Erfassungspflichten Rz. 314 [Autor/Stand] Die in §§ 137, 138 und 139 AO geregelten Anzeigepflichten sollen im Wesentlichen die erstmalige Erfassung des Stpfl. durch die FinB ermöglichen. Durch die Nichtanmeldung wird die FinB über die Steuerpflicht von vornherein in Unkenntnis gehalten. Dem FA ist damit die Möglichkeit genommen, für das laufende Jahr di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Nichterfüllung der Anzeigepflichten nach § 153 Abs. 2 und 3 AO

aa) Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 2 AO Rz. 352 [Autor/Stand] Nach § 153 Abs. 2 AO besteht eine Anzeigepflicht, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise weggefallen sind. Gemeint sind die Fälle, in denen die Behörde bei Gewährung der Steuervergünstigung davon ausging, dass die zu die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Gewerbsmäßigkeit

Rz. 1194 [Autor/Stand] Nach der herkömmlichen Interpretation handelt gewerbsmäßig, wer die Tat mit der Absicht begeht, sich durch wiederholte deliktstypische Handlungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen[2]. Das Merkmal "Gewerbsmäßigkeit" ist also wesentlich geprägt durch ein subjektives Element, so dass bereits mit der erste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Allgemeines Schrifttum: Ambos, Tatherrschaft durch Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate, GA 1998, 226; Bloy, Zur Abgrenzung der Täterschaftsformen, GA 1998, 519; Bottke, Täterschaft und Gestaltungsherrschaft, 1992; Eidam Aktuelle Überlegungen zur Strafbarkeit des agent provocateur, in FS Ulfried Neumann, 2017, S. 773; Haas, Kritik der Tatherrschaftslehre, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beyer, Die vGA-Falle – ein häufiger Fehler in Steuerstrafverfahren, NWB 2016, 1894; Binnewies, Steuerrechtliche Behandlung von Gewinnausschüttungen, GmbH-StB 2009, 255; Böcher, Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung?, DB 1989, 999; Brüggemann, ErbStR 2019: Verdeckte Gewinnausschüttung als Schenkung, ErbStR 2019, 156; Buse, Steuerstrafrechtliche Folgen einer v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Blumers, Strafen wegen Steuerhinterziehung, wistra 1987, 1; Esskandari/Bick, Strafzumessung bei Steuerhinterziehung. Zur Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH, AO-StB 2013, 154; Gehm, Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung des BGH zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung, ZWH 2016, 96; Hillenbrand, Strafzumessung: Wichtig ist, was hinten rauskommt!, ZAP 2019, 575; Ki...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Strafbarkeit des Versuchs

Rz. 690 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung nach § 370 AO ist ein Vergehen, da die angedrohte Freiheitsstrafe im Mindestmaß nicht wenigstens ein Jahr beträgt (§ 12 Abs. 1 und 2 StGB). Der Versuch ist deshalb nur bei ausdrücklicher Bestimmung durch das Gesetz strafbar (§ 369 Abs. 2 AO, § 23 Abs. 1 StGB), die in § 370 Abs. 2 AO getroffen wird. Rz. 691 [Autor/Stand] Das Strafm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Überblick

Rz. 1029 [Autor/Stand] § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB enthält einen nicht abschließenden Katalog von Strafzumessungstatsachen, der auch im Steuerstrafrecht anzuwenden ist (§ 369 Abs. 2 AO). Diese führen im Rahmen einer Gesamtabwägung zur Erhöhung oder Minderung der festzusetzenden Strafe.[2] Strafmildernd wirkt sich beim Straftatbestand der Steuerhinterziehung bspw. aus: überwiegend ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beckschäfer, Zur "doppelten" Bestrafung eines Steuerberaters im Strafverfahren und im Verfahren vor der Steuerberaterkammer, ZWH 2016, 398; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren (Teil II), wistra 1991, 294; Brauns, Disziplinarische Verfolgung von Beamten nach strafbefreiender Selbstanzeige, in FS Kohlmann, 2003, S. 387 ff.; Carlé, Verwaltungs- und berufsrechtliche...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 200 [Autor/Stand] § 370 Abs. 1 AO benennt die drei Begehungsformen (Nr. 1–3) der Steuerhinterziehung sowie die beiden möglichen Arten des Erfolgseintritts. Der strafrechtlich relevante Erfolg besteht darin, dass entweder Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden, was nach § 3 Abs. 3 AO Ein- und Ausfuhrabgaben i.S.d. Art. 5 Nr. 20 und 21 UZ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bansemer, Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren, wistra 1994, 327; Bühler, Neue steuer(straf)rechtliche Entwicklungen im Edelmetallhandelbereich bei Umsatzsteuerhinterziehungsketten, wistra 2017, 375; Fuhrhop, Die Abgrenzung der Steuervorteilserschleichung von Betrug und Subventionsbetrug, NJW 1980, 1261; Gehm, Aktuelle strafrechtliche Aspekte beim Umsatzsteuerkarusse...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Altenburg, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH – Zur Steuerhinterziehung in "großem Ausmaß", NJW 2016, 967; Burger, Die Einführung der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung sowie aktuelle Änderungen im Bereich der Geldwäsche, wistra 2002, 1; El Mourabit, Entwurf zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – Unverhältnismäßiger Aktionismus aus Anlass der sog. Panama Pap...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Beispiele für Tateinheit (§ 52 StGB)

Rz. 914 Beim Einfuhrschmuggel von Zigaretten führt die Verletzung der Gestellungspflicht (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) zu Tateinheit der Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und Tabaksteuer.[1] Für den Solidaritätszuschlag nach § 1 SolZG besteht keine selbständige Erklärungspflicht, sondern sie ist als Annex auf der Grundlage der Hauptsteuererklärung (im konkreten Fall der L...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Strafzumessung bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe, PStR 2012, 121; Birmanns, Strafzumessung im Steuerstrafverfahren, DStR 1981, 647; Blesinger, Zur Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a StGB im Steuerstrafrecht, wistra 1996, 90; Blumers, Strafen wegen Steuerhinterziehung, wistra 1987, 1; Brauns, Zur Anwendbarkeit des § 46a StGB im Steuerstrafrecht, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Berufsverbot (§ 70 StGB)

Rz. 1128.19 [Autor/Stand] Das Berufsverbot bezweckt den Schutz der Allgemeinheit gegenüber Personen, die unter Missbrauch ihres Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten rechtswidrige Taten begangen haben und voraussichtlich auch weiter begehen werden. Das Verbot kann für einen Zeitraum von einem Jahr bis zu fünf Jahren ausgesproch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Versuchsstrafbarkeit

Rz. 1094 [Autor/Stand] Da § 370 Abs. 3 AO keinen eigenständigen Tatbestand, sondern nur eine Strafzumessungsregel enthält, muss die Versuchsstrafbarkeit nicht gesondert angeordnet werden[2]. Umstritten ist indes, wie der "Versuch" von Regelbeispielen zu beurteilen ist. Der BGH sieht zwischen Regelbeispielen und Qualifikationstatbeständen keinen tiefgreifenden Wesensunterschi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Leistender

Rz. 1350 [Autor/Stand] Eine Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) ist möglich, wenn der Leistende durch unrichtige Angaben eine Freistellungsbescheinigung erwirkt hat, so dass der Leistungsempfänger in der Folge in gutem Glauben keinen Steuerabzug vornimmt. Kindshofer [2] sieht in dem Erschleichen einer Freistellungsbescheinigung durch unric...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Kelterborn/Breyer, Praxisfall: Ermittlungsverfahren gegen Banken im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften, AO-StB 2017, 244; Knauer/Schomburg, Cum/Ex-Geschäfte – kommen Strafrechtsdogmatik und Strafrechtspraxis an ihre Grenzen?, NStZ 2019, 305; Mühlhoff, Lieber der Spatz in der Hand ... oder: Nach der Novelle ist vor der Novelle! Zu den wesentlichen Änderungen des allgemeinen O...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bohnert/Szesny, Geldwäscheverdachtsanzeige bei Kenntnisnahme von der Selbstanzeige eines Bankkunden? – Zum Umgang mit dem Rundschreiben der BaFin 01/2014 (GW), BKR 2015, 265; Hoffmann/Knierim, Selbstanzeige und Steuergeheimnis bei Beamten und Richtern, PStR 2000, 211; Müller, Die Neuregelung der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung – Auslegungsfragen nach de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Baum, Die Festsetzungsverjährung, NWB Fach 2, 6513; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts, NJW 2003, 2281; Bornheim, Verfassungswidrige Steuern und Verlängerung der Festsetzungsverjährung aufgrund Steuerhinterziehung gem. § 169 Abs. 2 S. 2 AO, Stbg 1998, 549; Bornheim, Hinterziehung von Vermögensteuer – Strafrechtliche Aspekte, Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Aselmann, Die Selbstbelastungsfreiheit im Steuerrecht im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, NStZ 2003, 71; Böse, Die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung und der Nemo-tenetur-Grundsatz, wistra 2003, 47; v. Briel, Steuerrechtliche Erklärungspflichten und das nemo-tenetur-Prinzip, StraFo 1998, 336; Eidam, Die strafprozessuale Selbstbelastungsfreiheit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Weitere Straftatbestände

Schrifttum: Bohnert/Szesny, Geldwäscheverdachtsanzeige bei Kenntnisnahme von der Selbstanzeige eines Bankkunden? – Zum Umgang mit dem Rundschreiben der BaFin 01/2014 (GW), BKR 2015, 265; Hoffmann/Knierim, Selbstanzeige und Steuergeheimnis bei Beamten und Richtern, PStR 2000, 211; Müller, Die Neuregelung der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung – Auslegungsfra...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Ausnahmen vom Kompensationsverbot

aa) Allgemeines Rz. 523 [Autor/Stand] Von dem Grundsatz, dass die unrichtigen oder unterlassenen Angaben nur durch die zutreffenden gebotenen Angaben ersetzt werden dürfen (s. Rz. 515, 519), gibt es jedoch Ausnahmen, die zum Teil schon das RG zu den Vorläuferbestimmungen des Abs. 4 Satz 3 anerkannte.[2] Der BGH nimmt die Abgrenzung der kompensationsfähigen Umstände dabei anha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Notwendigkeit eines Zurechnungszusammenhangs

aa) Allgemeines Rz. 575 [Autor/Stand] Nach ganz h.L. setzt tatbestandsmäßiges Verhalten nicht nur einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg voraus, sondern einen weitergehenden Zurechnungszusammenhang. Dass die Feststellung bloßer Kausalität zwischen Handlung und Erfolg nicht zur Bejahung tatbestandlichen Unrechts ausreichen kann, ergibt sich schon da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Rz. 1135 [Autor/Stand] Ist der Täter oder Teilnehmer [2] nicht zugleich Stpfl., so haftet er gem. § 71 AO für die durch ihn verkürzten Steuerbeträge, die zu Unrecht gewährten Steuervorteile und die Hinterziehungszinsen[3]. Die Steuerschuld und die Haftungsschuld schließen sich nach h.M. gegenseitig aus.[4] Insoweit ist zu ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Nichtzahlung der Umsatzsteuer

aa) Allgemeines Rz. 1199 [Autor/Stand] Als flankierende Rechtsnormen zur Bekämpfung des Umsatzsteuermissbrauchs sind mit dem StVBG vom 19.12.2001[2] mit Wirkung seit dem 1.1.2002 zwei neue Tatbestände in das UStG aufgenommen worden. Mit diesen Gesetzesbestimmungen sollen speziell die sog. Karussellgeschäfte (s. Rz. 1396 ff.) bekämpft und insb. die als Rechnungsaussteller auft...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Vorsatz bei § 370 Abs. 1 Nr. 1–3 AO

1. Formen des Vorsatzes a) Absicht Rz. 608 [Autor/Stand] Absicht oder direkter Vorsatz ersten Grades liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Der Täter handelt in diesen Fällen zielgerichtet, was allerdings nicht bedeutet, dass dieses Ziel auch das Motiv seines Handelns sein muss. Auf vom Willen unabhängige Merkmale, wie b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1711 [Autor/Stand] Wurde Vermögen in eine ausländische Lebensversicherung investiert und stellt sich in diesem Kontext die Frage, ob der Stpfl. durch die Nichterklärung den Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht hat, müssen zunächst die Lebensversicherungspolice, sämtliche Vereinbarungen mit der Versicherungsgesellschaft sowie die Allgemeinen Versicherungsbeding...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Vorsatz bei den einzelnen Tatalternativen

a) Allgemeines Rz. 619 [Autor/Stand] Der Vorsatz muss sich auf sämtliche äußeren Tatbestandsmerkmale erstrecken, d.h. auf die jeweiligen Tathandlungen der Nr. 1–3 (s. Rz. 203 ff.), den Hinterziehungserfolg oder den nicht gerechtfertigten Steuervorteil (s. Rz. 370 ff.) und den Zurechnungszusammenhang (s. Rz. 570 ff.). Ansonsten entfällt nach § 16 Abs. 1 StGB die Strafbarkeit w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Unmittelbares Ansetzen zur Tat

a) Allgemeines Rz. 699 [Autor/Stand] Die maßgebliche Grenze zwischen strafloser Vorbereitung der Tat und Beginn des strafbaren Versuchs bildet nach § 22 StGB das unmittelbare Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung. Das Geschehen muss schon so weit fortgeschritten sein, dass die Verwirklichung des Tatbestands nahegerückt ist und alsbald bevorsteht. Das setzt allerdings nicht v...mehr