Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Steuerhinterzieher (§ 71 AO)

Rz. 177 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Wer Steuerhinterziehung (§ 370 AO; > Straf- und Bußgeldverfahren) und nicht nur leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Hinterziehungszinsen iSd § 235 AO. Die Haftung nach § 71 AO erfasst neben dem ArbG a...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zeitliche Grenzen der Lohnsteuer-Haftung

Rz. 231 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grundregel: Ein Haftungsbescheid kann ergehen, wenn der Haftungsanspruch entstanden ist (> Rz 28) und solange er weder erloschen (zu Einzelheiten > Rz 32) noch verjährt ist. Zur Entstehung > Rz 28–30, > Rz 55 ff; zur Verjährung > Rz 235. Rz. 232 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine weitere zeitliche Begrenzung ergibt sich aus der Akzessorietät de...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Begründung – auch zur Ermessensausübung –

Rz. 200 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid ist schriftlich zu begründen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (§ 121 Abs 1 AO). Besonders der Sachverhalt, der zur Haftung des ArbG führt, ist darzustellen; ebenso die den > Verwaltungsakt rechtfertigenden Gesetzesvorschriften (EFG 2002, 374). Außerdem muss – schon damit der ArbG die von ihm nacherhob...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Gesetzliche Haftungsausschlüsse für den Arbeitgeber

Rz. 55 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 § 42d Abs 2 EStG schließt eine Haftung des ArbG in bestimmten Fällen überhaupt aus. Der ArbG kann hier selbst dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die LSt beim ArbN (dem > Steuerschuldner) nicht nacherhoben werden kann. Folgende Fallgruppen sind zu unterscheiden (wobei einigen Tatbeständen nur deklaratorische Bedeutung zukommt, da de...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Sonstige Hinweise zum Haftungsbescheid

Rz. 210 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid muss vom zuständigen Vertreter des FA unterschrieben sein, denn es handelt sich nicht um einen formularmäßigen Bescheid (§ 119 Abs 3 AO). Das Fehlen der Unterschrift macht den Bescheid aber nicht rechtswidrig (BFH 144, 240 = BStBl 1986 II, 169). Rz. 211 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Haftungsbescheid kann nur in den Gren...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Grenzen der Verschuldenshaftung

Rz. 160 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat der gesetzliche Vertreter usw (> Rz 155) die Löhne im Vertrauen darauf ungekürzt ausgezahlt, er könne Steuerrückstände nach Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten ausgleichen, so ist er damit bewusst das Haftungsrisiko eingegangen. Ist jedoch erst zwischen den Zeitpunkten der Lohnzahlung und der Fälligkeit der Steuerabzüge eine unvorhe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Zur Akzessorietät des Haftungsanspruchs

Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 "Haften" bedeutet bei § 42d EStG eine besondere Art des Einstehenmüssens für die ordnungsgemäße Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der LSt. Sie erklärt sich aus der erweiterten öffentlichen Dienstleistungspflicht des ArbG bei der Mitwirkung an steuerlichen Aufgaben (so BVerfG 19, 226 [240; Rz 40] vom ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Umfang der Haftung

Rz. 170 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein gesetzlicher Vertreter iSv > Rz 155 haftet neben dem von ihm vertretenen ArbG und ggf neben anderen Haftungsschuldnern (> Rz 167) "soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) [...] nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund g...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslegungs- und Anwendungsh... / 1. Geldwäsche

Rz. 3 § 1 Abs. 1 GwG definiert Geldwäsche i. S. d. GwG als "Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs". Als Geldwäsche wird in § 261 Abs. 1 und 2 Strafgesetzbuch (StGB) zum einen eine Handlung bezeichnet, die darauf abzielt, die wahre Herkunft illegaler, d. h. aus Straftaten (sog. Vortaten der Geldwäsche) stammender Gelder oder anderer Vermögensgegenstände zu verschleiern ode...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslegungs- und Anwendungsh... / aa) Meldepflicht

Rz. 157 Steuerberater sind grundsätzlich zur Erstattung einer Verdachtsmeldung verpflichtet, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, das ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion in Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche gem. § 261 StGB darstellen könnte (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 GwG), o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4 Erfordernis des Berechtigten Interesses an baldiger Feststellung (Abs. 1 2. Hs.)

Rz. 19 Der Kläger muss – im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung – ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts haben (sog. besonderes Feststellungsinteresse). Für ein berechtigtes Interesse genügt nach ständiger Rechtsprechung jedes konkrete, vernünftige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 12): Einz... / [Ohne Titel]

Dr. Christian Bertrand, RA/FASt[*] In Teil 11 unserer Beitragsreihe "Krypto 2 Go" (Bertrand/Odinius, EStB 2025, 432) haben wir die aktuelle Strafverfolgungspraxis der nordrhein-westfälischen Steuerfahndung beim Kampf gegen Steuerhinterziehung bei Gewinnen durch den Verkauf von Kryptowährungen skizziert. Insbesondere in älteren Jahren lohnt sich die sorgfältige Prüfung, ob dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.5 Strafverfahren

Rz. 35 Es besteht kein verfahrensrechtlicher Vorrang eines Strafverfahrens gegenüber dem Verfahren der Steuerfestsetzung.[1] Daher ist der Ausgang eines anhängigen Strafverfahrens auch nicht vorgreiflich für ein wegen des gleichen Vorgangs anhängiges finanzgerichtliches Verfahren.[2] Die FG haben nach § 76 FGO eine selbständige Amtsermittlungspflicht und sind daher auch nich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit beschlossen

Die Baubranche hat es immer häufiger mit organisierter Kriminalität zu tun – ein Gesetz soll jetzt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stärken. Die Einheit des Zolls klärt unter anderem Verstöße gegen faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen auf. Die Höhe des Gesamtschadens durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wird in der Jahresbilanz 2024 des Zolls auf 766 Mio...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.1 Einziehung von Vermögenswerten, die "durch" oder "für" eine rechtswidrigen Tat erlangt wurden

Der Gesetzgeber führte das Bruttoprinzip ein, indem er das sog. Unmittelbarkeitsprinzip, gekennzeichnet mit dem früheren Wortlaut "aus" mit dem Wort "durch" die Tat in den §§ 73 Abs. 1, 73a Abs. 1, 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB n. F. ersetzte. Nach § 73 Abs. 1 StGB ist nun Voraussetzung für die Anordnung der Einziehung, dass der Täter (oder der Teilnehmer) "durch eine rechtsw...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.2.3 Steuerlich verjährte Ansprüche

Dieser obig skizzierte Streitstand zwischen der Auffassung der Strafverfolgungsbehörden und den Steuerexperten im Schrifttum ist von enormer praktischer Bedeutung. Sogar hat Prof. Dr. Markus Jäger als maßgebender Richter im ersten Steuerstrafsenat des BGH für Strafsachen klargestellt, dass dieses Problem der Verjährung im Besteuerungsverfahren versus Einziehung im Steuerstra...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Die Übergangsregelung in Art. 316h Satz 1 EGStG stellt klar, dass eine Einziehung nach neuem Recht auch schon für vor dem 1.7.2017 begangene Steuerstraftaten angeordnet werden kann. Zum einen bedeutet dies, dass bei vor dem 1.7.2017 begangene Steuerstraftaten eine Vermögensabschöpfung nach dem Bruttoprinzip erfolgen kann. Zum anderen bedeutet die Rückwirkungsanordnung, dass ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage WA / 7 Vertragliche Vereinbarungen mit Anteilseignern und diesen nahe stehenden Personen

Vor Zeilen 15–18 In die Zeilen 15–18 sind vertragliche Vereinbarungen (Anstellungs-, Miet-, Darlehensverträge, Pensionszusagen) und hierauf beruhende Vergütungen an Anteilseigner und ihnen nahestehende Personen (insbesondere Ehegatten und Kinder) einzutragen, die im Vz abgeschlossen oder geändert wurden.[1] Anzugeben ist, ob Verträge abgeschlossen oder geändert wurden. Die Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tatsachenangaben in der Steuererklärung bei Steuerhinterziehung durch aktives Handeln (AO-StB 2026, Heft 1, S. 27)

VorsRiLG a.D. StB Helmut Tormöhlen[*] Beim objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung durch aktives Tun stellt sich die Frage, was unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche "Tatsachen" sind. Ferner wird untersucht, ob eine Irreführung der FinBeh. erforderlich ist und wie es zu werten ist, wenn das FA die Umstände der Tatbegehung bereits kennt. Auße...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tatsachenangaben in der Ste... / IV. Kenntnis der Finanzbehörde von den tatsächlichen Umständen der Steuerhinterziehung

In der Praxis wird eine Steuerverkürzung zwar i.d.R. mit einer Täuschung der FinBeh. verbunden sein. Das Delikt der Steuerhinterziehung setzt jedoch – im Gegensatz zum Betrugstatbestand (§ 263 StGB) – keine Täuschung seitens des Täters und keinen Irrtum auf Seiten der FinBeh. voraus (BGH v. 6.6.2007 – 5 StR 127/07, NStZ 2007, 596; v. 14.12.2010 – 1 StR 275/10, wistra 2011, 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tatsachenangaben in der Ste... / 1. Scheingeschäfte

Scheingeschäfte sind Rechtsgeschäfte, die zivilrechtlich nicht ernstlich gewollt sind, die lediglich zum äußeren Schein geschlossen werden, um steuerrechtliche Vorteile zu erlangen, welche auf Grund des scheinbaren Vorliegens eines Tatbestandes auch gewährt oder belassen werden. Dabei rufen die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervor, wol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tatsachenangaben in der Ste... / I. Grundprobleme

Den objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung durch aktives Tun erfüllt nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, wer gegenüber den FinBeh. oder anderen Behörden unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen macht und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Es stellt sich in diesem Zusammenha...mehr

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Tatsachenangaben in der Ste... / V. Bedeutung des § 150 Abs. 7 AO

§ 150 Abs. 7 AO als eine Vorschrift des Steuerverfahrensrechts, die in der heutigen Fassung auf das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (v. 18.7.2016, BGBl. I 2016, 1679 = BStBl. I 2016, 694) zurückgeht und zuletzt durch das JStG 2022 (v. 21.12.2022, BGBl. I 2022, 2294 = BStBl. I 2023, 7) geändert wurde, hat auch erhebliche Bedeutung für das Steuerstrafrecht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tatsachenangaben in der Ste... / II. Abgrenzung von "Tatsachen" gegenüber Rechtsansichten

Der Täter einer Steuerhinterziehung durch aktives Handeln muss über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Tatsachen sind vergangene oder gegenwärtige Geschehnisse, Verhältnisse oder Zustände der realen Innen- und Außenwelt, die einem Beweis zugänglich sind (OLG Düsseldorf v. 19.7.1995 – 2 Ss 198/95-44/95 II, wistra 1996, 32; Grötsch i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tatsachenangaben in der Ste... / 2. Steuerumgehung

Von Steuerumgehung (§ 42 AO) spricht man, wenn die gewählte rechtliche Gestaltung, gemessen an dem erstrebten wirtschaftlichen Erfolg, ungemessen und ausschließlich zur Steuerminderung vorgenommen worden ist, weil außersteuerliche Gründe nicht erkennbar sind (vgl. BFH v. 11.11.2004 – V R 36/02, HFR 2005, 203 = BFH/NV 2005, 392). Unangemessen ist eine nicht zwingende, überflü...mehr

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Tatsachenangaben in der Ste... / [Ohne Titel]

VorsRiLG a.D. StB Helmut Tormöhlen[*] Beim objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung durch aktives Tun stellt sich die Frage, was unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche "Tatsachen" sind. Ferner wird untersucht, ob eine Irreführung der FinBeh. erforderlich ist und wie es zu werten ist, wenn das FA die Umstände der Tatbegehung bereits kennt. Außer...mehr

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Berichtigung und Änderung v... / d) Änderungssperre (§ 173 Abs. 2 AO)

Die in § 173 Abs. 2 AO geregelte Änderungssperre besagt, dass Bescheide, die auf Grund einer Außenprüfung ergangen sind, nur aufgehoben oder geändert werden können, wenn eine Steuerhinterziehung oder eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine Mitteilung nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO ergangen ist (schriftliche oder elektronische Mitt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.3 Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung

Die Anordnung einer Durchsuchung steht unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit. Sie muss zur Schwere der Straftat (bei Steuerhinterziehung also zur Höhe der wahrscheinlichen Verkürzungsbeträge und zum Verkürzungszeitraum) und zur Stärke des Tatverdachts (sind die Anhaltspunkte/Indizien für einen Tatverdacht ausreichend?) in angemessenem Verhältnis stehen, zur Ermittlun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfahndung: Arrest in S... / 1.2 Steuerpflichtiger muss als steuerlich unzuverlässig gelten

Der Arrestgrund beinhaltet die Befürchtung, dass die Vollstreckung der später rechtskräftig festgesetzten Steuerforderung ohne die Anordnung des Arrests vereitelt oder wesentlich erschwert wird.[1] Ein Sicherstellungsbedürfnis (Arrestgrund) liegt z. B. bei folgenden Fall-Konstellationen vor: Verbringen von Vermögen ins Ausland, Vernichten von Geschäftsbüchern, Führen eines Betri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfahndung: Arrest in S... / 3 Strafprozessualer Arrest als Zwischenlösung

Da die Entscheidung zur Durchführung eines Arrests anlässlich der zeitlich eng begrenzten Durchsuchungsmaßnahme zu treffen ist, die Ausfertigung einer Arrestanordnung den Finanzämtern in dieser Zeit aber kaum möglich ist, kann von der BuStra-Stelle des Finanzamts zunächst der strafrechtliche Arrest, sog. Zurückgewinnhilfe, angeordnet werden.[1] Von der Steuerfahndung ist hier...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfahndung: Aufgaben un... / 2.2 Kontrollbesuche der Steuerfahndung

Kontrollbesuche der Steuerfahndung in Räumlichkeiten, die an Prostituierte zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit vermietet worden sind, sind grundsätzlich – in angemessener und zumutbarer Häufigkeit – zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle i. S. d. § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO hinreichend veranlasst. Der mögliche (Neben-)Effekt, die Prostituierten zu veranlassen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 260 Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 2 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.[1] Wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[2] Von dieser Ermächtigung hat der BMF in §§ 8 bis 17 UStDV Gebrauch gemacht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5.4 Entgelt

Rz. 471 Angaben über das Entgelt sind unerlässlich.[1] Die Ausstellung einer unterfakturierten Zweitrechnung, mit der der Abnehmer im Drittland eine Steuerhinterziehung begehen kann, führt nicht zur Versagung der Erstrechnung und der Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung.[2] Die Ausstellung einer unterfakturierten Rechnung stellt die Entgeltlichkeit der Ausfuhrlieferung nicht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.1 Allgemeines

Rz. 410 Nach § 6 Abs. 4 i. V. m. § 13 UStDV müssen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung im Geltungsbereich der UStG buchmäßig nachgewiesen sein. Diese Voraussetzungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein. Die Vorschriften über den buchmäßigen Nachweis sind zu unterscheiden von der Aufzeichnungspflicht nach § 22 U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Vertrauensschutz

Rz. 520 Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sieht der EuGH auch den Vertrauensschutz, den der Steuerpflichtige genießt, der als Opfer von betrügerischen Manipulationen die Steuerbefreiung verlieren würde.[1] Der Vertrauensschutz, den § 6a Abs. 4 UStG dem Unternehmer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gewährt, beruht auf denselben Erwägungen, die nicht auf in...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 53 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 53) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Dokumentation

Rz. 65 In der Praxis ist die Dokumentation und Aufbewahrung der Bestätigungsmitteilungen des BZSt besonders wichtig, denn hier ist u. U. – z. B. im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung – Jahre später nachzuweisen, ob die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen; dazu gehört auch das Vorliegen einer gültigen USt-IdNr. des Abnehmers. Allgemein richt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Beförderung oder Versendung durch den Abnehmer (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 121 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG betrifft die Fälle, in denen der Abnehmer oder dessen Beauftragter den Ausfuhrgegenstand bereits im Inland ausgehändigt erhält und die Beförderung oder Versendung des Gegenstands in das Drittlandgebiet veranlasst (sog. Abholfälle). Anders als bei der Versendung oder Beförderung durch den Unternehmer[1] kann das Umsatzgeschäft nicht mit eine...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.8 Ergänzende Angaben zu Änderungen der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG

In den Zeilen 51 und 52 sind Angaben zu Minderungen der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bzw. zur Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge zu machen. Entgegen dem Wortlaut im Vordruck sind nicht sämtliche Fälle der Minderung der Bemessungsgrundlage zu erfassen. Nach den Erläuterungen in der Ausfüllanleitung sollen unter die Meldepflicht lediglich Fälle der Uneinbringlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Gegen Entgelt

Rz. 71 Eine Leistung gegen Entgelt i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG setzt einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) und Gegenleistung voraus. Bei Leistungen, zu deren Ausführung sich die Vertragsparteien in einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet haben, liegt der erforderliche Leistungsaustausch grundsätzlich vor.[1] Dem entspricht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Allgemeines

Rz. 280 Das Umsatzsteuerrecht kennt als belegmäßigen Nachweis den Ausfuhrnachweis und den Abnehmernachweis. Wie die Nachweise im Einzelnen zu führen sind, ist in der UStDV geregelt und zwar für Ausfuhrnachweis (Rz. 230ff.) in Beförderungsfällen[1], in Versendungsfällen[2] und in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen.[3] Ein belegmäßiger Abnehmernachweis (Rz. 395ff.) wird nur in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Ort der Lieferung

Rz. 51 Die Ausfuhrlieferung muss im Inland bewirkt werden. Lieferungen, die im Ausland ausgeführt werden, sind nicht steuerbar (z. B. Verbringen von Gegenständen ins Drittlandsgebiet, um sie dort zu verkaufen). Der Ort der Lieferung richtet sich nach § 3 Abs. 6 bis 8 UStG. Diese Bestimmungen finden jedoch nur Anwendung, soweit nicht die Sonderregelungen für Lieferungen von G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 18 Unionsrechtliche Grundlage von § 6 UStG sind die Art. 146 Abs. 1 Buchst. a und b und Art. 147 MwStSystRL. Nach Art. 146 Abs. 1 Buchst. a und b MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten unter den Bedingungen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Steuerbefreiung sowie zur Verhütung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Anpassung des Umsatzsteuerrechts an die 6. EG-Richtlinie führte im Wesentlichen zu folgenden Neuregelungen im § 6 UStG 1980: Für die Erlangung der Steuerbefreiung ist nicht mehr für sämtliche Ausfuhrlieferungen Voraussetzung, dass diese an einen ausländischen Abnehmer erfolgen. Diese Änderung beruhte auf Art. 15 der 6. EG-Richtlinie (nunmehr Art. 146 Abs. 1 Buchst. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 3.7 Exkurs: Abbildung steuerlicher Nebenleistungen, Steuerbußen und Steuerstrafen

Rz. 107 § 3 Abs. 4 AO regelt abschließend den Umfang steuerlicher Nebenleistungen. Zu den steuerlichen Nebenleistungen zählen Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2c AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 und 4a AO, Mitwirkungsverzögerungsgeld, einschl. Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a Abs. 2 und 3 AO), Zinsen (§§ 233–237 AO) und Zinsen n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedeutung der Mitteilung de... / 1. Gesetzesänderungen zum 1.1.2020 als Reaktion auf EuGH-Rechtsprechung

Die Anforderungen an eine innergemeinschaftliche Lieferung nach Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL wurden zum 1.1.2020 durch den eingefügten Buchstabe b) um zwei zusätzliche Aspekte ergänzt. Denn nach den Änderungen durch die sog. Quick Fixes erfordert eine innergemeinschaftliche Lieferung nicht nur, dass der Abnehmer bereits im Zeitpunkt der Lieferung für Mehrwertsteuerzwecke in ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen; Konkretisierung der Vorgaben nach der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH: Die mit BMF-Schr. v. 25.6.2020 hinsichtlich des Nachweises der Ausfuhrlieferungen durch andere geeignete Belege umgesetzte sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH (EuGH, Urt. v. 8.11.2018 – C-495/17 – Cartrans Spedit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.4.3 Sonstige Folgen

Rz. 17 Die Pflicht zur Abgabe der Drittschuldnererklärung ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht im Steuerpflichtverhältnis. Die Abgabe einer unrichtigen Drittschuldnererklärung bzw. die Nichtabgabe kann bei vorsätzlichem oder leichtfertigem Verhalten des Drittschuldners als Steuerhinterziehung[1] bzw. als leichtfertige Steuerverkürzung[2] zugunsten des Schuldners geahndet w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.7.2 Klauseln zugunsten des Gläubigers (§ 850f Abs. 2, 3 ZPO)

Rz. 39 § 850f Abs. 2 ZPO bestimmt, dass dem Schuldner weniger als der nach § 850c ZPO berechnete Betrag selbst verbleiben kann, wenn wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung vollstreckt wird. Dies betrifft jedoch nur Forderungen aus den §§ 823ff. BGB. Steuerforderungen aus einer Steuerhinterziehung u. Ä. stellen nämlich keine unerlaubte Han...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.9 (Steuer-)Strafrecht bei Kryptowerten

Gem. § 150 Abs. 2 AO müssen die Angaben in der Steuererklärung, also auch die Deklaration von Gewinnen oder Einnahmen aus Kryptowerten, wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden. Dies bedeutet z. B., dass die Anzeigepflichten von privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 Satz1 Nr. 2 EStG erfüllt werden müssen, wenn Einnahmen aus Kryptowerten vorlie...mehr