Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Anagnostopoulos, Ne bis in idem in der Europäischen Union: Offene Fragen, in FS Hassemer, 2010, S. 1121 ff.; Bender, Der Transitschmuggel im europäischen ne bis in idem (Anm. zu BGH, StV 2008, 506), wistra 2009, 176; Beyer, Verbot der Doppelverfolgung im Steuerstrafverfahren, AO-StB 2013, 129; Brockhaus, Geltung des ne bis in idem Grundsatzes beim EU-Haftbefehl, StRR 2010, 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Fernwirkung

Rz. 1053 [Autor/Stand] Ob ein strafprozessuales BVV eine Fernwirkung dergestalt entfaltet, dass davon auch mittelbare, erst aufgrund der unverwertbaren Beweiserhebung bekannt gewordene Beweismittel erfasst sind, ist äußerst umstritten und wird hauptsächlich bei Verstößen gegen die strafprozessualen Belehrungspflichten diskutiert. Speziell zum Steuerstrafrecht s. § 393 Rz. 17...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Beschleunigungsgebot

Rz. 528 [Autor/Stand] Ermittlungsbehörden und Gerichte haben nach st. Rspr. des BVerfG [2] und des EGMR [3] gerade in Haftsachen das Beschleunigungsgebot zu beachten (grundlegend zu den Rechtsfolgen einer rechtsstaats- und konventionswidrigen Verfahrensverzögerung s. Rz. 1373 ff., 872 ff.). Danach kann bei vermeidbaren Verfahrensverzögerungen allein die Schwere der Tat nach lä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Durchsuchungsobjekte

Rz. 250 [Autor/Stand] Durchsuchungsgegenstände können sowohl beim Verdächtigen als auch beim Unverdächtigen sein: die Wohnung oder andere Räume, Sachen, die ihm gehören, die Person. Rz. 251 [Autor/Stand] Die Hausdurchsuchung erstreckt sich auf Wohnung und Räume sowie jedes andere befriedete Besitztum (vgl. § 104 Abs. 1, § 105 Abs. 2 StPO). In aller Regel werden von der FinB und ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Durchsuchung und Beschlagnahme beim Strafverteidiger

Rz. 995 [Autor/Stand] Richtet sich die Durchsuchung und Beschlagnahme oder Abhörmaßnahmen gegen den Verteidiger oder Rechtsanwalt, so sind insb. durch die Berufsausübungsfreiheit verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt (s. ausführlich Rz. 955 ff. m.w.N.). Aus dem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss muss klar hervorgehen, ob der Verteidiger oder Rechtsanwalt als Beschuldi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Allgemein: Bisle, Der Steuerfahnder als Zeuge in der Hauptverhandlung, PStR 2013, 70; Buck, Das Geschäftsgeheimnis und sein neuer eigenständiger Schutz, jM 2020, 59; Christ, Zeugnisverweigerungsrechte und Schweigepflicht der steuerberatenden Berufe, INF 2003, 36; Frank, Der Finanzbeamte als Zeuge vor dem Strafrichter in Steuerstrafsachen, StW 2010, 95; Glashoff/Rohls, Der st...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] § 385 Abs. 1 AO bildet das verfahrensrechtliche Gegenstück zur materiell-rechtlichen Vorschrift des § 369 Abs. 2 AO. Die Vorschrift enthält eine Generalverweisung auf die allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren und bringt damit zum Ausdruck, dass die AO für das formelle Steuerstrafrecht keine abschließenden, sondern nur einige ergänzende Regelungen tr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / j) Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 1279 [Autor/Stand] Durch § 257c StPO ist festgestellt, dass außerhalb dieser Regelung getroffene informelle Absprachen unzulässig sind und sie keine Bindungswirkung (s. dazu Rz. 1269) entfalten (zu der Grundsatzentscheidung des BVerfG vom 19.3.2013 s. Rz. 1238)[2]. Scheitern Verständigungsgespräche, sind vom Gericht eingegangene "einseitige Verpflichtungen" gegenüber dem ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Brenner, Die Voraussetzungen des Haftbefehls im Steuerstrafverfahren, DStZ/A 1974, 7; Burhoff, Verdunkelungsgefahr bei Steuerhinterziehung und/oder Wirtschaftsdelikt, PStR 2002, 76; Burhoff, Untersuchungshaft des Beschuldigten, PStR 2002, 272; Burhoff, Untersuchungshaft – So optimieren Sie die Verteidi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zuständigkeitsabgrenzung zwischen StA und FinB

Rz. 65 [Autor/Stand] Tabelle 1: Ermittlungstätigkeit nach der StPO Rz. 66 [Autor/Stand] Tabelle 2: Ermittlungstätigkeit nach der AO Rz. 67 [Autor/Stand] Während bei allgemeinen Straftaten das Ermittlungsverfahren ausschließlich in den Händen der StA liegt, steht bei Steuerstraftaten aus Gründen der Verfahrensökonomie und im Hinblick auf die besondere Sachkunde der Finanzverwal...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Aussetzung der Hauptverhandlung

Rz. 738 [Autor/Stand] Die Aussetzung der Hauptverhandlung soll erst in Erwägung gezogen werden, wenn eine Unterbrechung nach § 229 StPO nicht genügt. Sie wird vom Gericht, nicht nur vom Vorsitzenden, beschlossen und hat zur Folge, dass die Hauptverhandlung völlig neu durchgeführt wird. Eine Aussetzung ist nötig, wenn sich neue Umstände ergeben, welche die Anwendung eines schw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Beukelmann, Sicherung von Verkehrsdaten – Quick-Freeze, NJW-Spezial 2024, 312; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Online-Durchsuc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Strafprozessuale Verwertungsverbote

Rz. 1045 [Autor/Stand] Ziel jedes Strafprozesses ist es, die Wahrheit zu erforschen, doch verbietet es sich aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit, diese Wahrheitserforschung "um jeden Preis zu betreiben"[2]. So kann das staatliche Interesse an der Aufklärung von Straftaten hinter anderen (übergeordneten) Interessen zurücktreten[3]. Der Verhinderung einer derart uneingeschränkt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Durchsuchung der Beraterkanzlei

Rz. 952 [Autor/Stand] Auch Kanzleiräume und damit die räumliche Sphäre der Berufsausübung unterfallen nach st. Rspr. des BVerfG dem Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). Der besondere Schutz von Berufsgeheimnisträgern gebietet bei der Anordnung der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei die besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Abgrenzung zum Datenzugriff durch die Außenprüfung

Rz. 263 [Autor/Stand] Der sog. Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO gibt der Finanzverwaltung die Möglichkeit, die im Rahmen einer Außenprüfung vorzulegenden Unterlagen über die Hard- und Software des Datenverarbeitungssystems des Steuerpflichtigen einzusehen, zu nutzen, Daten auszuwerten oder sich auswerten bzw. übertragen oder in Form eines Datenträgers aushändigen zu lassen....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bauwens, Beschlagnahme von Buchführungsunterlagen beim Steuerberater, wistra 1985, 179; Bauwens, Schutz der Mandantenakten bei Durchsuchungen in der Kanzlei des Steuerberaters, wistra 1988, 100; Beyer, Beschlagnahme bei einem Berufsträger ohne vorheriges Herausgabeverlangen ist unverhältnismäßig – Durchsuchung der Kanzleiräume eines Steuerberaters, NWB 2013, 2497; Birmanns, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien

Rz. 262 [Autor/Stand] Macht die Durchsuchung die Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien erforderlich, so sind dazu neben der selbständig ermittelnden FinB (§ 110 Abs. 1 StPO , §§ 386, 399 Abs. 1 AO) auch die Steufa (§ 404 Abs. 2 AO,[2] s. Rz. 262.3) sowie Ermittlungspersonen der StA auf deren An ordnung berechtigt[3] (s. dazu im Einzelnen § 404 Rz. 311, 313...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Online-Durchsuchung (§ 100b StPO) und Akustische Wohnraumüberwachung (§ 100c StPO)

Rz. 428 [Autor/Stand] Durch die StPO-Reform 2017[2] zum 24.8.2017 wurde neben der sog. Quellen-TKÜ in § 100a Abs. 1 Satz 2, 3 StPO (s. Rz. 403 f.) die Online-Durchsuchung in § 100b StPO und § 49 BKAG eingeführt.[3] Sie ermöglicht den Zugriff auf sämtliche Daten (auch E-Mail-Kontakte) auf dem Gerät und eine Live-Überwachung, sofern der Verdacht einer besonders schweren Katalo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verdeckter Ermittler/V-Person/Tatprovokation

Rz. 443 [Autor/Stand] Verdeckte Ermittler (§§ 110a ff. StPO) sind Beamte des Polizeidienstes, die unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermitteln und unter dieser Legende auch am Rechtsverkehr teilnehmen dürfen (§ 110a Abs. 2 StPO). Rz. 443.1 [Autor/Stand] Der Einsatz verdeckter Ermittler ist im Zusammenhang mit der bandenmäßigen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Einzelheiten der Durchführung

Rz. 287 [Autor/Stand] Die richterliche Durchsuchungsanordnung ist der StA bzw. der FinB zu übergeben (§ 36 Abs. 2 StPO, §§ 386, 399 Abs. 1 AO), die regelmäßig die Steufa mit der Ausführung der Durchsuchung beauftragt. Von dem richterlichen Durchsuchungsbeschluss muss die FinB (StA) keinen Gebrauch machen; erst recht kann sie seine Vollziehung hinausschieben.[2] Die Vollstrec...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Verzögerungsrüge und Entschädigungsklage

Rz. 875 [Autor/Stand] Durch das "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" vom 24.11.2011[2] wurde ein gesetzlicher Anspruch auf Ausgleich der materiellen und immateriellen Nachteile geschaffen, die ein Betroffener infolge der Überlänge eines gerichtlichen Verfahrens erleidet. Der Gesetzgeber kam damit der Forder...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Strafbefehlsantrag

Rz. 586 [Autor/Stand] Wie die Praxis zeigt, sind viele Vergehen auf steuerstrafrechtlichem Gebiet so geartet, dass ihre Ahndung im Wege des Strafbefehlsverfahrens erfolgen kann (s. dazu auch Nr. 84–88 AStBV (St) 2025, s. AStBV Rz. 84 ff.). Im Hinblick auf die überragende Bedeutung, die der Strafbefehl im steuerstrafrechtlichen Alltag spielt, wird das Strafbefehlsverfahren in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Absehen von Strafverfolgung gem. § 398a AO

Rz. 573 [Autor/Stand] Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen dieser Verfahrenseinstellung sind bei § 398a AO dargestellt. Nach der Neufassung der Vorschrift aufgrund des AO-ÄndG[2] zum 1.1.2015 ist zum einen der Anwendungsbereich des § 398a AO auf Hinterziehungsbeträge über 25.000 EUR erweitert worden (vgl. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO). Statt des vorherigen Strafzuschlags i.H....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Rz. 1034 [Autor/Stand] Im Zuge von Korruptionsskandalen[2] und jüngst der Aufarbeitung des sog. Diesel-Skandals[3] (s. dazu näher Rz. 955) sind sog. unternehmensinterne (Vor-)Ermittlungen ("Internal Investigations"), die Unternehmen im Rahmen der pflichtgemäßen Compliance zur Aufklärung von Fehlverhalten bei ihren Mitarbeitern vornehmen[4], verstärkt in den Blickpunkt von Rs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Zum Verfahren

Rz. 908 [Autor/Stand] Die Verfassungsbeschwerde bedarf zunächst der Annahme (§ 93a Abs. 1 BVerfGG). Es findet eine Vorprüfung durch eine aus drei Richtern bestehenden Kammer statt.[2] Sie ist nur anzunehmen, soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG) oder wenn es zur Durchseztung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die Berichtigungspflicht

Rz. 40 Gem. § 18b S. 5 und 6 UStG ist der Unternehmer dazu verpflichtet, die ursprünglichen USt-Voranmeldungen und/oder USt-Jahreserklärungen unverzüglich zu berichtigen, wenn er nachträglich feststellt, dass seine Angaben zu seinen Umsätzen i. S. d. § 18b S. 1 UStG unzutreffend sind. Als "unverzüglich" kann hier wohl entsprechend § 18a Abs. 10 UStG ein Zeitraum von einem Mo...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / 1. Steuerzuwiderhandlung

Die Haftung des Vertretenen für den Fall, dass die Vertreter i.S.d. §§ 34 und 35 AO bei Ausübung ihrer Obliegenheiten eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) begehen oder an einer Steuerhinterziehung als Anstifter oder Gehilfe (§§ 26, 27 StGB) teilnehmen und hierdurch Steuerschuldner oder Haftende werden, erfolgt über § 70 AO. ...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / 3. Verfügungsberechtigte

Als Verfügungsberechtigter gilt eine Person, die ohne die Funktion eines gesetzlichen Vertreters zu haben, nach dem Gesamtbild der Verhältnisse rechtlich und wirtschaftlich über Mittel, die einem anderen gehören, verfügen kann und nach außen als Verfügungsberechtigter auftritt (BFH v. 13.3.2003 – VII R 46/02, BStBl. II 2003, 556). Eine rechtliche Verfügungsmacht besteht auch...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / IV. Ausschluss der Haftung

§ 70 AO ist nicht anzuwenden bei Taten gesetzlicher Vertreter natürlicher Personen, wenn diese aus der Tat des Vertreters keinen Vermögensvorteil erlangt haben. Dabei ist nur auf die unmittelbaren Auswirkungen der Tat abzustellen; hypothetische Verfahrensabläufe sind nicht zu berücksichtigen (BFH v. 31.1.1989 – VII R 77/86, BStBl. II 1989, 442). Der Begriff "Vermögensvorteil"...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / 3. Festsetzungsverjährung

Die Festsetzungsfrist für einen Haftungsbescheid beträgt gem. § 191 Abs. 3 Satz 2 AO grundsätzlich vier Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Tatbestand verwirklicht wurde, an den das Gesetz die Haftungsfolge knüpft. Ist die Steuer, für die gehaftet wird, noch nicht festgesetzt, so endet die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf der für die Steuerfestsetz...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / VI. Fazit

Die Haftung nach § 70 AO basiert jeweils auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter und Verfügungsberechtigten, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen muss und beim Vertretenen selbst oder einer dritten Person zu einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung führt. Weitere Voraussetzung ist, dass dem Vertretenen dadurch e...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / 4. Im Rahmen ihrer Obliegenheiten

Die Steuerverfehlungen müssen die vorgenannten Personen im Rahmen ihrer Obliegenheiten begangen haben. Das bedeutet, dass sie aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen steuerliche Pflichten des Vertretenen zu erfüllen hatten. Zu diesen steuerlichen Pflichten gehören jedoch nicht nur die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen sowie die Einbehaltung und Ab...mehr

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Schadensersatz bei Fehlern ... / Entscheidung

Das OLG Hamburg gab dem Mandanten Recht. Es stellte klar, dass der Mandant keinen eigenen Fehler begangen hatte, sondern sich auf die Beratung seines Steuerberaters verlassen durfte. Auch wenn er Jurist ist, kann von ihm keine spezielle steuerliche Fachkenntnis erwartet werden. Der Steuerberater hätte den Mandanten ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Angabe des Übergangsg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.8 Entgegennahme und Weiterleitung von Meldungen und Auswertungen im Rahmen eines automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten in Steuersachen – Common Reporting Standards (Nr. 5b)

Rz. 11 Mit dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) v. 21.12.2015[1] wurden die Gemeinsamen Meldestandards (Common Reporting Standards) für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen mit Mitgliedstaaten der EU aufgrund der geänderten EU-Amtshilferichtlinie [2] sowie mit Drittstaat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.5.6 Erhebliche Bedeutung (Nr. 3)

Rz. 49 Die Fälle von erheblicher Bedeutung werden sich sehr oft länderübergreifend oder gerade im internationalen Bereich abspielen.[1] Soweit aber ein landesinterner Fall verbleibt, der etwa die Anforderungen des besonders schweren Falles einer Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO zu erfüllen geeignet ist, sollen auch insoweit Muster und eventuelle weitere Verbind...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 5 Normkritik

Rz. 78 Die Fassung der Norm ist unübersichtlich und bedarf einschränkender Auslegung. Dies führt aber nicht zur Unbestimmtheit der Norm oder zu ihrer Verfassungswidrigkeit. Eine Behebung verbleibender Bestimmtheitsmängel durch verfassungskonforme Auslegung der Norm ist jedenfalls möglich (Rz. 26), da der Regelungskern der Norm deutlich den Zweck erkennen lässt, dem die Regel...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Steuerhinterzieher (§ 71 AO)

Rz. 177 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Wer Steuerhinterziehung (§ 370 AO; > Straf- und Bußgeldverfahren) und nicht nur leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Hinterziehungszinsen iSd § 235 AO. Die Haftung nach § 71 AO erfasst neben dem ArbG a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zeitliche Grenzen der Lohnsteuer-Haftung

Rz. 231 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grundregel: Ein Haftungsbescheid kann ergehen, wenn der Haftungsanspruch entstanden ist (> Rz 28) und solange er weder erloschen (zu Einzelheiten > Rz 32) noch verjährt ist. Zur Entstehung > Rz 28–30, > Rz 55 ff; zur Verjährung > Rz 235. Rz. 232 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine weitere zeitliche Begrenzung ergibt sich aus der Akzessorietät de...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Grenzen der Verschuldenshaftung

Rz. 160 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat der gesetzliche Vertreter usw (> Rz 155) die Löhne im Vertrauen darauf ungekürzt ausgezahlt, er könne Steuerrückstände nach Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten ausgleichen, so ist er damit bewusst das Haftungsrisiko eingegangen. Ist jedoch erst zwischen den Zeitpunkten der Lohnzahlung und der Fälligkeit der Steuerabzüge eine unvorhe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Zur Akzessorietät des Haftungsanspruchs

Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 "Haften" bedeutet bei § 42d EStG eine besondere Art des Einstehenmüssens für die ordnungsgemäße Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der LSt. Sie erklärt sich aus der erweiterten öffentlichen Dienstleistungspflicht des ArbG bei der Mitwirkung an steuerlichen Aufgaben (so BVerfG 19, 226 [240; Rz 40] vom ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Umfang der Haftung

Rz. 170 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein gesetzlicher Vertreter iSv > Rz 155 haftet neben dem von ihm vertretenen ArbG und ggf neben anderen Haftungsschuldnern (> Rz 167) "soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) [...] nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund g...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Begründung – auch zur Ermessensausübung –

Rz. 200 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid ist schriftlich zu begründen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (§ 121 Abs 1 AO). Besonders der Sachverhalt, der zur Haftung des ArbG führt, ist darzustellen; ebenso die den > Verwaltungsakt rechtfertigenden Gesetzesvorschriften (EFG 2002, 374). Außerdem muss – schon damit der ArbG die von ihm nacherhob...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Gesetzliche Haftungsausschlüsse für den Arbeitgeber

Rz. 55 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 § 42d Abs 2 EStG schließt eine Haftung des ArbG in bestimmten Fällen überhaupt aus. Der ArbG kann hier selbst dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die LSt beim ArbN (dem > Steuerschuldner) nicht nacherhoben werden kann. Folgende Fallgruppen sind zu unterscheiden (wobei einigen Tatbeständen nur deklaratorische Bedeutung zukommt, da de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Sonstige Hinweise zum Haftungsbescheid

Rz. 210 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid muss vom zuständigen Vertreter des FA unterschrieben sein, denn es handelt sich nicht um einen formularmäßigen Bescheid (§ 119 Abs 3 AO). Das Fehlen der Unterschrift macht den Bescheid aber nicht rechtswidrig (BFH 144, 240 = BStBl 1986 II, 169). Rz. 211 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Haftungsbescheid kann nur in den Gren...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / 1. Geldwäsche

Rz. 3 § 1 Abs. 1 GwG definiert Geldwäsche i. S. d. GwG als "Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs". Als Geldwäsche wird in § 261 Abs. 1 und 2 Strafgesetzbuch (StGB) zum einen eine Handlung bezeichnet, die darauf abzielt, die wahre Herkunft illegaler, d. h. aus Straftaten (sog. Vortaten der Geldwäsche) stammender Gelder oder anderer Vermögensgegenstände zu verschleiern ode...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / bb) Ausnahme von der Meldepflicht

Rz. 163 Eine Pflicht zur Verdachtsmeldung besteht für Steuerberater – Gleiches gilt auch für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer – dann nicht, wenn sich der meldepflichtige Sachverhalt auf Informationen bezieht, die der Steuerberater im Rahmen von Tätigkeiten der Rechtsberatung oder Prozessvertretung erhalten hat (§ 43 Abs. 2 Satz 1 GwG). Die Tätigkeit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4 Erfordernis des Berechtigten Interesses an baldiger Feststellung (Abs. 1 2. Hs.)

Rz. 19 Der Kläger muss – im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung – ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts haben (sog. besonderes Feststellungsinteresse). Für ein berechtigtes Interesse genügt nach ständiger Rechtsprechung jedes konkrete, vernünftige...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 12): Einz... / [Ohne Titel]

Dr. Christian Bertrand, RA/FASt[*] In Teil 11 unserer Beitragsreihe "Krypto 2 Go" (Bertrand/Odinius, EStB 2025, 432) haben wir die aktuelle Strafverfolgungspraxis der nordrhein-westfälischen Steuerfahndung beim Kampf gegen Steuerhinterziehung bei Gewinnen durch den Verkauf von Kryptowährungen skizziert. Insbesondere in älteren Jahren lohnt sich die sorgfältige Prüfung, ob dem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.5 Strafverfahren

Rz. 35 Es besteht kein verfahrensrechtlicher Vorrang eines Strafverfahrens gegenüber dem Verfahren der Steuerfestsetzung.[1] Daher ist der Ausgang eines anhängigen Strafverfahrens auch nicht vorgreiflich für ein wegen des gleichen Vorgangs anhängiges finanzgerichtliches Verfahren.[2] Die FG haben nach § 76 FGO eine selbständige Amtsermittlungspflicht und sind daher auch nich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit beschlossen

Die Baubranche hat es immer häufiger mit organisierter Kriminalität zu tun – ein Gesetz soll jetzt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stärken. Die Einheit des Zolls klärt unter anderem Verstöße gegen faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen auf. Die Höhe des Gesamtschadens durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wird in der Jahresbilanz 2024 des Zolls auf 766 Mio...mehr