Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorlage an das EuG zu Dreie... / 1. Vorlageverfahren

Reihengeschäfte stellen mehrere aufeinander folgende Lieferungen im umsatzsteuerlichen Sinne dar, bei denen der Gegenstand der Lieferung(en) unmittelbar vom ersten Unternehmer in der Kette an den letzten Abnehmer geliefert wird (§ 3 Abs. 6a UStG, Art. 36a MwSt SystRL). Für sog. "innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte" mit grenzüberschreitenden Lieferungen in der EU mit dre...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 8 Von der Abgeltungsteuer nicht erfasste Einkünfte

Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer → Anlage KAP Zeilen 18–26 Hat der Steuerpflichtige Einnahmen nach § 20 EStG bezogen, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen (z. B. ausländische Kapitalerträge), müssen diese in der Anlage KAP im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erklärt werden. Auf diese Einkünfte wird aber nicht die tarifliche ESt angewandt, sondern der Steuersatz, ...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1 Digitalisierung – Finanzamt 4.0

Digitalisierung beim Finanzamt Auch in der Finanzverwaltung stehen die automationsgestützte Bearbeitung durch verstärkten IT-Einsatz mit dem Ziel der Kostenersparnis (weniger Personal) und einer schnelleren Bearbeitung im Vordergrund. Gleichzeitig soll eine effizientere Bearbeitung erfolgen, indem fehleranfällige Sachverhalte – insbesondere bei großer steuerlicher Auswirkung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Anlage V

Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. Lage des Grundstücks → Zeilen 4–9 Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke vermietet, muss er für jedes dieser Gr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 wurde u. a. § 22f neu in das UStG eingefügt.[1] Entgegen seiner vielversprechenden Überschrift enthielt das vorgenannte Steueränderungsgesetz eine Fülle von steuerlichen Änderungen quer durch das Steuerrecht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Exkurs: Nachweis durch Bescheinigung über die steuerliche Erfassung

Rz. 42 In der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung des § 22f UStG (Rz. 4) musste der damals noch so bezeichnete Plattformbetreiber im Besitz eine Bescheinigung über die steuerliche Erfassung der auf seiner Plattform tätigen ausländischen Unternehmer sein. Wegen der u. U. weiterhin bestehenden Bedeutung dieser Regelung für Sachverhalte aus den "Altjahren" sollen die dazu gelte...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.4 Zusammengefasster Nachforderungs- und Haftungsbescheid

Das Finanzamt kann den Nachforderungs- mit dem Haftungsbescheid zusammenfassen, wenn der Arbeitgeber gleichzeitig als Haftungsschuldner in Anspruch genommen wird. Dabei muss die pauschale Lohnsteuer gesondert ausgewiesen werden. Für den Nachforderungsbescheid tritt wie beim Haftungsbescheid eine Änderungssperre ein.[1] Das bedeutet, dass für denselben Zeitraum wegen eines and...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.1 Erlass eines Haftungsbescheids

Wird der Arbeitgeber für zu wenig erhobene Lohnsteuer haftungsweise in Anspruch genommen, erteilt ihm das Finanzamt einen Haftungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Erläuterung der Steuerfestsetzung. Auf einen schriftlichen Haftungsbescheid verzichtet das Finanzamt, soweit der Arbeitgeber die einzubehaltende Lohnsteuer angemeldet hat oder nach Abschluss einer Lohnsteuer...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.6 Kein Bescheid bei schriftlicher Zahlungsanerkenntnis

Ein Haftungsbescheid oder ein Nachforderungsbescheid ergeht nicht, wenn der Arbeitgeber seine Zahlungsverpflichtung für die aufgrund einer Lohnsteuer-Außenprüfung nachzufordernden Beträge schriftlich anerkennt.[1] Ein solches Anerkenntnis steht einer Steueranmeldung und damit einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich.[2] Allerdings muss das Finanzamt...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.3.2 Anrufungsauskunft

Ebenso scheidet die Haftung aus, wenn der Arbeitgeber eine Anrufungsauskunft eingeholt hat und er danach verfahren ist. Das Betriebsstättenfinanzamt ist im Lohnsteuer-Abzugsverfahren an seine Auskunft gebunden, soweit der Arbeitgeber den zu beurteilenden Sachverhalt zutreffend dargestellt hat. Eine Nacherhebung der Lohnsteuer ist in diesem Fall auch dann nicht zulässig, wenn ...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 7 Steuerhinterziehung über 25.000 EUR gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO

Neuer Sperrgrund ist für Selbstanzeigen ab dem 1.1.2015, dass einer der in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis 5 genannten besonders schweren Fälle vorliegt (§ 370 Abs. 2 Nr. 4 AO). Praxis-Beispiel Bande A, B und C hinterziehen als Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Steuerhinterziehungen verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchssteuern (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO). Eheleu...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.7 Steuerhinterziehung über 25.000 EUR gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO

Die Selbstanzeige gem. § 371 AO ist für Selbstanzeigen ab 1.1.2015 ausgeschlossen, wenn der Steuervorteil (verkürzte Steuer) einen Betrag von 25.000 EUR je Tat übersteigt (zuvor lag die Schwelle bei 50.000 EUR). Dies ist eine Freigrenze und kein Freibetrag. Nicht geklärt ist, ob mit dem Begriff der "Tat" der materiell-rechtliche Tatbegriff (also der jeweilige Veranlagungszei...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 2 Was ist eine Selbstanzeige?

Eine Selbstanzeige ist eine Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen, die bei vorsätzlicher Hinterziehung als persönlicher Strafaufhebungsgrund der Strafbefreiung hinsichtlich des Tatbestandes der Steuerhinterziehung dient (§ 371 AO). Bei leichtfertiger Hinterziehung (grobe Fahrlässigkeit) wirkt eine Selbstanzeige bußgeldbefreiend (§ 378 Abs. 3 AO). Achtung Reichweite der Selbst...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 3 Regelungen zum 3.5.2011 aufgrund des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes

Nach der alten Regelung vor dem 3.5.2011 waren sog. Teilselbstanzeigen zulässig, d. h. der Steuerpflichtige konnte Strafbefreiung auch für die bloße Nacherklärung bestimmter Jahre erlangen. Der BGH[1] hat jedoch seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass Teilselbstanzeigen ausgeschlossen seien. Diese Rechtsprechung mündete in eine entsprechende Gesetzesänderung. Die Reg...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.1 Vollständigkeitsgebot gem. § 371 Abs. 1 AO

Wegen des Vollständigkeitsgebots des § 371 Abs. 1 AO ist das nächste Ziel der Beratung, die nachzuerklärenden Besteuerungsgrundlagen so konkret und vollständig wie möglich zu ermitteln. Die Nacherklärung muss dieselben Anforderungen erfüllen, denen der Mandant bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner steuerrechtlichen Offenbarungspflichten schon früher hätte genügen müssen. Er m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 223 Nachfes... / 4 Feststellungsverjährung

Rz. 33 Nach § 181 Abs. 1 S. 1 AO gelten für Nachfeststellungen die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß. Hierzu gehören insbesondere auch die Regelungen zur Feststellungsverjährung nach §§ 169 AO ff. Infolgedessen kann für einen Nachfeststellungszeitpunkt bereits Feststellungsverjährung eingetreten sein. Eine Nachfeststellung kann jedoch gem. § 181 Abs...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 1.1 Besondere Berufsträger

Ist der Mandant ein Berufsträger i. S. d. § 3 ff StBerG oder ein Beamter, so droht trotz wirksamer Selbstanzeige u. U. eine Mitteilung des Sachverhalts an die zuständige Berufskammer (§ 10 StBerG) bzw. an den Dienstherrn des Beamten (§ 49 Abs. 3, Abs. 2 Nr. 2 BeamtenstatusG), wenn zu erwarten ist, dass eine berufsrechtliche Ahndung wegen der Steuerhinterziehung folgen könnte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3.1 Finanzielle Eingliederung juristischer Personen

Rz. 217 Nach der bisherigen nationalen Rechtsprechung liegt die finanzielle Eingliederung einer juristischen Person dann vor, wenn der Organträger im Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft ist, die es ihm ermöglicht, Beschlüsse in der Organgesellschaft durchzusetzen.[1] Soweit die Stimmrechte den Beteiligungsverhältnissen entsprechen, ist die fina...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 8 Absehen von der Strafverfolgung gem. § 398 a AO

Ist die Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO allein wegen Überschreitens der 25.000 EUR-Schwelle ausgeschlossen, so kann der Täter freiwillig die Regelung des § 398 a AO in Anspruch nehmen. Hierzu muss er die Steuern nachzahlen und innerhalb einer angemessenen Frist einen Zuschlag auf die hinterzogene Steuerschuld sowie Hinterziehungs- bzw. Nachzahlungszinsen zahlen. Dan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Entwicklung der Organschaft

Rz. 175 Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht hat eine lange historische Entwicklung. Ursprünglich insbesondere durch die Rechtsprechung des RFH entwickelt, fand die Organschaft im Jahr 1934 Eingang in das UStG. Seit diesem Zeitpunkt ist die Organschaft – in unterschiedlicher Ausprägung – im deutschen Umsatzsteuerrecht verankert. Rz. 176 Die Organschaft hatte in dem vor 1968 g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.6 Berücksichtigung speziell steuerlicher Gesichtspunkte

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Unternehmereinheit im Umsatzsteuerrecht

Rz. 363 Die Betriebe verschiedener Unternehmer können kein einheitliches Unternehmen darstellen. So kann eine Zusammenfassung mehrerer Betriebe zu einem einheitlichen Unternehmen nur dann infrage kommen, wenn diese Betriebe von demselben Rechtsträger unterhalten werden. Zu beachten ist dabei, dass Personengesellschaften jeweils als eigene Rechtsträger anzusehen sind, sodass ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.6 Entdeckung der Tat gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO

Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn die Tat entdeckt ist und der Steuerpflichtige dies wusste oder hätte erkennen können. Im Einzelfall kann es durchaus zweifelhaft sein, ob eine Steuerstraftat tatsächlich schon entdeckt ist oder die Behörde lediglich Vermutungen anstellt. Die Einzelheiten sind umstritten. Jedenfalls muss die Behörde nachweisen, dass sie im Zeitpunkt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Eingliederung von Personenzusammenschlüssen

Rz. 71 In ein anderes Unternehmen können nicht nur Einzelpersonen weisungsgebunden eingegliedert werden; nach der ausdrücklichen Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG kann auch ein Personenzusammenschluss weisungsgebunden eingegliedert sein. Grundsätzlich können damit unter diese Vorschrift die folgenden Personenzusammenschlüsse fallen, wie Gesellschaften des bürgerlichen Rechts...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 1 Mandantengespräch

Angesichts des Vollständigkeitsgebots des § 371 AO ist die Sachverhaltsermittlung (betroffene Einkünfte und beteiligte Steuerpflichtige) besonders wichtig. Die Praxis zeigt, dass nicht selten mehrere Gespräche stattfinden sollten, weil den Mandanten erst schrittweise alte Sachverhalte wieder einfallen oder Recherchen hierzu erforderlich sind. Ab und zu rufen Mandanten auch n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 4 Grenzgänger

Die sich am OECD-Musterabkommen orientierenden abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der einzelnen Länder besagen, dass sich die Besteuerung des Arbeitslohns nach dem Arbeitsortprinzip orientiert, also dem jeweiligen Tätigkeitsstaat obliegt. Dies gilt grundsätzlich auch für Grenzgänger . Das sind Arbeitnehmer, die im Grenzgebiet des einen Staats arbeiten und im Gr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 4 Regelungen zum 1.1.2015

Für Selbstanzeigen, die nach dem 31.12.2014 abgegeben werden, gelten neue gesetzliche Regelungen. Hierbei ist es zu Verschärfungen als auch zu Erleichterung gekommen. Eine differenzierte zeitliche Anwendungsregelung für die Neuregelung zum 1.1.2015 hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Gerichtlich ungeklärt ist, ob die Erleichterungen nach dem Prinzip der mildesten Regelung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 4.2 Täterschaft oder Teilnahme

Steuerhinterziehung kann von jedermann begangen werden, also auch durch den Geschäftsführer, obwohl er selbst nicht der Steuerpflichtige ist. Eine täterschaftliche Steuerhinterziehung durch den Geschäftsführer setzt voraus, dass dieser als Täter mit Täterwillen und Tatherrschaft gegenüber dem Finanzamt handelte. Für Beihilfe genügen hingegen "Rat & Tat" in jeder Form. Hierfür...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerstrafverfahren – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Ein Steuerstrafverfahren beginnt mit der Ermittlung gegen den Steuerpflichtigen wegen eines begründeten Verdachts einer Steuerhinterziehung. Zuständig sind bei den Finanzbehörden die Bußgeld- und Strafsachenstellen. Der Beschuldigte erfährt von dem Ermittlungsverfahren durch Bekanntgabe und Ladung zur Vernehmung oder mittels einer Durchsuchung in seinen Geschäfts-/P...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 4.1 Grundlagen

Nach § 370 Abgabenordnung (AO) wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer den Finanzbehörden gegenüber insbesondere unrichtige steuerliche Angaben macht oder erforderliche steuerliche Angaben unterlässt und hierdurch Steuern verkürzt. Die Verkürzung kann darin bestehen, dass zu wenig Steuern festgesetzt werden, oder auch darin, dass die Steuern ni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.4 Anteilige Tilgung

Wenn die Zahlungsmittel der GmbH nicht mehr genügen, um sämtliche Verpflichtungen der GmbH zu erfüllen, muss der Geschäftsführer alle Gläubiger der GmbH im gleichen Umfang befriedigen (Grundsatz der anteiligen Tilgung). Sollte der Geschäftsführer andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt bevorzugen, geht er ein Haftungsrisiko ein: Er haftet für die sich daraus ergebende Benac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 4.3 Verhaltenstipps bei einer Steuerstraftat

Insbesondere im Steuerstrafrecht ist eine zeitnahe und einzelfallbezogene Beratung erforderlich. Als Leitlinie sollen hier 3 Empfehlungen gegeben werden: Der Geschäftsführer, der sich durch seine Aussage dem Verdacht einer Straftat aussetzen würde, darf schweigen. Dieses Schweigerecht sollte der Geschäftsführer als Schweigepflicht betrachten. Gegenüber Steuerfahndungsbeamten ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.6.6 Ausschlagungfrist im Erbrecht abhängig vom Wohnsitz

Nach § 1944 BGB kann eine Erbschaft grundsätzlich nur innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel 6 Wochen, ausgeschlagen werden. Die Ausschlagung einer Erbschaft kann beispielsweisez. B. sinnvoll sein, wenn der Nachlass völlig überschuldet ist. Da eine Erbschaft automatisch als angenommen gilt, wenn sie nicht rechtzeitig ausgeschlagen wird[1], muss die Entscheidung über ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 2 Festsetzungsfrist

Für Haftungsbescheide hat der Gesetzgeber in § 191 Abs. 3 Satz 2 AO eine besondere Regelung vorgesesehen. Die Festserzungsfrist beträgt danach im Normalfall vier Jahre. In den Fällen des § 70 AO bei Steuerhinterziehung 10 Jahre, bei leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO) 5 Jahre und in den Fällen des § 71 AO bei vorsätzlicher Hinterziehung 10 Jahre. Nach h. M. bleibt es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 6 Luxemburg: Verzicht auf Grenzgängerregelung

Das mit Luxemburg bestehende DBA weist das Besteuerungsrecht für Lohnbezüge dem jeweiligen Tätigkeitsstaat zu und verzichtet trotz der gemeinsamen Grenze auf eine Grenzgängerregelung.[1] Für Grenzgänger wurde durch eine Verständigungsvereinbarung eine Bagatellgrenze geschaffen, nach der die Besteuerung des Arbeitslohns dem Tätigkeitsstaat zugewiesen wird, sofern die nichtsel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 8.2 Aufspüren durch Betriebsprüfer mit Spezialkenntnissen

Großflächig angelegte Prüfungen erforderten Betriebsprüfer und Steuerfahnder, die über detaillierte Branchen- und EDV-Fachkenntnisse verfügten. In einigen Bundesländern wurden sogar eigens ausgebildete Apothekenfachprüfer bei den jeweiligen Außenprüfungsstellen installiert. So mussten Apotheker, die ihre Einnahmen auf diese Weise frisierten, die schmerzliche Erfahrung machen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / Literaturtipps

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Steuerliche Haftung

Rz. 18 Für Steuerschulden des Erblassers gelten die allg. Regelungen, wobei es dem FA freisteht, ob es durch zusammengefassten Bescheid sämtliche Miterben oder durch Einzelbescheid den einzelnen Miterben in Anspruch nimmt.[52] Teilweise findet eine Zusammenveranlagung des überlebenden Ehegatten mit den Erben statt.[53] Zudem unterliegt auch der als Gesamtschuldner in Anspruc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2058–2063 BGB

Rz. 1 Die zentralen Regelungen für die Haftung des Erben finden sich in §§ 1967–2017 BGB. Diese werden in vollstreckungsrechtlicher Hinsicht ergänzt durch die Regelungen der §§ 780–785 ZPO. Dabei gehen – wie der Wortlaut zeigt – die genannten Normen beider Gesetze von dem (in der Praxis eher die Ausnahme bildenden) Regelfall eines Alleinerben aus, entfalten aber auch bei Mit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.10 Haft

Rz. 579 Eine Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers, die auf einer Straf- oder Untersuchungshaft beruht, kann ein Grund für eine personenbedingte Kündigung sein. Wird ein Arbeitnehmer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, kann er im geschlossenen Vollzug seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen. Dasselbe gilt bei Anordnung von Untersuchungshaft, wobei deren grds. vorübergehend...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.5 UmwStG, Art. 15 FRL und § 42 AO

Rz. 69 Art. 15 FRL eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine steuerneutrale Umwandlung zu versagen, wenn der hauptsächliche Beweggrund oder einer der hauptsächlichen Beweggründe die Steuerhinterziehung oder -umgehung ist; davon kann ausgegangen werden, wenn der Umwandlungsvorgang nicht auf vernünftigen wirtschaftlichen Gründen, insbesondere der Umstrukturierung oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / c) Erklärungszeitraum

Rz. 101 Die Festsetzungsfrist beträgt im Fall der Steuerhinterziehung zehn Jahre und fünf Jahre, soweit Steuern leichtfertig verkürzt worden sind, § 169 Abs. 2 S. 2 AO. Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige die Steuererklärung eingereicht hat, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / c) Rechtsfolgen

Rz. 47 Versäumt der Steuerpflichtige die Einspruchsfrist, ist der Schätzungsbescheid formell bestandskräftig. Soweit der Schätzungsbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 AO steht, kann das Finanzamt ihn regelmäßig nicht mehr zugunsten des Steuerpflichtigen ändern. Eine Änderung wegen neuer Tatsachen scheitert daran, dass den Steuerpflichtigen regelmäßi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / a) Wirkung

Rz. 99 Die wirksame Selbstanzeige stellt einen persönlichen Strafausschließungsgrund dar. Sie wirkt allein für den Anzeigenden und nicht auch ohne weiteres[125] für etwaige Mittäter oder Teilnehmer.[126] Bei jedem Beteiligten sind die Voraussetzungen selbstständig zu prüfen. Im Falle mehrerer Beteiligter kann sich eine gemeinsame Selbstanzeige empfehlen.mehr

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§ 39 Steuerrecht / i) Steuerverkürzung

Rz. 107 Soweit es sich nicht um eine vorsätzliche Steuerhinterziehung, sondern lediglich um eine leichtfertige Steuerverkürzung i.S.v. § 378 AO, also keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit handelt, sind die Anforderungen an eine Selbstanzeige weniger streng. Eine Geldbuße wird nicht festgesetzt, soweit der Täter unrichtige oder unvollständige Angaben berichtigt oder...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Berücksichtigung neuer Tatsachen, § 173 AO

Rz. 29 Nach dieser Vorschrift können Steuerbescheide berichtigt werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. Wenn eine niedrigere Steuer festzusetzen ist, ist zudem erforderlich, dass den Steuerpflichtigen an dem nachträglichen Bekanntwerden kein grobes Verschulden trifft. Sind die Steuerbescheide aufgrund einer Außenprüfung ergangen, ist eine Beri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 98 Zur weitgehenden Ausschöpfung der Steuerquellen sieht § 371 AO die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige im Falle der Steuerhinterziehung nach § 370 AO vor.[123] Durch das in Anlehnung an die Rechtsprechungsänderung des BGH[124] erlassene Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom 28.4.2011 und das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zu...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 7. Insolvenzstrafrechtliche Besonderheiten für den Schuldner

Rz. 42 In der wirtschaftlichen Krise bestehen neben der Strafandrohung bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht in § 15a InsO für den Schuldner bzw. dessen geschäftsführenden Organe sowie für den faktischen Geschäftsführer (§ 14 StGB) weitere, typische strafrechtliche Risiken. Beschäftigt der Schuldner Arbeitnehmer, macht er sich ggf. dann strafbar, wenn er fällige Arbeitne...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Dauer der Bestellung, Abberufung, Amtsniederlegung

Rz. 111 Die Gesellschafter[386] können die Bestellung befristen.[387] Sie können gem. § 38 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsführer [388] als Organ grundsätzlich jederzeit abberufen (anderer Begriff: widerrufen)[389] – unbeschadet eventueller vertraglicher (Entschädigungs-)Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag; sog. Koppelung zwischen Organstellung und Anstellungsvertrag kann vertragl...mehr