Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Begrenzung auf Umsatz- und Verbrauchsteuern

Rz. 1126 [Autor/Stand] Als weiteres Tatbestandsmerkmal fordert § 370 Abs. 3 Nr. 5 AO, dass Umsatz- oder Verbrauchsteuern verkürzt sind oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchsteuervorteile erlangt werden. Als Tathandlungen kommen insofern beispielsweise infrage: die Abgabe einer falschen Umsatzsteuerjahreserklärung, einer unzutreffenden Umsatzsteuervoranmeldung ode...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Achenbach, Das Strafrecht als Mittel der Wirtschaftslenkung, ZStW 119 (2007), 789; Achenbach, Ordnungsfaktor Wirtschaftsstrafrecht, StV 2008, 324; Bülte, Emissionszertifikate als ähnliche Rechte im Steuerstrafrecht – Kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG, NZWiSt 2017, 161; Cornelius, Steuerstrafrechtliche Verweisungen im Spannungsfeld des deutschen und europäischen Bestimmth...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 695 [Autor/Stand] Das unmittelbare Ansetzen zur Tat markiert den Übergang zur Strafbarkeit; Absichten, Planungen, der bloße Tatentschluss[2] oder die Vorbereitung einer (Steuer-)Straftat im Vorfeld des Versuchs sind nicht mit Strafe bedroht (für Verbrechen vgl. aber auch § 30 StGB). Handlungen im Vorfeld der Steuerhinterziehung können jedoch ggf. nach §§ 379–381 AO eine ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuern

Rz. 376 [Autor/Stand] In der Praxis ist die Steuerverkürzung die häufigste und wichtigste Form der Steuerhinterziehung. Rz. 377 [Autor/Stand] Steuern sind nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt wer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beyer, Falsche Angaben zu Vorschenkungen: Mehrfache Steuerhinterziehung und Verwendungsverbot, BB 2015, 3040; Dallmeyer, Tatbeendigung und Verjährungsbeginn bei Steuerdelikten, ZStW 2012, 711; Derlath, Kontrollmitteilungen im Erbfall, PStR 2001, 49; Durst, Der verstorbene Steuerstraftäter – Pflichten und Risiken des Erben, ErbBstg 2012, 227; Eich, Strafverfolgungsverjährung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beginn des Versuchs mit Abgabe unrichtiger Erklärungen?

Rz. 705 [Autor/Stand] Dafür, dass der Versuch der Steuerhinterziehung durch aktives Tun mit Einreichung der Steuererklärung oder sonstigen Angaben beginnt, spricht, dass der Täter dann seinerseits i.d.R. alles getan hat, was aus seiner Sicht zur Tatbestandserfüllung notwendig ist, und das Geschehen aus der Hand gegeben hat.[2] Das ist nur dann anders, wenn er davon ausgeht, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 1526 [Autor/Stand] Inzwischen machen Verfahren wegen gewerbs- und bandenmäßig begangener Einfuhrdelikte einen Großteil der Revisionen beim BGH aus[2]. In der Regel handelt es sich um Taten im Zusammenhang mit der Einfuhr unversteuerter und unverzollter Zigaretten aus osteuropäischen Staaten in die EU unter Hinterziehung von Einfuhrabgaben (Zoll, Tabaksteuer, Einfuhrumsat...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Mittäterschaft des steuerlichen Beraters

Rz. 114 [Autor/Stand] Die Tatsache, dass ein steuerlicher Berater in den Gesamtvorgang der Steuerhinterziehung eingeschaltet ist, reicht zur Bejahung von Mittäterschaft nicht aus. Denn die Mitbeherrschung des Geschehens muss sich auf die Tathandlung beziehen. Der Mittäter muss gemeinsam mit einem anderen (Mit-)Herrschaft über die inhaltliche Gestaltung und die Abgabe der unr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Inhalt und Kritik der Strafmaßtabellen

Rz. 1076 [Autor/Stand] In der Praxis wird die ganz überwiegende Zahl der Hinterziehungsfälle, soweit es zur Bestrafung kommt, durch Geldstrafen geahndet. Diese werden nach dem Tagessatzsystem berechnet, das Strafen von 5 bis 360 Tagessätzen von mindestens 1 EUR und höchstens 30.000 EUR zulässt (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB). Bei Tatmehrheit ist die Verhängung von bis zu 720 Tages...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begriff des Steuervorteils

Rz. 425 [Autor/Stand] Der in jeder Verkürzung von Steuern für den Täter oder einen Dritten liegende Vorteil ist bereits durch die erste Erfolgsalternative des § 370 Abs. 1 AO erfasst (s. Rz. 373); eine sinnvolle Definition des Steuervorteils muss demnach darüber hinausgehen. Durch § 370 Abs. 4 Satz 2 AO wird immerhin die früher umstrittene Frage geklärt, ob "auch Steuervergü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen

Rz. 316 [Autor/Stand] Die Steuererklärung (§§ 149 ff. AO) ist jedenfalls bei den Veranlagungssteuern die wesentliche Grundlage der Steuerfestsetzung. Sie ist eine durch Vordruck oder elektronisch formalisierte Erklärung über steuerrechtlich erhebliche Vorgänge oder Zustände. Die Steuererklärung dient entweder unmittelbar oder mittelbar – so bei der gesonderten Feststellung v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Steuerverkürzung auf Zeit

Rz. 493 [Autor/Stand] Die Bejahung des tatbestandlichen Erfolgs der Steuerhinterziehung setzt keinen endgültigen wirtschaftlichen Schaden des Fiskus voraus (s. Rz. 393 ff.). Jede nach Aufdeckung einer Steuerstraftat in den zeitlichen Grenzen des § 169 Abs. 1 Satz 1 AO festgesetzte und eingetriebene Steuer führt dazu, dass ein endgültiger Schaden gerade nicht vorliegt; die Au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Erklärung gegenüber der Behörde

Rz. 212 [Autor/Stand] Eine Angabe i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO macht derjenige, dem die Erklärung über steuerlich erhebliche Tatsachen inhaltlich zuzurechnen und der als ihr Urheber anzusehen ist (s. Rz. 107.1 ff.). Es reicht nicht aus, wenn jemand eine fremde Erklärung als Bote eines anderen überbringt (s. Rz. 107.2) oder die Erklärung für einen anderen inhaltlich vorbereit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Dauer der Anzeige- und Berichtigungspflicht

Rz. 349 [Autor/Stand] Die Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 AO besteht bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist [2]; dabei ist es unerheblich, ob bereits ein Steuerbescheid ergangen ist[3]. Die zeitliche Begrenzung auf den Ablauf der Festsetzungsfrist (§§ 169 ff. AO) beruht darauf, dass nach Ablauf dieser Frist eine Steuerfestsetzung oder eine Änderung eines ber...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerentstehung und Steuererklärungspflichten

Rz. 361.1 [Autor/Stand] Die Steuerentstehung ist in § 15 TabStG geregelt, für die Einfuhr und den unrechtmäßigen Eingang von Tabakwaren[2] unter Einschluss von Wasserpfeifentabak[3] (jetzt § 1a TabStG) aus Drittstaaten in § 21 TabStG und für die Beförderung von Tabakwaren aus anderen Mitgliedstaaten der EU in das Steuergebiet der Bundesrepublik (§ 1 Abs. 1 TabStG) in § 23f A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Umgekehrter Irrtum: untauglicher Versuch oder Wahndelikt

Rz. 682 [Autor/Stand] Ein strafbarer Versuch der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 2 AO) liegt auch vor, wenn die Handlung des Täters – entgegen seiner Vorstellung (vgl. § 22 StGB) – aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen niemals zur Vollendung führen kann (sog. untauglicher Versuch), was aus § 23 Abs. 3 StGB folgt. Der Täter stellt sich in diesen Fällen einen Sachverhalt v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Verantwortlichkeit der Beteiligten

Rz. 1304 [Autor/Stand] Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Bei der regelmäßig verwirklichten Steuerhinterziehung ist zwischen der Verantwortlichkeit des Verleihers, des Entleihers und des Leiharbeitnehmers zu unterscheiden. Der (in- oder ausländische) Verleiher kann bei vorsätzliche...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Baumhoff/Ditz/Greinert, Grundsätze der Dokumentation internationaler Verrechnungspreise nach der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung, DStR 2004, 157; Baumhoff, Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen, in Mössner u.a., Steuerrecht international tätiger Unternehmen, 5. Aufl. 2018, Rz. 4.1 ff.; Bruschke, Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Doku...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis (§ 14c UStG)

Rz. 1382 [Autor/Stand] Wer in einer Rechnung einen höheren als den geschuldeten Steuerbetrag gesondert ausweist (unrichtiger Steuerausweis), schuldet nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG den Mehrbetrag. Wer unberechtigt die Steuer ausweist, schuldet nach § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG den ausgewiesenen Betrag (unberechtigter Steuerausweis). Die Vorschrift des § 14c UStG dient dem Ziel, S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unmittelbares Ansetzen bei Mit- und mittelbarer Täterschaft

Rz. 711 [Autor/Stand] Bei der mittäterschaftlich (§ 25 Abs. 2 StGB) begangenen Steuerhinterziehung (s. Rz. 113 ff.) wird den Mittätern wechselseitig das Verhalten der jeweils anderen Mittäter als eigenes Verhalten zugerechnet (s. Rz. 113, 83). Daraus folgert die h.M. zu Recht, dass alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium eintreten, sobald einer von ihnen aufgrund de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Waffen- und Jagdrecht

Rz. 1178 [Autor/Stand] Eine Waffenbesitzkarte ist zu versagen (§§ 4 ff. WaffG [2]) oder zu widerrufen (§ 45 WaffG), wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betreffende die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.[3] Als unzuverlässig gilt nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG unwiderleglich, wer wegen eines Verbrechens oder sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Fre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Arbeitnehmer

Rz. 1320 [Autor/Stand] Der Arbeitnehmer ist nicht selbst zur Lohnsteuer-Anmeldung verpflichtet. Falsche Angaben, die der Arbeitgeber gutgläubig übernimmt (im Sinne einer mittelbaren Täterschaft), sind dem Arbeitnehmer lediglich möglich, soweit er Einfluss auf die Bildung der ELStAM hat (s. Rz. 1320.3)[2]. Der Verstoß gegen die Verpflichtung des Arbeitnehmers, seinem Arbeitgeb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zivilrechtliche Folgen

Rz. 1181 [Autor/Stand] Verträge, die mit einer Steuerhinterziehung verbunden sind, sind nicht ohne weiteres gem. §§ 134, 138 BGB nichtig [2], sondern nur dann, wenn die Steuer hinterziehung der Hauptzweck des Vertrages ist[3]. Nichtig ist z.B. die Gewährung eines Darlehens zum Ankauf unverzollter Zigaretten[4], nicht aber ein Kaufvertrag über unversteuerte Zigarren, wenn der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Verwendungsverbot

Rz. 308 [Autor/Stand] Auch dann, wenn in der Erfüllung der steuerlichen Offenbarungspflichten keine wirksame Selbstanzeige einer schon begangenen Steuerstraftat nach § 371 AO liegt, folgt daraus nicht, dass bei Zwang zur Selbstbelastung für § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO Straffreiheit anzunehmen wäre. Denn das Dilemma, sich entweder selbst belasten und strafrechtlicher Verfolgung aus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Tatbeitrag des Anstifters ("bestimmen")

Rz. 140 [Autor/Stand] Wie der Täter muss auch der Anstifter tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handeln. Der Tatbestand der Anstiftung setzt dabei nach § 26 StGB voraus, dass der Anstifter den "Haupttäter" zu dessen Tat (vorsätzlich) "bestimmt". Eine solche Bestimmung liegt dann vor, wenn der Anstifter beim Täter den Tatentschluss hervorruft [2] (s. aber auch Rz. 14...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 1980 [Autor/Stand] Anfang der 2010er Jahre kam es gehäuft zu verschiedenen Ermittlungen gegen in- und ausländische Bankinstitute sowie deren Organe und Mitarbeiter. Gegen die Banken selbst stand in der Regel die Festsetzung einer Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG im Vordergrund, Gegenstand der Ermittlungen gegen die Organe und Mitarbeiter waren der Vorwurf der Beihilfe zur...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 600 [Autor/Stand] Alle Tatbestände des § 370 Abs. 1 AO setzen vorsätzliches Handeln des Täters voraus (§ 15 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Bereicherungsabsicht ist nicht erforderlich. Den insoweit bei den Vorläuferbestimmungen des § 370 AO bestehenden Meinungsstreit[2] hat der Gesetzgeber durch die Ersetzung der Formulierung "zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines and...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Handlung im natürlichen Sinn

Rz. 903 [Autor/Stand] Entscheidend für die Anwendung des § 52 oder § 53 StGB ist, ob mehrere Gesetzesverletzungen durch eine oder durch mehrere Handlungen begangen werden. Davon zu trennen ist die Frage, ob trotz Vorliegens mehrerer Handlungen nicht nur eine einzige Tat im materiellen Sinn gegeben ist (s. dazu Rz. 862, 871 ff.). § 52 StGB ist einschlägig, wenn auch nach allt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO

Rz. 1135 [Autor/Stand] Ist der Täter oder Teilnehmer [2] nicht zugleich Stpfl., so haftet er gem. § 71 AO für die durch ihn verkürzten Steuerbeträge, die zu Unrecht gewährten Steuervorteile und die Hinterziehungszinsen[3]. Die Steuerschuld und die Haftungsschuld schließen sich nach h.M. gegenseitig aus.[4] Insoweit ist zu beachten, dass das FG Hamburg[5] erst kürzlich in eine...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beratungsempfehlung

Rz. 1199.6 [Autor/Stand] Ein Steuerberater, der von Berufs wegen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse seiner Mandanten Bescheid weiß, kann allzu leicht in den Verdacht eines leichtfertigen oder bedingt vorsätzlichen Verhaltens geraten. Die notwendige Einschränkung kann deshalb nur auf der objektiven Tatbestandsebene ansetzen. Zunächst einmal gilt m.E. nicht das gesa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Beispiele für Steuervergütungen

Rz. 437 [Autor/Stand] Als Beispiele für Steuervergütungen nach § 370 Abs. 4 Satz 2 AO seien genannt: die Anrechnung bzw. Erstattung eines tatsächlich nicht bestehenden Steuerguthabens nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 bzw. Abs. 4 Satz 2 EStG [2] (s. zu den "cum/ex"-Geschäften Rz. 217, 1230a f., 1750 ff.); Vorsteuerabzug und -erstattungen bei der Umsatzsteuer (§§ 15, 16 Abs. 2 UStG, §§ 59 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundsatz

Rz. 107 [Autor/Stand] Unproblematisch liegt unmittelbare Täterschaft dann vor, wenn der Täter selbst die unrichtigen oder unvollständigen Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen erstellt – etwa das Steuererklärungsformular ausfüllt –, es eigenhändig unterschreibt und die Erklärung sodann als "seine" Erklärung der FinB zugänglich macht[2]. Der Täter macht dann in eigener...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1128.11 [Autor/Stand] Die Strafe ist nicht die einzige Rechtsfolge des allgemeinen Strafrechts und damit (§ 369 Abs. 2 AO) des Steuerstrafrechts. Neben ihr stehen die Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61–72 StGB). Zusammen mit der Einziehung und der Unbrauchbarmachung gehören sie zu den sog. Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Subjektiver Tatbestand

Rz. 1713 [Autor/Stand] Sollte die Versicherung im Einzelfall steuerlich nicht anerkannt werden, ist zu prüfen, ob die Beschuldigten vorsätzlich (Steuerhinterziehung nach § 370 AO = Straftat) bzw. leichtfertig (leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO = Ordnungswidrigkeit) gehandelt haben. Nicht wenige Kunden dürften ernsthaft auf die (i.d.R. auch zutreffenden) Angaben[2]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Praktische Herausforderungen

Rz. 1888.2 [Autor/Stand] Eine Herausforderung, die sich bei der Erklärung und insbesondere im Rahmen von Nacherklärungen (§ 153 AO vgl. auch § 371 Rz. 812 ff.) und Selbstanzeigen (§§ 371, 378 Abs. 3 AO) stellt, ist die Ermittlung der richtigen und vollständigen Transaktionshistorie des Mandanten. Das vielfältige Angebot an Börsen und Projekten, deren teilweise Schnelllebigke...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Keine Bekanntmachung des Urteils

Rz. 1128.10 [Autor/Stand] Das allgemeine Strafrecht kennt eine Bekanntgabe der Verurteilung in den Fällen der §§ 165, 200 StGB. Sinn und Zweck dieser Regelungen sind in erster Linie darin zu sehen, dem Verletzten eine Genugtuung zu verschaffen. Da diese Zielsetzung im Steuerstrafrecht keine Berechtigung hat – verletzt ist letztlich die Allgemeinheit –, kennt dieses mit Recht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Freiheitsentziehende Maßregeln

Rz. 1128.13 [Autor/Stand] Freiheitsentziehende Maßregeln sind die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB); die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt (§ 64 StGB); die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB). Da die freiheitsentziehenden Maßregeln im Steuerstrafrecht nur sehr geringe praktische Bedeutung haben, soll auf eine Erörterung verzi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Überblick

Rz. 398 [Autor/Stand] Der Eintritt der Steuerverkürzung bei § 370 AO hängt davon ab, wie der Gesetzgeber im Einzelfall die Erhebung der Steuer ausgestaltet hat. Die Voraussetzungen einer Steuerverkürzung können daher je nach Steuerart verschieden sein. Die Steuerverkürzung setzt aber notwendig das Bestehen eines Steueranspruchs voraus.[2] Der Stpfl. muss also nach § 38 AO ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beichel-Benedetti, Die Neuregelung der Abschiebungshaft im Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, NJW 2015, 2541; Huber, Das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, NVwZ 2015, 1178; Karl, Die Strafbarkeit des Arbeitgebers bei illegaler Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, StV 2003, 696; Mosbacher, Illega...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bornheim, Verfassungswidrige Steuern und Verlängerung der Festsetzungsverjährung aufgrund Steuerhinterziehung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO, Stbg 1998, 549; Bornheim, Vermögensteuer in Hinterziehungsfällen, DB 1999, 2600; Bornheim, Steuerstrafverteidigung – Strafrecht – Steuerrecht – Wirtschaftliche Folgen, 2. Aufl. 2010; Gast-de Haan, Erlaß von Hinterziehungszinsen aus sachl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Ausweisung eines Ausländers

Rz. 1172 [Autor/Stand] Den früheren, speziellen Ausweisungstatbestand bei steuerlichen Verfehlungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 AuslG: "Verstoß gegen eine Vorschrift des Steuerrechts") sieht das jetzige Ausländerrecht nicht mehr vor. Nach dem am 1.1.2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz vom 30.7.2004[2] ist das AuslG[3] außer Kraft getreten. Seit dem Inkrafttreten ist das Aufen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 575 [Autor/Stand] Nach ganz h.L. setzt tatbestandsmäßiges Verhalten nicht nur einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg voraus, sondern einen weitergehenden Zurechnungszusammenhang. Dass die Feststellung bloßer Kausalität zwischen Handlung und Erfolg nicht zur Bejahung tatbestandlichen Unrechts ausreichen kann, ergibt sich schon daraus, dass man ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bergmann, Zeitliche Geltung und Anwendbarkeit von Steuerstrafvorschriften, NJW 1986, 233; Felix, Von den Grenzen der Rückwirkungen im Steuerrecht, KÖSDI 1981, 4178; Franzheim, Parteispenden – Steuerhinterziehung – Straffreiheit?, NStZ 1982, 138; Kohlmann/Hilgers-Klautzsch, Bestrafung wegen Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?, wistra 1998, 161; Kunert, Zur Rückwirkung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Absicht

Rz. 608 [Autor/Stand] Absicht oder direkter Vorsatz ersten Grades liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Der Täter handelt in diesen Fällen zielgerichtet, was allerdings nicht bedeutet, dass dieses Ziel auch das Motiv seines Handelns sein muss. Auf vom Willen unabhängige Merkmale, wie bspw. die Existenz eines Steuerans...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Materielle Voraussetzungen der Einziehung

Rz. 1131.10 [Autor/Stand] Neben einer vorsätzlichen Anknüpfungstat setzt die Einziehung von Gegenständen nach § 74 Abs. 1 StGB voraus, dass diese durch ein Verbrechen oder Vergehen hervorgebracht (producta sceleris, Tatprodukte) oder zur Begehung bzw. Vorbereitung der Tat gebraucht oder bestimmt gewesen sind (instrumenta sceleris, Tatmittel) [2]. Die Einziehung ist dabei in d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26b UStG)

Rz. 1199.1 [Autor/Stand] Nach § 26b UStG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich (vgl. § 10 OWiG) die in einer Rechnung i.S.d. § 14 UStG ausgewiesene Umsatzsteuer bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig zahlt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 50.000 EUR geahndet werden. § 26b UStG Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (1) Ordnungswidrig handelt, wer die i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Anordnung der Einziehung

Rz. 1131.20 [Autor/Stand] Soweit die obigen Voraussetzungen vorliegen, kann das Gericht die Einziehung anordnen. Das Ob und der Umfang der Einziehung stehen im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts [2]. Soweit die Einziehung Strafcharakter hat (§ 74 StGB), ist vor allem auf die Tat- und Schuldangemessenheit zu achten. Dient die Einziehung überwiegend oder ausschließlich einem S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeitliche Anwendbarkeit des § 370 Abs. 3 AO

Rz. 1093.1 [Autor/Stand] § 370 Abs. 3 AO wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21.12.2007[2] geändert. Bei § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO wurde das Merkmal "aus grobem Eigennutz" gestrichen. § 370 Abs. 3 Nr. 5 AO wurde neu eingefügt und § 370a AO a.F. volls...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Lebensversicherungsprodukte

Rz. 1989 [Autor/Stand] Auch sog. Versicherungsmäntel wurden in der Vergangenheit zur Identitätsverschleierung eingesetzt. Das Wertpapierdepot wurde formal von einer Lebensversicherung gehalten, der Kunde wiederum war formal Inhaber der Lebensversicherung. Effektiv konnte der Kunde jedoch uneingeschränkt über die Depotwerte verfügen ("Versicherungsmantel"). Aufgrund dieser Mi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Einziehung von Schriften und Unbrauchbarmachung

Rz. 1132 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 74d StGB, die die Einziehung von Schriften und deren Unbrauchbarmachung regelt, hat im Steuerstrafrecht keine praktische Bedeutung. Auf eine Erörterung kann daher hier verzichtet werden. Rz. 1133– 1134 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr