Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreibetrag

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.16 Steuerfreie Aktivrente

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Um das Arbeiten im Alter steuerlich zu fördern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ab dem 1.1.2026 einen monatlichen Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. H. v. 2.000 EUR eingeführt. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, durch steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Höhe der Steuerfreiheit

Rn. 1068 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB/Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab 01.01.2023) sind nicht unbegrenzt steuerfrei, sondern nur soweit sie (= Freibetrag, nicht Freigrenze) zusammen mit den steuerfreien Einnahmen iSd § 3 Nr 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr 26 S 1 EStG nicht übersteigen. Überschreiten die Einnahmen diesen steuerf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Arbeitgeber/Auftraggeber

Tz. 23 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Übungsleiterfreibetrag i. H. v. 3 300 EUR wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag eines der in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Personenkreise erfolgt. Als juristische Personen des öffentlichen Rechts kommen beispielsweise in Betracht Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Industrie- und Handelskammern, Ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 158. Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332

Rn. 178 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Das BMF hat den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" vom 15.12.2006 (IV A 3 – S 1910 – 253/06) veröffentlicht, der Bundestag hat diesen mit im Weiteren zwei Änderungen am 06.07.2007 verabschiedet betrmehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Haftungsbegrenzung für Vereins- und Stiftungsvorstände

Tz. 39 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Bundesrat hat am 18.09.2009 das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlichen Vereinsvorständen beschlossen. Das Gesetz beinhaltet angemessene Haftungserleichterungen für Vereins- und Stiftungsvorstände, die unentgeltlich tätig sind oder für ihre Tätigkeit ein geringfügiges Honorar von maximal (jetzt) 3 300 EUR (seit dem 01.01.202...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 139. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz) v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840 u Haushaltbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076

Rn. 159 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Betrifft im Wesentlichenmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 146. Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3682

Rn. 166 Stand: EL 70 – ET: 05/2006 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2005 drei Gesetzen zugestimmt, mit denen erste Vereinbarungen zum steuerlichen Subventionsabbau aus den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU u SPD zum 01.01.2006 umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierten Konsolidierungsziele erreichen hel...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Gesetzesradar Öffentlicher ... / 3.19 Steuerfreie Aktivrente

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.27 Pauschale Betriebsausgaben

Grundsätzlich können nur die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. In Einzelfällen lässt die Finanzverwaltung für bestimmte Berufsgruppen einen pauschalen Betriebsausgabenabzug zu, wobei der Nachweis höherer Betriebsausgaben unbenommen bleibt. Selbstständig tätige Hebammen: 25 % der Betriebseinnahmen, max. 1.535 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aktivrente / 1.1 Grundsätze

Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag. Nach dem ab 2026 in das Gesetz eingefügten § 3 Nr. 21 EStG [1] sind Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit bis zu einer Höhe von 2.000 EUR monatlich, insgesamt 24.000 EUR im Jahr, steuerfrei. Die Regelung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Gewährung erfolgt regelmäßig bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren. Begünstigt sind un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aktivrente / 2.1 Grundsätze

Die Einnahmen aus der Aktivrente werden bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren steuerfreigestellt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohnsteuerabzug entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen, dazu gehört auch die Anwendung der Aktivrente. Der Steuerfreibetrag ist zeitanteilig zu berücksichtigen.[1] Falls das (insbesondere Anfang 2026) unterlassen worden ist, soll ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aktivrente / 2.2 Aktivrente in Steuerklasse VI

Die Aktivrente darf im Lohnsteuerabzugsverfahren nur in einem Dienstverhältnis genutzt werden. Beschäftigte in einem Dienstverhältnis mit Steuerklasse VI müssen dem Arbeitgeber für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bestätigen, dass die Steuerbefreiung nicht bereits zeitgleich in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird. Diese Erklärung kann z. B. per E-Mail e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aktivrente / 1.2 Begünstigte Einnahmen

Durch die Aktivrente werden ausschließlich laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit[1] begünstigt. Die Steuerbefreiung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31. Dezember 2025 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus u. ä.), die nach dem 31.Dezember 20...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Belgien / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 25.000 EUR(bis 31.12.2015: 15.000 EUR).mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Griechenland / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Lieferungen bis 10.000 EUR und für Dienstleistungen bis 5.000 EUR. Die Kleinunternehmergrenze gilt nicht für Pauschallandwirte, nicht in Griechenland ansässige Unternehmer und nicht für Personen, die neue Fahrzeuge liefern.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Ungarn / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer galt für Umsätze bis 12.000.000 HUF (48.000 EUR; seit 1.1.2019). Ab 1.1.2025 galt eine Kleinunternehmergrenze von 18 Mio HUF. Ab dem 1.1.2026 beträgt die Grenze 20 Mio. HUF, ab 1.1.2027 steigt sie auf 22 Mio. HUF und ab 1.1.2028 auf 24 Mio. HUF.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Slowaki... / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Die Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 1.500.000 SKK (44.642 EUR). Ab 1.1.2025 beträgt die Grenze 50.000 EUR Vorjahresumsatz und 62.000 EUR Umsatz im laufenden Jahr.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Polen / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 240.000 PLN (ab 1.1.2026; bis 31.12.2024 40.000 EUR). Daneben existiert eine Jahresumsatzgrenze zur Qualifizierung eines Unternehmers als Kleinststeuerzahler für Zwecke von Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Ab 1.1.2026: Die Grenze für die Einstufung als Kleinunternehmer i. S. der Körperschaft-...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fragen und Antworten zur Ak... / 1. Was ist Aktivrente?

Die Aktivrente ist ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 21 EStG. Haben Sie die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits erreicht und sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bleibt Ihr Arbeitslohn künftig bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei. Die Regelung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn...mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 9. Wie hoch ist die Aktivrente?

Die Aktivrente wird als monatlicher Steuerfreibetrag bis zu maximal 2.000 EUR gewährt. Dieser Freibetrag gilt nur für Monate, in denen die o.g. Voraussetzungen (siehe oben unter Abschnitt I Nummer 2) vorliegen. Beispiel 1: Der Arbeitnehmer X, der im April die Regelaltersgrenze erreicht hat, nimmt ab dem 1. Mai eine neue Beschäftigung auf. Er kann daher die Aktivrente ab Mai, ...mehr

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Fragen und Antworten zur Ak... / 4. Was passiert, wenn ich gleichzeitig Arbeitslohn aus zwei Dienstverhältnissen erziele und der Höchstbetrag im ersten Dienstverhältnis nicht ausgeschöpft wird?

Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall den verbleibenden Steuerfreibetrag aus der Aktivrente für das zweite Dienstverhältnis nachträglich mit der Einkommensteuererklärung beantragen. Hierfür müssen in beiden Dienstverhältnissen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Aktivrente vorliegen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Rentenbesteuerung

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Beitrag aus Personal Office Premium
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 9 Handlungsfeld 8: Altersgerechte Arbeitszeitgestaltung

Altersgerechte Arbeitszeitmodelle entwickeln Schließlich geht es im letzten Handlungsfeld darum, die Arbeitszeit altersgerecht zu gestalten, also den spezifischen Bedürfnissen älterer Mitarbeiter anzupassen. Derartige Arbeitszeitmodelle tragen dem Umstand Rechnung, dass ältere Mitarbeiter längere Regenerationsphasen benötigen, empfindlicher auf wechselnde Lage der Arbeitszeit...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.2 § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen)

• 2022 Inflationsausgleichsprämie/§ 3 Nr. 11c EStG Die Inflationsausgleichsprämie ist bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Gezahlt werden kann sie als Bar- oder Sachlohn. Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie haben auch Renten- und Versorgungsbezieher, sofern sie auch Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung beziehen. Gleiches gilt bei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.8 § 13 ErbStG (Steuerbefreiungen)

• 2021 Steuerfreiheit bei üblichen Gelegenheitsgeschenken von hohem Wert / § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sind übliche Gelegenheitsgeschenke steuerfrei. Dabei ist auch die Steuerfreiheit von wertvollen Gelegenheitsgeschenken nicht ausgeschlossen. Ob ein Geschenk von hohem Wert der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG entgegensteht, ist eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Verfahren

Rz. 11 Die Steuerbefreiung wird bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt, § 3 Nr. 21 S. 6 EStG. Gem. Satz 6 Halbs. 1 ist eine "zeitanteilige" Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren im (Regel-)Fall eines monatlichen Lohnzahlungszeitraums auf eine monatliche Gewährung der Steuerbefreiung i. H. v. maximal 2.000 EUR begrenzt. Gem. Satz 6 Halbs. 2 hat die zeitan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 MWv 1.1.2026 wurde durch das Aktivrentengesetz[1] eine neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 21 EStG eingeführt. Die sog. Aktivrente wurde unbefristet eingeführt. Die Bundesregierung hat eine Evaluierung der Zielerreichung nach 2 Jahren in Aussicht gestellt.[2] Das Bundesfinanzministerium hat einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) als Orientierungshilfe bei Anwendung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (auch Entschädigungen und Abfindungen) einschließlich des Werts der Sachbezüge. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die st...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aktivrente

Zusammenfassung Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ist Ende Dezember 2025 verkündet worden und gilt seit dem 1.1.2026. Das BMF hat im Febuar 2026 einen FAQ-Katalog zur steuerfreien Aktivrente veröffentlicht. Das Aktivrentengesetz enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 2.1 Höhe des geldwerten Vorteils ist entscheidend

Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung besteht dann, wenn der geldwerte Vorteil aus dem zinsverbilligten oder zinslosen Darlehen monatlich nicht mehr als 50 EUR[1] beträgt.[2] Der geldwerte Vorteil bei einem Arbeitgeberdarlehen bemisst sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zins, den der Arbeitnehmer im konkreten Einzelfall zahlt. Maßgebend ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 4 Muster einer Gehaltsabrechnung und Buchung der Gehaltszahlung

Aus der ELStAM-Datenbank erhält der Arbeitgeber folgende Angaben: Steuerklasse IV, 1,0 Kinderfreibetrag, Konfession ev. (Kirchensteuersatz 9 %), monatlicher Steuerfreibetrag 100 EUR. Die Arbeitnehmerin ist Mitglied einer Krankenkasse (der einheitliche Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt 14,6 %, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag 2,45 %). Der Beitragssatz der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 2.1 Grunddaten des Lohnkontos

Die Pflicht zur Führung von Lohnkonten ergibt sich zunächst aus dem Steuerrecht[1], andererseits verlangt auch das Sozialversicherungsrecht in § 28f SGB IV ausdrücklich, Aufzeichnungen und Nachweise für jeden einzelnen Arbeitnehmer zu führen. Dabei sind für jeden Arbeitnehmer einerseits die Stammdaten (persönliche, lohnsteuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts

Tz. 28 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Für die Frage, ob das Arbeitsentgelt 603 EUR monatlich übersteigt, ist zunächst vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Einmalige Einnahmen (z. B. Sonderzuwendungen), die aufgrund tarifvertraglicher oder sonstiger Vereinbarungen mindestens einmal jährlich zu erwarten sind, müssen mitberücksichtigt werden. Die Höhe einer solchen Zuwendung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8 Keine Berücksichtigung von individuellen Freibeträgen und Pauschalen (Abs. 6)

Rz. 32 Steuerliche Freibeträge und Pauschalen werden grds. bei der Ermittlung der Abzüge für Steuern nur berücksichtigt, wenn sie ohne Weiteres der berechtigten Person zustehen (Abs. 6). Die Norm orientiert sich damit an § 153 Abs. 1 Satz 3 SGB III und ist Ausfluss der Entscheidung des Gesetzgebers für eine pauschalierte Berechnung des Bemessungsentgelts für den Elterngeldbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliches Gesundheitsma... / 5.3 Wirksamkeit und Nutzen von BGM

Zur Wirksamkeitsüberprüfung von Maßnahmen sind messbare Daten und Ziele erforderlich, die das betriebliche Krankheits- und Gesundheitsgeschehen betreffen. Zunehmende Relevanz erhält die Betrachtung des Zusammenhangs zwischen Gesundheit und Sozialkapital bei der Arbeit. Sozialkapital gibt die von Beschäftigten empfundene Qualität der Führung, gemeinsame Werte und Überzeugunge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Zypern / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Die Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt (auch ab 1.1.2025) für Umsätze bis 15.600 EUR.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Slowenien / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 50.000 EUR (ab 1.1.2025: 60.000 EUR).mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Tschechien / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis zu dem in CZK ausgedrückten Gegenwert von 85.000 EUR (vorher 35.000 EUR). Ab 1.1.2025 gilt eine Kleinunternehmergrenze von 2 Mio CZK.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.1.1.3 Anrechnung in Höhe des Nettoarbeitsentgelts

Rz. 12 Da die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld bei Arbeitnehmenden auf das Nettoarbeitsentgelt begrenzt ist (vgl. § 66 Abs. 1 Satz 1), wird auf das Übergangsgeld auch nur das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt (Nettoarbeitsentgelt) angerechnet (§ 72 Abs. 1 Nr. 1). Zu den gesetzlichen Abzügen zählen die Lohn- und Kirchensteuer, die Arbeitnehmenden...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Estland / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Die Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 40.000 EUR.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Litauen / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Die Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 55.000 EUR (ab 1.1.2021; vorher: 45.000 EUR). Ab 1.1.2024 beträgt die Grenze 55.000 EUR und ab 1.1.2025 ebenfalls 55.000 EUR.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Dänemark / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 50.000 DKK (6.726 EUR). Bei dem ersten Umsatz, der zur Überschreitung der Grenze führt, muss MwSt erhoben werden.mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 9 Weitere relevante Änderungen mit Wirkung ab 2026 im Überblick:

Anhebung des ESt-Tarifs beim Grundfreibetrag auf 12.348 Euro/24.696 Euro Kinderfreibetragsanhebung, Anhebung Kindergeld auf 259 Euro monatlich Anhebung der Freigrenze beim Soli auf 20.350 Euro/40.70 Euro an festgesetzter ESt. Weiterführung der Mobilitätsprämie von 14 % der Entfernungspauschale für Bezieher von geringem Einkommen; Das Aktivrentengesetz nach § 3 Nr. 21 EStG sieht ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / Zusammenfassung

Auch dieses neue Vereinsjahr bringt eine Menge an relevanten, auch vereinsbezogenen Änderungen und Neuregelungen. Die nachfolgende Gesamtübersicht erläutert auch die für Vereine und Verbände als Arbeitgeber geltenden Neuvorgaben, also die häufigen und vereinsüblichen Sachverhalte in Sachen Beschäftigung von Mitarbeitern, Helfern und Aushilfen gegen meist moderate Bezahlung/V...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 6 Die Neuvorgaben für Vereine als Arbeitgeber

Für unzählige Vereine noch gravierender und in der Vereinspraxis spürbar sind die Verbesserungen und Anhebungen der Steuerfreibeträge für die nebenberufliche bezahlte Mitarbeit in gemeinnützigen Vereinen, aber auch in mildtätigen Verein oder kirchlichen Organisationen und angeschlossenen Vereinen. Hierzu gab es ab 1.1.2026 folgende Verbesserungen und Betragsanpassungen: Der so...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufwandsentschädigung / 4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 3.300 EUR [2] (2025: 3.000 EUR) nicht überschreiten.[3] Nach der neuen Gesetzessystematik verweist das Vormundschaftsrecht auf das Betreuungsrecht, ni...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2.1 Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter

Steuerfreie Einnahmen aus einer Beschäftigung zählen grundsätzlich nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen existieren diesbezüglich keine abweichenden Bestimmungen.[1] Der Übungsleiterfreibetrag beträgt seit 2026 jährlich 3.300 EUR bzw. 275 EUR monatlich. Bei einer anteiligen Inanspruchnahme ist bei geringfügig entlohnten Beschä...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 2.5 Film- und Fernsehproduktionen

Nichtselbstständig tätig als Arbeitnehmer ist Personal, das an Film- und Fernsehproduktionen teilnimmt, als Schauspieler, Regisseur, Kameraleute, Regieassistenten oder sonstiger Mitarbeiter in der Film- und Fernsehfilmproduktion. Diese Beurteilung ergibt sich daraus, dass diese Personen durch das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten in den Organismus der Produktion eingegli...mehr