Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4.1.2 Haftung nach § 823 BGB

Gegenüber Nachlassgläubigern, Auflagebegünstigten, Pflichtteilsberechtigten und sonstigen Dritten greift die Haftung nach § 2219 BGB nicht. Hier kommt eine persönliche Haftung des Testamentsvollstreckers nur nach Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB) in Betracht. Die Haftungsvorschriften der §§ 823 ff. BGB gelten auch gegenüber Erben und Vermächtnisnehmern, allerdings ist § 2219 BGB ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2.2 Vollmachtlösung

Die Tatsache, dass die Erben den Testamentsvollstrecker mit der Führung des Unternehmens bevollmächtigen, kann der Erblasser auch durch Auflagen im Testament "erzwingen". Bei der Vollmachtlösung werden allein die Erben Kaufleute. Der Testamentsvollstrecker handelt auf Anweisungen der Erben unter Berücksichtigung der Anordnungen des Erblassers. Vorsicht ist bei Insichgeschäft...mehr

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Honoraroptimierung für Steu... / 4.1 Vorschussanforderung

§ 8 StBVV gibt dem Steuerberater das Recht, von seinem Auftraggeber für die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Das gesetzliche Vorschussanforderungsrecht besteht jedoch nur für Tätigkeiten, die unter die Steuerberatervergütungsverordnung fallen oder im Fall der vereinbarten Anwendung der Steuerberate...mehr

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Honoraroptimierung für Steu... / 2 Vorkalkulation und Nachkalkulation eines Auftrags

Wie jeder andere Unternehmer muss auch der Steuerberater in seinem eigenen Interesse vor Abschluss eines Auftrags und nach dessen Abwicklung eine Kalkulationsberechnung durchführen. Denn sie zeigt ihm auf, ob er ein "gutes" oder "schlechtes" Geschäft gemacht hat. Besonders bedeutungsvoll wird die Vorkalkulation, wenn es z. B. um den Abschluss einer Pauschalvergütungsvereinba...mehr

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Honoraroptimierung für Steu... / Zusammenfassung

Überblick Eine aktive und zielorientierte Honorarpolitik ist unerlässlich, um einen erfolgreichen Weg zur Honoraroptimierung einzuschlagen. Denn die Gebühren für die vom Steuerberater erbrachten Leistungen sichern seine berufliche und private Existenz, die seiner Familie und der in der Kanzlei tätigen Mitarbeiter. Damit kommt der Gebührenerhebung eine grundlegende Bedeutung ...mehr

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Honoraroptimierung für Steu... / 1.3 Honorarmanagement steigert die Wettbewerbsfähigkeit

Diese Zielsetzung kann nur erreicht werden, wenn der Steuerberater gegenüber dem Mandanten konsequent alle Leistungen abrechnet. Beispielhaft seien genannt: Abrechnung aller sonstigen Hilfeleistungen im Bereich der Finanz- und Lohnbuchführung, exakte Berechnung der Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. § 16 StBVV je Angelegenheit, Weiterberechnung von Schreibauslage...mehr

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Honoraroptimierung für Steu... / 5 Durchgriff auf Dritte

Gehören zum Kreis der Mandanten kleine und mittlere Kapitalgesellschaften mit personalistischer Struktur oder Personengesellschaften, bei denen kein vollhaftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (z. B. GmbH & Co. KG), empfiehltes sich, die einzelnen Gesellschafter ebenfalls in die Verpflichtung zu nehmen. Bei Kreditinstituten gehört es zur Selbstverständlichkeit, d...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.1.2 Beendigung

Das Amt des Testamentsvollstreckers endet mit seiner Kündigung nach § 2226 BGB. Eine solche Kündigung kann der Testamentsvollstrecker jederzeit und ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Nachlassgericht erklären. Kündigt er zur Unzeit (unaufschiebbare Maßnahmen sind erforderlich und ein neuer Testamentsvollstrecker als Ersatz nicht vom Erblasser bestimmt), macht sich der Test...mehr

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Honoraroptimierung für Steu... / 6 Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung

Ein ganz erheblicher Teil der Dienstleistungen des Steuerberaters fallen unter den Anwendungsbereich der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese sieht in weitem Umfang den Ansatz der Wertgebühr vor. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gebühr ist der Gegenstandswert. Da bei nicht streitigen Steuerberatungstätigkeiten die Feststellung eines tatsächlichen Werts ...mehr

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Honoraroptimierung für Steu... / 5.1 Schuldbeitritt

Der Schuldbeitritt ist gegenüber einer Bürgschaft, selbst wenn es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage handelt, vorzuziehen. Schuldbeitritt und Bürgschaft stimmen zwar darin überein, dass sie dem Berater als zusätzliche Sicherheit einen Anspruch gegen einen "Mithaftenden" verschaffen. Der entscheidende Unterschied liegt ...mehr

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Honoraroptimierung für Steu... / 1.4 Honorartransparenz: Eine Notwendigkeit zur Mandantenbindung

Aus der Sicht des Mandanten ist die Dienstleistung "Steuerberatung" eine immaterielle Leistung, deren Qualität er i. d. R. kaum beurteilen kann. Infolgedessen wird das berechnete Honorar häufig nicht akzeptiert. Um dem entgegenzuwirken, bietet sich folgende Vorgehensweise an: Honorarrechnungen detaillieren, Honorarrechnungen dem Mandanten mündlich erläutern, bereits vor Abschlu...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1.3 Haftungsfallen

Nach § 69 AO haftet der Testamentsvollstrecker im Rahmen des durch § 34 AO begründeten Pflichtenverhältnisses, sofern und soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Der Testamentsvollstrecker kann daher Adressat eines gegen ihn ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.2.1 Wesentliche Grundsätze

Nach § 30 Abs. 1 ErbStG ist jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb binnen 3 Monate durch den Erwerber dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt anzuzeigen. Soweit das Nachlassgericht das Testament/den Erbvertrag öffnet, entfällt diese Pflicht, weil das Finanzamt automatisch informiert wird. Den Testamentsvollstrecker trifft die Anzeigepflicht nach § 30 Abs. 1 ErbStG ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Besonderheiten

Jeder Testamentsvollstrecker muss den Nachlass bis zur Aushändigung/Auseinandersetzung notwendigerweise verwalten ("abwickeln", s. Tz. 2.1.). Davon zu unterscheiden ist die Verwaltungsvollstreckung eines Testaments nach § 2209 Satz 1 Halbs. 1 BGB. Diese beschränkt sich ausschließlich auf die Verwaltung des Nachlasses.[1] Andere Aufgaben hat der Testamentsvollstrecker nicht. ...mehr

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Honoraroptimierung für Steu... / 1.1 Strukturierung des Dienstleistungsangebots

Die Nachfrage nach einzelnen Dienstleistungen wird über die Honorarpolitik gesteuert. Hierüber lässt sich erreichen, dass z. B. Routinetätigkeiten wie die Finanzbuchführung zum Mandanten verlagert werden. Die freiwerdenden Zeiträume eröffnen die Möglichkeit, sich intensiver der Gestaltungsberatung zu widmen.mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1.2 Besonderheiten

Hat der Erblasser für die in seiner Person entstandenen Steuern – Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer – noch keine Steuererklärungen abgegeben, muss dies nun der Testamentsvollstrecker erledigen (§ 34 Abs. 3 AO). In diesem Rahmen ist er befugt, alle Wahlrechte, wie sie dem Erblasser zugestanden hätten, wahrzunehmen: Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die Möglic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Zweck der Testamentsvollstreckung und Folgen

Die Testamentsvollstreckung, geregelt in §§ 2197 ff. BGB, beruht vor allem auf dem Interesse des Erblassers am künftigen Schicksal seines Vermögens. Die mit der Testamentsvollstreckung verbundene sachkundige, fremdnützige und unparteiische Willensvollstreckung dient der Absicherung von Nachfolgegestaltungen und der Verwirklichung der Zielvorstellungen des Erblassers gem. § 22...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Wesentliche Inhalte

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, die als solche der Ernennung des individuellen Testamentsvollstreckers vorgelagert ist, geschieht in der Form eines Testaments (§ 2197 BGB), ohne dass dort weitere Bestimmungen enthalten sein müssen. Ohne Belang ist, dass der Erblasser nicht ausdrücklich den Begriff der Testamentsvollstreckung gebrauchte. Für deren Anordnung genüg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honoraroptimierung für Steu... / 1 Grundlegende Gestaltungsmöglichkeiten

1.1 Strukturierung des Dienstleistungsangebots Die Nachfrage nach einzelnen Dienstleistungen wird über die Honorarpolitik gesteuert. Hierüber lässt sich erreichen, dass z. B. Routinetätigkeiten wie die Finanzbuchführung zum Mandanten verlagert werden. Die freiwerdenden Zeiträume eröffnen die Möglichkeit, sich intensiver der Gestaltungsberatung zu widmen. 1.2 Honorarpolitik gez...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Wichtige Rechtsprechung

OLG Braunschweig, Beschluss v. 11.2.2025, 10 W 2/25 : Geschäftswert für das Verfahren über die Ernennung oder Entlassung eines Testamentsvollstreckers beträgt jeweils 10 % des Werts des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei Nachlassverbindlichkeiten nicht abgezogen werden. BGH, Beschluss v. 15.1.2025, IV ZR 166/24 : Die Auskunftspflicht gegenüber dem Pflichtteilsberechtig...mehr

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Honoraroptimierung für Steu... / 4.2 SEPA (Single Euro Payments Area)-Lastschriftverfahren

Allgemein Das Lastschriftverfahren läuft rein elektronisch ab und ist daher ein bargeldloser Zahlungsverkehr. Hierbei beauftragt der Zahlungsempfänger (Gläubiger) seine Bank, einen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen (Schuldner) abzubuchen. Die Besonderheit ist also, dass die Aktion nicht vom Zahlungspflichtigen, sondern vom Zahlungsempfänger ausgeht. Zur Sicherheit des ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honoraroptimierung für Steu... / 5.2 Abtretung von Steuererstattungsansprüchen

Nach § 46 Abs. 4 AO ist der geschäftsmäßige Erwerb von Erstattungs- oder Vergütungsansprüchen zum Zweck der Einziehung oder sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung unzulässig. Ausdrücklich ausgenommen sind nur die Fälle der Sicherungsabtretung. Dies darf jedoch nicht geschäftsmäßig erfolgen. Geschäftsmäßig i. S. d. § 46 AO handelt, wer den Erwerb von Steuererstattungsansprü...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.5 Anzurechnendes Arbeitseinkommen (bei selbstständig Tätigen)

Rz. 18 Bei selbstständig tätigen Versicherten, die wegen ihrer Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld haben, ist zu prüfen, ob zeitgleich Arbeitseinkommen erwirtschaftet wird. Denn Arbeitseinkommen, das während der Arbeitsunfähigkeit in der Person des Arbeitsunfähigen aufgrund seiner Arbeitsleistung erzielt wird, führt zum Ruhen des Krankengeldes nach § 49 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.9 Prüfung bei den abrechnenden Stellen (§ 28p Abs. 6)

Rz. 80 Zu prüfen sind hiernach auch steuerberatende Stellen, Rechenzentren und vergleichbare Einrichtungen, die im Auftrag des Arbeitgebers oder einer von ihm beauftragten Person Löhne und Gehälter abrechnen oder Meldungen erstatten (Abs. 6 Satz 1). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich im Bereich der Regionalträger nach dem Sitz dieser Stellen (Abs. 6 Satz 2). Schließlich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 3.3 Ort der Prüfung

Rz. 118 Der Arbeitgeber oder der Auftragnehmer (§ 28p Abs. 6) hat einen zur Durchführung der Prüfung geeigneten Raum oder Arbeitsplatz (§ 11 Abs. 2 Satz 1 BVV) einschließlich der erforderlichen Hilfsmittel (z. B. PC mit geeigneter Software) zur Verfügung zu stellen (hierzu auch § 28p Abs. 5 Satz 1). Im Übrigen hat er ein Wahlrecht, wo die Prüfung stattfinden soll, in seinen ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.1 Bestellung

Auswahl­verfahren Zum Insolvenzverwalter bestellt das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person,[1] die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist (§ 56 InsO). Meist handelt es sich hie...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Musikschullehrer / 2.1 Abgrenzung freier Mitarbeiter – Arbeitnehmerverhältnis

Kennzeichen der freien Mitarbeiter ist es, dass sie eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausüben, die für einen Auftraggeber auf der Grundlage eines Dienstvertrags erbracht wird. Im Gegensatz zur selbstständigen Tätigkeit des freien Mitarbeiters steht der Arbeitnehmer in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber. Nach ständiger Rechtsprechung[1] enthält § 84 Ab...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.10 Datenübermittlung (§28p Abs. 6a)

Rz. 85 Die Vorschrift betrifft die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP). Art. 1 Nr. 8 des 4. SGB IV-ÄndG und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) hat sie mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügt (dazu Rz. 11). Der Gesetzgeber verfolgte hiermit das Ziel, mittels elektronischer Betriebsprüfung insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Betriebsprüfung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.3 Sonstige Einzelfälle – von A wie Arzt bis Z wie Zivildienstleistender

Rz. 42 Studierende, die eine ansonsten (versicherungspflichtige) Beschäftigung ausüben, genießen in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht das sog. Werkstudentenprivileg; danach sind Studierende, die neben dem Studium arbeiten, dann zwar in der Sozialversicherung sozialversicherungsfrei, wenn ihr Studium die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache bleibt. Bewerte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 119 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, B+P 2018, 425. Beyme, Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer RA-GmbH – Sozialversicherungsrecht sticht Berufsrecht – Anm. zu: BSG, Urteil v. 28.6.2022, B 12 R 4/20 R, AnwBl BE 2023, 93. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.1 Kongruente Deckung (§ 130 InsO)

Anspruch auf Sicherung Hier geht es – im Gegensatz zu § 131 InsO – um eine Sicherung oder Befriedigung, auf genau die der Gläubiger einen Anspruch hatte, die also mit dem Anspruch übereinstimmend ("kongruent") war. Die – mitunter schwierige – Abgrenzung zwischen kongruenter und inkongruenter Deckung ist deswegen wichtig, weil der Gläubiger bei der kongruenten Deckung schutzwü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / c) Stellungnahme

Der fiktive Tatbestand des § 7 Abs. 8 ErbStG wurde bisher eher als theoretische Drohgebärde betrachtet, doch ein aktuelles BFH-Urteil bringt nun Klarheit und bestätigt die in R E 7.5 ErbStR zum Ausdruck gebrachte Verwaltungsmeinung. Beraterhinweis Steuerberatern wird geraten, sich intensiver mit dieser Norm auseinanderzusetzen (Brill, NWB 2024, 2684). Es wird erwartet, dass d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / III. Zwischenergebnis

Die Eintragungsmodalitäten in den drei Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV bleiben wie in den Vorjahren weiterhin komplex. In der Praxis ist sicherlich der streng systematische Aufbau der Anlage KAP hilfreich. Es bleibt empfehlenswert, jährlich die aktualisierte Anleitung zur Anlage KAP hinzuzuziehen. Da sich die Angaben in den unterschiedlichen Anlagen gegenseitig zumindest gr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / IV. Zusammenfassung und Ausblick

Die hier behandelten Urteile zu § 7 Abs. 8 ErbStG und § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG kann man zunächst wie folgt zusammenfassen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter als Grundmaßstab des Fremdvergleichs

Tz. 104 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Maßstab für den anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der gem § 43 Abs 1 GmbHG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet; s Urt des BFH v 06.04.2005 (BFH/NV 2005, 2058). Aufgabe eines solchen GF ist es, unmittelbar im unternehmerischen Interesse der Kö und damit ...mehr

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ZErb 05/2025, Abschied von ... / h. Hinzuziehung von Fachleuten, berufsmäßige Dienste, Auslagenerstattung, Vermögenschadenhaftpflichtversicherung

Gegenüber den DNotV-E 2000 enthalten die DNotV-E 2025 Empfehlungen zu den "Nebenkosten" der Testamentsvollstreckung.[26] Diese richten sich nach Auftragsrecht. Aus der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses ergibt sich, dass der Testamentsvollstrecker für Aufgaben, die seine eigene Fachkenntnis übersteigen, sachkundige Experten hinzuziehen muss. Ob eine ...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / I. Allgemeines

Die Vergütung des Rechtsanwaltes bemisst sich nach den Vorschriften des RVG und ist dort in § 44 RVG sowie den Nrn. 2500–2508 VV geregelt. Es handelt sich bei den Beratungshilfegebühren – entgegen den für die gleiche Tätigkeit außerhalb der Beratungshilfe geltenden Regeln – um streitwertunabhängige Pauschgebühren.[1] Damit soll das Abrechnungsverfahren erleichtert[2] und – o...mehr

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AGS 05/2025, Röcken, Vereinssatzungen - Strukturen und Muster erläutert für die Vereinspraxis

Von Rechtsanwalt Michael Röcken. 5. neu bearbeitete und erweiterte Aufl., 2025. ESV Erich Schmidt Verlag, Berlin. 326 S., 42,00 EUR Der Autor Rechtsanwalt Michael Röcken arbeitet bereits seit 20 Jahren auf dem Gebiet des Vereinsrechts und berät Vereine von der Gründung bis hin zur Auflösung. Insbesondere die Gestaltung einer Vereinssatzung ist von besonderer Bedeutung, da dur...mehr

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ZErb 05/2025, Abschied von ... / j. Anwendbarkeit der DNotV-E 2025 nach Berufsgruppen und Zeitpunkt des Erbfalls

Den Anmerkungen der AGT und der Rechtswirklichkeit folgend ist im Editorial der DNotV-E 2025 festgehalten, dass sich die Vergütungsempfehlungen nicht nur an Notare richten, sondern auch an Rechtsanwälte, Steuerberater und andere professionelle Testamentsvollstrecker. Eine explizite Aussage dazu, ob besonders qualifizierte Testamentsvollstrecker[31] – wie von der AGT geforder...mehr

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ZErb 05/2025, Abschied von ... / 1. Die Genese der DNotV-E 2025

Nach der privatrechtlichen Konzeption des Gesetzgebers bestimmt der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung, welche Vergütung der Testamentsvollstrecker erhält. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Erblasser mit dieser Aufgabe regelmäßig überfordert sind. Die Gestaltungsberater können ebenfalls häufig kaum eine Hilfestellung geben, da sich ihnen zumeist der konkrete ...mehr

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FF 05/2025, Die Patientenverfügung

Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-RößlerFamRZ-Buch 32, 3. Aufl. 2024, Gieseking, 334 Seiten, 59 EURISBN 978-3-7694-1308-3 "Die Patientenverfügung" als Ausgabe Nr. 32 der FamRZ-Buch-Reihe wurde als 3. Auflage von dem Notar Andreas Albrecht, der Fachärztin für Innere und Palliative Medizin Elisabeth Albrecht, dem Präsidenten des Landgerichts Regensburg Horst Böhm und der Fachanwältin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Klare und eindeutige Vereinbarung

Tz. 266 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Vereinbarung ist klar und eindeutig, wenn ein außen stehender Dritter zweifelsfrei erkennen kann, dass die Leistung auf Grund einer entgeltlichen Vereinbarung mit dem Gesellschafter erbracht wird (s Urt des BFH v 24.01.1990, BStBl II 1990, 645; v 04.12.1991, BStBl II 1992, 362) und in welcher Höhe – einerlei ob laufend oder einmalig – e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Begünstigte Umsätze

Rz. 39 Der Gesetzeswortlaut "die Umsätze der Blinden" schränkt den Kreis der begünstigten Umsätze nicht näher ein. Die Steuerbefreiung erfasst (mit Ausnahme der in § 4 Nr. 19 Buchst. a S. 4 UStG genannten Umsätze, Rz. 41ff.) alle Umsätze, also sämtliche Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie die diesen Umsätzen gleichgestellten unentgeltlichen Wertabgaben (z. B. die Entn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung, die in der Zwischenzeit (seit der letzten Auswertung in EStB 2025, 29) beim BFH anhängig sind.mehr

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Abschreibungen auf Wohnimmo... / III. Fazit

Angesichts des Wohnraummangels bestehen derzeit großzügige Möglichkeiten einer steuerlichen Abschreibung von Wohnungen. Der Gesetzgeber ließ im Zuge der jüngsten Maßnahmen die Durchbrechung des Grundsatzes zu, dass neben einer degressiven AfA keine Sonderabschreibung zu gewähren sind. Unklar ist im Moment die zutreffende Ausgestaltung der Kombination der degressiven AfA mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.1 Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a.

Rz. 150 Zu den sonstigen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG Leibrenten und andere Leistungen, die erbracht werden aus[1]: der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. zu den Änderungen bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 40). Hierunter fallen alle Renten, die nach dem SGB VI gewährt werden, Renten wegen Alters, § 33 Abs....mehr

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Meldepflichten und automati... / SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG MIT AMTLICHEM VORDRUCK

Für Privatpersonen ist es wie oben gesehen grundsätzlich weiterhin möglich, die Steuererklärung durch schriftliche Erklärung mit amtlichem Vordruck abzugeben (s. hierzu unter A.III). Jedoch werden die von den meldepflichtigen Stellen übermittelten eDaten seitens der Finanzverwaltung bei Verwendung des amtlichen Vordrucks zur Steuererklärung in Papierform nirgends angezeigt un...mehr

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Meldepflichten und automati... / 2. Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)

Beispiel: Beispielfall 1: § 68 EStG Die A, eine griechische Staatsangehörige, beantragte 2009 Kindergeld für ihre Kinder M und I. Die Familienkasse zahlte das Kindergeld aus und informierte die A über ihre Mitteilungspflicht bei relevanten Änderungen. 2017 stellte die Familienkasse durch einen Datenabgleich fest, dass M und I seit 2012 nicht mehr in Deutschland leben, sonder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / III. Automationsgestützte Steuerveranlagung und eDaten-Übermittlung nach § 93c AO

Der gesuchte Automatismus im Zusammenhang mit Meldungen besteuerungserheblicher Daten findet sich hingegen im Kontext mit den von dritter Seite nach Maßgabe des § 93c AO übermittelten eDaten (s.o.) und dem zunehmend automatisierten Steuerveranlagungsverfahren. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde in § 155 Abs. 4 S. 1 AO eine vollautomatische und ...mehr