Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.5 Wirtschaftsmediation

Wirtschaftsmediation eignet sich zur außergerichtlichen Lösung von Nachfolgefragen, Firmenauseinandersetzungen oder gesellschaftsrechtlichen Konflikten. In § 2 Abs. 3 Nr. 4 RDG ist ausdrücklich geregelt, dass die Mediation nicht als Rechtsdienstleistung zu qualifizieren ist, und so auch dem Steuerberater erlaubt ist. Die Erlaubnis und damit der Versicherungsschutz findet ihr...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.9.2 Wirtschafts- und Insolvenzstraftaten

Im Folgenden werden beispielhaft Vorschriften genannt, um das Problembewusstsein des Steuerberaters zu schärfen. Jeder Versuch, jegliche Teilnahme (Beihilfe oder Mittäterschaft) ist strafbar. Selbstverständlich sind Steuerberater regelmäßig gesetzestreu, setzen sich aber ab und zu – u. U. im wohl gut gemeinten Interesse – für ihre Mandanten unbewusst eigenen strafrechtlichen...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.13 Datenübermittlungen an Finanzbehörden im Auftrag

Mit der Einführung des § 87d Abs. 2 AO [1] (AEAO zu § 87d AO) unterliegen Steuerberater zusätzlichen Pflichten. Danach müssen sie sich z. B. vor Übermittlung der Daten an das Finanzamt, wie der Jahressteuererklärung, Gewissheit über Person und Anschrift des Mandanten verschaffen. Beachtet der Steuerberater die Pflichten nach § 87d Abs. 2 AO vorsätzlich oder grob fahrlässig nic...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.2 Gesetzliche Haftung

§ 102 StaRUG regelt, dass die bei der Erstellung eines Jahresabschlusses für einen Mandanten beauftragten Steuerberater und Rechtsanwälte u. a. den Mandanten auf das Vorliegen eines möglichen Insolvenzgrunds nach §§ 17 bis 19 InsO und die sich daran anknüpfenden Pflichten der Geschäftsführer und Mitglieder der Überwachungsorgane hinweisen müssen, wenn entsprechende Anhaltspu...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.4 Kooperation mit einem Rechtsanwalt

Steuerberater dürfen mit den in § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 2 StBerG genannten Personen, also auch einem Rechtsanwalt, kooperieren. Die laufende Zusammenarbeit – ggf. unter einem Dach – mit einem Rechtsanwalt ist erstrebenswert. Zur Frage, ob bei einer interprofessionellen Sozietät zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern ein Steuerberater für einen Rechtsanwaltsfe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.2 Prospekthaftung

Der Prospekthaftung[1] unterliegen die Prospektherausgeber und die für die Prospekterstellung verantwortlichen Personen, d. h. u. a. die Personen, die persönliches oder typisiertes Vertrauen aus einer Art Garantenstellung in Anspruch nehmen, die Kraft ihres Berufs entsteht, oder auf einer besonderen Sachkunde beruht und die durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwi...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.4 Haftungsbegrenzung

Generelle summenmäßige Haftungsbeschränkungen sind nach § 309 Nr. 7 und § 307 Abs. 1 BGB unzulässig. Das Steuerberatungsgesetz erlaubt hingegen teilweise Haftungsbegrenzungen. Nach § 67a StBerG kann die Haftung des Steuerberaters für einen fahrlässig verursachten Schaden beschränkt werden durch vorformulierte Vertragsbedingungen im Steuerberatungsvertrag auf einen Betrag von mi...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.4 Sanierungsberatung

Die Sanierungsberatung enthält als wirtschaftliche Beratungsanteile die Erstellung von Sanierungsplänen und Sanierungsmaßnahmen und ist im Rahmen des Mandatsverhältnisses nach § 5 Abs. 1 RDG erlaubt.[1] Achtung Steuerberater muss sich mit SanInsFoG und StaRUG beschäftigten Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) wurde u. a. ein Rechts...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.10 Tätigkeit als Existenzgründungsberater

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Existenzgründungsberater besteht zum einen aus den Vorbehaltsaufgaben (§§ 3, 32 f. StBerG) und zum anderen aus wirtschaftsberatender Tätigkeit. Letztere ist gem. § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG, § 15 Satz 1 Nr. 1 BOStB mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar. Die Rückfrage beim Versicherer wird wegen des Umfangs der Deckung dringend empfohlen...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.12 Amtliche Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben für Personen und Gesellschaften, die nach § 3 StBerG unbeschränkt zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, amtliche Vollmachtsmuster zur Vertretung in Steuersachen erarbeitet. Die Verwendung der amtlichen Vollmachtsmuster ist grundsätzlich freiwillig. Sie können gegenüber den Finanzbehörden au...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.8 Tätigkeit als Vormund, Pfleger oder Betreuer

Die Tätigkeiten des Steuerberaters als Vormund, Pfleger oder Betreuer, aber auch als gerichtlich bestellter Vertreter gem. § 81 AO, sind gem. § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG, § 15 Satz 1 Nr. 8 BOStB mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar. Auch die Tätigkeit des Steuerberaters auf der Grundlage einer Vorsorgevollmacht zählt zu den vereinbaren Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten sind ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 8.2 Verjährungshemmung

Bei der Hemmung der Verjährung wird der Lauf der Verjährungsfrist nach § 209 BGB angehalten. Fällt der hemmende Umstand weg, läuft die Verjährung ab diesem Zeitpunkt weiter. Die Hemmung der Verjährung ist die Regel. Für den Steuerberater relevante Hemmungstatbestände sind: Schwebende Verhandlungen mit dem Mandanten über etwaige Regressansprüche nach § 203 BGB (die Hemmung end...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.11 Verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Steuerberater ihre Mandanten auch in Streitigkeiten über kommunale Gebühren und Beiträge sowohl vor den Verwaltungsgerichten als auch im Widerspruchsverfahren gegenüber den Behörden vertreten dürfen.[1] Mit der Einfügung eines neuen § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3a VwGO wurde die verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis, die bisl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.4 Rating-Beratung

Die Beratung des Unternehmens im Zusammenhang mit Rating wird als wirtschaftlich zulässige Tätigkeit grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst. Dies gilt sowohl für die wirtschaftliche Beratung des Unternehmens im Hinblick auf ein zukünftiges Rating als auch für die Plausibilitätsbeurteilung im Rahmen von Abschlussprüfungen im Hinblick auf eine Kreditgewährung (Basel II)...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 7.1 Allgemeine Maßnahmen

Trotz bester Vorsorgemaßnahmen passieren Fehler. Der Steuerberater muss seinem Personal klarmachen, dass etwaige Fehler – gleich welcher Art – sofort mitzuteilen sind, da in einigen Fällen dann noch die Chance besteht, den Schadenseintritt ganz oder teilweise zu verhindern. Dem Personal sollte bekannt sein, dass es über die Berufshaftpflichtversicherung des Kanzleiinhabers m...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 4.3 Abrechnung – Rückzahlung von Vorschüssen

Der Steuerberater kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm oder auf seine Veranlassung dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung fordern. Die Berechnung bedarf der Textform.[1] In der Berechnung sind lt. § 9 Abs. 2 Satz 1 StBVV die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, die Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands, die Bezeichnung der A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 18l Identi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Wegen der überragenden Bedeutung der Betriebsnummer im elektronischen Meldeverfahren ist jeder Teilnehmer verpflichtet, eine Betriebsnummer zu haben. Denn im Meldeverfahren gilt die Betriebsnummer auch als elektronische Adresse für einen Verfahrensbeteiligten, soweit nicht gemäß § 18n zusätzlich eine gesonderte Absendernummer vergeben wurde. Neben den Arbeitgebern komm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.9 Tätigkeit bei Unternehmensbewertung

Die Tätigkeit des Steuerberaters bei Unternehmensbewertungen ist eine gem. § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Satz 1 Nr. 1 BOStB vereinbare Tätigkeit. Die Rückfrage beim Versicherer wird wegen des Umfangs der Deckung dringend empfohlen.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Aufbauorganisation von Klei... / 3 Anforderungen an die Aufbauorganisation in Kleinbetrieben

Grundsätzlich benötigt jeder Betrieb eine Aufbauorganisation. Er braucht Regeln für den Umgang der Beschäftigten miteinander. Anders als in großen Unternehmen kann in kleinen und mittelständischen Betrieben aber oft auf ein umfangreiches und detailliertes Regelwerk verzichtet werden. Es kommt in vielen Fällen zu Aufgabenüberschneidungen, da u. a. nicht im erforderlichen Umfa...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.2 Betriebliche Altersvorsorge

Bei der Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) überwiegen die rechtlichen Beratungsanteile eindeutig. Sie ist daher nur im Rahmen des Mandatsverhältnisses (Lohnbuchhaltung) nach § 5 Abs. 1 RDG zulässig. Dazu gehören u. a. die Feststellungen der Pflicht des Arbeitgebers zur Einrichtung einer Altersvorsorge für Mitarbeiter, Bestehen eines Anspruchs auf Entgeltumwandlun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 6.2 Deckungsanspruch und Deckungsumfang

Der Anspruch des Steuerberaters auf Versicherungsschutz besteht aus der Gewährung von Rechtsschutz und der vereinbarungsgemäßen Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche "aufgrund privatrechtlicher Haftpflichtbestimmungen … für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird".[1] Eine zahlenmäßige Selbstbeteiligung des Steuerberaters für jeden Schadensfall ist üblic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Beirat im Kontext der Unternehmensnachfolge

Zusammenfassung Die Implementierung eines Beirats kann eine Unternehmensnachfolge erheblich erleichtern – sowohl bei der Weitergabe an die nächste Generation innerhalb der Familie als auch bei einer Veräußerung an externe Dritte, die sich etwa die Expertise des Gründers in der Übergangsphase und darüber hinaus sichern wollen. Der Beirat in der GmbH Im Unterschied zum Aufsichts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Verwaltung durch Landesfinanzbehörden (Abs. 3)

Rz. 4 Abs. 3 befasst sich mit den Auskunfts- und Teilnahmerechten der Gemeinden hinsichtlich ihrer Steuern, die von Landesfinanzverwaltungsbehörden verwaltet werden, also der Gewerbesteuer und der Grundsteuer. Die Kirchen sind in das Informationsverfahren nicht eingeschlossen. Die Gemeinden sind grundsätzlich so gestellt wie die Länder bei den Steuern, die der Bund für die L...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung: Nutzungsdauer... / 1.1 Inhalt des Abschreibungsplans

Zur Durchführung einer planmäßigen Abschreibung i. S. d. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB ist es erforderlich, dass im ersten Jahr der Nutzung ein Abschreibungsplan erstellt wird. Dieser muss Angaben über die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einen eventuellen Restwert, die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die Wahl der Abschreibungsmethode enthalten.[1] In der Praxis wer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 26): Organs... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/FASt/StB[*] Die Ausgleichszahlung an den außenstehenden Minderheitsgesellschafter (= ein nicht demselben Konzern zugehöriger Gesellschafter) ist eine Entschädigung, die ein Minderheitsgesellschafter erhält, wenn ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Organgesellschaft und dem Organträger abgeschlossen w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / [Ohne Titel]

Dipl.-Betriebswirt (FH) Paul Hannweber, LL.M., StB[*] Im Rahmen der Umstrukturierung mittelständischer Unternehmen kann es zielführend sein, einen qualifizierten Anteilstausch i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG im steuerlichen Sonderbetriebsvermögen durchzuführen. Es stellt sich hierbei eine Vielzahl von Rechtsfragen, die bis jetzt – soweit ersichtlich – in der Rechtsprechung und...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rückabwicklung einer Anteilsübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Leitsatz 1. Wird die Übertragung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft durch die Parteien des Kaufvertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage rückgängig gemacht, kann dieses Ereignis steuerlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken (Anschluss an Senatsurteil vom 28.10.2009 – IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539). 2. Die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, müssen sich weder aus dem Vertragswortlaut ergeben noch zeitnah mit Vertragsabschluss gegenüber d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2 Steuerberater ist Testamentsvollstrecker

4.2.1 Amtsübernahme Wenn der Erbfall eingetreten und das Testament in Händen des Steuerberaters ist, muss er dieses unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).[1] Die Ablieferungspflicht für Testamente gem. § 2259 BGB ist ein Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der Nachlassbeteiligten. Abzuliefern sind ältere Testamente auch dann, wenn die in ihnen fe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1 Tätigkeit des Steuerberaters vor dem Erbfall

4.1.1 Wichtige Aufgaben und Pflichten Erfahrungsgemäß besprechen Mandanten mit dem Steuerberater auch ihre Sorgen, wenn es um ihre Nachfolge im Unternehmen geht oder den Sinn eines Erbvertrags. Der Steuerberater kann seinem Mandanten alle Begriffe erläutern, die er selbst von Berufs wegen aufgrund des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes kennen muss. Der Steuerberater darf a...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3 Haftungsfallen

4.2.3.1 Fehlerhafte Inbesitznahme Haben Erben oder Dritte einen Teil des Nachlasses wegen unterlassener Inbesitznahme beiseite geschafft, schuldet der Testamentsvollstrecker persönlich den Wertausgleich zur Masse. Bei Überlassung des Besitzes an Erben/Dritte (z. B. Hausrat an Ehefrau/Kinder und Wohnmöglichkeit im ererbten Haus), muss er eine schriftliche Vereinbarung mit dies...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1.1 Wichtige Aufgaben und Pflichten

Erfahrungsgemäß besprechen Mandanten mit dem Steuerberater auch ihre Sorgen, wenn es um ihre Nachfolge im Unternehmen geht oder den Sinn eines Erbvertrags. Der Steuerberater kann seinem Mandanten alle Begriffe erläutern, die er selbst von Berufs wegen aufgrund des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes kennen muss. Der Steuerberater darf auch alle mit dem zukünftigen Erbfall ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4 Einbindung des Steuerberaters in die Erbrechtsgestaltung

4.1 Tätigkeit des Steuerberaters vor dem Erbfall 4.1.1 Wichtige Aufgaben und Pflichten Erfahrungsgemäß besprechen Mandanten mit dem Steuerberater auch ihre Sorgen, wenn es um ihre Nachfolge im Unternehmen geht oder den Sinn eines Erbvertrags. Der Steuerberater kann seinem Mandanten alle Begriffe erläutern, die er selbst von Berufs wegen aufgrund des Erbschaft- und Schenkungsteu...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.3 Fehlerhafte Interpretation des Testaments

Der Testamentsvollstrecker haftet den Erben grundsätzlich auf Schadensersatz, wenn er letztwillige Anordnungen falsch auslegt und z. B. aufgrund dessen Handlungen zulasten des Nachlasses ausführt. Der Steuerberater sollte mangels entsprechender Kenntnisse zu Auslegungsregeln und einschlägiger Rechtsprechung im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Erbrecht zurate ziehen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4 Vergütung

Für die Amtsführung hat der Steuerberater gem. § 2221 BGB einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung, falls nicht der Erblasser eine solche Vergütung ausdrücklich ausgeschlossen hat. In der Praxis gibt es dann regelmäßig Auseinandersetzungen mit den Erben, wenn der Erblasser keine oder unklare Regelungen zur Vergütung trifft. 4.2.4.1 Ausdrücklicher Ausschluss der Vergütung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, wenn er den Nachlass unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten überprüft und Antrag auf Eröffnung eines Nachlass-Insolvenzverfahrens (§§ 315 ff. InsO) stellt. Hierzu ist der Testamentsvollstrecker bei Vorliegen der Gründe auch verpflichtet, um den Erben die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung zu erhalt...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.7 Versäumnisse bei der Rechnungslegung

Zunächst gelten hier die gleichen Regeln/Rechtsfolgen wie bei den Informationspflichten. Bei länger andauernder Verwaltung hat der Erbe einen Anspruch auf jährliche Rechnungslegung nach § 2218 Abs. 2 BGB. Auch wenn der Erbe dem Testamentsvollstrecker keine Frist zur Rechnungslegung gesetzt hat, muss der Steuerberater dann unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – tätig werde...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.1 Ausdrücklicher Ausschluss der Vergütung

Ordnet der Erblasser ausdrücklich an, dass der Steuerberater für seine Amtserfüllung keine Vergütung bekommen soll, ist dies für den Testamentsvollstrecker bindend. Dies bedeutet für den Steuerberater, dass er entscheiden muss, ob er dennoch das Amt annehmen will und seine Aufgaben erfüllt oder ob er das Amt nach § 2202 Abs. 1 BGB ablehnt. Es nutzt dem Steuerberater auch nich...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.2 Anordnung der Vergütung im Testament/Erbvertrag

Es ist allein Sache des Erblassers, bei einer Anordnung auf eine Vergütung auch deren Art und Höhe zu bestimmen. Hier sind alle Varianten zulässig, wie z. B. Einmalbetrag, Umsatzbeteiligung oder Stundenhonorare etc. Der Erblasser kann auch trotz der Vorschrift des § 2221 BGB bestimmen, dass der Steuerberater als Testamentsvollstrecker die Vergütung nach der Steuerberatervergü...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.2 Wichtige Aufgaben und Pflichten

Zum Tätigkeitsbild des Testamentsvollstreckers gehört nicht die von den Erben oft erwünschte rechtliche Beratung zu ihren Pflichten/Rechten als Erbe. Der Testamentsvollstrecker ist nicht Vertreter der Erben und wird nicht in dessen Auftrag tätig.[1] 4.2.2.1 Konstituierung des Nachlasses Inbesitznahme der Nachlassgegenstände Trotz angeordneter Testamentsvollstreckung geht der Be...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.3 Haftungsfallen

Soweit Gesellschaftsrechte aus Anteilen an Kapitalgesellschaften und an Personenhandelsgesellschaften – wenn die Stellung nicht mit einem vollhaftenden Gesellschafter vergleichbar ist – durch den Steuerberater wahrgenommen werden, ist dies unproblematisch. Gefährlich sind aber die Fälle, in denen der Steuerberater als Testamentsvollstrecker die voll haftenden Funktionen und ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1.2 Haftungsfallen

Für die nicht zur Rechtsberatung zugelassenen Steuerberater gilt ohne Einschränkung, dass die Erstellung und Formulierung eines Testaments bzw. Erbvertrags inkl. Testamentsvollstreckungsauftrag allein Aufgabe des Notars oder eines Rechtsanwalts ist.[1] Bei einem Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz tritt im Haftungsfall die Berufshaftpflichtversicherung nicht ein. Ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1.3 Honorargestaltung für die künftige Testamentsvollstreckung

Der Steuerberater hat keinen Anspruch darauf, dass das Honorar für die Testamentsvollstreckung vor dem Erbfall mit dem Mandanten festgelegt wird bzw. kann sich nicht sicher sein, falls eine solche getroffen wird, dass der Erblasser diese dann auch ausdrücklich in der letztwilligen Verfügung so niederlegt. Der Steuerberater kann/soll seinem Mandanten vermitteln, dass er das A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.6 Haftung bei unterlassener Information der Erben

Nach der Rechtsprechung ist die Benachrichtigung zwingend, wenn die Gefährdung von Interessen der Erben möglich ist. Der Steuerberater sollte zur Vermeidung von Schadensersatzpflichten und im Hinblick auf die Gefahr der Entlassung in folgenden Situationen informieren und dies zu Beweiszwecken dokumentieren: Geschäfte nach § 181 BGB (auch wenn sie vom Erblasser erlaubt sind) Zw...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Testamentsvollstreckung und Steuerrecht

Der Steuerberater ist von Berufs wegen bereits mit der Abgabenordnung vertraut und muss sich als Testamentsvollstrecker zudem mit verschiedenen steuerrechtlichen Vorschriften im Rahmen des Amts befassen. Den Testamentsvollstrecker trifft die Verpflichtung, die mit dem Nachlass zusammenhängenden Steuern aller Art aus diesem zu entrichten und an der Erhebung mitzuwirken. 3.3.1 A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4.1.3 Haftung nach Berufsrecht

Die berufsrechtlichen Haftungsvorschriften kommen lediglich ergänzend zum Tragen, wenn der Steuerberater als Testamentsvollstrecker originäre steuerrechtliche Aufgaben übernimmt, wobei die meisten Tätigkeiten der Nachlassverwaltung zugeordnet werden können.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honoraroptimierung für Steuerberater

Zusammenfassung Überblick Eine aktive und zielorientierte Honorarpolitik ist unerlässlich, um einen erfolgreichen Weg zur Honoraroptimierung einzuschlagen. Denn die Gebühren für die vom Steuerberater erbrachten Leistungen sichern seine berufliche und private Existenz, die seiner Familie und der in der Kanzlei tätigen Mitarbeiter. Damit kommt der Gebührenerhebung eine grundleg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.5 Vergütung für klassische Steuerberatertätigkeit

Für die Steuerberatertätigkeit im Rahmen der Testamentsvollstreckung kommt die Steuerberatervergütungsverordnung nur bei ordnungsgemäßem und nach § 181 BGB befreitem Geschäft der Testamentsvollstreckung in Betracht. Vorsorgliche Klarstellungen im Testament über eine mögliche Selbstbeauftragung des Testamentsvollstreckers als Steuerberater sind zweckmäßig.[1] Übertragen die Er...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Umsetzung von Nachfolgeregelungen ist für die Privatsphäre und für den unternehmerischen Bereich des Erblassers aus dessen Sicht oft von erheblicher Bedeutung. Die zum Testamentsvollstrecker berufene Person übernimmt dabei eine große Verantwortung. Für den Steuerberater ist die Testamentsvollstreckung eine erlaubte Tätigkeit (§ 5 Abs. 2 RDG, § 15 BOStB, § 57 Abs. 3 Nr. 2...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.2 Besonderheiten

Für den Steuerberater ergibt sich bei der Übernahme der Testamentsvollstreckung immer das Problem, dass er nicht die Grenzen einer Rechtsberatung überschreiten darf. Bei der Bewältigung der Aufgaben eines Testamentsvollstreckers fallen zum Teil Aufgaben der verbotenen Besorgung fremder Rechtsberatung an. Auch hier kann dem BGH-Urteil entnommen werden, dass der Erblasser die A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.2 Oberflächliches Nachlassverzeichnis

Verletzt der Testamentsvollstrecker seine Verpflichtung zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses (§ 2265 BGB) trotz Mahnung und Fristsetzung, kann das zu seiner Entlassung nach § 2227 BGB führen. Vermögensveränderungen zwischen Erbfall und Amtsantritt sollte er, soweit erkennbar, dokumentieren, damit man ihm nicht unterlassene Inbesitznahme unterstellen kann. Der Testamen...mehr