Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.6 Haftung bei unterlassener Information der Erben

Nach der Rechtsprechung ist die Benachrichtigung zwingend, wenn die Gefährdung von Interessen der Erben möglich ist. Der Steuerberater sollte zur Vermeidung von Schadensersatzpflichten und im Hinblick auf die Gefahr der Entlassung in folgenden Situationen informieren und dies zu Beweiszwecken dokumentieren: Geschäfte nach § 181 BGB (auch wenn sie vom Erblasser erlaubt sind) Zw...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Testamentsvollstreckung und Steuerrecht

Der Steuerberater ist von Berufs wegen bereits mit der Abgabenordnung vertraut und muss sich als Testamentsvollstrecker zudem mit verschiedenen steuerrechtlichen Vorschriften im Rahmen des Amts befassen. Den Testamentsvollstrecker trifft die Verpflichtung, die mit dem Nachlass zusammenhängenden Steuern aller Art aus diesem zu entrichten und an der Erhebung mitzuwirken. 3.3.1 A...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4.1.3 Haftung nach Berufsrecht

Die berufsrechtlichen Haftungsvorschriften kommen lediglich ergänzend zum Tragen, wenn der Steuerberater als Testamentsvollstrecker originäre steuerrechtliche Aufgaben übernimmt, wobei die meisten Tätigkeiten der Nachlassverwaltung zugeordnet werden können.mehr

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Honoraroptimierung für Steuerberater

Zusammenfassung Überblick Eine aktive und zielorientierte Honorarpolitik ist unerlässlich, um einen erfolgreichen Weg zur Honoraroptimierung einzuschlagen. Denn die Gebühren für die vom Steuerberater erbrachten Leistungen sichern seine berufliche und private Existenz, die seiner Familie und der in der Kanzlei tätigen Mitarbeiter. Damit kommt der Gebührenerhebung eine grundleg...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.5 Vergütung für klassische Steuerberatertätigkeit

Für die Steuerberatertätigkeit im Rahmen der Testamentsvollstreckung kommt die Steuerberatervergütungsverordnung nur bei ordnungsgemäßem und nach § 181 BGB befreitem Geschäft der Testamentsvollstreckung in Betracht. Vorsorgliche Klarstellungen im Testament über eine mögliche Selbstbeauftragung des Testamentsvollstreckers als Steuerberater sind zweckmäßig.[1] Übertragen die Er...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Umsetzung von Nachfolgeregelungen ist für die Privatsphäre und für den unternehmerischen Bereich des Erblassers aus dessen Sicht oft von erheblicher Bedeutung. Die zum Testamentsvollstrecker berufene Person übernimmt dabei eine große Verantwortung. Für den Steuerberater ist die Testamentsvollstreckung eine erlaubte Tätigkeit (§ 5 Abs. 2 RDG, § 15 BOStB, § 57 Abs. 3 Nr. 2...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.2 Besonderheiten

Für den Steuerberater ergibt sich bei der Übernahme der Testamentsvollstreckung immer das Problem, dass er nicht die Grenzen einer Rechtsberatung überschreiten darf. Bei der Bewältigung der Aufgaben eines Testamentsvollstreckers fallen zum Teil Aufgaben der verbotenen Besorgung fremder Rechtsberatung an. Auch hier kann dem BGH-Urteil entnommen werden, dass der Erblasser die A...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.2 Oberflächliches Nachlassverzeichnis

Verletzt der Testamentsvollstrecker seine Verpflichtung zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses (§ 2265 BGB) trotz Mahnung und Fristsetzung, kann das zu seiner Entlassung nach § 2227 BGB führen. Vermögensveränderungen zwischen Erbfall und Amtsantritt sollte er, soweit erkennbar, dokumentieren, damit man ihm nicht unterlassene Inbesitznahme unterstellen kann. Der Testamen...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.4 Aufwendungsersatz des Testamentsvollstreckers

Gem. §§ 2218, 670 BGB hat der Testamentsvollstrecker neben seiner Vergütung auch Anspruch auf den Ersatz seiner Aufwendungen und kann diese aus dem Nachlass entnehmen. Allgemeine Bürokosten, die dem Steuerberater als Testamentsvollstrecker innerhalb seines Berufs entstehen, zählen nicht zu den ersetzungsfähigen Aufwendungen. Setzt der Amtsinhaber dritte Personen für Aufgaben...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.1 Amtsübernahme

Wenn der Erbfall eingetreten und das Testament in Händen des Steuerberaters ist, muss er dieses unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).[1] Die Ablieferungspflicht für Testamente gem. § 2259 BGB ist ein Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der Nachlassbeteiligten. Abzuliefern sind ältere Testamente auch dann, wenn die in ihnen festgelegte Erbfolge ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.9 Besteuerung der Testamentsvollstreckervergütung beim Testamentsvollstrecker

Einkommensteuer Die Testamentsvollstreckervergütung gehört einkommensteuerrechtlich zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.[1] Die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit als Steuerberater ausgeübte Testamentsvollstreckung ist aber den Einkünften aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG hinzuzurechnen. Erhält der Steuerberater die Vergütung nach mehrjährig...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Testamentsvollstreckung und Berufsrecht

3.2.1 Wesentliche Grundsätze Das Steuerberatungsgesetz selbst enthält keine bestimmte eindeutige Regelung zur Testamentsvollstreckung. Am ehesten kann die Testamentsvollstreckung in diesem Gesetz mit der Treuhandtätigkeit nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG verglichen werden. Die Berufsordnung erlaubt dem Steuerberater ausdrücklich die Übernahme des Amts als Testamentsvollstrecker (...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Arten der Testamentsvollstreckung

2.1 Wesentliche Inhalte Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, die als solche der Ernennung des individuellen Testamentsvollstreckers vorgelagert ist, geschieht in der Form eines Testaments (§ 2197 BGB), ohne dass dort weitere Bestimmungen enthalten sein müssen. Ohne Belang ist, dass der Erblasser nicht ausdrücklich den Begriff der Testamentsvollstreckung gebrauchte. Fü...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Haftungsgrundsätze

3.4.1 Wesentliche Grundsätze 3.4.1.1 Haftung nach § 2219 BGB Für die Haftung des Testamentsvollstreckers enthält § 2219 BGB eine eigene, spezielle Regelung.[1] Gem. § 2219 Abs. 1 BGB haftet der Testamentsvollstrecker für den entstehenden Schaden des Erben, wenn er die ihm obliegenden Verpflichtungen verletzt. Durch die persönliche Haftung soll er zur Einhaltung der Verpflichtun...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3 Testamentsvollstreckung bei der Personengesellschaft

2.3.3.1 Kommanditbeteiligung Die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil ist rechtlich zulässig und für den Steuerberater wohl erlaubt, da er hier kein Kaufmann/Unternehmer wird (allerdings wird der Kommanditist als Gewerbetreibender i. S. d. GewO betrachtet).[1] Voraussetzung ist zudem, dass die Gesellschafterversammlung zugestimmt hat bzw. die Testamentsvollstrecke...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3 Gesetzliche Rahmenbedingungen und Schranken

3.1 Testamentsvollstreckung und Rechtsdienstleistungsgesetz 3.1.1 Wesentliche Grundsätze Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker als solches stellt keine Rechtsberatung dar.[1] Sie ist aber primär eine betriebswirtschaftliche Beratung, bei der rechtliche Fragen lediglich mitzubeurteilen sind. Der BGH führt hierzu aus: Ein Testamentsvollstrecker "kann in wesentlichem Umfang auc...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.2 Aufgaben im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer

3.3.2.1 Wesentliche Grundsätze Nach § 30 Abs. 1 ErbStG ist jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb binnen 3 Monate durch den Erwerber dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt anzuzeigen. Soweit das Nachlassgericht das Testament/den Erbvertrag öffnet, entfällt diese Pflicht, weil das Finanzamt automatisch informiert wird. Den Testamentsvollstrecker trifft die Anzeigepf...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4.1 Wesentliche Grundsätze

3.4.1.1 Haftung nach § 2219 BGB Für die Haftung des Testamentsvollstreckers enthält § 2219 BGB eine eigene, spezielle Regelung.[1] Gem. § 2219 Abs. 1 BGB haftet der Testamentsvollstrecker für den entstehenden Schaden des Erben, wenn er die ihm obliegenden Verpflichtungen verletzt. Durch die persönliche Haftung soll er zur Einhaltung der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwal...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Dauerhafte Fremdverwaltung einzelkaufmännischer Unternehmen durch den Testamentsvollstrecker

2.3.2.1 Treuhandlösung Bei der Treuhandlösung (Ermächtigungstreuhand – durchsetzbar aufgrund einer Auflage des Erblassers im Testament) ist der Testamentsvollstrecker als Kaufmann tätig und wird im Handelsregister eingetragen. Unabhängig vom berufsrechtlichen Verbot der gewerblichen Tätigkeit und den steuerlichen Konsequenzen für die Vergütung haftet der Steuerberater dann fü...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Testamentsvollstreckung und Rechtsdienstleistungsgesetz

3.1.1 Wesentliche Grundsätze Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker als solches stellt keine Rechtsberatung dar.[1] Sie ist aber primär eine betriebswirtschaftliche Beratung, bei der rechtliche Fragen lediglich mitzubeurteilen sind. Der BGH führt hierzu aus: Ein Testamentsvollstrecker "kann in wesentlichem Umfang auch nur einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, wenn er d...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Besonderheiten

Dem Steuerberater ist als Freiberufler jede gewerbliche Tätigkeit untersagt (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG).[1] Die zuständige Steuerberaterkammer kann von diesem Verbot Ausnahmen zulassen, soweit durch die Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist.[2] Die gewerbliche Tätigkeit ist gekennzeichnet durch ein selbstständiges, fortgesetztes Handeln, das maßge...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.6 Schuldner der Testamentsvollstreckervergütung

Der Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers stellt eine Nachlassverbindlichkeit dar und ist von allen Erben zu tragen, wenn der Erblasser keine anderweitige Regelung getroffen hat. Mehrere Erben haften als Gesamtschuldner, d. h. der Testamentsvollstrecker kann die Vergütung von jedem Miterben fordern. Im Innenverhältnis richtet sich der Ausgleich der Erben nach der Hö...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.8 Verwirkung der Vergütung

Verletzt der Testamentsvollstrecker die ihn treffenden Treuepflichten, verwirkt er u. U. seine Vergütungsansprüche.[1] Die Rechtsprechung stellt allerdings strenge Anforderungen an die Verwirkung. Eine solche kommt nicht schon in Betracht, wenn sich der Testamentsvollstrecker schadensersatzpflichtig gemacht hat, weil er aufgrund falscher Beurteilungen fehlerhafte Entscheidun...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.1 Wesentliche Grundsätze

Das Steuerberatungsgesetz selbst enthält keine bestimmte eindeutige Regelung zur Testamentsvollstreckung. Am ehesten kann die Testamentsvollstreckung in diesem Gesetz mit der Treuhandtätigkeit nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG verglichen werden. Die Berufsordnung erlaubt dem Steuerberater ausdrücklich die Übernahme des Amts als Testamentsvollstrecker (vgl. hierzu auch § 15 Nr. 8 ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.1 Fehlerhafte Inbesitznahme

Haben Erben oder Dritte einen Teil des Nachlasses wegen unterlassener Inbesitznahme beiseite geschafft, schuldet der Testamentsvollstrecker persönlich den Wertausgleich zur Masse. Bei Überlassung des Besitzes an Erben/Dritte (z. B. Hausrat an Ehefrau/Kinder und Wohnmöglichkeit im ererbten Haus), muss er eine schriftliche Vereinbarung mit diesen schließen, in geeigneter Form ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.5 Haftung des Testamentsvollstreckers für Dritte

Überträgt der Testamentsvollstrecker das Amt entgegen dem Verbot im Ganzen an einen Dritten, haftet er für jeden daraus entstandenen Schaden, egal ob dieser vorhersehbar oder von Dritten verschuldet wurde (§§ 2219 Abs. 1, 2218 Abs. 1, 664 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei einer erlaubten Übertragung einzelner Testamentsvollstreckertätigkeiten auf Dritte, haftet der Testamentsvollstreck...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.1.1 Beginn

Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt mit der Annahme nach § 2202 Abs. 1 BGB.[1] Diese ist gegenüber dem Nachlassgericht des Erblassers unbedingt, unwiderruflich und unbefristet in privatschriftlicher Form zu erklären oder zu Protokoll zu geben. Der Steuerberater sollte gleichzeitig mit der Annahme den Antrag auf Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses (§ 2368 BG...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.2.3 Haftungsfallen

Bei Erbauseinandersetzungen sind bei der Erbschaftsteuer vor allem die Regeln zu Steuerbefreiungen für begünstigtes Vermögen zu beachten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 3 und 4 ErbStG, § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 3 und 4 ErbStG, § 13a i. V. m. § 13b ErbStG sowie § 13d Abs. 2 Satz 2 und 3 ErbStG).[1] Bei Abfassung der Erbschaftsteuererklärung sollte der Steuerberater zu jedem Punkt Stell...mehr

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Honoraroptimierung für Steu... / 4 Optimierung der Honorardurchsetzung/Honorarsicherung

Alle Maßnahmen der Honoraroptimierung bleiben ohne finanziellen Erfolg, wenn die Bezahlung des Honorars wegen schlechter finanzieller Situation des Mandanten nur zögerlich oder überhaupt nicht erfolgt. Steuerberater, die nicht rechtzeitig reagieren, haben ein überdurchschnittlich hohes Honorarausfallrisiko. Wer sich davor schützen will, sollte früh genug geeignete Sicherungsm...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.3.3 Haftungsfallen

Auf die einkommensteuerliche Behandlung der Erbauseinandersetzung gilt es, ein besonderes Augenmerk zu richten: Der Testamentsvollstrecker muss die steuerlichen Folgen testamentarischer Anordnungen berücksichtigen und gewichten. Es gehört zu seinen Pflichten, dass er die steuerlichen Konsequenzen des von ihm aufgestellten Teilungsplans untersucht, damit ungewollte und regelm...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2.1 Treuhandlösung

Bei der Treuhandlösung (Ermächtigungstreuhand – durchsetzbar aufgrund einer Auflage des Erblassers im Testament) ist der Testamentsvollstrecker als Kaufmann tätig und wird im Handelsregister eingetragen. Unabhängig vom berufsrechtlichen Verbot der gewerblichen Tätigkeit und den steuerlichen Konsequenzen für die Vergütung haftet der Steuerberater dann für Verbindlichkeiten, d...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3.2 Komplementäranteil an der KG bzw. OHG

Wird die Gesellschaft laut Gesellschaftsvertrag/Gesetz nur unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt, hat dies zur Folge, dass der gegen die Gesellschaft gerichtete Abfindungsanspruch durch den Testamentsvollstrecker zum Nachlass geltend gemacht wird. Wird die Gesellschaft aufgrund des Todes des Erblassers aufgelöst, wird der Erbe Mitglied der Abwicklungsgesellschaf...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle: Testamentsvollstreckung

Zusammenfassung Die Umsetzung von Nachfolgeregelungen ist für die Privatsphäre und für den unternehmerischen Bereich des Erblassers aus dessen Sicht oft von erheblicher Bedeutung. Die zum Testamentsvollstrecker berufene Person übernimmt dabei eine große Verantwortung. Für den Steuerberater ist die Testamentsvollstreckung eine erlaubte Tätigkeit (§ 5 Abs. 2 RDG, § 15 BOStB, § ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.3.2 Besonderheiten

Zur Erfüllung der den Erben obliegenden steuerlichen Pflichten sind diese auf die Erteilung entsprechender Informationen durch den Testamentsvollstrecker angewiesen. Auf der Grundlage der §§ 666, 2218 BGB ist der Testamentsvollstrecker verpflichtet, den Erben alle zur Abgabe der Steuererklärung erforderlichen Informationen und auch etwa benötigte Belege zur Verfügung zu stel...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3.1 Kommanditbeteiligung

Die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil ist rechtlich zulässig und für den Steuerberater wohl erlaubt, da er hier kein Kaufmann/Unternehmer wird (allerdings wird der Kommanditist als Gewerbetreibender i. S. d. GewO betrachtet).[1] Voraussetzung ist zudem, dass die Gesellschafterversammlung zugestimmt hat bzw. die Testamentsvollstreckerlösung im Gesellschaftsvert...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.4 Testamentsvollstreckung und GmbH-Anteil

Die Testamentsvollstreckung an einem GmbH-Anteil ist ohne Weiteres zulässig – auch ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter. Der Testamentsvollstrecker nimmt die Rechte des Erben kraft eigenen Rechts in vollem Umfang wahr. Vorbehaltlich des Verbots der unentgeltlichen Verfügung nach § 2205 Satz 3 BGB umfasst die Testamentsvollstreckung auch Rechte des Testamentsvollstrecke...mehr

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Honoraroptimierung für Steu... / 3 Abrechnung nach Einzelvergütung oder Pauschale

Die Entscheidung zwischen Einzelvergütung oder Pauschale ist unter dem Gesichtspunkt der Honoraroptimierung von wesentlicher Bedeutung. Oft wird von einem potenziellen Mandanten, der seinen Steuerberater wechseln möchte, der Wunsch geäußert, dem neuen Steuerberater das Mandat mit der Maßgabe zu übertragen , dass er – meist wie bisher – für ein bestimmtes Leistungspaket eine ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4.1.1 Haftung nach § 2219 BGB

Für die Haftung des Testamentsvollstreckers enthält § 2219 BGB eine eigene, spezielle Regelung.[1] Gem. § 2219 Abs. 1 BGB haftet der Testamentsvollstrecker für den entstehenden Schaden des Erben, wenn er die ihm obliegenden Verpflichtungen verletzt. Durch die persönliche Haftung soll er zur Einhaltung der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung angehalten werden. Der Tes...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.4 Fehler bei der Nachlassverwaltung

Die Nichtbefolgung von Anordnungen ändert nichts an der Wirksamkeit etwaiger Verfügungen des Testamentsvollstreckers, kann aber Schadensersatzansprüche der Erben auslösen und zur Entlassung nach § 2227 BGB führen. Birgt die Befolgung einer Anordnung allerdings die Gefährdung des Nachlasses, kann bzw. sollte der Testamentsvollstrecker diese Anordnung nach § 2216 Abs. 2 Satz 2 ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1 Aufgaben im Zusammenhang mit vor dem Erbfall in der Person des Erblassers entstandenen Steuern

3.3.1.1 Wesentliche Grundsätze § 69 Satz 1 AO begründet eine Haftung der in §§ 34, 35 AO bezeichneten Personen im Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten. Dazu gehören auch die Vermögensverwalter und zu diesen der Testamentsvollstrecker. § 34 Abs. 3 und Abs. 1 AO gelten auch für den Testamentsvollstrecker, d. h. er hat als Vermögen...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.3 Aufgaben im Zusammenhang mit Steuern, die nach dem Erbfall während der Testamentsvollstreckung entstehen

3.3.3.1 Wesentliche Grundsätze Für Steuern, die sich aus der Verwaltung des Nachlasses ergeben, sind nur die Erben Steuerschuldner (§ 38 AO), nicht der Testamentsvollstrecker. Die durch die Verwaltung des Nachlasses verwirklichten Steuertatbestände führen zu Einkünften, die allein dem Erben zugerechnet werden – auch wenn die Erträge dem Nachlass zufließen. Dementsprechend obl...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.4 Abzugsfähigkeit der Testamentsvollstreckergebühren

3.3.4.1 Erbschaftsteuer Der Steuerberater als Testamentsvollstrecker muss darauf achten, dass die Erbschaftsteuer so niedrig wie möglich ausfällt. Dabei spielt auch die Höhe der Abzugsfähigkeit der Testamentsvollstreckergebühr eine Rolle. Ausgangspunkt für die Abzugsfähigkeit ist § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, wonach die dem Erwerber "unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Haftungsfallen

Besondere Probleme ergeben sich bei der Testamentsvollstreckung, wenn zum Nachlass eine Handelsgesellschaft oder eine Gesellschaftsbeteiligung gehört. 2.3.1 Einstellung des einzelkaufmännischen Unternehmens durch den Testamentsvollstrecker Soll der Testamentsvollstrecker das Einzelhandelsgeschäft einstellen und abwickeln, muss er die 3-Monats-Frist des § 27 Abs. 2 HGB berücksi...mehr

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Honoraroptimierung für Steu... / 1.2 Honorarpolitik gezielt zur Steuerung des Mandanten einsetzen

Lassen sich Finanzbuchhaltungsarbeiten nicht auf den Mandanten verlagern, muss es das Ziel sein, dass dieser seine Belege in der vereinbarten Qualität und Form, vorzugsweise unter Einsatz aktueller IT, beim Steuerberater abliefert. Geschieht dies nicht, ist er durch eine konsequente Berechnung des Zeitaufwands für Beleg- und Sortierarbeiten hierzu anzuhalten.mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.3 Fehlende Anordnung einer Vergütung

Hat der Erblasser keine Anordnung zur Vergütung getroffen und kann die Höhe auch nicht durch andere Unterlagen, die den – mutmaßlichen – Willen des Erblassers hierzu erkennen lassen, bestimmt werden, hat der Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf angemessene Vergütung nach § 2221 BGB. Weitere Regelungen enthält das Gesetz nicht. Die Angemessenheit bzw. Höhe der Vergütung o...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.7 Fälligkeit, Geltendmachung und Verjährung der Vergütung

Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist, soweit nichts anderes vom Erblasser bestimmt ist, erst nach Beendigung des Amts in einem Betrag zur Zahlung fällig, wenn der Testamentsvollstrecker seine Pflichten, insbesondere seine Pflicht zur Rechnungslegung (§§ 2218, 666 BGB) erfüllt hat.[1] Ausnahmsweise ist eine frühere Fälligkeit dann gegeben, wenn eine Dauer- oder Verwal...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.2.1 Konstituierung des Nachlasses

Inbesitznahme der Nachlassgegenstände Trotz angeordneter Testamentsvollstreckung geht der Besitz am Nachlass erst auf die Erben über (§ 857 BGB). Um seine Aufgaben ordnungsgemäß durchführen zu können, muss der Testamentsvollstrecker den Besitz am Nachlass erlangen. Hierzu ist er nach § 2205 Satz 2 BGB berechtigt. In Besitz nehmen heißt, dass der Testamentsvollstrecker alles in...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.2.2 Weitere Pflichten des Testamentsvollstreckers nach Amtsantritt

Überprüfung letztwilliger Verfügungen des Erblassers Der Testamentsvollstrecker muss zur Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben die letztwillige Verfügung auch auf deren Wirksamkeit hin überprüfen. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung an sich kann unwirksam sein, z. B. wegen Testierunfähigkeit des Erblassers[1] oder wegen Verletzung der Formvorschriften.[2] In der Praxis...mehr

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Honoraroptimierung für Steu... / 4.3 Mandanten für die Erteilung des Lastschriftverfahrens gewinnen

Es ist anzustreben, mit allen Mandanten das SEPA-Lastschriftverfahren zu vereinbaren. Bei Neumandaten dürfte dies auf die geringsten Schwierigkeiten stoßen. Aber auch bei den bestehenden Mandatsverhältnissen sollte die Umstellung auf das Lastschriftverfahren erfolgen. Die Notwendigkeit zu einem solchen Schritt ist dem Mandanten in einem Gespräch zu erläutern. Hinweis Argument...mehr

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Honoraroptimierung für Steu... / 5.3 Abwicklung der Dienstleistung als Bargeschäft

Hier ist der Fall angesprochen, bei dem der Steuerberater die erbrachten Leistungen nur Zug um Zug gegen Bezahlung seines Honorars an den Mandanten herausgibt. Sofern der Mandant dringend auf die Arbeitsergebnisse angewiesen ist, wird sich die Honorarforderung durch diesen "Druck" schnell realisieren lassen. Ist der Mandant jedoch trotzdem nicht bereit, das Honorar zu bezahl...mehr