Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vom Umgang der Finanzverwal... / A. Keine Kommunikation mit der Finanzverwaltung über beA und beSt, § 87a AO (neu)

Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Finanzverwaltung in Bund und Land über das Bundesfinanzministerium mindestens großen Einfluss auf den Inhalt der Steuergesetze nimmt. Bundestag und Bundesrat beschließen, von Ausnahmen abgesehen, was ihnen als Beschlussvorlage vorgelegt wird. Sie können gar nicht anders, weil sie von der Gesetzesmaterie regelmäßig nichts oder nur sehr w...mehr

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Versuchte Steuerhinterziehu... / D. Fazit

Die Bedeutung des Einziehungsrechts im Steuerstrafverfahren wächst. Es gibt kaum noch denkbare Fallgestaltungen, bei denen bei offener Steuerforderung die Einziehung von Wertersatz nach der Rechtsfigur der "ersparten Aufwendungen" nicht in Betracht kommt. An den Grundsätzen der Einziehung gemessen, kommt die Einziehung aber nur bei einer vollendeten Steuerhinterziehung in Be...mehr

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Vom Umgang der Finanzverwal... / IV. Über die Gewährung von Akteneinsicht entscheidet die Steuerfahndung

Es bedarf keiner weiteren Erörterung, dass im Ermittlungsverfahren die Strafsachenstelle oder die Staatsanwaltschaft über Akteneinsichtsgesuche der Verteidigung entscheiden, § 147 Abs. 5 StPO, §§ 385, 386, 399 AO. Faktisch wird die Entscheidung aber von der Steuerfahndung getroffen. Strafsachenstelle oder Staatsanwaltschaft folgen regelmäßig dem Wunsch der Steuerfahndung. Bei...mehr

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Meldepflichten und automati... / 3. Korrekturpflicht bei positiver Kenntnis

Jedoch ist nach unserer Auffassung eine Korrekturpflicht anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige – aus welchen Gründen auch immer – positive Kenntnis von der Unrichtigkeit/Unvollständigkeit der von der meldepflichtigen Stelle übermittelten Daten hat (so auch Neudert in AO-eKommentar, § 150 AO Rz. 14.6; Haselmann in Koenig, AO, 5. Aufl. 2024, § 150 Rz. 35). Hierfür sprechen auc...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 5 Durchsuchung beim Steuerberater

Gelegentlich kommt es vor, dass Steuerfahnder mit einem Durchsuchungsbeschluss gem. § 103 StPO (Durchsuchung bei Dritten) beim Steuerberater erscheinen. Hier stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Fahnder vom Strafverfahren gegen den Mandanten auf ein Strafverfahren wegen Beihilfe des Beraters umschwenken dürfen. Zwar äußerte sich das OLG Hamm mit Beschluss...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 1 Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Ein entsprechender Verdacht zulasten des Steuerberaters kann entstehen, wenn gegen den Mandanten ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurde und die Ermittlungsbeamten annehmen, dass der Steuerberater hiervon gewusst und den Mandanten unterstützt hat. Da das Wissen des Beraters die entscheidende Komponente des Vorsatzes ist, lautet ein verbreiteter Rat, da...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 4 Selbstanzeige des Steuerberaters

Es ist zwischen der Selbstanzeige wegen Beihilfe einerseits und der Selbstanzeige wegen leichtfertiger Steuerverkürzung andererseits zu unterscheiden: 4.1 Selbstanzeige wegen Beihilfe oder (Mit-)Täterschaft Der Extremfall ist, dass der Steuerberater zweifelsfrei Beihilfe geleistet oder gemeinschaftlich (mittäterschaftlich) mit seinem Mandanten eine Steuerhinterziehung begangen...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 6 Ermittlungsprobleme der Finanzbehörden

Steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Steuerberater sind selten. Neben dem Umstand, dass somit die ganz überwiegende Zahl der Steuerberater die vielfach im Schrifttum behandelten Probleme mit "hinterziehungsgeneigten Mandanten" offensichtlich zu meistern verstehen, sind hierfür spezifische Schwierigkeiten der Ermittlung ursächlich. Beihilfe setzt vor...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 3 Nachträgliches Erkennen unrichtiger Angaben

Für das nachträgliche Erkennen unrichtiger Angaben sind die folgenden Fallgruppen zu unterscheiden: Fallgruppe 1: Der Steuerberater erkennt nachträglich, dass sein Mandant Steuerhinterziehung begangen, d. h. dem Finanzamt gegenüber vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. Hier ist der Berater nicht verpflichtet, dem Finanzamt die Hinterziehung des Mandanten...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 4.1 Selbstanzeige wegen Beihilfe oder (Mit-)Täterschaft

Der Extremfall ist, dass der Steuerberater zweifelsfrei Beihilfe geleistet oder gemeinschaftlich (mittäterschaftlich) mit seinem Mandanten eine Steuerhinterziehung begangen hat. Verweigert der Steuerpflichtige in einem solchen Fall nach Rücksprache die Offenbarung gegenüber dem Finanzamt, darf der Steuerberater zum eigenen Schutz Selbstanzeige erstatten. Die Offenbarung eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung: Strafb... / 4.2 Selbstanzeige wegen leichtfertiger Steuerverkürzung

Wenig risikoreich ist dagegen eine Selbstanzeige wegen leichtfertiger Steuerverkürzung.[1] Praxis-Beispiel Versehentlich falsche Abheftung Nach Bekanntgabe des Strafverfahrens hinsichtlich Einkommensteuer-Hinterziehung 2011 gegenüber dem Beschuldigten B trägt sein Steuerberater vor, dass die beiden Belege über die betreffenden, durch eine Kontrollmitteilung aufgedeckten Einnah...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 2 Bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit

Die ältere Rechtsprechung und Literatur postulierte zahlreiche bußgeldrechtlich relevante Sorgfaltspflichten des Steuerberaters. Es besteht jedoch die Gefahr, dass Sorgfaltspflichten überspannt werden. Der Steuerberater hat nicht die Möglichkeit der Erstellung vorläufiger Steuererklärungen oder Jahresabschlüsse. Er unterliegt darüber hinaus in weit größerem Umfang dem Fristen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung: Strafb... / Zusammenfassung

Überblick Steuerberater können dem Vorwurf der Täterschaft der Steuerhinterziehung, der Beihilfe oder der Mittäterschaft ausgesetzt werden. Ermittlungsbehörden müssen den Vorsatz (wissentliches Verhalten) des Beraters nachweisen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 370 AO regelt die Steuerhinterziehung, § 27 StGB die Beihilfe und § 25 Abs. 2 StGB die Mittäterschaft.mehr

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Steuerhinterziehung: Strafbarkeitsrisiko des Steuerberaters

Zusammenfassung Überblick Steuerberater können dem Vorwurf der Täterschaft der Steuerhinterziehung, der Beihilfe oder der Mittäterschaft ausgesetzt werden. Ermittlungsbehörden müssen den Vorsatz (wissentliches Verhalten) des Beraters nachweisen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 370 AO regelt die Steuerhinterziehung, § 27 StGB die Beihilfe und § 25 Abs. 2 StGB die Mit...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 7 Weitere zivilrechtliche Risiken

Ein Steuerberater, der es durch einen von ihm erteilten Rat oder durch die von ihm veranlasste unzutreffende Darstellung steuerlich bedeutsamer Vorgänge verschuldet, dass gegen seinen Mandanten wegen leichtfertiger Steuerverkürzung ein Bußgeld verhängt wird, kann verpflichtet werden, jenem den darin bestehenden Vermögensschaden zu ersetzen.[1] Übermittelt der rechtliche Berat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung bei Bea... / 2 Fallkonstellationen

Praxis-Beispiel Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung aufgrund falscher Annahme Das Finanzamt setzte die Einkommensteuer-Vorauszahlungen für X für das Jahr 2017 auf der Basis der vorliegenden Einkommensteuererklärung 2015, in der ein Gewinn von 125.000 EUR ausgewiesen war, auf 11.000 EUR vierteljährlich fest. Anfang 2017 gab X anlässlich eines Termins bei seinem Steuerbera...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung: Steuer... / 1 Offenbarungspflichten im Besteuerungsverfahren

Nach einer Ansicht besteht bei den Offenbarungspflichten die Pflicht zur Orientierung an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und den Richtlinien der Finanzverwaltung, welche den typisierten Empfängerhorizont der Finanzbehörde darstellen sollen.[1] Bei dieser Auffassung schließt sich die Frage an, ob Steuerpflichtige zusätzlich (in Erläuterungen, Anlagen) etwas offenbaren m...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung: Steuer... / 5.2 Zweifelsfragen bei der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Spekulationsgewinnen

Nahezu chaotisch ist die Rechtslage bei der Erfassung und Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Spekulationsgewinnen. Hier ist natürlich das Interesse des Steuerpflichtigen wegen der fehlenden Kontrolldichte nicht besonders stark ausgeprägt, entsprechende Einkünfte zu deklarieren.[1] Die fehlende Kontrolldichte war sogar Anhaltspunkt für das BVerfG, wegen struktu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung bei Bea... / 1 Ausgangssituation

Der objektive Tatbestand der Steuerverkürzung ist im Hinblick auf Einkommensteuervorauszahlungen nicht erst in den Streitjahren erfüllt, in denen zu niedrige Einkommensteuervorauszahlungen aufgrund falscher Angaben geleistet werden, sondern bereits in dem Zeitpunkt, in dem Einkommensteuervorauszahlungen aufgrund falscher Angaben zu niedrig festgesetzt werden.[1] Ein Steuerpfl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung: Steuer... / 5.1 Rückkauf- oder Verkaufsgarantien

Insbesondere bei der Vermarktung von Immobilien – vor allem unter Inanspruchnahme von Anlaufverlusten oder erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen – wurde und wird von vielen Initiatoren als weiteres Marketinginstrument angeboten, dass der Anleger berechtigt ist – vor allem nach Beendigung der prospektierten Verlustphase –, die Immobilie zu einer festgelegten Kaufpreisfind...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.1 Abgrenzung freier Mitarbeiter – Arbeitnehmerverhältnis

Kennzeichen der freien Mitarbeiter ist es, dass sie eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausüben, die für einen Auftraggeber auf der Grundlage eines Dienstvertrags erbracht wird. Im Gegensatz zur selbstständigen Tätigkeit des freien Mitarbeiters steht der Arbeitnehmer in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber. Nach ständiger Rechtsprechung[1] enthält § 84 Ab...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.4 Beiträge zu Haftpflichtversicherungen

Rz. 101 Beiträge für Haftpflichtversicherungen, mit denen private Haftpflichtfälle abgedeckt werden (z. B. Familienhaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Jagdhaftpflicht u. Ä.), sind privat veranlasst und somit Sonderausgaben. Die Beiträge sind Betriebsausgaben/Werbungskosten, wenn mit ihnen betriebliche oder berufliche Risiken abgedeckt werden, z. B. Berufshaftpflichtversicherung be...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Steuerberater als Vormund

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Vormund ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG, § 15 Satz 1 Nr. 8 BOStB erlaubt.[1] In der Praxis wird der Steuerberater wohl nur dann Vormund, wenn er aufgrund eines Testaments von Mandanten für dessen minderjährige Kinder dazu berufen wird (§ 1782 Abs. 1 BGB). Dies dürfte in der gesamten Berufszeit nur vereinzelt vorkommen. Meist wird si...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1 Steuerberater als Beirat bei der GmbH

1.1.1 Wesentliche Inhalte Ein Beirat (auch Verwaltungsrat oder Gesellschafterausschuss) ist bei keiner Gesellschaft zwingend vorgeschrieben, kann aber bei allen freiwillig errichtet werden, soweit es der Gesellschaftsvertrag vorsieht.[1] Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entsc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Steuerberater als Testamentsvollstrecker

Steuerberater dürfen Testamentsvollstrecker sein.[1] Laut BGH ist die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers (§§ 2197 ff. BGB) keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i. S. v. Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG. Laut Rechtsdienstleistungsgesetz ist die Testamentsvollstreckung ausdrücklich erlaubte Nebenleistung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 RDG). Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecke...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Steuerberater als Nachlasspfleger

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Nachlasspfleger ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG, § 15 Nr. 8 BOStB grundsätzlich erlaubt.[1] Da der Pfleger gerichtlich bestellt wird, ist diesem auch gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 RDG das Erbringen von Rechtsdienstleistungen im Rahmen seines Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erlaubt. 2.3.1 Wesentliche Inhalte Die Nachlasspflegschaft ist in...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2 Steuerberater als Aufsichtsrat bei der AG bzw. GmbH

1.2.1 Wesentliche Inhalte Die Mitwirkung in einem Aufsichtsrat ist für den Steuerberater zulässig, soweit sie sich auf die wirtschaftsberatende Tätigkeit beschränkt. Jegliche gewerbliche Tätigkeit muss unterbleiben, genauso wie die Übernahme von Aufgaben, die zur laufenden Geschäftstätigkeit gehören. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands (§ 84 AktG)[1] und ber...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6 Steuerberater als Nachlassverwalter

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Nachlassverwalter ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Nr. 8 BOStB gestattet.[1] Die Nachlassverwaltung empfiehlt sich in Fällen, in denen die Nachlasswerte unklar sind, insbesondere bei komplexen Konstellationen, wenn z. B. ein Unternehmen oder ein Gesellschaftsanteil Nachlassbestandteil ist. In der Praxis wird ein Steuerberater N...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Steuerberater als Betreuer

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Betreuer ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG, § 15 Satz 1 Nr. 8 BOStB gestattet.[1] Auch als Betreuer wird der Steuerberater wohl nur in Ausnahmefällen tätig werden, z. B. aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses zu einem Mandanten, der ihn in seiner Betreuungsverfügung als Betreuer ausgewählt hat. Im günstigsten Fall hat der M...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.2 Besonderheiten

Die Beiratstätigkeit ist keine Tätigkeit, die der Steuerberater "nebenbei" ausführen kann. I. d. R. wird von jedem Beiratsmitglied sorgfältige und aktive Mitarbeit gefordert. Der Steuerberater muss daher ausreichend Zeit und Interesse haben, um sich den vielfältigen Aufgaben eines Beiratsmitglieds widmen zu können. Praxis-Tipp Vereinbarungen eingehend prüfen Vor der Bestellung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6.3 Haftungsfallen

Die Aufgaben eines Nachlassverwalters sind sehr haftungsträchtig. Der Steuerberater sollte das Amt also nur übernehmen, wenn er ausreichend Zeit und erforderliche wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse hat. Im Zweifel sollte er sich auf eigene Kosten während der Amtsinhaberschaft Rechtsrat einholen. Sogleich nach seiner Bestellung muss der Steuerberater als Nachlassverwalt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Tätigkeit für den Insolvenzverwalter

Häufig benötigen Rechtsanwälte, die zum Insolvenzverwalter bestellt worden sind, die Mithilfe eines Steuerberaters bei der Erstellung der Insolvenzunterlagen, insbesondere der Jahresabschlüsse des Schuldners. War der Schuldner vor der Insolvenz Mandant des Steuerberaters, wird sich der Steuerberater u. U. dem Risiko ausgesetzt sehen, dass der Insolvenzverwalter nach Vorlage d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Insolvenzberatung beim Mandanten

Mit Insolvenz ist der Steuerberater konfrontiert bei Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit des eigenen Mandanten. Hier kann der Steuerberater den Mandanten beraten, wie die Krise u. U. überwunden werden kann. Achtung Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz seit dem 1.1.2021 Im Rahmen des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle: Steuerberater als Beirat und Aufsichtsrat, Treuhänder bei der Erbfolge oder Praxistreuhänder

Zusammenfassung Die Tätigkeit des Steuerberaters als Beirat oder Aufsichtsrat einer Gesellschaft ist ihm grundsätzlich erlaubt. Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Unternehmen als Beiratsmitglied ausgewählt, das dann im Rahmen der Kompetenzen, die dem Bei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1 Wesentliche Inhalte

Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters auf einen seiner Erben, der im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsträgers noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen nach § 3 StBerG befugt ist, übertragen werden, kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren einen Steuerberater zum Treuhänder bestellen.[1] In Ausna...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.1 Wesentliche Inhalte

Ein Beirat (auch Verwaltungsrat oder Gesellschafterausschuss) ist bei keiner Gesellschaft zwingend vorgeschrieben, kann aber bei allen freiwillig errichtet werden, soweit es der Gesellschaftsvertrag vorsieht.[1] Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Untern...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.2 Haftungsfallen

Der Betreuer ist innerhalb seines Aufgabenkreises gesetzlicher Vertreter der betreuten Personen (§ 1823 BGB).[1] Aus Rechtsgeschäften des Betreuers im zugewiesenen Aufgabenkreis wird allein der Betreute berechtigt und verpflichtet (§ 164 Abs. 1 BGB). Wichtig Einschränkungen durch das Betreuungsgericht Die gesetzliche Vertretungsmacht des Betreuers ist eingeschränkt; bestimmte ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Beirat oder Aufsichtsrat einer Gesellschaft ist ihm grundsätzlich erlaubt. Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Unternehmen als Beiratsmitglied ausgewählt, das dann im Rahmen der Kompetenzen, die dem Beirat laut Gesell...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Beirat gem. § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG [1] oder Aufsichtsrat gem. § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG [2] einer Gesellschaft ist ihm nach § 15 Nr. 6 BOStB grundsätzlich erlaubt. 1.1 Steuerberater als Beirat bei der GmbH 1.1.1 Wesentliche Inhalte Ein Beirat (auch Verwaltungsrat oder Gesellschafterausschuss) ist bei keiner Gesellschaft zwingend vorgeschriebe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.3 Haftungsfallen

Die Rechte und Pflichten der Beiratsmitglieder bestimmen sich nach der Ausgestaltung und den Aufgaben des Beirats. Der Steuerberater als Beiratsmitglied ist dem Gesellschaftsinteresse verpflichtet und muss gegenüber der Gesamtheit der Gesellschafter Auskunft erteilen. Auch wenn der Steuerberater als Beiratsmitglied kein Gesellschafter ist, obliegen ihm gesellschaftsrechtlich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6.2 Besonderheiten

Mit Anordnung der Nachlassverwaltung (§ 1981 BGB) geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass analog zum Insolvenzverfahren (§ 80 InsO) auf den Nachlassverwalter über (§ 1984 BGB). Allerdings bleibt der Erbe Rechtsträger des Nachlassvermögens und Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten. Der Nachlassverwalter ist nicht etwa treuhänderischer Inhaber des Nachl...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.2 Besonderheiten

Wichtig Interessenkollision droht Berufsrechtlich ist dem Steuerberater die Tätigkeit untersagt – Gefahr der Interessenkollision – wenn er die Gesellschaft in steuerlichen Angelegenheiten vertritt. Zu beachten ist auch nach §§ 114, 113 AktG, dass Beratungsverträge zwischen einer AG und einem Unternehmer, der Mitglied des Aufsichtsrats ist, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Treuhandtätigkeit im Zusammenhang mit der Erbfolge

2.1 Wesentliche Inhalte Nach § 1814 BGB [1] (bis 31.12.2022: § 1896 BGB a. F.) kann eine Betreuung nur dann erfolgen, wenn bei der volljährigen betroffenen Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung beruht. Zu Krankheit oder Behinderung muss ein Fürsorgebedürfnis hinzukommen. Eine B...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4 Sonderfall: Praxistreuhänder nach § 71 StBerG

4.1 Wesentliche Inhalte Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters auf einen seiner Erben, der im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsträgers noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen nach § 3 StBerG befugt ist, übertragen werden, kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren einen Steuerberater zum Treuhänder...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4.3 Haftungsfallen

Grundsätzlich ist der von den Eltern des Mündels benannte Steuerberater (§ 1782 Abs. 1 BGB) zur Übernahme der Vormundschaft nach § 1785 BGB verpflichtet. Ihm stehen u. U. die nach § 1785 Abs. 1 BGB bestimmten Ablehnungsmöglichkeiten zu. Auf jeden Fall muss der Steuerberater aber beachten, dass derjenige, der die Übernahme einer Vormundschaft ohne Grund ablehnt, bei Verschuld...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2 Besonderheiten

Die Person des künftigen Praxisnachfolgers muss spätestens zum Zeitpunkt der Bestellung des Praxistreuhänders feststehen. Eine Bestimmung der Person des Nachfolgers durch den verstorbenen Praxisinhaber ist nicht erforderlich. Ein zeitnaher Antrag seitens der Erben – nach erfolgter Absprache mit dem geeigneten Treuhänder – ist notwendig, damit die Steuerberaterkammer nicht ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.1 Besonderheiten

Die Anordnung einer Betreuung bedeutet nicht die Entmündigung oder Entrechtung des Betroffenen. Die betreute Person bleibt weiterhin geschäftsfähig. Eine Betreuung darf nicht länger als notwendig dauern. Dementsprechend wird in die gerichtliche Entscheidung ein festes Datum für eine Überprüfung der Betreuung und ihrer weiteren Notwendigkeit aufgenommen. Nach spätestens 5 Jahr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Tätigkeit als Insolvenzverwalter

Als Insolvenzverwalter werden üblicherweise Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer eingesetzt. Der Insolvenzverwalter hat das Vermögen im Fall des Insolvenzverfahrens in Besitz zu nehmen und es für den Gläubiger zu sichern. Der Insolvenzverwalter muss prüfen, ob das Unternehmen in Teilen oder in unveränderter Struktur oder Organisation weitergeführt werden kann. Ist dies nicht ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.3 Haftungsfallen

Grundsätzlich hat der Praxistreuhänder gegenüber den Mandanten des Praxisnachfolgers die gleichen Pflichten, wie gegenüber eigenen Mandanten und wie sie sich aus dem Steuerberatungsgesetz und der Berufsordnung ergeben. In der Rechtsprechung wird überwiegend die direkte Haftung des Praxistreuhänders gegenüber den Mandanten bejaht.[1] Der Praxistreuhänder sollte das Amt nur anne...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.1 Wesentliche Inhalte

Die Mitwirkung in einem Aufsichtsrat ist für den Steuerberater zulässig, soweit sie sich auf die wirtschaftsberatende Tätigkeit beschränkt. Jegliche gewerbliche Tätigkeit muss unterbleiben, genauso wie die Übernahme von Aufgaben, die zur laufenden Geschäftstätigkeit gehören. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands (§ 84 AktG)[1] und beruft sie ab.[2] Rechtsgrun...mehr