Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 § 5 Abs. 1: Unmittelbare gesetzliche EUStBefreiungen

Rz. 5 § 5 Abs. 1 UStG regelt unmittelbar gesetzliche Befreiungstatbestände von der EUSt. 2.1 Abs. 1 Nr. 1 Rz. 6 Abs. 1 des § 5 UStG enthielt bereits bei seiner Einführung im UStG 1967 auch heute noch geltende Befreiungstatbestände. Im UStG 1980 wurden folgende Steuerbefreiungen in Abs. 1 neu eingefügt: Menschliche Organe (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 4 Nr. 17 UStG) und Gegenständ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Art. 219ff. UZK-DA: Andere Gegenstände als Beförderungsmittel

Rz. 158 Art. 219ff. UZK-DA befassen sich mit anderen Gegenständen als Beförderungsmittel. 3.5.2.1 Art. 219 UZK-DA: Persönliche Gebrauchs- und Sportgegenstände Rz. 159 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird nach Art. 219 UZK den Umständen der Reise entsprechende persönliche Gebrauchsgegenstände (a) und zu Sportzwecken verwendete Waren (b) bewilligt, die durch ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Überblick

1.1 Inhalt Rz. 1 § 5 UStG regelt als eigenständige Rechtsnorm Ausnahmen vom Grundsatz der Besteuerung bei einer Einfuhr von Gegenständen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG. Hierzu teilt sich § 5 UStG in 3 Absätze. Aus Abs. 1 ergeben sich die unmittelbaren gesetzlichen Steuerbefreiungen. Die beiden weiteren Absätze enthalten Verordnungsermächtigungen. Abs. 2 ermächtigt das Bundesmi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.13 Art. 86 ZollBefrVO: Warenmuster und -proben

Rz. 88 EUStfrei sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 86 ZollBefrVO Warenmuster und -proben von geringem Wert, die lediglich dazu bestimmt sind, Aufträge für Waren entsprechender Art zu beschaffen. Diese Gegenstände nehmen nicht teil am Güterumsatz und an der Preisbildung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 UStG), sondern dienen der Absatzförderung. Muster und Proben, die auf Ausstellungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 § 3 EUStBV i. V. m. Art. 35-38 ZollBefrVO: Erzeugnisse von Landwirten der Gemeinschaften auf Grundstücken im Drittland

Rz. 108 Von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 35 bis 38 ZollBefrVO grundsätzlich Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft grenzdurchschnittener Betriebe sowie des Fischfangs, der Fischzucht und der Jagd. Die Steuerfreiheit erstreckt sich gem. § 3 EUStBV auch auf reinrassige Pferde, die nicht älter als 6 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Art. 12 ff. ZollBefrVO: Heiratsgut

Rz. 66 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 12 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Heiratsgut vorbehaltlich der Art. 13 bis 16 ZollBefrVO abgabenfrei. Unter Heiratsgut sind Aussteuer und Hausrat i. S. d. Art. 2 Abs. 1 Buchst. d ZollBefrVO (Rz. 58) zu verstehen, die der übersiedelnde Teil, der seinen gewöhnlichen Wohnsitz aus Anlass der Eheschließung aus dem Drittlandsgebiet in das...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.9 § 10 EUStBV i. V. m. Art. 105 ZollBefrVO: Behältnisse und Verpackungen; Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während der Beförderung

Rz. 134 Gem. Art. 105 der ZollBefrVO ist die Einfuhr von Verpackungsmitteln zum Verstauen und Schutz von Gegenständen während ihrer Beförderung abgabenfrei. Verpackungsmittel i. S.d. Vorschrift sind Seile, Stroh, Planen, Papier und Pappe, Holz, Kunststoff, Säcke, Matten, Gewebe und ähnliche Gegenstände (Holzwolle, Plastikfolie, Metallbänder)[1], die zum Verstauen und zum Schu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.18 Art. 107ff. ZollBefrVO: Treib- und Schmierstoffe in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern

Rz. 96 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 107 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Treib- und Schmierstoffen in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern vorbehaltlich der Art. 108 bis 110 ZollBefrVO abgabenfrei. Die Abgabenbefreiung beruht auf dem Internationalen Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge v. 4.6.1954[1] und dem Internationalen Zoll...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.5 § 6 EUStBV i. V. m. Art. 61-80 ZollBefrVO: Gegenstände für Organisationen der Wohlfahrtspflege; Gegenstände für Behinderte und Blinde

Rz. 120 Gegenstände für allgemeine Zwecke für Organisationen der Wohlfahrtspflege, Art. 61 ZollBefrVO, sind vorbehaltlich der Einschränkung des Art. 61 Abs. 1 S. 1 ZollBefrVO (Missbrauch, Wettbewerbsverzerrung) und der Art. 62 bis 65 ZollBefrVO zollfrei. Art. 61 Abs. 1 Buchst. a ZollBefrVO befreit die Einfuhr von lebenswichtigen Gegenständen durch staatliche oder andere von d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Buchmäßiger Nachweis

Rz. 59 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Reiseunternehmer gem. § 25 Abs. 2 S. 3 UStG nachgewiesen werden. In Ausführung der Ermächtigung in § 25 Abs. 2 S. 4 UStG wird in § 72 UStDV bestimmt, wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat. Gem. § 72 Abs. 1 UStDV ist auf Leistungen, die nach § 25 Abs. 2 UStG ganz oder teilweise steuerfrei sind, § 13 Abs. 1 USt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10 Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO)

Rz. 217 Steuerbefreiungen dürfen schutzwürdige Interessen der inländischen Wirtschaft nicht verletzen und nicht zu unangemessenen Steuervorteilen führen. Diese Funktion übernimmt § 5 Abs. 2 UStG. Sie bildet die Rechtsgrundlage u. a. auch für die Einreise-Freimengen-Verordnung, EF-VO. Aus § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ZollVG ergibt sich die nationale Ermächtigung für die EF-VO....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Ausländische Streitkräfte

Rz. 233 Nach Art. 131 ZollBefrVO ist es den Mitgliedstaaten bis zum Erlass unionsrechtlicher Bestimmungen freigestellt, Streitkräften, die nicht ihrer Hoheit unterstehen und aufgrund internationaler Übereinkünfte in ihrem Gebiet stationiert sind, Zollbefreiungen anzuordnen. Nach Art. 131 Abs. 1 ZollBefrVO können demnach Gegenstände der drittländischen Streitkräfte Abgabenbefr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Gesonderte Regelungen/Internationale Abkommen

Rz. 232 Neben § 5 UStG existieren völkerrechtliche Verträge, die EUStrechtliche Befreiungen für andere Staaten und internationale Organisationen regeln. Eine abschließende Auflistung der Regelungen ist angesichts der Fülle nicht möglich. Die in der Praxis wichtigsten werden an dieser Stelle dargestellt. 5.1 Ausländische Streitkräfte Rz. 233 Nach Art. 131 ZollBefrVO ist es den M...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.1 § 12a EUStBV: Freihafenlagerung

Rz. 214 EUStfrei ist nach § 12a EUStBV die Einfuhr von Gegenständen, die als Unionswaren ausgeführt und vorübergehend in einem Freihafen (Freizone) aufgrund einer besonderen Zulassung gelagert worden sind.[1] Die besondere Zulassung zur Freihafenlagerung erfordert, dass der Lagerhalter darlegt und auf Verlangen nachweist, welche Gegenstände gelagert werden sollen, welche Anl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Wertpapiere

Rz. 7 Die Einfuhr von Wertpapieren ist EUStfrei gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UStG i. V. m. § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG. Rz. 8 EUStfrei sind Wertpapiere, soweit sie ausgegeben (emissioniert) sind, weil sie dann erst gegenständlich sind. Hierzu gehören z. B. Aktien, Kuxscheine bergrechtlicher Gesellschaften, Pfandbriefe, Schuldverschreibungen auf den Inhaber, Zins-, Gewinnanteil- und Ern...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Art. 25-27 ZollBefrVO: Sendungen von Privatperson an Privatperson

Rz. 137 Waren in sog. Kleinsendungen nicht kommerzieller Art sind gem. Art. 25 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 26f. ZollBefrVO einfuhrabgabenbefreit. Nach § 1 Abs. 1 letzter Hs. EUStBV sind Art. 29 bis 31 VO (EWG) Nr. 918/83 (ZollBefrVO a. F.) ausgeschlossen von der EUStBefreiung (Art. 29 bis 31 ZollBefrVO a. F. entsprechen Art. 25 bis 27 ZollBefrVO n.F). Demnach sind Sendu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9 Art. 74ff. ZollBefrVO: Gegenstände zugunsten von Katastrophenopfern

Rz. 80 Von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 74 Abs. 1, 75 ZollBefrVO grundsätzlich Waren, die von staatlichen oder anderen von den zuständigen Behörden anerkannten Organisationen der Wohlfahrtspflege eingeführt werden, um unentgeltlich an die Opfer von Katastrophen verteilt zu werden, die das Gebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten berühren oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Amtliche im Inland gültige Wertzeichen

Rz. 24 EUStfrei sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Nr. 8 i UStG im Inland gültige amtliche Wertzeichen zum aufgedruckten Wert (z. B. Briefmarken, Steuerzeichen, Stempelmarken, Invalidenmarken).[1] Voraussetzung ist – wie bei den gesetzlichen Zahlungsmitteln –, dass sie nicht zu Sammlerzwecken geliefert werden. Dies ist wiederum der Fall, soweit sie zum aufgedruckten Wer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Art. 59 ZollBefrVO: Vergleichssubstanzen für die Arzneimittelkontrolle

Rz. 77 Die nach Art. 59 ZollBefrVO gewährte Begünstigung betrifft nach Art. 2 der DVO Nr. 3915/88 v. 15.12.1988[1] nur Sendungen, die vom "Centre Collaborateur OMS, Stockholm" an ermächtigte Empfänger gerichtet sind. Sie müssen entsprechend ausgezeichnet sein. Seit 1995 (Beitritt Schwedens zur EU) liefert die OMS nur Unionswaren in andere EU-Mitgliedsstaaten. Die EUStBefreiu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Abs. 1 Nr. 6

Rz. 45 MWv 1.1.2005 wurde die Einfuhr von Erdgas über das Erdgasnetz und von Elektrizität befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 UStG). Zum 1.1.2011 wurde § 5 Abs. 1 Nr. 6 UStG dergestalt neu gefasst, dass Erdgas über das Erdgasnetz oder Erdgas, das von einem Gastanker aus in das Erdgasnetz oder ein vorgelagertes Gasleitungsnetz eingespeist wird, Elektrizität und Wärme oder Kälte über Wä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.4 Art. 222 UZK-DA: Medizinisch-chirurgisches und Labormaterial

Rz. 166 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für medizinisch-chirurgische und labortechnische Ausrüstung bewilligt, die für Diagnose- und Therapiezwecke verwendet werden soll und leihweise auf Anfrage eines Krankenhauses oder einer anderen medizinischen Einrichtung, die dringenden Bedarf für diese Ausrüstung hat, zur Verfügung gestellt wird, um Unzulänglich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.11 Art. 229f. UZK-DA: Gegenstände für die Ausfuhrproduktion

Rz. 179 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 229f. UZK-DA für Formen, Matrizen, Klischees, Zeichnungen, Modelle und ähnliche Gegenstände bewilligt, die einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person gehören und zu Herstellungszwecken durch eine im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige Person verwendet werden, wobei mindestens 5...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Unmittelbare Verwendung zu einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Rz. 36 Weitere Voraussetzung ist, dass die Gegenstände im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung einer innergemeinschaftlichen Lieferung verwendet werden. Das ist der Fall, wenn die Beförderung oder Versendung in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Einfuhr endet und die Gegenstände direkt und in der Beschaffenheit, die sie im Zeitpunkt der Überlassung in den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.6 Art. 224 UZK-DA: Materialien für Infrastrukturen in Grenzzonen

Rz. 169 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 224 UZK-DA für Ausrüstung in Grenzzonen (Buchst. a) und für Infrastrukturgüter für Grenzzonen (Buchst. b) gewährt. Unter Art. 224 Buchst. a UZK-DA fallen u. a. auch Zugtiere einschließlich der Wagen und Gerätschaften, wenn sie grenznahen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft oder der Fischzucht zuzuord...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Art. 17 ff. ZollBefrVO: Erbschaftsgut

Rz. 69 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 17 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Erbschaftsgut vorbehaltlich der Art. 18 bis 20 ZollBefrVO abgabenfrei. Unter Erbschaftsgut sind nach Art. 17 Abs. 2 ZollBefrVO alle Waren i. S. d. Art. 2 Abs. 2 Buchst. c ("Übersiedlungsgut"), die den Nachlass des Verstorbenen bilden. EUStfrei einführen können das Erbschaftsgut Erben (auch Miterben)...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.9 Art. 227 UZK-DA: Pädagogisches und wissenschaftliches Material

Rz. 175 Die vollständige Einfuhrabgabenbefreiung von pädagogischen und wissenschaftlichen Materialien wird gem. Art. 227 UZK-DA gewährt. Sie hat völkerrechtlich ihre Grundlage in Anlage B.5 Istanbuler Übereinkommen v. 26.6.1990.[1] Da Art. 227 UZK-DA "auf jegliche Waren zu pädagogischen oder wissenschaftlichen Zwecken" erfasst, erübrigt sich ein Rückgriff auf die frühere Lis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.19 Art. 112 ZollBefrVO: Waren zum Bau, zur Unterhaltung oder Ausschmückung von Gedenkstätten oder Friedhöfen für Kriegsopfer

Rz. 100 Nach § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 112 ZollBefrVO sind Gegenstände aller Art, die von den zuständigen Behörden (z. B. GZD, BMF) hierzu zugelassenen Organisationen (z. B. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge) zur Verwendung beim Bau, bei der Unterhaltung oder beim Ausschmücken von Friedhöfen, Gräbern und Gedenkstätten für die im Inland bestatteten ausländischen K...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.3 Entlastung von der Umsatzsteuer gem. §4a UStG, § 12 S. 1 Nr. 3 EUStBV

Rz. 199 Die Befreiung von der EUSt ist nach § 12 S. 1 Nr. 3 EUStBV ausgeschlossen, wenn für den eingeführten Gegenstand die Umsatzsteuer vergütet worden ist (§ 4a UStG). Dieser Ausschluss ist durch die 1. ÄndVO zur EUStBV v. 6.12.1980[1] mWv 1.1.1981 eingefügt worden, um ungerechtfertigte Steuervorteile bei einer Wiedereinfuhr zu verhindern. Die Körperschaft oder juristische ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.17 Art. 106 ZollBefrVO: Streu und Futter für Tiere während der Beförderung

Rz. 95 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 106 ZollBefrVO ist EUStfrei die Einfuhr von Streu und Futter jeder Art, die für Tiere während ihrer Beförderung in das Inland auf den Transportmitteln mitgeführt werden. Danach sind zum Füttern und Versorgen von Tieren Vorräte abgabenfrei, die mit den Tieren eingeführt werden, soweit sich die Mengen auf das für die Beförderung Notw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 §§ 2-10 EUStBV i. V. m. ZollBefrVO: Modifizierte EUStBefreiungen

Rz. 103 Nach § 1 Abs. 1 1. Hs. EUStBV sind die EUStBefreiungen nach der ZollBefVO vorbehaltlich der §§ 2 bis 10 EUStBV zu sehen. Dementsprechend modifizieren die §§ 2-10 EUStBV den § 1 Abs. 1 1. Hs. EUStBV die Befreiungen nach der ZollBefrVO. 3.3.1 § 2 EUStBV i. V. m. Art. 28-34 ZollBefrVO: Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände bei Betriebsverlegung Rz. 104 Grunds...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.3 Bedeutung

Rz. 55 Grundsätzlich stellt die EUStBV für den Zoll eine Arbeitsvereinfachung dar, weil sie die überwiegende Anzahl der zollbefreiten Gegenstände auch von der EUSt befreit. Allerdings dienen Zölle anderen wirtschaftspolitischen Zielen als die EUSt. Bei der Zollerhebung geht es u. a. um den Schutz der innergemeinschaftlichen Wirtschaft. Die EUSt soll dagegen im Ergebnis wie d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Abs. 1 Nr. 8

Rz. 47 Unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 143 Abs. 1 Buchst. fa und fb und Abs. 3.[1] Diese wurde mit RL 2021/1159 des Rates v. 13.7.2021 in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19 Pandemie ergänzt. § 5 Abs. 1 Nr. 8 UStG gilt seit dem 1.1.2021; die Regelung basiert (wie § 5 Abs. 1 Nr. 5 UStG) auf dem Ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.13 Art. 233 UZK-DA: Austauschproduktionsmittel

Rz. 183 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 233 UZK-DA für Austauschproduktionsmittel bewilligt, die einem Kunden vom Lieferanten oder Ausbesserer bis zur Lieferung oder Reparatur gleichartiger Waren vorübergehend zur Verfügung gestellt werden. Die Frist zur Beendigung beträgt 6 Monate (Art. 237 Abs. 1 UZK-DA).[1] Unter Austauschproduktionsmittel ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 Abs. 1 Nr. 10

Rz. 49 § 5 Abs. 1 Nr. 10 UStG ist mWv 1.7.2022 eingefügt worden durch das Gesetz v. 21.12.2020.[1] Zunächst war die Regelung in § 5 Abs. 1 Nr. 8 UStG zu finden. Aufgrund des Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht vom 21.12.2021[2] wurde § 5 Abs. 1 Nr. 8 UStG der nun geltende § 5 Abs. 1 Nr. 10 UStG: Denn durch Art. 1 Nr. 4 Buch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.3 § 16 ZollV: Bordvorräte der Luftfahrzeuge

Rz. 205 Die Regelung der Abgabenfreiheit der Bordvorräte für Luftfahrzeuge ist den Mitgliedstaaten überlassen (Art. 132 Buchst. b ZollbefrVO). Bordvorräte sind nach zwischenstaatlichem Brauch gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6 UStG unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit abgabenfrei. Abgabenfrei sind Lebensmittel und Tabakwaren, die in einem Luftfahrzeug als Bordvorrat eingeführt und n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.8 § 9 EUStBV i. V. m. Art. 104 ZollBefrVO: Amtliche Veröffentlichungen, Wahlmaterialien

Rz. 132 Art. 104 ZollBefrVO befreit die dort genannten Dokumente von den Eingangsabgaben. Die Gegenstände werden bei ihrer Einfuhr zum freien Verkehr abgefertigt (Art. 201 UZK) und unterliegen keiner zollamtlichen Überwachung hinsichtlich ihrer Verwendung. Verschiedene im Postverkehr versandte Gegenstände, nämlich Schriftstücke, Akten, Urkunden, Manuskripte und Datapostsendun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.5 § 18 ZollV: Gegenstände für die Ausstattung drittländischer Dienststellen

Rz. 208 Die Zollbefreiung von Ausstattungen ausländischer Dienststellen ist den Mitgliedstaaten überlassen (Art. 129 Abs. 1 Buchst. a, b und d ZollbefrVO). Ausstattungen ausländischer Dienststellen sind nach zwischenstaatlichem Brauch gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6 UStG bei Gegenseitigkeit abgabenfrei. Nach § 18 ZollV sind abgabenfrei Baubedarf, Betriebsmittel und andere Dienstgegenst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 § 12a, b EUStBV: Freihäfen

Rz. 213 Die Ermächtigungsgrundlage für die EUStFreiheit ergibt sich aus § 5 Abs. 2 Nr. 3 und 4 UStG. Aufgrund des zum 1.1.1994 in Kraft getretenen Zollkodex (ZK) wurden Regelungen über die Freihafenlagerung und -veredelung dadurch erforderlich, dass Freihäfen seit 1.1.1994 zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehören, nicht aber zum Inland i. S. v. § 1 Abs. 2 S. 1 UStG. §§ 12a und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 § 1 Abs. 1 2. Hs. EUStBV i. V. m. ZollBefrVO: Keine EUSt-Befreiungen

Rz. 136 Dass – ausnahmsweise anders als im zollrechtlichen Bereich – keine Befreiung von der EUSt erfolgt, ergibt sich für einige Vorschriften direkt aus § 1 Abs. 1 letzter Hs. EUStBV. 3.4.1 Art. 25-27 ZollBefrVO: Sendungen von Privatperson an Privatperson Rz. 137 Waren in sog. Kleinsendungen nicht kommerzieller Art sind gem. Art. 25 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 26f. Zoll...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. ZollBefrVO: Vollständige EUStBefreiungen

Rz. 56 Nach § 1 Abs. 1 1. Hs. EUStBV sind grundsätzlich die Gegenstände auch EUStfrei, die nach der ZollBefrVO zollfrei sind. 3.2.1 Art. 3 ff. ZollBefrVO: Übersiedlungsgut Rz. 57 EUStfrei ist gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 3 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 4–11 ZollBefrVO die Einfuhr von Übersiedlungsgut. Die Übersiedlung natürlicher Personen mitsamt ihrem Hausstand in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Art. 57f. ZollBefrVO: Instrumente und Apparate zur medizinischen Forschung, Diagnose und Behandlung

Rz. 142 Die EUStBefreiung erstreckt sich gem. § 1 Abs. 1 EUStBV ausdrücklich nicht auf die nach Inkrafttreten der ZollBefrVO durch ÄndVO Nr. 1315/88ÄndVO Nr. 1315/88 v. 3.5.1988, ABlEG Nr. L 123/2 und 148/32 eingefügten Art. 63a und 63b ZollBefrVO a. F. (VO (EWG) 918/83), nun Art. 57 und Art. 58 der neuen ZollBefrVO (VO (EG) 1186/2009). Unter Art. 57 ZollBefrVO fällt die Einf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1.2 Art. 208f. UZK-DA: Paletten und Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung hierfür

Rz. 152 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Paletten bewilligt. Was unter Paletten zu verstehen ist, ist in Art. 1 Nr. 42 UZK-DA legal definiert. Im Grundsatz sind unter Paletten Vorrichtungen zu fassen, auf deren Böden sich eine gewisse Gütermenge zu einer Verladeeinheit zusammenfassen lässt, um als solche befördert oder mit mechanischen Geräten bewegt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.2 § 12b EUStBV: Freihafenveredelung

Rz. 215 Die Einfuhr von Gegenständen ist auch dann EUStfrei, wenn die Gegenstände in einem Freihafen (Freizone) veredelt worden sind, sofern die bei der Veredelung verwendeten Gegenstände als Unionswaren ausgeführt wurden.[1] Zur Begründung des Antrags auf Bewilligung einer Freihafenveredelung hat der Inhaber des Freihafenbetriebs alle rechtlichen und tatsächlichen Verhältni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.12 Art. 85 ZollBefrVO: Gegenstände zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern

Rz. 86 Von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 85 Buchst. a ZollBefrVO Geschenke an Staatsoberhäupter und Gegenstände, die von Staatsoberhäuptern eines anderen Staates sowie von den sie offiziell vertretenden Persönlichkeiten (z. B. UNO-Generalsekretär) während ihres offiziellen Aufenthalts in der Bundesrepublik ge- oder verbraucht werden sollen. Ob si...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Art. 21f. ZollBefrVO: Ausstattung, Ausbildungsmaterial und Haushaltsgegenstände von Schülern und Studenten

Rz. 71 EUStfrei ist gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 21 und 22 ZollBefrVO die Einfuhr von Ausstattung, Schulmaterial und zur normalen Einrichtung eines Studentenzimmers gehörende Gebrauchsmöbel von zu Studierzwecken in das Inland einreisenden Schülern und Studenten zum persönlichen Gebrauch während der Studienzeit. Als Schüler und Studenten werden gem. Art. 21 Abs. 2 Buch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Art. 41 ZollBefrVO: Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden

Rz. 139 Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden sind unter den in Art. 41 ZollBefrVO [1] genannten Voraussetzungen abgabenfrei. Nach § 1 Abs. 1 letzter Hs. EUStBV ist die Anwendung des Art. 41 ZollbefrVO (vormals Art. 45 ZollBefrVO) ausgeschlossen. Jedoch regeln die aufgrund der RL 2007/74/EG v. 20.12.2007 über die Befreiung von aus Drittländern kommenden Reisenden eingefüh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.10 Art. 81 ZollBefrVO: Auszeichnungen und Ehrengaben

Rz. 82 EUStfrei gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 81 ZollBefrVO ist die Einfuhr folgender Gegenstände: Auszeichnungen, die von Regierungen dritter Länder an Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Inland verliehen werden; Pokale, Gedenkmünzen und ähnliche Gegenstände mit im Wesentlichen symbolischem Wert, die von Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinscha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 § 5 Abs. 3: Erstattung, Erlass oder Absehen von der Steuerfestsetzung (§§ 14, 15 EUStBV)

Rz. 227 Die §§ 14 und 15 EUStBV regeln die Erstattung und den Erlass bzw. das Absehen von der Steuerfestsetzung. 4.1 Erstattung und Erlass der EUSt (§ 14 EUStBV) Rz. 228 Gem. § 14 Abs. 1 EUStBV sind Vorschriften über Erlass und Erstattung der Art. 235 bis Art. 242 ZK – jetzt Art. 116 bis Art. 123 UZK – sinngemäß auf die EUSt anzuwenden. Der UZK regelt folgende Erstattungs- bzw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.5 Art. 223 UZK-DA: Lebende Tiere

Rz. 168 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Tiere gem. Art. 223 UZK-DA bewilligt, die einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person gehören. Tiere i. S. d. Vorschrift sind alle lebenden Tiere aller Art. Seit Inkrafttreten des UZK dürfte die jeweilige Aktivität für die beabsichtigte Verwendung der Tiere unerheblich sein.[1] Lebende T...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.14 Art. 90 ff. ZollBefrVO: Waren für Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen

Rz. 90 EUStfrei nach § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 90 ZollBefrVO ist vorbehaltlich der Art. 91-94 ZollBefrVO Waren/Gegenstände, die Gebrauchs- und Verbrauchsgüter auf Ausstellungen oder Ähnlichem (i. S. d. Art. 90 Abs. 2) sind, und die der Darstellung ihrer objektiven Eigenschaften dienen und nicht der Reklame. Nicht begünstigt sind privat veranstaltete Ausstellungen in Läd...mehr