Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Die Gewährung der Sonderleistung muss in einem bestimmten Zeitraum erfolgen

Rn. 397j Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Sonderleistung ist nicht zeitlich unbegrenzt steuerfrei gestellt. Gemeint ist der Zufluss beim ArbN in diesem Zeitraum. Nach allgemeinen lohnsteuerlichen Regelungen ist dies der Tag der Erfüllung des Anspruchs des ArbN auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, also zB der Tag der Gutschrift auf dem Gehaltskonto des ArbN (K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Vergleich mit § 3 Nr 26 EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Lohnsteuer

Rn. 2171 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Auf der elektronischen LSt-Bescheinigung sind die nach § 3 Nr 62 EStG steuerfrei gezahlten Zuschüsse zur freiwilligen Krankenversicherung und Pflegeversicherung auszuweisen (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 12 EStG). Rn. 2172–2179 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Rentenabfindung nach § 21 BeamtVG oder entsprechendem Landesrecht (§ 3 Nr 3 Buchst a EStG Fall 2)

Rn. 167 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Eine ähnliche Regelung wie § 107 SGB VI enthält § 21 BeamtVG für das Beamtenrecht. Danach erhält eine Witwe, die Anspruch auf Witwengeld oder auf einen Unterhaltsbeitrag hat, im Falle einer Wiederheirat eine Witwenabfindung iHd 24-fachen Witwengeldes/Unterhaltsbeitrags. Rn. 167a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Rentenabfindung nach § 21 Beam...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bestimmte Mietvorteile

Rn. 2052 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 R 3.59 S 2 LStR 2023 stellt über den Gesetzeswortlaut hinaus auch Mietvorteile, die sich aus dem Einsatz von Wohnungsfürsorgemitteln aus öffentlichen Haushalten ergeben, ebenfalls steuerfrei. R 3.59 S 3 ff LStR 2023 führen dazu ergänzend aus: § 3 Nr 59 EStG stellt die Mietvorteile im Rahmen eines Dienstverhältnisses steuerfrei, wenn die Wo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Strecke der Sammelbeförderung

Rn. 1194 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 32 EStG bezieht sich nur auf den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw bei Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG (ab 01.07.2014) bzw Wohnung und Arbeitsstätte (und zurück) (vor dem 30.06.2014). Rn. 1194a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zu den Begriffen "Wohnung" und "Arbeitsstätte" s § 9 Rn 476–499 und 500–509 (Teller). Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einzelheiten

Rn. 2071 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 60 EStG aF stellte sämtliche oben (s Rn 2070) genannte Leistungen aus öffentlichen Mitteln frei, so dass es auf deren Bezeichnung (zB Lohnbeihilfen, Abfindungen, Übergangsbeihilfen, Umschulungsbeihilfen) nicht ankam. Nur Leistungen in den genannten Industriezweigen waren steuerfrei. Für die Leistung kausal mussten sein: Stilllegungsm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdc) Kinderzuschüsse (§ 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 2)

Rn. 42 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Kinderzuschüsse (§ 270 SGB VI) erhielten Berechtigte, die vor dem 01.01.1992 einen Anspruch auf einen Kinderzuschuss hatten, und zwar unter den dort genannten Voraussetzungen. Art 4 Nr 18 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze (vom 11.11.2016, BGBl I 2016, 2500) hob § 270 SGB VI mit Wirkung ab 17.11.2016 (Art 23 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Parteien der Leistungsbeziehung

Rn. 397i Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Leistungen müssen vom ArbG an seine ArbN erfolgen. Zum Begriff ArbN s § 1 LStDV, also zB auch sog Minijobber. Es müssen "seine" ArbN sein, also die ArbN, die bei ihm in einem Arbeitsverhältnis stehen, eine Gewährung der Leistungen an Dritte, zB ArbN anderer Unternehmer, ist daher nicht begünstigt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ig) Der Wortlaut des § 18 Abs 1 Nr 4 EStG

Rn. 1518 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 18 Abs 1 Nr 4 EStG betrifft nach seinem Wortlaut nur eine vermögensverwaltende Gesellschaft oder Gemeinschaft, deren Zweck im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an KapGes besteht, also die vorbezeichneten Venture Capital- und Private Equity-Fonds. Andere Gesellschaften sind nicht begünstigt. Rn. 1518a Stand: EL 170 – ET: 0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Sozialversicherungsrechtlicher Hinweis

Rn. 1246o Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit die vorstehenden ArbG-Leistungen von § 3 Nr 34 EStG steuerfrei gestellt sind, sind sie auch sozialversicherungsfrei (§ 1 Abs 1 Nr 1 Hs 1 SvEV).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Der leistende Personenkreis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 1291 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auf Empfehlung des Finanzausschusses fügte der Gesetzgeber durch Art 3 Nr 1c, Art 20 Abs 3 des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338) eine (neu besetzte) Nr 37 in den Katalog des § 3 EStG ein, anzuwenden ab VZ 2019 (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecb) § 3 Nr 36 EStG nF (ab 01.01.2017)

Rn. 1274d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 36 EStG nF stellt ab 01.01.2017 (s Rn 1270b) Einnahmen für folgende Leistungen steuerfrei: körperbezogene Pflegemaßnahmen pflegerische Betreuungsmaßnahmen Hilfen bei der Haushaltsführung. Rn. 1274e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Neufassung ist eine redaktionelle Folgeänderung aus der Neufassung der §§ 4, 36, 37 SGB XI durch das PSG II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gegenstand des geldwerten Vorteils – Überblick

Rn. 1770h Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 46 EStG nF betrifft folgende geldwerte Vorteile für den ArbN:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Allgemeines

Rn. 615 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift war (und ist auch in der Neufassung) ein Fall des WK-Ersatzes (nicht des Auslagenersatzes, so auch BFH BStBl II 1995, 744; 2007, 536; BFH vom 03.07.2018, BFH/NV 2018, 1145); zur Abgrenzung s Rn 185 ff (aA noch zB BFH BStBl II 1980, 289; vorsichtig BFH BStBl II 1992, 367) und insoweit konstitutiv. Soweit die Vorschrift den Ers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Anwendungszeitraum

Rn. 206 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 52 Abs 4g EStG idF Art 2 Nr 39c des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (vom 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809) sah folgende Regelung vor:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Allgemeines

Rn. 520 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BundesumzugskostenG (BUKG idF vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682) regelt die Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, die Richter im Bundesdienst und die Soldaten. Für die Landesbeamten und Landesrichter gelten die länderrechtlichen Vorschriften, zB das Bayerische UmzugskostenG idF vom 24.06.2005, GVBl S 192.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Gesetzliche Grundlagen für Trennungsgelder

Rn. 525 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 15 BRKG: Bundesbeamte und –richter, die an einem Ort außerhalb des Dienst- und Wohnorts ohne Zusage von Umzugskostenvergütung abgeordnet werden, erhalten für die ihnen dadurch entstehenden notwendigen Auslagen unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnis ein Trennungsgeld nach der TrennungsgeldVO (TGV idF der Bekanntmachung vom 29.06.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ah) Keine Förderung von Mitgliedsbeiträgen

Rn. 1242 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber (BT-Drucks 16/11089, 47) wollte die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine/Fitness-Studios nicht begünstigen, wohl aber, wenn Sportvereine/Fitness-Studios konkrete Maßnahmen anboten und diese den Anforderungen des Leitfadens Prävention genügten. Aus dem Wort "zur" Verbesserung usw folgte, dass nur final gerichtete...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Keine steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen nach § 3 Nr 62 S 1 EStG

Rn. 2143 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Keine steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen nach § 3 Nr 62 S 1 EStG sind (in ABC-Form): Barzuschüsse an Beamte: Barzuschüsse eines öffentlich-rechtlichen ArbG zu den Krankenversicherungsbeiträgen seiner Beamten sind weder nach § 3 Nr 62 EStG noch nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei (BFH BStBl II 1973, 588; BFHE 164, 226; BFH BStBl II 1996, 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Leistungen nach dem Beruflichen RehabilitierungsG

Rn. 905 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 des 2. SED-UnrechtsbereinigungsG (2. SED-UnrBerG idF vom 01.07.1997, BGBl I 1997, 1625, bezeichnet als "Berufliches Rehabilitierungsgesetz" = BerRehaG) sieht als Leistungen vor: Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (§ 6 Art 2 2. SED-UnrBerG); Kostenerstattungen nach § 7 Art 2 2. SED-UnrBerG; Ausgleichsleistungen nach §§ 8, 9 Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Höhe des Kindergelds (§ 6 BKGG)

Rn. 924 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Rn. 925 Stand: EL 169 – ET: 12/2023mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Allgemeines

Rn. 2599q Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wie bereits unter s Rn 2599h ausgeführt, enthält § 3 Nr 71 Buchst b EStG nF einen gegenüber der Altfassung neuen Tatbestand. Zum Hintergrund desselben aufgrund der Einführung des EXIT-Zuschusses s Rn 2599a.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fe) Der veräußerte Anteil wurde frühestens nach 3 und spätestens nach 10 Jahren nach Anteilserwerb wieder veräußert (§ 3 Nr 71 Buchst b S 1 Doppelbuchst cc EStG nF)

Rn. 2599v Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Mindesthaltefrist von 3 Jahren ist kongruent mit der für den Erwerbszuschuss in § 3 Nr 71 Buchst a S 2 Doppelbuchst aa EStG nF. Die Ausführungen unter s Rn 2598i gelten entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) § 3 Nr 26 S 2 EStG

Rn. 961 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 S 2 EStG befasst sich mit folgender Frage: Die Einnahmen sollen höher sein als der Freibetrag lt s Rn 960c. In welcher Höhe sind dann BA/WK abziehbar? Genau genommen müsste sich der Verweis dann auf § 3c Abs 1 EStG beziehen und nicht allgemein auf § 3c EStG. Rn. 962 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift ist konstitutiv, weil an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbd) Abgrenzung nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten

Rn. 1860 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach dieser Theorie soll es darauf ankommen, ob dem ArbN nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen – also ohne Berücksichtigung spezieller, ggf steuergestaltender vertraglicher Absprachen – ein Aufwendungsersatz zusteht (dann Auslagenersatz) oder nicht (dann WK-Ersatz) (Drenseck, FR 1989, 261). BFH BStBl II 2006, 473 neigt zu dieser ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Dem Elterngeld vergleichbare Leistungen der Länder (§ 3 Nr 67 EStG aF Fall 4 = § 3 Nr 67 Buchst b EStG nF Fall 2)

Rn. 2441h Stand: EL 170 – ET: 01/2024 "Vergleichbar" sind die Leistungen der Länder, wenn sie mit derselben Zielrichtung in vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang gewährt werden (s Rn 2441), zB das Bayerische LandeserziehungsgeldG, dazu s Rn 2441.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbd) Schwankender Umfang der Tätigkeit

Rn. 1014c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wenn der StPfl für einen Auftraggeber zeitlich in schwankendem Umfang tätig ist, kommt es nach BFH BStBl II 1990, 854 für die Frage der "Nebentätigkeit" auf den jeweiligen Durchschnittswert im VZ bzw während der Vertragsdauer an (wenn diese kürzer als der VZ ist). Auch wenn der StPfl dienstrechtlich verpflichtet ist, ein Nebenamt zu übern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Der Begriff "Krankenversicherung"

Rn. 32a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Krankenversicherung" iSd § 3 Nr 1 EStG ist eine Versicherungseinrichtung, die ihren Mitgliedern bei Krankheit Schutz gewährt (s BFH BStBl II 69, 489), zB eine Betriebskrankenkasse (BFH BStBl II 1998, 581). Eine Definition der Krankenversicherung enthält SGB V nicht. Handelt es sich daher nicht um eine Krankenversicherung, ist die Leistung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Durchlaufende Gelder (§ 3 Nr 50 EStG Fall 1)

Rn. 1866 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die erste Variante des § 3 Nr 50 EStG befreit durchlaufende Gelder von der ESt. Das Gesetz enthält eine Legaldefinition der durchlaufenden Gelder: Zitat "Beträge, die der ArbN vom ArbG erhält, um sie für ihn (= den ArbG) auszugeben". Im Gegensatz zur Variante 2 (Auslagenersatz) erhält der ArbN das Geld im Voraus (§ 669 BGB, ebenso BFH BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Art der Leistungen

Rn. 397g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11a EStG verlangt "Unterstützungen und Beihilfen" (also Leistungen des ArbG ohne Gegenleistung des ArbN) in Form von "Zuschüssen und Sachbezügen", dh die Sonderleistung kann sein Geldleistung und/oder Sachleistungen (= Sachbezug). Zum Begriff der "Beihilfe" als Unterform der "Bezüge" s § 3 Nr 11 EStG (s Rn 373). Rn. 397h Stand: EL 169 –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Die Zuschläge nach §§ 50a – 50e BeamtVG bzw §§ 70–74 SVG (§ 3 Nr 67 EStG aF Fall 6 – Rechtslage bis 31.12.2014)

Rn. 2449 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 §§ 50a–50e BeamtVG (vom 24.02.2010, BGBl I, 2010, 150) bzw §§ 70–74 SVG (vom 16.09.2009, BGBl I 2009, 3054) sahen an Leistungen vor, die § 3 Nr 67 EStG Fall 6 steuerfrei stellte:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Auslandszuschläge bei ArbN, die zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen (§ 3 Nr 64 S 1 EStG)

da) Der Personenkreis Rn. 2224 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 64 S 1 EStG betrifft ArbN, die zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts (zB Bund, Länder, Gemeinden, s Rn 967) in einem Dienstverhältnis stehen und die dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen. Rn. 2225 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Vorschrift differenziert ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 591 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 3 Nr 1, Art 20 Abs 3 des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338) belegte mit Wirkung ab 01.01.2019 den § 3 Nr 15 EStG wieder mit einer neuen Steuerbefreiungsvorschrift (eingefügt auf Empfehlung des Finanzausschuss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Beitragserstattung an Versicherte nach § 286d SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 2)

Rn. 170 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sind Beitragszeiten im Beitrittsgebiet zurückgelegt, gilt § 210 Abs 5 SGB VI (bei Inanspruchnahme einer Geld- oder Sachleistung können Versicherte nur die Erstattung der später gezahlten Beiträge verlangen) mit der Maßgabe, dass eine Sachleistung, die vor dem 01.01.1991 im Beitrittsgebiet in Anspruch genommen worden ist, eine Erstattung nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Fortgeltung

Rn. 2070 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 60 EStG aF befreite Leistungen aus öffentlichen Mitteln an ArbN des Steinkohlen-, Pechkohlen- und Erzbergbaus, des Braunkohlentiefbaues und der Eisen- und Stahlindustrie aus Anlass von Stilllegungs-, Einschränkungs-, Umstellungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen von der ESt. Rn. 2070a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift war kons...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2090 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 61 befreit die dort (s Rn 2097) aufgeführten Leistungen nach dem EntwicklungshelferG (EhfG vom 18.06.1969, BGBl I 1969, 549) aus sozialpolitischen Erwägungen heraus (s Rn 5) von der ESt. Rn. 2091 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift wirkt konstitutiv, andernfalls griffen §§ 19 oder 22 Nr 1 EStG ein.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 412c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob § 3 Nr 12 EStG ein Fall des WK-Ersatzes ist, ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Ungleichbehandlung von Aufwandsentschädigungen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft

Rn. 417 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ab VZ 1990 hat der Gesetzgeber einen ArbN-Pauschbetrag in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG eingeführt. Dieser beträgt seit VZ 2011 (Art 1 Nr 5a, Art 33a StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131): EUR 1 000 seit VZ 2022 (Art 2 Nr 2, Art 4 Abs 1 StEntlG 2022 vom 23.05.2022, BGBl I 2022, 749): EUR 1 200 seit VZ 2023 (Art 4 Nr 3, Art 43 Abs 6 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jcb) Überblick

Rn. 733 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Notwendig" waren zB (R 9.11 Abs 5 LStR 2011): die Fahrtkosten anlässlich des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung; die tatsächlich durchgeführten Familienheimfahrten (1-mal wöchentlich); Aufwendungen für wöchentliche Familien-Ferngespräche; Verpflegungsmehraufwendungen; Aufwendungen für die Zweitwohnung; Umzugsk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anrechnungszeiten aufgrund Verfolgung

Rn. 275 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl S 1 als auch S 2 des § 3 Nr 8a EStG stellen die Rentenzahlungen nur dann frei, wenn rentenrechtliche Zeiten (= sog "Anrechnungszeiten") aufgrund der Verfolgung in der Rente enthalten sind. Welchen Umfang die Anrechnungszeiten ausmachen, ist wegen des Wortes "wenn... enthalten sind", unbeachtlich. Der Gesetzgeber meint dazu (BT-Drucks...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jd) Nachweispflichten

Rn. 739 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei ArbN der Steuerklassen III, IV oder V (s dazu § 38b EStG) unterstellte R 9.11 Abs 10 S 3 LStR 2011 ohne weiteres, dass sie einen eigenen Hausstand hatten. Bei anderen ArbN durfte der ArbG den eigenen Hausstand nur dann anerkennen, wenn sie schriftlich erklärten, dass sie neben der Zweitwohnung am Beschäftigungsort außerhalb des Beschäft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Hinweis auf REIT in anderen Ländern

Rn. 2596 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wie bereits unter s Rn 2580a ausgeführt, findet sich das Modell des "REIT" auch in anderen wichtigen Industriestaaten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cde) Geldleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rn. 43 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Geldleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht nach § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1/3 steuerfrei, sondern idR mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr 1 EStG zu versteuern. S dazu ausführlich BMF vom 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087 Tz 19 ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1294 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB auch in Nr 11b, 33, 34, 34a, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 407, 1215 ff, 1232, 1248, 1770g; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 37 EStG Rz 4). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Übersicht

Rn. 281 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 9 EStG stellt folgende Zahlungen steuerfrei: 1 Das Zitat "S 1" ist überflüssig, da § 23 Abs 2 SGB VIII nur einen Satz enthält. Aus Gründen der Synchronisation mit dem Geset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Herkunft der Mittel (§ 3 Nr 36 EStG aF und nF)

Rn. 1276 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 36 EStG verlangt nicht, dass die Einnahmen aus der Pflegeleistung weitergeleitete Gelder aus der gesetzlichen bzw (S 2) privaten Pflegeversicherung oder aus Beihilfevorschriften sind. Der Hinweis auf das Pflegegeld bezieht sich nur auf die Höhe der Steuerfreiheit (s Rn 1277), nicht auf die Herkunft der Mittel (glA Bergkemper, FR 199...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Die begünstigten Fahrzeuge

Rn. 1770i Stand: EL 170 – ET: 01/2024§ 3 Nr 46 EStG nF nimmt für die Definition des E- oder Hybridelektrofahrzeugs Bezug auf § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 Hs 2 EStG. Daraus folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

Rn. 759 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Durch die gemeinsame Bezugnahme auf § 9 EStG werden alle in § 3 Nr 16 EStG nF genannten Fallgruppen gleich behandelt. Art 3 Abs 1 GG ist damit beachtet. Rn. 759a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wegen des Gleichbehandlungsgebots dürfen § 3 Nr 12, 13 und 16 (EStG) nicht unterschiedlich ausgelegt werden (BFH BStBl II 2007, 536; FG RP vom 08.11.2016,...mehr