Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Beförderungen von und nach den Regionen Azoren und Madeira (§ 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. b UStG)

Rz. 99 Nach § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. b UStG sind steuerfrei auch die Beförderungen von Gegenständen nach und von den Inseln, die die autonomen Regionen Azoren und Madeira bilden. Diese Befreiung ist atypisch, weil es sich insoweit um innergemeinschaftliche Güterbeförderungen handelt, die grundsätzlich am Abgangsort der Beförderung steuerbar und steuerpflichtig sind.[1] Denn di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Beförderungen der in § 1 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a UStG bezeichneten Gegenstände (§ 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb S. 2 UStG)

Rz. 111 Beförderungen aus einem Freihafen in das Inland sowie die Besorgung dieser Beförderungen sind von der Steuerbefreiung ausgenommen, wenn sich die beförderten Gegenstände in einer zollamtlich bewilligten Freihafen-Veredelung [1] oder in einer zollamtlich besonders zugelassenen Freihafenlagerung [2] befunden haben. Die Freihafenanteile dieser Beförderungen sind wie Umsätz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 44 Die Integrationskurse nach § 43 AufenthG sind nicht von § 4 Nr. 15b S. 2 Buchst. c UStG erfasst, da es sich nicht um Eingliederungsleistungen nach dem SGB II oder dem SGB III bzw. vergleichbare Leistungen handelt. Sie werden nicht mit dem Ziel der Arbeitsmarktintegration, sondern mit der Integration von "Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Einzelfälle

Rz. 132 Ein Bestattungsunternehmer, der Leichen ins Ausland überführt und hierfür Sarg und Sargausstattung beschafft sowie die notwendigen Formalitäten erledigt, erbringt weder eine Lieferung noch eine Beförderungsleistung, sondern eine (einheitliche) sonstige Leistung. Die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a UStG und § 4 Nr. 1 UStG findet keine Anwendung.[1] A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Allgemeine Voraussetzungen von § 4 Nr. 3 UStG

Rz. 32 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG setzt voraus, dass die Leistungen im Inland steuerbar sind. Zum Leerlaufen der Steuerbefreiung in vielen Fällen ab 1.1.2010 vgl. Rz. 6. Eine Leistung ist im Inland steuerbar, wenn der Ort der Leistung[1] im Inland liegt. Weiterhin gilt die Bedingung, dass die in der Vorschrift bezeichneten Leistungen umsatzsteuerrechtlich selbst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Eingeführte Gegenstände unter Verfahren der zollamtlich vorübergehenden Verwendung

Rz. 104 Voraussetzung der Steuerbefreiung ist zum einen, dass sich die Leistungen unmittelbar auf eingeführte Gegenstände beziehen. Zum Begriff der Unmittelbarkeit vgl. Rz. 72ff. Die Gegenstände müssen bereits eingeführt sein, d. h. die Einfuhr i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG hat bereits stattgefunden. Es handelt sich also nicht um Gegenstände der Einfuhr i. S. d. § 4 Nr. 3 S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Factoring

Rz. 18 Bei dem Kauf/Verkauf von Forderungen ist zwischen unechtem und echtem Factoring zu unterscheiden. Beim Factoring handelt es sich um den Ankauf von Forderungen durch einen spezialisierten Unternehmer (Factor, meist eine Bank oder ein sog. Factoring-Institut) von einem die Forderung besitzenden Unternehmer (sog. Anschlusskunde) gegen einen unter dem Nominalwert der Ford...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.1 Belegnachweis

9.1.1 Leistungen nach § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG Rz. 119 Nach § 20 Abs. 1 UStDV muss der Unternehmer bei einer Leistung i. S. d. § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG durch Belege die Ausfuhr oder Wiederausfuhr des Gegenstands nachweisen. Die Voraussetzung muss sich aus den Belegen eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben. Der Unternehmer muss die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 15b UStG beruht auf staats- und sozialpolitischen Erwägungen und befreit Eingliederungsleistungen nach SGB II und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III und mit den vorgenannten Leistungen vergleichbare Leistungen. Die Vorschrift unterscheidet zwischen Tätigkeiten von Einrichtungen des öffentlichen Rechts und anderen Einrichtungen mit sozialem Cha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Leistungen im Rahmen der Dienstleistungskommission

Rz. 29 Wird ein Unternehmer in die Erbringung einer sonstigen Leistung gem. § 4 Nr. 3 UStG eingeschaltet und handelt er dabei im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung, gilt diese Leistung gem. § 3 Abs. 11 UStG als an ihn und von ihm erbracht. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG kommt dann unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen für beide Leistungsfiktio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Leistungsempfänger ist ausländischer Auftraggeber

Rz. 108 Die nach § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. c UStG begünstigte sonstige Leistung muss an einen ausländischen Auftraggeber i. S. d. § 7 Abs. 2 UStG als Leistungsempfänger erbracht werden. Der aus dem Umsatzgeschäft Berechtigte und Verpflichtete muss also ein ausländischer Auftraggeber sein. Mit dieser Voraussetzung soll bei Leistungen an andere Auftraggeber ein unversteuerter Let...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf bestimmte eingeführte Gegenstände beziehen (§ 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. c UStG)

Rz. 102 Nach § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. c UStG sind auch sonstige Leistungen steuerbefreit, die sich unmittelbar auf eingeführte Gegenstände beziehen, für die zollamtlich eine vorübergehende Verwendung in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG bezeichneten Gebieten bewilligt worden ist, wenn der Leistungsempfänger ein ausländischer Auftraggeber[1] ist. Diese Regelung gilt also wie in den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Verwendung in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG bezeichneten Gebieten

Rz. 107 Weitere Voraussetzung der Steuerbefreiung ist, dass die zollamtliche Bewilligung für eine vorübergehende Verwendung der eingeführten Gegenstände in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG bezeichneten Gebieten erteilt worden ist, also im Inland und in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg. Zum Inlandsbegriff vgl. § 1 UStG Rz. 1ff.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Sonstige Leistungen, die sich auf Beförderungsmittel, Paletten und Container beziehen (§ 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. c S. 2 UStG)

Rz. 112 Nach § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. c S. 2 UStG sind die dort genannten sonstigen Leistungen, die sich auf eingeführte Gegenstände beziehen, steuerpflichtig, wenn es sich bei den Gegenständen um Beförderungsmittel, Paletten und Container handelt. Zum Begriff der Beförderungsmittel vgl. § 3a UStG Rz. 1ff. Für diese Gegenstände wird eine vorübergehende Verwendung nur unter den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.1.3 Leistungen nach § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. b und c UStG

Rz. 128 Die Beförderungen von Gegenständen von und nach den Regionen Azoren und Madeira sind ebenfalls belegmäßig nachzuweisen. Als Nachweisbelege können – wie bei den anderen grenzüberschreitenden Güterbeförderungen – insbesondere die vorgeschriebenen Frachturkunden (z. B. Frachtbrief, Konnossement), der schriftliche Speditionsauftrag, das im Speditionsgewerbe übliche Borde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Steuerfreie Umsätze

Rz. 24 Die fünf Tatbestände der Steuerbefreiung sind folgende: die grenzüberschreitenden Beförderungen von Gegenständen, die Beförderungen im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr und andere sonstige Leistungen, wenn sich diese Leistungen (nach 1. bis. 3.) unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr beziehen oder auf eingeführte Gegenstände beziehen, die im externen Versandverfahre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Steuerfreie Umsätze, für die § 4 Nr. 3 UStG nicht gilt

Rz. 26 § 4 Nr. 3 S. 2 UStG ist für folgende Leistungen nicht anwendbar, d. h. die Steuerbefreiung bestimmt sich nach den jeweils genannten anderen Vorschriften: Umsätze nach § 4 Nr. 8 UStG (Finanzumsätze, insbesondere die Gewährung von Krediten und Umsätze im Geschäft mit Forderungen), Umsätze nach § 4 Nr. 10 UStG (Versicherungsumsätze), Umsätze nach § 4 Nr. 11 UStG (Umsätze au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Warentermingeschäfte deutscher Kreditinstitute

Rz. 28 Zur Umsatzbesteuerung von Warentermingeschäften deutscher Kreditinstitute gilt nach dem BMF[1] Folgendes: Future-Kontrakte sind bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Liefer- bzw. Annahmeverpflichtung als Differenzgeschäft zu behandeln. Ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch liegt nicht vor. Optionsgeschäfte auf Warenterminkontrakte sind steuerbar. Ein Differenzgeschäft...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Eingliederungsleistungen nach SGB II

Rz. 21 Steuerfrei können insbesondere Eingliederungsleistungen nach den §§ 16, 16a, 16c, 16f SGB II an erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Ausbildung oder Arbeit sein. § 16 SGB II (Leistungen zur Eingliederung) regelt als Verweisnorm, dass zur Eingliederung in Arbeit die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 SGB III erbringt. Nach § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II kann die A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.3 Beförderungen im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr

Rz. 61 In § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a UStG wird ausdrücklich der internationale Eisenbahnverkehr angesprochen. Dies hat seinen Grund darin, dass das Schienennetz der nationalen Eisenbahnverwaltungen gewöhnlich an der Grenze des jeweiligen Hoheitsgebiets und damit des umsatzsteuerlichen Erhebungsgebiets endet, sodass von den Unternehmern im internationalen Eisenbahnverkehr grds....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Leistungen

Rz. 17 § 4 Nr. 15b S. 1 UStG befreit im Wesentlichen Sach- und Dienstleistungen zur Eingliederung in Arbeit, die von öffentlich-rechtlichen oder besonderen privat-gewerblichen Einrichtungen im Auftrag und für Rechnung der Agenturen für Arbeit nach dem Dritten Kapitel des SGB III oder im Auftrag der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II an erwerbsfähige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Optionsgeschäfte mit Geldforderungen

Rz. 24 Zu den Umsätzen im Geschäft mit Forderungen gehören auch die Optionsgeschäfte mit Geldforderungen. Gegenstand dieser Optionsgeschäfte ist das Recht, bestimmte Geldforderungen innerhalb einer bestimmten Frist zu einem festen Kurs geltend zu machen oder veräußern zu können. Unter die Steuerbefreiung fallen auch die Optionsgeschäfte mit Devisen, die der Kurssicherung von...mehr

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Mankohaftung / Lohnsteuer

Zahlungen des Arbeitnehmers aufgrund der Mankohaftung gehören zu den Werbungskosten. Vor allem Arbeitnehmer, die im Kassen- und Zähldienst beschäftigt sind, erhalten von ihren Arbeitgebern vielfach eine besondere Entschädigung zum Ausgleich von Kassenverlusten, die auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt auftreten können (Fehlgeldentschädigungen, Zählgelder, Mankogelder, K...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.2 Höhe der Steuerbefreiung

Ist für eine solche Aufwandsentschädigung ein Betrag oder Höchstbetrag durch Gesetz oder Rechtsverordnung bestimmt, so sind bei hauptamtlich Tätigen 100 % der gewährten Aufwandsentschädigung, bei ehrenamtlich Tätigen 33 % der gewährten Aufwandsentschädigung, mind. 250 EUR monatlich steuerfrei. Ist kein Betrag oder Höchstbetrag durch Gesetz oder Rechtsverordnung bestimmt, sind be...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.1 Zahlung aus öffentlichen Kassen

Im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt und im Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes ausgewiesen sind.[1] Andere Aufwandsentschädigungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z. B. Gemeinden, Landkreise) sind steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leis...mehr

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Entschädigungen / 5 Abnutzungsentschädigung ist steuerfrei

Regelmäßig wird eine Abnutzungsentschädigung über das nach § 3 Nr. 30 EStG steuerfreie Werkzeuggeld geleistet. Die Steuerbefreiung beschränkt sich auf die Erstattung der Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die betriebliche Nutzung eigener Werkzeuge entstehen. Eine betriebliche Benutzung der Werkzeuge liegt auch insoweit vor, als der Arbeitnehmer seine Werkzeuge im Rahme...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.4 Ehrenamtsfreibetrag nachrangig zu berücksichtigen

Der allgemeine Ehrenamtsfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich i. H. v. 840 EUR im Jahr kann nicht zusätzlich zu den steuerfreien Aufwandsentschädigungen angesetzt werden.[1] Hinweis Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Feuerwehrleute Soweit die Feuerwehrtätigkeit eine begünstigte Nebentätigkeit[2] dars...mehr

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Trinkgeld / 2 Steuerfreie freiwillige Trinkgelder

Der BFH definiert Trinkgeld als eine dem dienstleistenden Arbeitnehmer vom Kunden oder Gast gewährte zusätzliche Vergütung. Es handelt sich um eine freiwillige und typischerweise persönliche Zuwendung, die eine Art honorierende Anerkennung in Form eines kleineren Geldgeschenks ausdrücken soll.[1] Freiwillige Trinkgeldzahlungen, die der Arbeitnehmer anlässlich von Dienstleist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Steuerbefreiung der Sachleistungen an das Personal (§ 4 Nr. 18 S. 2 UStG – Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 83 Nach § 4 Nr. 18 S. 2 UStG sind steuerfrei die Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen, die die steuerbegünstigten Einrichtungen den Personen, die bei den steuerbegünstigten Leistungen nach § 4 Nr. 18 UStG tätig sind, als Vergütung für die geleisteten Dienste gewähren. Von der Steuerbefreiung ausgenommen ist die Abgabe von alkoholischen Getränken.[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Allgemeiner Überblick über die Steuerbefreiung

2.1 Rechtslage bis 31.12.2019 Rz. 31 Die Steuerbefreiung kommt subjektiv einem abschließend aufgezählten Personenkreis zugute, der wiederum weitere subjektive und mit seinen Umsätzen objektive Voraussetzungen erfüllen muss. Diese subjektiven und objektiven Merkmale müssen kumulativ vorliegen. Rz. 32 Unter die Steuerbefreiung fallen die amtlich anerkannten Verbände der freien Wo...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 1.3 Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Vergütungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, künstlerischen Tätigkeiten, Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder Auftrag einer gemeinnützigen Körperschaft können bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei gezahlt werden (Übungsleiterfreibetrag). Vergütungen für nebenberu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Objektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung- Rechtslage bis 31.12.2019

5.1 Unmittelbares Zugutekommen (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. b UStG – Rechtslage bis 31.12.2019) Rz. 68 § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG regelt die erste objektive Voraussetzung der Steuerbefreiung. Danach müssen die Leistungen der begünstigten Einrichtungen unmittelbar dem nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung begünstigten Personenkreis zugutekommen. Der nach der Satzung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung – Rechtslage bis 31.12.2019

3.1 Begünstigte Einrichtungen- Rechtslage bis 31.12.2019 Rz. 36 Der Kreis der begünstigten Einrichtungen in § 4 Nr. 18 UStG ist abschließend aufgezählt. Steuerfrei sind nur die Leistungen der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einem Wohlfahrtsverband al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 29 Ein besonderer buchmäßiger Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 18 UStG fallenden Umsätze nicht vorgesehen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten[1] zu beachten. Rz. 30 einstweilen freimehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Objektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung – Rechtslage ab 1.1.2020

Rz. 87a Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 18 UStG umfasst ab 1.1.2020 eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen insbesondere an wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen zur Überwindung der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit. Hierunter fallen z. B.[1] Leistungen der Schuldnerberatung im außergerichtlichen Insolvenzverfahren,[2] der "Tafeln", der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung – Rechtslage ab 1.1.2020

Rz. 67a Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen sind ab 1.1.2020 steuerfrei, wenn sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden. Der Begriff der "Einrichtung des öffentlichen Rechts" ist in § 4 Nr. 18 UStG nicht näher definiert, er wurde offens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 18 § 4 Nr. 18 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. In Bezug auf Pflegeleistungen durch andere Unternehmer als Einrichtungen des öffentlichen Rechts knüpft diese Bestimmung an leistungs- wie auch an personenbezogene Voraussetzungen an: Es muss sich um eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen handeln, der leistende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.3 Mitglieder der Wohlfahrtsverbände

Rz. 42 Neben den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sind nach § 4 Nr. 18 UStG subjektiv auch die der freien Wohlfahrtspflege dienenden (rechtlich selbstständigen) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen begünstigt, die einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind. Als Wohlfahrtsverband i. d. S. kommt nur einer der amtlich a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 Mittelbare Mitglieder

Rz. 46 Zu den steuerbegünstigten Einrichtungen können auch Institutionen gehören, die einem Wohlfahrtsverband nicht unmittelbar als Mitglied verbunden sind. Als Mitgliedschaft i. S. d. § 4 Nr. 18 UStG kann auch eine mittelbare Mitgliedschaft angesehen werden. Als solche ist die Mitgliedschaft bei einer der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaft oder Personenvereinigu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Rechtslage bis 31.12.2019

Rz. 31 Die Steuerbefreiung kommt subjektiv einem abschließend aufgezählten Personenkreis zugute, der wiederum weitere subjektive und mit seinen Umsätzen objektive Voraussetzungen erfüllen muss. Diese subjektiven und objektiven Merkmale müssen kumulativ vorliegen. Rz. 32 Unter die Steuerbefreiung fallen die amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die der fre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.8 Flüchtlingshilfe

Rz. 110 Zur steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe gelten bestimmte mit BMF-Schreiben v. 20.11.2014 [1] geregelte Billigkeitsmaßnahmen. Darüber hinaus wird es von der Verwaltung nicht beanstandet, dass umsatzsteuerliche Vorschriften, die auf vergleichbare Leistungen der jeweiligen Einrichtung an andere Leistungsempfänger (z. B. Obdachlose) bereit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 18 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und realisiert, dass die nach der Vorschrift begünstigten Einrichtungen, die den Staat von einem großen Teil seiner sozialpolitischen Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit entlasten, in besonderem Maße Anspruch auf staatliche Förderung und Unterstützung haben. Dennoch kommt die Steuervergünstigung nicht unmittel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechtslage ab 1.1.2020

Rz. 35a Ab 1.1.2020 begünstigt § 4 Nr. 18 UStG (objektiv) eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen.[1] Diese Leistungen müssen (subjektiv) von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder von anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden.[2] Das Verbot der systematischen Gewinnerzielung bezieht sic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Niedrigere Entgelte (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. c UStG – Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 79 Als zweite objektive Voraussetzung der Steuerbefreiung regelt § 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. c UStG, dass die Entgelte für die in Betracht kommenden Leistungen hinter den durchschnittlich für gleichartige Leistungen von Erwerbsunternehmen verlangten Entgelten zurückbleiben. Die Steuerbefreiung kommt daher insbesondere dann nicht in Betracht, wenn die Entgelte nach kaufmännis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Der freien Wohlfahrtspflege dienend – Rechtslage bis 31.12.2019

Rz. 48 Die nach § 4 Nr. 18 UStG begünstigten Einrichtungen müssen, abgesehen von der weiteren subjektiven Voraussetzung in § 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. a UStG, der freien Wohlfahrtspflege dienen. Das gilt aber nur für die Einrichtungen, die einem amtlich anerkannten Wohlfahrtsverband oder einem Mitglied eines solchen Verbands als Mitglied angeschlossen sind. Rz. 49 Ob dieses Merkm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Unmittelbares Zugutekommen (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. b UStG – Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 68 § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG regelt die erste objektive Voraussetzung der Steuerbefreiung. Danach müssen die Leistungen der begünstigten Einrichtungen unmittelbar dem nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung begünstigten Personenkreis zugutekommen. Der nach der Satzung des Unternehmers – d. h. des Verbands oder eines Mitglieds des Verbands – begünstigte Perso...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 Sozialarbeit/Zivildienst/Betreutes Wohnen/Altenpflege

Rz. 95 Die privatrechtlich selbstständige Tätigkeit eines Sozialarbeiters für einen gemeinnützigen, umsatzsteuerbefreiten Verein, der Erziehungshilfen in Konfliktfällen in einem Projekt für Kinderhilfen, Jugendhilfen und Familienhilfen im Auftrag des Jugendamts nach den §§ 27 bis 41 SGB VIII durchführt, ist nicht aufgrund unmittelbarer Anwendung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. a UStG) – Rechtslage bis 31.12.2019

Rz. 59 In der zusätzlichen subjektiven Voraussetzung in § 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. a UStG wird auf den Zweck abgestellt, den die begünstigte Einrichtung insgesamt verfolgt, und nicht auf den Zweck einzelner Umsätze. Die Unternehmer müssen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Hier wird also auf die Voraussetzungen abgestellt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Amtlich anerkannte Verbände

Rz. 37 Als amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege gelten nach Abschn. 4.18.1 Abs. 1 UStAE (i. d. F. bis 31.12.2019) nur die in § 23 UStDV aufgeführten Vereinigungen. Dabei handelt es sich um folgende Einrichtungen: Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.; Deutscher Caritasverband e. V.; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Psychosoziale Dienste

Rz. 91 Leistungen von Integrationsfachdiensten und psychosozialen Diensten: Unter dem Oberbegriff der Integrationsfachdienste werden zwei Bereiche zusammengefasst: die eigentlichen Integrationsfachdienste (IFD, Vermittlung behinderter Menschen) und die psychosozialen Dienste (PSD, Betreuung von schwerbehinderten Menschen mit Problemen im Arbeits- und Berufsleben). Soweit die...mehr