Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Anwendung und Verzicht der Steuerbefreiungen (§ 13 Abs. 3 ErbStG)

4.1 Anwendung (§ 13 Abs. 3 Satz 1 ErbStG) Rz. 281 Entsprechend dem Gesetzestext ist jede der dargestellten Befreiungsvorschriften für sich anzuwenden (R E 13.1 Abs. 1 ErbStR). Möglicherweise können mehrere Befreiungsvorschriften nebeneinander zur Anwendung kommen (wie z. B. die Nr. 2 (Grundbesitz des öffentlichen Interesses, s. Rn. 35) und die Nr. 3 (Grundbesitz zum Zwecke de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2 Steuerbefreiungen außerhalb des KStG

1.7.2.1 Finanzmarktstabilisierungsfonds, Finanzmarktstabilisierungsanstalt und Abwicklungsanstalten Tz. 12 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der durch das Finanzmarktstabilisierungsfondsges – FMStFG – errichtete Finanzmarktstabilisierungsfonds unterliegt nach § 14 Abs 1 FMStFG nicht der KSt. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine StBefreiung außerhalb des KStG . Krit hierzu s Wa...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. BMF, Schr. v. 2.12.1994 — IV C 7 - S 1340 - 20/94 BStBl. I 1995, Sondernummer 1(Anwendungsschreiben zum AStG — Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 11 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 AStG oder aus der Tätigkeit einer Landes- oder Funktionsholding im Sinne des § 8 Abs. 2 AStG stammen und d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Steuererklärungsinhalt (§ 31 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 9 Die gesetzlich geforderte Auflistung aller zum Nachlass gehörenden Gegenstände und die sonstigen, für die Feststellung des Gegenstands und des Werts des Erwerbs erforderlichen Angaben werden durch die FinVerw bereits mit den Steuererklärungsvordrucken abgefragt. Eine zusätzliche Aufstellung ist i. d. R. nicht notwendig, es sei denn, der amtliche Vordruck ist – z. B. au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Rechtsfolge

..., ist insoweit die Doppelbesteuerung nicht durch Freistellung, sondern durch Anrechnung der auf diese Einkünfte erhobenen ausländischen Steuern zu vermeiden; ... Rz. 171 [Autor/Stand] Zusammenwirken der Absätze 1 und 2. Man darf die Rechtsfolge des § 20 Abs. 2 nicht für sich betrachten, sondern man muss die Rechtsfolge des § 20 Abs. 1 mit in die Überlegungen einbeziehen, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beleg- und Buchnachweis

Rz. 1405 [Autor/Stand] Die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG (bzw. Abs. 2) müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein (§ 6a Abs. 3 Satz 1 UStG). Wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat, hat das BMF in den auf Grundlage von § 6a Abs. 3 Satz 2 UStG erlassenen §§ 17a ff. UStDV näher geregelt. Seit dem 1.1.2020 greifen einheitliche unionsrechtliche Nachweisvorgaben gem. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.20.4 Vergleichbare ausländische Einrichtungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 16c ErbStG)

Rz. 254 Nr. 16c befreit Zuwendungen an ausländische Einrichtungen. Für Erwerbe bis zum 06.11.2015 war Voraussetzung, dass diese in ihrer Art den vorgenannten Institutionen der Buchst. a (s. Rn. 247) und b (s. Rn. 249) vergleichbar sind, der ausländische Staat eine entsprechende Steuerbefreiung gewährte und dies vom BMF förmlich mit Hilfe einer sog. Gegenseitigkeitserklärung ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.6 Fortgeltungs- und Behaltensfrist

Rz. 42 Nicht nur bei Eintreten des Erbfalles sind zahlreiche Voraussetzungen zu erfüllen. § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG regelt eine zusätzlich zu beachtende Fortgeltungs- und Behaltensfrist. Es müssen sämtliche vorgenannten Bedingungen für die Steuerbefreiung anschließend zehn Jahre lang weiterhin erfüllt sein. So entfällt ohne erhaltende Maßnahmen die Befreiung rückwirken...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Wortlautkommentierung

(2) 1 Fallen Einkünfte in der ausländischen Betriebsstätte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen an ... Rz. 135 [Autor/Stand] Ausländische Betriebsstätteneinkünfte. § 20 Abs. 2 ist nur auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte anwendbar. Insoweit kommt es auf den Betriebsstätten begriff des § 12 AO an.[2] Der Betriebsstättenbegriff der DBA ist nur insoweit von Bedeutung, al...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.2 Verhältnis zur Erbschaft-/Schenkungsteuer

Rz. 193 Eine weitere Steuerbegünstigung bringt die Gemeinnützigkeit bei der Erbschaftbesteuerung der Errichtung und der späteren Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung mit sich (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG). Das ErbStG befreit sämtliche "Zuwendungen" an inländische gemeinnützige Rechtsträger und damit sowohl die Dotation der Stiftung bei ihrer Errichtung als auch d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.20.3.3 Stiftungen

Rz. 252 In der Diskussion sind derzeit Gestaltungen mit Stiftungen (s. z. B. Theuffel-Werhahn, ZEV 2017, 17; Oppel, ZEV 2017, 22). Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe ihres Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten, und es werden nur die Erträge für den Zweck verwendet. Stiftungen können in ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.12.2 Pflege- bzw. Unterhaltsleistung

Rz. 188 Die Pflege bzw. der Unterhalt des Erwerbers muss von einer gewissen Regelmäßigkeit und Dauer gewesen sein, über ein übliches Maß der zwischenmenschlichen Hilfe hinausgehen und im allgemeinen Verkehr einen Geldwert haben. Einmalige Botengänge oder unter Nachbarn übliche Erledigungen sind nicht ausreichend. Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 26.06.2019, ErbStB 201...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.6 Eigene Wohnzwecke des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 106 Die begünstige Wohnung muss zusätzlich zur Nutzung des Erblassers auch vom begünstigten Erwerber – ggf. weiterhin – zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden und seinen Lebensmittelpunkt darstellen. Die bisher vom Erblasser und zukünftig vom Erwerber genutzte Wohnung muss identisch sein. Das Familienheim kann nicht durch ein vergleichbares, ebenfalls zur Erbmasse gehören...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3 Europarecht

Rz. 11 Ein besonderes Augenmerk ist zunehmend auf die Frage zu richten, ob einzelne Steuerbefreiungen möglicherweise gegen die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) garantierte Kapitalverkehrsfreiheit (s. Art. 63 AEUV) und die Niederlassungsfreiheit (s. Art. 49 bis 55 AEUV) verstoßen. Die Entscheidung des EuGH vom 17.01.2008 (BFH/NV Beilage 2008, 120...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeine Voraussetzungen innergemeinschaftlicher Lieferungen

Rz. 1404 [Autor/Stand] Neben der Frage des Vorsteuerabzugs der in ein Umsatzsteuerkarussell eingebundenen Unternehmer stellt sich für die Unternehmer, die grenzüberschreitende Lieferungen in das EU-Ausland erbringen und sich auf die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen berufen, die Frage nach der Versagung der Steuerbefreiung. Insoweit ist hier einerseits d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Allgemeines

Rz. 121 [Autor/Stand] Allgemeiner Inhalt. Man muss zunächst festhalten, dass § 20 Abs. 2 mit der Hinzurechnungsbesteuerung nichts zu tun hat. Die Vorschrift regelt die Besteuerung von bestimmten ausländischen Betriebsstätteneinkünften im Inland. Sie ist nur auf unbeschränkt Stpfl. anwendbar, wobei unbeschränkt einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Personen gleich behan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Ausnahme nur zu Nr. 6 b, die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt)

Rz. 227 [Autor/Stand] Ausnahmeregelung. Wegen der Nachweispflicht wird auf Anm. 137 verwiesen. Die Ausnahmeregelung zu § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b ist als Ergänzung zu Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz zu verstehen. Nach der dortigen Regelung hat eine natürliche Person, die im Inland unbeschränkt stpfl. ist, ihre Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von in der Schweiz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 1 innerhalb des § 20 Abs. 2

Rz. 141 [Autor/Stand] Einzelunternehmer. Sind die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 erfüllt, so verbleibt es auch im Anwendungsbereich des § 20 Abs. 2 bei der in einem DBA vorgesehenen Steuerbefreiung. Dies gilt zunächst für den unbeschränkt stpfl. Land- und Forstwirt, der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aus einer ausländischen Betriebsstätte erzielt. Was unter "L...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / f) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 5 innerhalb des § 20 Abs. 2

Rz. 149 [Autor/Stand] Einzelunternehmer. § 20 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 5 kann von einzelnen natürlichen Personen verwirklicht werden. § 20 Abs. 2 findet insoweit sowohl im Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb als auch in dem der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit Anwendung. Betroffen sind allerdings vor allem Freiberufler (Ärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte)...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8 Sonderform der Anzeige aufgrund einzelgesetzlicher Bestimmung

Rz. 85 § 153 Abs. 2 AO stellt ausdrücklich klar, dass es auch einer – nicht von § 30 ErbStG erfassten – Anzeige bedarf, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise entfallen (s. Kamps, ErbR 2014, 16). Rz. 86 Eine derartige Sonderform einer Anzeige durch den Erwerber (Beschenkter, Erbe, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Umsatzsteuer – Umsatzsteuerkarussell: Darum durfte das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen, PStR 2010, 265; Adick, Umsatzsteuerhinterziehung – Innergemeinschaftliche Lieferungen: Versagung der Steuerbefreiung und Strafbarkeit nach § 370 AO?, PStR 2012, 9; Bielefeld, Fingierter innergemeinschaftlicher Kfz-Zwischenhandel zur Umsatzsteuerhinterziehung, DStR 2009, 580; ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.20.3.2 Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 251 Die Steuerbefreiung für eine Zuwendung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die begünstigte Körperschaft einen Zweckbetrieb unterhält. Das gilt auch für Zuwendungen, die zur Verwendung in einem Zweckbetrieb bestimmt sind. Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Steuerstrafrechtliche Konsequenzen

Rz. 1416 [Autor/Stand] Der BGH hatte schon vor Ergehen der EuGH-Entscheidung in Sachen Italmoda – auf Grundlage der bisherigen EuGH-Rspr.[2] bzgl. der Versagung des Vorsteuerabzuges – vertreten, dass dem Stpfl. immer dann die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu versagen sei, wenn er – "im unionrechtlichen Sinne" – selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder er wusste oder hät...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Hintergrund der Vorschrift

Rz. 1 Nach der gesetzlichen Konzeption der steuerlichen Befreiungsvorschriften für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Betriebsvermögen sowie von Anteilen an Kapitalgesellschaften in der Fassung des ErbStRG 2009 (BGBl I 2008, 3108) wurde dieses Vermögen ungeachtet dessen Höhe im Fall der Regelverschonung zu 85 % und im Fall der Optionsverschonung zu 100 % von der Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Die Entscheidung des EuGH

Rz. 1411 [Autor/Stand] Von erheblicher Bedeutung für Karussellfälle und EU-grenzüberschreitende Hinterziehungsketten ist die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Italmoda[2]. Zwar hat der EuGH darin nach seiner Diktion lediglich das bestätigt, was sich ohnehin schon aus der bis dahin ergangen "Missbrauchsrechtsprechung" ergab. Nach ganz überwiegender Auffassung hat die E...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (b) Aufforderung zur Abgabe der Erklärung

Rz. 116 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Abgabe einer "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag" entsteht nur dann, wenn die Finanzbehörde hierzu auffordert (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 149 Abs. 1 Satz 2 AO, Erklärungspflicht kraft Aufforderung).[2] Die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung kann individuell oder allgemein durch öffentl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 2 innerhalb des § 20 Abs. 2

Rz. 143 [Autor/Stand] Einzelunternehmer. Übt ein im Inland unbeschränkt stpfl. Einzelunternehmer eine Tätigkeit i.S. des § 8 Abs. 1 Nr. 2 mit Hilfe einer ausländischen Betriebsstätte aus, so verbleibt es auch für den Bereich des § 20 Abs. 2 für ausländische Einkünfte aus Produktionstätigkeit bei der in einem DBA vorgesehenen Steuerbefreiung. Die Steuerbefreiung nach DBA setz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / g) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 6 innerhalb des § 20 Abs. 2

Rz. 152 [Autor/Stand] Einzelunternehmer. § 20 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 6 kann von einzelnen natürlichen Personen verwirklicht werden. Allerdings ist in allen drei Alternativen schwer vorstellbar, dass die Einkünfte i.S. der Vorschrift durch ein DBA steuerfrei gestellt werden. Einkünfte für die Überlassung der Nutzung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen u...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.15.2 Steuerrecht

Rz. 217 Für den Pflichtteilsberechtigten steuerpflichtig wird der Pflichtteilsanspruch dagegen erst mit seiner Geltendmachung (s. § 3 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG). Spiegelbildlich ist beim Erben (Pflichtteilsbelasteter) erst ab diesem Zeitpunkt eine Erbfallverbindlichkeit abzugsfähig (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG). Für den Erbersatzanspruch gilt grundsätzlich ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 131 Die Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG wurde mit dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts eingeführt und ist auf Erwerbe ab dem 01.01.2009 anzuwenden. Inhaltlich wird die Steuerbefreiung der Nr. 4b bezüglich des Erwerbs eines Familienheims auf den Erwerb von Todes wegen bei Kindern und Kindern verstorbener Kinder (Enkel) ausgedehnt. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 35 Begünstigt sind Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive. Diese Gegenstände sind zu 60 % (Buchst. a) begünstigt, sofern die Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt, die jährlichen Kosten i. d. R. die Einnahmen übersteigen und die Gegenstände in entsprechendem ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.20.3.4 Behaltensfrist (§ 13 Abs. 1 Nr. 16c Satz 2 ErbStG)

Rz. 253 Die gewährte Steuerbefreiung entfällt rückwirkend (s. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen innerhalb von zehn Jahren nach der Zuwendung entfallen (z. B. die gemeinnützige Körperschaft wird aufgelöst) und das Vermögen nicht begünstigten Zwecken zugeführt wird (z. B. an die Mitglieder ausgeschüttet wird). Bei nur kurzweiligen Verstößen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2.1 Allgemeines

Rz. 63 Steuerbefreit sind Zuwendungen, mit denen ein Ehegatte (Satz 1 und 2) oder Lebenspartner (Satz 3) dem anderen das Eigentum oder Miteigentum an einem im Inland bzw. in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in einem EWR-Staat gelegenem bebautem Grundstück i. S. d. § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 des BewG verschafft (Satz 1), soweit darin eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird (S...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.23 Leistungen an Missbrauchsopfer (§ 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG)

Rz. 275 Zuwendungen an die Opfer von körperlichem oder seelischem Missbrauch sollen ohne Steuerbelastung den Betroffenen zugutekommen. Dies gilt insb. für freiwillige Leistungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, wie bspw. durch den Arbeitgeber des Verursachers. Hierbei hätte die Prüfung einer steuerbaren Zuwendung nach § 7 ErbStG unter Umständen zu einem positiven Ergebn...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.14.1 Allgemeines

Rz. 206 Mit der Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG soll verhindert werden, dass bereits zuvor an Abkömmlinge geschenktes Vermögen, welches aufgrund eines Todesfalles an den Schenker zurückfällt, erneut besteuert wird. Ansonsten würde dieses z. B. bei einer Folgeschenkung an einen anderen Abkömmling dreifach der Steuer zu unterwerfen sein. Nicht entscheidend ist, w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1394 [Autor/Stand] Die Öffnung der Grenzen in Europa hat nicht nur Erleichterungen im Reiseverkehr gebracht, sondern auch zu neuen Betrugsmöglichkeiten geführt. Umsatzsteuerhinterziehungen im EU-Binnenmarkt führen zu enormen Steuerausfällen. Die Täter nutzen im Wege sog. Umsatzsteuerkarusselle die Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 6a UStG) aus, ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2.4 Eigengenutzte Wohnung

Rz. 68 Die Freistellung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 vorletzter HS ErbStG bezieht sich auf die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in einem der bei Rn. 66 genannten Grundstücksarten ("soweit darin eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird"). Rz. 69 Unter einer Wohnung ist eine Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit so besch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerliche Konsequenzen

Rz. 1413 [Autor/Stand] Durch die Entscheidung des EuGH in der Sache Italmoda ist nunmehr klargestellt, dass alle Fälle von missbräuchlicher Geltendmachung von Rechten aus der MwStSystRL bzw. der 6. EG-Richtlinie – insb. Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen und das Recht auf Vorsteuerabzug – gleich zu behandeln sind. Einheitlicher Maßstab für die Versagung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 3 innerhalb des § 20 Abs. 2

Rz. 145 [Autor/Stand] Einzelunternehmer. Der Tatbestand des § 8 Abs. 1 Nr. 3 kann von natürlichen Personen kaum realisiert werden. Dies gilt für den in § 8 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 bezeichneten Betrieb von Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten, noch mehr aber für den in § 8 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 beschriebenen Fall. Soweit dies ausnahmsweise ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.9 Weitergabeverpflichtung oder freiwillige Weitergabe

Rz. 121 Sind mehrere Erben vorhanden, kann nur der begünstigte überlebende Ehegatte/Lebenspartner in den Genuss der Freistellung der geerbten Wohnung kommen, soweit er durch Selbstnutzung die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Zusätzlich kommt die Freistellung zunächst nur in dem Umfang in Betracht, in dem er die Wohnung erworben hat, also im Umfang seiner Erbquote. Praxis-Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 359 [Autor/Stand] § 11 HGrStG ersetzt den § 20 GrStG (dazu Rz. 94) und regelt, in welchen Fällen ein Steuermessbetrag aufgehoben wird. Dies ist nach Abs. 1 der Fall, wenn eine wirtschaftliche Einheit wegfällt (z.B. ein Mietshaus wird in Eigentumswohnungen geteilt, es fällt somit als wirtschaftliche Einheit weg) oder wenn ein Steuerbefreiungsgrund für den gesamten Steuerge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen

Rz. 448 [Autor/Stand] Von der Rspr. wird im Anschluss an die Auffassung des EuGH[2] die Einhaltung der für Ausfuhrlieferungen i.S.v. § 6 UStG und für innergemeinschaftliche Lieferungen i.S.d. § 6a UStG vorgesehenen Nachweispflichten nach §§ 8 ff. UStDV bzw. § 17a UStDV nicht mehr als materiell-rechtliche Voraussetzung der Umsatzsteuerbefreiung angesehen (zur Entwicklung s. R...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 20.2 Anwendungsstichtage nach dem 31.12.1995 und bis zum 31.12.2024

Rz. 56 Die wesentlichen Änderungen und Anwendungszeitpunkte sind in nachstehender Übersicht zusammengefasst:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.3.3 Schematische Schnellübersichten für die Praxis in Neu- und Altfällen

Rz. 404 Die einzelnen Besteuerungsfolgen sowie die Ermittlung der steuerlichen Bereicherung bei gemischt-freigebigen Zuwendungen, freigebigen Zuwendungen unter Leistungsauflage, freigebigen Zuwendungen unter Duldungs- und Nutzungsauflage sowie bei Mischfällen (ab 01.01.2009) können für die Praxis im Rahmen einer ersten Einschätzung anhand der nachfolgenden Übersicht leicht e...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Versorgungsfreibetrag bei beschränkter Steuerpflicht (§ 17 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 24 Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682) ist der besondere Versorgungsfreibetrag auch in Fällen der beschränkten Steuerpflicht zu berücksichtigen; die Anrechnung der ausländischen Versorgungsbezüge auf den besonderen Versorgungs...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.16.3 Voraussetzungen durch Rechtsprechung

Rz. 223 Auf Basis von RFH-Rechtsprechung (s. RFH vom 22.09.1931, RStBl 1931, 897; RFH vom 20.09.1934, RStBl 1934, 1440) sehen Teile der Literatur (z. B. Jülicher in T/G/J/G, § 13 ErbStG Rn. 145, Hannes/Holtz in M/H/H, § 13 ErbStG Rn. 62, Schienke-Ohletz in vO/L/S, § 13 ErbStG Rn. 70) als weitere Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung die Bedürftigkeit des Besche...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.4 Begünstigtes Objekt

Rz. 94 Satz 1 der Nr. 4b fordert ein im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes belegenes bebautes Grundstück i. S. d. § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG, wie auch bei der Nr. 4a (s. Rn. 66, 67). Es liegt nur dann ein begünstigtes Objekt vor, wenn der Erblasser im Zeitpunkt des Todes bereits zivilrechtlicher Eigent...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Allgemeine Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 3 Die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung müssen, soweit nichts anderes bestimmt ist, im Zeitpunkt der Steuerentstehung erfüllt sein. Sind sie erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten, kommt eine Befreiung grundsätzlich nicht mehr in Betracht (s. R E 13.1 Abs. 1 ErbStR, Ausnahme s. Rn. 40 bzgl. der Bereitschaft des Erwerbers zeitnah zum Erbfall). Die Inanspruchnahme v...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5 Familienbesitz – national wertvolles Kulturgut

Rz. 41 Als zweite zusätzliche Voraussetzung für eine vollumfängliche Befreiung muss sich der Gegenstand entweder seit mindestens 20 Jahren im Familienbesitz befinden oder im Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes oder national wertvoller Archive nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung eingetragen sein. Letztere werden in den einzelnen Bundeslände...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.2 Voraussetzungen

Rz. 51 Die Öffnung für die Allgemeinheit setzt grundsätzlich einen jederzeitigen Zugang voraus (ggf. noch auf die Tageszeit beschränkt) und steht insoweit im Gegensatz zu der Befreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Bei dieser wird eine Öffnung nur in "einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang" gefordert (s. Rn. 38). Entscheidend für die Steuerbefreiung ist die Nutzbarma...mehr