Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Art. 54f. ZollBefrVO: Therapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs und Reagenzien zur Bestimmung der Blut- und Gewebegruppen

Rz. 75 Von der EUSt befreit ist unter bestimmten Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 54ff. ZollBefrVO die Einfuhr von therapeutischen Stoffen menschlichen Ursprungs und Reagenzien zur Bestimmung der Blut- und Gewebegruppen. Eine Konkretisierung der begünstigten Gegenstände ist in Art. 54 Abs. 2 ZollBefrVO festgelegt. Die Katalogisierung erfolgt aufgrund der i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 EUSt-Schuldner

Rz. 32 Aufgrund der Gesetzesänderung zum 1.1.1997 wird im Rahmen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG nicht mehr auf den Anmelder, sondern auf den EUStSchuldner abgestellt. Wer Schuldner der EUSt ist, bestimmt sich gem. § 13a Abs. 2 UStG i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG sinngemäß nach den Vorschriften der Zölle. Schuldner der EUSt ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung schuldet die EUSt a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.8 Art. 226 UZK-DA: Berufsausrüstung

Rz. 173 Im Rahmen der vorübergehenden Verwendung ist Berufsausrüstung zollfrei (Art. 226 UZK-DA). Die Regelung beruht völkerrechtlich auf dem Zollübereinkommen über das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Waren v. 6.12.1961 und dem Istanbuler Übereinkommen v. 26.6.1990.[1] Art. 226 Abs. 1 UZK-DA regelt hierbei die Abgabenfreiheit im Allgemeinen. Gem. Art. 226 Abs. 2 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Art. 207 bis 218 UZK-DA: Beförderungsmittel

Rz. 148 Das Unionsrecht versteht unter dem Begriff Beförderungsmittel nicht nur die Beförderungsmittel im engeren Sinne, sondern alle Mittel, die zur Beförderung von Personen oder Gütern dienen (Straßenbeförderungsmittel einschließlich der Reit- und Zugtiere sowie der Gespanne, Schienenbeförderungsmittel, Beförderungsmittel der See- und Binnenschifffahrt), also auch die Behä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.14 Art. 234 UZK-DA: Ausstellungs-, Kunstgegenstände, Versteigerungsgut

Rz. 185 Gem. Art. 234 Abs. 1 UZK-DA wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben bewilligt für Waren, die im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung, die nicht ausschließlich dem Zweck der kommerziellen Veräußerung der Waren dient, ausgestellt oder verwendet werden sollen oder auf einer solchen Veranstaltung aus in die vorübergehende Verwendung überführt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.1 Art. 219 UZK-DA: Persönliche Gebrauchs- und Sportgegenstände

Rz. 159 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird nach Art. 219 UZK den Umständen der Reise entsprechende persönliche Gebrauchsgegenstände (a) und zu Sportzwecken verwendete Waren (b) bewilligt, die durch einen Reisenden i. S. d. Art. 1 Nr. 40 UZK-DA eingeführt werden. Rz. 160 Danach gilt als Reisender eine Person, die vorübergehend in das Zollgebiet der Gemeinsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 §§ 1 Abs. 2a EUStBV, 12 EUStBV: Modifizierte EUStBefreiung von Rückwaren

Rz. 190 Die Überführung von Gegenständen in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr nach § 1 Abs. 2 Buchst. a S. 1 EUStBV ist grundsätzlich EUStfrei, wenn für die Gegenstände gem. der Art. 203ff. UZK als Rückwaren keine Zollabgabe zu zahlen ist. Unionsrechtlich beruht die Steuerfreiheit der Einfuhr auf Art. 143 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL. Rz. 191 Nicht-Unionswaren (Art. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.12 Art. 231f. UZK-DA: Test- und Erprobungswaren, Messgeräte und Warenmuster

Rz. 181 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 231 UZK-DA bewilligt für Waren, die Gegenstande von Tests, Experimenten oder Vorführungen sind (a), im Rahmen eines Kaufvertrags mit Erprobungsvorbehalt eingeführt (b) und dieser Erprobung unterzogen werden (b), zur Durchführung von Tests, Experimenten oder Vorführungen ohne Gewinnabsicht (c) verwendet ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1.4 Art. 212 Abs. 3, 213 UZK-DA: Fahrzeuge und Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung hierfür

Rz. 155 Nach Art. 212 Abs. 3 UZK-DA wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben bewilligt für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Gebiets ansässigen Person; dies gilt auch, wenn ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.4 § 17 ZollV: Diplomaten- und Konsulargut

Rz. 206 Diplomaten- und Konsulargut ist nach zwischenstaatlichen Abkommen, insbesondere nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen v. 18.4.1961[1] und dem Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen v. 24.4.1963[2] abgabenfrei, wenn Gegenseitigkeit gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6 UStG gewährleistet ist. Begünstigte Personen sind die Leiter und Mitglieder der diplomatischen und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.10 Art. 228 UZK-DA: Umschließungen

Rz. 177 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird nach Art. 228 UZK-DA für Umschließungen gewährt; sie geht zurück auf die Anl. B.3 Istanbuler Übereinkommen v. 26.6.1990.[1] Umschließungen i. S.d. Vorschrift sind Behältnisse, die als äußere oder innere Umschließung von Waren (z. B. Kisten, Säcke, Kartons, Styroporboxen, Folien, Netze) oder die zum Aufrollen, Zus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Reisevorleistungen, Eigenleistungen, gemischte Reiseleistungen

Rz. 35 Die Sonderregelung des § 25 UStG ist nur anwendbar, wenn der Reiseunternehmer zur Bewirkung der Reiseleistungen sog. Reisevorleistungen in Anspruch nimmt (§ 25 Abs. 1 S. 1 UStG). Reisevorleistungen sind gem. § 25 Abs. 1 S. 5 UStG Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter (der eigentlichen Leistungsträger), die dem Reisenden unmittelbar zugutekommen. Der Reiseunterne...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / b) Verschonung von Unternehmensvermögen: Grundlagen

Unabhängig davon, ob es sich um ein Stiftungsgeschäft oder um eine Zustiftung handelt, wird der steuerpflichtige Erwerb in § 10 ErbStG geregelt. Nach § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG gilt als steuerpflichtiger Erwerb die Bereicherung der Stiftung, soweit diese nicht steuerfrei ist. Für Stiftungslösungen i.R.d. Unternehmensnachfolge sind daher die §§ 13a, 13b, 13c und 28a ErbStG maß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung, Entwicklung und unionsrechtliche Grundlage der Vorschrift

Rz. 1 Die Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG zählt zu den besonderen Besteuerungsformen (Sechster Abschnitt des UStG), da hier die Differenz von Reiseerlösen und Reisevorleistungen Besteuerungsgrundlage ist, statt des allgemeinen Systems der Umsatzbesteuerung mit Vorsteuerabzug. Mit § 25 UStG ist diese Sonderregelung in das UStG 1980 aufgenommen worden, die in de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Übersicht der Regelung

Rz. 13 § 18c UStG enthält lediglich eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung, durch die bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge (Kfz, Boote und Luftfahrzeuge) an Abnehmer ohne USt-IdNr. eigenständige Meldepflichten begründet werden können. Da hier nur Abnehmer ohne USt-IdNr. angesprochen sind, handelt es sich überwiegend um Leistungen an Endverbrau...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / 4. Schlussfolgerung

Wie dargestellt, ist die Familienstiftung eine planbare Gestaltungslösung i.R.d. Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Sie bietet – kombiniert mit besonderen zivilrechtlichen Regelungen zur Ausgestaltung der Destinatärs-Bezugsregelungen als Asset-Protection-Familienstiftung – planbare Lösungsmöglichkeiten über viele Generationen hinweg. Mit den Möglichkeiten der dargestellte...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.2.2 Berücksichtigung der Ausgleichsforderung beim Verpflichteten

a) Allgemeines Die dem überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner zustehende Ausgleichsforderung stellt für den Verpflichteten (Erben) eine Nachlassverbindlichkeit dar. Diese kann der Verpflichtete von seinem Erwerb gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abziehen. Die Bewertung der Verbindlichkeit erfolgt dabei mit dem Nennwert. Überträgt der Verpflichtete an Erfüllung s...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.5 Umrechnung der fiktiven Ausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG

a) Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020 Weichen die Verkehrswerte von den Steuerwerten ab, ist nur der Teil der Ausgleichsforderung steuerfrei, welcher dem Verhältnis des Steuerwerts des Endvermögens zum Verkehrswert des Endvermögens entspricht (§ 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG). Diese Vorschrift ist in 2009 trotz Anhebung der Steuerwerte beibehalten worden. Es s...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.8 Schuldenabzug

Zu beachten sind die Änderungen des Schuldenabzugs durch das Jahressteuergesetz 2020. Hiernach gilt Folgendes: a) Es liegt bei den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerbefreitem Vermögen vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit dem befreiten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind diese nur anteilig abziehbar. Dies ergibt sich aus d...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.4 Ausschlagung gegen Abfindung

Schlägt der Erbe die Erbschaft aus und erhält er dafür eine Abfindung, dann tritt diese an die Stelle der Erbschaft. Steuertatbestand ist in diesem Fall § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Die Abfindung gilt als vom Erblasser zugewendet. Handelt es sich dabei um ein Grundstück, kommt ggf. der niedrigere Grundstückswert zur Anwendung.[1] Auch dürfte – sofern die entsprechenden Voraussetz...mehr

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Leistungsbezug für das Unte... / 2.3 Lösung

S ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. In 2022 plant er, das von ihm zu errichtende Gebäude zu 50 % für seine unternehmerischen Zwecke und ansonsten für private Zwecke zu verwenden. Er hat damit ein Zuordnungswahlrecht; er kann das Gebäude ganz, gar nicht oder teilweise seinem Unternehmen zuordnen: Ordnet er das Gebäude gar nicht seinem Unternehmen zu, ergibt sich für ihn au...mehr

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Leistungsbezug für das Unte... / 2.1 Sachverhalt

Steuerberater S hat im Juni 2022 begonnen, einen Neubau zu errichten, in dem er im Erdgeschoss seine Steuerberatungskanzlei unterbringen möchte. Im Obergeschoss plant er, mit seiner Familie einzuziehen; Erdgeschoss und Obergeschoss haben die gleiche Grundfläche. In 2022 sind ihm für Planungs- und Rohbaukosten insgesamt 400.000 EUR zzgl. 76.000 EUR USt berechnet worden. In se...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.4 Güterstandsschaukel

Als Güterstandsschaukel wird die bewusste Änderung des ehelichen Güterstands bezeichnet, welcher zu Lebzeiten der Ehegatten vorgenommen wird.[1] Güterstandsschaukeln können zivilrechtlich oder auch steuerrechtlich motiviert sein.[2] Steuerrechtlich ist insbesondere die Beendigung der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft mit Wechsel zur Gütertrennung und mit anschließender Neubegr...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 3 Literatur zur Zugewinngemeinschaft

Im Folgenden sollen einige wichtige Literaturhinweise zur Zugewinngemeinschaft gegeben werden: Reduzierung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung durch § 5 Abs. 1 Satz 6 ErbStG nF, Götz, ZEV 2021 S. 304, Die Zugewinngemeinschaft im Erbschaftsteuerrecht, Gelhaar, 2016 S. 10, Der Güterstandswechsel als Gestaltungsmittel, ZErb, 2013 S. 49, Steuerfreier Zugewinn Zugewinn im Erbfal...mehr

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Leistungsbezug für das Unte... / 5.3 Lösung

A ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Grundsätzlich sind die Leistungen seinem Unternehmen zuzuordnen, wenn diese Leistungen für seine wirtschaftliche Tätigkeit bestimmt sind. Soweit die Leistungen seinem Unternehmen zugeordnet sind, ist er auch zum Vorsteuerabzug berechtigt, da im Bereich des Aut...mehr

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Leistungsbezug für das Unte... / 4.3 Lösung

V ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da offensichtlich Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausgeführt werden. Der unternehmerische Bereich erstreckt sich aber nicht auf die nichtwirtschaftliche Tätigkeit i. e. S. V hat somit einen Unternehmensbereich und eine nichtunternehmerische Sphäre. Wichtig Finanzverwaltung hat EuGH-Rechtsprechung n...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.7 Ausschlagung und Grunderwerbsteuer

Wird eine Erbschaft ausgeschlagen, dann führt dies zu keiner grunderwerbsteuerlichen Belastung.[1]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Steuerbefreiung der Zinszahlung

Rn. 1288 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG enthält keine dem § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG vergleichbare Regelung, wonach die Besteuerung des Veräußerungsgewinns der verbrieften und unverbrieften Forderung an die Stelle der Besteuerung der Zinsen aus § 20 Abs 1 (Nr 7) EStG tritt. Nach dem Sinn und Zweck des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Steuerbefreiung für Bildungseinrichtungen

Tz. 12 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen sind nach § 3 Nr. 13 GewStG (Anhang 7) befreit, soweit ihre Leistungen nach § 4 Nr. 21 UStG (Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit sind. Nicht erforderlich ist, dass diese Einrichtungen auch als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen anerkannt sind.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Steuerbefreiung für Krankenhäuser, Altenheime usw.

Tz. 13 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme von pflegebedürftigen Personen und Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen sind nach § 3 Nr. 20 GewStG (Anhang 7) von der Gewerbesteuer befreit, wenn diese Einrichtungen von juristischen Personen des öffentlich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Steuerbefreiung für steuerbegünstigte Einrichtungen

Tz. 11 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen) Zwecken dienen (§§ 51–68 AO, Anhang 1b), sind nach § 3 Nr. 6 GewStG (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Steuerbefreiung der Dividendenzahlung (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG)

Rn. 1268 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG sperrt die Besteuerung nach § 20 Abs 1 EStG , soweit eine Besteuerung nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG erfolgt ist. Nach dem Wortlaut tritt somit an die Stelle der Besteuerung nach § 20 Abs 1 EStG die Besteuerung des Veräußerungsgewinnes des Dividendenscheins oder des sonstigen Anspruchs nach ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Steuerbefreiungen

Tz. 10 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Neben der Befreiung für steuerbegünstigte Einrichtungen i. S. d. §§ 51–68 AO (Anhang 1b) nach § 3 Nr. 6 GewStG gibt es auch Befreiungen für andere Betätigungen, die zwar dem Grunde nach steuerbegünstigte Tätigkeitsfelder darstellen, bei denen jedoch nicht die Anerkennung als steuerbegünstigte Einrichtung erforderlich ist. Dazu zählen beispie...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.1.1 Voraussetzungen der Steuerfreiheit

Die Steuerfreiheit gilt für eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Gesamtbruttoleistung (laut Marktstammdatenregister) von bis zu 30 kW (peak). Die Anlage darf auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Dächern von Garagen und Carports und anderweitiger Nebengebäude) installiert sein. Irrelevant ist es, wenn eine Wohnung nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewinn von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG)

Rn. 890 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG sind die S 1 und 2 auch bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (wiGB) der von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen entsprechend anzuwenden. Somit gehören der nicht den Rücklagen zugeführte durch BV-Vergleich ermittelte Gewinn eines von der Steuerbefreiung ausges...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.1 Besteuerung ab 1.1.2022

Mit dem JStG 2022 wurde eine neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 72 eingefügt, die bereits ab 1.1.2022 gilt.[1] Die Finanzverwaltung hat sich zu einigen Zweifelsfragen in einem BMF-Schreiben geäußert.[2] Zunächst war die Steuerbefreiung erst ab 2023 vorgesehen; diese wurde jedoch im weiteren Gesetzgebungsverfahren um ein Jahr vorgezogen. Dadurch kommt es bereits ab 2022 für kleine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gewinnausschüttung bei REIT-AG

Rn. 225 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 REIT- (Real Estate Investment Trust) -AG-Anteile sind Anteile an AG, die aus der Vermietung und Verwertung von Immobilien ihre Gewinne erwirtschaften. Ihre Tätigkeit liegt im Erwerb, in der Verwaltung, der Veräußerung sowie der VuV von Immobilien. Die Besonderheit dieser Rechtsform liegt darin, dass die Gesellschaft von der KStPfl und GewSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG

Rn. 5 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Steuerbefreiungen des § 3 EStG sind auch iRd in § 24 EStG geregelten Einnahmen vorrangig zu beachten. Von den Befreiungstatbeständen sind einige speziell für Entschädigungen (§ 3 Nr 25, 60, 67 Buchst a, b EStG) und nachträgliche Einkünfte (§ 3 Nr 27 EStG) geschaffen worden. Allerdings ist die wichtigste Steuerbefreiung iRd Einnahmen des § ...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 6 Gewerbesteuer

Einkommensteuerlich werden mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 EStG erzielt. Damit ist dem Grunde nach für den Betreiber einer solchen Anlage auch die Gewerbesteuer ein Thema. Eine Photovoltaikanlage unterliegt als sog. stehender Betrieb nach § 2 Abs. 1 GewStG der Gewerbesteuer. Dennoch tri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Besteuerung auf Fondsebene

Rn. 472c Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das InvStG 2018 führte zu einem Systemwechsel. In Abkehr vom sog investmentsteuerlichen Grundprinzip einer "semi- transparenten" Besteuerung unterliegen Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds ab dem VZ 2018 mit bestimmten Einkünften grundsätzlich der KSt. Für Spezial-Investmentfonds werden bei Erfüllung des Katalogs von Anlagebestimmu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Erbschaft-/Schenkungsteuer

Tz. 61 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Gründet ein Stifter eine Stiftung und wendet dieser als Ausstattung die im Stiftungsgeschäft vorgesehenen Mittel zu, handelt es sich um eine unentgeltliche Übertragung von Vermögen, d. h. es liegt eine Schenkung vor, § 7 Abs, 1 Nr. 8 ErbStG. Dies gilt entsprechend für Zustiftungen. Die Schenkung unterliegt bei der Stiftung grundsätzlich der E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Vergleichbare Körperschaften iSv § 20 Abs 1 Nr 9 S 2 EStG

Rn. 734 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Durch § 20 Abs 1 Nr 9 S 2 EStG werden die Rechtssubjekte des S 1 auf solche Subjekte erweitert, die mit inländischen vergleichbar sind und die weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland haben. Eine Vergleichbarkeit orientiert sich an den Grundsätzen des Rechtstypenvergleichs. Auch wenn der Gesetzgeber hinsichtlich der ausländischen Rechtssu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei einem Gewerbebetrieb kraft Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 GewStG (Anhang 7) beginnt die Gewerbesteuerpflicht in dem Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Annahme eines Gewerbebetriebs erforderlich sind (R 2.5. (1) GewStR). Bei einem Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG, Anhang 7) beginnt die Gew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Fondgebundene Lebensversicherungen (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 9 EStG)

Rn. 593 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Durch das InvStRefG v 19.07.2016 hat der Gesetzgeber den § 20 Abs 1 Nr 6 EStG um einen S 9 erweitert. Hiernach sind bei fondsgebundenen Lebensversicherungen 15 % des Unterschiedsbetrages steuerfrei oder dürfen nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen stammt. Die Steuerbefr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Spendenabzug

Tz. 67 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ein Stifter kann bei Errichtung einer Stiftung im Hinblick auf das zugewendete Vermögen von der Möglichkeit des Spendenabzuges gemäß § 10b EStG bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG profitieren. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Stiftung handelt, die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit ist. Die Möglichkeit, Spenden als Sonderausgaben abzuzie...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.2.1 Liebhaberei

Damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, ist ein Streben nach einem sog. Totalgewinn erforderlich. In der Zeitspanne von Beginn der Tätigkeit bis zur deren Ende muss sich saldiert zumindest ein kleiner Gewinn ergeben. Ist das nicht der Fall, wird die Tätigkeit – nach den Umständen des Einzelfalls – als eine steuerlich nicht relevante Betätigung gewertet, die sog. Liebhab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ausnahmeregelung für selbst genutztes Wohneigentum (§ 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 23 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG ist die Veräußerung von WG iSd Abs 1 Nr 1 von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen, wenn diese zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden (1. Alt) oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einlagebegriff

Rn. 275 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Definition: Einlagen iS § 4 Abs 1 S 8 Hs 1 EStG sind alle WG (Bareinzahlungen und sonstige WG), die der StPfl dem Betrieb im Lauf des Wj zuführt. Adressiert werden durch den steuerrechtlichen Einlagenbegriff alle aus der außerbetrieblichen Sphäre stammenden Zuführungen bilanzierungsfähiger Vermögensvorteile zum Betrieb (BFH v 30.11.2005, I ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Gewerbeverlust

Tz. 44 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ergibt sich nach den Hinzurechnungen und Kürzungen ein Fehlbetrag (Verlust), ist dieser im Rahmen einer Verlustfeststellung festzustellen. Der festgestellte Fehlbetrag kann dann mit den maßgebenden Gewerbeerträgen der Folgejahre im Rahmen der Mindestbesteuerung verrechnet werden (§ 10a Satz 1 und 2 GewStG, Anhang 7). Ein Verlustrücktrag in d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyer/Ball, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002: Zur Einbeziehung von Neubauten in die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, FR 1999, 925; Bitz, StPfl von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften: Spek...mehr