Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Emser, Erleichterungen für gemeinnützige Körperschaften und ehrenamtlich Tätige im Bereich des Steuerrechts, NWB 13/2013, 908; Tegelkamp/Krüger, Ein Sieg für das Ehrenamt? – kritische Betrachtung zu BFH FR 2013, 517, FR 2013, 490. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 21.11.2014, BStBl I 2014, 1581 (Steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit – Anwendungsschreiben zu § 3 Nr 26...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Hinweis für die Darstellung der Kommentierung

Rn. 75 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit wird in Abschnitt b) (s Rn 90–116) die Regelung in § 3 Nr 2 EStG bis einschließlich VZ 2014 und in Abschnitt c) (s Rn 116a–123) die Regelung ab VZ 2015 dargestellt. Rn. 76–89 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Der nach § 2 Abs 1 WehrsoldG an Soldaten iSd § 1 Abs 1 WehrsoldG gezahlte Wehrsold (§ 3 Nr 5 Buchst c EStG aF)

Rn. 216 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst c EStG aF stellte den nach § 2 Abs 1 WehrsoldG gezahlten Wehrsold frei. § 2 Abs 1 S 1 WehrsoldG sieht vor, dass Soldaten, die Wehrdienst nach dem WPflG oder freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SoldG leisten, Anspruch auf Wehrsold haben. Rn. 216a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus dem Begriff "Wehrsold" ergab sich nach Ansicht der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eca) Allgemeines

Rn. 1021 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG definiert den Begriff nicht, genauso wenig wie § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Die dortigen Ausführungen können entsprechend herangezogen werden (BFH BStBl II 2007, 702; OFD Ffm vom 06.09.2006, DStR 2007, 72, s § 18 Rn 9 ff (Güroff)). Eine künstlerische Tätigkeit liegt nach BFH BStBl II 1992, 353 (ähnlich BFH BStBl II 2007, 702; Ross ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aj) Der Freibetrag (EUR 500 pa)

Rn. 1244 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die vorstehenden Leistungen des ArbG waren nur insoweit steuerfrei, als sie EUR 500 je Kj (= Jahresbetrag, auch bei unterjährigem ArbG-Wechsel, Nacke, NWB 21/2013, 1645, mE aber dann nicht doppelt pa) nicht überstiegen. Rn. 1244a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Durch das Wort "soweit" war klargestellt, dass es sich um einen Freibetrag (glA Nacke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung

Rn. 1109 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 2 Nr 1b, Art 6 Abs 1 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-SteuerhilfeG vom 18.06.2020, BGBl I 2020, 1385) fügte mit Wirkung ab 30.06.2020 einen neue Nr 28a in den Katalog des § 3 EStG ein, anzuwenden ab VZ 2020 (§ 52 Abs 1 EStG). Rn. 1110 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 2 Nr 1e,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Betriebliche Hardware

Rn. 1680 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es muss sich um "betriebliche" Hardware handeln, dh muss zum Betrieb des ArbG "gehören" (BT-Drucks 14/4626, 3), einerlei, ob diese im Eigentum des ArbG stehen oder von diesem nur geleast/gemietet sind (glA H 3.45 LStH 2023 Bsp. 1; Harder-Buschner, NWB F 6, 4207; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 45 EStG Rz 6). Nach engerer Auffassung muss d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte, Gesetzesbegründung

Rn. 1247 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 5 Nr 3a, Art 16 Abs 2 des Gesetzes zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417) fügten in § 3 EStG mit Wirkung ab 01.01.2015 einen neuen § 3 Nr 34a EStG ein. Rn. 1247a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber (BT-Drucks 18/3017, 41) will Beschäf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fcb) Betriebliche Datenverarbeitungsgeräte

Rn. 1682a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die ursprüngliche und jetzt rückwirkend geänderte Fassung (s Rn 1672) des § 3 Nr 45 S 1 EStG stellte nur die Vorteile der Privatnutzung betrieblicher "Personalcomputer" steuerfrei. Darunter waren in weiter Auslegung der Vorschrift auch Notebooks zu verstehen (glA Vosskuhl/Wenzel, NWB Nr 21/2009, 1575), sie umfasste auch das Zubehör (Netzt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Die einzelnen dem Grunde nach steuerbegünstigten ArbG-Zuschüsse (§ 3 Nr 62 S 2 EStG und bis einschließlich VZ 2017 S 4)

fba) Allgemeines Rn. 2151 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 62 S 2 EStG befreit Zuschüsse des ArbG zu Aufwendungen des ArbN für bestimmte Leistungen von der ESt, wenn der ArbN von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit worden ist. Dazu bedarf es eines Antrags (FG BdW EFG 2000, 542 rkr; s Rn 2152). Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, solche f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / df) Die Höhe des Freibetrages

Rn. 409e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Formulierung "bis zu" handelt es sich um einen Freibetrag, keine Freigrenze (glA Geurts in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11b EStG Rz 1. Vgl. die ähnlichen Formulierungen etwa in § 3 Nr 38, 39 EStG: "soweit … nicht übersteigt". Die Sonderleistung des ArbG, die EUR 4 500 übersteigt, ist somit stpfl Arbeitslohn. Wie bereits erwähnt, w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / n) Körperschaftsteuerrecht

Rn. 1525 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zur Anwendbarkeit des § 3 Nr 40a EStG für Körperschaften s Rn 20. Rn. 1526–1529 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Bsp aus der Rspr

Rn. 374b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BFH/NV 2005, 22 verneint daher die Steuerfreiheit von Krankheitsbeihilfen eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Vereins, wenn diese Beihilfen für andere Zwecke bestimmt sind oder nicht haushaltsrechtlicher Kontrolle unterliegen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbf) Eigene Auffassung

Rn. 1862 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 ME kommt es darauf an, für wessen Rechnung der ArbN die Ausgaben macht (s Rn 185 ff). Die Abgrenzung nach Geschäftskreisen (s Rn 1859) dürfte kaum zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Das Abstellen auf arbeitsrechtliche Grundsätze dürfte ebenfalls kaum andere Ergebnisse hervorbringen; es hat aber den Nachteil, dass hier uU eine diffizi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Übersicht über die Vorschrift

Rn. 379 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11 S 1 EStG betrifft folgende Gründe für die Bewilligung der Bezüge wegen Hilfsbedürftigkeit als Beihilfe zum Zweck, die Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) § 3 Nr 16 aF und § 9a S 1 Nr 1 EStG

Rn. 625 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 16 EStG aF selbst bestanden nicht (aA wohl Drenseck, FR 1989, 261), sie richteten sich vielmehr gegen § 9a S 1 Nr 1 EStG. Hierzu ausführlich s Rn 493.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebb) Übungsleiter oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl II 1986, 398; 1992, 176 versteht unter "Übungsleitern" Personen, die Übungen leiten, in denen Menschen ihre Fähigkeiten selbst entwickeln und erproben.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cad) Die Krankenversicherung gehört zum BV

Rn. 32c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sollte eine Krankenversicherung ausnahmsweise (s BFH BStBl II 1983, 101) dem BV zuzuordnen sein, so greift § 3 Nr 1 Buchst a EStG genauso ein (Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 6 (41. Aufl 2022): "idR" keine BE). Dagegen liegt stpfl Arbeitslohn vor, wenn der ArbG Krankheitskosten erstattet (BFH BStBl II 1975, 632).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Definition des Auslagenersatzes

Rn. 1867 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die zweite Variante des § 3 Nr 50 EStG befreit den Auslagenersatz von der ESt. Das Gesetz enthält auch für den Auslagenersatz eine Legaldefinition: Zitat "Beträge, durch die Auslagen des ArbN für den ArbG ersetzt werden". Im Gegensatz zur Variante 1 (durchlaufende Gelder) erhält der ArbN das Geld im Nachhinein (§ 670 BGB).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Konkurrenzen

Rn. 2450 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Mutterschaftsgeld stellt § 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 1 (s Rn 46–48) steuerfrei. Für die Frage der Anrechnung ist zu unterscheiden:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Nur der Auslandszuschlag ist steuerfrei

Rn. 2226 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 64 S 1 EStG stellt nur die Bezüge für eine Auslandstätigkeit steuerfrei, soweit sie den Arbeitslohn übersteigen, der dem ArbN bei einer gleichwertigen Tätigkeit am Ort der zahlenden öffentlichen Kasse (dh also im Inland) zustehen würde. Mit anderen Worten: nur der Auslandszuschlag wird durch § 3 Nr 64 S 1 EStG steuerfrei gestellt.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

Rn. 596 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dass die private Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel außerhalb des ÖPNV oder erst recht die private Nutzung privater Verkehrsmittel nicht begünstigt ist (s BT-Drucks 19/5595, 75), liegt im gesetzgeberischen Spielraum und ist nicht zu beanstanden. Dass nur ArbN begünstigte Zuschussempfänger sein können, ist ebenfalls verfassungsrechtlich unb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Beitragserstattung an Versicherte nach § 205 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 4)

Rn. 172 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 205 SGB VI können Versicherte, für die ein Anspruch auf Entschädigung für Zeiten von Strafverfolgungsmaßnahmen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen rechtskräftig festgestellt ist, auf Antrag freiwillige Beiträge für diese Zeit nachzahlen. Werden solche Beträge erstattet, sind sie ebenfalls nach § 3 Nr ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfd) Schätzungsrichtlinien aufgrund sonstiger Verwaltungsanweisungen

Rn. 462 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele (für Schätzungsrichtlinien aufgrund sonstiger Verwaltungsanweisungen) für: ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen (zB Gemeinderatsmitglieder – beachte auch § 18 Abs 1 Nr 3 EStG: für Bayern s BayLfSt vom 07.02.2013, DB 2013, 609; für Hessen s FM He vom 17.01.1990, DStR 1990, 215; für Nordrhein-Westfalen s FM NW vom 01.08.197...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Der Arbeitslohn muss aus einer öffentlichen Kasse bezahlt werden und ganz/im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln aufgebracht werden

Rn. 2231 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Ferner verlangt § 3 Nr 64 S 2 EStG, damit Vergleichbarkeit mit der Personengruppe nach § 3 Nr 64 S 1 EStG besteht, dass der Arbeitslohn aus einer öffentlichen Kasse bezahlt wird. Zum Begriff der "öffentlichen Kasse" s Rn 441b. Aufgrund der Umstellung der Auszahlungswegs sind seit 01.01.2004 daher Ausgleichszulagen an die Lektoren des Deuts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) LSt-Pauschalierung nach § 40 Abs 2 S 2 EStG

Rn. 1197a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit § 3 Nr 32 EStG nicht greift, kann der ArbG den geldwerten Vorteil in Form einer unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung pauschal mit 15 % versteuern (§ 40 Abs 2 S 2 EStG), jedoch nur, soweit der geldwerte Vorteil nicht oberhalb der Sätze des § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 und Abs 2 EStG liegt. In Höhe der pauschal versteuerten Bezüge sin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) ArbG-Leistungen des ArbG

Rn. 598 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es handelt sich dabei um (BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 5): Sachbezüge (verbilligt/unentgeltlich überlassene Fahrtberechtigungen) Barlohn (Zuschüsse) zu den vom ArbN selbst erworbenen Fahrberechtigungen, zB Einzelfahrkarten, Mehrfachfahrkarten, Monatstickets, Jahrestickets, Bahncard 100, allgemeine Freifahrberechtigungen, Freifahrb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Übersicht über das EntwicklungshelferG (EhfG)

Rn. 2093 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Überblick über das EhfGmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Ungleichbehandlung mit ArbN, die nicht bei einem Träger inländischen öffentlichen Gewalt in Dienst stehen

Rn. 422 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl II 1983, 219 sah zutreffenderweise (betreffend ArbN bei den US-Streitkräften) keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass nur ArbN, die bei einem inländischen Träger öffentlicher Gewalt im Dienst stehen, von § 3 Nr 12 S 2 EStG begünstigt werden.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jcd) Die notwendigen Verpflegungsmehraufwendungen

Rn. 737 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese waren grundsätzlichnur für drei Monate steuerfrei ersetzbar (weitere Einzelheiten s R 9.11 Abs 7 LStR 2011). Zu beachten war, dass die Verpflegungsmehraufwendungen nicht die Pauschbeträge nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG idF JStG 1996 übersteigen durften (§ 3 Nr 16 Hs 2 EStG aF. Die Drei-Monats-Frist war verfassungsgemäß (BFH BStBl II 201...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Rechtsfolge des § 3 Nr 40a EStG

Rn. 1522 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit es sich unter den vorherigen Voraussetzungen um einen solchen Carried Interest iSd § 18 Abs 1 Nr 4 EStG handelt, ist dieser zu 40 % (ab VZ 2009, davor zu 50 %, s Rn 1514b) steuerfrei. Damit unterliegt er nicht mehr dem normalen Steuersatz, der bislang darauf gezahlt werden müsste. Rn. 1523 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Handelt es sich n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 280 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Durch Art 6 KinderförderungsG vom 10.12.2008, BGBl I 2008, 2403 wurde § 3 Nr 9 EStG (ab VZ 2008) neu belegt. Hintergrund der Vorschrift ist, dass die Bundesregierung Zahlungen, die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe an Tagespflegepersonen als Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 23 Abs 2 S 1 Nr 3, 4 SGB VIII sowie Erstatt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Übergangsgeld nach §§ 20–27 SGB VI und Geldleistungen nach den §§ 10, 36–39 ALG (§ 3 Nr 1 Buchst c EStG)

da) Überblick Rn. 44 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 1 Buchst c EStG stellt von der ESt frei: db) Übergangsgeld nach den §§ 20, 21 SGB VI Rn. 44a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übergangsgelder sind in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Leistungen nach § 23 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB VIII (§ 3 Nr 9 EStG Fall 1)

Rn. 284 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 9 EStG Fall 1 betrifft Erstattungen nach § 23 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB VIII Fall 1. Dabei handelt es sich um die Erstattung (also maximal zu 100 %) der nachgewiesenen Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung. § 23 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB VIII Fall 2. Dabei handelt es sich um die hälftige Erstattung (also maximal zu 50 %) der nachgewi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / efa) Allgemeines

Rn. 1277 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur Einnahmen bis zu den Grenzen in § 37 SGB XI sind steuerfrei, darüber hinausgehende ("bis zu") stpfl (s Rn 1277f), dh, die Grenzen des § 37 SGB XI bzw des § 45b Abs 1 S 1 SGB XI (ab VZ 2018, s Rn 1271b) bilden somit zugleich einen steuerlichen Freibetrag.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Keine Versteuerung der Nutzungsentnahme beim ArbG (§ 6 Abs 1 Nr 4 S 6 EStG

Rn. 1304 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Privatnutzung eines Fahrrads, das kein Kfz ist, ist nicht als Entnahme beim ArbG zu versteuern (§ 6 Abs 1 Nr 4 S 6 EStG, angefügt durch Art 3 Nr 2 des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338) zeitlich synch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Das elektrische Aufladen

Rn. 1770l Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 46 EStG nF begünstigt nur das elektrische Aufladen, also nicht (BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, 972 Tz 18) die Übereignung einer Ladevorrichtung (s dazu aber die Pauschalierungsmöglichkeit nach § 40 Abs 2 S 1 Nr 6 EStG; s Rn 1770v, 1770w).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Vergütungen

Rn. 761 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 S Rn 628 gilt entsprechend. Ob es sich dabei um Geld- oder Sachleistungen handelt, ist dabei wie bei § 3 Nr 13 EStG einerlei (R 3.16 S 1 LStR 2023; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 16 EStG Rz 3). Bei Erstattung gemischt veranlasster Aufwendungen (§ 12 Nr 1 EStG) sind diese schätzweise aufzuteilen (BFH vom 03.07.2018, VI R 55/16, BFH/NV 2018,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Über die Pflegegeldsätze hinausgehende Beträge

Rn. 1277f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Darüber hinausgehende Beträge sind stpfl nach § 19 EStG, wenn ein Arbeitsverhältnis zugrunde liegt, sonst nach § 22 Nr 1 EStG. Zur Frage der WK-Aufteilung wegen § 3c EStG s Bergkemper, FR 1996, 189, 196.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Geldwerter Vorteil wird durch Fahrtenbuchmethode ermittelt

Rn. 1770p Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wird der geldwerte Vorteil durch die sog Fahrtenbuchmethode ermittelt (s R 8.1 Abs 9 Nr 2 LStR 2023), würde dieser Vorteil stpfl Arbeitslohn sein, wenn nicht § 3 Nr 46 EStG nF Fall 2 diesen Fall erfassen würde (diese Lücke wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gesehen, und auf Vorschlag des Finanzausschusses wurde dies noch eingefügt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ada) § 3 Nr 2 Buchst e EStG

Rn. 72 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 Buchst e EStG stellt nicht alle den dort aufgeführten inländischen Leistungen gleich, sondern nur, wenn der Sitz des ausländischen Rechtsträgers sich im EU-/EWR-Ausland oder in der Schweiz befindet. Leistungen eines US-amerikanischen Rechtsträgers wären daher zB nicht steuerfrei (s Rn 119h, 119i; R 3.2 EStR 2012: wiederkehrende Bezü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ci) Die Heilfürsorge, die Soldaten nach § 6 WehrsoldG und Zivildienstleistende nach § 35 ZDG erhalten (§ 3 Nr 5 Buchst e EStG aF)

Rn. 219c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst e EStG aF stellte die Heilfürsorge (= Sachbezug), die Soldaten nach § 6 WehrsoldG und/oder Zivildienstleistende nach § 35 ZDG erhielten, ebenfalls steuerfrei. Rn. 219d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für Soldaten sah § 6 S 1 WehrsoldG vor, dass diese unentgeltliche truppenärztliche Versorgung erhalten und verwies dazu auf § 69a B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / iba) Inlandspauschbeträge

Rn. 530 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF sah für StPfl, die nur vorübergehend von ihrer Wohnung und dem Mittelpunkt ihrer dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig sind, für jeden Kalendertag dieser vorübergehenden Abwesenheit von Wohnung und Tätigkeitsmittelpunkt ab VZ 2002 folgende Mehraufwandspauschalen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

Rn. 1114 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Aufgrund seines weiten Spielraums muss der Gesetzgeber diese Vergünstigung nicht für ewig gewähren, sondern kann sie befristen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie (s Rn 1113) sind mE ein sachlicher Befristungsgrund. Eine stete Synchronisation von ESt und Sozialversicheru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ja) Überblick

Rn. 540 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 13 S 2 Hs 2 EStG aF beschränkte den steuerfreien WK-Ersatz bei Trennungsgeldern. Die ersetzten Beträge waren nur insoweit (ggf also zT) steuerfrei, als sie die nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG aF, § 9 Abs 5 EStG aF, § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF abziehbaren Aufwendungen nicht überstiegen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1248 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Gemeinsames Erfordernis der Leistungen des ArbG ist, dass diese "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbracht werden. Der Gesetzgeber verwendet dabei den auch zB in § 3 Nr 33, 34, 46 EStG verwendeten Terminus. Daher sind auch bei § 3 Nr 34a EStG Gehaltsumwandlungen (also die Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche) nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Zweck der Leistungsgewährung

Rn. 409b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Leistungen müssen "zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise" gewährt werden. Der Gesetzgeber äußert sich nicht zu diesem Tatbestandsmerkmal, das Finalität ausdrückt (s BT-Drucks 20/1111, 18 f); mE sind keine Nachweise für die "besonderen Leistungen" zu erbringen (glA Hörster, NWB 26/2022, 1832; Geurts in Frotscher...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fcd) Liste der begünstigten Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte

Rn. 1684a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die FinVerw stellt eine Liste auf, welche Geräte begünstigt sind und welche nicht (H 3.45 LStH 2023):mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verhältnis zu § 3 Nr 11a EStG (§ 3 Nr 11b S 4 EStG)

Rn. 409n Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11a EStG ist nicht auf Leistungen nach § 3 Nr 11b EStG anwendbar (§ 3 Nr 11b S 4 EStG), dh, beide Freibeträge bestehen nebeneinander (glA Bergan, DStR 2022, 1233; aA Geurts in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11b EStG Rz 5: § 3 Nr 11b EStG ist lex specialis gegenüber § 3 Nr 11a EStG).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Personen der Leistungsbeziehung

Rn. 1295 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber erwähnt den ArbG als den "Leistenden", der ArbN (§ 1 LStDV) wird nicht ausdrücklich erwähnt, es kann jedoch aus logischen Gründen niemand anderes gemeint sein. ME muss es "sein" ArbN sein, also kein ArbN eines anderen Unternehmens. Gemeint sind ArbN iSd § 1 LStDV, dh also auch "Betriebspensionäre" (glA Ross in Frotscher/Geu...mehr