Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Umsatzsteuer-Identifikation... / 3.3 Meldung der USt-IdNr. des Abnehmers als Steuerbefreiungsvoraussetzung

EuGH und nachfolgend auch BFH hatten in der Vergangenheit wiederholt entschieden, dass das Vorliegen einer gültigen USt-IdNr. beim Erwerber oder Dienstleistungsempfänger zwar ein Formerfordernis, aber kein materielles Tatbestandsmerkmal der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung bzw. der Ortsverlagerung bei EU-Dienstleistungen ist.[1] Die damit verbundenen Rechtsunsi...mehr

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Umsatzsteuer-Identifikation... / 3.2 Bei sonstigen Leistungen

Seit dem 1.1.2010 gilt mit § 3a Abs. 2 UStG das Empfängerortprinzip für die meisten Fälle der sonstigen Leistung im B2B-Bereich. Für grundstücksbezogene Leistungen, kurzfristige Fahrzeugvermietungen, Personenbeförderungsleistungen, veranstaltungsbezogene Leistungen und Restaurationsleistungen gelten Sonderregelungen. Für die Bestimmung des Leistungsortes kommt es demnach maß...mehr

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Umsatzsteuer-Identifikation... / 8 USt-IdNr. und die Zuordnung von Lieferungen im innergemeinschaftlichen Reihengeschäft

Die Bedeutung der USt-IdNr. für das innergemeinschaftliche Reihengeschäft folgt aus der (widerlegbaren) Vermutung des § 3 Abs. 6a Satz 4, 5 UStG; danach wird die Warenbewegung bei Beförderung durch den Zwischenhändler der Lieferung an den Zwischenhändler zugeordnet. Für den Zwischenhändler bedeutet dies, dass für die von ihm ausgeführte Lieferung keine Steuerbefreiung gilt. D...mehr

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Umsatzsteuer-Identifikation... / 1.1 Antragsberechtigter Personenkreis

Grundsätzlich kann jedem, der gem. § 2 UStG Unternehmer ist, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt werden. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.2 Bemessungsgrundlage (Abs. 1 S. 2)

Rz. 5 Bemessungsgrundlage für den Mindesteigenbeitrag sind die rentenversicherungspflichtigen bzw. diesen gleichgestellten Einnahmen: bei Rentenversicherungspflicht die erzielten beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. SGB VI (§ 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG), bei Besoldungsempfängern und Empfängern von Amtsbezügen die bezogenen Besoldung und Amtsbezüge (§ 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 5 Steuerbefreiungen bei der Einfuhr

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 5 UStG regelt als eigenständige Rechtsnorm Ausnahmen vom Grundsatz der Besteuerung bei einer Einfuhr von Gegenständen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG. Hierzu teilt sich § 5 UStG in 3 Absätze. Aus Abs. 1 ergeben sich die unmittelbaren gesetzlichen Steuerbefreiungen. Die beiden weiteren Absätze enthalten Verordnungsermächtigungen. Abs. 2 ermächtigt d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Abs. 1 Nr. 5

Rz. 44 MWv 1.1.2004 wurde die Einfuhr von Waren befreit, aus einem Umsatzsteuerlager ausgelagert zu werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 5, § 4 Nr. 4a UStG). Die Einfuhr der in Anlage 1 zum UStG bezeichneten Gegenstände ist gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei, wenn die Einfuhr im Zusammenhang mit der Auslagerung i. S. d. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 UStG aus dem Steuerlager steht und d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 5 UStG regelt als eigenständige Rechtsnorm Ausnahmen vom Grundsatz der Besteuerung bei einer Einfuhr von Gegenständen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG. Hierzu teilt sich § 5 UStG in 3 Absätze. Aus Abs. 1 ergeben sich die unmittelbaren gesetzlichen Steuerbefreiungen. Die beiden weiteren Absätze enthalten Verordnungsermächtigungen. Abs. 2 ermächtigt das Bundesministerium ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Gold für Zentralbanken

Rz. 19 Steuerbefreit sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Nr. 4 UStG Goldlieferungen an die Deutsche Bundesbank, die Europäische Zentralbank, Zentralbanken anderer Staaten oder an die Zentralbanken entsprechender Währungsbehörden anderer Staaten.[1] Sofern für Goldlieferungen auch die Voraussetzungen der Steuerbefreiung als Anlagegold (§ 25c Abs. 1 und 2 UStG) erfüllt sind...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Abs. 1 Nr. 4

Rz. 43 MWv 1.1.2004 wurde die Einfuhr von Waren befreit, die danach in ein Umsatzsteuerlager gelangen (§ 5 Abs. 1 Nr. 4, § 4 Nr. 4 a UStG). Nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 UStG ist die Einfuhr der in Anlage 1 zum UStG bezeichneten Gegenstände dann steuerbefreit, wenn diese unmittelbar im Anschluss an die Einfuhr zur Ausführung von steuerfreien Umsätzen nach § 4 Abs. 4a S. 1 Buchst. a S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Abs. 1 Nr. 9

Rz. 48 § 5 Abs. 1 Nr. 9 UStG gilt seit dem 1.1.2021; die Regelung basiert (wie § 5 Abs. 1 Nr. 5 UStG) auf dem Gesetz v. 21.12.2020[1] und wurde im Zuge der COVID-19-Pandemie eingeführt. Unionsrechtlich findet sie ihre Grundlage in Art. 143 Abs. 1 Buchst. fa und fb und Abs. 3.[2] Nach § 27 Abs. 35 S. 2 UStG greift die Befreiung für Einfuhren nach dem 31.12.2020. Voraussetzung i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Bedeutung

Rz. 3 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG unterliegt die Einfuhr von Gegenständen ins Inland der EUSt. Eine Ausnahme hiervon regelt § 5 UStG. Die EUSt entsteht in sinngemäßer Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften (§§ 13 Abs. 2, 21 Abs. 2 UStG), sofern das Umsatzsteuerrecht selbst keine Regelung enthält (z. B. § 11 UStG). Die Steuersätze bei der Einfuhr entsprechen den Umsatzsteue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 § 4 EUStBV i. V. m. Art. 42-52 ZollBefrVO: Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen und kulturellen Charakters

Rz. 111 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV ist die EUSt-Befreiung für Art. 52 bis 59b ZollBefrVO a. F.[1], d. h. in der aktuellen ZollBefrVO für die Art. 44 und 52 ZollBefrVO [2], ausgeschlossen. Die Steuerbefreiung gilt demnach unter Vorbehalt des § 4 EUStBV von vornherein nur für Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters i. S. d. Art. 42 und 43 ZollBefrV...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Luftfahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände für diese Luftfahrzeuge

Rz. 25 § 5 Abs. 1 Nr. 2 UStG i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 UStG regelt entsprechend den Wasserfahrzeugen[1] die EUStFreiheit bei der Lieferung von Luftfahrzeugen, ihrer Ausrüstungs- und Versorgungsgegenständen. § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG fordert für die steuerbefreiten Luftfahrzeuge, dass sie zur Verwendung durch Unternehmer bestimmt sind, die im entgeltlichen Luftverkehr übe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.11 Art. 82ff. ZollBefrVO: Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen

Rz. 84 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 82 ZollBefrVO sind EUStfrei Gegenstände, die von Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Inland eingeführt werden, die einem Drittland einen offiziellen Besuch abgestattet haben und die Gegenstände bei diesem Anlass von amtlichen Stellen des Empfangslands als Geschenk erhalten haben; die von Personen eingeführt werden, die der Bundesre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Weitere Mitteilungs- und Nachweispflichten des Anmelders

Rz. 40 Die Ergänzung des § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG um die Buchstaben a bis c mWv 1.1.2011[1] präzisiert die Nachweispflichten und nimmt diese erstmals in die Vorschrift selbst auf. Zuvor waren sie lediglich in Verwaltungsanweisungen enthalten. Rz. 41 Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a bis c UStG sind folgende: Der Anmelder hat neben seiner eigenen USt-IdNr. (oder d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Art. 3 ff. ZollBefrVO: Übersiedlungsgut

Rz. 57 EUStfrei ist gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 3 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 4–11 ZollBefrVO die Einfuhr von Übersiedlungsgut. Die Übersiedlung natürlicher Personen mitsamt ihrem Hausstand in das Zollgebiet der Union ist in der Praxis häufig anzutreffen.[1] Rz. 58 Der Begriff des Übersiedlungsgutes ist in Art. 2 Abs. 1 Buchst. c ZollBefrVO legaldefiniert. Umfa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 50 Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und aus Vereinfachungsgründen gilt die Steuerbefreiung in § 25 Abs. 2 UStG insoweit für solche Fälle, als die ihnen zuzurechnenden Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden. Das gilt auch für Reisevorleistungen, die in der Beförderung von Personen mit Flugzeugen oder Schiffen bestehen. Durch die Verwendung des Wort...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 6 Abs. 1 des § 5 UStG enthielt bereits bei seiner Einführung im UStG 1967 auch heute noch geltende Befreiungstatbestände. Im UStG 1980 wurden folgende Steuerbefreiungen in Abs. 1 neu eingefügt: Menschliche Organe (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 4 Nr. 17 UStG) und Gegenstände, die zur Ausrüstung von bestimmten Wasserfahrzeugen vorgesehen sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 8 Abs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 29 Neu gefasst ist seit Anfang 2011 die Steuerbefreiung für Gegenstände, die von einem EUStSchuldner im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a UStG) verwendet werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG). § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG wurde neu gefasst mWv 1.1.2011 durch das Gesetz v. 8.12.2010.[1] Mit der Einführung der Regelung im US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Gesetzliche Zahlungsmittel

Rz. 20 Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Nr. 4 b UStG ist die Einfuhr von gesetzlichen Zahlungsmitteln EUStfrei. Die Steuerbefreiung gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden (§ 4 Nr. 4 Buchst. b S. 2 UStG). Rz. 21 Unter den Begriff der gesetzlichen Zahlungsmittel fallen kursgültige Münzen und Banknoten in EUR und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 § 2 EUStBV i. V. m. Art. 28-34 ZollBefrVO: Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände bei Betriebsverlegung

Rz. 104 Grundsätzlich von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 28 bis 34 ZollBefrVO Investitionsgüter und sonstige Ausrüstungsgegenstände, die einem Betrieb gehören, der seine Tätigkeit im Drittlandsgebiet endgültig einstellt, um eine gleichartige Tätigkeit im Inland auszuüben. Nach § 2 EUStBV sind jedoch bestimmte Sachverhalte ausgeschlossen. Die Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 §§ 1 Abs. 2, 11 EUStBV: Modifizierte EUStBefreiung bei vorübergehender Verwendung

Rz. 143 Nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 UStG i. V. m. § 1 Abs. 2, § 11 EUStBV wird im Rahmen der vorübergehenden Verwendung (Art. 250 bis 253 UZK) grundsätzlich keine EUSt erhoben. Nationale Zollbefreiungen der vorübergehenden Verwendung bestehen bereits seit Inkrafttreten des ZK nicht mehr (zuvor § 39 AZO). Eine eigenständige nationale Regelung aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Ermäch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Abs. 1 Nr. 2

Rz. 18 Der Abs. 1 des § 5 UStG enthielt bereits bei seiner Einführung im UStG 1967 auch heute noch geltende Befreiungstatbestände. Im UStG 1980 wurden folgende Steuerbefreiungen in Abs. 1 neu eingefügt: Gold, das für ausländische Zentralbanken eingeführt wird (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Nr. 4 UStG), Luftfahrzeuge, die zur Verwendung durch Unternehmer bestimmt sind, die entg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Historische Entwicklung

Rz. 2 Im UStG 1967 fand sich bereits eine dem § 5 Abs. 1 (Nr. 1 und 2) entsprechende Regelung.[1] Seitdem war und ist § 5 UStG in seinen Absätzen und Ziffern immer wieder Änderungen und Anpassungen unterworfen. Wichtige Änderungen zu den einzelnen Absätzen bzw. Ziffern werden im Rahmen der nachfolgenden Kommentierung jeweils zu Beginn des jeweiligen Befreiungstatbestandes erl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 § 5 Abs. 1: Unmittelbare gesetzliche EUStBefreiungen

Rz. 5 § 5 Abs. 1 UStG regelt unmittelbar gesetzliche Befreiungstatbestände von der EUSt. 2.1 Abs. 1 Nr. 1 Rz. 6 Abs. 1 des § 5 UStG enthielt bereits bei seiner Einführung im UStG 1967 auch heute noch geltende Befreiungstatbestände. Im UStG 1980 wurden folgende Steuerbefreiungen in Abs. 1 neu eingefügt: Menschliche Organe (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 4 Nr. 17 UStG) und Gegenständ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Art. 219ff. UZK-DA: Andere Gegenstände als Beförderungsmittel

Rz. 158 Art. 219ff. UZK-DA befassen sich mit anderen Gegenständen als Beförderungsmittel. 3.5.2.1 Art. 219 UZK-DA: Persönliche Gebrauchs- und Sportgegenstände Rz. 159 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird nach Art. 219 UZK den Umständen der Reise entsprechende persönliche Gebrauchsgegenstände (a) und zu Sportzwecken verwendete Waren (b) bewilligt, die durch ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Überblick

1.1 Inhalt Rz. 1 § 5 UStG regelt als eigenständige Rechtsnorm Ausnahmen vom Grundsatz der Besteuerung bei einer Einfuhr von Gegenständen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG. Hierzu teilt sich § 5 UStG in 3 Absätze. Aus Abs. 1 ergeben sich die unmittelbaren gesetzlichen Steuerbefreiungen. Die beiden weiteren Absätze enthalten Verordnungsermächtigungen. Abs. 2 ermächtigt das Bundesmi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.13 Art. 86 ZollBefrVO: Warenmuster und -proben

Rz. 88 EUStfrei sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 86 ZollBefrVO Warenmuster und -proben von geringem Wert, die lediglich dazu bestimmt sind, Aufträge für Waren entsprechender Art zu beschaffen. Diese Gegenstände nehmen nicht teil am Güterumsatz und an der Preisbildung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 UStG), sondern dienen der Absatzförderung. Muster und Proben, die auf Ausstellungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 § 3 EUStBV i. V. m. Art. 35-38 ZollBefrVO: Erzeugnisse von Landwirten der Gemeinschaften auf Grundstücken im Drittland

Rz. 108 Von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 35 bis 38 ZollBefrVO grundsätzlich Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft grenzdurchschnittener Betriebe sowie des Fischfangs, der Fischzucht und der Jagd. Die Steuerfreiheit erstreckt sich gem. § 3 EUStBV auch auf reinrassige Pferde, die nicht älter als 6 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Art. 12 ff. ZollBefrVO: Heiratsgut

Rz. 66 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 12 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Heiratsgut vorbehaltlich der Art. 13 bis 16 ZollBefrVO abgabenfrei. Unter Heiratsgut sind Aussteuer und Hausrat i. S. d. Art. 2 Abs. 1 Buchst. d ZollBefrVO (Rz. 58) zu verstehen, die der übersiedelnde Teil, der seinen gewöhnlichen Wohnsitz aus Anlass der Eheschließung aus dem Drittlandsgebiet in das...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.9 § 10 EUStBV i. V. m. Art. 105 ZollBefrVO: Behältnisse und Verpackungen; Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während der Beförderung

Rz. 134 Gem. Art. 105 der ZollBefrVO ist die Einfuhr von Verpackungsmitteln zum Verstauen und Schutz von Gegenständen während ihrer Beförderung abgabenfrei. Verpackungsmittel i. S.d. Vorschrift sind Seile, Stroh, Planen, Papier und Pappe, Holz, Kunststoff, Säcke, Matten, Gewebe und ähnliche Gegenstände (Holzwolle, Plastikfolie, Metallbänder)[1], die zum Verstauen und zum Schu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.18 Art. 107ff. ZollBefrVO: Treib- und Schmierstoffe in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern

Rz. 96 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 107 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Treib- und Schmierstoffen in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern vorbehaltlich der Art. 108 bis 110 ZollBefrVO abgabenfrei. Die Abgabenbefreiung beruht auf dem Internationalen Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge v. 4.6.1954[1] und dem Internationalen Zoll...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.5 § 6 EUStBV i. V. m. Art. 61-80 ZollBefrVO: Gegenstände für Organisationen der Wohlfahrtspflege; Gegenstände für Behinderte und Blinde

Rz. 120 Gegenstände für allgemeine Zwecke für Organisationen der Wohlfahrtspflege, Art. 61 ZollBefrVO, sind vorbehaltlich der Einschränkung des Art. 61 Abs. 1 S. 1 ZollBefrVO (Missbrauch, Wettbewerbsverzerrung) und der Art. 62 bis 65 ZollBefrVO zollfrei. Art. 61 Abs. 1 Buchst. a ZollBefrVO befreit die Einfuhr von lebenswichtigen Gegenständen durch staatliche oder andere von d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Buchmäßiger Nachweis

Rz. 59 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Reiseunternehmer gem. § 25 Abs. 2 S. 3 UStG nachgewiesen werden. In Ausführung der Ermächtigung in § 25 Abs. 2 S. 4 UStG wird in § 72 UStDV bestimmt, wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat. Gem. § 72 Abs. 1 UStDV ist auf Leistungen, die nach § 25 Abs. 2 UStG ganz oder teilweise steuerfrei sind, § 13 Abs. 1 USt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10 Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO)

Rz. 217 Steuerbefreiungen dürfen schutzwürdige Interessen der inländischen Wirtschaft nicht verletzen und nicht zu unangemessenen Steuervorteilen führen. Diese Funktion übernimmt § 5 Abs. 2 UStG. Sie bildet die Rechtsgrundlage u. a. auch für die Einreise-Freimengen-Verordnung, EF-VO. Aus § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ZollVG ergibt sich die nationale Ermächtigung für die EF-VO....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Ausländische Streitkräfte

Rz. 233 Nach Art. 131 ZollBefrVO ist es den Mitgliedstaaten bis zum Erlass unionsrechtlicher Bestimmungen freigestellt, Streitkräften, die nicht ihrer Hoheit unterstehen und aufgrund internationaler Übereinkünfte in ihrem Gebiet stationiert sind, Zollbefreiungen anzuordnen. Nach Art. 131 Abs. 1 ZollBefrVO können demnach Gegenstände der drittländischen Streitkräfte Abgabenbefr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Gesonderte Regelungen/Internationale Abkommen

Rz. 232 Neben § 5 UStG existieren völkerrechtliche Verträge, die EUStrechtliche Befreiungen für andere Staaten und internationale Organisationen regeln. Eine abschließende Auflistung der Regelungen ist angesichts der Fülle nicht möglich. Die in der Praxis wichtigsten werden an dieser Stelle dargestellt. 5.1 Ausländische Streitkräfte Rz. 233 Nach Art. 131 ZollBefrVO ist es den M...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.1 § 12a EUStBV: Freihafenlagerung

Rz. 214 EUStfrei ist nach § 12a EUStBV die Einfuhr von Gegenständen, die als Unionswaren ausgeführt und vorübergehend in einem Freihafen (Freizone) aufgrund einer besonderen Zulassung gelagert worden sind.[1] Die besondere Zulassung zur Freihafenlagerung erfordert, dass der Lagerhalter darlegt und auf Verlangen nachweist, welche Gegenstände gelagert werden sollen, welche Anl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Wertpapiere

Rz. 7 Die Einfuhr von Wertpapieren ist EUStfrei gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UStG i. V. m. § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG. Rz. 8 EUStfrei sind Wertpapiere, soweit sie ausgegeben (emissioniert) sind, weil sie dann erst gegenständlich sind. Hierzu gehören z. B. Aktien, Kuxscheine bergrechtlicher Gesellschaften, Pfandbriefe, Schuldverschreibungen auf den Inhaber, Zins-, Gewinnanteil- und Ern...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Art. 25-27 ZollBefrVO: Sendungen von Privatperson an Privatperson

Rz. 137 Waren in sog. Kleinsendungen nicht kommerzieller Art sind gem. Art. 25 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 26f. ZollBefrVO einfuhrabgabenbefreit. Nach § 1 Abs. 1 letzter Hs. EUStBV sind Art. 29 bis 31 VO (EWG) Nr. 918/83 (ZollBefrVO a. F.) ausgeschlossen von der EUStBefreiung (Art. 29 bis 31 ZollBefrVO a. F. entsprechen Art. 25 bis 27 ZollBefrVO n.F). Demnach sind Sendu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9 Art. 74ff. ZollBefrVO: Gegenstände zugunsten von Katastrophenopfern

Rz. 80 Von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 74 Abs. 1, 75 ZollBefrVO grundsätzlich Waren, die von staatlichen oder anderen von den zuständigen Behörden anerkannten Organisationen der Wohlfahrtspflege eingeführt werden, um unentgeltlich an die Opfer von Katastrophen verteilt zu werden, die das Gebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten berühren oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Amtliche im Inland gültige Wertzeichen

Rz. 24 EUStfrei sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Nr. 8 i UStG im Inland gültige amtliche Wertzeichen zum aufgedruckten Wert (z. B. Briefmarken, Steuerzeichen, Stempelmarken, Invalidenmarken).[1] Voraussetzung ist – wie bei den gesetzlichen Zahlungsmitteln –, dass sie nicht zu Sammlerzwecken geliefert werden. Dies ist wiederum der Fall, soweit sie zum aufgedruckten Wer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Art. 59 ZollBefrVO: Vergleichssubstanzen für die Arzneimittelkontrolle

Rz. 77 Die nach Art. 59 ZollBefrVO gewährte Begünstigung betrifft nach Art. 2 der DVO Nr. 3915/88 v. 15.12.1988[1] nur Sendungen, die vom "Centre Collaborateur OMS, Stockholm" an ermächtigte Empfänger gerichtet sind. Sie müssen entsprechend ausgezeichnet sein. Seit 1995 (Beitritt Schwedens zur EU) liefert die OMS nur Unionswaren in andere EU-Mitgliedsstaaten. Die EUStBefreiu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Abs. 1 Nr. 6

Rz. 45 MWv 1.1.2005 wurde die Einfuhr von Erdgas über das Erdgasnetz und von Elektrizität befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 UStG). Zum 1.1.2011 wurde § 5 Abs. 1 Nr. 6 UStG dergestalt neu gefasst, dass Erdgas über das Erdgasnetz oder Erdgas, das von einem Gastanker aus in das Erdgasnetz oder ein vorgelagertes Gasleitungsnetz eingespeist wird, Elektrizität und Wärme oder Kälte über Wä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.4 Art. 222 UZK-DA: Medizinisch-chirurgisches und Labormaterial

Rz. 166 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für medizinisch-chirurgische und labortechnische Ausrüstung bewilligt, die für Diagnose- und Therapiezwecke verwendet werden soll und leihweise auf Anfrage eines Krankenhauses oder einer anderen medizinischen Einrichtung, die dringenden Bedarf für diese Ausrüstung hat, zur Verfügung gestellt wird, um Unzulänglich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.11 Art. 229f. UZK-DA: Gegenstände für die Ausfuhrproduktion

Rz. 179 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 229f. UZK-DA für Formen, Matrizen, Klischees, Zeichnungen, Modelle und ähnliche Gegenstände bewilligt, die einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person gehören und zu Herstellungszwecken durch eine im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige Person verwendet werden, wobei mindestens 5...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Unmittelbare Verwendung zu einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Rz. 36 Weitere Voraussetzung ist, dass die Gegenstände im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung einer innergemeinschaftlichen Lieferung verwendet werden. Das ist der Fall, wenn die Beförderung oder Versendung in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Einfuhr endet und die Gegenstände direkt und in der Beschaffenheit, die sie im Zeitpunkt der Überlassung in den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.6 Art. 224 UZK-DA: Materialien für Infrastrukturen in Grenzzonen

Rz. 169 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 224 UZK-DA für Ausrüstung in Grenzzonen (Buchst. a) und für Infrastrukturgüter für Grenzzonen (Buchst. b) gewährt. Unter Art. 224 Buchst. a UZK-DA fallen u. a. auch Zugtiere einschließlich der Wagen und Gerätschaften, wenn sie grenznahen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft oder der Fischzucht zuzuord...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Art. 17 ff. ZollBefrVO: Erbschaftsgut

Rz. 69 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 17 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Erbschaftsgut vorbehaltlich der Art. 18 bis 20 ZollBefrVO abgabenfrei. Unter Erbschaftsgut sind nach Art. 17 Abs. 2 ZollBefrVO alle Waren i. S. d. Art. 2 Abs. 2 Buchst. c ("Übersiedlungsgut"), die den Nachlass des Verstorbenen bilden. EUStfrei einführen können das Erbschaftsgut Erben (auch Miterben)...mehr