Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die Steuerbefreiung aus verschiedenen Blickwinkeln

a) Die Sicht des Empfängers der steuerfreien Leistung Rn. 15 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zunächst interessiert den Empfänger einer Leistung, ob sie steuerfrei ist. An ihn wendet sich § 3 EStG, wenn die Vorschrift von steuerfreien "Einnahmen" (Vermögenszuflüsse aus Sicht des Empfängers) spricht, so in § 3 Nr 10, 26, 26a, 35, 36 EStG. Dasselbe gilt, wenn es sich um "Vorteile" ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Rechtsfolge der Steuerbefreiung

Rn. 11 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Rechtsfolge der Freistellung in § 3 EStG ist: Die Einnahmen, die unter § 3 EStG fallen, werden einkommensteuerlich so behandelt, als hätte sie der StPfl nicht erzielt. Wo der Rechnungszusammenhang keine lückenlose Aufzeichnung aller vermögenswirksamen Vorgänge verlangt, können die steuerfreien Einnahmen bei der Einkünfteermittlung daher über...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Ausnahmen von der Steuerbefreiung (§ 3 Nr 63 S 2 EStG)

Rn. 2793 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 3 Nr 63 S 2 EStG wird die Steuerfreiheit ausgeschlossen, soweit der ArbN nach § 1a Abs 3 BetrAVG verlangt hat, dass die Voraussetzungen einer Förderung nach § 10a EStG oder Abschn XI EStG erfüllt werden. Die Regelung eröffnet dem ArbN damit ein Wahlrecht, entweder die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 63 S 1 EStG oder den Sonderausgabenabz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Steuerbefreiung der REIT (§ 16 REITG)

Rn. 2583 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 REIT sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit: 1 Zu beachten ist allerdings, dass kraft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Die Tatbestände der hälftigen Steuerbefreiung (§ 3 Nr 70 S 1 Buchst a, b EStG)

Rn. 2590 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vorbemerkung: Beide Tatbestände der hälftigen Steuerbefreiung beziehen sich nur auf Grund und Boden und/oder Gebäude, nicht auf andere WG. Rn. 2590a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Steuerbefreiung bezieht sich auf die KSt (§ 8 Abs 1 KStG iVm § 3 Nr 70 EStG, s Rn 2597), auf die GewSt (§ 7 GewStG). cba) § 3 Nr 70 S 1 Buchst a EStG Rn. 2591 Stand: ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

ba) Die Aufzählung in den EStH 2021 Rn. 241 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 7 EStG stellt insbesondere folgende Leistungen von der ESt frei (s H 3.7 EStH 2021, soweit sie nicht in Form von rückzahlbaren Darlehen, zB Eingliederungsdarlehen (§§ 253–260 LAG) gewährt werden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der Umfang der Steuerbefreiung

da) Das Wohngeld nach dem WohngeldG (§ 3 Nr 58 EStG Fall 1) Rn. 2021 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 58 EStG Fall 1 befreit die Zahlung des Wohngelds nach dem WoGG von der ESt. Das WohngeldG (WoGG idF vom 24.09.2008, BGBl I 2008, 1856) dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens (§ 1 Abs 1 WoGG). Rn. 2021a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es erh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 72. Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr 72 EStG)

Schrifttum: Perschon, Neuregelungen für Photovoltaikanlagen durch das JStG 2022, Stbg 2023, 47; Müller, Steuerbefreiung für Einnahmen aus bestimmten Photovoltaikanlagen – nur Anlass zur Freude?, DB 2023, 414. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 17.07.2023, BStBl I 2023, 1494 (Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr 72 EStG)). a) Rechtsentwicklung, Allgemeines Rn. 2600a Stand: ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

ba) Der Ehrensold für Künstler (§ 3 Nr 43 EStG Fall 1) Rn. 1621 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Beim Ehrensold kommt es auf die Zahlung aus öffentlichen Mitteln wegen Bedürftigkeit des Künstlers nicht an, da der Hs "wenn" sich nur auf Fall 2 des § 3 Nr 43 EStG (s Rn 1622) bezieht. Rn. 1621a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nordrhein-Westfalen: Nach www.mkw.nrw.kultur.stipendien-und-ehren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Die Beschränkung der Steuerbefreiung der Höhe nach (§ 3 Nr 13 S 2 EStG nF)

ia) Allgemeines Rn. 566 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie bereits unter s Rn 554 ausgeführt, betrifft § 3 Nr 13 S 1 EStG die Steuerbefreiung dem Grunde nach und S 2 beschränkt sie der Höhe nach. Dabei beschränkt S 2 für 2 Fälle die Höhe der Steuerbefreiung:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

ba) Die Leistung muss durch den ArbG erfolgen Rn. 1211 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 33 EStG befreit zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des ArbG zur Unterbringung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen von der ESt (R 3.33 Abs 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der Umfang der Steuerbefreiung

da) Übersicht über die steuerbefreiten Bezüge Rn. 220i Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 6 EStG: S 1 regelt, welche gezahlten Bezüge an welche Personen steuerfrei sind; S 2 ergänzt den Kreis der begünstigten Personengruppe. Rn. 220j Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Regelungsinhalt des § 3 Nr 6 S 1 EStG (ab VZ 2014, s Rn 220b):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung in § 3 Nr 2 EStG nF (ab VZ 2015)

ca) Allgemeines Rn. 116a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Änderung des § 3 Nr 2 EStG ab VZ 2015 s Rn 70a–70e. Zum Überblick über die nach der Neufassung steuerfreien Leistungen s Rn 90. Wie schon bei der Altfassung handelt es sich auch bei § 3 Nr 2 EStG nF um eine abschließende Aufzählung der dort genannten steuerfreien Leistungen. Was dort nicht aufgeführt ist, ist daher nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Der Umfang der Steuerbefreiung durch § 3 Nr 28 EStG

bca) Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a ATG (§ 3 Nr 28 Fall 1 EStG) Rn. 1095 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Kreis der ArbN. Sie müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung

ca) Freibetrag Rn. 1057 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus der Formulierung "bis zur Höhe von insgesamt …" folgt, dass es sich – wie bei § 3 Nr 26 EStG – um einen Freibetrag und nicht um eine Freigrenze handelt. Dieser ist personenbezogen, dh keine Übertragung auf den anderen Ehegatten/Lebenspartner (H 3.26a EStH 2021 iVm BMF vom 21.11.2014, BStBl I 2014, 1581 Tz 7). Zum Verfassun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der Umfang der Steuerbefreiung

fa) Die Betragshöhe Rn. 1029 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG stellt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten nicht in beliebiger Höhe frei, sondern nur bis zu einem bestimmten Betrag. Dieser beträgt (s Rn 960c): fb) Die Funktion des Betrages Rn. 1029a Stand: EL 169 – ET: 12/20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung

ca) Das KSVG caa) Pflichtversicherte Rn. 2001 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 1 KSVG versichert sind selbstständige Künstler und Publizisten in der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung), wenn sie (kumulativ)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung – Übersicht

Rn. 31 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 1 EStG stellt folgende Leistungen von der ESt frei:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung

Rn. 1602 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 42 EStG stellt Zuwendungen "aufgrund" des Fulbright-Abkommens steuerfrei – ohne betragsmäßige Begrenzung. Das Abkommen muss also für die Zuwendung kausal sein. Bsp für solche Zuwendungen sind Reisekosten, Unterrichtskosten.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Adressat der Steuerbefreiung

Rn. 1770e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 46 EStG nF begünstigt nur ArbN, weil nur diese Vorteile vom ArbG erhalten können, also nicht Ladestrom-Zuwendungen an Geschäftsfreunde/Kunden des ArbG (BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, 972 Tz 17). Rn. 1770f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zum Verfassungsrecht deswegen s Rn 1770b.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

Rn. 141 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 3 Nr 2a EStG aF befreite folgende Leistungen nach dem SVG von der ESt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Der Gegenstand der Steuerbefreiung dem Grunde nach (§ 3 Nr 13 S 1 EStG nF)

ha) Allgemeines Rn. 562 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie bereits unter s Rn 554 ausgeführt, betrifft § 3 Nr 13 S 1 EStG nF folgende Vergütungen: Rn. 562a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Reisekosten ist ein Oberbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung in § 3 Nr 2 EStG aF (bis einschließlich VZ 2014)

ba) Überblick Rn. 90 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG aF stellte folgende Leistungen von der ESt frei:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Grenzen der Steuerbefreiung in den Fällen b) und c) nach WÜD/WÜK

Rn. 1127 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nicht steuerfrei sind private Einkünfte, deren Quelle sich im Empfangsstaat (Deutschland) befindet. Das bedeutet, dass ein ausländischer Diplomat/Konsularbeamter nur mit seinen inländischen Einkünften iSd § 49 EStG stpfl ist, soweit nicht § 3 Nr 29 EStG oder DBA Abweichendes regeln. Diese Personen sind damit beschränkt stpfl (§ 1 Abs 4 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Tatbestände des rückwirkenden Entfalls der hälftigen Steuerbefreiung (§ 3 Nr 70 S 3, 4 EStG)

Rn. 2594 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 70 S 3, 4 EStG enthalten Tatbestände, die einen rückwirkenden Entfall der hälftigen Steuerbefreiung vorsehen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Wirkungsweise der Steuerbefreiung

1. Terminologisches Rn. 9 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG ist in seiner Wortwahl uneinheitlich. Teils sind steuerfrei: Einnahmen (s die Überschrift über §§ 3–3c EStG, ebenso zB § 3 Nr 10, 26, 26a, 35, 36, 40d EStG), s dazu Rn 9b Einkünfte (s § 3 Nr 63 aF EStG). Rn. 9a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Außerdem verwendet § 3 EStG weitere Begriffe:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

Rn. 1981 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Zinsansprüche, die § 3 Nr 54 EStG befreit, müssen sich gegen den Bund oder die Länder richten. Dies lehnt sich an § 3a EStG aF an. Soweit Nachzahlungen stpfl sind, kann der ermäßigte Steuersatz nach § 34 EStG in Frage kommen (BMF DB 1961, 1002). Rn. 1982 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Richten sich die Entschädigungsansprüche etwa gegen Geme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Der Umfang der Steuerbefreiung – Übersicht

Rn. 209 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 EStG aF enthielt ebenfalls eine abschließende Aufzählung der steuerfreien Bezüge:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

Rn. 1261 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur soweit § 3 Nr 11, 12, 13 und 64 EStG vorliegen (s Rn 1260a), sind die dort genannten Leistungen auch iRd § 3 Nr 35 EStG steuerfrei. Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 35 EStG orientiert sich insoweit ausschließlich an den Vorschriften, auf die Bezug genommen wird (Rechtsgrundverweisung, dh, die Voraussetzungen dieser Vorschriften sind eben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung im Allgemeinen

Rn. 264 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 8 S 1 EStG erfasst Geldrenten, Kapitalentschädigungen und Leistungen im Heilverfahren (s Rn 260) aufgrund folgender Gesetze (vgl H 3.8 EStH 2021): Das BundesentschädigungsG (BEG, idF vom 18.09.1953, BGBl I 1953, 1387). Das BundesG zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung (seit 1986 aufgehoben, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung nach § 3 Nr 3 EStG – Überblick

Rn. 165 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 EStG enthält einen umfangreichen Katalog an Steuerbefreiungen. Steuerfrei sind danach (abschließende Aufzählung!):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

Rn. 1790c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vorbemerkung: Durch das WehrrechtsänderungsG 2011 vom 28.04.2011 (BGBl I 2011, 678) wurde die Wehrpflicht und der Zivildienst ab 01.07.2011 ausgesetzt (also nicht: abgeschafft)). Die praktische Relevanz der Vorschrift hält sich daher derzeit in Grenzen. Rn. 1791 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 47 EStG gilt für Wehrpflichtige (s Vorbemerk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung, Progressionsvorbehalt

Rn. 1816 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das USG nF gilt für (= Anwendungsbereich)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerbefreiungen außerhalb des EStG (Handzik)

1. Doppelbesteuerungsabkommen Rn. 2620 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 DBA als vorrangiges Recht (§ 2 AO) können wirken als sachliche Steuerbefreiung (Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt, Art 23 A OECD-MA; s BFH BStBl II 1989, 649) oder Steuerermäßigung (Anrechnungsmethode, Art 23 B OECD-MA). Zu beiden Methoden s Schönfeld/Häck in Schönfeld/Ditz, DBA, Systematik Rz 51 f. R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die einzelnen Steuerbefreiungen

A. Der Katalog des § 3 EStG (Handzik) 1. Die Versicherungsleistungen uÄ (§ 3 Nr 1 EStG) Schrifttum (ab 2000): Straub, Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, NWB F 27, 4919; Eilts, Schwangerschaft, Mutterschutz und Ausgleich der ArbG-Aufwendungen, NWB F 26, 4565; Kopp, Das Teilarbeitslosengeld, NWB F 27, 6467; Figge, Beitrags- und versicherungsrechtliche Änderungen i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Steuerbefreiungen des § 3 EStG und Alterseinkünftebesteuerung (Mues)

1. § 3 Nr 55 EStG: Steuerfreie Übertragung von Betriebsrentenanwartschaften Schrifttum: Niermann, AlterseinkünfteG – die steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung, DB 2004, 1449; Förster/Cisch, Die Änderungen im BetriebsrentenG durch das AlterseinkünfteG und deren Bedeutung für die Praxis, BB 2004, 2126; Harder-Buschner: Aktueller Rechtsstand der betriebliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weitere Steuerbefreiungen im EStG (Handzik)

Rn. 2601 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Steuerbefreiungskatalog in § 3 EStG ist nicht abschließend. Das EStG idF der Bekanntmachung vom 08.10.2009, BGBl I 2009, 3366 enthält weitere Vorschriften, die zB Steuerbefreiungen (zB durch Freibeträge, Freigrenzen oder Steuerermäßigungen) enthalten: § 3a EStG: Sanierungserträge; § 3b EStG: steuerfreie Zuschläge zum Arbeitslohn; § 8 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Grund für die Steuerbefreiungen in § 3 EStG

Rn. 5 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es gibt keinen allein verantwortlichen Grund für die Steuerbefreiungen in § 3 EStG. Beim Katalog der steuerfreien Einnahmen lässt sich der Gesetzgeber in erster Linie nicht von steuersystematischen, sondern von außerhalb des Steuerrechts liegenden Motiven leiten. Im Einzelnen sind folgende Beweggründe zu nennen, die sich im Einzelfall jedoch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Die Ausnahmetatbestände (§ 3 Nr 70 S 2 EStG)

Rn. 2593 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 70 S 2 EStG enthält 6 Ausnahmetatbestände, in denen die vorbezeichnete hälftige Steuerbefreiung nach s Rn 2591–2592a ganz oder partiell nicht zum Tragen kommt, weil der StPfl bereits anderweitig begünstigt ist (dh 3 § Nr 70 S 2 EStG will eine Kumulation von Steuervorteilen vermeiden):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ia) Allgemeines

Rn. 566 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie bereits unter s Rn 554 ausgeführt, betrifft § 3 Nr 13 S 1 EStG die Steuerbefreiung dem Grunde nach und S 2 beschränkt sie der Höhe nach. Dabei beschränkt S 2 für 2 Fälle die Höhe der Steuerbefreiung:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Perschon, Neuregelungen für Photovoltaikanlagen durch das JStG 2022, Stbg 2023, 47; Müller, Steuerbefreiung für Einnahmen aus bestimmten Photovoltaikanlagen – nur Anlass zur Freude?, DB 2023, 414. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 17.07.2023, BStBl I 2023, 1494 (Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr 72 EStG)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Verwendung des erzeugten Stroms

Rn. 2600l Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für die Steuerbefreiung ist es ohne Belang, wie der erzeugte Strom verwendet wird; er kann also auch vollständig in das öffentliche Stromnetz, zum Aufladen eines privaten oder betrieblich genutzten E-Autos verbraucht oder von Mietern genutzt werden (BT-Drucks 457/22, 98).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Konkurrenzregelung (§ 3 Nr 26a S 2 EStG)

Rn. 1060 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 26a S 2 EStG enthält folgende Regelung: Wenn für Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit ganz oder zT eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr 12, 26 oder 26b EStG (letztere Nr eingefügt durch Art 1 Nr 4a JStG 2010 vom 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768, anzuwenden ab VZ 2011, Art 1 Nr 38a JStG) gewährt wird, scheidet eine Steuerbefreiung n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hda) Allgemeines

Rn. 565 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Trennungsgelder sind ebenfalls von § 3 Nr 13 S 1 EStG nF umfasst. Sie müssen jedoch auf gesetzlichen Grundlage basieren; ein Rechtsanspruch aufgrund betrieblicher Übung genügt nicht (dh solche Trennungsgelder sind stpfl, (s) BFH BFH/NV 1994, 857). Rn. 565a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 1 Abs 2 TGV zählt auf, aufgrund welcher Anlässe Trennungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Wischmann, Vorteile bei Schenkung und privater Nutzung betrieblicher Computer, GStB 2001, 77; Fischer, Zweifelsfragen zur Steuerbefreiung der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten durch ArbN, DStR 2001, 201; Harder-Buschner, Steuerfreiheit, LSt-Pauschalierung und WK-Abzug bei der Nutzung von Personalcomputern, Internet und Telekommunikationsgeräte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / icd) Konsequenz für § 3 Nr 13 S 2 Hs 2 EStG nF

Rn. 566n Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Somit kann der ArbG dem ArbN Trennungsgelder nur bis zu dieser Höhe nach s Rn 566k (betreffend § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG nF) und s Rn 566d, 566e (betreffend § 9 Abs 4a EStG nF) steuerfrei bezahlen. Aufgrund des Worts "insoweit" ist (nur) der überschießende Teil stpfl (s Rn 566b, 566i).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Nach dem WÜK

Rn. 1124 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach dem WÜK ist ein Konsularbeamter einer ausländischen konsularischen Vertretung, sofern er weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch im Inland ständig ansässig ist, von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben grds befreit (Art 49 Abs 1, Art 71 Abs 1 WÜK). Zu weiteren, von der Steuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / icc) Überblick über die Regelung in § 9 Abs 4a EStG nF

Rn. 566m Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auch § 3 Nr 13 S 2 Hs 2 EStG nF verweist wie der Hs 1 auf § 9 Abs 4a EStG nF. Auf die dortigen Ausführungen zu § 9 Abs 4a EStG nF ist zu verweisen (s Rn 566d, 566e).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, UStAVermG: Änderungen des Einkommensteuergesetzes, NWB 51/2018, 3816; Zimmermann/Dorn/Neu, Steuerfolgen der Überlassung von Mobilitätsguthaben, NWB 24/2019, 1763 (Zitierung); Plenker, Steuerfreiheit von Fahrtkostenzuschüssen des ArbG an ArbN, DB 2019, 2092; Harder-Buschner, Steuerbefreiung des § 3 Nr. 15 EStG für Jobtickets, NWB 51/2019, 3754. Verwaltungsanweisungen: BMF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Subsidiär gegenüber ba) nach allgemeinen Völkerrechtsgrundsätzen (Art 25 GG)

Rn. 1122 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit der Entsendestaat des Diplomaten dem WÜD noch nicht beigetreten ist, ist noch die Verwaltungsanordnung der Bundesregierung vom 13.10.1950 (MinBlFin 1950, 631) anzuwenden, aus der sich die Steuerbefreiung ergibt.mehr