Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Maßgebliches Gesetz ist das Rennwett- und Lotteriegesetz vom 25.06.2021, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.05.2022. Weiterhin gelten aber die Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz vom 16.06.1922, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2019. Die Regelungen der Ausführungsbestimmungen passen nicht mehr in jedem Fall zu de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 154. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft u zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006, BStBl I 2007, 4

Rn. 174 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf Vorgaben des europäischen Rechts hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierungen, enthält darüber hinaus aber auch wesentliche Änderungen des Einkommens-, des Umwandlungs- und des KSt-Rechts, die auch für nationale Tatbestände von Bedeutung sind. Wegen Einzelheiten zu den nachstehenden Änderungen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 16. Stabilitätsgesetz vom 08.06.1967, BStBl I 67, 266

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Stabilitätsgesetz ändert den § 35 Abs 2 EStG 1965 dahingehend, daß eine Anpassung der Vorauszahlungen an die Steuer des laufenden VZ auch noch in dem auf diesen VZ folgenden Kalenderjahr vorgenommen werden kann. Besondere Voraussetzungen für eine solche Maßnahme brauchen nicht vorzuliegen. Darüber hinaus ändert § 26 Nr 3 Stabilitätsgesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Leistungsbezug für das Unternehmen des StPfl

ba) Leistungsempfänger Rn. 32 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum Vorsteuerabzug berechtigt ist nur der Leistungsempfänger. Er bestimmt sich – ebenso wie der Leistende – grundsätzlich aus dem der Lieferungen oder sonstigen Leistung zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vertragsverhältnis (BFH v 22.11.2018, V R 65/17, BFHE 263, 90; BFH v 28.08.2014 V R V R 49/13, BFHE 247, 283; EuGH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Lotteriesteuerpflicht

Tz. 10 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Nach § 26 RennwLottG (Anhang 12f) unterliegen die im Inland veranstalteten öffentlichen Lotterien und Ausspielungen einer Steuer. Eine Lotterie oder Ausspielung gilt als öffentlich, wenn die für die Genehmigung zuständige Behörde sie als genehmigungspflichtig ansieht. Erfolgen Lotterien und Ausspielungen nicht öffentlich, kann insoweit keine...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Entstehung der Steuerschuld

Tz. 14 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die Steuerschuld entsteht mit der Leistung des Teilnahmeentgelts. Die frühere Regelung, wonach die Steuer mit der Genehmigung der öffentlichen Lotterie oder Ausspielung durch die zuständige Behörde, spätestens aber in dem Zeitpunkt, in dem die Genehmigung hätte eingeholt werden müssen, entstand, gilt damit nicht mehr.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abrechnung mit gesondertem Steuerausweis

Rn. 40 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug setzt gem § 15 Abs 1 S 1 UStG voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt. Unionsrechtlich ergibt sich das Erfordernis einer Rechnung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus Art 217 ff MwStSystRL (früher Art 18 Abs 1 Buchst a, 28h iVm Art 22 Abs 3 6. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Direkter und unmittelbarer Zusammenhang

Rn. 38 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Damit der StPfl zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann, muss ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, bestehen ((EuGH v 04.10.2024, C-475/23, UR 2024, 860; EuGH v 08.09....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Beginn der Unternehmereigenschaft

Rn. 28 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Unternehmereigenschaft beginnt bereits mit den ersten nach außen, auf die Ausführung entgeltlicher Leistungen gerichteten Handlungen. Hierzu gehören auch Vorbereitungshandlungen, wie der Wareneinkauf vor Geschäftseröffnung. Ob es tatsächlich zu Ausgangsumsätzen kommt, ist für die Unternehmereigenschaft ohne Bedeutung. Entscheidend ist di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Selbstständigkeit

Rn. 30 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die ebenfalls für die Unternehmereigenschaft kennzeichnende Selbstständigkeit wird durch § 2 Abs 2 UStG, für natürliche und juristische Personen getrennt, durch einen Negativkatalog definiert. Die Tätigkeit einer natürlichen Person wird danach nicht selbstständig ausgeübt, wenn sie einem Unternehmen so eingegliedert ist, dass sie den Weisung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 166. Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" (Konjunkturpaket I) v 21.12.2008, BGBl I 2008, 2896

Rn. 186 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 In Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung infolge der sog Finanzkrise erfolgt die Umsetzung nachstehender Maßnahmen im Bereich des ESt-Rechts (Art 1), daneben wurde in Art 2 das Kfz-SteuerG geändert (Steuerbefreiung für ein Jahr bei Erstzulassung v 05.11.2008 bis 30.06.2009, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Geltungszeit

Rn. 1 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Vorschrift ist durch das dritte StÄndG 1967 v 22.12.1967 mit Wirkung vom 01.01.1968 in das EStG eingefügt worden (BGBl I 1967, 1334). Änderungen mit im Wesentlichen redaktioneller Bedeutung sind durch das StÄndG 1973 v 26.06.1973 (BGBl I 1973, 676) sowie durch das Gesetz zur Neufassung des UStG und zur Änderung anderer Gesetz v 26.11.1979...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Leistungsbezug für das Unternehmen

Rn. 33 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Berechtigung des Unternehmers zum Vorsteuerabzug setzt nach § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG voraus, dass Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen ausgeführt worden sind". Damit korrespondiert die Regelung in Art 168 MwStSystRL, die den Vorsteuerabzug eröffnet, "soweit die Gegenstände und Dienstleistungen für Zwecke seiner best...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unternehmereigenschaft des zum Vorsteuerabzug berechtigten StPfl und des leistenden Unternehmers

Rn. 26 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 15 Abs 1 UStG eröffnet den Vorsteuerabzug nur dem Unternehmer iSd § 2 UStG . Folglich ist auch nur für diesen die in § 9b getroffene Regelung von Bedeutung. Darüber hinaus setzt die Berechtigung zum Vorsteuerabzug voraus, dass auch der Leistende Unternehmer ist. Der umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff erschließt sich aus § 2 UStG (vgl iE K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Das EuGH-Urteil Seeling

Rn. 35 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Mit dem Urt des EuGH v 08.05.2003, C-269/00, UR 2003, 288 Seeling (Nachfolgeentscheidung hierzu des BFH v 24.07.2003, V R 39/99, BStBl II 2004, 371) hat der EuGH verdeutlicht, dass die Möglichkeit vollumfänglicher Zuordnung zum Unternehmen auch besteht, wenn ein bebautes Grundstück teilweise unternehmerisch und teilweise zu privaten (Wohn-)Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Mindestmaß unternehmerischer Verwendung

Rn. 37 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ein Mindestmaß unternehmerischer Verwendung gibt es nach der Rspr des EuGH grds nicht (EuGH v 11.07.1991, C-97/90, UR 1991, 291 Lennartz). Die frühere (bis Abschn 192 Abs 17 Nr 2 UStR 1988) deutsche Verwaltungspraxis, einen Mindestanteil von 10 % unternehmerischer Verwendung zu verlangen, ist ab UStR 1992 aufgegeben worden. Mit der durch das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. § 7g Abs 4 S 2–4 EStG

Rn. 203 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die verfahrensrechtlichen Umsetzungsregeln für die Rückgängigmachung finden sich in § 7g Abs 4 S 2–4 EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Das EuGH-Urteil VLNTO

Rn. 36 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Neben der unternehmerischen und der nichtunternehmerischen Sphäre hat der EuGH v 12.02.2009, C-515/07, DStR 2009, 369 VLNTO, durch einen Akt juristischer Hochseilakrobatik eine dritte Ebene geschaffen, deren Sinn sich nur in der Gesamtschau mit dem Recht der unentgeltlichen Wertabgaben erschließt (vgl hierzu Heidner in Bunjes, § 15 UStG Rz 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 113 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Sofern keiner der in den nachfolgenden Rn beschriebenen Ausnahmefällen greift, bilden die AK/HK die AfA-Bemessungsgrundlage. Zu den Begriffen gilt "vor die Klammer gezogen" Folgendes:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 165. Gesetz zur Modernisierung u Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (SteuerbürokratieabbauG) v 20.12.2008, BGBl I 2008, 2850

Rn. 185 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Der Gesetzentwurf verfolgt insb die weitere Ersetzung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation. Zu den Neuregelungen gehören (davon betr das EStG s Art 1 u die EStDV s Art 2): § 5b, § 51 Abs 4 Nr 1b u 1c EStG, § 60 EStDV: Standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der StB und der GuV-Rechnung für Wj, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Kleinunternehmer

Rn. 31 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist gem § 19 Abs 1 S 4 UStG in der bis 31.12.2024 geltenden Fassung der Kleinunternehmer, dessen Umsatz die Grenzen des § 19 Abs 1 S 1 UStG nicht überschreitet. Die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs eröffnet sich ihm allerdings, wenn er nach § 19 Abs 2 UStG auf die Sonderregelung für Kleinunternehmer verzich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Rechtsform

Rn. 27 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Unternehmer iSd Umsatzsteuerrechts kann in unterschiedlichen Erscheinungsformen auftreten. Mit der Formulierung "Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt", legt sich § 2 Abs 1 S 1 UStG bewusst nicht auf bestimmte Rechtspersönlichkeiten fest. Neben natürlichen und juristischen Personen kommen da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 238. Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022, BGBl I 2022, 1743

Rn. 258 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Darin gemäß Art 2 folgende Einfügung in das EStG: § 3 Nr 11c EStG – neu –: Steuer- (und sozialversicherungs-)frei sind gemäß § 3 EStG Nr 11c Leistungen, Zitat die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom ArbG in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährt werden zur Abmilderung der gestie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Leistungsempfänger

Rn. 32 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum Vorsteuerabzug berechtigt ist nur der Leistungsempfänger. Er bestimmt sich – ebenso wie der Leistende – grundsätzlich aus dem der Lieferungen oder sonstigen Leistung zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vertragsverhältnis (BFH v 22.11.2018, V R 65/17, BFHE 263, 90; BFH v 28.08.2014 V R V R 49/13, BFHE 247, 283; EuGH v 20.06.2013, C-653/1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Nachhaltigkeit

Rn. 29 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nachhaltig wird eine Tätigkeit ausgeübt, wenn sie – ohne Rücksicht auf ihr Motiv – auf Wiederholung angelegt ist und iS einer geschäftsmäßigen Tätigkeit auf den Erwerb von Einnahmen ausgerichtet ist (vgl BFH v 29.09.2022, V R 29/29, BStBl II 2023, 986; BFH v 31.01.2024 V R 20/21, BFH/NV 2024, 737; BFH v 02.02.2018, V R 21/16, BStBl II 2019, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Handelsbilanz

Rn. 294a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Aus der Tatsache, dass auch in der HB degressiv abgeschrieben werden kann (s Rn 292a), muss dies nicht nur für die Abschreibung dem Grunde nach, sondern auch der Höhe nach gelten, dh, die AfA-Beträge können (müssen aber nicht!) gleich hoch sein für HB und StB (wohl auch von Glasenapp, BB 2020, 1899). Rn. 294b Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dami...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesetzgebungskompetenz

Rn. 465d Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach Art 105 Abs 2 GG Fall 1 hat der Bund die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen Steuern, wenn ihm das Aufkommen dieser Steuern ganz oder teilweise zusteht – wie bei der ESt der Fall (Art 106 Abs 3 GG). Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist also gegeben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitversetzte Auswirkungen

Rn. 12 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ungeachtet der Erfolgsneutralität der abzugsfähigen USt kommt es in vielen Fällen zu einer zeitversetzten Auswirkung auf den Gewinn. So entsteht die Verpflichtung des StPfl zur Abführung der USt bei Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (§ 16 UStG) bereits in dem VZ, in dem der Umsatz ausgeführt wird (§ 13 Abs 1 Nr 1 UStG). Führt der StPfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundtatbestand und Aufbau der Regelung

Rn. 46 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6b EStG eröffnet dem StPfl die Möglichkeit, dass durch eine Veräußerung bestimmter WG aufgedeckte stille Reserven nicht sofort versteuert werden müssen, weil diese unter bestimmten Voraussetzungen auf ein sogenanntes Reinvestitionsgut übertragen oder in eine Rücklage eingestellt werden dürfen. Die Regelung ist als Wahlrecht ausgestaltet, e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 122. Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v 30.08.2001, BGBl I 2001, 2267

Rn. 142 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Das G ist zu sehen im Zusammenhang mit dem im Rahmen des StEntlG 1999/2000/2002 eingeführten u zwischenzeitlich wieder abgeschafften Steuerabzugsverfahren bei Vergütungen an ausl Werkvertragsunternehmer gem § 50a Abs 7 EStG aF, s Rn 133, zu ah) und s Rn 129, zu fc). Die nunmehrige Regelung versucht – beschränkt auf den Bereich des Baugewerbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Unterbliebener Steuerabzug (§ 36a Abs 4 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Steuerbefreite StPfl iSd § 44a Abs 7 EStG, bei denen kein Abzug vorgenommen wurde, oder StPfl, denen ein Abzug erstattet wurde, müssen, wenn bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Anrechenbarkeit nach § 36a Abs 1 bis 3 EStG nicht erfüllt sind, ihrem zuständigen FA gegenüber dies anzeigen und in Höhe des unterbliebenen Steuerabzugs auf KapErt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelungszweck, Beschränkung auf natürliche Personen und Höchstbetrag

Rn. 261 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der durch das UntStFG (v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858, s Rn 23) formulierte Abs 10 des § 6b EStG verdankt seine Existenz einer politisch motivierten "Mittelstandskomponente". Die Rechtfertigung sucht diese Begünstigungsnorm in der Steuerfreistellung von Gewinnen aus der Veräußerung von KapGes-Anteilen durch Körperschaften nach § 8b Abs 2 K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Berichtigungspflicht nach § 153 AO

Rn. 19 Stand: EL Mit der Neufassung des BMF-Schreibens v 17.07.2017 zur steuerlichen Behandlung von "Cum/Cum-Transaktionen" hat das BMF v 09.07.2021, BStBl I 2021, 995 die erweiterten materiellrechtlichen Ausführungen durch verfahrensrechtliche Hinweise ergänzt. Liegt ein Cum/Cum-Sachverhalt vor, bestehe für den StPfl eine Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 AO (BMF B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 67. Fünftes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 22.12.1988, BGBl I 88, 2615

Rn. 82 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit Artikel 4 des 5. Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze wurde § 10b EStG wie folgt geändert: Gemäß Urteil des BVerfG vom 14.07.1986–2 BvE 2/84, BGBl I 86, 1279, war die bisherige Fassung von § 10b Abs 1 S 1 des EStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 22.12.1983 (vgl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch)

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Zum Jahr 2004 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt (s. § 41b EStG, Anhang 10). Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und die Eintragungen mittels einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt zu übermittel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 71. Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) vom 18.12.1989, BGBl I 89, 2212

Rn. 84b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 3 des Vereinsförderungsgesetz wird das Einkommensteuergesetz wie folgt geändert:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Rechtsprechung

Tz. 40 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Mit der Thematik des Feststellungsbescheids befassen sich u. a. folgende Entscheidungen: Der Erlass eines Freistellungsbescheides für die Körperschaftsteuer eines Sportvereins und danach eines weiteren Körperschaftsteuerbescheides für dessen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist unzulässig. Der zweite Bescheid ist auch nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. § 7g Abs 3 S 2–4 EStG

Rn. 188 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die verfahrensrechtlichen Umsetzungsregeln für die Rückgängigmachung finden sich in § 7g Abs 3 S 2–4 EStG:mehr