Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktuelle Empfehlungen der R... / Aktuelle Rechtsentwicklungen

Verschaffen Sie sich hier einen Schnellüberblick über Gesetzesvorhaben sowie weitere Rechtsentwicklungen. Fördermittel-Radar für Unternehmen Jahreswechsel 2025/2026: Sozialversicherungsrechtliche Änderungen Jahreswechsel 2025/2026: Arbeitsrechtliche Änderungen Jahreswechsel 2025/2026: Lohnsteuerliche Änderungen Steueränderungsgesetz 2025 Gesetz für ein steuerliches Investitionsso...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.4 Steuerliche und rechtliche Fragestellungen

In rechtlicher und steuerlicher Hinsicht sind in fast allen Fällen zahlreiche Fragen zu klären. Steuerliche Fragestellungen Ausgewählte steuerrechtliche Fragestellungen: Welche Steuern müssen, abhängig von der gewählten Form der Übergabe, generell gezahlt werden? Wo liegen die steuerlichen Unterschiede von Schenkung, Erbschaft, Pacht und Verkauf? Welche steuerlichen Besonderheit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.1 Vorbereitungen

Für die Strukturierung der anstehenden Arbeiten empfiehlt es sich, zunächst einen groben Zeitplan mit zentralen Themen zu erstellen. Wichtig ist an dieser Stelle vor allem, dass der geplante bzw. späteste Übergabezeitpunkt verbindlich feststeht bzw. festgelegt wird. In der Regel genügt es, sich auf ein bestimmtes Jahr bzw. das jeweilige Jahresende festzulegen. An diesem Zeitp...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 4.4 Überblick: Rückstellungskonten in den Standardkontenplänen

Insbesondere die Tatbestände, die den Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zur Folge haben, sind vielfältig und führen zu vielen unterschiedlichen Arten von Rückstellungsfällen. Die in den Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 aufgenommenen Konten für Rückstellungen geben einen Überblick über solche Rückstellungen, die in den meisten Unternehmen zu bil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.3 Unternehmenscheck

Die erste eigentliche Arbeit besteht häufig darin, dass sich der aktuelle Eigentümer ein genaues Bild von den Stärken und Schwächen seines Unternehmens verschaffen muss. Dabei geht es noch nicht darum, den Wert des Betriebes zu bestimmen, sondern eine realistische Einschätzung aller vorhandenen Stärken und Schwachstellen zu identifizieren. Auch wenn der jetzige Inhaber meint...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 7 Geschäftswagen und Dienstrad

Falls einem Arbeitnehmer anlässlich des Ausscheidens die Möglichkeit gegeben wird, einen von ihm genutzten Dienst- bzw. Geschäftswagen zu erwerben, sind auch die steuerlichen Rahmenbedingungen dafür zu beachten. Ein Erwerb unter dem üblichen Marktwert kann zu einem geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers führen, der von diesem zu versteuern ist.[1] Dasselbe gilt, wenn der Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.2 Entscheidung über Nachfolger treffen

Für die weitere Vorgehensweise ist es zunächst wichtig zu wissen, aus welchem Kreis der Nachfolger kommen soll. Hier muss vom derzeitigen Inhaber eine Grundsatzentscheidung getroffen werden. In Betracht kommen Familienmitglieder, Mitarbeiter und Betriebsfremde. Je nachdem müssen andere bzw. zusätzliche Aspekte beachtet werden. Familiennachfolge Soll der Betrieb innerhalb der F...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 2 Ziele der Unternehmensnachfolge

Mit einer geordneten Nachfolgeregelung soll erreicht werden, dass die weitere Existenz des Betriebes gesichert ist (Weiterführung des eigenen Lebenswerks). Für den Altinhaber steht im Vordergrund, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Zudem möchte er einen möglichst hohen Verkaufpreis für die Firma erzielen. Umgekehrt will ein potenzieller Nachfolger sicher sein, dass der B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.5.2 Grundsätzliche Möglichkeiten einer fairen Preisfindung

Hat man sich dazu entschieden, am Vorhaben festzuhalten, gibt es bezüglich des Kaufpreises im Kern zwei Lösungsmöglichkeiten: Überarbeitung und ggf. Aktualisierung des Kaufpreises Verkäufer aus Branchen, denen es aktuell gut bis sehr gut geht, z. B. aus Teilen des Baugewerbes oder der IT, werden voraussichtlich nur geringe Probleme haben, ihre Preisvorstellungen mehr oder weni...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Von der Steuer ausgenommene Umsätze

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In Art. 21 MWSTG sind sämtliche Umsätze aufgelistet, die von der Steuer ausgenommen sind. Dabei handelt es sich um eine unechte Steuerbefreiung, d. h. der leistende Unternehmer darf die Steuer auf den Eingangsumsätzen sowie auf den Einfuhren von Gegenständen, die zwecks Erzielung eines solchen Umsatzes verwendet werden, nicht als Vorsteuer in...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Norwegen das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder bei Rechnungstellung innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung bzw. bis zum 15. Tag des Folgemonats mit R...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Portugal das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. bei Warenbewegung mit deren Ende (vgl. Art. 7 CIVA). Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei Dienstl...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Griechenland das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe bzw. bei Transport mit dessen Beginn (vgl. Art. 16 Mehrwertsteuergesetz). Es gibt keine klare Regelung...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Belgien das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. bei Warenbewegung mit deren Ende (vgl. Art. 16 Mehrwertsteuerges...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in den Niederlanden das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. bei Warenbewegung mit deren Ende. Rz. 41 Stand: 6. A. – ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Berechnung der Steuer

5.1 Bemessungsgrundlage Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei Lieferungen und Dienstleistungen bemisst sich die Steuer grundsätzlich nach dem tatsächlich empfangenen Entgelt (Art. 24 Abs. 1 MWSTG). Zum Entgelt gehören namentlich auch der Ersatz aller Kosten, selbst wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden, sowie die von der steuerpflichtigen Person geschuldeten öffentl...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Spanien das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (vgl. Art. 75 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. bei Warenbewegung mit deren ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Malta das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe (vgl. Art. 8 und Schedule 4, Art. 1 Mehrwertsteuergesetz). Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatz...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die griechische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Foros prostithemenis aksias (FPA)".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Luxemburg das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt (vgl. Art. 21 Meh...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die bulgarische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Danak varhu dobavenata stoinost" (DDS).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die zyprische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Foros Prostithemenis Axias" (FPA).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die estnische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Käibemaks".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die finnische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Arvonlisävero".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Irland das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Rechnungsstellung, falls eine Rechnung gestellt werden muss (vgl. Art. 74 Mehrwertsteuergesetz). Andern...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Bulgarien das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. bei Warenbewegung mit deren Beginn (vgl. Art. 25 Mehrwertsteuergesetz). Wird...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Zypern das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer im frühesten der folgenden drei Zeitpunkte: Verschaffung der Verfügungsmacht, Erhalt der Bezahlung, Datum der Rechnungste...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die polnische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Podatek od towarow i uslug".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Estland das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsp...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Rumänien das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer ents...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Schweden das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt. Rz. 42 Stand: 6. A...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die lettische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Pievienotās vertibas nodoklis".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Finnland das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe (vgl. Art. 153 ff. Mehrwertsteuergesetz). Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entspre...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die litauische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Pridetines vertes mokestis".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Dänemark das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe (vgl. Art. 23 Mehrwertsteuergesetz). Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung und Fälligkeit der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Umsatzsteuer entsteht gem. Art. 269, 1-a CGI bei Lieferungen im Zeitpunkt der Lieferung und bei Dienstleistungen im Zeitpunkt der Erbringung der Leistung. Hinsichtlich der Fälligkeit der Steuer unterscheiden sich Lieferungen und Leistungen insofern, als die Steuer auf Erstere ebenfalls im Zeitpu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Lettland das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer ents...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Polen das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entspre...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Italien das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung unbeweglichen Vermögens entsteht die Umsatzsteuer mit Abschluss des Übertragungsvertrags (vgl. Art. 6 Erlass 633/1972). Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Entstehung der Steuer

10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Litauen das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsp...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.22 Entstehung der Steuer in den Fällen des § 6a Abs. 4 S. 2 UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 8 UStG)

Rz. 122 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Fall des § 6a Abs. 4 S. 2 UStG entsteht die Steuer in dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung ausgeführt wird. Diese Steuerschuld entsteht, wenn ein Abnehmer einem liefernden Unternehmer unrichtige Angaben macht, und die i. g. Lieferung deshalb beim Lieferer als steuerfrei anzusehen ist (Gutglaubensschutz des Lieferers nach § 6a Abs. 4 S. 1 U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Anrechnung einer ausländischen Steuer aufgrund der Anwendung von § 50d Abs 7 EStG

Rn. 139 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Im Rahmen der Neufassung des § 50d Abs 7 EStG ist ab VZ 2025 die Anrechnung einer ausländischen Steuer auf die betroffenen Einkunftsteile möglich, wenn es zu einer Doppelbesteuerung kommt, weil der ausländische Vertragsstaat der inländischen Auslegung des Kassenstaatsprinzips nicht folgt: Nach § 50d Abs 7 S 2 EStG ist eine im anderen Vertra...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 13 Entstehung der Steuer

Literatur Bülow in S/W/R, UStG, Loseblattwerk, Stand: 188. Lfg. 09/2016. Denker, Zeitpunkt der Vereinnahmung bei Überweisungen, AStW 2024, 4. Lippross, Umsatzsteuer, 24. Aufl. 2017. Schneider, ABC-Führer Umsatzsteuer, Stand: 123. Lfg. 08/2023 (62/20/20 ff.). von Seltmann, Mehrwertsteuer auf die Anwaltsrechnungen ab dem 1.1.2007, NJW-Spezial 2006, 525. Wäger, Anmerkungen zum BFH-Ur...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17 Entstehung der Steuer bei unrichtigem Steuerausweis (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 111 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In den Fällen des unrichtigen Steuerausweises (§ 14c Abs. 1 S. 1 UStG, Abschnitt 14c.1. UStAE) entsteht die Steuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG in dem Zeitpunkt, in dem die Steuer für die Lieferung oder sonstige Leistung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a oder Buchst. b UStG entsteht, spätestens jedoch im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung (Abschn...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Von der Steuer befreite Umsätze

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Unterschied zu den von der Steuer ausgenommenen Umsätzen kann der leistende Unternehmer, der von der Steuer befreite Umsätze tätigt, die Steuer auf den Eingangsumsätzen sowie auf den Einfuhren von Gegenständen, die zwecks Erzielung eines solchen Umsatzes verwendet werden, als Vorsteuer in Abzug bringen. Es handelt sich somit um eine echte ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.19 Entstehung der Steuer in den Fällen des § 17 Abs. 1 S. 6 UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 117 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Fall des § 17 Abs. 1 S. 6 UStG entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist. Die Vorschrift betrifft sog. Zentralregulierungsgeschäfte. Bei diesen ist in den Abrechnungsverkehr zwischen Lieferer und Abnehmer i. d. R. eine (Zentralregulierungs-)Gesellschaft – als Dri...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.21 Entstehung der Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 13 Abs. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für den i. g. Erwerb von neuen Fahrzeugen i. S. d. § 1b UStG entsteht die Steuer am Tag des Erwerbs (§ 13 Abs. 1 Nr. 7 UStG). Durchzuführen ist die Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5a UStG.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.23 Entstehung der Steuer bei Auslagerung aus einem Umsatzsteuerlager (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 UStG)

Rz. 123 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Fall des § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 UStG entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem der Gegenstand aus einem Umsatzsteuerlager ausgelagert wird.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Entstehungszeitpunkt der Steuer

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes der Vereinnahmung (Abschn. 20.1. Abs. 2 UStAE). Das gilt auch für Anzahlungen. Als Zeitpunkt der Vereinnahmung gilt bei unbaren Zahlungen der Tag der Gutschrift auf dem Bankkonto. Ein Scheckbetrag ist bereits mit dessen Hingabe zugeflossen, wenn der sofortigen Vorlage de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anrechnung der ausländischen Steuer (§ 50d Abs 10 S 5, 6 EStG)

Rn. 192 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 10 S 5 EStG sieht als Neuerung gegenüber der bisherigen Fassung für im Ausland ansässige Gesellschafter die Möglichkeit der Anrechnung der ausländischen Steuern auf die nach § 50d Abs 10 EStG im Inland stpfl Einkünfte vor. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass im Inbound-Fall internationale Doppelbesteuerungen auf...mehr