Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Voraussetzungen

Rn. 269 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Kriterien für die Annahme einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft unterscheiden sich nicht von denen einer gewerblichen Mitunternehmerschaft (BFH BStBl II 2008, 681; ; BFH BStBl II 2016, 383; BFH BStBl II 2024, 184; FG Köln 12 K 1189/22, Rev VIII R 16/25; Mertzbach Stbg 2019, 295). Allg zu den Voraussetzungen einer Mitunternehmerscha... mehr

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Erholungsbeihilfen / 1 Steuer- und beitragspflichtig, aber Pauschalversteuerung möglich

Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und sind auch als Arbeitsentgelt beitragspflichtig zur Sozialversicherung.[1] Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % Der Arbeitgeber darf die steuerpflichtigen Erholungsbeihilfen aber pauschal mit 25 % versteuern.[2] Voraussetzung ist, dass d... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.1 Systematische Einordnung

Rz. 1 Die §§ 167, 168 AO regeln das Verfahren bei Abgabe von Steueranmeldungen und Verwendung von Steuerzeichen und Steuerstemplern. Die Regelungen über Steueranmeldungen sind über verschiedene Vorschriften verstreut; eine zusammenfassende Regelung fehlt. Die Definition der Steueranmeldung ist in § 150 Abs. 1 S. 3 AO enthalten. Die Rechtsgrundlagen für einzelne Steueranmeld... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4 Anerkenntnis als Steueranmeldung, Abs. 1 S. 3

Rz. 38 Durch Gesetz v. 21.12.1993[1] ist Abs. 1 um einen S. 3 ergänzt worden. Danach steht in bestimmten Fällen das schriftliche Anerkenntnis des Steuer- oder Haftungsschuldners einer Steueranmeldung gleich. Anlass dieser Regelung war die Bestimmung des § 42d Abs. 4 Nr. 2 EStG. Danach bedarf es keines Haftungsbescheids und keines Leistungsgebots, soweit der Arbeitgeber nach ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Steuerzeichen, Steuerstempler, Abs. 1 S. 2

Rz. 34 § 167 Abs. 1 S. 2 AO behandelt Steuerzeichen und Steuerstempler. Zu Steuerzeichen vgl. § 17 TabakStG. Im Beitrittsgebiet wurde die Kraftfahrzeugsteuer bis zum 31.12.1992 durch Steuermarken erhoben.[1] Steuerstempler wurden für die sog.Stempelsteuern verwendet, z. B. für die Wechselsteuer. Gegenwärtig werden in Deutschland Steuerstempler nicht mehr verwendet. Rz. 35 Die... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 19 § 167 AO wies von Anfang an eine systematische Schwäche auf, da verfahrensrechtlich nicht zwischen der Anmeldung einer Steuer durch den Steuerschuldner, wie bei der USt, und der Anmeldung einer Abführungsverpflichtung durch einen Dritten, wie bei LSt und KESt, unterschieden wurde. In beiden Fällen sah schon die AO i. d. F. von 1976 vor, dass ggf. eine Steuerfestsetzun... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.2 Verfahrensfragen

Rz. 25 Soweit der Anmeldungsverpflichtete selbst Steuerschuldner ist, wirft eine Steuerfestsetzung keine besonderen verfahrensrechtlichen Fragen auf, und zwar weder, wenn die Steueranmeldung eine zu niedrige oder zu hohe Steuer ausweist, noch, wenn überhaupt keine Steueranmeldung abgegeben wurde. In allen Fällen kann eine Steuerfestsetzung erfolgen. Weist die Steueranmeldung... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2 Anmeldung bei Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung und Haftungsbescheid

Rz. 13 Problematischer ist die Einordnung des Verfahrens der Anmeldung jedoch in den Fällen, in denen ein Steuerabzugsverpflichteter die Anmeldung abzugeben hat.[1] In diesen Fällen ist der Stpfl. nicht Steuerschuldner, sondern Einbehaltungs- und Abführungsverpflichteter und, bei Nichterfüllung der Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung, Haftungsschuldner. Der Einbehaltu... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.1 Steueranmeldung bei Steuerschuld

Rz. 12 In den Fällen, in denen der Steuerschuldner eine Steueranmeldung abzugeben hat, ist der Stpfl. auch Steuerschuldner, d. h., er gibt die Steueranmeldung über eine von ihm selbst primär geschuldete Steuer ab.[1] In diesen Fällen bereitet die systematische Einordnung der Steueranmeldung keine besonderen Schwierigkeiten. Die Steueranmeldung ist Steuererklärung mit dem Inh... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5 Einreichung der Steueranmeldung, Abs. 2

Rz. 53 Zeitpunkt der Abgabe der Steueranmeldung und Fälligkeit der anzumeldenden Steuer fallen regelmäßig zusammen. Stpfl. senden daher häufig die Steueranmeldung zusammen mit dem Scheck zur Zahlung der Steuer ein. Dadurch sind Schwierigkeiten entstanden, wenn die Kassenführung für mehrere FÄ bei einem Zentralfinanzamt konzentriert worden ist. Werden in diesen Fällen Steuera... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Aufgrund der Aufhebung von § 3 Nr. 66 EStG a. F. waren ab dem Vz 1998 Sanierungsgewinne im Grundsatz ertragsteuerpflichtig. Eine Entlastung war lediglich im Wege der Billigkeitsregelungen nach §§ 163, 222 und 227 AO zu erreichen. Die Finanzverwaltung konkretisierte diese Billigkeitspraxis im Jahr 2003 durch den sog. "Sanierungserlass".[1] Der Sanierungserlass galt vorneh... mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 7 Vertrauensschutz bei unrichtigen Angaben des Abnehmers

Nach § 6a Abs. 4 UStG ist eine Lieferung, die der Unternehmer als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung behandelt hat, obwohl die Voraussetzungen nach § 6a Abs. 1 UStG nicht vorliegen, gleichwohl als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch be... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 § 167 wurde durch die AO 1977 eingefügt. Die Vorschrift entsprach dem jetzigen § 167 Abs. 1 S. 1 erster Halbsatz AO, war also nur anwendbar, wenn der Stpfl. die Steueranmeldung abgegeben hatte, die Finanzbehörde aber eine höhere Steuer festsetzen wollte. Die Vorschrift enthielt ebenfalls den jetzigen Abs. 1 S. 2. Danach wurde die Vorschrift wie folgt geändert: Durch G. v... mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 5.3 Meldung nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung

Die Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr. sind nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (FzgLiefgMeldV) dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist (Meldezeitraum), zu melden. Die auf amtlichem Vordruck abzugebende Meldung muss folgen... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 1 Überblick

Rz. 1 § 3a EStG ist die gesetzliche Grundlage für eine Steuerbefreiung von sog. Sanierungserträgen (bzw. Sanierungsgewinnen) und löst damit die vom GrS des BFH[1] verworfenen Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung auf der Grundlage des sog. "Sanierungserlasses" ab.[2] § 3a EStG wurde durch das G. gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 2... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 Aufgrund des Umstands, dass im Rahmen der Erlangung der Steuerfreiheit nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG durch den Verbrauch von Minderungspositionen ein gewisser "Preis" zu zahlen ist, sollten etwaige andere einschlägige Steuerbefreiungen, bei denen dies nicht der Fall ist, vorrangig zur Anwendung kommen.[1] Dies wird bereits im Hinblick auf Steuerfreistellungen auf der Gru... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Verpflichtung zur Abgabe von Steueranmeldungen

Rz. 9 § 167 AO enthält lediglich Verfahrensvorschriften zu Steueranmeldungen, nicht aber die Rechtsgrundlage für die Verpflichtung, eine Steueranmeldung abzugeben. Die Vorschrift regelt nur, wann eine Steuerfestsetzung erforderlich ist bzw. in welchen Fällen hiervon abgesehen werden kann. In welchen Fällen Steueranmeldungen abzugeben sind, richtet sich nach den Einzelsteuer... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Synopse GEG – GModG / § 2 Begriffsbestimmungen

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 30 Die Regelungen bauen auf den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben auf. Diese sehen vor, dass die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs verpflichtet sind, einen Jahresabschluss aufzustellen.[1] Mit diesem muss sich der Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung auseinandersetzen (§ 42 Abs. 2 GmbHG, § 111 Abs. 2 AktG). Neben diesen "internen" Informationsempfä... mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 8.2 Zeiträume für die Abgabe

Seit 1.7.2010 ist die ZM für innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte i. S. d. § 25b Abs. 2 UStG grundsätzlich für jeden Monat, und zwar bis spätestens zum 25. Tag des Folgemonats abzugeben. Bei den innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG ist die ZM weiterhin vierteljährlich abzugeben. Falls der Unternehm... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.2.1 Sanierungsbedürftigkeit

Rz. 42 Die Sanierungsbedürftigkeit ist gegeben, wenn das Unternehmen ohne die Sanierung nicht (dauerhaft) fortgeführt werden kann.[1] Rz. 43 Als Kriterien in diesem Zusammenhang dienen insbesondere die Ertragslage des zu sanierenden Unternehmens, Höhe des Betriebsvermögens vor und nach der Sanierung, Kapitalverzinsung durch die Erträge des Unternehmens, Möglichkeit zur Zahlung v... mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 2 Wann eine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt

Anhand der folgenden Checkliste können Sie schnell prüfen, ob aus deutscher Sicht eine Umsatzsteuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt. mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 8.1 Innergemeinschaftliches Kontrollverfahren der Finanzverwaltungen innerhalb der EU

Zur Überwachung der zutreffenden Behandlung als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung und der korrespondierenden Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs gibt es ein innergemeinschaftliches Kontrollverfahren der Finanzverwaltungen innerhalb der EU. Hierzu hat der Unternehmer, der innergemeinschaftliche Lieferungen, Verbringensvorgänge oder Umsätze als mittlerer... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Einreichungspflicht beim Unternehmensregister

Rz. 36 Der Gesetzeswortlaut stellt seit den Änderungen durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz auf die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG ab. Bis dahin wurde von den gesetzlichen Vertretern gesprochen. Diese Formulierung ist historisch zu erklären, weil die Norm ursprünglich nur für KapG galt und später auf die KapCoGes ausgeweitet wurde. Diese sind vom... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Herabsetzung der Steuer, Steuervergütung

Rz. 14 Führt die Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden (nicht: entrichteten) Steuer (z. B. geänderte Steueranmeldung) oder zu einer Steuervergütung (z. B. Vorsteuererstattung bei der USt), ist wegen der Gefahr betrügerischer Manipulationen die Zustimmung der Finanzbehörde erforderlich. Erst mit Erteilung dieser Zustimmung erlangt die Steueranmeld... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2 Wirkung der Steueranmeldung

Rz. 2 Die Steueranmeldung entfaltet eine mehrfache Wirkung. Sie ist, wie sich aus § 150 Abs. 1 S. 3 AO ergibt, Steuererklärung und unterliegt daher den Regelungen der §§ 149ff. AO. Darüber hinaus steht die Steueranmeldung mit dem Tag des Eingangs bei der Finanzbehörde einer fiktiven Steuerfestsetzung gleich, soweit nicht die Zustimmung der Finanzbehörde erforderlich ist, ist... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 24 Der Stpfl., der zur Anmeldung verpflichtet ist (Vergütungsschuldner), hat verschiedene verfahrensrechtliche Möglichkeiten, gegen die in der Steueranmeldung liegende Steuerfestsetzung vorzugehen. Er kann eine berichtigte Steueranmeldung abgeben, die im Rahmen des § 164 Abs. 2 AO nach Zustimmung durch die Finanzbehörde die erste Steueranmeldung verdrängt. Er kann einen ... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Denkmalschutz (GModG) / 2.1.4 Heizungsanlagen

Zunächst ist auch bei Baudenkmälern zu beachten, dass defekte Heizungsanlagen so lange betrieben werden können, bis sie irreparabel defekt sind. Alle Teile, die noch repariert werden können, dürfen repariert werden. Die Grenze ist erst dann erreicht, wenn die gesamte Anlage irreparabel und deshalb austauschbedürftig ist. Erst dann sind die Vorgaben der §§ 42 f. GModG und ins... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 3 Zeitliche Zuordnung des Arbeitslohns (Abs. 1 S. 2, 3)

Rz. 6 § 38a Abs. 1 S. 2 und 3 EStG enthält Regelungen zur zeitlichen Zuordnung des Arbeitslohns; hierzu wird zwischen laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen unterschieden. Rz. 7 Laufender Arbeitslohn ist derjenige Arbeitslohn, der regelmäßig für aufeinander folgende Zeiträume gezahlt werden soll.[1] Da es auf die bestimmungsgemäße Zahlung ankommt, nicht aber darauf, für ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Rentner / 1 Arbeitsverdienst unterliegt grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug

Altersrentner können trotz Rentenbezugs ein steuerliches Dienstverhältnis oder auch mehrere Dienstverhältnisse eingehen und daraus Arbeitslohn beziehen. Der aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Rentners ist grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den für den Arbeitnehmer gültigen ELStAM vorzunehmen. Wenn der weiterbeschäf... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2 Grundsätze der LSt-Berechnung (Abs. 1 S. 1, Abs. 2)

Rz. 3 § 38a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 EStG regelt die Grundsätze der LSt-Berechnung. Diese Grundsätze werden in § 38a Abs. 1 S. 2 und 3 EStG durch Regelungen zur zeitlichen Zuordnung des Arbeitslohns und in § 38a Abs. 3 EStG durch Regelungen zur Erhebung der hierauf entfallenden LSt ergänzt. Der Verweis des § 38 Abs. 4 EStG eröffnet schließlich die Berücksichtigung der in ander... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.2 Bezeichnung der festgesetzten Steuer nach Art und Betrag

2.3.2.1 Sachlicher Regelungsbereich Rz. 14 Der Steuerbescheid muss angeben, über welche Steuer nach Art (z. B. ESt, KSt, USt, GewSt) und Betrag und über welchen Steuertatbestand er entscheidet (sachlicher Regelungsbereich). Diese Angabe muss so unzweideutig sein, dass der Stpfl. eindeutig erkennen kann, über welchen Lebenssachverhalt (steuerpflichtiger Sachverhalt) für welche... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.2 Festsetzung von Steuern durch Steuerbescheid (Satz 1)

2.2.1 Verbindliche Entscheidung über einen bestimmten Steueranspruch Rz. 12 Das Steuerfestsetzungsverfahren wird mit dem Ziel betrieben, eine endgültige und bindende Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines bestimmten Steueranspruchs gegenüber einem bestimmten Stpfl. herbeizuführen. Diese Entscheidung wird nach § 155 Abs. 1 S. 1 AO im Steuerbescheid getroffen, ... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.2.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 14 Der Steuerbescheid muss angeben, über welche Steuer nach Art (z. B. ESt, KSt, USt, GewSt) und Betrag und über welchen Steuertatbestand er entscheidet (sachlicher Regelungsbereich). Diese Angabe muss so unzweideutig sein, dass der Stpfl. eindeutig erkennen kann, über welchen Lebenssachverhalt (steuerpflichtiger Sachverhalt) für welche Steuerart im Steuerbescheid entsch... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.2.2 Regelungsinhalt des Steuerbescheids

Rz. 18 Der Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt[1], mit dem eine nach Art, Besteuerungszeitraum oder -zeitpunkt und Höhe näher bestimmte Steuer durch die Finanzbehörde gegenüber einem bestimmten Steuerschuldner verbindlich festgesetzt wird. Mit dem Steuerbescheid nach § 155 Abs. 1 S. 1 AO ist im engeren Sinn die “Steuerfestsetzung“ gemeint. Alle Entscheidungen, die in die F... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.5 Ablehnung einer Festsetzung (Satz 3 Alt. 2)

Rz. 34 Von der Freistellung von einer Steuer durch Freistellungsbescheid ist die Ablehnung einer Festsetzung zu unterscheiden. Bei der Ablehnung einer Steuerfestsetzung handelt es sich nicht um eine verbindliche Entscheidung darüber, dass eine Steuer nicht entstanden ist, sondern darüber, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines Steuerbescheids im geprüften Einzelfall n... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 11 § 157 Abs. 1 S. 2 AO konkretisiert die inhaltlichen Mindestanforderungen eines Steuerbescheids. Danach ist zwingend die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag (sachlicher Regelungsbereich) zu bezeichnen und anzugeben, wer die Steuer schuldet (persönlicher Regelungsbereich). Ferner gehört zum sachlichen Anwendungsbereich die Angabe des Besteuerungszeitraums oder -zeit... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.1.3 Ausnahmen von der Steuerfestsetzung

Rz. 7 Eine Steuerfestsetzung kann in Ausnahmefällen unterbleiben, z. B. in Kleinbetragsfällen gem. § 156 AO. wenn eine Steuer aufgrund gesetzlicher Verpflichtung anzumelden ist[1]: Eine Steuerfestsetzung nach § 155 AO ist in diesem Fall nur erforderlich, wenn die Festsetzung zu einer von der Steueranmeldung abweichenden Steuer führt oder die Steueranmeldung trotz bestehender V... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.4 Freistellungsbescheid (Satz 3 Alt. 1)

Rz. 27 Nach § 155 Abs. 1 S. 3 AO sind auch Freistellungsbescheide Steuerbescheide, für die § 155 Abs. 1 S. 1 und 2 AO gilt.[1] Für sie gelten damit die gleichen Regelungen wie für Steuerbescheide i. S. d. § 155 Abs. 1 S. 1 AO, insbesondere die Vorschriften über die Verjährung[2] und über die Änderung oder Aufhebung.[3] Sie können auch mit Nebenbestimmungen[4] verbunden werde... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.2.2 Zeitlicher Regelungsbereich

Rz. 23 Zur bestimmten Bezeichnung der Steuer in dem Steuerbescheid gehört auch die Angabe, für welchen Besteuerungszeitraum oder -zeitpunkt (zeitlicher Regelungsbereich) eine Regelung getroffen wird. Eine Steuer, die an einen einzelnen Vorgang anknüpft, ist zeitpunkt- oder anlassbezogen (nicht periodisch).[1] Häufiger ist jedoch, dass die Steuer an alle steuerbaren Vorgänge ... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 3.2.1 Kleinbetragsregelungen für Veranlagungssteuern (Abs. 1)

Rz. 15 Nach § 1 Abs. 1 S. 1 KBV sind Festsetzungen der ESt, KSt, ErbSt/SchenkSt, GrESt und der Rennwett- und LotterieSt nur zu ändern oder berichtigen, wenn die Abweichung von der bisher für den Besteuerungszeitraum oder -zeitpunkt festgesetzten Steuer aufgrund der vorzunehmenden Änderung oder Berichtigung zugunsten der Stpfl. (Herabsetzung) mindestens 10 EUR beträgt und zuu... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 3.1 Überblick

Rz. 12 Von der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 156 Abs. 1 AO hat der Gesetzgeber mit der Kleinbetragsverordnung (KBV) v. 19.12.2000[1], die durch das Gesetz v. 18.7.2016[2] geändert worden ist, Gebrauch gemacht. Die KBV in der Fassung des Gesetzes v. 18.7.2016 ist nach Art. 97 § 9a Abs. 3 EGAO auf Steuern anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 entstehen. F... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 3 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (Abs. 2)

Rz. 39 Wie bei allen anderen schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsakten gilt auch bei Steuerbescheiden, dass sie, wenn sie schriftlich oder elektronisch erlassen werden, mit einer Begründung zu versehen sind, soweit dies zu ihrem Verständnis erforderlich ist.[1] Ausdruck dieser Begründung ist bei Steuerbescheiden u. a. die Angabe der Besteuerungsgrundlagen. Die Begrü... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.2.1 Verbindliche Entscheidung über einen bestimmten Steueranspruch

Rz. 12 Das Steuerfestsetzungsverfahren wird mit dem Ziel betrieben, eine endgültige und bindende Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines bestimmten Steueranspruchs gegenüber einem bestimmten Stpfl. herbeizuführen. Diese Entscheidung wird nach § 155 Abs. 1 S. 1 AO im Steuerbescheid getroffen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Zu den Ausnahmen von einer... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 3.2.2 Kleinbetragsregelungen für Anmeldungssteuern (Abs. 2)

Rz. 17 Eine Steueranmeldung steht nach § 168 AO einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO gleich, sofern die Finanzbehörde die Steuer nicht abweichend von der Steueranmeldung festsetzt, § 167 Abs. 1 AO. Auch für die abweichende Festsetzung in diesem Sinn ist die KBV nach § 1 Abs. 2 KBV anzuwenden. Eine angemeldete Umsatzsteuervorauszahlung, ei... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 4.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 57 Schulden mehrere Stpfl. eine Steuer als Gesamtschuldner, kann die Finanzbehörde nach § 155 Abs. 3 S. 1 AO gegen sie zusammengefasste Steuerbescheide erlassen. Die Vorschrift knüpft an die Regelung über die Gesamtschuld nach § 44 AO an und setzt eine Gesamtschuld mehrerer Steuerschuldner voraus. Das ist u. a. der Fall, wenn mehrere Personen denselben bestimmten Steuert... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 2.1 Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung (Satz 1 und 3)

Rz. 3 Nach § 85 AO haben die Finanzbehörden die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. In Kleinbetragsfällen kann das jedoch unverhältnismäßig sein, weshalb der Gesetzgeber in gewissen Grenzen verwaltungstechnische Zugeständnisse an die Praktikabilität und die Wirtschaftlichkeit des Besteuerungsverfahrens machen darf.[1] Diesem Zweck dient ... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 156 Abs. 1 AO ermächtigt das BMF durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass in bestimmten Fällen von einer Steuerfestsetzung abzusehen ist. § 156 Abs. 2 AO enthält eine von einer Rechtsverordnung unabhängige Regelung, die es der Finanzverwaltung ermöglicht, von einer Steuerfestsetzung abzusehen. Dies verfolgt das Ziel, Kosten des Veranlagungsverfahrens, die in keinem ... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 4.2 Verbindung mit sonstigen Verwaltungsakten (Satz 2 und 3)

Rz. 67 Nach § 155 Abs. 3 S. 2 AO können Verwaltungsakte über steuerliche Nebenleistungen nach § 3 Abs. 4 AO oder sonstige Ansprüche gegen einen oder mehrere der Stpfl. mit zusammengefassten Steuerbescheiden i. S. d. § 155 Abs. 3 S. 1 AO verbunden werden. Das gilt nur für steuerliche Nebenleistungen, die zumindest in einem sachlichen Zusammenhang zu der mit dem zusammengefass... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 155 AO enthält die grundlegenden Bestimmungen über das Steuerfestsetzungsverfahren. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtung, Steuern durch Steuerbescheid festzusetzen sowie Regelungen, welche Bescheide wie Steuerbescheide zu behandeln sind. Ferner enthält die Vorschrift Bestimmungen zum Erlass von Steuerbescheiden bei Gesamtschuldnern sowie um Zusammenhang mit Gr... mehr